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Donnerstag, 16. Mai 2019

Ein Europa für Alle: Deine Stimme gegen Nationalismus!





Die Europawahl am 26. Mai 2019 ist eine Richtungsentscheidung über die Zukunft der Europäischen Union. Nationalisten und Rechtsextreme wollen mit ihr das Ende der EU einläuten und Nationalismus wieder groß schreiben. Ihr Ziel: Mit weit mehr Abgeordneten als bisher ins Europaparlament einzuziehen. Wir alle sind gefragt, den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern!

Wir halten dagegen, wenn Menschenverachtung und Rassismus gesellschaftsfähig gemacht, Hass und Ressentiments gegen Flüchtlinge und Minderheiten geschürt werden. Wir lassen nicht zu, wenn Rechtsstaat und unabhängige Gerichte angegriffen, Menschen- und Freiheitsrechte eingeschränkt und das Asylrecht abgeschafft werden sollen. Deshalb appellieren wir an alle Bürger*innen Europas: Geht am 26. Mai wählen – tretet ein gegen Nationalismus und Rassismus: Für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa!

In Zeiten nationaler Alleingänge ist es wichtiger denn je, dass wir uns als solidarische Gesellschaft für ein Europa einsetzen, das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit über Grenzen hinweg verwirklicht und sich über Nationalismus und Abschottung hinwegsetzt. Gemeinsam sagen wir: Die EU muss sich ändern, wenn sie eine Zukunft haben will. Wir streiten gemeinsam für unsere Vision eines anderen Europas.

Unser Europa der Zukunft...

  • verteidigt Humanität und Menschenrechte. Statt seine Grenzen zur Festung auszubauen und Menschen im Mittelmeer ertrinken zu lassen, garantiert es sichere Fluchtwege, das Recht auf Asyl und faire Asylverfahren für Schutzsuchende.
  • steht für Demokratie, Vielfalt und Meinungsfreiheit. Statt vor allem auf mächtige Wirtschaftslobbys hört es auf die Stimmen seiner Bürger*innen. Es verteidigt den Rechtsstaat, wird demokratischer und gibt dem Europaparlament mehr Einfluss. Es fördert Toleranz und gewährleistet die Vielfalt an Lebensentwürfen, Geschlechtergerechtigkeit, die Freiheit von Kunst, Kultur und Presse sowie eine lebendige Zivilgesellschaft.
  • garantiert soziale Gerechtigkeit. ​Statt Privatisierung, Deregulierung und neoliberale Handelsabkommen voranzutreiben, wird es ein Gegengewicht zum massiven Einfluss der Konzerne. Es baut auf Solidarität und sichert Arbeitnehmer*innenrechte. Allen Menschen wird das Recht auf Bildung, Wohnen, medizinische Versorgung und soziale Absicherung sowie ein Leben frei von Armut garantiert. Europa muss hier seiner Verantwortung gerecht werden - bei uns und weltweit.
  • treibt einen grundlegenden ökologischen Wandel und die Lösung der Klimakrise voran. ​Statt auf fossile und nukleare Energien setzt es auf erneuerbare Energien. Es ermöglicht eine bäuerliche, klimagerechte Landwirtschaft. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass der Wandel sozial abgefedert und gute Arbeit geschaffen wird.


https://www.ein-europa-fuer-alle.de/muenchen:




Abholstationen für Poster & Flyer:

Augsburg
KAB Katholische Arbeitnehmerbewegung
Weite Gasse 5, 86150 Augsburg

Abholzeiten:
Mo - Do von 9 - 17 Uhr
Fr von 9 - 13 Uhr

Aufruf:
https://www.ein-europa-fuer-alle.de/aufruf



Donnerstag, 16. November 2017

Datenschutz - Auch in der Arbeit wichtig


  
Ab 26. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Datenschutzgesetz (BDSG neu). Die DSGVO hat 99 Artikel mit vielen Anmerkungen (sogenannte Erwägungsgründe, 173 an der Zahl). Derzeit wird an den Gesetzes-Kommentaren gearbeitet. Bei der Auslegung der verschiedenen Artikel hofft man auf die Rechtsprechung um Klarheit zu bekommen.

Eine EU-Verordnung gilt als Gesetz in allen EU-Ländern – ohne Ausnahme. Eine EU-Richtlinie muss innerhalb einer gewissen Zeit in ein National-Gesetz umgesetzt werden.

Neu ist: Alle personenbezogenen Daten, auch nicht automatisierte Daten-Sammlungen, sind betroffen. Sprich: Auch eine Strichliste auf einem Blatt Papier kann bereits unter das Gesetz fallen.

Auch das Strafmaß in Höhe von 10 bis 20 Mio € bis hin zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes einer Firma ist neu. Jeder kann sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, ganz gleich ob Kunde oder Mitarbeiter. Voraussichtlich werden hierzu Landesämter für Datenschutzaufsicht eingerichtet.

Das Recht auf Löschung von Daten wird explizit erwähnt mit dem Untersatz „Recht auf Vergessen-Werden“.

Zur Speicherung der Daten braucht man Einwilligungen, weil die Speicherung freiwillig sein soll. 

Über jede Änderung oder Speicherung muss der- oder diejenige informiert werden. Ab Mai muss derjenige, der speichert, aktiv den Gespeicherten informieren und eine Einwilligung einholen. 
Bis jetzt musste der Gespeicherte nur nach Anfrage informiert werden oder eine allgemeine Abfrage, beispielsweise bei einer Bestellung, reichte bereits aus. Es gibt keinen Ausnahmen mehr, für wen dieses Gesetz künftig gelten soll. Auch der kleine Verein um die Ecke ist also davon betroffen.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist auch neu. Z.B. beim Handyanbieter-Wechsel. Ob es funktioniert, weiß keiner. Und das alles muss auch dokumentiert werden. Soviel zum Thema "weniger Bürokratie"!

Was bedeutet das für eine Firma oder einen Konzern? 

Die Geschäftsführung ist verantwortlich. Aber auch Führungskräfte, wenn sie Daten sammeln (z.B. eine Überstunde-Tabelle anlegen. Das darf man ohnehin nicht, aber jetzt kann es sehr teuer werden).

Die Definition der personenbezogene Daten steht in § 4 DSGVO. Sie umfasst alle Informationen, die sich auf natürliche Personen beziehen. Auch pseudo-anonymisierte oder synonymisierte Daten haben Personenbezug, selbst dann, wenn der Schlüssel vernichtet würde. Juristische Personen sind nicht Gegenstand der BDSG oder der DSGVO.

Viele Paragrafen verweisen auch auf die Bundes-Ebene. 
Ein Beispiel: Die sogenannte „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“. Hier gibt es in der DSGVO nur den Verweis auf die nationale Ebene der EU-Länder. In Deutschland greift demnach der § 26 des BDSG neu. Der Inhalt ist im Prinzip gleich geblieben, nur mit mehr Text.

Das hört sich alles sehr bürokratisch an. Betrifft uns das bei Weltbild?

Natürlich hat diese Gesetzgebung Auswirkungen auf einen großen Versandhändler, der mit vielen Kundendaten operiert. Und selbstverständlich hat sie auch Auswirkungen auf die Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wie schon gesagt, ist die Geschäftsführung hier in der Verantwortung. Allerdings soll auch der Betriebsrat generell über die Einhaltung von Gesetzen im Unternehmen wachen (gemäß § 80 BetrVG). 

Der Betriebsrat muss zum Beispiel prüfen oder prüfen lassen, ob die Betriebsvereinbarungen künftig Datenschutz-Konform sind. Es wird auch notwendig sein, dass der Betriebsrat bei der Geschäftsleitung nachfragt, was von Seiten des Unternehmens schon gemacht wurde und zukünftig noch gemacht wird, um ab Mai nächsten Jahres gesetzeskonform zu sein. Weil es sonst ab 26. Mai sehr teuer werden kann.


Samstag, 4. Februar 2017

Mode und Qualität zum besten Preis – nur auf wessen Kosten?


Eine Mitteilung des 

H&M gibt sich in der Öffentlichkeit gerne verantwortungsvoll. Diesbezüglich schreibt H&M auf seiner Homepage: „Alle unsere Lieferanten sollen faire Gehälter zahlen, die die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer decken. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Beschaffungspraktiken von H&M. Eine weitere Komponente ist eine gut ausgebildete Belegschaft, deren Gehälter in Zusammenarbeit mit gewählten Gewerkschafts- oder anderen Arbeitnehmervertretern verhandelt und jährlich geprüft werden.“

Leider entspricht diese verantwortungsvolle und heile Welt, welche H&M seinen Kunden vorgaukelt, nicht dem, was die Näherinnen und Näher in den Zuliefererfabriken in Bangladesch tagtäglich erleben müssen. Dem Gesamtbetriebsrat liegen Informationen vor, dass in diesem Moment in Bangladesch – das Land in welchem H&M den Großteil seiner Ware produzieren lässt – erhebliche Menschenrechtsverletzungen erfolgen.

Ausgangspunkt ist die oben beschriebene „jährliche Überprüfung und Verhandlung der Gehälter in Zusammenarbeit mit Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretern“. Regierung und Unternehmen in Bangladesch arbeiten gemeinsam zusammen, um eine gewerkschaftliche Organisation der Näherinnen und Näher zu verhindern. Aktive Gewerkschafter, welche sich für mehr Gehalt eingesetzt haben, wurden inhaftiert - teilweise sogar unter Folter- und Todesandrohungen. Einigen Gewerkschaftern sowie deren Angehörigen wurden die Konten gesperrt, sodass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. 85 Fabriken wurden in Folge von Streiks und Protesten in Ashulia vom Management geschlossen und die Arbeiterinnen und Arbeiter entlassen. In 14 von diesen Fabriken gab es aktive Gewerkschaftsgruppen - auch die örtlichen Gewerkschafter haben ihre Arbeit verloren. Diese entlassenen Kolleginnen und Kollegen versuchten auch in anderen Fabriken Gewerkschaften aufzubauen. In weiteren 10 Fabriken in Ashulia arbeiten ebenfalls Gewerkschaftsmitglieder der ansässigen Gewerkschaft (NGWF). Diese wurden bislang zwar nicht entlassen, jedoch verloren andere Arbeiterinnen in diesen Fabriken ihre Anstellung. Dies bedeutet, dass die NGWF ihre Arbeit in 24 Fabriken faktisch einstellen musste. Von diesen 24 Fabriken produzieren 8 für H&M.

Wir, der H&M Sales Gesamtbetriebsrat fordern H&M dazu auf, unverzüglich Druck auf seine 8 Zulieferer in Ashulia auszuüben. Die Inhaftierungen müssen umgehend rückgängig gemacht werden, Menschenrechtsverletzungen müssen sofort unterbunden werden. Die Fabriken müssen unverzüglich wieder öffnen. Die Gewerkschafter sowie Kolleginnen und Kollegen sind umgehend ohne Gehaltsverluste wieder einzustellen, und den Forderungen nach höheren Löhnen muss nachgegeben werden. H&M muss seiner Verantwortung nachkommen und den leeren Worten auf der H&M Homepage endlich Taten folgen lassen! 

Die Gesamtbetriebsratsmitglieder von H&M haben diese Petition des globalen Gewerkschaftsverbands „IndustriALL“ unterzeichnet.

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