Dienstag, 4. September 2012

Arbeitszeit-BV Logisitk: "Was kommt da auf uns zu?"


Ziele des Betriebsrats: bessere Planung, mehr Gerechtigkeit, sichere Arbeitsplätze 

Das derzeit gültige Arbeitszeit-Modell in der Logistik hat viele Nachteile: Freizeit ist schlecht planbar. Die Samstagsarbeit belastet das Familienleben. Am Ende kommt für viele nicht einmal eine gescheite Prämie raus. So sehen es die KollegInnen in der Logistik. Aber auch die Geschäftsführung will Änderungen, um Weltbild für die Zukunft fit zu machen. Deshalb verhandelt der Betriebsrat jetzt über eine neue Betriebsvereinbarung.

Wir berichten über Hintergründe und den Verhandlungsstand. Die KollegInnen in der Logistik haben viele Fragen. Gleichzeitig kursieren unterschiedlichste Gerüchte. Was ist wirklich Sache?


Ohne Belegschaft geht nix! 

Einen wichtigen Erfolg hat der Betriebsrat bereits erzielt: Nichts wird gemacht, bevor die Belegschaft Bescheid weiß. Denn nur wer sich auskennt, kann mitreden und mitentscheiden. Deshalb wird es in Kürze eine Betriebsversammlung für die Logistik geben. Dort stellen Geschäftsführung und BR Ideen und Forderungen vor.

Bei den Verhandlungen um die Arbeitszeit-Modelle in der Logistik geht’s rund. Der Teufel steckt im Detail. In Kürze findet dazu eine Betriebsversammlung statt. Dort erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen – am besten gleich notieren! 


Die wesentlichen Fakten zum geplanten Modell 

• Ein neues System soll die Folge der Einsatztage regeln. Es gibt Wochen mit 4, 5 und 6 Arbeitstagen. So ergeben sich regelmäßig zusammenhängende Freizeiten von 3 Tagen.
• Die Leistungsprämien nach MTM werden durch ein neues System von Zuschlägen ersetzt. Das gilt dann für alle Bereiche und sorgt dafür, dass alle feste Zuschläge erhalten.
 • Alle MitarbeiterInnen sollen sich freiwillig für eins von drei Arbeitszeit-Modellen entscheiden. Diese Modelle unterscheiden sich bei der Flexibilität und der Bezahlung: Wer bereit ist, flexibler zu arbeiten, kriegt dafür mehr Geld als andere, die möglichst gleichmäßige Arbeitszeiten wollen.

Soweit sind sich BR und GF einig. Im Folgenden beschreiben wir, wie sich die Geschäftsführung die Sache vorstellt:


Modell 1 »Basis«: 

Tägliche Arbeitszeiten von 4 – 8,5 Std. Keine Samstagsarbeit. Dieses Modell ist z. B. für Alleinerziehende und ältere KollegInnen interessant. Der Arbeitgeber will dafür 1,– € Zuschlag pro Tag zahlen. Es soll für 10% der Belegschaft gelten.


Modell 2 »Flexi I«: 

Dieses Modell ähnelt dem jetzigen Betrieb sehr stark. Bis zu 5 mal im Jahr gibt es eine 9-Stunden-Schicht. 70% sollen so arbeiten. Der Arbeitgeber bietet einen Zuschlag von 2,50 € pro Tag an.


Modell 3: »Flexi II«: 

Arbeitseinsätze zwischen 3 und 8,5 Std./Tag für 20% der Belegschaft. Die Planung wird bedarfsweise sehr kurzfristig angepasst. 20 x 9-Stunden-Schichten pro Jahr. Für Flexi II soll es 6,50 € Zuschlag geben.

In allen drei Modellen ist vorgesehen, dass MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz innerhalb eines Tages wechseln, wenn der Versandablauf dies sinnvoll macht.

Was meinen Sie? Nutzen Sie die Möglichkeit unter diesem Artikel einen (anonymen) Kommentar zu hinterlassen!

4 Kommentare:

  1. Wenn Flexi I bei den meisten vorkommt dann bleiben wir besser bei der alten Regelung weil wir da mehr verdienen. Wie man gehört hat sollen die 50 EUR Samstagsarbeitsprämie wegfallen. Die TEL Auslieferungsprämie fällte dann wohl auch weg. Macht bei den Meisten bis zu 100 EUR Brutto. Bekommen tun wir hingegen 50 EUR. Wir wären dumm wenn wir da zustimmen würden. Der BR sollte da auch nicht zustimmen. Die alte Regelung ist da finanziell besser und was die Arbeitszeiten betrifft nach euren eigenen Worten ja fast gleich. Wozu also diese BV wenn es den meisten lediglich eine finanzielle Verschlechterung bringt? Diese Frage soll der BR doch bitte mal beantworten. Das ganze ist abzulehnen weil die Mehrheit dadurch schlechter gestellt wird.

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  2. man muß ein manze Jahr nehmen und den Durchschnitt als grundlage nehmen, dann sieht die sache schon anders aus.
    im durchschnitt ist d as neue Model nicht schlechter als das alte Model.

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  3. Das alte Modell wird außerdem in dem Moment schlechter, wenn der Arbeitgeber die MTM-Aufnahmen aktualisiert: dann sind die Prämien nämlich auch futsch.

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  4. Es gibt keine öfnungsklausel im Mantel Tarifvertrag auf Bezug auf Paragraf 6 Abs.2 b 150 plus 50 Minus sind unwierks

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