Freitag, 27. September 2013

Was tun, wenn die Kündigung kommt?


Nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat bei Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht. Klingt erstmal gut. Wir erläutern hier, was diese Mitbestimmung in der Praxis wert ist.

Grundsätzlich wird der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung verhandeln, um Arbeitsplatzabbau zu verhindern. Dies ist unser höchstes und wichtigstes Ziel. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber trotzdem Kündigungen einleiten. Das heißt: dem Betriebsrat zur Anhörung vorlegen.

Was macht der BR?

Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, über die Kündigung zu beraten und Bedenken zu äußern oder der Kündigung zu widersprechen. Für einen Widerspruch ist eine von diesen Voraussetzungen nötig: zumutbare Umschulung, Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz, oder die Sozialauswahl ist falsch.

Trotzdem kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen. Die Geschäftsleitung muss dem Kündigungsschreiben lediglich die Be- denken bzw. den Widerspruch des BR hinzufügen.

Was können Betroffene tun?

Ihnen bleibt der Weg zum Arbeitsgericht, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Hier unbedingt den Rechtsschutz der ver.di in Anspruch nehmen oder einen Anwalt beauftragen. Das Gericht entscheidet, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. Der Betriebsrat begleitet die Betroffenen auf diesem Weg, berät und hilft. Rechtlich haben wir keine weiteren Mittel, wenn die Kündigung erstmal ausgesprochen ist.

Vorsicht: Aufhebungsverträge

Hände weg vom Kugelschreiber, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Egal wie attraktiv das Angebot erscheint. Nie gleich unterschreiben. Beraten Sie sich mit dem BR, ihrer Familie, mit einem Anwalt etc. Mit Ihrer Unterschrift ist es gelaufen: Ihr Arbeitsplatz ist unwiderruflich weg.

Wer es noch ausführlicher wissen will, wird bei unserer Gewerkschaft ver.di fündig: ver.di bildung+beratung

12 Kommentare:

  1. "Der Abbau von mindestens 250 Stellen steht fest, sagen Insider." ist bei der FR zu lesen:
    http://www.fr-online.de/kultur/verlag--weltbild-geraet-ins-wanken,1472786,24455310.html

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  2. Bedenken und, oder Wiederspruch habt der BA des BR noch nie gemacht, er hat die Frist immer verstreichen lassen. Das heißt Zustimmung zur Kündigung. Wenn es zur Kündigungsschutz Klage kommt Dan kann jeder ob Verdi oder nicht zum Anwalt gehen das erste Verfahren ist Umsonst weil es wie eine Einigungsstelle ist ein. Der Anwalt wird von jeden Rechtsschutzversicherung bezahlt wenn, er Arbeitsrecht mit drin hat. Also auch nicht Verdi Mitglieder sind durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt . Also wenn Kündigung sofort BR und gleich danach Anwalt. Auch nicht Verdi Mitglieder muss der BR gleichermaßen beraten, und unterstützen.

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    1. Woher wollen Sie das wissen, dass der BA nie Bedenken geäußert oder ein Wiederspruch eingereicht hat?

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    2. Ich bin selbst mal Mitglied im BR gewesen und hab das mit einsetzen verfolgt

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    3. Ich bin seit knapp vier Jahren Mitglied im BR. In dieser Zeit haben wir etliche Widersprüche gegen Kündigungen geschrieben. Allein in der letzten Woche waren es 4 Stück. Wenn ein Widerspruch rechtlich nicht möglich ist, äußert der BR falls möglich Bedenken.

      Es gibt auch Fälle, in denen wir die Frist verstreichen lassen: Wenn weder Widerspruch noch Bedenken juristisch zu vertreten sind. In der Vergangenheit hat es übrigens auch Fälle gegeben, in denen ArbeitnehmerInnen keinen Wert auf den Widerspruch des BR gelegt haben. Wir schreiben die Widersprüche trotzdem, um die KollegInnen für einen Kündigungsschutzprozess optimal "auszurüsten". Es kann ja immer sein, dass der oder die es sich noch einmal anders überlegt.

      Die Kündigungsschutzklage muss jedeR selbst einlegen. Das kann der BR nicht. Die Frist beträgt ab Zugang der schriftlichen Kündigung 3 Wochen.

      Andere Frage an den Namenlosen vom 28. September: Warum bewirfst du den BR hier anonym mit Dreck? Glaubst du, du hilfst irgendeiner Kollegin/ irgendeinem Kollegen mit dieser albernen Schlammschlacht? Es ist einfach nur armselig und peinlich. Ich glaube, du hast immer noch nicht begriffen, wie ernst die Situation ist.

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    4. Ich war zu Zeiten einer Frau Kretschmann im BR und da war das so, wenn es sich geändert hat zum Positiven dann ist das eine Tolle Sache. Ich wollte niemanden mit Dreck bewerfen sonder nur die Möglichkeiten auf zeigen, die man hat. Was man selbst machen kann wenn man ein oder kein Vertrauen zum BR hat . Gebrannte Kinder scheuen das Feuer.

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  3. Gut geschrieben hoffe nur die Kollegen machen es auch

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  4. Wer eine Kündigung bekommt geht immer zum Anwalt,oder zum BR außerdem spricht der BA mit dem Gekündigten wenn er Kentnis davon erhalten tut.

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  5. Ich weiß zwar nicht wie das von der Rechtslage ist aber ich wende mich hier mal gezielt an einen Herrn Peter Fitz und an einen Herrn Thomas Gürlebeck: Ist es denn nicht möglich gegen diese Massenentlassungen mal auf den Platz vor dem Glasgebäude zu gehen und mal den Verantwortlichen ordentlich zu zeigen was wir davon halten???

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    1. Wenn du Mitglied bei Verdi bist, erfährst Du auf alle Fälle wo und wann gestreikt wird.
      Aber guck doch mal bei streikrecht-ist-grundrecht.de
      Da kannst du dann auch gleich bei einer Petition mitmachen.

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    2. Um vor dem Neubau zu demonstrieren, braucht es keinen Streik. Das kann man im Rahmen einer verlängerten Mittagspause erledigen oder im Anschluss an die nächste Betriebsversammlung. Die Frage ist, wie viele dann wirklich draußen stehen, wenn dazu aufgerufen wird.
      Wer was konkretes vorhat, sollte sich mal an die ver.di-Vertrauensleute wenden. Die können helfen, so was zu organisieren.

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  6. Zusammenhalt ist leider nur in den unteren Tarifgruppen von 1-3 vorhanden.die Besserverdienenden bei Weltbild waren sich meistens zu schade auf die Straße zu stellen.

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