Donnerstag, 16. Januar 2014
Insolvenzrecht: ver.di-Anwalt beantwortet die wichtigsten Fragen
Was bedeutet die Insolvenz für die Beschäftigten bei WELTBILD? Die Gewerkschaft ver.di hat die Anwaltskanzlei bell.helm.partnerInnen beauftragt, die häufigsten Fragen zu beantworten:
1. Was ist der aktuelle Sachstand? 2. Was bedeutet „vorläufiger schwacher Insolvenzverwalter“? 3. Wann endet das Eröffnungsverfahren? 4. Was ist mit meinem Geld? 5. Welche Höhe hat das Insolvenzgeld? 6. Was sind Masseforderungen und was ist meinem Geld nach Insolvenzeröffnung? 7. Welche rückständigen Forderungen sind durch das Insolvenzgeld abgesichert? 8. Muss ich weiterarbeiten? 9. Besteht auch in der Insolvenz des Arbeitgebers Kündigungsschutz nach dem KSchG? 10. Was bedeutet eigentlich „Planinsolvenz“? 11. Bleibt der Betriebsrat trotz Insolvenzverfahren bestehen? 12. Kann mich der Insolvenzverwalter freistellen? 13. Was passiert mit meinen Stunden auf dem Arbeitszeitkonto? 14. Was ist mit meinem Urlaubsanspruch? 15. Ich beziehe Betriebsrente, muss ich etwas tun?
Rechtsanwalt Michael Huber ist Spezialist für Insolvenzrecht und steht hier Rede und Antwort: Zur Sonderseite Insolvenzrecht
Schlagworte:
Arbeitsrecht,
Insolvenz,
ver.di
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Hier im Blog können und dürfen wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten. Wenn weitere individuelle Fragen auftauchen, wendet euch bitte an den Betriebsrat. Was auch der nicht beantworten kann, wird gesammelt und an die Mitarbeiterinnen des Insolvenzverwalters weitergegeben.
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