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Dienstag, 26. November 2019

Einmal reich, immer reich


aus https://publik.verdi.de/2019/ausgabe-06/gesellschaft/meinung/seite-15/einmal-reich-immer-reich

EINKOMMEN - Nie waren die Unterschiede so groß wie zurzeit


Polarisierung und Verfestigung, das war der Titel eines Referats, das die Soziologin Dorothee Spannagel vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf dem ver.di-Bundeskongress gehalten hat. Es beschreibt die traurige Realität der Verteilungs­ungerechtigkeit in Deutschland. Mehr Arme, mehr Reiche, die Gesellschaft driftet immer weiter auseinander. Und das betrifft nicht nur die Verteilung der Ver­mögen. Eine Anfang Oktober vorgestellte WSI-Studie kommt zu dem Schluss, dass die Ungleichheit bei den Einkommen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht hat, trotz guter Konjunktur und niedriger Arbeitslosigkeit. Gemessen wird diese Ungleichheit in dem sogenannten Gini-Koeffizienten. Der ist hoch wie nie zuvor. Das spürt man besonders an den Rändern. Arm wird ärmer, reich wird reicher, auch, weil die Einkommen sich auseinander­entwickeln.

Bis zum Jahr 2005 hat es schon mal einen starken Schub gegeben, nach der Wirtschaftskrise, also etwa ab 2010, so stellen die Wissen­schaftler*innen fest, hat die Einkommensungleichheit erneut stark zugenommen – und diesmal besonders der Abstand vom unteren zum oberen Rand. Die materiellen Mittel der Armen sind so gering, dass immer mehr Menschen nicht mehr am kulturellen oder sozialen Leben teilhaben können. Sie sind ausgeschlossen von weiten Bereichen des alltäglichen Lebens in diesem Land. Und nicht nur das, denn je ungleicher die Einkommen sind, desto ungleicher sind die Lebenschancen. „Einmal reich, immer reich“, sagte Spannagel in ihrem Vortrag. Hinzu kommen steigende Mieten, die diese Situation weiter verschärfen.

Es muss endlich umverteilt werden. Reiche Haushalte müssen über höhere Steuern ihren Beitrag leisten. Niedrige Einkommen müssen durch einen höheren Mindestlohn aber auch durch eine stärkere Tarifbindung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aufgewertet bzw. abgesichert werden. Sonst wird das nichts mit Gerechtigkeit.

Freitag, 31. Mai 2019

Grundrente: Lebensleistung honorieren


aus ver.di publik 2/2019:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, legt ein Konzept für eine Grundrente vor. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske begrüßt es als Chance für Millionen heutiger und zukünftiger Rentner*innen, aus eigener Kraft über Grundsicherungsniveau hinauszukommen



 Links: Chemiearbeiterin des VEB Chemische Werke Buna 1976
Rechts: Ein Mitarbeiter des VEB Kombinat Spielwaren Sonneberg 1973

FOTOS AUF DIESER SEITE:MORGENSTERN/AKG-IMAGES / DDRBILDARCHIV.DE

Von Heike Langenberg

Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Bundesregierung vereinbart, eine Grundrente einzuführen. Wer 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat bzw. Zeiten für Kindererziehung oder Pflege vorweist, soll eine monatliche Rentenzahlung erhalten, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegt. Verbunden war damit das Versprechen: „Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut.“ ver.di, der DGB und seine weiteren Mitgliedsgewerkschaften hatten im Bundestagswahlkampf 2017 mit einer Rentenkampagne dafür gesorgt, dass Armut im Alter zu einem entscheidenden Thema auf der politischen Agenda geworden ist.

Jetzt hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD ein Konzept für eine Grundrente vorgelegt, in dem er weit über das hinausgeht, was im Koalitionsvertrag versprochen wird. Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist dieser ­Vorschlag ein „Meilenstein in der Auseinandersetzung um eine bessere Rente“. Das Konzept sieht eine automatische Aufwertung von Zeiten mit geringen Einkommen bei der Rentenberechnung vor – und das auch für heutige Rentner*innen. Wer mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorweisen kann – vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege – und nur auf eine geringe Rente kommt, kann auf einen Zuschlag von bis zu 448 Euro im Monat kommen.

Zankapfel Bedürftigkeitsprüfung


Der von Heil geplante Zuschlag soll die Zeiten aufwerten, in denen mindestens 0,2 Entgeltpunkte erreicht wurden. Diese werden verdoppelt – maximal bis zu einer Obergrenze von 0,8 Entgeltpunkten. Das betrifft aus heutiger Sicht Bruttoeinkommen zwischen 650 und knapp 2.600 Euro im Monat. Von der Änderung könnten nach Angaben aus dem Ministerium „3 bis 4 Millionen Menschen profitieren“, ein großer Teil davon seien Frauen. Die Kosten gibt der Minister mit einem mittleren einstelligen Milliardenbetrag an, ­finanziert werden sollen sie aus Steuermitteln.

Der Unterschied von Heils Vorhaben zum Koalitionsvertrag liegt darin, dass niedrige Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung aufgewertet werden sollen. ver.di begrüßt den Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer besteht jedoch darauf. Sie kündigte an, ihre Partei werde der Grundrente sonst nicht zustimmen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske kritisierte, die Politikerin stelle sich „mit ihrer Verweigerung einer Grundrente ­ohne Bedürftigkeitsprüfung gegen die Interessen vieler Millionen Menschen in unserem Land“. Damit lasse sie „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten im Regen stehen“.

Antiquiertes Frauenbild


„Der Hinweis, dass ohne Bedürftigkeitsprüfung womöglich auch eine Zahnarztgattin von der Aufwertung eigener ­Beitragszeiten im Niedriglohnbezug profitieren könnte, obwohl die doch einen gut verdienenden Mann habe, ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende. Diese Vorbehalte hätten CDU / CSU nicht gehabt, als es um die Mütterrente gegangen sei. Richtigerweise müsse die eigene Lebensleistung im Vordergrund stehen, nicht aber die Abhängigkeit von einem Partner oder einer Partnerin. Sowohl die Unionsparteien als auch die FDP und die Arbeitgeberverbände behaupten, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sei nicht finanzierbar.

Nach den Vorstellungen Heils soll sein Grundrentenkonzept um zwei weitere Zahlungen ergänzt werden. Zum einen sieht er einen pauschalen Freibetrag für das Wohngeld in Höhe von 125 Euro vor. Zum anderen schlägt er einen Freibetrag von bis zu 106 Euro in der Grundsicherung vor. Beide Zahlungen sollen an den Nachweis von 35 „Grundrentenjahren“ gekoppelt sein. „Es ist eine Frage von Anerkennung und Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt“, steht in dem Konzept von Heil. Menschen müssten sich auf das Kern­versprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt habe, solle im Alter ordentlich abgesichert sein.

Bislang gibt es noch keinen Referentenentwurf zur Grundrente. Er soll im Frühjahr vorgelegt werden. Dann könnte die erste Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause stattfinden. „Wenn der Entwurf vorliegt, werden wir ihn uns noch einmal genau anschauen“, sagt Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik beim ver.di-Bundesvorstand. Grundsätzlich begrüßte sie die Vorschläge des Ministers: „Dass etwas getan werden muss gegen Altersarmut, bezweifelt niemand.“

Noch sei aber unklar, ob und wie Zeiten von Arbeitslosigkeit berücksichtigt ­werden. Auch beim Thema „Kinderberücksichtigungszeiten“ seien noch keine klaren Regelungen erkennbar. Bei der starren ­Zugangsvoraussetzung von 35 Beitragsjahren hat der Bundesarbeitsminister in einem Interview mit dem Handelsblatt mittlerweile erkennen lassen, dass er sich auch einen weicheren Übergang vorstellen kann.

Der Mindestlohn muss rauf


Kerschbaumer stellt klar, dass das Konzept dennoch keinen umfassenden Schutz vor Altersarmut biete. Derzeit beziehe rund die Hälfte der Beschäftigten ein Einkommen unter 2.500 Euro brutto im Monat. Die von Heil geplante Aufwertung führe in den meisten Fällen zu einer Aufwertung knapp über dem Grundsicherungsniveau. Daher müssten sich Politik und Gesellschaft fragen, wie viel man sich leisten wolle für ein Leben in Würde im Alter. Denn die Kosten der Heil’schen Vorschläge könne man nicht kleinreden. Allerdings sei Geld vorhanden, so Judith Kerschbaumer. Wer über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags nachdenke, von der aber besser Verdienende stärker profitieren, könne nicht behaupten, es sei kein Geld für eine Grundrente vorhanden.

Die Gewerkschafterin spricht sich auch für eine Arbeitsmarktreform aus. Die Ursachen zunehmender Altersarmut seien auch auf die we­it verbreiteten Niedriglöhne zurückzuführen. „Das kann man nicht immer nur über die Renten reparieren“, sagt sie. Ein erster möglicher Schritt wäre eine schnelle Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,80 Euro pro Stunde, derzeit liegt er bei 9,19 Euro.

Postkarten an Angela Merkel

ver.di hat eine Postkartenaktion gestartet. Alle eingesendeten Postkarten sollen Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, überreicht werden. In dem Text fordern die Unterzeichner*innen, das Bundeskabinett möge eine Grundrente ohne Bedürftigkeits­prüfung beschließen. Die Karten ­können bei den Konferenzen, die derzeit im Vorfeld des ver.di-Bundeskongresses stattfinden, unterzeichnet werden. Aber auch im Internet können sie auf der Website rente-staerken.verdi.de gezeichnet werden.


Donnerstag, 16. August 2018

Falsche Zahlen - falsche Sichtweise


Kommentar aus ver.di publik 03/2018

HARTZ-IV-BERECHTIGTE - Medien befördern Neid und Missgunst


Henrik Müller war viele Jahre Redakteur bei ver.di-Publikationen

Die Debatte über das Hartz-IV-Regime mit all seinen bedroh­lichen und abschreckenden Nebenwirkungen ist eröffnet. Einige führende Sozialdemo­kraten denken zumindest einmal darüber nach, ob es der Weisheit letzter Schluss war und ist. Erste Absetzbewe­gungen von ihrem letzten Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner "Agenda 2010" sind bei der SPD erkennbar. Unterdessen tut Gesundheits­minister Jens Spahn, CDU, so, als wisse er gar nicht, wovon die Rede ist: Mit Hartz IV habe doch jeder, was er zum Leben brauche. Und viele andere schlecht informierte Menschen glauben gar, Hartz IV bringe oft mehr, als arbeiten zu gehen. Dabei handelt es sich um eine weit verbreitete Unwahrheit zulasten von mehr als sechs Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, denen es schlecht geht, weil sie keinen bezahlten Job und kein Vermögen haben und sich deshalb mit den als Existenzminimum gewährten staatlichen Sozial­leistungen begnügen müssen.

Dennoch war im März in vielen Zeitungen, Onlineportalen und Hörfunknachrichten erneut zu lesen und zu hören: Hartz IV bringt oft mehr als ein Job. Und weiter im Text: "Hartz-IV-Bezieher haben [...] oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer." Wer mit Arbeit eine vierköpfige Familie ernähren wolle, so die millionenfach ver­breitete Behauptung, brauche einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 2.540 Euro, um netto das Hartz-IV-Niveau von 1.928 Euro zu erreichen, mithin "einen Stundenlohn von mindestens 15,40 Euro brutto"; bei drei Kindern einen solchen von 20 Euro.

Nicht das Arbeitslosengeld II 
ist zu hoch, sondern die Löhne 
sind in vielen Bereichen zu niedrig

Woher solche Zahlen stammen? "Das zeigen Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)", hieß es. Und wie kommen solche "Berechnungen" bundesweit in so viele Zeitungen, Nachrichten und Onlineportale? Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) war es, die - offensichtlich ohne weitere Prüfung - bei der FAZ "abgeschrieben" und deren "Zahlen" weiterverbreitet hatte. Das Skandalöse daran ist, dass Steuerzahlerbund, FAZ, dpa und ungezählte Sender, Zei­tungen und Online-Plattformen sich in einer zentralen sozial­politischen Frage nicht einfach mal versehentlich geringfügig verrechnet hatten, was ja mal passieren kann. Sie haben vielmehr - in Größenord­nungen - einige Sozialleis­tungen "vergessen", man könnte auch sagen: unterschlagen, auf die Arbeitnehmerfamilien neben ihrem Nettoeinkommen Anspruch haben, die bei Hartz-IV-Familien aber bereits im monatlichen Zahlbetrag enthalten sind. Und später von dpa gelieferte Korrek­turen waren kaum geeignet, den einmal erzeugten falschen Eindruck zu verändern.

Der Berliner Sozialwissenschaftler und Publizist Johannes Steffen rechnet auf seinem www.portal-sozialpolitik.de vor, dass - wenn man sich auf das vorliegende Beispiel einlässt - ein alleinverdie­nender Arbeitnehmer mit Partner und zwei Kindern neben seinem Nettoverdienst Anspruch auf Kindergeld (388 Euro), Kinderzuschlag (340 Euro) und Wohngeld (284 Euro) hat. Um auf das Nettoein­kommen einer vergleichbaren Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft aus Eltern und zwei Kindern zu kommen, liegt demnach der erforder­liche Brutto-"Stundenlohn am Ende also nicht bei 15,40 Euro, son­dern bei 9,51 Euro" und bei einem Ehepaar mit drei Kindern nicht bei 20 Euro, sondern bei 8,96 Euro, also 12 Cent über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.

Umgekehrt also wird in der Debatte ein Schuh daraus: Millionen abhängig Beschäftigte in Europas größtem Niedriglohnsektor erzielen Arbeitseinkommen, die knapp über oder sogar unter dem Existenzminimum liegen, als das Hartz IV gemeinhin gilt. Nicht das Arbeits­losengeld (Alg) II ist zu hoch (im Gegenteil !), sondern die Löhne in vielen Bereichen sind zu niedrig, auch der gesetzliche Mindestlohn. Mit dieser Sichtweise sollten sich die Medien einmal ausführlicher beschäftigten, statt mit falschen "Berechnungen" Verwirrung zu stiften sowie Vorurteile, Neid und Missgunst zu fördern und sich auf diese Weise unglaubwürdig zu machen.

Immerhin: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zog nach der Veröffentlichung der falschen dpa-Meldung die einzig richtige Konsequenz und erklärte auf seiner Website: "Am 19. März 2018 um 16:13 Uhr veröffentlichten wir an dieser Stelle einen Beitrag, in dem behauptet wurde, dass Hartz-IV-Bezieher unter bestimmten Be­dingungen mehr Geld pro Monat zur Verfügung haben als Arbeit­nehmer. Diese Aussage ist falsch." Die FAZ und der Bund der Steuerzahler hätten das Kindergeld nicht mit eingerechnet. "Die Kernaussage der Berechnung stimmt deshalb nicht. Den Text haben wir aus diesem Grund gelöscht. Dass wir diese Meldung in unserem Angebot hatten, bedauern wir und bitten um Entschuldigung."

Dienstag, 6. Juni 2017

Eine Putzfrau zieht vom Leder


aus: ver.di publik 3.2017

Eine Putzfrau zieht vom Leder


DOKUMENTATION - Die Reinigungskraft Susanne Neumann hat 36 Jahre lang geputzt. Jetzt hat sie in einem Buch aufgeschrieben, warum viele Menschen im Land oft ein Leben lang arbeiten und trotzdem verarmen. ver.di publik dokumentiert Auszüge


Ehrlich gesagt verstand ich gar nicht, warum plötzlich der völlige Wahnsinn über mich hereinbrach. Ich hatte diese kurze Frage ausgesprochen, die meiner Ansicht nach vollkommen logisch war. Vorher hatte ich bereits eine ganze Menge anderer Dinge gesagt, die mir genauso logisch erschienen, und auch danach fuhr ich damit fort. Ich sagte zum Beispiel: "Man muss die Agenda 2010 endlich umkehren." Oder: "Es kann nicht sein, dass Leiharbeit zu einem Zwei-Klassen-System führt, weil der eine Bandarbeiter mehr Stundenlohn bekommt als der Kollege direkt neben ihm." Oder: "Wer immer nur einen befristeten Arbeitsvertrag kriegt, der kriegt auch keinen Mietvertrag und keinen Kredit."

Das alles wusste ich aus eigener Erfahrung. Und ich sagte es, weil ich auf einer Bühne saß und vor mir ein Pult aufgebaut war, auf dem groß und breit das Wort "Gerechtigkeit" stand. [...] Damit kannte ich mich nun wirklich aus, nach über 36 Jahren als Putzfrau. Genauer gesagt kannte ich mich mit dem Gegenteil davon aus: mit der ganzen Ungerechtigkeit, die es bei uns gab - in unserem Land im Allgemeinen und in meinem Job und dem Niedriglohnsektor im Besonderen.

[...]

Ich hatte nie das Abitur gemacht, geschweige denn ein Studium absolviert. Und ich konnte mich sicherlich auch nicht so gewählt ausdrücken wie all die Lobbyisten, Funktionäre und Mandatsträger, bei denen die meisten Zuschauer nach zehn Minuten trotzdem geistig komplett abschalten, weil sie nicht mehr kapieren, worum es eigentlich geht. Ich war nur eine kleine Arbeiterin, die immer versucht hat, sich und ihre Familie einigermaßen über Wasser zu halten. Aber dafür besitze ich 'ne verdammt große Klappe, die ich nicht halten kann, wenn ungerechte Dinge in meinem Umfeld passieren.

[...]

Dabei ging's mir im Vergleich sogar noch gut. Ein großer Teil der Bevölkerung hat einfach nicht vom Aufschwung und dem Stellen-Boom profitiert, von dem man überall lesen konnte: 15,7 Prozent der Menschen in Deutschland sind von monetärer Armut bedroht, so viele wie nie zuvor seit der Wiedervereinigung, hat das Statistische Bundesamt neulich erst ausgerechnet. Und "arm" ist bei uns demnach, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland verfügt, das bei etwas über 900 Euro netto für Singles und rund 1.900 Euro bei einer vierköpfigen Familie liegt. Natürlich betrifft dieses Risiko vorwiegend arbeitslose Menschen. Aber eben auch immer mehr Leute, die noch erwerbstätig sind oder ihr Leben lang gearbeitet haben, rutschen in eine Spirale, aus der man einfach nicht mehr herauskommt. Wer erstmal in einer unteren Einkommensschicht drinsteckt, bekommt beinahe ganz automatisch nur noch Zugang zu Minijobs und Teilzeitarbeit und erhält oft genug nicht einmal die ihm zustehenden Urlaubstage oder Krankheitszeiten ausbezahlt. Kein Wunder, dass die klassische Mittelschicht seit dem Ende der Neunziger immer kleiner geworden ist.


Ich kenne genug Beispiele, die das, was die Statistiker da so nüchtern auf dem Papier ausgerechnet haben, auf recht traurige Weise im wahren Leben bestätigen: Mir kommt immer wieder Frau Kowalski in den Sinn, eine stille, ältere Dame, die bereits weit über 70 war und sich [...] ein Zubrot zu ihrer Mini-Rente dazuverdiente, indem sie in einer Fabrik die Kantine putzte. Das aber war eine richtige Scheißarbeit: Der Speisesaal war riesengroß, Frau Kowalski musste jeden Tag Stühle und Tische verräumen, und überall lagen Essensreste herum, die sich nicht mal eben mit dem Lappen wegwischen ließen. Als im selben Werk eine andere Stelle auf der Büroetage frei wurde, wollte ich ihr einen Gefallen tun und Frau Kowalski den freien Posten verschaffen. Sie hätte dann nur noch ein bisschen staubsaugen müssen. Doch sie wollte das gar nicht!

"Bitte lass' mich einfach da, wo ich gez bin", flehte sie und guckte mich mit großen, leeren Augen an. Ich verstand jedoch nicht ganz, wo genau das Problem war, und hakte nach.

"Warum dat denn?", fragte ich. "Dat oben is' viel leichter für dich. In der Kantine gehste uns noch kaputt!"

"Susi, du musst mir versprechen, niemanden davon zu erzählen", sagte sie, und ich gab ihr mein Wort, dass ich dichthalte.

"Du weißt doch, dass wir sofort rausfliegen, wenn wir irgendwas von hier mit nach Hause nehmen. Und ich nehm' ja an sich auch nix, aber der Kantinenchef packt mir jeden Tag eins von den übrig gebliebenen Essen ein, damit ich abends was zum Futtern hab'. Wenn ich auffe Büroetage bin, dann krieg' ich das nicht mehr. Weißte, so'n Essen kann ich mir doch sonst überhaupt nicht leisten!"

Danach erklärte sie mir unter Tränen, dass sie gerade mal 210 Euro Rente erhalte und die 350 Euro Putzlohn [...] dringend zusätzlich benötige. Sie beantrage aus Scham keine Grundsicherung, weil sie nicht wollte, dass ihre Kinder mitbekamen, wie wenig Geld sie hatte. Frau Kowalski schuftete sich lieber krumm und buckelig, statt einzufordern, was ihr ohne Zweifel zustand. [...]

Auch Frau von Ichhabnix, wie sie sich selbst in einer Mischung aus Humor und Trotz nannte, hat sich tief in mein Gedächtnis eingegraben. Sie arbeitete als Altenpflegerin und pflegte später auch noch ihren Mann, einen einst selbstständigen Taxifahrer. Das machte sie über zehn Jahre so liebevoll und aufopfernd, wie man es sich nur vorstellen kann. Nachdem er gestorben war, musste sie, die ihr Lebtag in einem Seniorenheim malocht hatte, zum Sozialamt marschieren und Hilfe beantragen. Weil aber die Wohnung, die sie und ihr Gatte rund sechs Jahrzehnte bewohnt hatten, laut gesetzlicher Definition für die vollständige Bewilligung dummerweise 15 Quadratmeter zu groß war, hatte Frau von Ichhabnix nur die Wahl, ihr geliebtes Heim nach 60 Jahren zu verlassen. Oder ihre alte Wohnung als Vermögen gemäß §90SGB anrechnen zu lassen. Sie entschied sich für Letzteres - und muss nun mit 200 Euro pro Monat auskommen. [...]

Ich erinnere mich auch an Olga, eine junge und bildhübsche Polin, die in ihrer Heimat studiert hatte und mit ihrem Mann wegen der besseren Perspektive nach Deutschland gekommen war, hier aber trotz aller Bemühungen keine anständige Anstellung fand. Sie hielt sich [...]mehr schlecht als recht über Wasser und verlor trotzdem nie ihre angeborene Heiterkeit. Stolz wie Bolle zeigte sie mir eines Tages ihren Mutterpass - und ahnte nicht, dass sie mit ihrer Schwangerschaft auch noch die Notlösung ihres Putz-Jobs zu verlieren drohte: Auch ihr Vertrag war natürlich wie die meisten anderen Arbeitspapiere inzwischen auf ein halbes Jahr befristet, und wenn sie das Dokument ihres Frauenarztes, über das sie so glücklich war, unseren Vorgesetzten vorgelegt hätte, dann war sonnenklar, dass sie keine Verlängerung mehr von der Firma angeboten bekommen würde. Ich konnte das gerade noch verhindern, und Olga erhielt noch ein Mal einen neuen Kontrakt. Nach diesen sechs Monaten aber war Schluss. Kein Vertrag, kein Mutterschutz - so einfach war das in derartigen Fällen.

Tja, auch Frau Kowalski, Frau von Ichhabnix, Olga und unzählige ähnliche Schicksale sind Deutschland - ein Land, das andererseits als reisefreudigstes Land der Welt gilt. Ein Land, in dem prozentual so viele Oberklasseautos verkauft werden wie nirgendwo sonst in Europa. Ein Land, in dem es mittlerweile 1,2 Millionen Millionäre gibt. Von all dem aber merken halt die meisten Menschen rein gar nix.

[...]

...ich weiß, dass meine Zeit, in der ich noch die Mächtigen ärgern darf, sehr begrenzt ist. Aber vielleicht hilft dieses Buch ja manchen Menschen dabei, über einige Ungerechtigkeiten etwas intensiver nachzudenken. Und wenn es anderen Leuten wiederum sogar Mut macht, weil eine Frau, die eigentlich immer nur saubermachen musste, dennoch ein bisschen Staub aufwirbeln konnte, dann ist das auch kein Schaden.

Aus: Frau Neumann haut auf den Putz. Warum wir ein Leben lang arbeiten und trotzdem verarmen, Bastei Lübbe, 2017, 230 Seiten, ISBN 978-3-7857-2584-9, 15€


Dienstag, 28. Juli 2015

Migrationsausschuss ver.di Augsburg stellt sich vor


Am 29. Juni 2015 wurde in Augsburg der Migrationsausschuss gegründet. Wir sind 8 ver.di-Mitglieder, die sich für gleiche Rechte und Chancen sowie gegen Diskriminierung in Betrieben, Institutionen und Verwaltungen einsetzen. 
von li. nach re: Ellen Blom, Dolores Sailer (Vorsitz), Roland Baqué, Orhan Öztürk, Frédéric Zucco, Ibrahim Yarasir, Sara De Santi (stellv. Vorsitz) und Rahmi Yarasir (nicht auf dem Bild)
Unsere erste Aktion war die Beteiligung am Sommerfest des Integrationsbeirates am 18. Juli auf dem Rathausplatz. Wir hatten hier einen Infostand aufgebaut. Dieser wurde nach einem kleinen Regenschauer vormittags sehr gut besucht.



Gefragt waren Flyer über die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen. Hier bietet Tür an Tür e.V. Beratung an. Auch die Flyer des DGBs über Mindestlohn in verschiedenen Sprachen waren sehr begehrt. Dass die DGB-Mindestlohn-Hotline mehrere Sprachen anbietet, wussten viele nicht. Deswegen hier nochmal die Info:

Die DGB-Mindestlohn-Hotline: 0391/4088003 (zum Festnetztarif) ist von Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr sowie von Samstag von 9 bis 16 Uhr zu erreichen. Die KollegInnen bieten folgende Sprachen an: Deutsch, Englisch, Türkisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Serbisch und Ungarisch.

Dies war gewiss nicht unsere letzte Aktion, sondern der Auftakt. Weitere Aktionen werden hier rechtzeitig bekannt gegeben.

Mittwoch, 3. Juni 2015

Der Mindestlohn - oder die Suche nach kreativen Ideen zur Umgehung



Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland.

Wie jede große Neuerung und die damit verbundenen Veränderungen, ruft auch diese nicht nur Befürworter auf den Plan.
Die politischen Gegner stellten schon vor der Einführung den Mindestlohn als Job-vernichtendes Super-Monster dar, welches die Wirtschaft binnen kürzester Zeit in die Knie zwingen würde.
Das letzte halbe Jahr hat jedoch eindeutig bewiesen, das dem nicht so ist.

Das große neue Thema der Gegner ist nun die Dokumentationspflicht.

Bild: www.dgb.de


Dokumentation ist zunehmende Bürokratie


Mit dieser Argumentation wettern nun große Parteien, wie die CDU/CSU, aber auch Wirtschafts-und Arbeitgeberverbände weiter gegen den Mindestlohn. 
Systematisch werden die Kernstücke des Mindestlohngesetzes umgangen.

Eines dieser Kernstücke ist die Aufzeichnungs-oder Dokumentationspflicht.
Behauptet wird, dass das Dokumentieren  von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit bei gewerblichen Minijobs und bei neuen Branchen aus dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz für die Unternehmen zusätzliche Bürokratie bedeute, was inakzeptabel sei.


Bild: dgb bayern @facebook



























Diese Behauptung stößt aber vor allem den Gewerkschaften und den sauber dokumentierenden Unternehmen sauer auf.
Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist ein völlig normaler Vorgang, der bereits vor der Einführung des Mindestlohnes bereits selbstverständlich hätte sein müssen.
Es lässt vermuten, dass diejenigen, die hier von einem übergewichtigen Bürokratiemonster sprechen, bereits in der Vergangenheit geltendes Recht umgangen haben und jetzt die Konsequenzen fürchten.

Bild: DGB Bayern





Was stimmt denn nun?


Korrekt ist:
Die Dokumentationspflicht gilt für neun, eher kleinere Branchen, nämlich das Baugewerbe, Gaststätten-und Beherbergungsgewerbe, dem Personenbeförderungsgewerbe (z.B.Taxi), Speditions-, Transport- und die damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, dem Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen die sich am Ab-und Aufbau von Messen und Ausstellungen beteiligen sowie die Fleischwirtschaft.

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind gerade diese Branchen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit missbrauchsanfällig. Die prüfbaren Nachweise der Arbeitszeit -Beginn, Dauer, Ende- sind daher besonders notwendig.

Auch die Kombination mit anderen Dokumentationspflichten (Überstundenerfassung nach dem ArbZG) ist korrekt und erleichtert die Dokumentation. 
Die tatsächlich geleisteten Stunden müssen aufgezeichnet werden, um den Lohn korrekt zu errechnen.

Berichte von Beschwerden auf der DGB-Hotline zum Mindestlohn haben zudem gezeigt, dass die Dokumentationspflicht im Minijobbereich besonders wichtig ist. Beschäftigte in diesen Bereichen sind überdurchschnittlich oft von Arbeitszeitverletzungen betroffen und verdienen daher besonders schlecht.

Fakt ist zudem:
Es gibt keine neue oder zusätzliche Bürokratie.
Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit aufgezeichnet werden.Es reicht, wenn der Arbeitnehmer diese Aufzeichnung vornimmt. Auch lässt sich kein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen ableiten, da die Dokumentationspflicht für alle gilt.

Was bleibt also zu tun?

Aufgabe Aller -  Beschäftigte, Unternehmen, Gewerkschaften und Politik - muss sein, dass das Mindestlohngesetz umgesetzt und eingehalten wird.
Wenn man Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne feststellt, sollte man dies der zuständigen Stelle, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) beim Zoll, melden.

Bild: DGB Bayern


Quellen:





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Montag, 2. Februar 2015

Der Mindestlohn und seine Anwendung



War man in neuen Jahr beim Frisör oder ist Taxi gefahren, hat man sich vielleicht gewundert, dass  die Kosten für die erbrachte Dienstleistung um 10, 15 oder sogar 20% gestiegen sind. 
Fragt man nach, woran das liegt, erhält man oft die Antwort " Das liegt am eingeführten Mindestlohn."
Seit dem 01. Januar 2015 gilt der  gesetzliche Mindestlohn in Deutschland und viele Unternehmer begründen damit Kostensteigerung oder Personalabbau.
Dabei ist das eigentliche Ziel der Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohnes eine soziale Gerechtigkeit zu erreichen.
Denn, wer für 5,00 € / brutto die Stunde arbeiten musste, hatte selbst bei einer 40-Stunden-Woche am Monatsende kaum genug, um damit leben zu können.
Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, startete  der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) 2008 eine groß angelegte Kampagne
Mit vielen unterschiedlichen Aktionen, gelang es, dass zum 01. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde.
Auch wenn der momentane Mindestlohn in Höhe von 8,50€ brutto/ Stunde nicht das Maß der Dinge sein kann, so ist es zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Der Mindestlohn Bus
Der Mindestlohn-Bus, eine Aktion des DGB

Rechtsgrundlage


Der Mindestlohn wird  in einem Bundesgesetz geregelt, es heißt Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes oder auch Mindestlohngesetz, MiLoG.
Es handelt sich um einen flächendeckenden, allgemein gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 in Höhe von 8,50 € brutto pro Zeitstunde.
Liegen Branchenmindestlöhne über 8,50 €, so werden sie vom allgemeinen Mindestlohn nicht verdrängt. (§1, Abs 3MiLoG)
In der Übergangszeit sind noch Ausnahmen zulässig, spätestens aber ab dem 01. Januar 2017 gilt der allgemeine Mindestlohn in der vereinbarten Höhe von 8,50 €.
Zudem wurde eine sogenannte Mindestlohn-Kommission installiert, die zum 30.06.2016 beschließt, ob und in welcher Höhe der Mindestlohn zum 01. Januar 2017 angepasst werden soll.

Durch diverse Verordnungen wird das MiLoG konkretisiert.
  • Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 16, Abs 3 MiLoG (MiLoGMeldStellV)
  • Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem MiLoG und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (MiLoAufzV)
  • Verordnung über Meldepflichten nach dem MiLoG, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (MiLoMeldV)
  • Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach §§ 16 und 17 MiLoG in Bezug auf Arbeitnehmergruppen (MiLoDokV)                         

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

  • jeder volljährige Arbeitnehmer
  • PraktikantInnen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt.

Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?


  •  Schüler/Studenten, die ein Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung/Studiums absolvieren
  • Arbeitslose, die von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen erhalten, um Einstiegsquali   fikationen zu erwerben
  •  Auszubildende
  • für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • für bis zu drei Monate andauernde Orientierungspraktika zur Aufnahme einer Berufsausbildung bzw. Studiums
  • Inhaftierte, die innerhalb einer Haftanstalt arbeiten
  • Volontäre und Journalistik-Schüler, die in Medienunternehmen angestellt sind und deren Einsatz  auf eine praktische Ausbildung abzielt, welche mit einer Berufsausbildung im Sinne des BBiG vergleichbar ist
  • Langzeitarbeitslose haben in den ersten 6 Monaten ihrer Anstellung noch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
  • Saisonkräfte
  • ErntehelferInnen
  •  "voll erwerbsgeminderte" Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind. Sie haben den Status "Rehabilitenden" und zählen deshalb nicht als Arbeitnehmer.

Einhaltung und Kontrolle



Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers zu dokumentieren (MiLoDok- und Einschränkungs- Verordnung).
Durch diese Dokumentation ist es der Zollverwaltung möglich, die Einhaltung zu kontrollieren.
Wird ein Verstoß festgestellt, so drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und je nach Branche wird der Arbeitgeber  von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.

Übergangsbestimmungen



In der Einführungsphase können bis Ende 2016  die Stundenlöhne in einzelnen Branchen unter dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € liegen. 
Ab dem 01. Januar 2017 müssen dann alle Branchen den vorgegebenen  Mindestlohn bezahlen.
Ausnahmen sind  momentan:


  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, hier gelten die tariflichen Branchenmindestlöhne
                      01.01.2015 : 7,50€ / Stunde
                      01.01.2016 : 8,00€ / Stunde
                      01.01.2017 : 8,60€ / Stunde

  • Textil- und Bekleidungsindustrie im Beitrittsgebiet ( Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und der Ostteil Berlin)
                       01.01.2015 : 7,50€ / Stunde
                       01.01.2016 : 8,25€ / Stunde
                       01.11.2016 : 8,75€ / Stunde

  • Zeitungszusteller, nach §24, Abs 2 MiLoG gilt übergangsweise ein niedrigerer  Mindestlohn

Wie sehen die Mindestlöhne in Europa und Weltweit aus?


Deutschland ist natürlich nicht das einzige Land, in dem es einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt. Viele unserer Nachbarn sind uns hierbei schon weit voraus, andere hinken hinterher. Hier einige Beispiele, in welchem Land, wie viel bezahlt wird.
  • Niederlande                        9,11€ / Stunde (1968)
  • Belgien                               9,10€ / Stunde (1975)
  • Luxemburg                       11,10€ / Stunde (1944)
  • Großbritannien                   7,43€ / Stunde (1999)
  • Spanien                              3,91€ / Stunde (1968)
  • Australien                         11,88€ / Stunde (16,37 AUD)
  • Japan                                 5,89€ / Stunde (764 JPY)
  • USA                                   5,46€ / Stunde (7,25 USD)
  • Brasilien                             1,15€ / Stunde (3,29 BRL)


Mehr Informationen



Wer mehr zum Thema Mindestlohn erfahren möchte oder Fragen hierzu hat, kann bei folgenden Hotlines anrufen:

Bundesarbeitsministerium : 030 - 60280028
DGB                                  : 0391 - 4088003
                                          erreichbar Mo - Fr: 7:00 - 20:00 Uhr
                                                                 Sa: 9:00 - 16:00 Uhr bis einschließlich 31.03.2015

Zudem informieren die Gewerkschaften regelmäßig in sozialen Netzwerken, den Medien und ihren Hompages über Neuerungen und Aktionen, wie zum Beispiel die Pendler-Aktion des DGB.



Quellen:



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