Montag, 28. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 4: Geheim, geheim!


Unmittelbar im Anschluss an die Betriebsversammlung erreichte den Betriebsrat ein E-Mail des Geschäftsführers Christian Sailer. Der CEO war mit seiner Performance auf der Versammlung offenbar unzufrieden und machte seinem Ärger Luft, indem er schon wieder BR-Mitglieder mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bedrohte. 

Ihm sei berichtet worden, schrieb Sailer, dass ein Mitglied des Gremiums die Folienpräsentation seines Berichts zur wirtschaftlichen Lage abfotografiert habe. Das sei aber alles vertraulich, streng geheim usw. … Untergang des Abendlandes also, falls die Zahlen in falsche Hände gerieten. Dazu zählt der CEO in seinem Schreiben auch die „Gewerkschaft“ – gemeint war wahrscheinlich die Redaktion dieses Blogs.

Wir können Sie beruhigen, Herr Sailer. In diesem Blog sind noch niemals Umsatzzahlen oder Deckungsbeiträge veröffentlicht worden. Und der Gewerkschaft haben Sie Ihre Folien selbst gezeigt: Deren Mitglieder saßen nämlich zuhauf in der Versammlung.

Also hören Sie auf mit den albernen Scheingefechten! Greifen Sie die offensichtlichen Probleme an, und lösen Sie diese, anstatt ständig die Interessenvertretung zu attackieren. Weder die Gewerkschaft noch der Betriebsrat können irgendetwas dafür, dass WELTBILD nicht aus der Krise kommt.

Die Wahrheit ist: Es gibt ganz konkrete und bekannte Schwierigkeiten – mit den Lieferanten, mit der Auslieferung und im ganzen Haus umständliche und fehlerhafte Prozesse, die selbst mit der doppelten Anzahl von Personal nicht zeitgerecht abzuarbeiten wären.

Darum sollten Sie sich kümmern, statt Zahlen schönzureden und alle zwei Wochen eine neue Strategie auszurufen. Am Ende noch ein gut gemeinter Tipp: In dieser Situation ein paar Indianer rauszuschmeißen und dafür im Dutzend billiger neue Häuptlinge einzustellen – das ist ganz sicher nicht die Lösung des Problems!

Samstag, 26. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 3: Warum widerspricht sich die Geschäftsführung selbst?


Im Februar 2018 hatte Personalleiter Manfred Ries weitere Stellenstreichungen angekündigt. Rund 40 KollegInnen sollten auf die ein oder andere Art entsorgt werden. Der Protest des Betriebsrats ließ den Arbeitgeber kalt – bis das Gremium den Konflikt um die Arbeitsplätze vor das Arbeitsgericht brachte. Seither bestreitet die Geschäftsführung, dass Ries' Äußerungen tatsächlich so gemeint waren.

Diese Frage spielt bei den Verfahren vor dem Arbeitsgericht eine wichtige Rolle, weil sich der Betriebsrat bei seinen Zustimmungsverweigerungen auch auf den geplanten Personalabbau bezieht. Obwohl ein Gedächtnisprotokoll des BR-Vorsitzenden vorliegt, leugnen die gegnerischen Anwälte die Personalreduktion in den einschlägigen Verfahren. Als „Beweis“ führen sie an, dass es ja faktisch gar keinen Abbau, sondern in Summe sogar einen Personalaufbau gegeben habe. Dem aber widersprach auf der Betriebsversammlung am 17. Januar CEO Christian Sailer höchstpersönlich: Er erklärte vor versammelter Belegschaft eine Verringerung von 341 auf 317 Köpfe im Laufe des Jahres 2018.

Alles nur Missverständnisse und Zeitungsenten?

Offenbar wissen die Männer an der Spitze von WELTBILD selbst nicht mehr genau, was sie wollen bzw. was sie gerade tun. Sicher ist dagegen: Dass der für 2018 geplante Personalabbau nicht deutlich schmerzhafter ausgefallen ist, ist einzig der Widerständigkeit des Betriebsrats zu verdanken, der sich mit Händen und Füßen gegen eine weitere willkürliche und sinnlose Personalreduktion wehrt.

Leider sind die Pläne der Geschäftsführung immer noch nicht vom Tisch. Am 17. November 2018 konnte jedeR in der Augsburger Allgemeinen nachlesen, dass Christian Sailer auch in Augsburg einen weiteren Personalabbau anstrebt…

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Der Betriebsrat verwies kürzlich vor Gericht auf diesen Artikel als Beleg für die Pläne der Geschäftsführung. Daraufhin erklärte Personalchef Manfred Ries dem Richter, der Reporter habe Herrn Sailer eben falsch verstanden bzw. falsch zitiert. Dabei stammt der Bericht aus der Feder von Stefan Stahl, dem Leiter der Wirtschaftsredaktion der Augsburger Allgemeinen. Er ist bekannt – und in gewissen Kreisen auch gefürchtet – für seine bohrenden Nachfragen.

Es darf als sehr unwahrscheinlich gelten, dass sich ein erfahrener und renommierter Journalist „verhört“ hat. Und selbst wenn: Falls ein verantwortungsvoller Geschäftsführer in einem so wichtigen Punkt völlig falsch verstanden wird, dann bittet er doch um Richtigstellung in der Zeitung  – oder er informiert zumindest sofort intern die Belegschaft, dass es ein Missverständnis gegeben hat…

Nichts davon ist geschehen, und das hat Gründe: Es handelt sich nämlich um ein Missverständnis ganz anderer Art. Die Geschäftsführung von WELTBILD missversteht Personalplanung als kurzfristiges Steuerungsinstrument betriebswirtschaftlicher Ergebnisse. Anders gesagt: Wenn es – aus welchen Gründen auch immer – Defizite gibt, dann werden einfach ein paar Leute rausgeschmissen, und die Bilanz ist wieder in Ordnung.

Clown Executive Officer 

Dass diese simple Rechnung nicht aufgeht, sieht jeder, der WELTBILDs Abstieg unter der Düsseldorfer Herrschaft verfolgt hat. Nur CEO Christian Sailer nicht, der auf der Betriebsversammlung allen Ernstes erklärt hat, man befinde sich im „Jahr 3 nach der Insolvenz“ und WELTBILD habe vor der Pleite ja auch nur 500 MitarbeiterInnen in der Augsburger Verwaltung gehabt.

Für Nicht-WELTBILD-ler und den aktuellen CEO zum Mitschreiben: Vor der Pleite, die sich am 10. Januar 2019 zum 5. Mal gejährt hat, waren rund 1.300 VerwaltungsmitarbeiterInnen in der Augsburger WELTBILD-Zentrale angestellt. Weitere 1.200 KollegInnen sorgten im eigenen Versandzentrum für eine pünktliche und fehlerfreie Auslieferung der Kundenbestellungen. Insgesamt waren es also 2.500 MitarbeiterInnen allein in Augsburg. Deutschlandweit standen bei WELTBILD und den verbundenen Unternehmen, darunter die damals deutlich größeren Filialketten, rund 6.500 Menschen in Lohn und Brot.

Als er auf seinen Fauxpas aufmerksam gemacht wurde, reagierte der WELTBILD-Chef wütend: Offenbar hätten die vielen Leute ja auch nichts genutzt, an irgendwas sei der Laden schließlich pleite gegangen. Dieser Einwurf kam sehr gut an bei den MitarbeiterInnen, von denen viele seit 20, 30 Jahren bei WELTBILD sind und das Unternehmen mit aufgebaut haben.

Was der CEO sonst noch so zum Besten gegeben hat?

Fortsetzung folgt…

Freitag, 25. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 2: Darüber streiten WELTBILD und Betriebsrat vor Gericht


Noch nie in der 70jährigen Geschichte von WELTBILD standen sich Geschäftsführung und Betriebsrat so oft vor dem Arbeitsgericht gegenüber. Auf der Betriebsversammlung am 17. Januar 2019 fasste BR-Vorsitzender Timm Boßmann den Stand der juristischen Auseinandersetzungen zusammen. Für viele überraschend war sicher die Erkenntnis, dass nur vier der Verfahren seit Februar 2018 vom Betriebsrat eingeleitet wurden.

Die 4 Verfahren des Betriebsrats

Verfahren 1: Bereits im April 2018 zeigte der Betriebsrat die fortgesetzten Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ beim Arbeitsgericht an. Dieses Verfahren wurde am 19. September 2018 mit einem Vergleich abgeschlossen, der mehrere gerichtliche Auflagen für den Arbeitgeber beinhaltete. Erst danach war die Personalleitung bereit, über eine Regelung mit dem Betriebsrat zu sprechen. Diesen Sachverhalt haben wir im ersten Teil unseres Berichts zur Betriebsversammlung ausführlich dargestellt.

Verfahren 2: Hier ging es um die Einsetzung der Einigungsstelle zu den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan für den Personalabbau im Logistikkompetenzzentrum und die Ausgliederung von Beschäftigten in die WELTBILD FIlial GmbH.

Dieses Verfahren hat der Betriebsrat am 17. April 2018 vor dem Augsburger Arbeitsgericht gewonnen. Einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist am 9. Mai hat der Arbeitgeber eine juristisch völlig aussichtlose Beschwerde beim Landesarbeitsgericht in München eingelegt und so das Ende des Verfahrens nochmals um 3 Monate hinausgezögert. Das Landesarbeitsgericht bestätigte den Augsburger Richterspruch erwartungsgemäß und damit endete dieses Verfahren am 25. Juli 2018.
Leider hat die Einigungsstelle bislang keine Ergebnisse gebracht, außer dass der Arbeitgeber die Überleitungsvereinbarung von 2014 gekündigt hat. Wir berichteten hier ausführlich.

Verfahren 3: Obwohl diese Einigungsstelle noch nicht abgeschlossen ist, hat der Arbeitgeber mehrere KollegInnen und Kollegen in die WELTBILD Filial GmbH ausgegliedert. Dabei wurde zum Teil massiver psychologischer  Druck seitens der Personalleitung aufgebaut, um die KollegInnen in eine Gesellschaft zu zwingen, die keinen Betriebsrat hat, und die faktisch ohne Vermögen ist, aus dem im Falle einer Insolvenz Abfindungen gezahlt werden könnten.

Der Betriebsrat hatte dagegen vorgeschlagen, eine Regelung zu treffen wie im Falle der Übergänge in die Jokers GmbH und die Editionen GmbH. Diese beiden Gesellschaften werden als gemeinsame Betriebe mit der WELTBILD geführt. Das heißt: im Falle von Personalmaßnamen bestehen – auch finanzielle! – Ansprüche gegenüber der WELTBILD und der bewährte Betriebsrat bleibt für die KollegInnen zuständig.

Nachdem die Geschäftsführung das rigoros ablehnt, hat der BR eine Klage bei Gericht eingereicht, das feststellen soll, dass der gemeinsame Betrieb faktisch ohnehin besteht und entsprechend zu verfahren ist, egal ob die Geschäftsführung darin einen eigenen Vorteil sieht oder nicht. Der Kammertermin in diesem Verfahren wird am 17. April diesen Jahres sein.

Verfahren 4: Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es zwei Paragraphen, die eine Beteiligung des Betriebsrats an der Personalplanung des Unternehmens gesetzlich vorschreiben. Das sind der § 92, der diese sogenannte „Unterrichtungs- und Beratungspflicht“ konkreter beschreibt und der § 92a, der den Arbeitgeber zwingt, verschiedene Maßnahmen der Beschäftigungssicherung mit dem Betriebsrat zu beraten und die Vorschläge des Betriebsrats in diesem Zusammenhang zumindest ernsthaft zu prüfen.

Beides findet bei WELTBILD – natürlich –  nicht statt. Deshalb hat der BR das Gericht bemüht, dem Arbeitgeber aufzugeben, seinen Verpflichtungen zukünftig nachzukommen. Dieses Verfahren läuft ebenfalls noch und der nächste Termin findet am 14. März statt.

Die meisten Prozesse hat der Arbeitgeber eingeleitet

Im Gegenzug hat der Arbeitgeber insgesamt 10 Verfahren gegen den Betriebsrat eingeleitet. Es handelt sich dabei um Zustimmungsersetzungsverfahren im Zusammenhang mit Neueinstellungen. Im Laufe des letzten Jahres hat der Betriebsrat in 12 von insgesamt 31 Neueinstellungen seine Zustimmung verweigert. Das hatte unterschiedliche Gründe, zum Beispiel,

  • weil die Neueinstellung auf einem Arbeitsplatz erfolgen sollte, den auch eineR der gekündigten Beschäftigten aus dem Logistikkompetenzzentrum hätte übernehmen können, oder 
  • weil neue MitarbeiterInnen für eine Position eingestellt werden sollten, die bereits von einem oder einer KollegIn besetzt ist. Das hat in der Vergangenheit schon einmal dazu geführt, dass nach einer solchen Neueinstellung die Person, welche die Stelle bis dahin innehatte, regelrecht weggemobbt wurde. Deshalb ist der BR in diesem Zusammenhang besonders kritisch.
  • weil dem Betriebsrat wichtige Informationen fehlen, was der oder die Neueingestellte in Abgrenzung zu den anderen KollegInnen in der Abteilung überhaupt tun soll. Aber die Personalleitung weigert sich offenbar aus Prinzip, Stellenbeschreibungen zu verfassen und schaltet auf stur – um den Preis eines teuren Gerichtsverfahrens…
  • Last but not least hat der Betriebsrat einen kleinen Teil der Einstellungen auch deshalb verweigert, weil sie dem geplanten Personalabbau gegenüberstehen: Im Februar letzten Jahres hat Personalchef Ries dem BR-Vorsitzenden mitgeteilt, dass der Personalstand auf unter 300 Beschäftigte gesenkt werden soll. Wenn gleichzeitig neues, zusätzliches Personal eingestellt wird, heißt das nichts anderes, als das für jede Person, die neu kommt, eine andere, die derzeit da ist, gehen muss. Dem kann ein Betriebsrat, der seine Verantwortung ernst nimmt, nicht zustimmen! 

Ob und in welchem Umfang die Geschäftsführung weitere Arbeitsplätze streichen möchte, war auch im weiteren Verlauf der Versammlung Thema.

Fortsetzung folgt…

Donnerstag, 24. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 1: Zusammenarbeit mit der GF bleibt schwierig


Bei der ersten Betriebsversammlung des Jahres am vergangenen Donnerstag platzte der Versammlungsraum aus allen Nähten. „Schön wieder hier zu sein!“, begrüßte Timm Boßmann die Belegschaft. Der Betriebsratsvorsitzende spielte damit auf den gescheiterten Versuch der Geschäftsführung an, ihn mit haltlosen Anschuldigungen zu kündigen. Die KollegInnen quittierten das mit donnerndem Beifall.

Boßmann bedankte sich für die Unterstützung durch ver.di und andere  Gewerkschaften, für den Beistand der KAB/Betriebsseelsorge und bei weiteren Organisationen, PolitikerInnen sowie zahllosen Privatpersonen, die bundesweit gegen die ungerechtfertigte Kündigung Position bezogen hatten.

Am meisten habe ihn aber die starke Solidarität im Betrieb gefreut, sagte der Vorsitzende: „Ich glaube, ich bin noch nie in meinem ganzen Leben so oft gefragt worden, wie es mir geht! Liebe Kolleginnen und Kollegen: Danke, es geht mir gut.“ Applaus!

Weil die Geschäftsführung nach der Niederlage vor Gericht eine verzerrte Version des Ergebnisses per E-Mail an die Belegschaft verschickt hatte, stellte Boßmann abschließend klar, was bei der Gerichtsverhandlung Ende November tatsächlich herausgekommen war: „Es hat keinen Vergleich irgendeiner Art gegeben. Ich habe keine Abmahnung für irgendeine Verfehlung bekommen. Der Arbeitgeber hat vom Gericht in keiner Weise Recht bekommen, sondern ist zu 100% gescheitert.“

Ungenügend: Umzugspläne und Gesundheitsschutz

BR-Mitglied Hannes Walk berichtete Neuigkeiten zum geplanten Umzug innerhalb der bestehenden Firmengebäude. Inzwischen liegen dem Betriebsrat dazu die kompletten Pläne der Geschäftsführung vor. Sie entsprechen in weiten Teilen aber nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie die Sachverständige Tatjana Fuchs von der Gesellschaft für Gute Arbeit eindrucksvoll ausführte.

Danach musste Betriebsrätin Manuela Natterer wieder auf den Dauerbrenner „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ zu sprechen kommen. Bereits Ende 2016 hatte  eine arbeitswissenschaftliche Untersuchung gravierende Belastungen offenbart. Trotzdem hat die Geschäftsführung bis heute keinerlei Schritte zu einer Verbesserung der Situation unternommen. Das wichtige Thema wird deshalb Ende Februar in einer gerichtlichen Einigungsstelle gemeinsam mit Sachverständigen verhandelt.

Neue Betriebsvereinbarung stärkt digitales Geschäft

Im Anschluss stellte die stellvertretende Vorsitzende Dolores Sailer eine neue Betriebsvereinbarung vor. Die BV „Mehrarbeit im Marketing“ ergänzt die BV „Flexible Arbeitszeit“ und schafft arbeitsrechtlich korrekte und gesundheitlich vertretbare Möglichkeiten, die Marketing-Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken auch am Wochenende zu betreuen.

Damit reagiere der Betriebsrat auf die Veränderung der Arbeitsaufgaben im Zuge der Digitalisierung des Handels, führte Boßmann ergänzend aus: „Diese Betriebsvereinbarung ist der Beweis, dass es gelingen kann, die Erfordernisse des Geschäfts mit den Rechten und den gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten unter einen Hut zu bringen. Man muss nur miteinander reden und bereit sein zu verhandeln. Dann geht das auch!“ Leider sei es keiner Geschäftsführung zuvor jemals so schwer gefallen, mit dem Betriebsrat konsensorientiert zusammenzuarbeiten.

So war es auch bei den Wochenendeinsätzen im Bereich Marketing, erzählte Dolores Sailer. Der BR musste tatsächlich vor das Arbeitsgericht ziehen, damit ein Richter der Geschäftsführung erklärt, was ihre Pflichten aus der Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeiten“ sind. Und selbst nach dem Prozess hat Personalchef  Ries eine Betriebsvereinbarung zunächst abgelehnt und wollte das Thema lieber outsourcen als eine vernünftige Vereinbarung zu treffen. Erst nachdem sich das als – vorhersehbarer – Rohrkrepierer erwiesen hatte, war vernünftig zu reden. Einmal am Verhandlungstisch wurde innerhalb weniger Tage eine Vereinbarung getroffen, von der jetzt beide Seiten gleichermaßen profitieren.

Fortsetzung folgt…

Dienstag, 15. Januar 2019

Einladung zur Betriebsversammlung


Die erste Betriebsversammlung von Weltbild 

im Jahr 2019 findet statt am 

Donnerstag, den 17.01. um 13:30 Uhr in der Böwe-Kantine. 


Alle Beschäftigten von Weltbild Deutschland sind herzlich eingeladen und können daran teilnehmen. 

Hierzu ein Hinweis: 
Betriebsversammlungen haben Vorrang vor anderen Terminen im Betrieb. Andere Termine sollten in diesem Zeitraum nicht angesetzt bzw. nach Möglichkeit verschoben werden. 

Auf der Tagesordnung stehen wichtige Themen, die die gesamte Belegschaft betreffen:
So zum Beispiel der aktuelle Stand des von der Geschäftsführung geplanten Umzuges innerhalb der vorhandenen Räumlichkeiten. Dieser Umzug betrifft nahezu alle Abteilungen. Außerdem die Frage, wie es mit der Betriebsvereinbarung zur Senkung der psychischen Belastungen weitergeht.

Die fortschreitende Digitalisierung gab Anlass für eine Betriebsvereinbarung zur Mehrarbeit im Bereich Marketing, die kürzlich abgeschlossen wurde. Der Betriebsrat informiert über die Regelungen, die nun gelten.


Weitere Themen werden sein:
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Die Einigungsstelle zum Personalabbau
Die wirtschaftliche Lage: Informationen zum letzten Weihnachtsgeschäft (Herr Sailer)
Und die variablen Gehaltsbestandteile der außertariflich Beschäftigten.

Neben Hans Gilg von der Betriebsseelsorge wird diesmal Tatjana Fuchs als Gast dabei sein, die den Weltbild-Betriebsrat in Fragen des Arbeitsschutzes mit ihrem Fachwissen berät.





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