Auf zwei Mitarbeiterversammlungen stellte Personalreferent Claudius Ulrich heute die neue Betriebsvereinbarung gemeinsam mit dem Betriebsrat vor. In zähen Verhandlungen hat der BR mitarbeiterfreundliche Regelungen durchgesetzt. So kann jetzt jedeR selbst entscheiden, ob er oder sie die umständlichen Warenbegleitscheine ausfüllen möchte. Kontrolliert werden ausschließlich Rucksäcke und Tragetaschen. Niemand wird gezwungen, einzelne Gegenstände herauszunehmen. Andere Behältnisse wie Schminktaschen etc. werden gar nicht kontrolliert. Ausgeschlossen ist selbstverständlich jede Form von Leibesvisitation. Außerdem werden mit Start der Ausgangskontrollen die durchsichtigen Plastiktaschen im Bereich Lager/Versand abgeschafft. Damit entfällt eine sehr entwürdigende Auflage für die KollegInnen.
Wir dokumentieren hier die Stellungnahme des Betriebsratsvorsitzenden Peter Fitz:
"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie wir bei der letzten Betriebsversammlung schon gesagt hatten, ist eine Betriebsvereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und uns zu verhandeln gewesen.
Es war nicht ganz einfach, letztlich konnte die Vereinbarung nun statt der ursprünglichen 11 auf jetzt 8 Paragraphen und von ca. 3 ½ auf 2 ½ Seiten reduziert werden. Folgende Punkte haben wir erfolgreich verhindert bzw. deutlich entschärft:
• Zu kontrollierende Gegenstände:
Geplant waren: Taschen, Jacken(-taschen), Hosen- und Rocktaschen, Rucksäcke, Mützen, Flaschen u. Thermoskannen, Brotzeitboxen, Schminktaschen, alle Arten von Taschen und Behältnissen mit Stauraum
Jetzt gilt: Nur Tragetaschen und Rucksäcke dürfen kontrolliert werden.
• Es erfolgt keine Leibesvisitation (dies wurde auf unsere Veranlassung hinzugefügt).
• Die Kontrollen werden vor dem Passieren der Stempeluhren durchgeführt, bzw. wo dies noch nicht möglich sein sollte, wird die Arbeitszeit nachgetragen. Das heißt: Die Kontrollen zählen zur Arbeitszeit und werden bezahlt.
• Sollten aufgrund der durchgeführten Kontrollen öffentliche Verkehrsmittel nicht mehr erreicht werden können, wird sichergestellt, dass die Kolleginnen und Kollegen durch eine Sammelbeförderung kostenfrei und in angemessener Zeit nach Hause oder zur nächsten noch bedienten Haltestelle gebracht werden.
• Ausgänge: Es werden wirklich alle Ausgänge kontrolliert. Das gilt damit auch für die Zugänge zu den Tiefgaragen, die vornehmlich von Führungskräften benutzt werden.
• Der Passus der Geschäftsführung, dass MitarbeiterInnen, die sich "auffällig" von einem Kontrollpunkt entfernen, sofort kontrolliert werden können, wurde ersatzlos gestrichen.
• Art der Kontrollen:
Geplant war: Sämtliche Behältnisse und Gegenstände sollten geöffnet vorgezeigt werden. Der Werkschutz konnte MitarbeiterInnen auffordern, einzelne Gegenstände herauszunehmen und die Innentaschen sichtbar zu öffnen.
Jetzt gilt: Nur Rucksäcke und Tragetaschen müssen geöffent vorgezeigt werden. Gegenstände müssen nicht herausgenommen werden, der Werkschutz darf lediglich darum bitten, einzelne Gegenstände, z. B. Jacken, innerhalb der Tasche zur Seite zu schieben. Wenn der Werkschutz einen begründeten Verdacht hat, muss er die Polizei hinzuziehen: Kein Werkschutzmitarbeiter darf unsere Kollegen zu etwas zwingen, selbst in dessen Tasche greifen oder gar anfassen!
• Bei den Kontrollen kann – und sollte – jedeR einen Betriebsrat oder einE KollegIn seines/ihres Vertrauens hinzuziehen. Der Zeitrahmen dafür wurde von 15 auf verdoppelt.30 Minuten
• Warenbegleitschein:
Geplant war: Sämtliche Gegenstände, für die man keinen Kaufnachweis beibringen kann, müssen auf einem Warenbegleitschein vom Vorgesetzten quittiert werden.
Jetzt gilt: Persönliche Gegenstände sind von den Kontrollen explizit ausgenommen! Lediglich wer originalverpackte bzw. offensichtlich neuwertige Gegenstände aus dem Weltbildsortiment mit sich führt, kann einen Warenbegleitschein ausfüllen, um Missverständnissen vorzubeugen. Diese Warenbegleitscheine sind aber freiwillig! Selbst wenn es zu Missverständnissen kommen sollte, steht der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Das Heißt: Nicht ich muss nachweisen, dass ich den Gegenstand gekauft habe – der Arbeitgeber muss beweisen, dass ich ihn gestohlen habe!
• Bei Kontrollen, die aufgrund eines begründeten Verdachts durchgeführt werden, ist grundsätzlich ein BR-Mitglied hinzuzuziehen. Ist dies, z. B. während der Nachtschicht, ausnahmsweise nicht möglich, muss die Polizei gerufen werden!
• Sollte es während der Kontrollen Ärger geben, kann und wird der Betriebsrat diese BV mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Es gibt keine Nachwirkung der Vereinbarung. Die BV müsste also komplett neu verhandelt werden.Und? Sind Sie mit den getroffenen Regelungen zufrieden? Nutzen Sie die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag und diskutieren Sie mit! Einfach auf den kleinen, blauen Kommentar-Link klicken. Alle Kommentare können vollständig anonym abgegeben werden.
• Bislang waren die KollegInnen in Lager/versand verpflichtet, ihre privaten Sachen in durchsichtigen Plastikbeuteln zu transportieren. Diese entwürdigende Auflage entfällt mit Start der Kontrollen am 1. August. Das Unternehmen stellt diesen KollegInnen zukünftig Leinentaschen zur Verfügung.
Wie Sie sehen, haben wir in schwierigen Verhandlungen viel erreicht und dafür gesorgt, dass die Kontrollen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben und mitarbeiterfreundlich durchgeführt werden."
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