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Freitag, 8. Mai 2020

Applaus ist zu wenig!


In Zeiten der Corona-Pandemie zeigt sich: Bestimmte Berufsgruppen halten den Laden am Laufen und unsere Gesellschaft zusammen. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigten in Verkehrsunternehmen, bei Abfallentsorgern, in Lebensmittel-Läden sowie in Heimen und Krankenhäusern. Zum Großteil sind es frauendominierte Berufe. Ohne sie wäre die Daseinsvorsorge nicht gewährleistet. Die Republik würde ins Chaos stürzen.

Viele dieser Berufe gehen mit hoher Belastung und geringer Wertschätzung einher. Zudem ist die Bezahlung oft unterdurchschnittlich. Während der durchschnittliche Bruttostundenlohn aller Berufe bei 19,38 Euro liegt, weisen in der Krise wichtige Berufsfelder oft deutlich niedrigere Löhne auf. So erhält der Verkäufer im Supermarkt nur 9,66 Euro und die Busfahrerin 11,38 Euro die Stunde. Die Zahlenangaben sind von 2014, neuere Zahlen gibt es dazu leider nicht.

Die Gründe dafür sind vielfältig, aber klar ist: Politik trägt eine gehörige Mitschuld daran. Sie hat Märkte liberalisiert. Sie hat öffentliche Dienstleistungen ausgelagert und privatisiert. Und sie hat die Arbeitsmärkte prekarisiert. Deshalb brauchen wir eine politische Kehrtwende: Wir müssen die Arbeitsbedingungen verbessern, die Löhne erhöhen, Tarifverträge stärken – und so die Arbeit in unverzichtbaren Berufen aufwerten. Das würde auch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern reduzieren.


Freitag, 12. August 2016

Arbeit: Realität und Vision


Arbeit soll Menschen ein Leben in Würde und die soziale Teilhabe ermöglichen. Doch immer mehr Beschäftigte können heute von ihrer Arbeit nicht mehr leben. Mittlerweile weicht jedes dritte Arbeitsverhältnis vom sogenannten Normalarbeitsverhältnis ab. Das ist die Folge der Arbeitsmarktreformen der vergangenen zehn Jahre. Insbesondere die „Agenda 2010“ der damaligen rot-grünen Bundesregierung hat dies bewirkt. Sie sorgte für einen stetig wachsenden Niedriglohnsektor. Minijobs, Leiharbeit und Solo-Selbstständigkeit haben seither massiv zugenommen.

Die Löhne all dieser Beschäftigten liegen im Schnitt deutlich unter den Entgelten eines Normalarbeitsverhältnisses. Fast die Hälfte dieser Beschäftigten verdient Bruttolöhne unterhalb der Niedriglohngrenze – und das mit zunehmender Tendenz. Aber auch viele Normalarbeitsverhältnisse sichern inzwischen nicht mehr die Existenz.
Geltende Gesetze sorgen dafür, dass Lohndumping hoffähig wird. Inzwischen verdienen rund anderthalb Millionen Menschen so wenig mit ihrer Arbeit, dass sie zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Diese Aufstockerei kostet den Staat rund elf Milliarden Euro im Jahr, die natürlich die Steuerzahlerschultern müssen  und damit die Lohndrückerei der Arbeitgeber finanzieren.


Das ausgebliebene Jobwunder

 

Gleichzeitig können Arbeitgeber aufgrund der geltenden Gesetze Arbeitskräfte sehr flexibel einsetzen und sich schnell wieder von ihnen trennen. Die Arbeitsmarktreformen sollten ein „Jobwunder“ hervorrufen. Doch letztlich wurde die vorhandene Arbeit lediglich in großem Stil umverteilt und billiger gemacht. Die Folgen sind schwerwiegend: Die sogenannten atypisch Beschäftigten haben ein hohes Risiko, ihren Arbeitsplatz in Zeiten einer Krise zu verlieren. Vor allem die Leiharbeit sorgt dafür, dass sich Belegschaften in Stamm- und Randbelegschaften spalten. Darüber hinaus verbuchen die sozialen Sicherungssysteme herbe Einnahmeverluste.
Der deregulierte Arbeitsmarkt sorgt gleichzeitig dafür, dass sich immer mehr Menschen selbstständig machen. Um eine halbe Million hat die Zahl der Selbstständigen seit 2000 zugenommen – auf über vier Millionen. 60 Prozent von ihnen sind Frauen. Zwar brauchen sie auf keinen Chef zu hören. Aber sie haben auch nicht die Schutzrechte und sozialen Sicherungen abhängig Beschäftigter. Sie müssen sich am Markt behaupten und um Aufträge kämpfen. 30 Prozent von ihnen, bei den Frauen sogar über 40 Prozent, leben von weniger als 1.100 Euro netto im Monat.

Nur in Ausnahmefällen

 

ver.di lehnt jede Art dieser prekären Beschäftigungen ab. Die politisch Verantwortlichen sind aufgefordert, wirksame Schritte zu unternehmen – und zwar gegen das Abdrängen von immer mehr Menschen in sozial schlecht abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse. ver.di fordert die Umwandlung von Minijobs und Niedriglohnarbeit in existenzsichernde Beschäftigung. Leiharbeit, befristete Beschäftigung und andere unsichere Beschäftigungsformen sollten nicht zur Regel werden, sondern die Ausnahme bleiben.

Besser geht immer

 

Menschen haben ein Recht auf gute Arbeit. Auf Arbeit, bei der sie Wertschätzung erfahren und Respekt. Auf Arbeit, die ihrer Leistung entsprechend bezahlt wird und die ihnen ein Leben in Würde ermöglicht. Außerdem haben Menschen ein Recht darauf, ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Denn: Unter welchen Bedingungen Menschen arbeiten, ist in hohem Maße ausschlaggebend für ihre Lebensqualität.

Ein zuverlässiges Maß

 

Gute Arbeit kann wissenschaftlich belegt werden. Seit 2007 ist der „DGB-Index Gute Arbeit“ ein zuverlässiges Maß für die Qualität der Arbeits- und Einkommensbedingungen in Deutschland. Dieser Index ist von ver.di in den vergangenen Jahren erarbeitet worden. Die Indexwerte signalisieren, inwiefern die Arbeitsbedingungen bundesweit oder branchenspezifisch den Kriterien für Gute Arbeit gerecht werden. Befragt werden alljährlich Beschäftigte aus unterschiedlichen Branchen.
Seit 2007 liegt der Index Gute Arbeit inzwischen alljährlich vor. Und hier wird deutlich: Zwischen der Qualität der Arbeit und ihrer Innovationsfähigkeit besteht ein enger Zusammenhang. Gute Arbeit fördert die Innovationsfähigkeit, schlechte und insbesondere prekäre, unsichere Arbeit hemmt Innovation und erzeugt Innovationsfaulheit.
Gute Arbeit ist eine Grundbedingung für engagierte Belegschaften, deren Potenziale sich voll entfalten können und die Verantwortung übernehmen wollen. Nur wenn gute Arbeit für die Beschäftigten die Regel ist, nur wenn der Ideenreichtum der Beschäftigten und ihr Wissen und Können im Mittelpunkt stehen, können Unternehmen nachhaltig wachsen. Daher sollte auch den Arbeitgebern an guter Arbeit gelegen sein.

Interessen, Wünsche und Bedürfnisse

 

Gute Arbeit ist für ver.di ein Konzept für die Gestaltung der Arbeitswelt. Denn Gute Arbeit braucht gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Aus diesem Grunde baut ver.di zusammen mit den anderen DGB-Gewerkschaften eine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung der Arbeitsbedingungen aus Sicht der Beschäftigten auf. Die Kampagne "Gute Arbeit" basiert auf den Interessen, Wünschen und Bedürfnissen der Menschen in den Betrieben und Verwaltungen. Dort, wo sie ihre Ansprüche formulieren, greift ver.di sie auf und verdichtet sie zu Kernforderungen. Diese werden dann zur Grundlage des gewerkschaftlichen Handelns gemacht. Und dort, wo ver.di mit ihren betrieblichen und überbetrieblichen Initiativen an Grenzen stößt, die der Gesetzgeber gesetzt hat, wird Gute Arbeit auch in die Politik eingebracht. Das vor allem auch dort, wo es gilt unsichere und schlecht bezahlte Beschäftigung einzudämmen.

Montag, 23. November 2015

Zahlen lügen nicht und positive Formulierungen nehmen der Wahrheit die unschönen Spitzen


In Unternehmen hat sich heutzutage eine pseudo-objektive Controlling- und Statistik-Kaste etabliert, die der Führung alles schön oder schlecht rechnet, so dass es ins aktuelle Konzept passt. Und da man schon vorher weiß, wie das Ergebnis auszusehen hat, kann eine entsprechende Erhebungsgrundlage festgelegt und ein scheinbar hieb- und stichfestes Zahlenwerk generiert werden, um noch so sinnfreie oder unfaifre Maßnahmen zu rechtfertigen.
Für Außenstehende ist dieses Konstrukt absolut nachvollziehbar und logisch stringent, da unschöne Wahrheiten und Zusammenhänge ausgespart bleiben, geht aber am Kern des Problems haarscharf tangential vorbei.

Theoretisch hätte Droege  die Logistik somit auch wegen fehlender 3,50 Euro in der Portokasse in die Insolvenz schicken können, anstatt der 250.000 Euro, die ALSO bequem aus selbiger hätte zuschießen können. Was zählt ist allein das, was unterm Strich steht, nicht die Realität oder was unter einem weiter gefassten Blickwinkel  zwingend wäre. Man zäumt das Pferd von hinten auf, um ihm mit einer konstruierten Notwendigkeit den Gnadenschuss zu geben.

Parallel dazu werden geplante Maßnahmen über eine euphemistische Nomenklatura in ihrer Härte bis zur schieren Bedeutungslosigkeit verharmlost: "Durch eine Verschlankung der Prozesse lässt sich die Kostenstruktur des Unternehmensbereichs den wirtschaftlichen Erfordernissen des freien Marktes anpassen" hört sich doch viel positiver an als "wir feuern die halbe Abteilung um die Erwartungen unserer Investoren befriedigen zu können". Oder man kann diejenigen, die zukünftig Ex-Kollegen sein werden auch einfach als "Delta" bezeichnen. Das hört sich doch positiv an, wie eine idyllische Flussmündung oder ein Buchstabe des Alphabets eines Landes, in dem man schon einen schönen Urlaub verbracht hat. In der Mathematik steht "Delta" schlicht für eine Differenz, und macht die Zahl der geplanten Kündigungen angenehm abstrakt.

Es geht bei Weltbild und ALSO nicht wirklich darum, mit begrenzten Mitteln unter "schmerzlichen Opfern" Betriebe zu retten, denn der, der hinter allem steht, hat mehr Geld, als er jemals wird ausgeben können - er will nur nicht!

Am Ende kann man mit weichgespülten Phrasen und tendenziellen Zahlenwerken alle Maßnahmen erklären und legitimieren, hat fixe Kosten reduziert und das Unternehmen läuft jetzt "effektiver" als zuvor. Aber das, was an sozialer Härte dahintersteckt, geht in der Wolke aus heißer Luft großteils unter. Auf der Strecke bleiben Menschen, die zwar gute Arbeit geleistet haben, aber einfach zu teuer waren. Die Qualität spielt dabei keine Rolle, die lässt sich ja auch ganz schwer in Zahlen fassen!

Der feuchte Traum jedes Unternehmers ist doch, dass die Beschäftigten wieder in Ketten gelegt werden und bei der Arbeit Ghospels singen. "Nein, an der Sklaverei war wirklich nicht alles schlecht!" 

Aber auch der arme Unternehmer ist nicht wirklich Herr seiner Handelns. Der freie Markt treibt ihn vor sich her und zwingt ihn zu immer neuen Höchstleistungen. Was zählt ist stetes Wachstum, nicht dass man nur denselben schnöden Gewinn erwirtschaftet wie im vorigen Jahr. Gewinn ohne Wachstum ist nicht die Tasche wert, in die er gesteckt wird. Ein bisschen mehr geht doch immer, oder?!
Aber es gibt irgendwann nicht mehr genug Konsumenten, die den ganzen Schrott der Mehrproduktion oder des erweiterten Angebots kaufen könnten. Zumal viele davon einer "Optimierung der Kostenstruktur" zum Opfer gefallen sind und gar nicht mehr über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um in systemrelevantem Umfang konsumieren zu können. Wer hier die Sackgasse nicht erkennt, will das wohl auch gar nicht.

Und so bleibt denen, die in der kapitalistischen Nahrungskette ganz unten stehen, eigentlich nur solidarisch zusammen zu halten. Wenn sich in der Krise ein Szenario "jeder gegen jeden" entwickelt, habe diejenigen, die diese Situation herbeigeführt haben, bereits gewonnen......denn die Zahlen und Erklärungsworthülsen stehen längst auf ihrer Seite.


Freitag, 10. Juli 2015

GF Hofmann: AT-Beschäftigte sollen auf Gehalt verzichten


Walter Droege will WELTBILD bereits Anfang nächsten Jahres wieder in der Gewinnzone sehen. In seinem Auftrag versucht Geschäftsführer Patrick Hofmann jetzt, den außertariflich bezahlten Angestellten der Retail in die Tasche zu greifen. Deren persönliche Zielerreichungsprämie soll nachträglich für das zurückliegende Geschäftsjahr pauschal um 50% gekürzt werden.

Zur Erklärung: Das Gehalt der Außertariflichen (AT) setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 1. erhalten diese ein frei verhandeltes Monatsgehalt, das bei vielen nur wenig über dem Monatsverdienst der KollegInnen in Tarifgruppe VI liegt. 2. bekommen sie am Ende des Geschäftsjahres (mit dem Juli-Gehalt) eine individuell vereinbarte Prämie. Ein Teil dieser Prämie ist abhängig vom Bilanzgewinn des Unternehmens, der 3. Teil wird auf der Basis von vorgegebenen persönlichen Zielen ausgezahlt, die am Anfang des Geschäftsjahres ausgehandelt wurden. Das ist die sogenannte Zielerreichungsprämie.

Ein Beispiel: Ein ATler mit einem Jahresgehalt von 55.000 Euro erhält monatlich 4.000 € brutto, aber kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dafür erhält er am Geschäftsjahresende abhängig vom Grad der Zielerreichung bis zu 5.000 € Zielerreichungsprämie und möglicherweise einen bilanzabhängigen Bonus von 2.000 €.

In unserem Beispiel würden die 2.000 € aufgrund der aktuellen Ertragslage ohnehin entfallen und von den 5.000 € maximal 2.500 € vergütet werden. Weil aber im ersten Quartal des Geschäftsjahres noch wie in der Insolvenz pauschal 1/12 der Zielerreichungsprämie monatlich ausgezahlt wurde, hätte der Arbeitnehmer in unserem Beispiel bereits 1.250 erhalten. Es würden also nur noch weitere 1.250 € anstelle von 7.000 € ausgezahlt.

Gegen dieses Ansinnen gibt es viele gute Argumente

  • Es ist ungerecht, wenn ausschließlich ein – mit ca. 120 KollegInnen sehr kleiner – Teil der Belegschaft die überzogenen Gewinnerwartungen des Milliardärs Walter Droege befriedigen soll.
  • Die ATler haben schon lange Einbußen, weil der bilanzabhängige Teil ihrer Prämie seit Jahren nicht mehr ausbezahlt wird. Damit leisten sie bereits einen Beitrag, der ihrem Arbeitsvertrag entspricht.
  • Gehaltserhöhungen im AT-Bereich wurden über 10 Jahre lang ausschließlich durch die Erhöhung der leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile realisiert. Durch die geplante Halbierung würden diese KollegInnen auf einen Schlag 7 bis 8 Jahre Gehaltsentwicklung verlieren.
  • Die KollegInnen im niedrigen AT-Bereich – und das ist die Mehrzahl – könnten durch diese Maßnahme unterhalb der Tarifgrenze landen. Aber sie erhalten weiterhin kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bekommen Überstunden nicht bezahlt. Auch das ist ungerecht.
  • Es ist unverschämt, im Vorfeld von geplanten Massenentlassungen einen "Solidarbeitrag" von Menschen zu verlangen, die möglicherweise ein paar Wochen später auf die Straße gesetzt werden.
  • Ein Gehaltsverzicht zum jetzigen Zeitpunkt wirkt direkt negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und des Transferkurzarbeiter-Gelds, das in einer Transfergesellschaft bezahlt würde.

Vor allem aber gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen. Das weiß auch die Geschäftsführung und fordert deshalb einen "freiwilligen" Verzicht. Wer sich dem Diktat aus Düsseldorf nicht beugen will, kriegt Druck: "Wer dagegen klagt, dessen Arbeitsleistung muss kritisch hinterfragt werden!", kündigte Geschäftsführer Patrick Hofmann an.

In der vergangenen Woche versuchte Hofmann allen Ernstes den Betriebsrat für ein gemeinsames Vorgehen in dieser Sache zu gewinnen. Der BR hat sofort reagiert und einen einstimmigen Beschluss gefasst, welcher der Geschäftsführung ein einseitiges Vorgehen untersagt. Gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung, wenn es um »Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung« geht.

Weder der BR noch die ver.di lassen sich vor den Karren des Arbeitgebers spannen, wenn es gegen die Interessen der Beschäftigten geht – egal welcher Einkommensklasse die KollegInnen angehören!

Nach den Erfahrungen der letzten Monate müssen wir aber davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht ignoriert oder zu umgehen versucht. Deshalb bleibt den Betroffenen am Ende möglicherweise nur der individualrechtliche Weg über das Arbeitsgericht, um an das ihnen zustehende Geld zu kommen. Mitglieder der ver.di werden dabei durch AnwältInnen der Gewerkschaft vertreten. Alle anderen haben hoffentlich eine gute Rechtsschutzversicherung oder Rücklagen, um einen möglicherweise teuren Prozess zu führen.

Samstag, 1. März 2014

Stellungnahme des BR zur Aufstockung der Führungskräfte-Gehälter in der Insolvenz


Ein Artikel in der Augsburger Allgemeinen sorgt für Unruhe in der WELTBILD-Belegschaft: Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz hatte Mitte Februar beschlossen, das Gehalt der Führungskräfte aufzustocken. Das Insolvenzgeld wird nur bis zu einem Monatsverdienst von 5.950 Euro gewährt. Wer mehr verdient, müsste nach dem Insolvenzrecht auf Gehaltsanteile über 5.950 Euro verzichten. Das haben einige Führungskräfte offenbar nicht eingesehen und Druck auf den Insolvenzverwalter gemacht, der schließlich nachgab und die fehlenden Beträge für die Monate Januar bis März nun aus der Insolvenzmasse finanziert. Soweit ist die Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen korrekt.

Falsch ist aber die dort zitierte Aussage des Geiwitz-Sprechers Patrick Hacker: Die Maßnahme war vorher nicht mit dem Betriebsrat abgestimmt und dieser hat sie auch nicht nachträglich abgesegnet. Im Gegenteil: Die zusätzlichen Vergütungen in der Antragsphase der Insolvenz wurden bereits gewährt, als der BR am 17. Februar darüber informiert wurde. Am 19. Februar hat das Gremium deshalb schriftlich Protest eingelegt und deutlich gemacht, warum es diese Maßnahme nicht mitträgt.

Sehr geehrter Herr Geiwitz,

am Montag hat der Betriebsrat erfahren, dass Sie entschieden haben, das Insolvenzgeld für die AT-MitarbeiterInnen aufzustocken. Offenbar werden dafür monatlich 410.000 Euro aus der Insolvenzmasse aufgewendet. Wir sind aus verschiedenen Gründen sehr irritiert:

1. Warum wird so eine Entscheidung nicht vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt?

2. Wir halten die Maßnahme nicht für sinnvoll, weil es die Führungskräfte nicht an der Kündigung hindert.

3. In der aktuellen Situation ist die Solidarität aller gefordert, auch und gerade der Führungskräfte, die aufgrund ihrer Entscheiderposition mehr als andere dazu beigetragen haben, dass Weltbild in der Krise steckt.

4. Wir können keine besondere Schutzbedürftigkeit derer erkennen, die monatlich mehr als 5.950 Euro verdienen.

5. Wenn wir in die Situation kommen, über einen Sanierungstarifvertrag zu verhandeln, der von schlechter bezahlten KollegInnen möglicherweise den Verzicht auf Gehaltsbestandteile fordert, ist das vor diesem Hintergrund nicht mehr vermittelbar.

6. Während unsere SpitzenverdienerInnen freiwillige Zuschüsse aus der Insolvenzmasse erhalten, wandern die Forderungen der Freien MitarbeiterInnen der Werbeabteilung in die Insolvenztabelle. Diese KollegInnen sind bereits seit November nicht mehr bezahlt worden und sind jetzt in existentiellen Nöten. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, das ist so nicht hinnehmbar.

Der Betriebsrat trägt Ihre Entscheidung unter diesen Umständen nicht mit, und wir behalten uns vor, diesen Vorgang öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Fitz, Vorsitzender des Betriebsrats

Allerdings hat der BR die Gehaltsaufstockung dann doch nicht öffentlich thematisiert, geschweige denn Zahlen an die Presse weitergegeben. Das hat einen Grund: Der Betriebsrat will nicht dazu beitragen, die Belegschaft in der Krise auseinander zu dividieren. Streitereien ums Geld und Neid-Debatten retten keinen einzigen Arbeitsplatz. Das und nichts anderes ist das Ziel des Betriebsrats und der Gewerkschaft ver.di!

Im Übrigen ist dem BR mindestens ein Fall bekannt, in dem eine Führungskraft die zusätzliche Vergütung abgelehnt hat: Das Geld solle besser für die Rettung des Unternehmens aufgewendet werden. Ein Beispiel, das Schule machen könnte…

Montag, 16. Dezember 2013

AMAZON-Streik – erstmals auch in Graben bei Augsburg




Mitten im Weihnachtsgeschäft 2013 streiken diese Woche die Angestellten der AMAZON-Logistikzentren in Graben, Bad Hersfeld und Leipzig. Hier ein kurzer Film vom Streikbeginn der Spätschicht in Graben bei Augsburg. Am Ende des Tages haben hier rund 600 KollegInnen die Arbeit niedergelegt. Bundesweit streikten heute mehrere tausend zusammen mit der Gewerkschaft ver.di für höhere Löhne und ordentliche Tarifverträge. Sogar in Seattle, vor der amerikanischen Firmenzentrale, wurde solidarisch demonstriert.

Wer's weniger verwackelt mag, kann auch diesen Beitrag des Bayerischen Fernsehens ansehen.


Freitag, 28. Juni 2013

Tariferhöhung für Alle? - Nicht ganz

Im Dezember 2012 wurde durch Streik zusammen mit der Gewerkschaft ver.di eine Tariferhöhung erkämpft. Unter den Kolleginnen und Kollegen, die beim Streik dabei waren, waren auch etliche WerkstudentInnen. Danke dafür!

Für uns ist dies wieder einmal ein Beweis dafür, dass nur durch möglichst breite Solidarität unter allen Arbeitnehmergruppen Verbesserungen durchsetzbar sind.

Der Betriebsrat der Verlagsgruppe Weltbild hat festgestellt, dass diese tarifliche Lohnerhöhung nicht an WerkstudentInnen weitergegeben wurde. Der Betriebsrat hat erreicht, dass alle WerkstudentInnen rückwirkend zum 01.01.2013 diese Tariferhöhung nachbezahlt bekommen.

Weiterhin hat der Betriebsrat erreicht, dass die WerkstudentInnen in Bereich Logistik ab 15.06.2013 eine monatliche Einsatzplanung erhalten. Die Anfragen per SMS entfallen hiermit.

Falls es immer noch Probleme mit dem Einsatzplanung gibt, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder nutzen Sie den Kommentarfunktion hier im Blog.

Dienstag, 28. Mai 2013

Mindestens – wenn nicht noch mehr


Verdi Frauen fordern Mindestlohn

Viel diskutiert wird derzeit eine Frauenquote für die Führungsetage in deutschen Unternehmen!
Doch das ist für Verdianer nur die eine Seite der Medaille.

Denn mal grob spekuliert, werden vermutlich nur 0,001 Promille an Frauen, in diesen Genuss kommen. Die andere Seite der Medaille sieht nämlich so aus: Mit rund 70% ist der Anteil der Frauen im extremen Niedriglohnsektor überdurchschnittlich hoch.

Das Thema Frauenquote in Führungsetagen verkauft sich in prominent besetzten Talkshows natürlich besser. Dabei fordern die verdi-Frauen längst nicht nur eine Quote für Führungspositionen, sondern machen sich auch vehement stark für den gesetzlichen Mindestlohn.

Mehr dazu unter: http://frauen.verdi.de

Denn die 70% Frauen im Niedriglohnsektor träumen vermutlich nicht von Vorstandssitzen und Aufsichtsrats-Sesseln, sondern wünschen sich erst einmal einen Lohn, der diesen Namen auch verdient. Gerade bei Teilzeitarbeit und Minijobs, die von Alleinerziehenden ausgeübt werden, wird oft auch niedrigster Stundensatz gezahlt.

Wie das konkret aussieht z.B. in Einzelhandel, Pflegeberufen, Gastronomie u.a.m. zeigen folgende Beispiele:  Mindestlohn-hautnah/

Machen auch Sie sich stark für den Mindestlohn. Der Politik kann man im Wahljahr entsprechend auf die Sprünge helfen!



Dienstag, 7. Mai 2013

ver.di erwartet harten Tarifkonflikt im bayerischen Einzelhandel


Heute beginnen in München die Tarifverhandlungen für die rund 300.000 Beschäftigten des bayerischen Einzel- und Versandhandels auf die der Tarifvertrag Anwendung findet. ver.di fordert Tariferhöhungen um 6,5 %, mindestens jedoch um 140 € im Monat (einschließlich der Auszubildendenvergütung) bei einer zwölfmonatigen Laufzeit.

Der Einzel- und Versandhandel verzeichnet  gute Umsätze und macht hervorragende Gewinne. So stiegen die Gewinne nach Steuern seit 2000 um 76 %. Auf der anderen Seite müssen, nach Aussage von ver.di, die Beschäftigten auf immer mehr Verkaufsfläche, bei immer längeren Öffnungszeiten, mit immer weniger Beschäftigten immer mehr leisten und das bei Reallohnverlusten.

„Respekt und Anerkennung für die Leistung der Einzelhandelsbeschäftigten durch eine deutliche Entgelterhöhung ist das erste Ziel in den anstehenden Tarifverhandlungen“, erklärte der ver.di Verhandlungsführer, Hubert Thiermeyer.

Erschwert werden die Tarifverhandlungen durch die konzertierte Aktion der Arbeitgeberverbände im Einzelhandel, die mit Ausnahme von Hamburg alle Manteltarifverträge gekündigt haben.

„Mit dem Schlagwort der „Modernisierung wollen die Konzerne massive Eingriffe in die existenziellen Arbeitsbedingungen der Einzelhandelsbeschäftigten durchsetzen“, so Thiermeyer weiter.

„Wir lassen nicht zu, dass der Verdrängungswettbewerb der Handelskonzerne auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Wir werden verhindern, dass die Profitgier einiger weniger Konzerne Dumpinglöhne zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen diktiert“, so der Gewerkschafter.

Die Verhandlungen beginnen um 11.30 Uhr.

Montag, 17. Dezember 2012

Amazon in Graben - wie werden die Mitarbeiter dort behandelt ?



Wie geht es den Mitarbeitern von Amazon in Graben ?

Die Gewerkschaft ver.di hat die Mitarbeiter von Amazon in Graben zur Teilnahme an einer Wahlversammlung am 19.11.12 zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen.
Diese Wahl ist erfolgt und der Wahlvorstand wird nun die Betriebsratswahlen unverzüglich einleiten.
Das ist ein großer Erfolg für ver.di und die Mitarbeiter von Amazon in Graben.

Wir nehmen das zum Anlass, die Situation in Graben zu beleuchten.

Seit dem 1. September 2011 liefert Amazon auch aus dem Logistikzentrum in Graben (Landkreis Augsburg).
Rasant war die Bauzeit, rasant war die Steigerung der Mitarbeiterzahlen, es gab große Erwartungen an den neuen Arbeitgeber in der Region (Auf dem Lechfeld entstehen 1000 neue Arbeitsplätze (24.3.2011)).

1000 langfristige und 2000 Saisonarbeitsplätze sollten entstehen (Amazon verschickt erstes Päckchen vom Lechfeld aus (2.9.2011)).

Kaum war der Betrieb knapp 3 Monate am Laufen, gab es die ersten Probleme und Vorwürfe.
Amazon ließ sich einen Großteil der Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit in Augsburg vermitteln.
800 von 1900 vermittelten Personen wurden vom Arbeitsamt gefördert, d.h. die ersten ein bis zwei Wochen musste Amazon keinen Lohn zahlen, sondern sie bekamen Arbeitslosengeld.

Eine an sich sehr sinnvolle Maßnahme, die allerdings nur nötig wäre, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sonst nicht einstellen würde.
Angesichts der hohen Zahl einzustellender Arbeitnehmer hätte Amazon wohl die meisten auch ohne Zuschuss vom Arbeitsamt engagiert.
Da hätte die Arbeitsagentur ruhig etwas pokern können.

In NRW versuchte übrigens Amazon, diese Förderung für dieselben Personen ein Jahr später noch einmal zu ergattern.
So kann man das Weihnachtsgeschäft fremd finanzieren (Vorwürfe gegen Amazon - und was dran ist (26.11.2011)).

Zwei Tage später waren wir schon bei 1300 von 2250 Beschäftigten, für die die Allgemeinheit die ersten 1-2 Wochen bei Amazon bezahlte.
Das ist auch nicht sehr erfreulich für die Konkurrenz, die ihre Mitarbeiter von Anfang an selbst entlohnen muss.
Die notwendige Einarbeitungszeit der Mitarbeiter wird eher niedrig geschätzt, auch ist es selbstverständlich, dass ein Unternehmen seine neuen Mitarbeiter einarbeiten muss, das gehört dazu und muss nicht von der Arbeitsagentur finanziert werden, sondern vom einstellenden Unternehmen (Arbeitsagentur zahlt für Amazon-Aushilfen (28.11.2011)).

Wieder einen Monat später gab es Beschwerden über systematischen Verzug bei den Lohnzahlungen für Saisonkräfte.
Wer seinen Lohn punktgenau am Letzten des Monats oder später bekommt, weiß, wie die Unternehmen um jeden Cent Zinsgewinn kämpfen, während der Arbeitnehmer mit einem ganzen Monat Arbeit in Vorleistung geht (Amazon in Graben: Mitarbeiter warten auf ihr Gehalt (18.12.2011)).

 Amazon produzierte auch gute Schlagzeilen - mehr Menschen als erwartet hatten Arbeit gefunden.
Thomas Gürlebeck von Verdi bemängelte, dass nicht alle von der Arbeitsagentur geförderten Langzeitarbeitslosen übernommen wurden.
Die Arbeitsbedingungen seien in vielen Punkten verbesserungswürdig und es soll noch 2012 ein Betriebsrat geschaffen werden (Amazon wächst schneller als erwartet (13.1.2012)).

Die dringende Notwendigkeit eines Betriebsrates erschließt sich aus Berichten über menschenunwürdige Behandlung der Mitarbeiter.
Es wird massiver Leistungsdruck ausgeübt, Mitarbeiter bekommen stündlich Nachrichten auf ihre tragbaren Computer, sie sollten schneller arbeiten.

Aus Bad Hersfeld wird berichtet, dass Kollegen ständig gesagt würde, sie würden unter dem Abteilungsdurchschnitt liegen.
Ein Durchschnitt hat es so an sich, dass immer jemand darüber und jemand darunter liegt.

Vollkommen unvorstellbar sind auch die weiteren Maßnahmen in Graben:
Wer redet, bekommt die gelbe Karte, nach 2-3 Ermahnungen folgt die rote Karte und die Drohung, das in die Personalakte aufzunehmen.
Wer zuviel Wasser trinkt oder zur Toilette geht, wird gerügt.
Fast täglich kippen Leute um und der Notarzt kommt.

30-40 km am Tag müssen manche Mitarbeiter laufen, das ist immerhin Marathondistanz, und das jeden Tag.
Die Mitarbeiter stehen unter dem Generalverdacht des Diebstahls und müssen auf dem Weg ins Lager und auf dem Weg in die Pause Metalldetektoren passieren.
Es gibt lange Schlangen, so dass von 35 Minuten Pause 15 Minuten für die Schleuse draufgehen.

Zitate: "Es traut sich doch keiner was zu sagen. Hier hat jeder Angst um seinen Arbeitsplatz." (Mitarbeiter).
"Amazon nutzt alle legalen Mittel aus - bis zum äußersten Rand" (Erwin Helmer, Leiter der Betriebsseelsorge).
Wie das in Graben weitergehen könnte, kann man im Amazon-Verdi-Blog nachlesen.

Hier schildern Kollegen die Situation in Bad Hersfeld.
Offensichtlich zahlt Amazon nicht nach Tarif, so dass die Mitarbeiter in allen Bereichen benachteiligt sind.
Es gibt geringeren Lohn,  weniger Urlaub, kein Urlaub- und Weihnachtsgeld, weniger Zuschläge und keine vermögensbildenden Leistungen.
Die Mitarbeiter haben seit 2006 auf eine Lohnerhöhung gewartet.

Inzwischen scheint es 2011 eine gegeben zu haben, danach betrug der Reallohnverlust seit 2006 immer noch 4 bis 7 Prozent.
2100 der 3700 Kollegen in Bad Hersfeld haben befristete Verträge.
Der Durchlauf (s.o.) ist enorm und Amazon sucht in einem immer größeren Radius nach Arbeitskräften, die noch nicht für das Unternehmen gearbeitet haben...

Im Amazon-Verdi-Blog nachzulesen:
Sehr eindrucksvoll ist der Vergleich Tariflohn und Amazon-Lohn.

Fazit:


Amazon in Graben braucht dringend einen Betriebsrat und eine starke gewerkschaftliche Organisation !


Mittwoch, 12. Dezember 2012

Was ist der Manteltarifvertrag?


Diese Frage haben sich einige KollegInnen gerade jetzt während der Tarifauseinandersetzung gestellt.

Die Arbeitgeber hatten nicht nur 0 Prozent für 18 Monate und anschließend 1,2 Prozent für 12 Monate angeboten, sondern auch gedroht, den Manteltarifvertrag zu kündigen, wenn das „Angebot“ nicht angenommen würde.

Das klingt schon fast nach Erpressung.

Man würde sich eine freundlichere Stimmung wünschen.
Schließlich sind auch die Arbeitgebervertreter in der Regel nur Angestellte und wir wollen doch eigentlich nur alle friedlich zusammenarbeiten und angemessen entlohnt werden.

Ja, die Abteilungs- oder Gruppenleiter, die versucht haben, die KollegInnen vom Streiken abzubringen, werden meist auch nach Tarif bezahlt und schneiden sich ins eigene Fleisch, wenn sie die KollegInnen daran hindern wollen, für ihre Rechte zu kämpfen.

Schutzmantel


Die Tarifverträge sind der Schutzmantel, der uns vor Willkür und Chaos schützt.
Und dieser Schutzmantel ist so dick und fest, wie wir hinter ihm stehen.

Der Manteltarifvertrag regelt die Kernpunkte unserer Arbeitsverhältnisse.
Er wird zwischen Arbeitgebern und der Gewerkschaft abgeschlossen und gilt für alle Gewerkschaftsmitglieder.

Im folgenden einige wichtige Regelungen aus dem Manteltarifvertrag im Auszug (insgesamt besteht der MTV aus 19 Seiten).

Arbeitsverhältnis und Arbeitszeit


Der MTV legt fest, wie das Arbeitsverhältnis zu beginnen hat, wie lange die Probezeit dauert und wie die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit ist (4 Wochen).

Er regelt die Teilzeit und die regelmäßige Arbeitszeit.

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden, im Monat durchschnittlich 163 Stunden (Arbeitszeitgesetz werktäglich 8 Stunden,  d.h. 48 Stunden in der Woche, Montag bis Samstag).

Sie verteilt sich auf 5 Tage, grundsätzlich von Montag bis Freitag.
                                                                                                                                 
Des Weiteren ist festgelegt, wann und zu welchen Regeln davon abgewichen werden kann.
Es muss eine systematische und im Voraus planbare Arbeits- und Freizeitregelung vereinbart sein, unter Beachtung der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 163 Stunden.

Die geleistete Arbeitszeit darf die aufgelaufene Regelarbeitszeit nicht mehr als 100 Stunden über- bzw. 20 Stunden unterschreiten („Gleitzeitsaldo“).

Mehrarbeit und Zuschläge


Die Mehr-, Nacht-, Spät-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird geregelt.
Hier steht, wann und mit wie viel Prozent Zuschlag diese Arbeiten vergütet werden.

Bei Mehrarbeit und wöchentlicher Arbeitszeitregelung gibt es ab der 40. Stunde Zuschlag, bei monatlicher Arbeitszeitregelung ab der 8. Überstunde.
Zuschlag – d.h. die Arbeitszeit wird selbstverständlich vergütet und zusätzlich noch ein Zuschlag gezahlt.

Wenn bei Weltbild 400 Leute 5 Stunden die Woche kostenlos Mehrarbeit leisten, sind das schon grob und vorsichtig gepeilt ca. 2,3 Millionen Euro im Jahr und noch mal knapp 300.000 Euro Zuschläge gespart.
Man sieht, die Vertrauensarbeitszeit rechnet sich für die Firma, und wie!
Mit dem geschenkten Geld könnte man einige Sommerfeste finanzieren.

Nachtarbeit ist angeordnete Arbeit zwischen 20:15 und 6:00 Uhr.
Sonn- und Feiertagsarbeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetags.
Für diese Zeiten sind Zuschläge festgelegt, wobei es gesonderte Zuschläge bei regelmäßigen Arbeiten in dieser Zeit, wie Schichtarbeit, gibt.

Wird das so gehandhabt? Rückmeldungen gerne an Blog, ver.di oder Betriebsrat.

Entgelte


Hier wird die Eingruppierung behandelt und der Auszahlungstermin des Entgelts.

Aber z.B. auch, dass ein Erschwerniszuschlag zu zahlen ist, wenn die Arbeiten in unzulänglichen Räumlichkeiten verrichtet werden müssen.
Er ist ab dem Termin zu zahlen, an dem beim Gewerbeaufsichtsamt eine begründete Beschwerde eingereicht wurde, die zu einer Auflage führte, bis zur Beseitigung der Unzulänglichkeit.

Die zusätzliche Leistung von 150 Prozent (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) ist hier festgelegt.
Auch das Sterbegeld für unterhaltsberechtigte Angehörige ist definiert.

Urlaub, Elternzeit, Freistellung von der Arbeit


Der Urlaub beträgt 30 Tage, d.h. 6 Wochen (Mindesturlaubsgesetz/Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage, d.h. vier Wochen. Bei 5-Tagewoche entspricht das 20 Tagen Urlaub)
Die Urlaubsregelung und die Elternzeitregelung sind genau festgelegt.

So soll z.B. der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt und genommen werden und Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern auf Verlangen der Jahresurlaub möglichst während der Schulferien – vor allem in den Sommerferien – gewährt werden.

Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, aus denen ein Arbeitnehmer sich von der Arbeit freistellen lassen kann, z.B. Erweiterung der beruflichen Qualifikation, familiäre Gründe, Ehrenämter und vieles mehr.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Zeugnis


Abhängig von der Beschäftigungsdauer ergeben sich Kündigungsfristen von bis zu sechs Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Ältere Arbeitnehmer, die dem Unternehmen lange angehören, können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Während der Kündigungsfrist ist dem Arbeitnehmer die erforderliche Zeit zur Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz zu geben.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Zwischenzeugnis und Zeugnis.
Und vieles mehr.

Fazit


Das war nur eine unvollständige Zusammenfassung der Regelungen im Manteltarifvertrag.
Gewerkschaftsmitglieder können sich ein Exemplar aushändigen lassen.

Im MTV sind die Dinge festgelegt, die für uns außer dem Lohn noch (überlebens-)wichtig sind:
-Arbeitszeit
-Zuschläge
-Urlaub

Das hat die Gewerkschaft für uns erreicht.
Und wir sind quasi täglich dabei, darum zu kämpfen, dass das so bleibt.

Stellt man die gesetzlichen Regelungen gegenüber, wird klar, wie wichtig der MTV ist.

Im ungünstigsten Szenario nach der gesetzlichen Regelung arbeiten wir 6 Tage die Woche, 8 Stunden am Tag und haben vier Wochen Urlaub im Jahr.

Und es entfallen 1,5 Gehälter für Urlaub- und Weihnachtsgeld.

Die Arbeitgeber sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie unsere Belegschaft noch weit über das bisherige mobilisieren werden, wenn sie den MTV anrühren.

Wer verhindern möchte, dass es überhaupt erst soweit kommt, ist herzlich willkommen, uns zu unterstützen.

Nähere Informationen über diese Thematik geben gerne auch die Vertrauensleute, siehe auch http://weltbild-verdi.blogspot.de/2012/10/vorstellung-der-verdi-vertrauensleute.html.

Oder beim VL-Treff unverbindlich vorbeischauen:
Dezember nicht mehr, im neuen Jahr wieder jeden 3. Dienstag im Monat
um 19:00 Uhr im Kappeneck (Jakobervorstadt)


Freitag, 7. Dezember 2012

Streik hat sich gelohnt: Fast 1.000 Euro mehr pro Jahr für Tarifangestellte


Aus Angst vor weiteren Streiks im Weihnachtsgeschäft hat die Geschäftsführung der Verlagsgruppe WELTBILD heute eine Vereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di unterzeichnet. Alle tariflichen Angestellten bei Weltbild erhalten mindestens 70 Euro mehr Lohn ab Januar und eine Einmalzahlung von 120 Euro noch im Dezember. Für TeilzeitmitarbeiterInnen werden diese Beträge anteilig gezahlt. Außerdem hat die Geschäftsführung den Bestand des Manteltarifvertrags zugesichert.

Das Ziel der Gewerkschaft ver.di war eine spürbare Erhöhung der Gehälter auch in den unteren Tarifgruppen. Dafür haben insbesondere die MitarbeiterInnen aus den Bereichen Lager/Versand drei Tage lang gestreikt. Der Einsatz hat sich gelohnt hat: In der Tarifgruppe I (1. Tätigkeitsjahr) wurden so über 4% Lohnerhöhung erkämpft!

Auf das Jahr gerechnet ergibt sich für Vollzeitkräfte ein Plus von 945 Euro, bzw. 990 Euro (Tarifgruppe VI).

Seit heute Mittag hatten ver.di-Landessekretär Stefan Kraft, der Augsburger ver.di-Sekretär für den Handel, Thomas Gürlebeck, und Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz über sechs Stunden mit der Geschäftsführung verhandelt. Mehrmals stand der Abschluss auf der Kippe. Am Ende siegte der Respekt der Geschäftsführung vor einer entschlossenen Belegschaft, die jederzeit zu weiteren Streiks bereit gewesen wäre. "Diese Lohnerhöhung haben wir auf der Straße geholt", machte ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann deutlich: "Alle KollegInnen, die mitgestreikt haben, dürfen stolz auf sich sein!"

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Streik – pro und contra


Es brodelt ganz gewaltig im blog! Am Streik und an dessen Ablauf scheiden sich die Geister. Es gab jede Menge Kommentare dazu.
Ein paar grundlegende Fragen und Aspekte, die wir gelesen oder aufgeschnappt haben, seien hier noch einmal aufgegriffen.

Warum gerade jetzt im Weihnachtsgeschäft streiken, das für Weltbild so wichtig ist?

Ganz einfach: Weil jetzt verhandelt wird! Die Verhandlungstermine liegen nun einmal aus diversen Gründen direkt in der Vorweihnachtszeit. Also wird auch genau dann gestreikt, wenn keine Einigung in Sicht ist. Eine gescheiterte Verhandlung verlangt nach einer unmittelbaren Reaktion. Da kann man nicht erst 2 Monate abwarten, bis man darauf reagiert.





Die Streikenden schaden dem Weihnachtsgeschäft und verprellen unsere Kunden!

Diese Aussage ist nicht richtig und verkehrt die Tatsachen. Solche Behauptungen dienen lediglich dazu, den Streikenden und der Gewerkschaft den Schwarzen Peter zuzuschieben. Richtig muss der Satz nämlich lauten:

Der von der Arbeitgeberseite provozierte Streik schadet dem Weihnachtsgeschäft und verprellt unsere Kunden!

Denn das "Nicht-Angebot" vom 29.11. wurde mit Sicherheit im vollen Bewusstsein abgegeben, damit einen Streik auszulösen. Schließlich kennen beide Verhandlungsparteien die "Spielregeln" der Tarifauseinandersetzung. Wenn die einen sich nachsagen lassen müssen, den Streik zu führen, müssen sich die anderen nachsagen lassen, genau das provoziert zu haben. Und wenn die einen sich nachsagen lassen müssen, damit Kunden zu verprellen, müssen sich die anderen auch nachsagen lassen, genau das provoziert zu haben!

Was nützt ein Streik der Weltbild-Beschäftigten, wenn die Leiharbeiter trotzdem arbeiten?

Der Streik erzielt dennoch seine Wirkung. Wie sich in den letzten Tagen gezeigt hat, wissen die frisch fürs Weihnachtsgeschäft angeheuerten Leiharbeiter meist nicht, was zu tun ist, wenn sie ohne Anleitung der Stammbelegschaft in den Hallen herum stehen. Erst die Kompetenz der Weltbildler macht den Einsatz der Leiharbeiter effektiv. Ohne die Stammbelegschaft geht kaum etwas voran!

Warum werde ich auf dem Weg zum Arbeitsplatz von Streikposten angesprochen?

Das scheint ein spezielles Problem der Angestellten im "Glaspalast" gewesen zu sein. Der war bislang eher eine Art Insel, von der weitab entfernt im Lager- und Logistik-Bereich gestreikt wurde.

Letzte Woche machten viele Angestellte im Neubau große Augen, als sie sich morgens durch Streikposten hindurch schlängeln mussten. Was passiert hier? Was wollen die von mir? Von Streiks hatte man im Glaspalast bislang wenig mitbekommen und die meisten dort waren wohl der Ansicht, Lohnerhöhungen fielen wie Überraschungseier vom Himmel herab.

Diesmal mussten sie an den Streikposten vorbei, und sich die unangenehme Frage gefallen lassen, warum sie sich nicht beteiligen. Und warum sie ihre Kolleginnen und Kollegen nicht solidarisch unterstützen. Das mögen manche von der "Insel" als Zumutung empfunden haben – aber sie wurden lediglich mit der Wirklichkeit der Tarifauseinandersetzung konfrontiert. Und im Zuge dessen sollten sie sich den Fragen stellen und zu diesen Fragen auch Stellung beziehen. Das ist durchaus zumutbar. Schließlich arbeiten alle im selben Unternehmen!






Montag, 3. Dezember 2012

Streik: Bei Weltbild ging heute gar nichts mehr


Am vierten Streiktag in Folge hat der Arbeitskampf der Weltbild-Belegschaft seine volle Wirkung entfaltet. In den Bereichen Lager und Versand ging heute mittag rein gar nichts mehr. Die Bänder standen still, Waren auf Paletten und in Wagen verstopften die Arbeitszonen. Die wenigen KollegInnen, die dem Streikaufruf der Gewerkschaft ver.di nicht gefolgt waren, standen eher ratlos in den Hallen herum.


In den Versandzonen stapelten sich Zigtausende Fakturen, die nicht bearbeitet werden konnten. LKW, die neue Ware anliefern wollten, stauten sich bis auf die Aindlinger Straße hinaus. Ein deutlicheres Signal können wir der Geschäftsführung nicht geben: Redet endlich mit uns und sorgt mit einem vernünftigen Angebot für eine kundenfreundliche Abwicklung des Weihnachtsgeschäfts!


Im Streiklokal war die Stimmung dagegen entspannt. Die organisierten KollegInnen holten sich ihr Streikgeld ab und frühstückten gemeinsam. Die meisten waren überzeugt, dass in Kürze ein neues Angebot der Arbeitgeber auf dem Tisch liegen wird. Falls nicht, könnte es in einigen Tagen wieder heißen: "Weihnachten steht vor der Tür – wir auch!"




Sonntag, 2. Dezember 2012

Gewerkschaft ver.di ruft erneut zum Warnstreik bei WELTBILD auf



PRESSEERKLÄRUNG

Die Gewerkschaft ver.di ruft die Beschäftigten der Verlagsgruppe Weltbild erneut zum Warnstreik auf. Beginn des dreitägigen Warnstreiks ist Sonntag, 2.12.2012, ab 20:00 Uhr. Geplantes Ende des Warnstreiks ist Dienstag, der 4.12.2012, um 6:00 Uhr. Bei den Tarifverhandlungen am vergangenen Donnerstag hatte die Arbeitgeberseite wieder kein abschlussfähiges Angebot unterbreitet, sondern mit der Kündigung des Manteltarifvertrags gedroht, falls das unzumutbare Arbeitgeberangebot (1,2 % Erhöhung ab Oktober 2013) nicht angenommen wird. Deshalb legten weit über 450 Beschäftigte der Verlagsgruppe Weltbild bereits vom 30.11. bis 1.12.2012 die Arbeit nieder und beteiligten sich am Warnstreik. Die Gewerkschaft ver.di fordert für die Beschäftigten des Buchhandels und der Verlage in Bayern eine Lohnsteigerung von 6 % mindestens jedoch 110 €. Die Ausbildungsvergütungen sollen sich um 50 € erhöhen.

Wir müssen den Druck erhöhen – und wir werden den Druck erhöhen
„Wenn die Arbeitgeber meinen, sie können die Beschäftigten erpressen, müssen wir den Druck im Weihnachtsgeschäft erhöhen. Eine geradezu lächerliche Lohnsteigerung nach 18 Leermonaten anzubieten und im gleichen Atemzug u.a. Urlaubs- und Weihnachtsgeld in Frage zu stellen, werden die Kolleginnen und Kollegen sich nicht bieten lassen“, stellte Thomas Gürlebeck von ver.di Augsburg klar.

Nach den ersten erfolgreichen Warnstreiks bei der Verlagsgruppe Weltbild in Augsburg zum ersten Adventswochenende sagte Gürlebeck weiter: „Wenn die Arbeitgeber nicht schnellsten ein abschlussfähiges Angebot abgeben, werden wir den Druck während des Weihnachtgeschäfts deutlich erhöhen. Hier bei Weltbild werden jedes  Jahr Gewinne generiert. Aber immer wenn es um Tariferhöhungen geht, soll auf einmal kein Geld mehr da sein. Das glauben die Beschäftigten schon lange nicht mehr.“ 

Weitere Streiks nicht ausgeschlossen
Die Gewerkschaft schließt weitere Streiks zur Durchsetzung der Forderungen nicht aus. „Wenn die Arbeitgeber ein ungestörtes Weihnachtsgeschäft wollen, wissen sie jetzt, was sie zu tun haben“, stellte der ver.di Verhandlungsführer Stefan Kraft abschließend fest. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Kontaktadressen: 
Thomas Gürlebeck, ver.di Augsburg, Tel. 0171/ 480 888 2
Stefan Kraft, ver.di München, Tel. 0170/ 229 486 5


Freitag, 30. November 2012

Miteinander packen wir es: Hugendubler streiken nach Betriebsversammlung


Gemeinsam erreichen wir mehr im Tarifkampf. Ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann
fuhr zwischen zwei Einätzen als Streikposten bei Weltbild auf die Betriebsversammlung von Hugendubel
in München. Er grüßte die KollegInnen von den Streikenden in Augsburg und forderte sie in einer
eindringlichen Rede zum Mitstreiken auf. Berichte zum anschließenden Warnstreik bei Hugendubel im
Hugendubel-ver.di-Blog.

STREIK BEI WELTBILD


Donnerstag, 29. November 2012

Tarifverhandlung abgebrochen: "Nichts ist kein Angebot!"



Die zweite Verhandlungsrunde zum Lohn- und Gehaltstarifvertrag für die Beschäftigten des Buchhandels und Verlage in Bayern wurde heute ergebnislos abgebrochen. „Die Arbeitgeber haben fast nichts Neues ins Gespräch gebracht – und Nichts ist kein Angebot“, fasste ver.di-Verhandlungsführer Stefan Kraft die Lage zusammen. ver.di fordert für die Beschäftigten eine Lohn- und Gehaltserhöhung um 6,0 % (mindestens aber 110 €) und 55 € mehr im Monat für Auszubildende bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

Das Angebot der Arbeitgeber: Laufzeit 24 Monate (ab 01.04.2012), 1,2 Prozent mehr Lohn ab 01.10.2013. Die ver.di-Tarifkommission sah in diesem Angebot keine Grundlage, die Verhandlung fortzusetzen. 18 Monate keine Erhöhung und dann 1,2 Prozent: „Das entspricht umgerechnet auf zwölf Monate mikroskopischen 0,3 Prozent“, erläuterte Stefan Kraft.

Als „Ausgleich“ wollen die Arbeitgeber den Manteltarifvertrag ungekündigt bis 31.12.2014 in Kraft lassen; sie drohen bei einem Scheitern der Verhandlungen aber, ihn bereits zum 31.05.13 zu kündigen.

 „Es hat sich wieder gezeigt, dass der Arbeitgeberverband sein unternehmerisches Risiko und die Probleme der Branche an die Kolleginnen und Kollegen nach ganz unten durchreicht“, so Stefan Kraft.

„Jetzt ist es an den Belegschaften, die passende Antwort zu geben“, sagte Stefan Kraft.

Übrigens: 37,5 Stundenwoche, 30 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, besonderer Kündigungsschutz u.v.m. werden allein durch den derzeitig gültigen Manteltarifvertrag abgesichert, NICHT über das Gesetz! Wer seine Rechte über die sogenannte Nachwirkung des Manteltarifs sichern möchte, sollte jetzt in die Gewerkschaft ver.di eintreten. Online eintreten oder mit diesem Formular:




Dienstag, 27. November 2012

Wichtige Informationen über das Streikrecht



Streik liegt in der Luft ... es riecht nach Streik...

Wenn die Arbeitgeber auch bei der nächsten Tarifverhandlung am 29.11.12 kein brauchbares Angebot vorlegen, wird es Zeit, Stärke zu demonstrieren.

Streik, wie geht das ?
Darf ich das ?
Was kostet das ?
Warum soll ich streiken ?

Das dürften die Fragen sein, die sich jemand stellt, der noch nie gestreikt hat.

Warum soll ich streiken ?

Jeder, der nach Tarif bezahlt wird und gerne eine Tariferhöhung haben möchte, sollte sich persönlich dafür einsetzen, denn von alleine wird der Tarif nicht erhöht.
Das Tarifgehalt wird von den Arbeitgebern und der Gewerkschaft ausgehandelt, die Gewerkschaft vertritt ihre Mitglieder.

Um die Gewerkschaften zu schwächen, zahlen die Arbeitgeber die Tariflöhne auch an Mitarbeiter, die nicht in der Gewerkschaft sind.
Aber höhere Tariflöhne werden nur von der Gewerkschaft durchgesetzt, von niemandem sonst !

Kommen wir zu den Außertariflichen.
Natürlich werden diese Gehälter auch angelehnt an die Tariferhöhungen erhöht, wobei hier noch eine subjektive Komponente dazukommt und es im Gegensatz zu den Tariflöhnen keinen Anspruch auf eine wie auch immer geartete Gehaltserhöhung gibt.

Das heißt, wenn die Tariferhöhung niedrig ist, wird auch der AT wenig oder nichts bekommen.
Daher macht auch ein Streik von Außertariflichen Sinn, zeigt Solidarität und setzt ein Zeichen, falls man mit den freiwilligen Gehaltserhöhungen der letzten Jahre (Stichwort Reallohnverlust) nicht immer ganz zufrieden war.

Streik, wie geht das ?

Die Gewerkschaft ruft zum Streik auf.
Es gibt Streikposten vor dem Betrieb, die deutlich signalisieren, dass dieser Betrieb bestreikt wird.
Jeder Arbeitnehmer des Betriebes kann und soll streiken.

Organisierte Arbeitnehmer treffen sich im Streiklokal, um sich dort für das Streikgeld einzutragen.

Darf ich das ?

Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der Tarifforderung (BAG vom 12.9.1984 - 1 AZR 342/83).
Das gilt für Warnstreiks wie für Vollstreiks.

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keinen Verletzung des Arbeitsvertrages dar.
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten.
Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis.

Der Arbeitnehmer braucht keine Arbeitsleistung zu erbringen und hat auch für die Dauer des Streiks keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt.
Eine Abmeldung beim Arbeitgeber ist nicht nötig, dieser kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer, der nach einem gewerkschaftlichen Streikaufruf nicht zur Arbeit erscheint, von seinem Streikrecht Gebrauch macht.

Nochmal: darf ich das ?
Eigentlich muss ich das, wenn der Arbeitgeber kein akzeptables Angebot macht, sonst fehlt am Ende etwas in der Tasche !

Was kostet das ?

Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld von der Gewerkschaft.

Unorganisierte Arbeitnehmer, die solidarisch mitstreiken, aber kein Gewerkschaftsmitglied sind, werden für die Streikzeit vom Arbeitgeber nicht bezahlt.

Es gibt die Möglichkeit, vor Ort zu Streikbeginn in die Gewerkschaft einzutreten, Sie erhalten dann ab sofort ebenfalls Streikgeld.


Betriebsversammlung: Belegschaft entschlossen, Geschäftsführer kneift


2/3 der Belegschaft haben mit ihrer Anwesenheit bei der Betriebsversammlung eindrücklich gezeigt, dass sie die Forderung nach 6% mehr Lohn unterstützen. "Wir stehen hinter euch", sagte ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann in Richtung der Tarifkommission, in der neben dem BR-Vorsitzenden Peter Fitz auch Dolores Sailer, Peter Reichert-Meißl und Tina Ederer für die Belegschaft verhandeln: "Wenn es drauf ankommt, stehen wir auch draußen!" 

Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für den Handel in Augsburg, hätte unsere Forderungen gern dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Carel Halff, persönlich erläutert. Leider blieb der Stuhl des Geschäftsführers leer. Die Belegschaft hat dieses Signal verstanden. 

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