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Donnerstag, 28. März 2019

Tarifrunde Handel 2019 - Forderungen Einzelhandel


2019 ist Tarif-Jahr und die Tarifrunden im Handel haben begonnen.

Auch wenn Weltbild von den Ergebnissen der Tarifrunde nicht profitieren wird, da WBD ein Betrieb ohne Tarifbindung (OT-Betrieb) ist, sind die Verhandlungen rund um Tarife, Entgeltstrukturen und Forderungen der Tarifkommissionen interessant zu verfolgen.

Das fordert die Tarifkommission Einzelhandel in Bayern


ver.di: Beschäftigte im Einzelhandel brauchen deutlich mehr Geld

Einen Euro pro Stunde mehr


München, 12.03.2019. Respekt und Wertschätzung für die Leistung der Einzelhandelsbeschäftigten muss sich nach der Überzeugung von ver.di auch bei den Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen wiederspiegeln. Deshalb hat die bayerische Tarifkommission einstimmig eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um einen Euro in der Stunde gefordert.

Konkret beschloss die Große Tarifkommission hat am 12. März 2019 folgende Forderungen für die rund 300.000 Beschäftigten, auf die der Tarifvertrag Anwendung findet:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 1 € in der Stunde
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 €
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen
  • Die Tarifverträge des bayerischen Einzelhandels sollen wieder allgemeinverbindlich werden, damit Dumpingkonkurrenz und Vernichtungswettbewerb wirksam bekämpft werden.

„Beschäftigte im Einzelhandel leisten wertvolle Arbeit für die Gesellschaft und erwirtschaften Milliarden Umsätze für die Unternehmen. Dafür verdienen sie Respekt und Wertschätzung, vor allem durch Löhne und Gehälter von denen die Menschen ihr Leben bestreiten können und in Zukunft nicht von Altersarmut bedroht sind“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in Bayern.

Bis dahin ist aber nach Auffassung der ver.di Tarifkommission in Bayern noch ein weiter Weg, denn die Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel sind akut von Altersarmut betroffen. Ihre Gehälter reichen vielfach nicht aus um im Alter über die Grenzen der gesetzlichen Grundsicherung hinaus zu kommen.

„Ein Euro mehr in der Stunde verbessert nicht nur heute die Arbeits- und Lebensbedingungen, sondern verringert auch das Risiko von  Altersarmut. Und jeder Euro mehr in der Lohntüte finanziert auch unser Sozialsystem, also Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung,“ so Thiermeyer weiter.

Die Legitimität der beschlossenen Forderungen untermauert eine breite Beschäftigtenbefragung bei der 46 % angaben, ihr Arbeitseinkommen reicht nicht aus und 49 % der Aussage zustimmen, ihr Arbeitseinkommen reiche gerade so aus. 60 % der Befragten gaben an, dass ihre spätere Rente nicht zum Leben reichen wird, weitere 35 % sind darüber hinaus skeptisch ob es reicht. 



Info-Flyer der ver.di zur Tarifrunde 2019 Einzelhandel Bayern

Quellen: 
- Pressemitteilung des Fachbereichs 12 der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- Info-Flyer ver.di Bayern / Einzelhandel
             

Montag, 25. März 2019

Luftsicherheitskräfte - 80 Prozent organisiert


aus ver.di publik 1/2019:




Die Luftsicherheitskräfte haben mehr Lohn und den ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag erstreikt – mit einem hohen Organisationsgrad setzt man sich eben durch


Von Petra Welzel

Sie haben 20 Euro Stundenlohn gefordert, die rund 23.000 Sicherheitskräfte im Bereich der Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrolle an den deutschen Flughäfen. Und die Empörung darüber war groß. Einer von weit über tausend Kommentaren auf der ver.di-Facebook-Seite bringt die Empörung auf den Punkt: „Die Leute dort machen definitiv einen wichtigen Job. Das tun viele andere allerdings auch. [...] Es ist nicht so, dass ich es den Leuten nicht gönne. Nur für viele andere Berufsgruppen ist das ein Schlag ins Gesicht.“ Warum? Weil sie einen Lohn fordern, von dem zum Beispiel eine Kollegin in der Altenpflege träumt? Einen Lohn, den manche Erzieherin nicht bekommt? Die Luftsicherheitskräfte haben Applaus verdient.

Denn sie haben viel erreicht. Der Einigung nach sollen die Sicherheitsbeschäftigten in der Passagierkontrolle an den Flughäfen in drei Stufen bis 2021 einen Stundenlohn von 19,01 Euro erhalten, in den anderen Bereichen der Kontrolle fällt er etwas geringer aus, aber das Ergebnis könne sich „sehen lassen“, sagte der ver.di-Verhandlungsführer Benjamin Roscher in den frühen Morgenstunden des 24. Januar.

Nach fünf zähen Verhandlungsrunden und mehreren Warnstreiks seit Oktober letzten Jahres haben sich an jenem Morgen der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) und ver.di auf den ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag in der Luftsicherheit geeinigt. Auch das kann sich sehen lassen. Ebenso die erreichte Angleichung der Ost- an die Westlöhne. Insgesamt liegen die Erhöhungen jährlich zwischen 3,5 und 9,77 Prozent. Nach drei Jahren je nach Region und Tätigkeit insgesamt zwischen 10,5 Prozent und 26,7 Prozent. Am 18. Februar entscheiden die ver.di-Mitglieder über die Annahme.

„Das ist ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen in der Branche“, sagt Ute Kittel, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für die privaten Luftsicherheitsbeschäftigten. Aber den haben sie sich schwer verdient. Oliver Ladwig, tätig am Flughafen München, antwortete auf einen Kommentar auf Facebook: „Wir haben vor Jahren angefangen, uns zu organisieren, und die letzten 4 Jahre war es sogar noch stärker. [...] Fakt ist, wer was Vernünftiges bekommen möchte, muss auch was dazu beisteuern, ...“ Ute Kittel sagt: „Es war ein hartes Ringen, das zeigt: Es lohnt sich, Gewerkschaftsmitglied zu sein.“ Was nichts anderes heißt als: Organisiert euch! Und empört euch über die niedrigen Löhne und nicht über gute Ergebnisse.

Als im Oktober 2010 in Frankreich die ­kleine Streitschrift „Empört euch!“ des damals 93-jährigen ehemaligen Widerstandskämpfers Stèphane Hessel erschien und sich vier Monate später schon eine Million mal verkauft hatte und auch in Deutschland ein Bestseller wurde, war genau das Hessels Anliegen. Er kritisierte mit Blick auf die damalige Finanzkrise den Sozialabbau, insbesondere bei der Alterssicherung, und eine vielfach verfehlte Politik, die die Armen ärmer und nur die Reichen reicher mache. Darüber sollten sich die Beschäftigten empören, dagegen sollten sie sich wehren.

„Das geht um die Welt!“


Genau das haben die Luftsicherheitskräfte getan. Benjamin Roscher hatte den Erfolg des dritten Streiktags Mitte ­Januar am Frankfurter Flughafen mit den Worten „Alles ist dicht!“ verkündet. Das sei „ein großartiges Signal. Das geht um die Welt!“ Auf einer Pressekonferenz gefragt, wie es sein kann, dass die Sicherheitskräfte höhere Löhne durchsetzen können als eine Altenpflegerin, verweist der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf deren „Organisationsgrad von beeindruckender Stärke“, der bei bis zu 80 Prozent liege. In der Altenpflege hingegen sei er nur gering.

Alle Beschäftigten brauchen Löhne, die für ein auskömmliches Leben reichen. Allein in der Bankenstadt Frankfurt am Main gehen von den Einkommen laut einer vom Polit-Magazin Panorama in Auftrag gegeben Studie schon durchschnittlich 40,7 Prozent für die stetig steigenden Mieten drauf.

Rund 5.000 Menschen arbeiten dort auf dem Flughafen in der Luftsicherheit für sechs verschiedene Arbeitgeber. Bisher wurden sie unterschiedlich bezahlt. Für Qadeer Rana (35), seit 16 Jahren am Flughafen tätig, war das ein unerträglicher Zustand. Wie alle anderen Kolleg*innen leiste er hochkonzentriert qualifizierte Arbeit, inklusive regelmäßiger Schulungen, täglicher Kontrollen von den Arbeitgebern und der Bundespolizei. Zudem müssten sie ständig Personalmangel ausgleichen.

Wie der behoben werden soll, ist noch nicht ­geklärt. ver.di und der BDLS haben sich ­jedoch darauf verständigt, direkt nach Abschluss des Entgelttarifvertrages in Verhandlungen über Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in zusätzliche Freizeit einzusteigen. Ohne gewerkschaftliche Organisation ­wäre das alles nicht drin.


Mittwoch, 26. September 2018

Eine Umkehr ist dringend nötig

Die Tarifbindung stärken - die Löhne erhöhen


Seit langem kritisieren die Gewerkschaften die zu niedrigen Löhne in Deutsch­land. Lange Zeit standen sie damit weitgehend alleine. Schließlich war es politische Strategie, über den Ausbau von Niedriglöhnen die Wettbe­werbsfähigkeit zu steigern. 2005 hatte der damalige Kanzler Schröder sich sogar gebrüstet, dass er „einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut habe, den es in Europa gibt“.

Leider gibt es den immer noch – nur würde heute wohl kaum jemand mehr damit prahlen. Zu offensichtlich ist, dass er heute gerade das Problem ist – für Deutschland wie für Europa. Letztes Jahr hatte sogar der Internationale Währungsfonds (IWF) von Deutschland neben mehr Investitionen vor allem höhere Löhne gefordert. In einer aktuellen Studie weist nun auch das renommierte Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) detailliert auf die negativen Auswirkungen der deutschen Lohnentwicklung hin – national wie europäisch.

In Folge der „Agenda 2010“ mit abgesenkten Lohnnebenkosten, liberalisierter Leiharbeit, Minijobs und vor allem „Hartz IV“ waren die Löhne und Arbeitsbedingungen in den 2000 er Jahren massiv unter Druck gesetzt worden. Aufgrund der so organisierten Billigkonkur­renz auf dem Arbeitsmarkt gelang es den Gewerkschaften seinerzeit kaum mehr, ausreichende Lohnerhöhungen durchzu­setzen. Vom wirtschaftlichen Wachstum profitierten in jener Zeit vor allem die Gewinne. Die Lohnquote, die die Verteilung zwischen Gewinnen und Arbeitseinkommen anzeigt, sank bis 2007 auf ein historisches Tief. Seitdem hat sie sich wieder erholt. Gewerkschaften konnten bessere Lohnabschlüsse durchsetzen, und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 gab einen zusätzlichen Schub.

Deutlich steigende Löhne sind Voraussetzung für eine bessere Entwicklung in Deutschland wie insgesamt in Europa

Dennoch liegt die Lohnquote immer noch deutlich unter dem langfristigen Niveau. Wäre dieses bereits wieder erreicht, hätten die Arbeitnehmer/innen allein 2017 durchschnittlich 2.000 Euro mehr im Geldbeutel gehabt. Allerdings haben sich die Tariflöhne immer noch deutlich besser entwickelt als die gesamten Bruttolöhne und so die Lohnentwicklung insge­samt stabilisiert. Das Problem ist jedoch, dass noch so gute Tarifabschlüsse nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten erreichen. Die andere Hälfte ist nicht mehr tarifgebunden. Da zahlen die Arbeitgeber, was sie wollen – und das ist weit weniger als der Tariflohn. Eine Ursache für die stark rückläufige Tarifbindung ist der gesunkene Organisations­grad der Beschäftigten, woran das Vordringen prekärer Arbeit einen maßgeblichen Anteil hat. Hinzu kommen massive Erosionserschei­nungen auf der Arbeitgeberseite. Um Billiglohnstrategien fahren zu können, treten Arbeitgeber vermehrt aus ihren Verbänden aus oder wechseln in eine Mitglied­schaft ohne Tarif. Tarifverträge gelten dann nicht mehr für sie.

In der Konsequenz hat Deutschland permanent an Wettbewerbs­fähigkeit gewonnen. Zu der traditionell hohen Qualität deutscher Produkte kamen die niedrigen Lohnkosten hinzu, deren Entwicklung lange Zeit deutlich hinter der anderer europäischer Länder zurück­blieb. Die Kehrseite: Eine schwache Lohnentwicklung hat auch eine schwache Nachfrage zur Folge. Importe konnten mit dem boomen­den Export nicht mithalten. Immer höhere Exportüberschüsse führten zu zunehmendem Verdruss anderer Länder. Inzwischen bieten sie auch dem amerikanischen Präsidenten Trump Munition für seine „America first“-Manie. Denn die mit Schulden verbundenen Exportdefizite vieler unserer Handelspartner sind in der Tat Folge der extremen deutschen Exportausrichtung. Deutlich steigende Löhne sind damit Voraussetzung für eine bessere Entwicklung in Deut­schland wie insgesamt in Europa: Der Niedriglohnsektor würde kleiner, die Binnennachfrage gestärkt und steigende Importe würden zu mehr Mit- statt Gegeneinander in Europa führen.

Gute Tarifabschlüsse und eine Stärkung der Tarifbindung haben daher für ver.di oberste Priorität. Zur Unterstützung brauchen wir eine klare Abkehr von der „Agenda 2010“-Politik, damit gute und gut bezahlte Arbeit gestärkt wird. Kurzfristig würde dazu eine wirksame Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen beitragen. Etwa indem gemeinsam von den Tarif­parteien eingebrachte Anträge im paritätisch besetzten Tarifaus­schuss nur mit Mehrheit abgelehnt werden könnten. So würde eine Blockadehaltung der Arbeitgeber verhindert. Ein Tarifvertrag wäre dann auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs verbindlich. Wir wären einen großen Schritt weiter.

Donnerstag, 16. August 2018

Falsche Zahlen - falsche Sichtweise


Kommentar aus ver.di publik 03/2018

HARTZ-IV-BERECHTIGTE - Medien befördern Neid und Missgunst


Henrik Müller war viele Jahre Redakteur bei ver.di-Publikationen

Die Debatte über das Hartz-IV-Regime mit all seinen bedroh­lichen und abschreckenden Nebenwirkungen ist eröffnet. Einige führende Sozialdemo­kraten denken zumindest einmal darüber nach, ob es der Weisheit letzter Schluss war und ist. Erste Absetzbewe­gungen von ihrem letzten Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner "Agenda 2010" sind bei der SPD erkennbar. Unterdessen tut Gesundheits­minister Jens Spahn, CDU, so, als wisse er gar nicht, wovon die Rede ist: Mit Hartz IV habe doch jeder, was er zum Leben brauche. Und viele andere schlecht informierte Menschen glauben gar, Hartz IV bringe oft mehr, als arbeiten zu gehen. Dabei handelt es sich um eine weit verbreitete Unwahrheit zulasten von mehr als sechs Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, denen es schlecht geht, weil sie keinen bezahlten Job und kein Vermögen haben und sich deshalb mit den als Existenzminimum gewährten staatlichen Sozial­leistungen begnügen müssen.

Dennoch war im März in vielen Zeitungen, Onlineportalen und Hörfunknachrichten erneut zu lesen und zu hören: Hartz IV bringt oft mehr als ein Job. Und weiter im Text: "Hartz-IV-Bezieher haben [...] oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer." Wer mit Arbeit eine vierköpfige Familie ernähren wolle, so die millionenfach ver­breitete Behauptung, brauche einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 2.540 Euro, um netto das Hartz-IV-Niveau von 1.928 Euro zu erreichen, mithin "einen Stundenlohn von mindestens 15,40 Euro brutto"; bei drei Kindern einen solchen von 20 Euro.

Nicht das Arbeitslosengeld II 
ist zu hoch, sondern die Löhne 
sind in vielen Bereichen zu niedrig

Woher solche Zahlen stammen? "Das zeigen Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)", hieß es. Und wie kommen solche "Berechnungen" bundesweit in so viele Zeitungen, Nachrichten und Onlineportale? Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) war es, die - offensichtlich ohne weitere Prüfung - bei der FAZ "abgeschrieben" und deren "Zahlen" weiterverbreitet hatte. Das Skandalöse daran ist, dass Steuerzahlerbund, FAZ, dpa und ungezählte Sender, Zei­tungen und Online-Plattformen sich in einer zentralen sozial­politischen Frage nicht einfach mal versehentlich geringfügig verrechnet hatten, was ja mal passieren kann. Sie haben vielmehr - in Größenord­nungen - einige Sozialleis­tungen "vergessen", man könnte auch sagen: unterschlagen, auf die Arbeitnehmerfamilien neben ihrem Nettoeinkommen Anspruch haben, die bei Hartz-IV-Familien aber bereits im monatlichen Zahlbetrag enthalten sind. Und später von dpa gelieferte Korrek­turen waren kaum geeignet, den einmal erzeugten falschen Eindruck zu verändern.

Der Berliner Sozialwissenschaftler und Publizist Johannes Steffen rechnet auf seinem www.portal-sozialpolitik.de vor, dass - wenn man sich auf das vorliegende Beispiel einlässt - ein alleinverdie­nender Arbeitnehmer mit Partner und zwei Kindern neben seinem Nettoverdienst Anspruch auf Kindergeld (388 Euro), Kinderzuschlag (340 Euro) und Wohngeld (284 Euro) hat. Um auf das Nettoein­kommen einer vergleichbaren Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft aus Eltern und zwei Kindern zu kommen, liegt demnach der erforder­liche Brutto-"Stundenlohn am Ende also nicht bei 15,40 Euro, son­dern bei 9,51 Euro" und bei einem Ehepaar mit drei Kindern nicht bei 20 Euro, sondern bei 8,96 Euro, also 12 Cent über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.

Umgekehrt also wird in der Debatte ein Schuh daraus: Millionen abhängig Beschäftigte in Europas größtem Niedriglohnsektor erzielen Arbeitseinkommen, die knapp über oder sogar unter dem Existenzminimum liegen, als das Hartz IV gemeinhin gilt. Nicht das Arbeits­losengeld (Alg) II ist zu hoch (im Gegenteil !), sondern die Löhne in vielen Bereichen sind zu niedrig, auch der gesetzliche Mindestlohn. Mit dieser Sichtweise sollten sich die Medien einmal ausführlicher beschäftigten, statt mit falschen "Berechnungen" Verwirrung zu stiften sowie Vorurteile, Neid und Missgunst zu fördern und sich auf diese Weise unglaubwürdig zu machen.

Immerhin: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zog nach der Veröffentlichung der falschen dpa-Meldung die einzig richtige Konsequenz und erklärte auf seiner Website: "Am 19. März 2018 um 16:13 Uhr veröffentlichten wir an dieser Stelle einen Beitrag, in dem behauptet wurde, dass Hartz-IV-Bezieher unter bestimmten Be­dingungen mehr Geld pro Monat zur Verfügung haben als Arbeit­nehmer. Diese Aussage ist falsch." Die FAZ und der Bund der Steuerzahler hätten das Kindergeld nicht mit eingerechnet. "Die Kernaussage der Berechnung stimmt deshalb nicht. Den Text haben wir aus diesem Grund gelöscht. Dass wir diese Meldung in unserem Angebot hatten, bedauern wir und bitten um Entschuldigung."

Montag, 7. Mai 2018

Exodus in der Weltbild-IT


In der Weltbild-IT gab es in den letzten Wochen eine ungewöhliche Häufung von Eigenkündigungen, sogar in der Führungsebene.
Zu diesem Thema erreichte uns ein Schreiben eines IT-Mitarbeiters, in welchem er die Situation der Mitarbeiter schildert:

Es hagelt gerade Eigenkündigungen von Mitarbeitern in der Weltbild-IT.
Das ist die Quittung für die menschenverachtende Vorgehensweise der Droege-Geschäftsführer und Ihres Anführers Droege in Düsseldorf.

Nach der x-ten Kündigungswelle der Geschäftsführung ist wohl die letzte Motivation, hier noch weiterzumachen, verbraucht worden.

Wodurch soll denn ein Mitarbeiter motiviert werden, bei einer Firma mit Problemen zu bleiben, wenn er auch bei einer anderen Firma arbeiten könnte, der es gut geht ?
Das kann nur funktionieren, wenn die Firma eine Einheit bildet, eine Familie, die sich durch schwere Zeiten durchkämpft und Licht am Horizont sieht.
Aber weder das eine noch das andere ist der Fall.

Die Mitarbeiter werden seit vier Jahren verunsichert durch eine Kündigungswelle nach der anderen, das hält kein Mensch auf Dauer aus.
Sie werden von der Geschäftsführung vera....t, die Beschwerden nicht ernst nimmt, die seit Jahren keinen Finger gerührt hat, irgendetwas an den Zuständen zu verbessern, die die Mitarbeiter in High- und Low-Performer (die zu entlassen sind) einteilt.

Es werden mit fadenscheinigen Begründungen langjährige Mitarbeiter entlassen, die sich in dieser Firma aufgearbeitet haben.
Es wird zusätzlich zu einer fristgerechten Kündigung auch noch eine absurd begründete fristlose Kündigung ausgesprochen, um den Druck auf den betroffenen Mitarbeiter zu erhöhen.

Selbstverständlich hat es schon seit der Insolvenz keine Gehaltserhöhungen gegeben.
Das sind jetzt schon vier Jahre, da kommen schon ein paar Prozente zusammen, die man woanders inzwischen mehr verdienen könnte.

Ein Massnahmenkatalog zur psychischen Gefährdungsbeurteilung, der in etlichen Workshops von vielen Mitarbeitern zusammen engagiert erstellt und vorgeschlagen wurde, wird seit über einem Jahr (kaum zu fassen) einfach von der Geschäftsführung ignoriert.

Dass sich die beteiligten Mitarbeiter und der Rest der Firma daraus ableiten können, dass die Mitarbeiter eigentlich nur ein lästiges Übel sind, liegt für jeden einigermaßen sozial kompetenten Menschen auf der Hand.

Ein Motivationstreffen der IT mit der Geschäftsführung erreichte genau das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung, da der Geschäftsführer den IT-Mitarbeitern außer Platitüden nichts anbieten wollte.
Er hat kein Geld für Arbeitsmittel, für Weiterbildung, für Gehaltserhöhungen.

Absurd wird es, als er die Prioritätenliste der Projekte nicht an die IT-Mitarbeiter weitergeben will.
Sie sollen gleichzeitig an verschiedenen Projekten arbeiten, ohne zu wissen, welche wichtiger und welche unwichtiger sind...

Auch ein Firmenorganigramm wird nicht weitergegeben, so dass die IT-Mitarbeiter nicht wissen, wer gerade für was der Ansprechpartner ist...
Allenfalls würde er diese Dinge mal mitbringen und herzeigen - wer ein gutes Gedächtnis hat, ist klar im Vorteil !

Dazu kommt dann noch das Hüh und Hott der Geschäftspolitik.
Projekte werden begonnen, gestoppt, durch andere, wichtigere ersetzt, dann das ganze wieder umgekehrt usw.
Projekte werden am Tag der Produktivsetzung abgesagt.

Man geht vollkommen unvorbereitet und planlos mit der Logistik ins Ausland, ist softwaretechnisch darauf nicht vorbereitet und zahlt heute mehr als mit der eigenen Logistik vorher und hat sich aber viele Probleme damit eingehandelt.

Mal ist Online wichtig, dann erkennt man den Katalog als wichtig, dann kommt wieder eine Kehrtwende zu Online.
Man wiederholt Fehler aus der Vergangenheit, Dinge von denen die Mitarbeiter abraten, macht es trotzdem und fällt damit natürlich auf die Nase.

Man entlässt langjährige Experten und holt sich von extern teure neue Mitarbeiter, die einen großen Schaden durch Experimente verursachen und trennt sich dann für viel Geld wieder von diesen.

Die Liste wäre noch beliebig verlängerbar, aber das sind wohl genug Gründe, warum Mitarbeiter die Firma verlassen, die es nicht nötig haben, sich hier weiter veralbern zu lassen.

Da die IT aber sowieso schon unverantwortlich unterbesetzt ist, ist der Herr Unternehmensberater, der Herr Investor, der nichts investiert, diese cholerische Sparversion von Donald Trump, der Mitarbeiter bei Besprechungen anschreit und zusammenscheißt, der "hire and fire" eine ganz neue Bedeutung gibt, der Mitarbeiter entlassen lässt, deren Nase ihm nicht passt oder die ihm widersprechen, der "unser" Weltbild nur durch Lügen und falsche Versprechungen überhaupt in die Finger bekam, dabei, uns endgültig kaputt zu sparen.


Montag, 12. Februar 2018

Mehr Geld? Bei IG Metall ja, bei Buchhandel noch nicht und bei uns?


Letzte Woche kam in den Nachrichten, dass die IG Metall in Baden Württemberg folgenden Pilotabschluss geschafft hat:
  • 2018: Einmalbetrag 100 € und 4,3 % ab 1.4.2018
  • ab 2019: 27,5 % Tarifliches Zusatzgeld eines Monatsentgelts (Geld oder freie Zeit) und jährlich wiederkehrende 400 € Entgeltzahlung
  • Kurze Vollzeit (28 Stunden) bis zu 24 Monate , die wiederholbar ist (ab 2 Jahre Betriebszugehörigkeit)
  • Gesamt Laufzeit  27 Monate bis 31.03.2020
Ein sehr guter Abschluss, den die Mitglieder mit Aktionen und Streiks erkämpft haben.

In der gleichen Zeit waren Verhandlungen bei Buchhandel und Verlagen in Bayern. 
In drei Verhandlungsrunden bewegte sich nichts, denn einmal mehr verknüpften die Arbeitgeber die Entgelterhöhung mit Gegenforderungen: ohne Verschlechterungen im Manteltarifvertrag (MTV), den sie erneut kündigten, gäbe es auch diesmal keine Einkommenserhöhung. Gegen diese altbekannte Erpressungsmethode hat sich die ver.di-Tarifkommission entschieden gewehrt. Unsere Forderung war: MTV schließen, Geld her!

Während in anderen Bundesländern und auch in bayerischen Haustarifen inzwischen akzeptable Abschlüsse erreicht wurden, haben sich die bayerischen Arbeitgeber eingemauert. Auch in der vierten Runde wiederholten sie: ohne materielle Abstriche im MTV gibt es keinen Entgeltabschluss! Am Ende der 4. Verhandlung legten sie dann ein unterirdisches Angebot auf den Tisch:

- 12 Null-Monate
- 2 % mehr ab 1. April 2018
- Laufzeit bis zum 31.03.2019
- Streichung der Spätöffnungszuschläge
- Ausweitung des Geltungsbereichs (d.h. mehr tariflose AT-Beschäftigte als bisher)

Das hat die ver.di-Verhandlungskommission entschieden abgelehnt, sich dennoch weiterhin gesprächsbereit gezeigt und vorgeschlagen, sich dann wieder zu treffen, wenn die Arbeitgeberseite ein annehmbares Angebot macht, das nicht nur die Inflationsrate ausgleicht, sondern eine echte Einkommenssteigerung bedeutet.

Und bei uns?
Seit wir von Droege gekauft worden sind, gab es keine tarifliche Erhöhungen. Der Tarif ist auf dem Stand von 2012 eingefroren. Unser Arbeitgeber ist kein Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Somit auch nicht am Tisch bei den Verhandlungen der Buchhändler und Verleger.

Wieso macht der Betriebsrat da nichts?
Der Betriebsrat darf laut Gesetz keinen Tarifvertrag verhandeln. Das darf nur ein Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber, sprich Weltbild, zusammen mit der Gewerkschaft, bei uns ver.di.
Die Gewerkschaft besteht aus Mitgliedern, also aus uns Kolleginnen und Kollegen. Sind genügend organisiert, können diese KollegInnen einen Tarif einfordern. Dies kann dann einhergehen mit Aktionen. Weil Weltbild einen guten Tarif gewiss nicht freiwillig hergeben will. Und der Begriff "Gut" für uns eine andere Bedeutung hat als für Weltbild.

Es geht also nur zusammen. Und nur organisiert. Das Ergebnis sieht man an der IG Metall.

Montag, 27. März 2017

Ungleichheit ist kein Naturereignis


SOZIALE SPALTUNG - Die Politik muss entgegenwirken


Dierk Hirschel leitet den Bereich Wirtschaftspolitik beim ver.di- Bundesvorstand

Deutschland ist ein ungleiches Land. Seit einem Vierteljahrhundert öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter. Die soziale Gerechtigkeit ist unter die Räder gekommen. Während Winterkorn, Ackermann & Co millionenschwere leistungslose Einkommen kassieren, tragen Krankenschwestern, Altenpfleger und Postboten große Verantwortung für wenig Geld. Für das Jahresgehalt eines DAX-Vorstands muss ein einfacher Beschäftigter im Schnitt 57 Jahre arbeiten.

Das große Einkommensgefälle ist ein Spiegelbild gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Die erste Runde der Einkommensverteilung - die sogenannte Primärverteilung - ging in den letzten Jahrzehnten fast immer an die Unternehmer und Vermögensbesitzer. Während Löhne und Gehälter nicht vom Fleck kamen, setzten Gewinne und Vermögenseinkommen Fett an. Die Lohnquote - der Anteil der Löhne am Volkseinkommen - sank, und die Bruttoeinkommen verteilten sich immer ungleicher. Diese eklatante Schieflage konnte in der zweiten Verteilungsrunde durch Steuern und Transfers nicht mehr angemessen korrigiert werden. Folglich nahm die Ungleichheit nach Umverteilung zu.

Die Nettoeinkommen der reichsten zehn Prozent stiegen zwischen 1991 und 2014 preisbereinigt um 27 Prozent. Gleichzeitig sanken die Einkommen des ärmsten Zehntels um acht Prozent. Die Mitte der Gesellschaft musste ebenfalls Einkommensverluste hinnehmen. Die Einkommen der unteren 40 Prozent schrumpften. Zwangsläufig konzentrierte sich immer mehr Einkommen in wenigen Händen. Die reichsten zehn Prozent besitzen heute fast ein Viertel des gesamten Einkommenskuchens. Das Kuchenstück der ärmsten 20 Prozent umfasst hingegen nicht einmal ein Zehntel.

Noch dramatischer ist die Lage bei den Vermögen. Aktien, Anleihen und Immobilien sind ungleicher verteilt als Einkommen. Das reichste Prozent besitzt heute ein Drittel des gesamten privaten Nettovermögens. Das reichste Zehntel verfügt über zwei Drittel. Die ärmere Hälfte der Bevölkerung geht hingegen fast leer aus.

Für das Jahresgehalt eines DAX-Vorstands muss ein einfacher Beschäftigter im Schnitt 57 Jahre arbeiten


In der neoliberalen Märchenwelt ist die wachsende Ungleichheit ein zwangsläufiges Ergebnis des wirtschaftlichen Wandels. Der technische Fortschritt und die Globalisierung führen angeblich zu einer steigenden Nachfrage nach hoch qualifizierten Arbeitskräften. Folglich klettern deren Einkommen. Gleichzeitig finden gering Qualifizierte kaum noch Arbeit, weswegen ihre Löhne schrumpfen. Diese vermeintlich einleuchtende Erklärung besteht aber keinen Praxistest. Während in allen Industrieländern der Sturm der Globalisierung und Digitalisierung wütet, entwickelt sich die Verteilung unterschiedlich.

Unbestritten hat die erweiterte internationale Arbeitsteilung die Verhandlungsmacht der Kapitaleigentümer und des Managements gestärkt. Die Herrschaft der Finanzmärkte verschärfte die Umverteilung von Unten nach Oben. Unbestritten ist auch der massive Umbau der Arbeitswelt im digitalen Zeitalter. Die Auswirkungen dieses ökonomischen Strukturwandels auf die Einkommens- und Vermögensverteilung sind aber immer abhängig von seiner politischen Gestaltung.

Politik macht den Unterschied. Im Mittelpunkt steht dabei der Arbeitsmarkt. Die wachsende Ungleichheit geht im Kern auf die politische Entwertung und Entgrenzung der Arbeit zurück. Armutslöhne und prekäre Beschäftigung schwächten die Gewerkschaften. Die Tarifflucht vieler Unternehmen tat ein Übriges. Heute verhandeln ver.di, IG Metall und Co. nur noch für drei von fünf Beschäftigten. Und der neoliberale Ab- und Umbau des Sozialstaates - Leistungskürzungen bei Arbeitslosigkeit, Rente und Gesundheit sowie eine umfangreiche steuerpolitische Reichtumspflege - ist dafür verantwortlich, dass die stark wachsende Ungleichheit der Markteinkommen nicht mehr verteilungspolitisch gebremst werden konnte. Damit muss Schluss sein.

Das beste Rezept gegen Ungleichheit sind starke Gewerkschaften und ein gutes Regelwerk auf dem Arbeitsmarkt. Deswegen muss zunächst das Tarifsystem gestärkt, prekäre durch gute Arbeit ersetzt, der Mindestlohn erhöht, die Hartz-Gesetze müssen korrigiert und die Mitbestimmung muss ausgebaut werden. Darüber hinaus muss unser Sozialstaat wieder für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Große Einkommen und Vermögen müssen stärker besteuert werden. Dafür brauchen wir einen höheren Spitzensteuersatz, eine Vermögenssteuer sowie eine höhere Besteuerung großer Erbschaften und Unternehmensgewinne. Die kommenden Bundestagswahlen werden darüber entscheiden, ob sich die soziale Spaltung fortsetzt. Mehr soziale Gerechtigkeit erfordert mehr gewerkschaftliche und politische Gegenmacht.

Aus ver.di publik 1-2017


Donnerstag, 17. März 2016

Mindestlohn - Jetzt geht es um die Erhöhung (Teil 2)


Fortsetzung der Artikel zum Mindestlohn aus der ver.di-Zeitschrift publik:

Schwierige Diskussion um eine europäische Lohnuntergrenze

Von Heike Langenberg

Zum 1. Januar 2017 soll der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland erstmals angepasst werden. Bereits jetzt wettern die Arbeitgeber gegen eine Erhöhung, fordern zudem Ausnahmen für weitere Gruppen wie Geflüchtete. Die Mindestlohn-Kommission, siehe Kasten, soll bis zum 30. Juni 2016 über die Anpassung entscheiden. Geht sie allein nach der Tarifentwicklung der beiden vergangenen Jahre, dürfte die Anpassung bei knapp 50 Cent pro Stunde liegen, rechnet Thorsten Schulten vor, Mindestlohn-Experte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Das würde dann knapp neun Euro pro Stunde bedeuten. Diesen Wert bezeichnete der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, als "völlig unverständlich und illusorisch". ver.di hingegen fordert zehn Euro pro Stunde, und das schon seit 2011. Spielraum dazu hätte die Kommission durchaus, soll sie doch laut gesetzlicher Vorgabe für einen "angemessenen Mindestschutz" sorgen.

Denn auch neun Euro pro Stunde zählen in Deutschland immer noch zu den Armutslöhnen. Deren Grenze liegt bei 9,87 Euro pro Stunde, nämlich weniger als 60 Prozent des sogenannten Mediaeinkommens, also des mittleren Einkommens. Auch liegen viele Branchen-Mindestlöhne über zehn Euro pro Stunde. Diese will ver.di weiter ausbauen, kündigte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis Ende Januar bei einer Tagung in Berlin an.

Slowenien als Vorbild


Auch mit neun Euro pro Stunde läge Deutschland immer noch unter den in anderen westeuropäischen Ländern gezahlten Mindestlöhnen. 60 Prozent des Median­einkommens werden derzeit in Frankreich und Slowenien gezahlt. Diese Einkommensgrenze spielt auch in der Diskussion um einen europäischen Mindestlohn eine große Rolle. Unter anderem hat sich der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, im Europawahlkampf für eine europaweit geltende Lohnuntergrenze stark gemacht. Allerdings zeigen Vorgaben der Europäischen Kommission für Krisenländer, dass sie durchaus 40 bis 50 Prozent des Medianeinkommens als ausreichende Höhe für einen Mindestlohn ansieht.

Bei der Tagung in Berlin, bei der das WSI, ver.di und die Friedrich-Ebert-Stiftung Bilanz von einem Jahr Mindestlohn in Deutschland gezogen haben, wurde mit ausländischen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern auch die Frage eines euro­päischen Mindestlohns diskutiert. Klar wurde, dass es dabei aufgrund der unterschiedlichen Lohnniveaus und der unterschiedlichen Produktivität in den 28 Mitgliedsstaaten nicht um eine einheitliche Summe gehen kann. Es zeigte sich auch, wie schwierig es für die Gewerkschaften ist, sich über einen europäischen Mindestlohn zu verständigen. Gewerkschaften aus den nordischen Ländern lehnen politische Vorgaben beispielsweise ab, dort handeln die Gewerkschaften Lohnuntergrenzen mit den Arbeitgebern aus und schreiben sie in Tarifverträgen fest. Aufgrund einer hohen Tarifbindung haben diese Mindestlöhne aber eine große Reichweite.

Eine Forderung nach 60 Prozent des Medianeinkommens ist jedoch in der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln, ist sie doch nicht so plakativ wie eine einheitliche Summe. Allerdings wird die Diskussion weitergehen, unter anderem im Herbst beim Kongress des Europäischen-Gewerkschaftsbundes.




Mindestlohn-Kommission


Regelmäßig soll der Mindestlohn angepasst werden. Dazu hat der Gesetzgeber eine Mindestlohn-Kommission eingerichtet, sie hat sich Anfang vergangenen Jahres konstituiert.

Vorsitzender ist mittlerweile der ehemalige RWE-Arbeitsdirektor Jan Zilius; außerdem gehören ihr je drei Mitglieder auf Vorschlag der Gewerkschaften und der Arbeitgeber an. Beratende Mitglieder sind zwei Wissenschaftler/innen. Vor Seiten der Gewerkschaften sind Robert Feiger, Vorsitzender der IG BAU, DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sowie die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten, Michaela Rosenberger, Mitglied.

Im Mindestlohngesetz heißt es, dass die Kommission prüfen soll, "welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden". Orientierungspunkt soll die Tarifentwicklung sein.






Montag, 7. März 2016

Erfolg beflügelt - Ein Jahr Mindestlohn (Teil 1)


Ein interessanter Artikel aus der ver.di-Zeitschrift publik:

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Trotzdem bleibt jetzt noch viel zu tun

 Von Heike Langenberg


Was waren es doch seinerzeit für düstere Prophezeiungen, wie schrill war der Alarm. Noch vor einem Jahr überboten sich neoliberale Politiker/innen, Arbeitgeberverbände und ihnen nahestehende Forschungsinstitute darin, die ihrer Meinung nach drohenden Folgen eines gesetzlichen Mindestlohns heraufzubeschwören. Ob Arbeitsplatzverluste in Millionenhöhe oder Abwanderung von Unternehmen ins Ausland - die Botschaft war stets die gleiche: Ein Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Arbeitsstunde würde der deutschen Wirtschaft schaden.

Doch die Lohnuntergrenze trat am 1. Januar 2015 in Kraft, und ein Jahr später ist von negativen Effekten nicht mehr die Rede. Im Gegenteil. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Rund fünf Millionen Beschäftigte haben von ihm profitiert, darunter zwei Drittel Frauen. Mehr als 50.000 Aufstocker/innen sind jetzt nicht mehr auf staatliche Zuzahlungen angewiesen. Jobverluste gab es allein bei Minijobs, stattdessen sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 700.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze neu entstanden. Preissteigerungen hat es zwar in einigen Branchen gegeben, aber die wurden von den Kunden durchaus akzeptiert. Insgesamt höhere Lohnzahlungen haben die Kaufkraft gestärkt und im vergangenen Jahr spürbar zum Wirtschaftswachstum beigetragen.

ver.di und die Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten waren es, die das Thema ab 2004 auf die politische Tagesordnung gebracht haben. "Der Mindestlohn wirkt genau da, wo wir vorher festgestellt haben, dass es dort Verwerfungen gab", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis bei einer Tagung in Berlin. Gemeint ist der wachsende Niedriglohnbereich in Deutschland, der das Lohngefüge insgesamt unter Druck gesetzt hat. Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist der Mindestlohn eine "Kernfrage der sozialen Gerechtigkeit und der politischen Moral".

Trotz des erreichten Erfolges bleibt den Gewerkschaften noch einiges zu tun. Noch immer sind Ausnahmen vom Mindestlohn erlaubt, für Gruppen wie Langzeitarbeitslose oder junge Arbeitnehmer/innen, für Branchen wie die Zeitungszustellung. Bis zum Sommer wird eine Mindestlohnkommission über die Erhöhung der Lohnuntergrenze diskutieren. Wirtschaftsverbände sind wieder einmal skeptisch, fordern sogar, weitere Gruppen wie Geflüchtete vom Mindestlohn auszunehmen.

ver.di-Vize Andrea Kocsis nannte das eine "absurde Debatte". Die Bezahlung könne nicht von den Lebensumständen abhängen, sie müsse sich nach dem Wert der geleisteten Arbeit richten. Erhöht werden solle der Mindestlohn jetzt zügig. Auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, wies bei der Tagung darauf hin, dass 8,50 Euro pro Stunde immer noch kein guter Lohn seien, sondern halt ein Mindestlohn. ver.di forderte bereits 2011 mit einem Kongressbeschluss 10 Euro pro Stunde.

Daraus muss aber noch mehr werden


Auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge sprach bei der Veranstaltung von "Zeit für 10". Mit dieser Höhe werde ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, Armut zu vermeiden. In Deutschland liegt die Armutsgrenze bei Stundenlöhnen von 9,87 Euro.

Doch Butterwegge ist sich auch darüber im Klaren, dass ein Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde nicht ausreicht, um Altersarmut zu vermeiden. Dazu müssten 11,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.

Renten, die zum Leben reichen, wollen die Gewerkschaften jetzt zum Thema einer weiteren großen Kampagne machen. Denn das von der Politik stetig gesenkte Rentenniveau führt für immer mehr Menschen dazu, dass sie trotz mehr als 40 Jahren Vollzeitarbeit im Alter in Armut leben müssen.

Bericht Seite 11 (Fortsetzung folgt)

Freitag, 10. Juli 2015

GF Hofmann: AT-Beschäftigte sollen auf Gehalt verzichten


Walter Droege will WELTBILD bereits Anfang nächsten Jahres wieder in der Gewinnzone sehen. In seinem Auftrag versucht Geschäftsführer Patrick Hofmann jetzt, den außertariflich bezahlten Angestellten der Retail in die Tasche zu greifen. Deren persönliche Zielerreichungsprämie soll nachträglich für das zurückliegende Geschäftsjahr pauschal um 50% gekürzt werden.

Zur Erklärung: Das Gehalt der Außertariflichen (AT) setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 1. erhalten diese ein frei verhandeltes Monatsgehalt, das bei vielen nur wenig über dem Monatsverdienst der KollegInnen in Tarifgruppe VI liegt. 2. bekommen sie am Ende des Geschäftsjahres (mit dem Juli-Gehalt) eine individuell vereinbarte Prämie. Ein Teil dieser Prämie ist abhängig vom Bilanzgewinn des Unternehmens, der 3. Teil wird auf der Basis von vorgegebenen persönlichen Zielen ausgezahlt, die am Anfang des Geschäftsjahres ausgehandelt wurden. Das ist die sogenannte Zielerreichungsprämie.

Ein Beispiel: Ein ATler mit einem Jahresgehalt von 55.000 Euro erhält monatlich 4.000 € brutto, aber kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dafür erhält er am Geschäftsjahresende abhängig vom Grad der Zielerreichung bis zu 5.000 € Zielerreichungsprämie und möglicherweise einen bilanzabhängigen Bonus von 2.000 €.

In unserem Beispiel würden die 2.000 € aufgrund der aktuellen Ertragslage ohnehin entfallen und von den 5.000 € maximal 2.500 € vergütet werden. Weil aber im ersten Quartal des Geschäftsjahres noch wie in der Insolvenz pauschal 1/12 der Zielerreichungsprämie monatlich ausgezahlt wurde, hätte der Arbeitnehmer in unserem Beispiel bereits 1.250 erhalten. Es würden also nur noch weitere 1.250 € anstelle von 7.000 € ausgezahlt.

Gegen dieses Ansinnen gibt es viele gute Argumente

  • Es ist ungerecht, wenn ausschließlich ein – mit ca. 120 KollegInnen sehr kleiner – Teil der Belegschaft die überzogenen Gewinnerwartungen des Milliardärs Walter Droege befriedigen soll.
  • Die ATler haben schon lange Einbußen, weil der bilanzabhängige Teil ihrer Prämie seit Jahren nicht mehr ausbezahlt wird. Damit leisten sie bereits einen Beitrag, der ihrem Arbeitsvertrag entspricht.
  • Gehaltserhöhungen im AT-Bereich wurden über 10 Jahre lang ausschließlich durch die Erhöhung der leistungsabhängigen Gehaltsbestandteile realisiert. Durch die geplante Halbierung würden diese KollegInnen auf einen Schlag 7 bis 8 Jahre Gehaltsentwicklung verlieren.
  • Die KollegInnen im niedrigen AT-Bereich – und das ist die Mehrzahl – könnten durch diese Maßnahme unterhalb der Tarifgrenze landen. Aber sie erhalten weiterhin kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bekommen Überstunden nicht bezahlt. Auch das ist ungerecht.
  • Es ist unverschämt, im Vorfeld von geplanten Massenentlassungen einen "Solidarbeitrag" von Menschen zu verlangen, die möglicherweise ein paar Wochen später auf die Straße gesetzt werden.
  • Ein Gehaltsverzicht zum jetzigen Zeitpunkt wirkt direkt negativ auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und des Transferkurzarbeiter-Gelds, das in einer Transfergesellschaft bezahlt würde.

Vor allem aber gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen. Das weiß auch die Geschäftsführung und fordert deshalb einen "freiwilligen" Verzicht. Wer sich dem Diktat aus Düsseldorf nicht beugen will, kriegt Druck: "Wer dagegen klagt, dessen Arbeitsleistung muss kritisch hinterfragt werden!", kündigte Geschäftsführer Patrick Hofmann an.

In der vergangenen Woche versuchte Hofmann allen Ernstes den Betriebsrat für ein gemeinsames Vorgehen in dieser Sache zu gewinnen. Der BR hat sofort reagiert und einen einstimmigen Beschluss gefasst, welcher der Geschäftsführung ein einseitiges Vorgehen untersagt. Gemäß § 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung, wenn es um »Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung« geht.

Weder der BR noch die ver.di lassen sich vor den Karren des Arbeitgebers spannen, wenn es gegen die Interessen der Beschäftigten geht – egal welcher Einkommensklasse die KollegInnen angehören!

Nach den Erfahrungen der letzten Monate müssen wir aber davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dieses Mitbestimmungsrecht ignoriert oder zu umgehen versucht. Deshalb bleibt den Betroffenen am Ende möglicherweise nur der individualrechtliche Weg über das Arbeitsgericht, um an das ihnen zustehende Geld zu kommen. Mitglieder der ver.di werden dabei durch AnwältInnen der Gewerkschaft vertreten. Alle anderen haben hoffentlich eine gute Rechtsschutzversicherung oder Rücklagen, um einen möglicherweise teuren Prozess zu führen.

Freitag, 24. April 2015

Warum es keinen Sinn macht, jetzt nachzugeben


Für den Kurs des Betriebsrats gibt es keine vernünftige Alternative 


Es macht keinen Sinn…

…dass wir in der Logistik 200 Leute gehen lassen, damit der verbleibende Rest länger arbeitet, weniger Urlaub hat und schlechter bezahlt wird.

…dass wir in der Verwaltung 100 Leute gehen lassen, damit der verbleibende Rest unter der Aufgabenlast zusammenbricht und länger arbeitet bei weniger Urlaub und Einkommen.

…wenn der verbleibende Rest auch in den nächsten Jahren in permanenter Angst um den Arbeitsplatz leben muss, weil immer mehr Aufgaben an Dienstleister vergeben werden und die verbleibenden Abteilungen bis zur Dysfunktionalität verkleinert und am Ende outgesourct werden.

Das alles macht auch deshalb keinen Sinn…

…weil das einzige Ziel von Walter Droege die schnelle Rückkehr in die Gewinnzone ist. Die Höhe der Erträge ist aus der Sicht eines Firmenmaklers zweitrangig, weil er eine oder mehrere kleinere aber stabile Firmen mit höherem Gewinn verkaufen kann. Unsere Existenzen spielen dabei leider nicht die geringste Rolle.

…weil der verbleibende Topf für Abfindungen und Transfergesellschaften mit jeder Entlassungswelle kleiner werden wird. Am Ende beneiden dann die Lebenden die Toten.

Auch das macht keinen Sinn.

Sonntag, 19. April 2015

Unten sparen, oben vergolden


Das ist ungerecht


Vier Top-Verdiener bei WELTBILD beziehen zusammen ein Jahresgehalt deutlich über 1.000.000 Euro. 

Weitere Führungskräfte – oft aus dem Netzwerk der Droege-Gruppe – werden angestellt. Während die Oberen das Geld mit dem Koffer nach Hause tragen, fordert Droege eine Reduzierung der Personalkosten um 10 Millionen Euro. Dieses offensichtliche Missverhältnis sollen wir mit unseren Arbeitsplätzen bezahlen. Nein!

Dienstag, 10. Februar 2015

Arbeitgeberverband erscheint nicht zu Tarifverhandlungen Buchhandel und Verlage Bayern


Bei den letzten Gesprächen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Buchhandel und Verlage in Bayern im November des vergangenen Jahres über die gekündigten Flächentarifverträge hatte ver.di den Vorschlag gemacht, den Manteltarifvertrag unverändert (befristet bis zum 31. Juli 2016) wieder in Kraft zu setzen, den Entgelttarifvertrag hingegen im gekündigten Zustand zu belassen, aber keine Gehaltsforderung gegenüber dem Arbeitgeberverband (!) für die Zeit bis 31. Dezember 2015 zu erheben.

Ziel war es, den Manteltarif für die Beschäftigten der ganzen Branche zu sichern und gleichzeitig den Weg für Haustarifverhandlungen über die Löhne in Einzelbetrieben zu öffnen. Die Arbeitgeberseite schien von dem Vorschlag durchaus angetan zu sein, sodass der Vorschlag als Verhandlungsstand schriftlich festgehalten wurde. Dabei hatte sich der Arbeitgeberverband allerdings ausdrücklich vorbehalten, zunächst seine Mitglieder zu befragen, ob sie einer solchen Vereinbarung zustimmen. Als nächster Verhandlungstermin wurde der 3. Februar 2015 vereinbart.

Zu diesem Termin sind die Vertreter des Arbeitgeberverbands nun nicht erschienen. Voraus ging ein Schreiben des Arbeitgeberverbands vom 26. Januar, mit dem ein Vereinbarungsvorschlag übermittelt wurde, der nicht dem Verhandlungsstand aus dem November vergangenen Jahres, nämlich: Erneutes In-Kraft-Setzen des Manteltarifs, Offenlassen des Entgelttarifs, keine Gehaltsforderung gegenüber dem Verband, entspricht. Vielmehr hätte der Vereinbarungsentwurf des Arbeitgeberverbands Haustarifverhandlungen ausgeschlossen und die HJR-Beschäftigten damit in die Friedenspflicht gebracht. Völlig inakzeptabel aus Sicht der ver.di-Tarifkommission.

Bedarf für die vereinbarten Gespräche hätte es also auf jeden Fall gegeben. Am Verhandlungsort musste die ver.di-Tarifkommission allerdings feststellen, dass der Arbeitgeberverband die Reservierung der Räume bereits am 20. Januar storniert hatte. Zur vereinbarten Stunde erschien dementsprechend kein einziger Vertreter des Arbeitgeberverbands. Die Verhandlungen gegenüber ver.di abzusagen, hat der Arbeitgeberverband nicht für notwendig befunden. Weder in seinem Schreiben vom 26. Januar, noch telefonisch, noch sonst wie.

Die ver.di-Tarifkommission hat noch am 3. Februar einen Vereinbarungsentwurf, der den Verhandlungsstand vom November wiedergibt, an den Arbeitgeberverband abgeschickt und den Verband aufgefordert, die Vereinbarung zu unterzeichnen – oder zumindest umgehend wieder Verhandlungen aufzunehmen. Man darf gespannt sein, ob und wie der Verband reagiert und ob er sich wenigstens zu einer Entschuldigung für sein Nichterscheinen bemüßigt sieht.

Montag, 2. Februar 2015

Der Mindestlohn und seine Anwendung



War man in neuen Jahr beim Frisör oder ist Taxi gefahren, hat man sich vielleicht gewundert, dass  die Kosten für die erbrachte Dienstleistung um 10, 15 oder sogar 20% gestiegen sind. 
Fragt man nach, woran das liegt, erhält man oft die Antwort " Das liegt am eingeführten Mindestlohn."
Seit dem 01. Januar 2015 gilt der  gesetzliche Mindestlohn in Deutschland und viele Unternehmer begründen damit Kostensteigerung oder Personalabbau.
Dabei ist das eigentliche Ziel der Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohnes eine soziale Gerechtigkeit zu erreichen.
Denn, wer für 5,00 € / brutto die Stunde arbeiten musste, hatte selbst bei einer 40-Stunden-Woche am Monatsende kaum genug, um damit leben zu können.
Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, startete  der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) 2008 eine groß angelegte Kampagne
Mit vielen unterschiedlichen Aktionen, gelang es, dass zum 01. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde.
Auch wenn der momentane Mindestlohn in Höhe von 8,50€ brutto/ Stunde nicht das Maß der Dinge sein kann, so ist es zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Der Mindestlohn Bus
Der Mindestlohn-Bus, eine Aktion des DGB

Rechtsgrundlage


Der Mindestlohn wird  in einem Bundesgesetz geregelt, es heißt Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes oder auch Mindestlohngesetz, MiLoG.
Es handelt sich um einen flächendeckenden, allgemein gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer über 18 in Höhe von 8,50 € brutto pro Zeitstunde.
Liegen Branchenmindestlöhne über 8,50 €, so werden sie vom allgemeinen Mindestlohn nicht verdrängt. (§1, Abs 3MiLoG)
In der Übergangszeit sind noch Ausnahmen zulässig, spätestens aber ab dem 01. Januar 2017 gilt der allgemeine Mindestlohn in der vereinbarten Höhe von 8,50 €.
Zudem wurde eine sogenannte Mindestlohn-Kommission installiert, die zum 30.06.2016 beschließt, ob und in welcher Höhe der Mindestlohn zum 01. Januar 2017 angepasst werden soll.

Durch diverse Verordnungen wird das MiLoG konkretisiert.
  • Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 16, Abs 3 MiLoG (MiLoGMeldStellV)
  • Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem MiLoG und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (MiLoAufzV)
  • Verordnung über Meldepflichten nach dem MiLoG, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (MiLoMeldV)
  • Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach §§ 16 und 17 MiLoG in Bezug auf Arbeitnehmergruppen (MiLoDokV)                         

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

  • jeder volljährige Arbeitnehmer
  • PraktikantInnen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) handelt.

Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?


  •  Schüler/Studenten, die ein Praktikum im Rahmen ihrer Schulausbildung/Studiums absolvieren
  • Arbeitslose, die von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen erhalten, um Einstiegsquali   fikationen zu erwerben
  •  Auszubildende
  • für ehrenamtliche Tätigkeiten
  • für bis zu drei Monate andauernde Orientierungspraktika zur Aufnahme einer Berufsausbildung bzw. Studiums
  • Inhaftierte, die innerhalb einer Haftanstalt arbeiten
  • Volontäre und Journalistik-Schüler, die in Medienunternehmen angestellt sind und deren Einsatz  auf eine praktische Ausbildung abzielt, welche mit einer Berufsausbildung im Sinne des BBiG vergleichbar ist
  • Langzeitarbeitslose haben in den ersten 6 Monaten ihrer Anstellung noch keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn
  • Saisonkräfte
  • ErntehelferInnen
  •  "voll erwerbsgeminderte" Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt sind. Sie haben den Status "Rehabilitenden" und zählen deshalb nicht als Arbeitnehmer.

Einhaltung und Kontrolle



Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeiten des Arbeitnehmers zu dokumentieren (MiLoDok- und Einschränkungs- Verordnung).
Durch diese Dokumentation ist es der Zollverwaltung möglich, die Einhaltung zu kontrollieren.
Wird ein Verstoß festgestellt, so drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und je nach Branche wird der Arbeitgeber  von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.

Übergangsbestimmungen



In der Einführungsphase können bis Ende 2016  die Stundenlöhne in einzelnen Branchen unter dem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € liegen. 
Ab dem 01. Januar 2017 müssen dann alle Branchen den vorgegebenen  Mindestlohn bezahlen.
Ausnahmen sind  momentan:


  • Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, hier gelten die tariflichen Branchenmindestlöhne
                      01.01.2015 : 7,50€ / Stunde
                      01.01.2016 : 8,00€ / Stunde
                      01.01.2017 : 8,60€ / Stunde

  • Textil- und Bekleidungsindustrie im Beitrittsgebiet ( Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und der Ostteil Berlin)
                       01.01.2015 : 7,50€ / Stunde
                       01.01.2016 : 8,25€ / Stunde
                       01.11.2016 : 8,75€ / Stunde

  • Zeitungszusteller, nach §24, Abs 2 MiLoG gilt übergangsweise ein niedrigerer  Mindestlohn

Wie sehen die Mindestlöhne in Europa und Weltweit aus?


Deutschland ist natürlich nicht das einzige Land, in dem es einen gesetzlich geregelten Mindestlohn gibt. Viele unserer Nachbarn sind uns hierbei schon weit voraus, andere hinken hinterher. Hier einige Beispiele, in welchem Land, wie viel bezahlt wird.
  • Niederlande                        9,11€ / Stunde (1968)
  • Belgien                               9,10€ / Stunde (1975)
  • Luxemburg                       11,10€ / Stunde (1944)
  • Großbritannien                   7,43€ / Stunde (1999)
  • Spanien                              3,91€ / Stunde (1968)
  • Australien                         11,88€ / Stunde (16,37 AUD)
  • Japan                                 5,89€ / Stunde (764 JPY)
  • USA                                   5,46€ / Stunde (7,25 USD)
  • Brasilien                             1,15€ / Stunde (3,29 BRL)


Mehr Informationen



Wer mehr zum Thema Mindestlohn erfahren möchte oder Fragen hierzu hat, kann bei folgenden Hotlines anrufen:

Bundesarbeitsministerium : 030 - 60280028
DGB                                  : 0391 - 4088003
                                          erreichbar Mo - Fr: 7:00 - 20:00 Uhr
                                                                 Sa: 9:00 - 16:00 Uhr bis einschließlich 31.03.2015

Zudem informieren die Gewerkschaften regelmäßig in sozialen Netzwerken, den Medien und ihren Hompages über Neuerungen und Aktionen, wie zum Beispiel die Pendler-Aktion des DGB.



Quellen:



Freitag, 30. August 2013

Ein Konzern = ein Gehalt 
für den gleichen Job?


Normalerweise nimmt man an, dass alle vergleichbaren Angestellten innerhalb eines Konzerns nach einem einheitlichen Entgelttarif bezahlt werden. Jedes Unternehmen hat seine eigene Entgeltstaffelung. Manche Betriebe haben einfach „alte“ Tarif-Strukturen des Vorgängers übernommen.

Die Verlagsgruppe Weltbild in Augsburg zahlt nach dem Entgelttarifvertrag Buchhandel und Verlage in Bayern. Ebenso Hugendubel in München. Nur zahlt Hugendubel das nicht überall. Auch bei den anderen Unternehmen gibt es Unterschiede nach Bundesland. Diese Liste lässt sich für alle Unternehmen innerhalb des Konzerns beliebig weiterführen.

Durch dieses Durcheinander gibt es unterschiedliche Bezahlungen für den gleichen Job. Und das obwohl wir alle Bücher verkaufen!

Unterschiede schon am Anfang
Als Beispiel haben wir BuchhändlerIn bzw. MedienverkäuferIn rausgesucht. Hier beträgt der Differenz satte 465 € pro Monat für im Prinzip den gleichen Job. Es wird in manchen Betrieben 40 Std./Woche (z. B. Weltbildplus) und in anderen 37,5 Std./Woche (z. B. Hugendubel München) gearbeitet. Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von 8,93 € bei WeltbildPlus und von 11,82 € bei Hugendubel. Ein Unterschied von 2,89 €! Das hört sich zwar im Moment nicht viel an, aber auf Monate gerechnet schon.


Mini-Jobber, ab 6,27 € pro Stunde
Bei Weltbildplus und der Wohlthat‘schen werden auch gerne sogenannten Mini-Jobber eingesetzt. Je nach Bundesland wird unterschiedlich bezahlt, bis zu € 7,63. Dies ist immer noch unter den Forderungen der Gewerkschaften von einem Mindestlohn von 8,50 €.

Ein Tarif für Alle!
Das geht aber nicht von alleine. Tarife können nur Arbeitgeber und Gewerkschaften abschließen. Hierzu brauchen wir aber Mitglieder, die z.B. durch Aktionen die Gewerkschaften bei den Forderungen unterstützen. Fragen Sie Ihren Betriebsrat, uns oder IhreN GewerkschaftssekretärIn, was Sie machen können.

Freitag, 26. Juli 2013

Für eine Reform der Minijobs


Gemeinsam mit 16 Verbänden sowie 23 renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin einen Aufruf für eine Reform der Minijobs vorgestellt.

In Deutschland gibt es sieben Millionen Minijobs. Auf den ersten Blick scheinen sie attraktiv. Doch die Sonderregelungen haben schwerwiegende „Nebenwirkungen“. So verkehren sich die scheinbaren Vorteile schnell ins Gegenteil.

✘ Minijobs sind keine Brücke in den Arbeitsmarkt, also in reguläre Beschäftigung.

✘ Minijobs sind eine der wesentlichen Barrieren für Frauen auf dem Weg zu einer eigenständigen Existenzsicherung und langfristig für sie ein enormes Risiko.

✘ Minijobs verschärfen den Niedriglohnsektor. Mehr als drei Viertel der Minijobber und Minijobberinnen arbeiten für einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro.

✘ Den Beschäftigten im Minijob werden oft Arbeitnehmerrechte vorenthalten.

✘ Die soziale Sicherung ist unzureichend, eine eigenständige Existenzsicherung ist nicht zu erwirtschaften. Es droht Armut trotz Job und später Altersarmut.

✘ Die Beschäftigten üben oft ausbildungsferne Tätigkeiten aus, ihre vorhandene, oft gute Qualifikation geht verloren.

Wir wollen eine nachhaltige Reform der Minijobs!

Für Kleinstarbeitsverhältnisse darf kein gesondertes Recht gelten.
Alle Arbeitsplätze müssen gleich behandelt, gleich bezahlt und gleich versichert sein.
Es darf keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben und keine Anreize für kleine Zuverdienste, die vor allem Frauen bewegen, entweder fast aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen oder nach der Familienphase nur „mini“ wieder einzusteigen.

Minijobs sind die am weitesten verbreitete Form der prekären Beschäftigung.
Sie sind eine der wesentlichen Barrieren für die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt.

Die Minijob-Regelung verzerrt den Arbeitsmarkt und behindert den Ausbau regulärer Teilzeit-Arbeitsplätze mit Perspektive.
Die Mehrzahl der Minijobberinnen und Minijobber, die den Minijob als einzige Tätigkeit ausüben, will länger arbeiten.
Viele streben eine Teilzeit-Beschäftigung zwischen 20 und 25 Stunden an.
Nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels und der demografischen Veränderungen kann dieser Zustand nicht länger hingenommen werden.

Von der Reform werden sowohl die Beschäftigten als auch der Arbeitsmarkt insgesamt profitieren.
Die Beschäftigten haben die Chance auf ein höheres Einkommen, und die soziale Sicherung wird verbessert. Durch die höheren Löhne werden die Abgaben für die soziale Sicherung ausgeglichen, so dass die Beschäftigten keine Nachteile haben.

Die Minijob-Mauer wird aufgelöst, die Arbeitsplätze bleiben erhalten.
Die Arbeitszeit bestimmen die Beschäftigten selbst in Absprache mit ihren Arbeitgebern.
Das Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeit wird steigen, das Arbeitskräftepotenzial wird erhöht.

Zu den konkreten Reformschritten gibt es Vorschläge von Gewerkschaften, Verbänden und WissenschaftlerInnen.
Wir fordern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Parteien, sich dieser Diskussion zu stellen.
Die Vorschläge liegen auf dem Tisch!

Weitere Informationen und den Aufruf im Wortlaut finden Sie unter:
http://www.dgb.de/-/sIE

Direkt den obigen Text mit der Auflistung der Unterstützer:
http://www.dgb.de/presse/++co++a8b0eb5c-dce3-11e2-8eb7-00188b4dc422

Raus aus der Armutsfalle - Das DGB-Reformkonzept Minijob:
http://www.dgb.de/presse/++co++5dc0ad54-dce2-11e2-aa0d-525400808b5c

Samstag, 22. Juni 2013

Durch die Hintertür: Weltbild ändert AT-Arbeitsverträge


Wenn die GewerkschafterInnen bei Weltbild einen neuen Gehaltstarif erstreikt haben, kriegen auch die AT-MitarbeiterInnen ihren Anteil vom Arbeitgeber. Alljährlich im Juni kommen der oder die ChefIn mit einer "Ergänzung zum Anstellungsvertrag" daher, in der ein neues, höheres Gehalt festgeschrieben wird. In diesem Jahr sind es rund 2%, um welche die übertariflichen Gehälter angehoben werden. So eine Vertragsänderung unterschreibt mensch doch gerne oder?!

Vorsicht Falle: Neue Klausel in der Vertragsergänzung
Heuer hat unser Arbeitgeber allerdings eine kleine Überraschung auf der zweiten Seite dieser "Ergänzung zum Anstellungsvertrag" versteckt. Dort wird die Auszahlung der sogenannten "variablen Entgeltbestandteile" neu geregelt. Hinter dem sperrigen Begriff verbergen sich Prämien, welche die AT-MitarbeiterInnen am Geschäftsjahresende erhalten, wenn sie bestimmte Ziel-Vorgaben erfüllt haben. Wie die ver.di-Blog-Redaktion erfahren hat, heißt es in diesem Absatz sinngemäß: Wer in dem zurückliegenden Geschäftsjahr länger als sechs Wochen krank war, kann seine Prämie (oder Teile davon) verlieren. Nach sechs Wochen endet nämlich die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und man erhält ein leicht verringertes Einkommen von der Krankenkasse. Diese Krankheitstage sollen jetzt anteilig auch von der Zielerreichungs-Prämie abgezogen werden.

Das Gleiche gilt laut Vertragsergänzung auch für die Dauer von Elternzeit und unbezahltem Urlaub!

Krank? Futsch!
Prämien-Abzug nach 6 Wochen Krankheit: Ist das erlaubt?
Der Arbeitgeber hat sich nach unseren Informationen folgende Argumentation zurecht gelegt: Wer länger krank war, kann seine festgelegten Ziele nur unvollständig oder womöglich gar nicht erreichen. Für nicht erfüllte Zielvorgaben will Weltbild kein Geld ausgeben. Das klingt erstmal logisch, aber ist das auch richtig?

Zum einen ist es durchaus vorstellbar, dass der oder die MitarbeiterIn seine/ihre Ziele trotz Fehlzeiten erreicht. Gibt es dann das ganze Geld? Das ist in der Vertragsergänzung nicht geregelt!

Zum zweiten hat es nach der Einführung der variablen Vergütung 2005 viele Jahre lang Entgelt-Erhöhungen nur auf den Prämienanteil des Gehalts gegeben. Daher haben die meisten AT-MitarbeiterInnen einen hohen variablen Gehaltsanteil zwischen 11% und 14%. Bis zu einem Viertel dieser Prämie ist nicht von der Erreichung der persönlichen Ziele abhängig, sondern hängt am bilanzierten Geschäftserfolg des Unternehmens – also einer Größe, die der normale AT-ler in der Regel gar nicht beeinflussen kann. Ein Rechenbeispiel um die Sachlage zu verdeutlichen:

Jahresgehalt = 70.000 Euro
Monatslohn = 5.016 Euro
plus 14% Jahres-Prämie = 9.800 Euro
davon für erreichte Ziele: 7.350 Euro
Unternehmensprämie: 2.450 Euro

Da die Unternehmensprämie bei der aktuellen Geschäftsentwicklung ohnehin nicht ausgeschüttet wird, kann ein AT-Mitarbeiter nach der neuen Regelung im Krankheitsfall den Gegenwert eines Kleinwagens verlieren. Umgerechnet auf den Monatslohn sind das über 800 Euro weniger – jeden Monat. Ist das gerecht? Auf jeden Fall wären damit die Lohnerhöhungen von fünf, sechs Jahren faktisch futsch!

Was tun? Finger weg vom Stift!
Ihre Unterschrift ist wertvoll, die Rechtslage unklar: Wer an der falschen Stelle unterschreibt kann viel Geld verlieren. Wenn Sie Ihren Namen unter die Gehaltserhöhung setzen, wird auch die neue Klausel Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages. Deshalb raten wir allen AT-MitarbeiterInnen: Machen Sie sich schlau, bevor Sie unterschreiben. Gewerkschafts-Mitglieder können eine kostenlose Rechtsauskunft über die ver.di-Rechtsberatung einholen, alle anderen sollten mit ihrem Anwalt sprechen!

Was unternimmt der Betriebsrat?
Arbeitsverträge unterliegen dem Individualrecht. Hier hat der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz keine oder nur sehr geringe Einflussmöglichkeiten. Möglicherweise deshalb hat es der Arbeitgeber wieder einmal versäumt, den BR von der geplanten Änderung rechtzeitig zu informieren. Unsere Mitarbeitervertretung erfuhr erstmals durch die Nachfrage der ver.di-Blog-Redaktion von dem Thema. Trotzdem hat der BR Gespräche mit der Geschäftsleitung aufgenommen und wird versuchen, im Sinne der MitarbeiterInnen Einfluss zu nehmen. Wenn und was dabei herauskommt, werden wir hier berichten.

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Sonntag, 16. Juni 2013

ver.di: Handelskonzerne wollen Kahlschlagorgie mit der Brechstange


München, 14.06.02013. Die zweite Tarifverhandlung für die Beschäftigten des bayerischen Einzelhandels verlief aus der Sicht der ver.di-Tarifkommission absolut enttäuschend. Nachdem sich in den vergangen Wochen über 4.000 Beschäftigte aus über hundert Betrieben im bayerischen Handel an Streiks beteiligt haben, waren die Erwartungen auf ein Umdenken bei den Arbeitgebern groß. Diese halten aber an ihrer Kahlschlagorgie an den Tarifverträgen – und damit an der Existenzsicherung der Beschäftigten – fest.

"Fünf der zehn reichsten Menschen in Deutschland kommen aus dem Handel. Auf der anderen Seite ist der Handel die Branche mit den meisten Menschen, die eine Aufstockung vom Amt bekommen müssen. Das heißt, die Menschen bekommen bei Vollzeitarbeit von den Arbeitgebern so wenig bezahlt, dass die Gesellschaft zu- schießen muss. Das ist für sich schon ein Skandal, aber dass die Arbeitgeber diese Umverteilung von unten nach oben weiter beschleunigen und noch mehr Menschen zum Aufstocken zwingen wollen, ist Klassenkampf von oben", so Hubert Thiermey- er, ver.di Verhandlungsführer.

Die Arbeitgebervertreter verweigern weiterhin ein Angebot zur Entgelterhöhung und fordern stattdesen Eingriffe in die Schutzregelungen für die Beschäftigten. Dazu gehört die völlige Flexibilisierung der Arbeitszeit, was aus der Sicht von ver.di „Arbeit auf Abruf“ bedeutet. Weiter fordern die Arbeitgebervertreter Einschnitte bei der Bezahlung der Verkaufstätigkeiten, Kürzungen bei den Nacht- und Spätzuschlägen sowie Billiglöhne für die Beschäftigten der Warenverräumung.

„Die Mehrzahl der Beschäftigten im Handel arbeitet in Teilzeit - immer häufiger in erzwungener Teilzeit. Nun sollen die Teilzeitbeschäftigten – nach dem Willen der Arbeitgeber – für 20 Stunden bezahlt werden aber 70 Stunden auf Abruf zur Verfügung stehen. Und dann sollen den Beschäftigten auch noch die Zuschläge gestrichen und das Gehalt gekürzt werden“, so Thiermeyer weiter.

"Es ist für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht nachvollziehbar, dass die Arbeitgeber in vielen anderen Branchen Entgelterhöhungen ohne Verschlechterungsorgien akzeptieren, während im Handel offensichtlich einige Arbeitgeber den Hals nicht voll genug bekommen. Wertschätzung und Anerkennung sieht anders aus", so Thiermeyer weiter. „Die Beschäftigten werden in den nächsten Wochen ihren Zorn und ihre Verärgerung in weiteren Streiks und Aktionen zum Ausdruck bringen, denn die Mehrzahl kann sich Verschlechterungen nicht leisten“ so der Gewerkschafter.
ver.di will nun die Streiks ausweiten und mit neuen und kreativen Aktionen den Druck in den Tarifverhandlungen erhöhen.

Der nächste Verhandlungstermin ist am 15. Juli 2013

Hintergrund:

Tarifsituation Einzelhandel
Nach Beschäftigtenbefragungen, an der sich über 2.000 Beschäftigte des bayerischen Einzelhandels beteiligt haben, hat die Große Tarifkommission am 12. März folgende Forderungen für den bayerischen Einzel- und Versandhandels beschlossen:

  • die Erhöhung der Tabellen für die Löhne und Gehälter um 6,5 %, mindestens jedoch um 140 € im Monat, 
  • die Erhöhung der Tabellen für die Auszubildenden um 90 € im Monat, 
  • bei einer Laufzeit des neuen Tarifvertrages von 12 Monaten. 


In der ersten Tarifverhandlung am 7. Mai lehnten die bayerischen Arbeitgebervertreter ein Angebot ab. Sie forderten stattdessen Eingriffe in die Schutzregelungen für die Beschäftigten bei der Arbeitszeit, Einschnitte bei der Bezahlung der Verkaufstätigkeiten, Kürzungen bei den Nacht- und Spätzuschlägen sowie Billiglöhne für die Beschäftigten der Warenverräumung. 
In der zweiten Tarifverhandlung a 14. Juni legten die Arbeitgeber ebenfalls kein Angebot vor, beharrten aber auf ihren Verschlechterungen.

Dienstag, 28. Mai 2013

Mindestens – wenn nicht noch mehr


Verdi Frauen fordern Mindestlohn

Viel diskutiert wird derzeit eine Frauenquote für die Führungsetage in deutschen Unternehmen!
Doch das ist für Verdianer nur die eine Seite der Medaille.

Denn mal grob spekuliert, werden vermutlich nur 0,001 Promille an Frauen, in diesen Genuss kommen. Die andere Seite der Medaille sieht nämlich so aus: Mit rund 70% ist der Anteil der Frauen im extremen Niedriglohnsektor überdurchschnittlich hoch.

Das Thema Frauenquote in Führungsetagen verkauft sich in prominent besetzten Talkshows natürlich besser. Dabei fordern die verdi-Frauen längst nicht nur eine Quote für Führungspositionen, sondern machen sich auch vehement stark für den gesetzlichen Mindestlohn.

Mehr dazu unter: http://frauen.verdi.de

Denn die 70% Frauen im Niedriglohnsektor träumen vermutlich nicht von Vorstandssitzen und Aufsichtsrats-Sesseln, sondern wünschen sich erst einmal einen Lohn, der diesen Namen auch verdient. Gerade bei Teilzeitarbeit und Minijobs, die von Alleinerziehenden ausgeübt werden, wird oft auch niedrigster Stundensatz gezahlt.

Wie das konkret aussieht z.B. in Einzelhandel, Pflegeberufen, Gastronomie u.a.m. zeigen folgende Beispiele:  Mindestlohn-hautnah/

Machen auch Sie sich stark für den Mindestlohn. Der Politik kann man im Wahljahr entsprechend auf die Sprünge helfen!



Donnerstag, 28. März 2013

Streiks vor Ostern im Gartencenter Dehner


Seit fast vier Jahren kämpfen die Beschäftigten der Dehner Gartencenter für ihre Existenzsicherung durch Tarifbindung im Einzelhandel. Vor Ostern werden am Gründonnerstag die Gartencenter in Augsburg Ackermannstr., Königsbrunn, Neu-Ulm, Senden, Memmingen, Kaufbeuren, Kempten und München Trudering in den Ausstand gerufen. Bewusst wurde das laufende Saisongeschäft für den Streik gewählt, da laut ver.di hier die Schere zwischen außergewöhnlichen Arbeitsbelastungen und Anerkennung für die Betroffenen am deutlichsten auseinandergeht.

„Gerade für Beschäftigte im Einzelhandel sind geschützte existenzsichernde Mindestbedingungen, wie sie Tarifverträge bieten, elementar, dies zeigen viele Beispiele aus anderen Konzernen. Tarifbindung schützt die Menschen und ihre Familien und stellt sich dem ruinösen Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel“, so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter aus Augsburg.

Der Streik unserer KollegInnen vom Gartencenter Dehner in Senden im April 2011.
 „Die Beschäftigten ärgert auch, weil sie hervorragende Leistungen gebracht haben und sich die Unternehmensleitung auf Kosten der Belegschaft saniert hat, jedoch trotz hervorragender Gewinne die Tarifbindung verweigert wird,“ beschreibt Manuela Schraut, Streikleiterin in Kempten die Stimmung bei den Streikenden.

„Nun schon vor vier Jahren hat die Geschäftsführung die Tarifflucht beschlossen, trotzdem kämpfen die Beschäftigten weiter. Sie zeigen mit ihren Aktionen heute nicht nur Mut und Entschlossenheit, sie zeigen auch eine ungeheure Ausdauer in ihrem Kampf für Tarifverträge im Einzelhandel“, bewundert Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer, die Streikenden.

„Verschärft wird die Situation der Betroffenen durch die Kündigung der Manteltarifverträge durch die Arbeitgeberverbände im Einzelhandel, da die rechtssichere Nachwirkung aller wesentlichen Rahmenregelungen, wie sie im Manteltarifvertrag geregelt sind, zum 30. April ausläuft“, erklärt Victoria Sklomeit, Streikleiterin in München.

„Der Mut, die Entschlossenheit und die gemeinsame Betroffenheit machen die Streikenden bei Dehner zu einem guten Vorbild für den laufenden Tarifkonflikt im Einzelhandel“, so Thiermeyer weiter.

Erstmals wird versucht im ver.di Internet Blog der Dehner Beschäftigten eine Liveberichterstattung aus den Streiks ab 9.00 Uhr sicher zu stellen. Die Internetadresse lautet: Dehner-ver.di-Infoblog

Die Streikenden der Gartencenter aus Augsburg, Königsbrunn, Senden und Neu-Ulm treffen sich um 9.30 Uhr und umringen das Dehner Gartencenter in der Ackermannstraße in Augsburg.
Die Streikenden der Gartencenter in Kempten, Kaufbeuren und Memmingen treffen sich um 9.30 Uhr vor der Dehner Filiale in Kempten, Füssenerstr. 2.

Hintergrund:
Die Unternehmensleitung hatte am 20. März 2009 die Tarifbindung beim Landesverband des Bayerischen Einzelhandels (LBE) durch eine sogenannte OT-Erklärung (OT=Ohne Tarifbindung) gekündigt.
Dies wurde den Betriebsräten und Beschäftigten aber erst nach der Landesgartenschau und nach dem Ende der Tarifrunde im bayerischen Einzelhandel am 20. August 2009 mitgeteilt.
Mit vielfältigen Aktionen der Beschäftigten haben sie immer wieder ihrer Forderung nach Existenzsicherung durch Tarifverträge mit Tarifbindung Nachdruck verliehen.
Auch Kunden solidarisierten sich in E-Mails, Briefen und Leserbriefen. Mit einer Protestkartenaktion, an der sich mehr als 30.000 Kundinnen und Kunden solidarisiert haben, wurde der Protest gegen die Tarifflucht fortgeführt.
Mittlerweile gibt es ein breites Bündnis an Solidarität für die Beschäftigten in ihrem Kampf um für geschützte Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge, welches von den Arbeitnehmerorganisationen der katholischen und evangelischen Kirche, anderen Gewerkschaften und Betriebsräten wichtiger Betriebe am Stammsitz des Unternehmens unterstützt wird.
In der Frühjahrssaison 2010 zeigten die Beschäftigten mit über 80 Streikaktionen bereits ihre Entschlossenheit im Kampf um die Tarifbindung.
2011 setzten sie die Streiks wieder während der laufenden Saison fort.

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