Donnerstag, 28. Mai 2009
So leiden die Kollegen
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Weltbild Plus
Mittwoch, 20. Mai 2009
"Ich will streiken!" – Fragen an den Betriebsrat
»Was unterscheidet rechtlich einen gewerkschaftlich organisierten MA von einem anderen?« Rechtlich unterscheiden sie sich nicht. Da der Arbeitgeber den Streiktag natürlich nicht bezahlt, wird allen Streikenden dieser Tag automatisch von Ihrem Gehalt / Lohn abgezogen. Mitglieder bekommen den entsprechenden Nettobetrag von der Gewerkschaft zurückerstattet. Es muss nicht mit dem Gehaltsbüro in Kontakt getreten werden.
»Woher weiß ich ob mein Betrieb bestreikt wird?« Ein Gewerkschaftsmitglied bekommt dies mitgeteilt. Ein Nichtmitglied kann sich bei der zuständigen Gewerkschaft (Ver.di) darüber informieren oder beim Betriebsrat anrufen. Achtung: Der Betriebsrat darf aus rechtlichen Gründen nicht zum Streik aufrufen. Dies macht immer die Gewerkschaft. Deshalb weiß der Betriebsrat i.d.R. immer erst am Streiktag, ob im Betrieb gestreikt wird oder nicht.
»Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden?« Nein, es muss niemand informiert werden, wenn man am Streik teilnimmt.
Schlagworte:
Arbeitsrecht,
Streik
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