Freitag, 26. August 2016

Gewerkschaftsgeschichte (3): Die 35-Stunden-Woche


Wir möchten gerne mal wieder auf einen interessanten Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK hinweisen: 
Deßhalb müssen wir für uns sorgen!



Fortsetzung


Die 35-Stunden-Woche


Die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung war die logische Folge der immer stärker digital bestimmten Zukunft. Arbeitszeitverkürzung war und ist das einzige den Gewerkschaften zur Verfügung stehende Instrument für den Erhalt von Arbeitsplätzen, für den solidarischen Ausgleich zwischen Arbeitenden und Erwerbslosen, für die Einschränkung der Verfügungsgewalt der Unternehmer über die Arbeitskraft, für mehr Zeit zum Leben.

1977 hatte die IG Druck und Papier die Forderung nach der 35-Stundenwoche aufgestellt. Der Kampf um ihre Einführung, der mit den ersten Streiks 1984 begann, war der bis dahin längste und härteste Arbeitskampf in der Bundesrepublik. Hier ging es um mehr als eine Tarifforderung, hier wurde ein Machtkampf geführt: Sind die Gewerkschaften bei den weiteren ökonomischen und sozialen Entscheidungen noch beteiligt? Diesen Kampf haben IG Druck und Papier und IG Metall erfolgreich bestanden. In der Druckindustrie trat die 35-Stunden-Woche am 1. April 1997 in Kraft, in der Papierverarbeitung ein Jahr später. Inzwischen war die Mauer gefallen, der Kampf um die Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Ost und West hatte begonnen.

ver.di und die gesamte Gewerkschaftsbewegung kämpfen heute in neuen Formen und neuen Bündnissen um "alte" Ziele: Arbeitszeitverkürzung, Einkommen, von denen Menschen leben können, Gerechtigkeit und Solidarität, Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und Gestaltung der gesellschaftlichen Zukunft. Wie die Buchdrucker schon 1848 schrieben: "Alle müssen mit angreifen ... im wohlverstandenen Interesse nicht blos aller Buchdrucker, sondern auch der menschlichen Gesellschaft überhaupt."


ver.di feiert ein doppeltes Jubiläum

2016 jährt sich die Gründung der ältesten Vorgängergewerkschaft, der Buchdruckergewerkschaft, zum 150. Mal, ver.di wird im Juni 15 Jahre alt.

Am 20. Mai 1866 wurde der Deutsche Buchdruckerverband in Leipzig gegründet.

Zum Jubiläum am 20. Mai 2016 wurde in der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin die Ausstellung über den gewerkschaftlichen Kampf für Demokratie und Menschenrechte eröffnet. Mit einer Jubiläumsveranstaltung in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt in Berlin feiert der ver.di-Gewerkschaftsrat am 28. Juni 2016 mit zahlreichen Gästen eine trotz vieler Hürden und Rückschläge erfolgreiche Geschichte.

www.verdi.de

Mittwoch, 24. August 2016

Gewerkschaftsgeschichte (2): Kampf um den 8-Stunden-Tag


Wir möchten gerne mal wieder auf einen interessanten Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK hinweisen: 
Deßhalb müssen wir für uns sorgen!

Fortsetzung:


Kampf um den 8-Stunden-Tag


"Nur Mehrarbeit kann uns retten!" Mit dieser Parole zogen die Prinzipale nach dem Ersten Weltkrieg gegen eine wesentliche Errungenschaft der Revolution von 1918 zu Felde - den 8-Stunden-Tag. Der paritätisch besetzte Buchdruckerrat hatte ihn bereits am 18. November eingeführt. Die Buchdruckergehilfen weigerten sich zwar, mit den anderen grafischen Verbänden eine einheitliche Organisation zu gründen, koordinierten aber gemeinsam mit ihnen im "Graphischen Bund" bis 1933 die Tarifarbeit. Mit den Hilfsarbeitern praktizierten sie umfassende Solidarität, als die Unternehmer die Hilfskräfte aus dem Tarif warfen. Sie verteidigten den 8-Stunden-Tag und verhinderten weitergehende Verschlechterungen bei dem durch Notverordnungen zwangsweise abgesenkten Lohnniveau.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit


Nach 1945 scheiterte eine gesamtdeutsche Druckgewerkschaft am Kalten Krieg. In Berlin wurde 1946 die IG Graphisches Gewerbe und Papierverarbeitung im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gegründet, in München gingen 1948 alle Verbände aus den Jahren vor 1933 in der neuen IG Druck und Papier auf. Am 1. Juli 1949 trat der von der IG Druck und Papier ausgehandelte neue Manteltarifvertrag in Kraft und löste die Tarifverträge von vier Verbänden ab. Im September 1950 wurde für die Druckindustrie ein neuer Lohn- tarifvertrag unterzeichnet, für die Papierverarbeitung gelangen nur regionale Abschlüsse. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" blieb für Frauen und Hilfsarbeiter weiterhin Zukunftsmusik.

Im Mai 1952 beschloss die IG Druck und Papier als einzige Gewerkschaft in der Bundesrepublik, gegen das von der CDU-Regierung vorgelegte Betriebsverfassungsgesetz zu streiken. Der DGB hatte gefordert, die Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft auszudehnen. Stattdessen schloss der Gesetzentwurf den öffentlichen Dienst aus und sah die Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten vor. Trotzdem verweigerte der DGB dem Arbeitskampf dagegen jede Unterstützung. Der Zeitungsstreik wurde als "politischer Streik" verboten, die IG Druck und Papier zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.

In den folgenden Jahren gelang es der Drucker-Gewerkschaft, technische Fortentwicklungen tarifvertraglich umzusetzen: 40-Stundenwoche, längerer Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die 1970er-Jahre waren von harten Tarifkämpfen geprägt. 1972/73 wurde mit dem ersten Flächenstreik nach 20 Jahren eine Lohnerhöhung um 10,8 Prozent erreicht, ebenso die zusätzliche Anhebung der unteren Lohngruppen und der Ausbildungsvergütungen. 1976 gelang es trotz der zum ersten Mal von den Unternehmern praktizierten massenhaften Aussperrung die vorgegebene Lohnleitlinie von 5,4 Prozent zu durchbrechen: Der Abschluss brachte schließlich eine Lohnerhöhung von sechs Prozent.


1978 ging es um die Einführung von rechnergesteuerten Textsystemen (RTS), die Umstellung von Blei- auf Fotosatz und damit um den Einstieg in die Digitalisierung der Produktion. Mit flexibler Streiktaktik und erfolgreicher Einbeziehung aller Abteilungen gelang es, den RTS-Tarifvertrag durchzusetzen. Das bedeutete für die Schriftsetzer den Erhalt der Arbeitsplätze und Anspruch auf Weiterbildung sowie für Journalisten geregelte Arbeitsbedingungen an Bildschirmen - ein erster Erfolg beim Kampf um Rationalisierungsschutz.

Ein weiterer tarifpolitischer Schwerpunkt lag bei der "Aktion gerechte Eingruppierung". Damit erreichte die IG Druck und Papier deutliche Erfolge in der Bekämpfung der Frauenlohndiskriminierung. Ein besonderer Höhepunkt dieses Kampfes war Ende 1978 die Klage der 29 "Heinze-Frauen" aus der Firma Foto-Gruppe Heinze gegen ihren Arbeitgeber. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das war ihre Forderung. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel vom 9. September 1981 wurde dieses Ziel erreicht.


Fortsetzung folgt....


Montag, 22. August 2016

Gewerkschaftsgeschichte (1): Deßhalb müssen wir für uns sorgen!


Wir möchten gerne mal wieder auf einen interessanten Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK hinweisen: 
Deßhalb müssen wir für uns sorgen!

GESCHICHTE


"...Deßhalb müssen wir für uns sorgen!"


Tarifpolitik, die Kernaufgabe der Gewerkschaften, spielte für die Buchdrucker und ihre Organisation von Anfang eine große Rolle



Lauter Männer, ernste Gesichter, erregte Debatten und viel Papier - so wurde noch im Jahre 1906 ver­handelt. Ein paar Jahrzehnte später wird die Bundesrepublik bunt plakatiert: 35 Stunden sind genug - das Motto auf einem Plakat der IG Druck und Papier
FOTOS: VER.DI-ARCHIV




Von Constanze Lindemann

"Der Arbeiter sieht von Tag zu Tag mehr die entsetzliche Wahrheit ein, dass das Capital sich nur dann um ihn kümmert, wenn es ihn zu einer vorübergehenden Spekulation nöthig hat, und ihn rücksichtslos wie ein todtes Werkzeug in den Winkel wirft, bis es wiederum seiner bedarf", schrieben die Buchdrucker-Gehilfen im Heidelberger Zuruf im Revolutionsjahr 1848. "Der Staat will und kann nicht unsere Existenz garantiren, deßhalb müssen wir für uns sorgen... Alle müssen mit angreifen, denn es geschieht im wohlverstandenen Interesse nicht blos aller Buchdrucker, sondern auch der menschlichen Gesellschaft überhaupt." Die Gehilfen luden für Pfingsten 1848 zur ersten "National-Buchdrucker-Versammlung" nach Mainz ein. Ihnen war bewusst: Geregelte Arbeitsbeziehungen sind die Grundvoraussetzung für gesicherte und ausreichende Einkommen, für erträgliche Arbeitszeiten, für ein würdiges Leben auch im Alter. Dazu bedarf es einer nationalen Organisation.


Der erste Tarifvertrag


In Mainz setzten die Gehilfen ihr Vorhaben um. Der vorgelegte Tarifvertragsentwurf für das Buchdruckgewerbe war der erste Entwurf eines Tarifvertrags überhaupt - und ist bis heute Grundlage für den Manteltarifvertrag der Druckindustrie. Mit detaillierten Regelungen zur Arbeitszeitbegrenzung, zur Mehrarbeit, Facharbeiterbindung, Maschinenbesetzung sowie zum Lehrlingswesen legten sie den Grundstein zur Kontrolle des Arbeitsmarktes im eigenen Gewerbe. Zur Klärung von Streitfragen waren paritätisch besetzte Schiedsgerichte vorgesehen. Es wurde ein Statut für die "Deutsche National-Buchdrucker-Vereinigung" beschlossen, die Kollegen wurden aufgefordert, in die neue Organisation einzutreten: "Wir müssen wollen und handeln, vereint handeln."

Nach der Niederlage der Revolution von 1848 schafften die Gehilfen knapp 20 Jahre später einen Neuanfang und gründeten 1866 den Deutschen Buchdruckerverband. Die Druckereibesitzer schlossen sich 1869 zum Deutschen Buchdrucker-Verein zusammen. Um endlich einen Tarifvertrag zu bekommen, traten die Buchdrucker 1872/73 in einen reichsweit koordinierten Streik. Ergebnis war, trotz der Aussperrung von circa 2.000 Gehilfen, der Abschluss des Allgemeinen Deutschen Buchdrucker-Tarifs im Frühjahr 1873.

Das war der erste Tarifvertrag überhaupt. Er enthielt den 10-Stunden-Tag, Regelungen für die Bezahlung von Mehrarbeit und die Errichtung einer Tarifgemeinschaft. Die organisierten Kollegen durften ab 1875 nicht mehr unterhalb dieses Tarifs arbeiten. Ein paritätisch besetzter Tarifausschuss hatte über Konfliktfälle zu entscheiden.


Doch die Arbeitgeber schafften es nicht, den Tarifvertrag bei ihren Mitgliedern durchzusetzen. Das war 1892 Auslöser für die härteste Niederlage des Verbands: Die Schnellpressen hielten Einzug in den Drucksälen, die Arbeitslosigkeit nahm zu, die Gehilfen streikten für den 9-Stunden-Tag. Aber nach zehn Wochen ergebnis­losem Streik war die Tarifgemeinschaft zerbrochen, der Verband verlor 2.000 Mitglieder und bekam den "Gutenberg-Bund" als christliche Konkurrenzorganisation. Doch schon 1896 hatte der Buchdrucker-Verein 5.000 neue Mitglieder gewonnen und setzte einen Tarifvertrag mit dem 9-Stunden-Tag und die Wiedereinrichtung der Tarifgemeinschaft durch.


Fortsetzung folgt....

Dienstag, 16. August 2016

ver.di - lohnt sich


Es gibt kaum ein Thema, dass KollegInnen mehr spaltet - die Gewerkschaft.


Für viele KollegInnen ein absolutes Tabuthema oder sogar ein rotes Tuch, für die anderen das Selbstverständlichste der Welt.
Lauscht man den oftmals hitzigen Diskussionen, wird einem schnell klar, dass es sich bei den vorgebrachten Argumenten um mehr als nur Halbwissen handelt.

Wir geben hier einen kleinen Überblick und klären auf.

10 gute Gründe Mitglied zu werden


1  Weil faire Arbeitsbedingungen nur fair sind. ver.di handelt für ihre Mitglieder gute Arbeitsbedingungen aus.
2  Weil auch im Streikfall die Kasse stimmt. ver.di zahlt ihren Mitgliedern Streikgeld, um Einkommenseinbußen aufzufangen.
3  Weil Gekündigte kämpfen können Die ver.di-Arbeitsrechtsexperten beraten Mitglieder im Kündigungsfall. Zudem werden ver.di-Mitglieder deutlich seltener gekündigt als Nichtmitglieder.
4  Weil auch Eltern Rat und Schutz brauchen ver.di steht bei allen Fragen zu Mutterschutz, Kündigungsschutz und Rückkehr in den Job beratend zur Seite.
5  Weil man bei Mobbing nicht alleine ist. ver.di hilft, sich wirkungsvoll zu wehren.
6  Weil fragen für Mieter nichts kostet. ver.di bietet allen Mitgliedern gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund e.V. eine kostenfreie Erstberatung.
7  Weil die Steuererklärung kein Papierkrieg sein muss. Wer dem Finanzamt kein Geld schenken will, bekommt als ver.di-Mitglied kostenlos Hilfe bei der Steuererklärung.
8  Weil Weiterbildung klug und erfolgreich macht. Mitglieder können jährlich aus über 1.000 Seminaren, Veranstaltungen und Weiterbildungen auswählen.
9  Weil ver.di-Mitglieder für vieles viel weniger zahlen. Partner aus den Bereichen Vorsorge, Versicherung, Finanzen, Reisen und Freizeit geben attraktive Sonderkonditionen.
10 Weil man mit anderen mehr erreicht und erlebt. ver.di bietet viele Events und freut sich über das Engagement ihrer Mitglieder.

Mehr Informationen gefällig?


Wem die hier aufgeführten Gründe noch nicht reichen oder sich gerne intensiver mit dem Thema Mitgliedschaft und Gewerkschaften beschäftigen möchte, kann hier mehr Informationen bekommen. 

Quelle; www.verdi.de

Freitag, 12. August 2016

Arbeit: Realität und Vision


Arbeit soll Menschen ein Leben in Würde und die soziale Teilhabe ermöglichen. Doch immer mehr Beschäftigte können heute von ihrer Arbeit nicht mehr leben. Mittlerweile weicht jedes dritte Arbeitsverhältnis vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis ab. Das ist die Folge der Arbeitsmarktreformen der vergangenen zehn Jahre. Insbesondere die „Agenda 2010“ der damaligen rot-grünen Bundesregierung hat dies bewirkt. Sie sorgte für einen stetig wachsenden Niedriglohnsektor. Minijobs, Leiharbeit und Solo-Selbstständigkeit haben seither massiv zugenommen.

Die Löhne all dieser Beschäftigten liegen im Schnitt deutlich unter den Entgelten eines Normalarbeitsverhältnisses. Fast die Hälfte dieser Beschäftigten verdient Bruttolöhne unterhalb der Niedriglohngrenze – und das mit zunehmender Tendenz. Aber auch viele Normalarbeitsverhältnisse sichern inzwischen nicht mehr die Existenz.
Geltende Gesetze sorgen dafür, dass Lohndumping hoffähig wird. Inzwischen verdienen rund anderthalb Millionen Menschen so wenig mit ihrer Arbeit, dass sie zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Diese Aufstockerei kostet den Staat rund elf Milliarden Euro im Jahr, die natürlich die Steuerzahlerschultern müssen  und damit die Lohndrückerei der Arbeitgeber finanzieren.


Das ausgebliebene Jobwunder

 

Gleichzeitig können Arbeitgeber aufgrund der geltenden Gesetze Arbeitskräfte sehr flexibel einsetzen und sich schnell wieder von ihnen trennen. Die Arbeitsmarktreformen sollten ein „Jobwunder“ hervorrufen. Doch letztlich wurde die vorhandene Arbeit lediglich in großem Stil umverteilt und billiger gemacht. Die Folgen sind schwerwiegend: Die sogenannten atypisch Beschäftigten haben ein hohes Risiko, ihren Arbeitsplatz in Zeiten einer Krise zu verlieren. Vor allem die Leiharbeit sorgt dafür, dass sich Belegschaften in Stamm- und Randbelegschaften spalten. Darüber hinaus verbuchen die sozialen Sicherungssysteme herbe Einnahmeverluste.
Der deregulierte Arbeitsmarkt sorgt gleichzeitig dafür, dass sich immer mehr Menschen selbstständig machen. Um eine halbe Million hat die Zahl der Selbstständigen seit 2000 zugenommen – auf über vier Millionen. 60 Prozent von ihnen sind Frauen. Zwar brauchen sie auf keinen Chef zu hören. Aber sie haben auch nicht die Schutzrechte und sozialen Sicherungen abhängig Beschäftigter. Sie müssen sich am Markt behaupten und um Aufträge kämpfen. 30 Prozent von ihnen, bei den Frauen sogar über 40 Prozent, leben von weniger als 1.100 Euro netto im Monat.

Nur in Ausnahmefällen

 

ver.di lehnt jede Art dieser prekären Beschäftigungen ab. Die politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, wirksame Schritte zu unternehmen – und zwar gegen das Abdrängen von immer mehr Menschen in sozial schlecht abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse. ver.di fordert die Umwandlung von Minijobs und Niedriglohnarbeit in existenzsichernde Beschäftigung. Leiharbeit, befristete Beschäftigung und andere unsichere Beschäftigungsformen sollten nicht zur Regel werden, sondern die Ausnahme bleiben.

Besser geht immer

 

Menschen haben ein Recht auf gute Arbeit. Auf Arbeit, bei der sie Wertschätzung erfahren und Respekt. Auf Arbeit, die ihrer Leistung entsprechend bezahlt wird und die ihnen ein Leben in Würde ermöglicht. Außerdem haben Menschen ein Recht darauf, ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Denn: Unter welchen Bedingungen Menschen arbeiten, ist in hohem Maße ausschlaggebend für ihre Lebensqualität.

Ein zuverlässiges Maß

 

Gute Arbeit kann wissenschaftlich belegt werden. Seit 2007 ist der „DGB-Index Gute Arbeit“ ein zuverlässiges Maß für die Qualität der Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland. Dieser Index ist von ver.di in den vergangenen Jahren erarbeitet worden. Die Indexwerte signalisieren, inwiefern die Arbeitsbedingungen bundesweit oder branchenspezifisch den Kriterien für Gute Arbeit gerecht werden. Befragt werden alljährlich Beschäftigte aus unterschiedlichen Branchen.
Seit 2007 liegt der Index Gute Arbeit inzwischen alljährlich vor. Und hier wird deutlich: Zwischen der Qualität der Arbeit und ihrer Innovationsfähigkeit besteht ein enger Zusammenhang. Gute Arbeit fördert die Innovationsfähigkeit, schlechte und insbesondere prekäre, unsichere Arbeit hemmt Innovation und erzeugt Innovationsfaulheit.
Gute Arbeit ist eine Grundbedingung für engagierte Belegschaften, deren Potenziale sich voll entfalten können und die Verantwortung übernehmen wollen. Nur wenn gute Arbeit für die Beschäftigten die Regel ist, nur wenn der Ideenreichtum der Beschäftigten und ihr Wissen und Können im Mittelpunkt stehen, können Unternehmen nachhaltig wachsen. Daher sollte auch den Arbeitgebern an guter Arbeit gelegen sein.

Interessen, Wünsche und Bedürfnisse

 

Gute Arbeit ist für ver.di ein Konzept für die Gestaltung der Arbeitswelt. Denn Gute Arbeit braucht gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Aus diesem Grunde baut ver.di zusammen mit den anderen DGB-Gewerkschaften eine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung der Arbeitsbedingungen aus Sicht der Beschäftigten auf. Die Kampagne "Gute Arbeit" basiert auf den Interessen, Wünschen und Bedürfnissen der Menschen in den Betrieben und Verwaltungen. Dort, wo sie ihre Ansprüche formulieren, greift ver.di sie auf und verdichtet sie zu Kernforderungen. Diese werden dann zur Grundlage des gewerkschaftlichen Handelns gemacht. Und dort, wo ver.di mit ihren betrieblichen und überbetrieblichen Initiativen an Grenzen stößt, die der Gesetzgeber gesetzt hat, wird Gute Arbeit auch in die Politik eingebracht. Das vor allem auch dort, wo es gilt unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigung einzudämmen.

Dienstag, 9. August 2016

Der ver.di Rechtsschutz

Deutlich mehr Lohn, endlich unfallversichert bei der Betriebsfeier und das Recht auf Urlaub - ver.di-Mitglieder sind bei Arbeits- und Sozialrechtsverfahren geschützt und erstreiten viel mehr als nur Geld.


Der Fall Simone W. und das Bundessozialgericht

Die Sachgebietsleiterin der Deutschen Rentenversicherungsdienststelle in Kassel hatte ihr Team zur Weihnachtsfeier eingeladen, so wie jedes Jahr. Es sollte ein schöner Nachmittag werden, mit Kaffeetrinken und Wanderung. Zehn Personen einschließlich der Sachgebietsleiterin machten sich nach Kaffee und Kuchen noch auf den Weg zu einer kleinen Wanderung. Weil es Winter war und stellenweise glatt, rutschte die Sozialversicherungsfachangestellte Simone W. aus und verstauchte sich das Handgelenk. Doch als Arbeitsunfall wurde ihr Sturz nicht anerkennt. Die Begründung: Die Unternehmensleitung war nicht anwesend, nur eine Gebietsleiterin.
"Ich dachte, auf einer Betriebsfeier muss ich doch versichert sein", meint Simone Wiesel rückblickend. Sie wandte sich an den ver.di-Rechtsschutz. Es hätte ja auch eine schlimmere Verletzung sein können. "Da wollte ich nicht kampflos aufgeben", sagt Simone W. Und das hat sich gelohnt. Am Ende eines langen Verfahrens wurde der Fall am 5. Juli 2016 vor dem Bundessozialgericht mit einem bahnbrechenden Urteil entschieden: Demnach sind Beschäftigte auf einer Betriebsfeier auch dann unfallversichert, wenn die Unternehmensleitung nicht persönlich anwesend ist und nur die Sachgebiets- oder Teamleitung die Feier genehmigt hat.
"Damit gibt das Bundessozialgericht seine langjährige bisherige Rechtsprechung zur Betriebsfeier auf. Das wegweisende Urteil gibt Rechtssicherheit, wenn Teams auch ohne den obersten Chef zu Betriebsfeiern einladen", betont Bertold Brücher, Rechtsschutzsekretär beim Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH. Die Sozialversicherungsfachangestellte Simone W. hat im Prinzip mit ihrem Sturz Betriebsfeiern generell sicherer gemacht. Für alle Beschäftigten.

Der Gang vor Gericht kann lohnen

Manchmal kann sich ein Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber richtig lohnen, beispielsweise wenn das Unternehmen den vereinbarten Lohn nicht zahlen will und der Streit viele Jahre dauert. Manchmal geht es aber auch um die blanke Existenz, dann, wenn womöglich der Arbeitsplatz betriebsbedingt gekündigt wurde. Oder es gibt Streit bei Urlaubsfragen. Was auch meist den Gang vor Gericht notwendig macht, ver.di-Mitglieder haben Rechtsschutz.

Nicht selten geht es um richtig viel Geld

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat im letzten Jahr insgesamt 126.576 neue Verfahren für die Mitglieder der Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes geführt und dabei 261 Millionen Euro erstritten. Würde man die Summe gleichmäßig auf alle Verfahren verteilen, dann wären das im Schnitt 2.062 Euro für jeden Betroffenen. Im Einzelfall kann es aber um sehr viel mehr Geld gehen.
Auch bei dem Altenheimbetreiber "pro seniore" ging es ums Geld. Die Betreibergesellschaft verweigerte den Beschäftigten in Göttingen die Anerkennung des Manteltarifvertrags, den die Konzernmutter des bundesweit tätigen Unternehmens im September 2004 mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hatte. Der Vertrag sollte eine Eingruppierung nach Tätigkeit und Erfahrungsstufen zusichern, was mehr Lohn bedeutete. Der Göttinger Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. 30 gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter/innen wandten sich an die DGB Rechtsschutz GmbH, die für sie klagte. Es ging um Beträge von bis zu 800 Euro monatlich, wenigstens aber um 170 Euro - bei einem Bruttogehalt von 2.254 Euro eine erhebliche Summe.

Langwierige Verfahren

Zehn Jahre dauerte der Streit. Der Arbeitgeber ließ vor Gericht kein noch so dünnes Argument aus. Unter anderem behauptete er, die klagenden Mitarbeiter/innen seien nicht als Altenpfleger/innen beschäftigt und hätten deshalb keinen Anspruch auf das Entgelt gemäß der Eingruppierung. Der Streit ging durch alle Instanzen. Im Frühjahr 2016 nahm das zermürbende Gerangel endlich ein Ende. Ein Vertreter der Konzernzentrale meldete sich beim DGB Rechtsschutz in Göttingen und kündigte an, den Tariflohn ab jetzt freiwillig zahlen zu wollen.
"Da die ganze Zeit über zu wenig Lohn gezahlt wurde, mussten wir nicht nur für die Anerkennung des Manteltarifvertrags klagen, sondern auch jeden Monat die neu anfallenden Differenzen zum Monatslohn fordern", erläutert Rechtsschutz- sekretärin Kirsten Schwarzkopf das langwierige Verfahren.
Allein ein Drittel aller Fälle führte der DGB Rechtsschutz 2015 für ver.di-Mitglieder. Um so viele Verfahren bewältigen zu können, werden die Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften bundesweit von rund 385 Rechtsschutzsekretären und -sekretärinnen im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht vertreten, die zusätzlich von 352 Verwaltungsangestellten unterstützt werden. Bei den gerichtlichen Verhandlungen im Arbeitsrecht ging es 2015 in jedem vierten Fall um betriebsbedingte Kündigungen (24,3 Prozent) und in beinahe jedem zweiten Fall ums Arbeitsentgelt (45,1 Prozent).

Urlaub darf nicht einfach gekürzt werden

Aber auch um den Urlaub wird gestritten, wenn es sein muss, bis vor den Europäischen Gerichtshof. Wegweisend ist der Fall von Bianca Brandes. Das ver.di-Mitglied wechselte von Voll- in Teilzeit. Ihr Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, wollte die vor dem Wechsel erworbenen Urlaubsansprüche aus der Vollzeit auf die reduzierte Anzahl der Teilzeittage kürzen. Auch Brandes nahm den Rechtsschutz in Anspruch. "Ich hätte nie gedacht, dass das dann so große Kreise ziehen wird", sagt die Gesundheits- und Krankenpflegerin. Denn auch dieses Verfahren zog sich hin.
Zunächst fragte das zuständige Arbeitsgericht Nienburg beim Europäischen Gerichtshof nach. Der vertrat die Auffassung, dass die ungünstige Umrechnungsmethode des Arbeitgebers gegen das Europarecht verstoße. In diesem Sinne entschied auch das Arbeitsgericht. Doch das Land Niedersachsen ließ nicht locker, ging zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision, zog aber dann doch zurück. "Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der in Vollzeit angesammelte Urlaub darf bei einem Wechsel in Teilzeit nicht gekürzt werden", sagt Rechtsschutzsekretär Thomas Schlingmann.

Trickserei beim Mindest­lohn unterbunden

Eine wichtige Entscheidung zum Mindestlohn fiel am 12. Mai 2016 am Arbeitsgericht Gera. Ein Zusteller hatte zusätzlich zum Austragen der Zeitung auch noch Werbeprospekte einsortiert. Weshalb ihm der Mindestlohn zustand. Eine Ausnahme ist nämlich nur dann erlaubt, wenn wirklich allein Presseartikel ausgetragen werden und keine weiteren Tätigkeiten dazukommen. Nur dann gilt noch bis 2017 ein niedrigerer Mindestlohn. Das aber war bei diesem Zusteller nicht der Fall. Das ver.di-Mitglied klagte mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes und hatte Erfolg. "Die Trickserei beim Mindestlohn wurde mit dem Urteil unterbunden", sagt Rechtsschutzsekretärin Inka Lampmann, die den Kläger vor Gericht vertreten hat. "Werbeprospekte einzulegen, ist eindeutig etwas anderes als nur Zeitungen auszutragen."

Quelle: www.verdi.de

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