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Freitag, 18. Mai 2018

Um ein paar Knedlíky: WELTBILD feuert Kollegin nach 27 Jahren fristlos


Stellen Sie sich das einmal vor: Ihr Arbeitgeber schließt seine Logistik in Deutschland, weil es in Tschechien angeblich billiger geht. Sie und Ihre KollegInnen schmeißt er raus. Was Sie in den letzten 25 Jahren für das Unternehmen geleistet haben, ist Ihrem Arbeitgeber nichts wert. Betriebsrat und Gewerkschaft streiten wenigstens eine Transfergesellschaft zur Überbrückung und ein kleine Abfindung heraus, aber Ihren Job sind Sie im Alter von über 50 Jahren los. 

Dann stellt ihr Arbeitgeber fest, dass ein moderner Versandhandel doch etwas komplexer ist als vermutet. Darum fleht er Sie als ehemalige Fachkraft an, den neuen MitarbeiterInnen in Tschechien beizubringen, wie das Geschäft funktioniert. Sie willigen ein und arbeiten künftig hunderte Kilometer weit weg von zuhause in Bor. Dort gibt es keinen Betriebsrat, keine Gewerkschaft, keinen Arbeitsschutz: Sie arbeiten bis spät in die Nacht hinein, am Wochenende und über die Feiertage… Sie opfern sich auf, damit das Versandhandelsgeschäft Ihres Arbeitgebers nicht völlig zusammenbricht.

Hungerlöhne in der Diaspora

Ihre neuen KollegInnen sprechen kaum Deutsch. Die meisten sind LeiharbeiterInnen aus Rumänien, weil auch die Tschechen nicht zu den Hungerlöhnen arbeiten wollen, die Ihr Arbeitgeber für angemessen hält. Abends sitzen Sie mit der Handvoll Augsburger KollegInnen zusammen, die wie Sie in der tschechischen Diaspora gelandet sind. Manchmal laden Sie sich gegenseitig auf ein Bier oder ein Knödelgericht ("Knedlíky") ein.

Nach einem weiteren Jahr, in dem Sie so viel und so hart gearbeitet haben, wie nie zuvor in Ihrem Leben, glaubt Ihr Arbeitgeber, dass er jetzt ohne Sie auskommen kann. Ohne viel Federlesens schmeißt er Sie wieder raus. Sie sind aber nicht bereit, so mit sich umspringen zu lassen und reichen Kündigungsschutzklage ein. Daraufhin bietet der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an. Diese ist aber deutlich kleiner als Sie nach 27 Jahren Betriebszugehörigkeit erwarten dürfen. Und sie ist auch kleiner als in einem Sozialplan vorgesehen, den der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat ausgehandelt hat. Folgerichtig unterschreiben Sie nicht, sondern wollen die Sache vom Gericht klären lassen.

Verhängnisvolle Knedlíky

Nun werden Ihnen die Knedlíky, die Sie mit Ihren KollegInnen genossen haben, zum Verhängnis. Sie haben vergessen, diese von den Verpflegungsmehraufwendungen, die auf der Reisekostenabrechnung angegeben werden, abzuziehen. Ihr Arbeitgeber hat sicher lange suchen müssen, aber dann hat er tief in den Kellern einige fehlerhafte Abrechnungen dieser Art gefunden und kündigt Ihnen deshalb fristlos. Um eine Abfindungszahlung zu sparen, wird Ihre Lebensleistung in den Dreck getreten!

An Ihrem Beispiel erkennen andere KollegInnen in Augsburg, dass Ihr Arbeitgeber inzwischen jeden Anstand und alle Skrupel verloren hat. Wer den GeschäftsführerInnen Christian Sailer und Angela Schünemann quer kommt, wird gnadenlos plattgemacht. Im Zweifel hat Personalchef Manfred Ries immer eine Idee, wie er Sie fertig machen kann.

Darum werden Ihre KollegInnen jetzt sehr vorsichtig und geben Fahrtkostenerklärungen und Spesenabrechnungen nur noch mit einer besonderen Erklärung ab:

Sehr geehrter Herr Sailer, sehr geehrte Frau Schünemann, sehr geehrter Herr Ries,

es ist eine Gnade, dass ich in Ihrer Firma arbeiten darf. Ich habe zwar seit sechs Jahren keine Gehaltserhöhung, keine Fortbildung oder sonst irgendeine Anerkennung erhalten, aber ich bin trotzdem zufrieden. 

Ich lasse mich gerne von fachfremden Managern belehren, erfülle bereitwillig unsinnige Vorgaben und arbeite einfach härter, schneller und länger, damit Ihre Firma trotzdem nicht untergeht. Aber ich weiß auch, dass mich das im Falle eines Falles nicht davor schützt, Ihren heiligen Zorn auf mich zu ziehen. 

Deshalb gebe ich diese Erklärung/Abrechnung nur unter Vorbehalt ab. Bitte lassen Sie vor der Auszahlung unbedingt von mehreren Fachleuten und Anwälten prüfen, ob tatsächlich alles korrekt ist. Im Zweifelsfall zahlen Sie lieber weniger oder gar nichts von meinen Auslagen zurück. Ich verzichte gern auf Geld und Anerkennung, wenn ich nur weiter für Sie und Herrn Walter Droege aus Düsseldorf arbeiten darf. 

Mit ergebensten Grüßen küsst den Boden, auf dem Sie wandeln 

IhrE MitarbeiterIn

PS: Dieser Text ist eine Satire, falls es der Arbeitgeber-Anwalt nicht von alleine merken sollte! 

Montag, 27. November 2017

Insolvenzgericht erlaubt Abschlagszahlung auf ALSO-Abfindungen


Es gibt Probleme mit den Abfindungen für die ehemaligen ALSO-Angestellten. Viele der KollegInnen drohen leer auszugehen, wenn sie ihre Abfindungen nicht noch in diesem Jahr erhalten. (Wir berichteten hier.) Mit dem Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus aus Düsseldorf war über das Thema nicht zu reden. Deshalb hat der Betriebsrat mit einer Reihe von Maßnahmen Druck aufgebaut. Mit Erfolg. Der Insolvenzverwalter sagt jetzt: „Wir werden alles versuchen, dass die Arbeitnehmer noch in diesem Jahr eine Teilzahlung erhalten.“


Zuvor waren Schreiben des Betriebsrats, mehrere Telefonanrufe und sogar die Ankündigung einer Klage einfach ignoriert worden. Erst nachdem der Betriebsrat das zuständige Insolvenzgericht in Arnsberg um Hilfe gebeten hatte, wurde Dr. Kebekus plötzlich aktiv. Er beantragte eine Teilzahlung von 40% der Abfindung noch in diesem Jahr. Das entspricht ungefähr einem Monatsgehalt pro Person. Das Insolvenzgericht stimmte sofort zu. Nun liegt es nur noch an der Kanzlei Kebekus, ob die Betroffenen KollegInnen das Geld vor Weihnachten auf dem Konto haben.


Zähes Ringen des Betriebsrats brachte den Erfolg


„Das war eine ziemlich zähe Nummer“, berichtet BR-Vorsitzender Timm Boßmann. „Viele hatten die Hoffnung schon aufgegeben, aber wir haben trotzdem weiter Druck gemacht.“ Es sei einfach nicht akzeptabel gewesen, wenn die Opfer der gezielt herbeigeführten Insolvenz am Ende auch noch ihre Abfindungen verloren hätten. 


Nachdem die juristischen Fragen geklärt sind, muss der Insolvenzverwalter nur noch ausrechnen, wieviel jedeR erhält. „Die Berechnungsgrundlagen sind alle im Sozialplan festgeschrieben. Jetzt auszurechnen, wieviel 40% davon sind, sollte einer renommierten Kanzlei nicht schwer fallen“, vermutet Boßmann. Sobald die exakte Höhe der Teilzahlung feststeht, informiert der Insolvenzverwalter die EmfängerInnen schriftlich. 


Rest der Abfindungen kommt frühestens Mitte 2018


Der Rest der Abfindungen wird erst gezahlt, wenn die insolvente ALSO komplett abgerechnet sein wird. Das wird nicht vor Mitte nächsten Jahres der Fall sein, kann sich unter Umständen sogar noch länger hinziehen. Darauf hat der Betriebsrat dann keinen Einfluss mehr. 


„Uns war wichtig, dass unsere KollegInnen nochmal eine Art ‚Weihnachtsgeld‘ bekommen und damit z. B. Ihre Versicherungen am Jahresende zahlen können“, erklärt Boßmann. „Außerdem wollten wir verhindern, dass die Abfindungen mit Aufstocker-Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz verrechnet werden. Dann hätte es schon wieder einseitig diejenigen getroffen, die ohnehin schon den höchsten Preis für die völlig verfehlte Geschäftspolitik von Walter Droege gezahlt haben.“


Mittwoch, 8. November 2017

Ehemalige ALSO-Beschäftigte bangen um ihre Abfindungen


Nach der Übernahme der WELTBILD-Gruppe hat der neue Gesellschafter Walter Droege unsere Logistik schrittweise in den Untergang geführt. Es ist eine traurige und schmutzige Geschichte, über die wir hier oft und ausführlich berichtet haben. Leider ist sie immer noch nicht zu Ende: Jetzt bangen rund 100 der ehemaligen Beschäftigten um ihre Abfindungen.

Seit April ist die ALSO Logistics Services Geschichte. Das Logistikzentrum in Lechhausen steht leer. Die letzten 200 Beschäftigten wechselten in eine Transfergesellschaft und beziehen hier weiterhin 80% ihres früheren Einkommens. Dazu erhalten sie Unterstützung in Form von Fortbildungen und Bewerbungstrainings. Gut die Hälfte der KollegInnen hat inzwischen neue Jobs. Aber rund 100 sind noch übrig und werden im Januar arbeitslos sein. Viele von ihnen werden dann zu Hartz-IV-Aufstockern, weil die 60% Arbeitslosengeld zum Leben nicht reichen.

Alle Opfer der Betriebsschließung haben ein Recht auf Abfindungen. Das hatte der Betriebsrat mit dem Insolvenzverwalter Frank Kebekus verhandelt und in einem Sozialplan festgeschrieben. Dieser sieht Abfindungen bis zu der nach dem Insolvenzrecht zulässigen Höchstgrenze von 2,5 Monatsgehältern vor. Bei Unterschrift des Sozialplans gingen beide Seiten davon aus, dass mehr als genug Geld in der Masse ist, um die Betroffenen zu unterstützen.

Abfindungen zukünftiger Aufstocker in Gefahr

Leider hat der Insolvenzverwalter diese Abfindungen bis heute nicht ausgezahlt. Darum bekommen die oben erwähnten 100 Ex-KollegInnen ein riesiges Problem: Wenn sie zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits Hartz-IV-Leistungen beziehen, werden die Abfindungen komplett gegengerechnet. Das heißt: Diese KollegInnen verlieren faktisch auch noch ihre Abfindungen. Viele haben inzwischen finanzielle Probleme und bräuchten das Geld dringend. Zum Jahresende stehen zum Beispiel Versicherungszahlungen an. Viele müssen auch Schulden abtragen, die sie in der Zwischenzeit gemacht haben, um über die Runden zu kommen.

Deshalb ist der Betriebsrat auf den Insolvenzverwalter Kebekus zugegangen und hat darum gebeten, wenigstens Abschläge auf die Abfindungen noch in diesem Jahr auszuzahlen. Das wäre ohne weiteres möglich, und das Insolvenzrecht verlangt das sogar. In § 123 der Insolvenzordnung heißt es im dritten Absatz "Sooft hinreichende Barmittel in der Masse vorhanden sind, soll der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen leisten". Dazu gibt es auch entsprechende Urteile, zum Beispiel vom Landesarbeitsgericht Hamm. Daher können sowohl der Insolvenzverwalter als auch die betroffenen ArbeitnehmerInnen Abschlagszahlungen beim Insolvenzgericht beantragen.

Betroffene haben Rechte, aber der Insolvenzverwalter ignoriert sie

Der Betriebsrat selbst hat juristisch keine Handhabe und kann die Abschläge nicht stellvertretend beantragen. Dem Gremium bleibt nur der Versuch mit Insolvenzverwalter Frank Kebekus ins Gespräch zu kommen. Leider verweigert die Kanzlei Kebekus & Zimmermann aus Düsseldorf jede Kommunikation mit dem Betriebsrat. Telefonate werden nicht entgegengenommen. Laut Sekretariat sind die Zuständigen wahlweise „außer Haus“, „in Besprechung“ oder „bei Gericht“... Rückrufbitten werden ignoriert, Mails nicht beantwortet. Auch ein Brief, den der Betriebsrat mit der Post geschickt hat, blieb bis zum Ende der Frist ohne Antwort.

Der Betriebsrat kämpft weiter für die ALSO-Opfer

Darum ist der Betriebsrat jetzt noch einen Schritt weitergegangen. Er fordert vom Insolvenzverwalter die unverzügliche Offenlegung der finanziellen Verhältnisse der insolventen ALSO Logistics. Wenn dann offiziell festgestellt ist, dass genügend Geld da ist, könnten die Betroffenen selbst ihre Abfindungen beim Insolvenzgericht in Arnsberg beantragen. Per anwaltlichem Schreiben hat der BR dazu eine Frist gesetzt. Wenn wieder keine Antwort erfolgt, wird ein Beschlussverfahren eingeleitet.

Parallel hat der Betriebsrat das Amtsgericht in Arnsberg um Unterstützung gebeten. Auch das Gericht sollte ein Interesse haben, dass das Verfahren ordentlich und mit Blick auf die betroffenen Menschen durchgeführt wird.

Den Betroffenen läuft die Zeit davon

Warum benötigt der Insolvenzverwalter so viel Zeit, um sich einen Überblick über die finanzielle Lage des stillgelegten Betriebs zu verschaffen? Das Unternehmen ALSO Logistics ging erst Mitte 2014 aus der zuvor insolvent gegangenen Verlagsgruppe WELTBILD hervor. Bereits ein Jahr später meldete dann die ALSO Logistics ihrerseits Insolvenz an. Es gibt also kaum Altlasten aufzuarbeiten. Die ALSO hat ausschließlich für WELTBILD gearbeitet und hatte ihrerseits nur eine Handvoll eigener Lieferanten und Dienstleister. Die Abrechnung der ALSO sollte vergleichsweise einfach und schnell zu erledigen sein. Da die ALSO immer noch Zahlungen der WELTBILD für Lieferungen in der Vergangenheit erhält, müsste genug Geld für die vergleichsweise bescheidenen Forderungen der ehemaligen Beschäftigten in der Kasse sein.

Geld, von dem diejenigen, deren Not es lindern soll, aber nichts mehr haben, wenn sie es erst im nächsten Jahr erhalten...

Darum muss Kebekus jetzt handeln und wenigstens Abschläge auszahlen. Der Betriebsrat ist für jede vernünftige Lösung offen und jederzeit gesprächsbereit. Aber um Lösungen zu finden, müssen beide Seiten miteinander sprechen wollen. Davon scheint der Insolvenzverwalter in Düsseldorf weit entfernt zu sein.

Donnerstag, 28. September 2017

Herzlichen Glückwunsch an die ALSO zum Geschäftserfolg


Hoch die Humpen! Das ist eine Gaudi! 


Die ALSO Logistik verkündet glänzende Zahlen für das erste Halbjahr 2017. So etwas muss gefeiert werden. Also gleich hin zum Gäubodenfest nach Straubing!



Quelle: crn.de vom 17.08.2017



"Wir haben in Deutschland alles richtig gemacht." 

Aber Moment: War da nicht etwas in Augsburg? Ach ja. Die Insolvenz der ehemaligen Weltbild Logistik in Augsburg Lechhausen, die in die Hände der ALSO übergegangen war. Hunderte von Arbeitsplätze gingen dort verloren. Durch eine kleine aber fein inszenierte Insolvenz, mit deren Hilfe die ALSO den kompletten Standort dicht machen konnte und sich der Forderung nach Abfindungen entzogen hat.

Was sagen die ALSO-Zahlen für diesen Zeitraum? 

Der Konzern steigerte im ersten Halbjahr seines Geschäftsjahres 2017 den Umsatz um fast zehn Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum auf gut 4,1 Milliarden Euro. 

Den Konzerngewinn verbessert Also in diesem Zeitraum um 32 Prozent auf fast 37 Millionen Euro und der Gewinn vor Steuern wächst um gut 27 Prozent auf rund 51 Millionen Euro. 

Quelle: crn.de



Bei solchen Gewinnen kann man es dem Konzern natürlich nicht zumuten, vernünftige Abfindungen zu zahlen. Die entlassenen Beschäftigten in Augsburg erhalten nun lediglich den Mindestbetrag nach Insolvenzrecht. Und auch da ist noch offen, wann der ausgezahlt wird. 

Und das, obwohl der Weltbild Betriebsrat und die verdi sich bis zuletzt hartnäckig für den Erhalt des Standortes eingesetzt haben. Und auch mit allem Nachdruck dafür gekämpft haben, dass die ALSO Verantwortung übernimmt und die Entlassungen wenigstens sozial abfedert. 

Aber nein, wer so tolle Gewinne einfahren will wie die ALSO, der darf auf die paar Hundert Mitarbeiter keine Rücksicht nehmen. Ist klar. Das hätte ihnen ja womöglich noch die zünftige Gaudi im Bierzelt verdorben. 

Ganz ehrlich: Manchmal kann man gar nicht so viel trinken wie man kotzen möchte! 




Montag, 9. November 2015

Arbeitgeber lässt Einigungsstelle scheitern und brüskiert die Beschäftigten


Am Samstag ist die Einigungsstelle über weitere Massenentlassungen bei WELTBILD endgültig gescheitert. Die Geschäftsführung war nicht bereit, weiter mit dem Betriebsrat zu verhandeln. 

Wie wenig Wert der Arbeitgeber auf die Belange der Beschäftigten legt, zeigte er auch durch die Besetzung der Einigungsstelle: Kein Geschäftsführer hielt es für nötig zu kommen. Stattdessen schickte Sikko Böhm den E-Commerce-Leiter als Vertretung. Gegen dessen Einstellung klagt der BR immer noch vor dem Arbeitsgericht, weil er sie für widerrechtlich hält. Was der Arbeitgeber durch diese unnötige Brüskierung der Beschäftigten und ihrer Vertretung zu erreichen hofft, verstehen wir nicht.

Was bedeutet das für die Beschäftigten?

Mit dem endgültigen Scheitern der Einigungsstelle ist der Weg frei für weitere Massenentlassungen im Verwaltungsbereich. Nachdem Walter Droege das bereits fertig ausgehandelte Freiwilligen-Programm persönlich verhindert hatte, gibt es derzeit keinen Sozialplan für die Betroffenen. Der Betriebsrat geht davon aus, dass rund 60 Kündigungen (50 Vollzeitstellen) noch in diesem Jahr ausgesprochen werden. Nach unserem Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist für betriebsbedingte Entlassungen einheitlich 6 Monate zum Quartalsende. Das heißt: Wer seine Kündigung in 2015 erhält, muss das Unternehmen am 30. Juni 2016 verlassen. Der Betriebsrat wird die Zeit nutzen, um einen Sozialplan vor einer weiteren Einigungsstelle durchzusetzen.

Warum wird gekündigt?

Es gibt bis heute kein schlüssiges Konzept, wie es bei WELTBILD weiter geht. Die Geschäftsführung war über Monate nicht in der Lage darzulegen, wie die Arbeit nach den Entlassungen zu bewältigen sein soll. Die neuerlichen Entlassungen dienen auch nicht der Rettung von WELTBILD vor einer neuerlichen Insolvenz. Nach eigenen Aussagen steht WELTBILD anderthalb Jahre nach der Pleite wirtschaftlich gut da, Ende des Geschäftsjahres sollen trotz Verlustübernahme von ALSO wieder kleine Gewinne eingefahren werden. Die Entlassungen dienen damit allein der Profitmaximierung des Investors Walter Droege. Außerdem nutzt die Geschäftsführung die Entlassungen, um verdiente WELTBILD-KollegInnen billig loszuwerden und durch andere Arbeitskräfte mit geringerem Lohn zu ersetzen.

Gibt es wieder einen Sozialplan wie 2014?

Als Walter Droege das Freiwilligen-Programm gekippt hat, nannte er die Kosten des hinterlegten Sozialplans als Grund. Darum ist nicht davon auszugehen, dass der Arbeitgeber die Gekündigten analog des Tarifsozialplans von 2014 entschädigen will. Die Vereinbarung, die dazu in der Überleitungsvereinbarung getroffen worden war, soll unterlaufen werden. Wenn die Verhandlungen dazu starten, werden die Kassen plötzlich wieder gähnend leer sein, und Walter Droege wird versuchen, sich mit dem Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Situation um angemessene Abfindungen zu drücken. Stattdessen wird er eine Transfergesellschaft anbieten, die sich die Betroffenen durch Verzicht auf ihre Kündigungsfrist selbst finanzieren sollen.

Ein IDW S6-Gutachten, das dem Wirtschaftsausschuss Klarheit über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens bringen könnte, verweigert die Geschäftsführung seit Monaten. Der Betriebsrat leitet jetzt rechtliche Schritte ein, um des Papiers habhaft zu werden. Dann wird man sehen, welche Spielräume WELTBILD tatsächlich hat, um die Opfer der Profitgier wenigstens angemessen zu entschädigen.

Wie weiter bei ALSO?

Das Scheitern der WELTBILD-Einigungsstelle hat keinerlei Einfluss auf den Fortgang im Logistik-Bereich. Der Betriebsrat erwartet, dass der Arbeitgeber die von ihm abgebrochenen Verhandlungen über eine Fortführung der Logistik wieder aufnimmt. Der Arbeitgeber braucht auf jeden Fall einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat, bevor Kündigungen in der ALSO ausgesprochen werden können.

Freitag, 25. September 2015

BR an ALSO: "Wir kaufen keine Katze im Sack!"


Gestern hat der Betriebsrat die Belegschaft bei WELTBILD und ALSO mit einem Aushang über den Verlauf der Gespräche mit der Eigenverwaltung der insolventen Logistik informiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Gespräche mit der Eigenverwaltung der ALSO in Augsburg sind nach wie vor extrem schwierig. Die ALSO-Entscheider aus Soest und der Schweiz sitzen nicht mit am Verhandlungstisch, sondern stellen nur Forderungen per E-Mail. Der Geschäftsführer Reiner Wenz, seine Berater und der Abgesandte des Insolvenz-Sachwalters reden zwar mit uns, dürfen aber nichts entscheiden.
Das ist der aktuelle Sachstand:
Nach wie vor liegt dem Betriebsrat kein durchfinanziertes Fortführungskonzept vor. Das Konzept der ALSO beinhaltet eine Beteiligung am Verlust. Wie diese Beteiligung aussehen soll und wer neben ALSO noch für etwaige Verluste aufkommen soll, ist weiterhin unklar. 
Beschäftigungsgarantien für die nach dem ALSO-Plan verbleibenden KollegInnen werden nur völlig unverbindlich und abhängig vom Umsatz in Aussicht gestellt. Die geforderten massiven Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen werden weiter als „nicht verhandelbar“ bezeichnet.
Die für uns wesentlichen Punkte • Fortführungskonzept • Standortsicherung und
• Beschäftigungssicherung für die Verbleibenden werden also nach wie vor nur unverbindlich und ohne Garantien dargestellt. 
Außerdem steht bis heute keine Finanzierung für eine mögliche Transfergesellschaft und Abfindungen. Es gibt nur schwammige Absichtserklärungen, die sich nicht einmal auf die Hälfte der notwendigen Summe belaufen. Wir sollen sozusagen „die Katze im Sack“ kaufen! 
Konkrete Verhandlungen können auf dieser Basis nicht geführt und Zusagen der Betriebsratsseite nicht erteilt werden. Trotzdem stehen wir weiter für Gespräche bereit und wollen zumindest von unserer Seite alles tun, um eine tragfähige Lösung für ALSO und WELTBILD zu finden. 
Euer Betriebsrat

Montag, 4. August 2014

Erste Hälfte der Abfindungen wird am 1. Oktober ausgezahlt


Am Wochenende wurde der Notariatsvertrag mit der Droege Group in 
Düsseldorf unterzeichnet. Gemäß Tarifvertrag haben die Gewerkschaft ver.di gemeinsam mit der Insolvenzverwaltung den Auszahlungstermin für die Abfindungen festgelegt.

Die erste Hälfte der Abfindungen wird am 1. Oktober 2014 ausgezahlt. Den zweiten Teil erhalten die betroffenen KollegInnen beim Ausscheiden aus der Transfergesellschaft, so ist es im Tarifvertrag vom März festgelegt.

Wir freuen uns, dass die KollegInnen bei der GeDiS jetzt ein Stück mehr Sicherheit haben.

Dienstag, 3. Juni 2014

Wann werden die Abfindungen ausgezahlt?


In letzter Zeit erreichen uns viele Fragen, wann die Abfindungen nach dem Tarifvertrag fällig werden. Hierzu folgende Informationen:

Der Tarifvertrag sieht vor, dass die Abfindungen erst dann fällig werden, wenn der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist. Dies muss durch einen rechtskräftigen Vorvertrag oder Vertrag abgesichert sein. Wenn einer dieser beiden Verträge bereits zum 1.06.2014 unterzeichnet worden wäre, dann wären die ersten 50 % des Abfindungsanspruchs bereits am 01.06.2014 fällig geworden.

Dies ist derzeit leider noch nicht der Fall, denn die Firma Paragon hat bisher nur eine unverbindliche Erklärung dahingehend abgegeben, dass sie grundsätzlich an einem Erwerb interessiert ist. Wann der erforderliche Grad der Verbindlichkeit erreicht sein wird, ist derzeit für uns noch nicht absehbar.

Insolvenzverwalter, Betriebsrat und ver.di arbeiten aber an einer Lösung noch im Juli. Danach wird ein neuer Zeitpunkt zur Auszahlung bestimmt.

Mit der Klausel soll sichergestellt sein, dass für den (mittlerweile sehr unwahrscheinlichen) Fall einer Komplettschließung noch Mittel für die Beschäftigten vorhanden sind, die nicht bereits in die Transfergesellschaft gewechselt sind.

Samstag, 22. März 2014

Was ist jetzt mit den Abfindungen?


Offenbar herrscht große Verunsicherung bezüglich der Abfindungen für diejenigen, die jetzt oder zum Jahresende in die Transfergesellschaft wechseln müssen. Wir versuchen hier einmal Klarheit zu schaffen.

Was sagt der Tarifvertrag wirklich?

Die Abfindungen werden in zwei Teilen ausgezahlt: Diejenigen, die am 1. April in die Transfergesellschaft müssen, erhalten die erste Hälfte ihrer Abfindung zum 1. Juni 2014, die zweite Hälfte, wenn sie die Transfergesellschaft wieder verlassen. Wer Ende des Jahres in die Transfer geht, bekommt die erste Hälfte am 1. Dezember 2014, den Rest bei Verlassen der Transfer.

Nur für den Fall, dass bis zum 1. Juni 2014 kein Investor unterschrieben hat, wird zwischen ver.di und Insolvenzverwaltung ein neuer Auszahlungszeitpunkt für die erste Hälfte vereinbart. Nur wenn auch bis zu diesem neuen Zeitpunkt keine Unterschrift vorliegt, gehen die Gelder zurück in den „Sozialtopf“, über dessen Aufteilung dann zwischen den Tarifparteien neu verhandelt wird.

Warum erfolgt die Auszahlung später?

Wir haben nach einer Lösung gesucht, die zwei Dinge sicherstellt:
1. Das Geld der Kirche kommt komplett den betroffenen Beschäftigten zugute.
2. Für den Fall, dass sich kein Investor findet – also am Ende alle ihre Arbeit verlieren – müssen alle KollegInnen abgesichert werden.

Die KollegInnen, die jetzt an Bord bleiben, und versuchen, den Rest von WELTBILD wieder ans Laufen zu kriegen, brauchen auch Sicherheit für den Fall, dass das wider Erwarten nicht funktioniert. Das Geld der Kirche kann aber nur einmal ausgegeben werden. Das Einfachste wäre gewesen, 15 oder 20 Millionen zurückzulegen für den Notfall. Dann hätte aber niemand Abfindungen bekommen, weil das Geld dafür nicht gereicht hätte. Wenn der Investor dann unterschrieben hätte, wäre der Rest des Geldes an die Kirche zurückgeflossen.

Bei unserem Verfahren liegt das Geld sicher bei einem Treuhänder, der es ausschließlich für die soziale Absicherung von betroffenen MitarbeiterInnen ausgeben darf. Weder der Investor, noch der Insolvenzverwalter oder die Kirche haben Zugriff auf unser Geld.

Nur ein Fallschirm für den Notfall

Das heißt: Wenn WELTBILD wieder läuft, haben diejenigen, die leider nicht mehr dabei sind, eine Transfergesellschaft und zusätzlich Abfindungen. Wenn WELTBILD doch noch untergeht, wird auch für diejenigen, die jetzt noch da sind, eine Transfergesellschaft eingerichtet. Dafür wird das Geld verwendet, dass sonst in die Abfindungen fließen würde.

Aus unserer Sicht ist das gerecht und notwendig und soll denjenigen Sicherheit geben, die in den kommenden Wochen den Karren aus dem Dreck ziehen müssen.

Niemand wird um seine Abfindung betrogen, es geht nur um einen Fallschirm für den Notfall. Wir glauben, dass alle KollegInnen solidarisch denken und auch nicht wollen, dass andere in der Not allein gelassen werden.

Wir lassen Sie nicht allein! Klicken Sie auf das Logo.