Unsere Kolleginnen und Kollegen der IG Metall, Arbeitsgruppe Zeitarbeit, haben uns gebeten folgendes zu veröffentlichen:
Am 27. April findet in Frankfurt die 4. Verhandlung zu den Branchenzuschläge der Metall- und Elektroindustrie zwischen IG-Metall und BAP/iGZ statt. Die IG-Metall plant am Rande dieser Veranstaltung eine Kundgebung, um der Verhandlungsgruppe mehr Gewichtung zu verleihen.
Die Kundgebung findet am 27. April ab 10:30 Uhr statt. Treffpunkt: 10 Uhr, vor dem DGB-Haus, Wilhelm-Leuscher-Str. 80, 60330 Frankfurt.
Für Mittags ist ein Imbiss geplant. Diese Veranstaltung ist nicht nur für IG-Metall-Mitglieder von Bedeutung, sondern für die komplette Zeitarbeitsbranche. Diese Verhandlungen sind ausschlaggebend für die Zukunft der Zeitarbeit. Sollte man sich hier nicht einigen, werden Betriebsräte, auch die von Zeitarbeitsfirmen, keinen Einfluss auf zukünftigen Verhandlungen haben.
Eine "Experten-Kommision", von Frau von der Leyen eingesetzt, wird dann über die Zukunft in der Zeitarbeit entscheiden. Was das bedeutet, sieht man anhand des AÜGs, das zum Großteil von Menschen verabschiedet wurde, die keine Ahnung von der Zeitarbeit haben.
Leiharbeit ist ein Beitrag zur geistig-moralischen Verwahrlosung, Verrohung, Verelendung und Spaltung der ganzen Gesllschaft.
AntwortenLöschenUnd sie ist eine Schande für eine demokratische Gesellschaft und ein weiterer Sargnagel für diese Staatsform
AntwortenLöschenLeiharbeit ist Sklavenarbeit - es ist schon so viel negatives über die Leiharbeit in Presse , Rundfunk u. Fernsehn berichtet worden aber es ist noch nichts dagegen unternommen worden.
AntwortenLöschenSeitdem unser damaliger "Bastakanzler" Schröder 2003 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geöffnet hat - seitdem wird die Leiharbeit missbraucht(zB. Schlecker usw.) u. keiner tut etwas dagegen.
Man muß die Politiker dazu bringen das Gesetz wieder so zuändern wie es vor dem Jahr 2003 wahr oder die Leiharbeit ganz verbieten.
Die Leiharbeit "Fair u. Gerecht" gestalten , wie es die Gewerkschaften wollen , wird es in unserer Gesellschaft nicht geben - ein Leiharbeiter ist und bleibt ein Arbeiter zweiter Klasse.