Montag, 20. Juni 2011

TV-Tipp: ZDFzoom - Das Recht des Stärkeren

ZDFzoom zeigt Film von Günter Wallraff über die "schöne" neue Arbeitswelt.

Die Zeiten sind härter geworden für Arbeitnehmer in Deutschland.

Menschen, die ins Berufsleben einsteigen, erhalten häufig nur befristete Verträge. Die Zahl der "working poor", derer, die trotz Vollzeitarbeit Hartz IV beantragen müssen, steigt. In dem Film "Das Recht des Stärkeren", der am Mittwoch, 22. Juni 2011, 22.45 Uhr, in der Reihe "ZDFzoom" zu sehen ist, nehmen Günter Wallraff und Pagonis Pagonakis dubiose Kooperationen zwischen Arbeitgebern und unseriösen Anwaltskanzleien unter die Lupe.

Unter Einsatz einer versteckten Kamera ist es den Autoren gelungen, bei Seminaren zu drehen, in denen Arbeitgeber lernen, wie man "Unkündbare" los wird und wie man Arbeitnehmern Fallen stellt, um ihren Ruf zu schädigen. Die Betroffenen leiden oft noch jahrelang seelisch und körperlich an den Folgen dieses Vorgehens.

Günter Wallraff sucht Arbeitnehmer und Betriebsräte auf, die Opfer dieser bestürzenden Methoden geworden sind, spricht mit Arbeitsrechtlern, Betriebsseelsorgern und Mobbing-Experten. Er konfrontiert Rechtsanwaltskammern und versucht zu ergründen, warum niemand diesen Anwälten Einhalt gebieten kann oder will.
(Quelle ZDF Pressemitteilung)

Samstag, 11. Juni 2011

MitarbeiterInnen-Durchsuchung bei WELTBILD: erlaubt oder verboten?

  
Nachdem es zu unserem Artikel über die Betriebsversammlung zum Thema Taschenkontrolle so viele Diskussionsbeiträge gab, wollen wir den Sachverhalt hier nochmals darstellen: Was ist erlaubt, was ist verboten, und wie wird das im Betrieb geregelt?

Gesetze, Verträge und Vereinbarungen definieren den Rahmen, in dem wir arbeiten. Juristen nennen das "Rechte-Pyramide". Ganz oben stehen die Gesetze, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das u. a. festlegt, dass niemand länger als 10 Stunden pro Tag bzw. 48 Stunden/Woche arbeiten darf.

Eine Stufe darunter sind die Tarifverträge, die von der Gewerkschaft mit den Arbeitgeberverbänden geschlossen werden. Hier ist z. B. vereinbart, dass wir nur 37,5 Stunden pro Woche arbeiten müssen – statt 48, die das Gesetz vorsieht.

Darauf folgen die Betriebsvereinbarungen. Das sind Verträge, die der Betriebsrat als Vertretung der Belegschaft mit der Geschäftsführung abschließt, und die damit für diesen Betrieb bindend sind. So hat der WELTBILD-Betriebsrat u. a. eine Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit" abgeschlossen, in der z. B. die Gleitzeit, die Regeln der Zeiterfassung, die Servicezeiten usw. usf. geregelt werden.

Auf der untersten Stufe steht der Arbeitsvertrag der einzelnen MitarbeiterInnen. Hier wird – um im Beispiel zu bleiben – festgelegt, ob einE MitarbeiterIn an der Zeiterfassung teilnimmt oder darauf verzichtet.

Die "Rechte-Pyramide"
In der "Rechte-Pyramide" gilt die Regel "Ober toppt Unter". Das heißt: In einem Tarifvertrag darf nichts vereinbart werden, was den Gesetzen widerspricht. Themen, die dem Tarifrecht vorbehalten sind (z. B. Urlaubsanspruch) können in einer Betriebsvereinbarung nicht zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen anders geregelt werden. Und last but not least haben Vereinbarungen im Arbeitsvertrag keine Gültigkeit, die den Abmachungen in Betriebsvereinbarungen zuwiderlaufen.

(Für KlugscheißerInnen: Es gibt natürlich auch Öffnungsklauseln, abweichende Regelungen für Leitende Angestellt etc. pp. – aber dieser Beitrag soll keine Jura-Vorlesung werden, sondern nur das Grundprinzip darstellen.)

Sind Durchsuchungen illegal?
Was heißt das nun für unser konkretes Problem "Taschenkontrollen"? Das Gesetz verbietet Durchsuchungen schon mal nicht: Die Polizei darf jeden filzen, und wer z. B. auf ein Rockkonzert oder ein Fußballspiel geht, muss sich den Eingangskontrollen ebenfalls unterwerfen. Hier bestimmt der Veranstalter, welche Sicherheitsvorkehrungen er für notwendig hält. (Es zwingt einen ja keiner, das Konzert zu besuchen – wer dabei sein will, muss die Kontrollen eben über sich ergehen lassen.)

In den Tarifverträgen sind Ausgangskontrollen in der Regel kein Thema. Im "Bayerischen Verlags- und Buchhandelstarif" steht jedenfalls kein Wort darüber.

Last Exit "Einigungsstelle"
Bleibt also die Betriebsvereinbarung. In §87 des Betriebsverfassungsgesetzes ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber Kontrollen nicht ohne die Zustimmung des BR einfach anordnen kann. Also wird sich WELTBILD-Geschäftsführung mit dem BR auf eine Regelung – sprich: eine Betriebsvereinbarung – einigen müssen. Falls es zu keiner Einigung kommt, sieht das Gesetz eine sogenannte "Einigungsstelle" vor. Hier hört sich ein Richter die Argumente beider Parteien an und fällt dann einen Schiedsspruch, der letztlich den Inhalt der Betriebsvereinbarung festlegt. Diese ist dann für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen bindend. (Keine Jura-Vorlesung ;-)

Das wiederum bedeutet: einfach "Bocken" wäre unklug! Wenn der BR der Einigungsstelle keinen eigenen Vorschlag für eine Regelung im Sinne der Belegschaft macht, entscheidet der Richter nur über den Vorschlag des Arbeitgebers. Wenn dieser Vorschlag gesetzeskonform ist, wird der Richter im Sinne des Arbeitgebers entscheiden – der BR hat dem ja argumentativ nichts entgegengesetzt.

Wenn der BR einen eigenen Vorschlag macht, wird der Richter abwägen: und zwar zwischen dem grundsätzlich berechtigten Interesse des Arbeitgebers, sein Eigentum zu schützen, und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers, den der BR in diesem Fall einfordern wird.

Alles in allem also ein ziemlich komplexes Verfahren, für das es keine einfache Entweder-Oder-Lösung geben wird. Deshalb war es für den BR so wichtig, bei der Betriebsversammlung von der Belegschaft zu erfahren, was aus Sicht der MitarbeiterInnen gegen die geplanten Durchsuchungen spricht. Alle diese Einwände werden jetzt in den "Gegenvorschlag" des BR eingearbeitet und dann mit der Geschäftsleitung verhandelt. Wenn der BR dabei kein akzeptables Ergebnis erzielt, geht die Sache vor die Einigungsstelle, und der Richter entscheidet.

Wir freuen uns über eure/Ihre Meinung zu diesem Artikel. Einfach unten auf den Kommentar-Link klicken und losschreiben!

Freitag, 10. Juni 2011

Streiks erfolgreich: 5% mehr Lohn im Einzelhandel Baden-Württemberg

 
Mit vielfältigen Aktionen und etlichen Streiks hat ver.di erfolgreich einen neuen Tarif für den Einzelhandel in Baden-Württemberg durchgesetzt:

• 3,0 % Erhöhung der Entgelte in 2011 mit zwei Nullmonaten
• 2,0 % Erhöhung der Entgelte in 2012 mit zwei Nullmonaten plus 50 € Einmalzahlung im April 2012

• 36 Werktage Wochen Urlaub für alle

• Regelung der AGG relevanten Themen im Manteltarifvertrag

Damit wurde für dieses Jahr eine tabellenwirksame Entgeltsteigerung von 3 % durchgesetzt. Es ist weiter gelungen, die Tariferhöhung in 2012 ebenfalls tabellenwirksam zu gestalten (die Arbeitgeber wollten das partout nicht). Als großen Erfolg sehen wir die Regelung an, dass es nun 36 Werktage Urlaub für alle Beschäftigten gibt, was eine Erhöhung der unter 24 jährigen Beschäftigten um 4 Tage bedeutet.

Die Parteien verhandelten gestern bis 4 Uhr in der Nacht. Detailfragen werden in späteren Redaktionsverhandlungen geklärt. Die Erklärungsfrist ist bis zum 18. Juni 2011.

Der Abschluss zeigt eindrucksvoll, was erreichbar ist, wenn sich ArbeitnehmerInnen organisieren und selbstbewusst für vernünftige Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen eintreten. Wir gratulieren dem streikstärksten Landesbezirk zu diesem Erfolg.

Mittwoch, 1. Juni 2011

Betriebsversammlung: Glückwünsche der Geschäftsführung an alle, die zu Amazon wechseln!

Bei der heutigen Betriebsversammlung der Verlagsgruppe WELTBILD kamen viele Themen auf den Tisch: • Gesundheitsmanagement • Taschendurchsuchung • Kantinenessen • Leiharbeit und die • Ansiedlung von Amazon in der benachbarten Ortschaft Graben. Der Betriebsrat hatte eine informative und unterhaltsame Veranstaltung mit zahlreichen Einlagen und mehreren Gastrednern vorbereitet. Bei der Belegschaft kam die kurzweilige Versammlung sehr gut an. Verwundert reagierten die rund 800 MitarbeiterInnen auf eine Aussage des obersten Geschäftsführers Carel Halff zum Thema Amazon. Der konkurrierende Versandhändler sucht mit Hochdruck Personal für sein Logistikzentrum, das in der Nähe von Augsburg gebaut wird. Die Geschäftsführung sieht die neue Konkurrenzsituation offenbar mit allergrößter Gelassenheit.



Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Als Fortsetzung des GRAziL-Projekts installieren Betriebsrat und Geschäftsführung derzeit gemeinsam ein ehrgeiziges Programm mit dem etwas sperrigen Namen »Betriebliches Gesundheitsmanagement«. Die BetriebsrätInnen Johannes Ihmenkamp, Tanja Sedlmeier und Angelika Jahnke stellten Inhalt und Ziele des Gesundheitsprogramms vor. Der Leiter der Unternehmensentwicklung, Matthias Haack, erläuterte die Organisation des Projekts. Geschäftsführung und Betriebsrat treiben die Arbeit mit großem Engagement gemeinsam voran und entscheiden gleichberechtigt über die zu ergreifenden Maßnahmen. Das BGM wird mit großem personellen Aufwand vorangetrieben – keine Selbstverständlichkeit in Zeiten knapper Mittel, wie Haack betonte. Im Unterschied zu GRAziL umfasst das BGM nicht nur die Bereiche Lager & Versand, sondern soll auch für zahlreiche Verbesserungen im Angestellten-Bereich sorgen.





»Meine Tasche gehört mir!«
Unter diesem Titel führten die Betriebsräte Peter Hellriegel und Raimund Wegemer einen pointierten Sketch auf. Die Einlage zeigte anschaulich, wie die Ausgangskontrollen ablaufen könnten, wenn es nach dem Willen der Geschäftsführung geht. Betriebsrat Timm Boßmann moderierte den Programmteil und machte deutlich, dass der BR ein weitreichendes Mitspracherecht bei der Gestaltung der geplanten Taschendurchsuchungen hat. Die zahlreichen kritischen Reaktionen der KollegInnen zeigten, dass vieles an den Plänen noch unausgegoren ist. Hier werden Betriebsrat und Geschäftsführung intensiv um eine Betriebsvereinbarung ringen müssen, die den Interessen des Unternehmens und dem der MitarbeiterInnen gleichermaßen gerecht wird.

»Uns schmeckt's nicht.«
Mit roten, gelben und grünen Kärtchen benoteten die MitarbeiterInnen das derzeitige Angebot des Kantinenbetreibers Eurest. Leider gab es überwiegend mittelmäßige und negative Noten für die Qualität des Mittagessens. Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz sprach für den Kantinenausschuss: Offenbar muss man den Anbieter immer wieder unter Druck setzen, um zumindest eine kurzfristige Verbesserung der Qualität zu erreichen. Im Ausschuss will man jetzt gemeinsam mit Eurest nach Möglichkeiten für eine dauerhafte Verbesserung suchen.





Prekäre Beschäftigung bei WELTBILD
Obwohl die Kirchen eine klare Position zum Thema »Leiharbeit« vertreten, beschäftigt auch der katholische Arbeitgeber WELTBILD dauerhaft zwischen 300 und 1.600 LeiharbeitnehmerInnen. Dolores Sailer und Michael Haugg vom Betriebsrat stellten die unwürdigen Arbeitsbedingungen in einem kleinen Frage-und-Antwortspiel vor. Die LeiharbeiterInnen verdienen bei gleicher Arbeit deutlich schlechter als die Stammbelegschaft. Viele von ihnen sind trotz Vollzeitarbeit auf Hartz-IV-Zuschüsse angewiesen. Außerdem haben diese KollegInnen keinerlei Sicherheit für sich und ihre Familien, da sie permanent von kurzfristiger Kündigung bedroht sind.

Halff: »Gewerkschaften müssen bessere Tarife durchsetzen!«
Zum Thema Leiharbeit hatte der Betriebsrat die katholischen Betriebsseelsorger Erwin Helmer und Hans Gilg eingeladen. Die beiden Kirchenmänner verurteilten die Bedingungen der Leiharbeit aufs Schärfste und forderten WELTBILD als kirchliches Unternehmen auf, nach christlichen Grundsätzen zu handeln. Geschäftsführer Carel Halff misshagte die deutliche Kritik ganz offensichtlich. Er sieht die Verantwortung in der Politik und bei den DGB-Gewerkschaften, die entsprechende Tarifverträge zugelassen haben. Die Gewerkschaften müssten eben »ihren Job machen«, meinte Halff.

Außerdem verwies er darauf, dass WELTBILD im Januar 50 LeiharbeitnehmerInnen in feste Beschäftigungsverhältnisse übernommen habe, und kündigte für den Sommer die Übernahme von 50 weiteren KollegInnen an. Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz begrüßte diese Planung, machte aber auch deutlich, dass der BR keine Einzelmaßnahmen zum Ziel hat, sondern die Bedingungen der Leiharbeit bei WELTBILD in einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich regeln will.



»Angst vor Amazon, Herr Halff?«
Unter dieser Überschrift hatte der BR den Geschäftsbericht angekündigt. Er wollte wissen, was WELTBILD in der direkten Konkurrenzsituation tun wird, um wertvolle MitarbeiterInnen im Unternehmen zu halten. Angst ist dem WELTBILD-Geschäftsführer offensichtlich fremd. Konkurrenz belebe nicht nur das Geschäft, sondern sei auch positiv für MitarbeiterInnen und Kundschaft. »Wenn Sie bei Amazon einen besseren Job mit einem höheren Gehalt angeboten kriegen, bewerben Sie sich noch heute. Ich werde persönlich jeden beglückwünschen, der bei Amazon eine Stelle bekommt.« Diese Demonstration arbeitgeberischen Selbstbewusstseins wurde von der Belegschaft mit pikiertem Schweigen aufgenommen. Die nahe Zukunft wird zeigen, wieviele Ex-Mitarbeiter-Hände der Geschäftsführer demnächst schütteln muss. Nach Informationen des Betriebsrats haben sich bereits mehrere Dutzend KollegInnen beworben. Erste Verträge sollen schon unterschrieben sein.

Freitag, 27. Mai 2011

Das Wort zum Freitag: Bekenntnisse eines Früheinstemplers

The Times they are a changin’

Früher war ich morgens der Erste. Sagte Hallo zur Raumpflegerin und war von jeder Konversation befreit. Noch keine Schlange vor dem Kaffeeautomaten und keine Anrufe, die meine erste kreative Arbeitsphase störten. Ich war der alleinige Herrscher in meinem ruhigen Frühstarter-Paradies und summte »Silence is golden«! Doch mittlerweile …

… ist alles ganz anders. Ein Virus scheint zu grassieren. Oder die senile Bettflucht hat jetzt auch schon Jüngere erwischt. Wenn ich um 7.20 Uhr durch meine Abteilung schlurfe, sind sie schon längst da. S. hackt in ihrem Büro bereits lautstark auf der Tastatur rum. B. und P. diskutieren in der Teeküche über erneuerbare Energien, während J. den Wasserkocher mit Essigessenz entkalkt. Es stinkt zum Himmel.

T. hantiert hektisch am Drucker herum und ruft etwas, das wie »blöder Papierstau« klingt. Könnte aber auch »Schröder du Pistensau« heißen.

E. bespricht am Telefon mit ihrer schwerhörigen Mutter die Einkaufsliste (»Curryketchup, Mama, nicht Kürbisketten!«) – und das bei geöffneter Bürotür. Und K. von nebenan hat gerade seine Kaffeetasse umgestoßen und steht jetzt besudelt, hilf- und fassungslos vor seinem Büro. Ich hab’ so früh einfach noch keine Lust auf Psychotherapie!

Und jetzt kommt auch noch die Putzfrau mit ihrem Turbolader-Staubsauger, dabei saugt sie doch sonst nur am Freitag dem 13.!

Vielleicht sollte ich wieder Langschläfer werden. Einstempeln, wenn andere zur Mittagspause ausstempeln. Doch was mach’ ich bloß, wenn mich weiterhin – so gegen halb vier – ein tierischer Fluchtreflex ereilt? Eine innere Stimme laut »Nichts wie raus hier« ruft?

Nein, es gibt nur die eine Lösung: Ich muss noch früher anfangen! Beim ersten Hahnenschrei mein Tagwerk beginnen. Mit Sondergenehmigung von Herrn Seher und Extraschlüssel von Herrn Knez. Und wahrscheinlich mit dunklen Augenringen und einem Gefühl von Verlorenheit, wenn mir um 5.30 Uhr klar wird, dass ich im Pyjama am Schreibtisch sitze.

Donnerstag, 26. Mai 2011

WELTBILD will Wohlthat loswerden


Die Nachricht schlug ein wie ein Bombe: Die DBH Buch Handels GmbH (zu 50% Weltbild Eigentum) zerschlägt die Wohlthat'sche Buchhandlung! Die Kette, die erst vor wenigen Jahren aufgekauft wurde, wird in zwei Teile gespalten: 16 Filialen werden zum 1. Juli in Jokers-Filialen oder Weltbild Plus-Läden umgewandelt. Die übrigen 10 Filialen werden als "Wohlthat Berlin GmbH & Co. KG" ausgegründet und postwendend zum Verkauf angeboten.

Jetzt sind die Betriebsräte draußen!
Besonders brisant an der Entscheidung: Bei den 10 Läden, die verkauft werden sollen, handelt es sich ausschließlich um die Berliner Filialen, die als einzige im Verbund Betriebsräte aufgebaut haben. Diese haben in der Vergangenheit gemeinsam mit ver.di für bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne gekämpft. Dabei kam es wiederholt zu Streiks, und es gab auch immer wieder Ärger mit Weltbild: In Berlin wollte man nicht jede Entscheidung aus der Augsburger Zentrale ungefragt akzeptieren.

Geschäftsleitung bricht das Gesetz
Möglicherweise deshalb wurde die Zerschlagung in Augsburg und München unter strikter Geheimhaltung vorbereitet. Bis die Bombe heute mittag platzte, wusste nur die Geschäftsleitung von den Plänen, die für die MitarbeiterInnen unabsehbare Folgen haben dürften. Der Arbeitgeber hat weder den Wohlthat-Betriebsrat noch den DBH-Konzernbetriebsrat informiert. Ein klarer Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, den KBR und ver.di sicher nicht widerspruchslos hinnehmen werden.

Es ist nicht das erste Mal
Die Weltbild-Belegschaft kennt die klandestine Strategie der Geschäftsführung aus eigener Erfahrung. Als die Katholische Kirche, der Weltbild zu 100% gehört, die Verlagsgruppe im Jahr 2008 komplett verkaufen wollte, erfuhren MitarbeiterInnen und Betriebsrat das aus der Presse. Focus online hatte den geplanten Deal sehr zum Ärger der Geschäftsführung aufgedeckt. Die Verkaufspläne scheiterten schließlich, und wurden 2009 (vorerst) abgeblasen.

Was passiert mit den MitarbeiterInnen in Berlin?
Die Belegschaft der Läden, die in Jokers oder Weltbildplus umgewandelt werden, sollen komplett übernommen werden. Wie es mit Wohlthat Berlin weitergeht, ist dagegen völlig offen. Wenn sich nicht sehr schnell ein Käufer findet, wird der Wohlthat-Rest möglicherweise zeitnah abgewickelt. Somit könnte die heute verkündete Zerschlagung des traditionsreichen Buchhändlers auch eine Strategie sein, aufmüpfige MitarbeiterInnen und Betriebsräte möglichst billig auf die Straße zu setzen.

Wie bewerten Sie das Vorgehen von WELTBILD? Wir freuen uns auf zahlreiche Kommentare!
   

Beschäftigtendatenschutzgesetz: Schutz für wen?

Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.

Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverhältnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.

Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:

  • sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
  • durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
  • Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
  • Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
  • und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.

Darüber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Darüber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden können. Das schafft nicht mehr Freiheit für die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.

Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverhältnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.

Deshalb: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient.

Weitere Infos sind hier zu finden. Hier gibt es auch eine Vorlage zum Unterschreiben, nicht nur für Betriebsräte und/oder Personalräte. Es können auch Privatpersonen teilnehmen.

(Quelle DGB-Bundesvorstand)

Donnerstag, 19. Mai 2011

Mit dem Rad zur Arbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

runter in den Keller und das Fahrrad rausgeholt, Öl auf die Kette, nachsehen, ob Licht und Bremsen funktionieren, ordentlich Luftdruck geben und ab geht´s.

Auch dieses Jahr fahren wir wieder "mit dem Rad zur Arbeit".
Die Aktion findet statt in der Zeit vom 1. Juni – 31. August 2011, also wieder drei volle Monate.
In diesen 3 Monaten muss ein jeder an mindestens 20 Tagen mit dem Fahrrad in die Arbeit fahren. Es gilt auch, wenn man z.B. mit dem Fahrrad vom Bahnhof zur Arbeit fährt.

Das gibt - so hoffe ich - noch mehr Kolleginnen und Kollegen die Chance, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Es werden wieder Teams mit jeweils 4 Teilnehmern gebildet und wer bereits weiß, mit wem er/sie zusammen ein Team bilden will, kann dies gleich angeben.
Vielleicht gibt es ja schon wieder welche vom Vorjahr. Auch die Kolleginnen und Kollegen sind angesprochen, die sagen, "...ich fahr ja eh das ganze Jahr".

Ich hoffe wieder auf eine rege Teilnahme eurerseits, in der Hoffnung, dieses Jahr wieder einmal einen der tollen Preise einheimsen zu können.

Die Aktionskalender gibt´s wie immer beim Betriebsrat.
Wer Interesse daran hat und evt. weitere Fragen, melde sich bitte bei uns in Betriebsratsbüro.
Weitere Infos auch noch unter http://www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/bundesweit/index.php

Auf bald
Peter Fitz
(Koordinator)

Montag, 2. Mai 2011

Ihre Nächstenliebe ist gefragt! - Solidarität mit Frau Gagstetter!

Frau Gagstetter ist allein erziehende Mutter von einem 1 1/2 jährigen Sohn. Ihr wurde am 13. April 2011 fristlos, vor den Osterfeiertagen gekündigt.

Was ist passiert?

Frau Gagstetter war so mutig und hat ihren Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld erhoben.
Herr Claus, der Geschäftsführer der Sozialstation Schwabmünchen, wandte sich im vergangenem Jahr an alle Mitarbeiterinnen und bat diese auf einen Teil ihres Weihnachtsgeldes zu verzichten, zum Wohle der Einrichtung.
Die Mitarbeiterinnen leisten eh schon seit Jahren, über die arbeitsvertraglichen Pflichten hinaus, Dienst für das Wohl der Einrichtung. So arbeitet faktisch jede Mitarbeiterin 1 - 2 Tage pro Monat unentgeltlich UND verzichtet zusätzlich auf ihren vollen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Nach der Bitte der Geschäftsleitung im Jahr 2009 und 2010 waren alle Mitarbeiterinnen bereit, auf ihr Weihnachtsgeld um 1/4 zu verzichten. Aber tatsächlich zahlte Herr Claus jedoch nicht einmal die Hälfte aus und tat so, als ob nichts wäre.
Als Frau Gagstetter auf ihr Geld nicht mehr in diesem Umfang verzichten konnte, bat sie um die rechtliche Hilfe der Gewerkschaft ver.di. Die Reaktion der Geschäftsführung auf das Schreiben war u. E. mehr als ungerecht! Ein Personalgespräch fand statt und Frau Gagstetter wurde bezichtigt, bei der Arbeitszeit betrogen zu haben. Sie erhielt eine fristlose Kündigung.
Seit dem Frau Gagstetter in der Sozialstation arbeitet gibt es nicht eine Beschwerde, keine einzige Rüge und keine einzige Abmahnung und plötzlich kommt die fristlose Kündigung! Eindeutige Beweise belegen, dass die Vorwürfe, den Dienstgeber zu betrügen, nicht stimmen!
Deswegen braucht Frau Gagstetter Ihre Solidarität und Unterstützung!

Wir fordern die sofortige Wiedereinstellung von Frau Gagstetter!

Die Solidaritäts-Schreiben können gerne an die Sozialstation Schwabmünchen gesendet werden:

FaxNr: 08232- 96 40 96
e-mail: info@sozialstation-schwabmuenchen
Post:
Ökumenische Sozialstation Schwabmünchen
Geschäftsleitung z.H. Herr Claus
Museumsstr. 20
86830 Schwabmünchen

Mittwoch, 27. April 2011

1. Mai - Veranstaltungen



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