Ein neues Gesetz soll künftig den Missbrauch von Leiharbeit in den Betrieben eindämmen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will vor allem die schleichende Verschlechterung von Arbeitsbedingungen verhindern. Verstöße sollen mit drastischen Bußgeldern geahndet werden.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will mit einem neuen Gesetz gegen Missbrauch bei der Leiharbeit vorgehen. "Durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitnehmerüberlassung als ,Drehtür' zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht wird", heißt es in einem Gesetzentwurf ihres Ministeriums, der den "Ruhr Nachrichten" vorliegt. Der Entwurf sieht demnach weitreichende Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungs- sowie im sogenannten Arbeitnehmerentsendegesetz vor.
Nach dem Entwurf sollen Betriebe auch künftig Mitarbeiter entlassen und sie "in zeitlichem Zusammenhang" wieder als Leiharbeitnehmer im eigenen Unternehmen einsetzen können, allerdings nur bei gleicher Bezahlung. Diesen Leiharbeitern müsse Gleichstellung mit vergleichbaren Arbeitnehmern gewährt werden, "ohne dass hiervon eine Abweichung durch Anwendung eines Tarifvertrags möglich ist".
Bußgeld bis zu 25.000 Euro
Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Missachtung dieser Bestimmungen soll dem Entwurf zufolge ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro drohen. Ferner sei eine Klarstellung im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehen, um das Umgehen von Mindestlohn-Regelungen durch Einsatz von Leiharbeitern zu verhindern. Es komme "allein auf die von Leitarbeitnehmern oder Leiharbeitnehmerinnen ausgeübte Tätigkeit an", heißt es im Entwurf.
Quelle Stern
Freitag, 3. September 2010
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