Mittwoch, 12. Dezember 2012

Was ist der Manteltarifvertrag?


Diese Frage haben sich einige KollegInnen gerade jetzt während der Tarifauseinandersetzung gestellt.

Die Arbeitgeber hatten nicht nur 0 Prozent für 18 Monate und anschließend 1,2 Prozent für 12 Monate angeboten, sondern auch gedroht, den Manteltarifvertrag zu kündigen, wenn das „Angebot“ nicht angenommen würde.

Das klingt schon fast nach Erpressung.

Man würde sich eine freundlichere Stimmung wünschen.
Schließlich sind auch die Arbeitgebervertreter in der Regel nur Angestellte und wir wollen doch eigentlich nur alle friedlich zusammenarbeiten und angemessen entlohnt werden.

Ja, die Abteilungs- oder Gruppenleiter, die versucht haben, die KollegInnen vom Streiken abzubringen, werden meist auch nach Tarif bezahlt und schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn sie die KollegInnen daran hindern wollen, für ihre Rechte zu kämpfen.

Schutzmantel


Die Tarifverträge sind der Schutzmantel, der uns vor Willkür und Chaos schützt.
Und dieser Schutzmantel ist so dick und fest, wie wir hinter ihm stehen.

Der Manteltarifvertrag regelt die Kernpunkte unserer Arbeitsverhältnisse.
Er wird zwischen Arbeitgebern und der Gewerkschaft abgeschlossen und gilt für alle Gewerkschaftsmitglieder.

Im folgenden einige wichtige Regelungen aus dem Manteltarifvertrag im Auszug (insgesamt besteht der MTV aus 19 Seiten).

Arbeitsverhältnis und Arbeitszeit


Der MTV legt fest, wie das Arbeitsverhältnis zu beginnen hat, wie lange die Probezeit dauert und wie die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit ist (4 Wochen).

Er regelt die Teilzeit und die regelmäßige Arbeitszeit.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden, im Monat durchschnittlich 163 Stunden (Arbeitszeitgesetz werktäglich 8 Stunden,  d.h. 48 Stunden in der Woche, Montag bis Samstag).

Sie verteilt sich auf 5 Tage, grundsätzlich von Montag bis Freitag.
                                                                                                                                 
Des Weiteren ist festgelegt, wann und zu welchen Regeln davon abgewichen werden kann.
Es muss eine systematische und im Voraus planbare Arbeits- und Freizeitregelung vereinbart sein, unter Beachtung der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 163 Stunden.

Die geleistete Arbeitszeit darf die aufgelaufene Regelarbeitszeit nicht mehr als 100 Stunden über- bzw. 20 Stunden unterschreiten („Gleitzeitsaldo“).

Mehrarbeit und Zuschläge


Die Mehr-, Nacht-, Spät-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird geregelt.
Hier steht, wann und mit wie viel Prozent Zuschlag diese Arbeiten vergütet werden.

Bei Mehrarbeit und wöchentlicher Arbeitszeitregelung gibt es ab der 40. Stunde Zuschlag, bei monatlicher Arbeitszeitregelung ab der 8. Überstunde.
Zuschlag – d.h. die Arbeitszeit wird selbstverständlich vergütet und zusätzlich noch ein Zuschlag gezahlt.

Wenn bei Weltbild 400 Leute 5 Stunden die Woche kostenlos Mehrarbeit leisten, sind das schon grob und vorsichtig gepeilt ca. 2,3 Millionen Euro im Jahr und noch mal knapp 300.000 Euro Zuschläge gespart.
Man sieht, die Vertrauensarbeitszeit rechnet sich für die Firma, und wie!
Mit dem geschenkten Geld könnte man einige Sommerfeste finanzieren.

Nachtarbeit ist angeordnete Arbeit zwischen 20:15 und 6:00 Uhr.
Sonn- und Feiertagsarbeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetags.
Für diese Zeiten sind Zuschläge festgelegt, wobei es gesonderte Zuschläge bei regelmäßigen Arbeiten in dieser Zeit, wie Schichtarbeit, gibt.

Wird das so gehandhabt? Rückmeldungen gerne an Blog, ver.di oder Betriebsrat.

Entgelte


Hier wird die Eingruppierung behandelt und der Auszahlungstermin des Entgelts.

Aber z.B. auch, dass ein Erschwerniszuschlag zu zahlen ist, wenn die Arbeiten in unzulänglichen Räumlichkeiten verrichtet werden müssen.
Er ist ab dem Termin zu zahlen, an dem beim Gewerbeaufsichtsamt eine begründete Beschwerde eingereicht wurde, die zu einer Auflage führte, bis zur Beseitigung der Unzulänglichkeit.

Die zusätzliche Leistung von 150 Prozent (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) ist hier festgelegt.
Auch das Sterbegeld für unterhaltsberechtigte Angehörige ist definiert.

Urlaub, Elternzeit, Freistellung von der Arbeit


Der Urlaub beträgt 30 Tage, d.h. 6 Wochen (Mindesturlaubsgesetz/Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage, d.h. vier Wochen. Bei 5-Tagewoche entspricht das 20 Tagen Urlaub)
Die Urlaubsregelung und die Elternzeitregelung sind genau festgelegt.

So soll z.B. der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt und genommen werden und Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern auf Verlangen der Jahresurlaub möglichst während der Schulferien – vor allem in den Sommerferien – gewährt werden.

Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, aus denen ein Arbeitnehmer sich von der Arbeit freistellen lassen kann, z.B. Erweiterung der beruflichen Qualifikation, familiäre Gründe, Ehrenämter und vieles mehr.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Zeugnis


Abhängig von der Beschäftigungsdauer ergeben sich Kündigungsfristen von bis zu sechs Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Ältere Arbeitnehmer, die dem Unternehmen lange angehören, können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Während der Kündigungsfrist ist dem Arbeitnehmer die erforderliche Zeit zur Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz zu geben.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Zwischenzeugnis und Zeugnis.
Und vieles mehr.

Fazit


Das war nur eine unvollständige Zusammenfassung der Regelungen im Manteltarifvertrag.
Gewerkschaftsmitglieder können sich ein Exemplar aushändigen lassen.

Im MTV sind die Dinge festgelegt, die für uns außer dem Lohn noch (überlebens-)wichtig sind:
-Arbeitszeit
-Zuschläge
-Urlaub

Das hat die Gewerkschaft für uns erreicht.
Und wir sind quasi täglich dabei, darum zu kämpfen, dass das so bleibt.

Stellt man die gesetzlichen Regelungen gegenüber, wird klar, wie wichtig der MTV ist.

Im ungünstigsten Szenario nach der gesetzlichen Regelung arbeiten wir 6 Tage die Woche, 8 Stunden am Tag und haben vier Wochen Urlaub im Jahr.

Und es entfallen 1,5 Gehälter für Urlaub- und Weihnachtsgeld.

Die Arbeitgeber sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie unsere Belegschaft noch weit über das bisherige mobilisieren werden, wenn sie den MTV anrühren.

Wer verhindern möchte, dass es überhaupt erst soweit kommt, ist herzlich willkommen, uns zu unterstützen.

Nähere Informationen über diese Thematik geben gerne auch die Vertrauensleute, siehe auch http://weltbild-verdi.blogspot.de/2012/10/vorstellung-der-verdi-vertrauensleute.html.

Oder beim VL-Treff unverbindlich vorbeischauen:
Dezember nicht mehr, im neuen Jahr wieder jeden 3. Dienstag im Monat
um 19:00 Uhr im Kappeneck (Jakobervorstadt)


13 Kommentare:

  1. SUPER ARTIKEL – endlich erklärt das mal wer. Weiter so!

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  2. Wie kommt man denn zur vollständigen Ausgabe des MTV?

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    1. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist, wende dich bitte an direkt an die ver.di oder an einen der Vertrauensleute im Betrieb. Tarifverträge werden grundsätzlich nur an Mitglieder ausgegeben.

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  3. Und dies gilt (wie immer) NICHT für die Menschen die vor Ort in den Filialen die die Kunden vor Ort bedienen?! Diejenigen, die den Ärger abkriegen, diejenigen die die einzigen "Weltbilder" sind, die der Kunde 1:1 vor sich hat?!
    Nein, natürlich nicht, deshalb gibt's auch kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld und keine 37,5 Stunden Woche... Egal, wir machen's ja gern.

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    1. Nein, gilt nicht für euch. Weil ihr keine Betriebsräte wählt, weil ihr nicht organisiert seid, weil ihr euch nicht für eure Rechte einsetzt. Deshalb kann man's mit euch ja machen… und darum machen sie es auch!

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    2. Da sieht man es wieder, wie es ohne Betriebsräte aussieht und wenn sich die Menschen nicht organiesieren und wehren.

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    3. Wieso wählt ihr denn in den Filialen nicht mehr Betriebsräte? Sorry, ich verstehe das nicht, gerade ihr seid doch auch nicht auf Rosen gebettet, oder? Angst oder Bequemlichkeit?

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  4. Weit weniger als die Hälfte der Deutschen besitzen 10 Billionen EUR Vermögen. Das sind das Mehrfache der gesamten Staatsverschuldung von Deutschland. Die große Mehrheit besitzt gar nichts. Durch ungerechte Verteilung der Gewinne , durch fehlenden Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem kann es die Mehrheit der Deutschen gar nicht schaffen an etwas Vermögen wie zum Beispiel ein Haus heranzukommen. Das System welches die Reichen für sich geschaffen haben ist nach unten hin dicht. Das ist sehr ungerecht und mit der Verfassung eigentlich nicht vereinbar. Die riesigen Summen die einige wenige aus der Wirtschaft und den Betrieben herausgezogen haben, haben sie dann an den Börsen in der Manier eines Zockers der an die wundersame Geldvermehrung glaubte verzockt. Es kam die weltweite Finanzkrise. Wären diese Gelder zu denen gekommen die sie auch miterarbeitet haben , wäre es nicht zu dieser Krise gekommen. Die Löhne müssen steigen. Der Streik war richtig. Und das ganze geht nur mit gut organisierten Gewerkschaften und ihren Mitgliedern und mit einem fitten Betriebsrat. Daran muss weiter gearbeitet werden. Es mag einzelne geben die durch Beziehungen weiterkommen, doch die meisten brauchen unser Tarifsystem damit sie nicht total abgezockt werden. Beispiele dafür hatten wir in den letzten Jahren genug. Stichwort Billiglöhner, Leiharbeiter,Minijobber fehlender Mindestlohn. Gemeinsam geht es einfach besser. Ich bin mit dem Ergebnis einverstanden.Nach dem Arbeitskampf ist vor dem Arbeitskampf. Wir müssen aus den Fehlern lernen und es beim nächsten mal noch besser machen. Nicht zu vergessen das am 19.12. Verhandlungen stattfinden werden die auch für uns relevant sind.

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  5. Kurz mal "Offtopic", entschuldigung dafür, aber das muss jetzt einfach raus:

    Wie mit den "Spätschichtlern" z.B. im TEL in Sachen Weichnachtsfeier umgegangen wird, ist nun wirklich eine bodenlose Frechheit. Keine Erklärung, kein Bedauern, nichts. Einfach nur der Satz: "Es gibt keine Weihnachtsfeier für die Spätschicht. Punkt.

    Vielleicht könnte man ja mal zb. im Februar ein solches Fest machen, wo man den Laden auch mal um 8 oder 9 Uhr zumachen könnte und die Spätschichtler auch mal was davon haben.

    Trotzdem: Allen ein schönes Weihnachtsfest und ruhige, erholsame Tage. Bald haben wir es geschafft!!

    Off-Topic off

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  6. Du hast recht.
    Das ist auch eine Funktion des Blogs, sich seinen Ärger mal von der Seele zu schreiben.
    Die Missachtung der Mitarbeiter zieht sich bei Weltbild durch alle Themen und Bereiche hindurch.

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  7. auf die gewerblichen arbeitnehmer hat man bei weltbild noch NIE rücksicht genommen, (das ist TEL, AKL, WE, VTA, VTC, WARENAUSGANG usw.) die werden nur für die minderen arbeiten benötigt ansonsten braucht man bei weltbild dieses personal nicht. die stören nur!!!

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  8. Glaube es mir, die Angestellten werden auch ausgequetscht, so gut es geht.
    Nur merken das viele gar nicht und kommen sich noch gut dabei vor.

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    1. da kommt aber niemand der sagt keine weihnachtsfeier, und die können auch zu jeder tageszeit in unserem buchladen einkaufen.

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