Mittwoch, 17. März 2010

Mehr Lohn für Leiharbeit


Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2013 verständigt:
  • Dieser Tarifvertrag sieht Entgelterhöhungen in vier Stufen vor:
    01.07.2010 ; 01.05.2011; 01.11.2011; 01.11.2013

  • Im Tarifgebiet West steigt die Entgeltstufe 1:
    von jetzt 7,38 EUR über 7,60 EUR, 7,79 EUR und 7,89 EUR auf 8,19 EUR
    Dies bedeutet eine jährliche durchschnittliche Erhöhung von ca. 3,3 % im Westen

  • Die Entgeltstufen 2 bis 9 steigen durchschnittlich jährlich um knapp 3 %.

  • Der umstrittene § 8.6 MTV wird ersatzlos gestrichen:
    Dieser eröffnete dem Arbeitgeber die Möglichkeit, steuerfreie Aufwandsentschädigungen mit dem Tarifentgelt zu verrechnen.

  • Die "Schlecker-Klausel":
    In einer sogenannten "Schlecker-Klausel" wurde geregelt, dass konzerninterne Leiharbeit nicht zum Austausch von Stammbeschäftigten durch Leiharbeitnehmer/innen missbraucht werden kann.

    Gleichzeitig wurde ein neuer Mindestlohntarifvertrag auf dem Niveau der Entgeltgruppe 1 vereinbart.

    Ziel der Tarifvertragsparteien ist die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die anschließende Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Widerstand gegen einen Mindestlohn in der Leiharbeit aufgegeben und wird dieses Vorhaben unterstützen. (Quelle: verdi)

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