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Dienstag, 5. Mai 2020

Corona: In der Krise rächt sich die marktorientierte Gesundheitspolitik


Leere Regale in den Supermärkten, geschlossene Schulen, abgesagte Messen, sinkende Börsenkurse, Kurzarbeit und Entlassungen: Die schlechten Nachrichten häufen sich. Die Bundesregierung schnürt eilig ein Hilfspaket für milliardenschwere Investitionen in der Wirtschaft. Auf Kliniken und Krankenhäuser rollt dennoch ein Tsunami zu, wie ein betroffener Arzt im Katastrophengebiet Italien die Flut der Schwerstfälle der am Corona-Virus Erkrankten schon Anfang März beschrieb. Ein schnelles Ende der Ansteckungswelle ist nicht in Sicht. Und in der Krise muss sich nun auch unser Gesundheitssystem beweisen. Die Frage ist nur, ob es das kann: Seit Jahren wird bei den Ausgaben gespart, werden Medikamente und medizinisches Material kostengünstig im Ausland produziert und verknappen sich bei Produktionsproblemen. In den Kliniken fehlt es an Personal, ganze Abteilungen werden ausgelagert, um Kosten zu reduzieren. Ökonomische Interessen haben schon lange die Vernunft verdrängt. Und das könnte sich nun rächen.

Nicht nur Apotheken können keine Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel mehr liefern, auch immer mehr Kliniken stellen fest, im Keller liegen keine Reserven. Bei zahlreichen Medikamenten, die in Deutschland verkauft werden, gibt es ebenfalls Engpässe, und das auch schon länger. Ob Blutdrucksenker, Schmerzmittel oder Schilddrüsenhormone, die Gelbe Liste 2019 ist lang. Im Februar hat der Bundestag eine Änderung im Arzneimittelgesetz beschlossen: Pharmafirmen können nun von Behörden verpflichtet werden, Medikamente auf Vorrat zu halten, um Lieferengpässe zu vermeiden. Aber das sollten sie dann auch tun, und zwar schnell. Aber nicht nur der Mangel an Material- und Medikamentennachschub bereitet Sorgen. Auch die Personaldecke ist seit Jahren ausgedünnt. Menschen in Kranken- und Pflegeberufen arbeiten noch immer viel zu oft am Limit. Inzwischen fangen die Kliniken sogar an, sich gegenseitig die Fachkräfte abzujagen. Da hilft es jetzt auch nicht, dass die Bundesregierung ein Fachkräfteeinwanderungs-gesetz verabschiedet hat, das von der Öffentlichkeit kaum beachtet am 1. März in Kraft getreten ist, und mit dem zügig Pflegekräfte aus dem außereuropäischen Ausland gewonnen werden sollen. Gute Arbeitsbedingungen und Löhne wären der bessere Weg hin zu mehr Personal.

Das Virus trifft auf Kliniken in Not, auf überlastete Ärzte und Pflegekräfte und auf krank machende Arbeitsbedingungen

Mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 spitzt sich die Lage zu: Das Virus trifft auf Kliniken in Not, auf überlastete Ärzte und Pflegekräfte und auf krank machende Arbeitsbedingungen. Es trifft auf Menschen, die aus Leidenschaft helfen, manche bis zum Burnout. Dabei brauchen sie jetzt dringend selbst Entlastung. Die Politik könnte die Arbeitsbedingungen in den Kliniken verbessern. Doch das macht sie nicht. Fallpauschalen bestimmen, was eine Krankheit kosten darf, niedrige Kosten sind wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung. ver.di kämpft schon seit geraumer Zeit für mehr Personal und Entlastung in den Krankenhäusern. Dabei ging und geht es auch darum, per Gesetz durchzusetzen, wie viele Menschen wie viele Patient*innen pflegen. Dafür haben ver.di, der Deutsche Pflegerat und die Deutsche Krankenhausgesellschaft erst kürzlich Standards auf Grundlage der Pflegepersonalregelung festgelegt. Als weiteren Schritt haben 16 Großkliniken nach Arbeitskämpfen Vereinbarungen für mehr Personal und Entlastung unterschrieben. Das Klinikpersonal konnte und wollte die viel zu dünne Personaldecke nicht länger ertragen. Doch nun kommen erneut Extraschichten auf die Beschäftigten zu, weil das Virus nicht darauf gewartet hat, bis die Politik endlich handelt. Sie sind Held*innen, wenn sie das aushalten.

Politik und Gesellschaft müssen ihre Nöte endlich ernst nehmen. Jetzt, und auch wenn das Virus wieder verschwindet. Ärzt*innen und Pflegekräfte helfen Menschen in Not. Sie kämpfen um die Leben der Infizierten, aber auch tagtäglich um viele andere Patient*innen, die ebenfalls schwer erkrankt sind. Wo wegen Corona die Untergrenzen für das Personal aufgehoben werden, ist die Grundversorgung nicht mehr gesichert. Das Aufschieben von Operationen, die noch eine Weile warten können, verschafft vielleicht kurzfristig eine Atempause, ist aber keine Dauerlösung. Allen muss jetzt klar sein, wenn Patient*innen nicht mehr richtig versorgt werden können, weil zu wenig Personal da ist, dann liegt die Schuld nicht beim Krankenhauspersonal. Die Verantwortung hat allein die Politik, die das Gesundheitssystem dem Markt zum Fraß vorgeworfen hat und seit zwei Jahrzehnten ausbluten lässt.

aus: ver.di Publik 02/2020

Donnerstag, 17. Oktober 2019

Gesunde Chefs führen besser


Gesundheitsschutz ist seit Jahren ein Schwerpunkt in der Arbeit des WELTBILD-Betriebsrats. Wie wichtig das ist, belegen wissenschaftliche Studien immer wieder. Drei davon stellen wir hier kurz vor. 

Die erste Untersuchung zeigt, dass Gesundheitsschutz im Betrieb kein Luxus ist, sondern im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig. Die zweite lenkt das Augenmerk auf die Gesundheit der Führungskräfte. Zu guter letzt eine Studie aus Michigan, die beweist, dass „Waldbaden“ tatsächlich funktioniert.

Wer schwerer schafft, ist früher tot

ForscherInnen der Uni Duisburg haben den Zusammenhang von Arbeitsbelastung und Lebenserwartung untersucht. Sie fanden heraus, dass eine hohe Arbeitsbelastung nicht nur das aktuelle Wohlbefinden beeinflusst. Negative Effekte sind über das Erwerbsleben hinaus nachweisbar. Unwissenschaftlich ausgedrückt: Wer schwer arbeitet, stirbt früher und hat weniger von der Rente.

Führungsverhalten als Gesundheitsfaktor

Eine besondere Rolle beim Gesundheitsschutz kommt den Führungskräften zu. Eine große Meta-Studie der Universitäten von Kiel, Frankfurt und Koblenz-Landau zeigt: Gestresste Chefs neigen zu einem destruktiven Führungsstil. Damit schaden sie nicht nur ihren Untergebenen, sondern auch dem Unternehmen.

Sozialpsychologin Antonia Kaluza sieht hier einen wichtigen Ansatzpunkt für die Gesundheitsförderung im Betrieb: „Da das Führungsverhalten wiederum Auswirkungen auf die Leistung, aber auch auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter hat, ist die Förderung des Wohlbefindens von Führungskräften ein wichtiger Ansatzpunkt für Gesundheitsmaßnahmen in Unternehmen. Zum Beispiel sollte das Thema Gesundheit und die Kommunikation über Stress und Belastungen bei Führungskräften enttabuisiert und zu einer Selbstverständlichkeit werden. Gezielte Trainingsmaßnahmen, um die Führungskräftegesundheit zu stärken, aber auch strukturelle Veränderungen, damit Führungskräfte ihre Arbeit effektiv UND gesund ausüben können, sind hier wichtige Elemente.“

BR fordert Coaching für Führungskräfte

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Initiative des WELTBILD-Betriebsrats zur Führungskräfte-Entwicklung nochmals an Bedeutung. Eine der Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung war ein Coaching für Führungskräfte. Mittlerweile wurden die Erkenntnisse aus diesen Workshops zwischen BR und Geschäftsführung besprochen. Der nächste Schritt ist die Erarbeitung von Führungsleitlinien inklusive eines Programms zu deren Einführung. Dem Betriebsrat ist wichtig, dass es nicht bei der bloßen Forderung nach gesunder Führung bleibt. Entscheidend für den Erfolg ist, dass die Vorgesetzten dabei auch aktiv unterstützt werden.

Einfach mal raus in den Stadtwald

Was früher schlicht Spaziergang genannt wurde, heißt heute "Waldbaden" und ist Teil von Burnout-Therapien. Alles Kokolores? Nein! Eine Studie der University of Michigan zeigt, dass Waldbaden tatsächlich funktioniert. Drei Mal die Woche zwanzig Minuten im Wald spazieren gehen: Das senkt den Level des Stresshormons Cortisol nachweisbar und schützt vor Folgeerkrankungen wie Herzproblemen oder Übergewicht. Warum also nicht einfach mal rüber in den Stadtwald statt in die Kantine? Kleiner Tipp noch: Lasst das Handy dabei im Büro liegen, sonst funktioniert‘s nicht…

Donnerstag, 15. August 2019

URTEIL - Von den Grenzen der Arbeitszeit


ver.di Publik Ausgabe 4:


URTEIL  - Von den Grenzen der Arbeitszeit


Europäischer Gerichtshof stärkt Beschäftigten den Rücken


Im Grunde ist es eine Binsenweisheit, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 in ein Grundsatzurteil zu­gunsten aller abhängig Beschäftigten gekleidet hat: Weil es in der Europäischen Union rechtlich zwingende Vorschriften über Höchst­arbeitszeiten und Mindest­ruhezeiten gibt, muss es – ebenso zwingend – in jedem Betrieb und für jeden Einzelfall auch möglich sein, die geleistete Arbeitszeit objektiv, zuverlässig und systematisch aufzuzeichnen. Ohne eine solche Dokumentation, so die „Große Kammer“ des EuGH in Luxemburg, hätten die einzelnen Arbeitnehmer*innen keine Chance, ihre Rechte gerichtsfest geltend zu machen und durchzusetzen. Klingt plausibel, ist plausibel, aber bezeichnend für die tägliche Praxis kapitalistischen Wirtschaftens bleibt, dass es wieder erst eines ambitionierten höchstrichterlichen Machtworts bedurft hat, damit ein Problem wie das der langen und überlangen Arbeitszeiten zu einem vielbeachteten Tagesthema wird.

Neben dem Kampf um höhere Löhne und Gehälter hat im Zentrum gewerkschaftlicher Tarifpolitik stets der tägliche, wöchentliche, monatliche und alljährliche Zeitaufwand gestanden, den abhängig Beschäftigte zu leisten hatten und haben, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu sichern und dabei einigermaßen bei Gesundheit und Kräften zu bleiben: die tarifliche Arbeitszeit. Nicht nur in Deutschland hat die neoliberale Agenda- und Austeritäts­politik von übergroßen Koalitionen seit der Jahrtausendwende bei Löhnen und Arbeitszeiten heftige Verwerfungen mit sich gebracht. Eine rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikations­techniken tut dabei ein Übriges.

Die Stichworte sind bekannt: Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Minijobs, Niedrig­löhne, befristete Jobs, Schicht­arbeit, Nachtarbeit, illegale Beschäftigung, materielle und kulturelle Verarmung. In der Folge lösen sich auf der an­deren Seite die Grenzen auf zwischen fremdbestimmter Arbeit und – jedenfalls ge­fühltem – selbstbestimmtem Tun oder eben auch Lassen.Es gilt immer öfter: die Ver­trauensarbeit. Die muss der Arbeitgeber tatsächlich nicht mehr kontrollieren, weil jede*r nach eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten so lange arbeitet, bis das Produkt fertig, die Ware ausge­liefert, das Projekt abge­schlossen, alle Patient*innen „versorgt“ sind. Wieviel Zeit dabei draufgeht, spielt keine Rolle mehr, aber wer schneller ist als die anderen, dem „vertraut“ der Arbeitgeber noch ein bisschen mehr Arbeit an. Er kauft Arbeitskraft nicht mehr in Form von Zeit, sondern nur noch als Output, als fertiges Produkt, als erledigte Dienstleistung – zum reinen Stücklohn sozusagen, als Rückkehr zum früher ver­breiteten, gehassten und mit gewerkschaft­lichen Instrumenten bekämpften Akkordlohn. Die Folgen werden zunehmend sichtbar: in der rasant steigenden Zahl von psychischen und psychogenen Erkrankungsfällen, in der Ausbreitung von Burnout, Depressionen und anderen Erschöpfungszuständen.

In dieser Situation haben unsere Gewerkschaftskolleg*innen von den Comisiones Obreras (CCOO) die spanische Niederlassung der Deutschen Bank (sic!) vor dem Nationalen Gerichtshof in Madrid verklagt, der sich wiederum an den EuGH wandte. Und dessen Richter*innen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung einen stabilen sozialpolitischen Pflock eingeschlagen, an dem nun die Beschäftig­ten und ihre Interessenver­tretungen ihre eigenen Ansprüche an Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit festmachen können. Dabei müssen sie nicht auf die Umsetzung des Urteils in nationales deutsches Recht warten, so die Einschätzung der Rechtsabteilung von ver.di. Rahmenbedingungen der Arbeitszeiterfassung könnten tarifver­traglich geregelt werden, deren betriebliche Umsetzung der Mit­bestimmung des Betriebsrats unterliegen würde, um etwa mit Regelungen zur Personalbemessung und zum Datenschutz zu verhindern, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Arbeitsver­dichtung oder verstärkter Überwachung der Beschäftigten führt.

Nicht zuletzt eröffnet das Luxemburger Urteil neue Chancen, in Deutschland die überbordende Zahl von jährlich mehr als zwei Milliarden Überstunden (davon die Hälfte unbezahlt) einzudämmen, ohne die Betroffenen individuellen Konflikten am Arbeitsplatz auszusetzen. Summa summarum: Mit seinem Urteil vom 14. Mai hat der EuGH den Arbeitnehmer*innen kräftig den Rücken gestärkt.

Freitag, 5. Juli 2019

Jetzt wird´s sportlich...


Arbeitet man überwiegend im Sitzen, merkt man schnell, wie wichtig Bewegung zum Ausgleich ist.

Es ist bekannt, dass vieles Sitzen (am Stück) Mitverursacher von Krankheiten wie Diabetes ist.
Es fördert unter anderem:

  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Thrombosen
  • Entstehung von Krampfadern
  • Verspannungen im Schulter- Nackenbereich
  • Haltungsschäden


Bewegung im Arbeitsalltag


Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde bereits unternommen. 
Im Rahmen der "Psychischen Gefährdungsbeurteilung" wurden Workshops zum ganzheitlich Balance halten, die sogenannten Bewegungsperlen, angeboten.
Diese Workshops wurden - nicht zuletzt durch das durchweg positive Feedback von Kolleginnen und Kollegen, die bereits teilgenommen hatten - so gut von der Belegschaft angenommen, dass zusätzliche Termine vereinbart wurden.
Die charmante Art, mit der Frau Dr. Theiss erklärt hat, wie man die kleinen, unkomplizierten Übungen  ohne großen Aufwand in den Arbeitsalltag integrieren kann, hat die KollegInnen begeistert.

Jetzt wird´s sportlich


Dass natürlich ein paar kleine Übungen am Arbeitsplatz nicht ausreichen, um das Sitzen auszugleichen, versteht sich von selbst und können echte sportliche Betätigung nicht ersetzen.

Allerdings ist es gar nicht so einfach, sich nach einem langen,anstregenden Tag im Büro aufzuraffen, und sich in ein wenig vergnügungssteuertaugliches Fitness-Studio zu quälen.

Dies haben  auch zwei engagierte Kollegen im Hause erkannt und sich überlegt, wie man, ohne sich erst ewig selbst motivieren zu müssen, regelmäßig Sport treiben kann, der zudem auch noch Spaß macht.

Die Idee ein Weltbild Sport-Programm ins Leben zu rufen wurde geboren.
Dazu  wurden die MitarbeiterInnen letztes Jahr in einer Umfrage zu ihren sportlichen Interessen und Vorstellungen, welche Sportarten man ins Programm aufnehmen sollte, befragt.

Diese Umfragebögen wurden von den beiden Kollegen ausgewertet und aus den Ergebnissen ein erstes Konzept erarbeitet.

Start ist nach den Sommerferien


Im September startet das Sportprogramm, welches als erster Test dienen wird, um zu sehen, ob das Angebot von der Belegschaft angenommen wird und ob - je nach Beteiligung - es weiter fortgeführt werden kann.

Den Anfang machen Yoga und Tennis, gefolgt von Badminton und Fußball.
Zusätzlich kann man ab Anfang November Massagen buchen.Die Kosten für die Massage teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

Wer sich also für die ersten angebotenen Sportarten begeistert, meldet sich bis 19.Juli 2019 direkt per Mail bei den Kollegen an.

Die Einzelheiten zum Sportkonzept und bei wem man sich anmelden muss, entnehmt ihr bitte der internen Information, die am 28.06.19 an alle geschickt wurde.

Wir wünschen den Kollegen, die sich hierzu viele Gedanken gemacht und große Mühe gegeben haben, ein solches Programm bei Weltbild zu starten, viel Erfolg, eine rege Beteiligung und allen viel Spaß.


Quellen: 
- https://www.apotheken-umschau.de/Sport/So-schaedlich-ist-Sitzen-222941.html
- Interne Information Weltbild 

Donnerstag, 6. Juni 2019

Fortschritte bei der Senkung psychischer Belastungen


Anfang März hatten wir hier von der ersten Sitzung der Einigungsstelle über die Maßnahmen zur Senkung der psychischen Belastungen bei WELTBILD berichtet. Seither hat sich erfreulicherweise einiges getan. Am 24. Juni findet die zweite Sitzung der Einigungsstelle statt. Ein guter Zeitpunkt, vorher eine Zwischenbilanz zu ziehen:

Zur Erinnerung: Die Forderungen des Betriebsrats

Der Gesundheitsausschuss bearbeitete die 250-Punkte-Liste aus den 
Workshops und verdichtete das Konvolut auf insgesamt drei große
Lösungspakete.
Nach den katastrophalen Ergebnissen der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU) Ende 2016 beteiligten sich rund 100 KollegInnen an acht Workshops. Hier wurden die Probleme konkretisiert und Ideen für Lösungen gesammelt. Daraus entwickelt der Gesundheitsausschuss des Betriebsrats drei zentrale Forderungen: 1. Unternehmensleitlinien, Coaching der Führungskräfte und eine paritätische Eskalationsinstanz bei Führungskonflikten; 2. Prozessoptimierung unter Einbeziehung der beteiligten MitarbeiterInnen, Klärung von Verantwortlichkeiten, Dokumentation von Abläufen und Stellenbeschreibungen; 3. Systematische Ermittlung von materiellen Bedarfen im Zusammenhang mit der Bürogestaltung und -ausstattung, aber auch Hardware und Software betreffend. Daraus folgend eine Budgetierung und Investitionsplanung. Später kam ein vierter Punkt dazu: ein Workshop-Angebot für MitarbeiterInnen, um zu einer gesünderen Körperhaltung zu finden und Verspannungen loszuwerden. Was wurde bisher umgesetzt?

Bewegungsperlen und Strudelwurm

Die Workshops der Krankenkasse ProVita mit Caroline Theiss waren gut besucht und kamen bei den MitarbeiterInnen noch besser an. Die quirlige Trainerin vermittelte grundlegendes Wissen zum Bewegungsapparat und gab viele gut anwendbare Tipps, wie sich BüroarbeiterInnen mehr Bewegung verschaffen können. Die Diplom-Physiotherapeutin und zertifizierte Trainerin garnierte ihren Vortrag mit originellen Einfällen wie dem Strudelwurm: Das lustige Tierchen kann helfen, den inneren Schweinehund zu überwinden. Aus Sicht der Workshop-TeilnehmerInnen und des Betriebsrats ein voller Erfolg!

Transparenz bei Abläufen und Verantwortlichkeiten

Inzwischen hat die Personalabteilung ein Organigramm im Intranet veröffentlicht, das wenigstens etwas mehr Transparenz schafft. An einer Dokumentation der Arbeitsabläufe wird derzeit gearbeitet. Zwischenergebnisse wurden mit dem BR besprochen. Fazit: Der gute Wille des Arbeitgebers ist erkennbar, aber besonders weit sind wir hier noch nicht. Die Tätigkeitsbeschreibungen und Kompetenzprofile sollen in einem zweiten Schritt erstellt werden.

Schulungen der Führungskräfte und Leitlinien

Über die Krankenkasse ProVita hat es bereits Kontakte mit Trainern gegeben, aber bisher sind keine konkreten Termine bekannt. Das Thema Leitlinien soll erst nach den Trainings angegangen werden. Hier ist leider noch gar nichts passiert…

Physikalisch-technische Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Unter der Regie unserer Sicherheitsfachkraft Rainer Höckendorff wurden sämtliche Arbeitsräume vermessen und untersucht. Unter anderem wurden Lärm, Licht, Luftqualität und Temperaturen gemessen. Wenig überraschendes Ergebnis: Unsere Büros sind zu klein bzw. oft überbelegt. Im Rahmen des geplanten Umzugs sollen die Räume neu verteilt und die Mängel behoben werden. Um die Lage zu entspannen, wurden über 250 Quadratmeter zusätzliche Flächen angemietet. Eine neue Umzugsplanung ist derzeit in Bearbeitung bei den Zentralen Diensten. Status: Es geht voran.

Zukünftige Gefährdungsbeurteilungen

Eine „Hausaufgabe“ des Betriebsrats aus der Einigungsstelle war der Entwurf einer neuen Betriebsvereinbarung, in der die Durchführung künftiger Gefährdungsbeurteilungen definiert wird. Der BV-Entwurf ist fertig und liegt allen Beteiligten vor. Darüber und über die anderen noch offenen Punkte wird am 24. Juni weiterverhandelt. Wir werden berichten…  

Freitag, 1. März 2019

Psychische Gefährdungsbeurteilung - eine unendliche Geschichte?


Am vergangenen Freitag fand endlich die Einigungsstelle zum Thema psychische Gefährdungsbeurteilung statt. Auf diversen Betriebsversammlungen hatte der Betriebsrat immer wieder über diesen Beurteilung berichtet. Es fanden auch Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung statt, worin geregelt wird, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zur Senkung der psychischen Belastung ergreift. An einigen wichtigen Punkten lagen Betriebsrat und Geschäftsführung weit auseinander. Wer dies nachlesen möchte, kann das hier und dort tun.

In der Folge wurde die Einigungsstelle angerufen. Diese besteht aus 3 Vertretern der Geschäftsführung und 3 Vertretern auf der Seite des Betriebsrat plus einem Arbeitsrichter, der das ganze moderiert und ganz am Ende mit abstimmt. Auf der Seite der Geschäftsführung waren Rechtsanwalt Herr Gollwitzer, Personalchef Herr Ries und Personalrefentin Frau Marquardt. Auf der Seite der Betriebsrat waren Rechtsanwalt Herr Michael Huber, die Sachverständige Frau Tatjana Fuchs und Herr Timm Boßmann. Herr Dr. Dahl hat die Einigungsstelle geleitet.

Um es gleich vorweg zu nehmen: an einem Tag eine komplette Betriebsvereinbarung zu dem Thema zu machen, ist nicht gelungen, da das Thema sehr komplex ist, und es soll ja auch was rauskommen, was auch gelebt wird.

Erste Schritte sind gemacht

Aber es wurden konkrete erste Maßnahmen verbindlich vereinbart: Anhand von Soll-Werten soll unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit die tatsächlichen Werte in allen Büros messen. Es werden dort u. a. die Flächenmaße genommen, Lichtwerte gemessen und die Lärmwerte. Diese Ergebnisse werden den Einigungsstellen-TeilnehmerInnen übermittelt, und daraus werden dann Maßnahmen entwickelt. Wir wissen ja alle, dass in vielen Büros große Enge herrscht, dass es Mängel in Bezug auf Luft, Licht und Lärm gibt, aber bis jetzt gab es keine verbindlich gemessenen Werte, die das auch mit Zahlen belegen. Das ist der erste Schritt hin zu konkreten Maßnahmen, die im zweiten Schritt in der Einigungsstelle vereinbart werden.

Ebenso wird der Arbeitgeber die Bewegungs-Kurse und das Führungskräfte-Coaching unverzüglich terminieren. Auch die Prozess-Aufnahme soll bis zum nächsten Einigungsstellen-Termin stattfinden. Diese erfolgt in den gleichen Bereichen, die damals bei der Befragung in 2016 festgelegt wurden. Und nicht ohne euch, weil ihr wisst ja am besten über die Abläufe im Betrieb Bescheid. Gleichzeitig sollen Tätigkeitsbeschreibungen gemacht werden. Nicht namentlich auf Personen bezogen aber auf alle FunktionsträgerInnen der zuvor analysierten Abläufe.

Wie geht es weiter?

Der nächste E-Stellen-Termin ist für Ende Juni festgelegt worden. Deswegen sind auch für die obigen Schritte verbindliche Termine vereinbart worden, damit was voran geht. Es scheint, dass auch diese gefühlt unendliche Geschichte nun ein vernünftiges Ende findet. Danke Betriebsrat, dass ihr so hartnäckig wart und drangeblieben seid!

Freitag, 22. Februar 2019

Tarifvertrag Gesunde Führung bei PRIMARK in der Umsetzung


aus ver.di-Handel Magazin 03-2018:

Der Praxistest


Bei Primark tut sich was, seit im März ein Tarifvertrag zur gesundheitsförderlichen Führung abgeschlossen wurde. Inzwischen hat die Fortbildung der Führungskräfte in vier Pilotfilialen begonnen. Im August und September fanden überall Gesundheitstage statt – mit großer Resonanz.

Ein Perspektivwechsel kann sehr erhellend sein. Wenn sich etwa eine Filialleiterin in die Rolle einer Aushilfe versetzen muss und nun zur schnelleren Verräumung angetrieben wird, spürt sie am eigenen Leib, dass ein unfreundlicher Tonfall alles andere als motivierend wirkt.
An den Gesundheitstagen in den Stores gehörten Rollenspiele ebenso zum Konzept wie eine Präsentation des geplanten neuen Führungsstils.

Überall Gesundheitstage

Eine, die in mehreren Städten dabei war, ist Heike Eckert, Betriebsratsvorsitzende bei Primark Dortmund und Mitglied im Arbeitskreis gesundheitsförderliche Führung. »Es kam sehr gut an, dass die Arbeitskreis-Mitglieder überall persönlich den Tarifvertrag vorgestellt haben.«

Auch Arbeitgebervertreter/innen waren mit von der Partie. Heike Eckert besuchte Primark-Filialen in Dresden, Leipzig, Berlin, Dortmund und Münster und freute sich über das große Interesse der Beschäftigten. »Sie sollten eins zu eins erfahren, welche Inhalte in den Schulungen für Führungskräfte vermittelt werden, zum Beispiel, wer welcher Lerntyp ist oder wie ein Rollenspiel abläuft.«

Auch skeptische Nachfragen habe es gegeben, besonders dort, wo Beschäftigte und Vorgesetzte schon die eine oder andere ernüchternde Erfahrung sammeln mussten. »Am Ende kommt es darauf an, dass sich durch gesundheitsförderliches Führen die Arbeit wirklich positiv verändert«, findet Heike Eckert.

Ausgangspunkt für den Tarifvertrag war bei Primark eine Gefährdungsbeurteilung zu den psychischen Belastungen. Daraus sei der Tarifvertrag zur gesundheitsförderlichen Führung abgeleitet worden, berichtet ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Es ist bisher der erste Gesundheitstarifvertrag im Einzel-, Versand- und Onlinehandel. Wichtig sei dabei, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen gleichermaßen im Arbeitskreis und im Beirat gesundheitsförderliche Führung mitwirken. »Hier findet Erfahrungsaustausch statt und es wird die Umsetzung des Tarifvertrages bewertet«, so Damiano Quinto, bei ver.di zuständig für Textileinzelhandel.

Workshops in 4 Pilotfilialen

Nicht zuletzt spielen auch die Tarifkommission (TK) und die externe Beraterin Tatjana Fuchs eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung der Schulungskonzepte.

Heike Eckert, die auch der TK angehört, findet es gut, dass sie alle Unterrichtsmodule erproben, bevor die Manager geschult werden.
Im Januar sind Workshops in den vier Pilotfilialen geplant. Dabei sollen auch die Beschäftigten zurückmelden, was konkret vom neuen Führungsstil in den Geschäften ankommt.
Heike Eckert ist optimistisch: »Alle wollen, dass der Tarifvertrag in der Praxis funktioniert.«
GUDRUN GIESE

Freitag, 13. Juli 2018

Betriebsrat setzt in Gesundheitsfrage auf Einigungsstelle


Über die desolaten Ergebnisse der 2016 bei Weltbild durchgeführten  Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastungen und die darauffolgende Untätigkeit der Geschäftsführung wurde hier bereits mehrfach berichtet. Im März dieses Jahres schien dann doch noch Bewegung in die Sache zu kommen, als HR Chef Ries selbst Vorschläge einbrachte und sich zu Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung bereit erklärte. So sollte ein generelles Vorgehen zu dem Thema und vor allem konkrete Maßnahmen festgeschrieben werden. 

Der Vorschlag des Personalchefs, in Zusammenarbeit mit der Betriebskrankenkasse ProVita, deren Verwaltungsratsvorsitzender er zufälligerweise ist, ein Bewegungsprogramm für Mitarbeiter einzuführen und seine Zustimmung zu einen Workshop für Führungskräfte (ebenfalls über die BKK) schien erst einmal positiv. Dies sollte durch die vom Gesundheitsausschuss erarbeiteten weiterführenden Maßnahmen ergänzt werden, so dass nun endlich Gesamtpaket geschnürt werden könnte, um die Missstände anzugehen. . 
Bestandteil der BV sollten daher auch noch folgende Punkte sein:

  • Festlegung von Führungsleitlinien  plus eine Appellationsstelle, die bei Schwierigkeiten angerufen werden kann
  • Veröffentlichung eines Unternehmens-Organigramms
  • Aktualisierung der Tätigkeitsbeschreibungen und gegebenenfalls der Arbeitsverträge, da viele Kollegen schon lange mit mehr und neuen Aufgaben betraut sind
  • Erfassung der wichtigsten Arbeitsprozesse aus der sich Verbessrungsmöglichkeiten ableiten lassen, die sowohl die Mitarbeiter entlasten, als auch das Unternehmen stärken
  • Bedarfsanalyse zu Arbeitsmitteln oder Software aus der man eine Priorisierungsliste erarbeiten kann, um bei finanziellem Spielraum schnell regieren und beschaffen zu können
Nach mehreren Verhandlungsterminen wurde aber klar, dass  Ries nicht bereit war 
wesentlich mehr als seine eigenen Vorschläge zu akzeptieren. So sollte eigentlich nur das Angebot der Krankenkasse übernommen werden. Darüber hinaus wollte er das Organigramm bereitstellen und vielleicht über Führungsleitlinien reden, gegebenenfalls auch eine Appellationsinstanz in Betracht ziehen. Die Erfassung der Arbeitsprozesse und eine systematische Bedarfsermittlung wurden als reine Sache der GF rundweg abgelehnt. Dass das zu den Aufgaben der GF gehört bestreitet der Betriebsrat ja nicht. Aber die Tatsache, dass viele Stressoren dasher kommen und in diesem Bereich seit 2016 nichts passiert ist, ist der Grund, weshalb diese Themen zwingend festgeschrieben werden müssen.

Mit nur "Turnen", einer eintägigen Veranstaltung zur Schulung von Führungskräften und einem Organigramm verhöhnt die Geschäftsführung die Mitarbeiter und ignoriert weitgehend den Kern des Problems, was deutlich zeigt welche Wertschätzung  sie den Kollegen tatsächlich entgegen bringt. 

Die Hoffnung vernünftige Ergebnisse zu erzielen und festzuschreiben wurde final  enttäuscht. In weiteren Verhandlungen läge mehr Verschleppungstaktik als die realistische Möglichkeit doch noch ein adäquates Maßnahmenpaket zu erarbeiten. Daher hat der Betriebsrat keine andere Wahl, als die Einigungsstelle anrufen, um über diesen leider kostspieligen Weg die Wachkomapatienten aus der Geschäftsführung zum Handeln zu bewegen.
Ein weiterer Grund eine neutrale Instanz einzuschalten, ist der dreiste Angriff auf die Mitarbeitervertretung, die mit dem Versuch den BR-Vorsitzenden zu kündigen, als offene Drohung zu verstehen ist. In dieser Situation hätte jedes Entgegenkommen des Betriebsrats den üblen Beigeschmack, unter dem aktuellen Druck Zugeständnisse zu machen. 
Der Betriebsrat vertraut darauf, dass auf diesem Weg die notwendigen Maßnahmen, nach so langer Verweigerung der Geschäftsführung, endlich in rechtsverbindlicher Form beschlossen werden können. Die Mitarbeiter hätten die mehr als verdient.

Donnerstag, 3. Mai 2018

Der Skandal ist ein anderer


Ein Kommentar aus der ver.di-Mitgliederzeitung publik.

SOZIALSTAAT

Der Skandal ist ein anderer

Nicht die Essener Tafel, die Armut ist das Problem


MARIA KNIESBURGES (CHEF­REDAKTEURIN DER VER.DI PUBLIK)

Was war das doch für eine Auf­regung. Sogar die Kanzlerin hat sich zu Wort gemeldet und wissen lassen, so gehe es nicht. Anlass war die Ankündigung des Vorsitzenden der Essener Tafel, für die kommenden Monate nur noch Bedürftigen mit deutschem Pass Zugang zu den Lebensmittel­spenden gewähren zu wollen. Grund sei der große Andrang junger Geflüchteter, die in Konflikte vor allem mit älteren deutschen Bedürftigen geraten seien. Ältere und alleinerziehende Mütter würden verdrängt, man ziehe daher die Notbremse. Und schon sahen sich die Ehrenamtlichen der Essener Tafel als Nazis beschimpft und von quasi höchster Regie­rungsstelle mit einem Tadel belegt. Große Aufregung über ehrenamt­liche Tafelbetreiber, die sich nicht mehr anders zu helfen wussten.

Wo aber bleibt die große Aufregung über den eigentlichen Skandal? Dass nämlich hunderttausende Menschen in unserem Land ohne die Lebensmittelspenden der Tafeln hungern müssten, und der Staat seine Verantwortung aufs Ehrenamt abschiebt. Wo bleibt die Empö­rung über den beschämenden Tatbestand, dass die Armut sich immer weiter hinein in dieses boomende Land frisst? Wo bleibt das kategorische Wort der christlichen Kanzlerin, dass das auf keinen Fall so weitergehen darf? Nichts. Kein Wort. Alles schön in unserem prima Sozialstaat. Und demnächst soll es auch noch mehr Kinder­geld geben, 10 Euro ab Januar 2019 und nochmals 15 ab 2021. Was will man mehr? Die Politik ist stolz auf sich. In Hartz-IV-Familien kommt allerdings auch damit kein Teller Suppe zusätzlich auf den Tisch. Denn Hartz-IV-Empfängern werden die paar Euro Kindergeld mehr als Einkommen wieder von dem mickrigen Regelsatz abge­zogen, der sie als Bedürftige in die Tafeln treibt.

Damit das endlich anders wird, haben sich 30 Sozialverbände, Initiativen und Gewerkschaften zusammengetan und neuerlich das Wort erhoben. Sie wollen eine Erhöhung der Regelsätze um rund 30 Prozent, also um bis zu 150 Euro. Richtig. Noch besser aber wäre die Abschaffung des menschverachtenden Hartz-Regimes. Und zwar sofort.

Montag, 19. Februar 2018

Wo stehen wir bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung ? Stellungnahme der Betriebsärztin und der Sicherheitsfachkraft


Über ein Jahr ist es schon her, dass der WELTBILD-Betriebsrat die Belegschaft über die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung informierte.

Was ist seitdem passiert ?

Auf der Arbeitgeberseite nichts !

Der Betriebsrat hat mit einer immensen Fleißarbeit 246 Punkte zu drei Maßnahmenpaketen verdichtet, mit welchen 80% der Probleme gelöst oder zumindest deutlich gelindert werden könnten.

Zur Erinnerung:

1. Führungsleitlinien
Der BR schlägt vor, gemeinsam mit der GF Führungsleitlinien zu erarbeiten. Im Handlungsfeld „Wertschätzung“ könnte so viel erreicht werden. Führungskräfte sollen geschult und unterstützt werden. Für den Fall, dass gegen die Leitlinien verstoßen wird, soll eine paritätische Eskalationsinstanz geschaffen werden, die hilft Konflikte zu lösen.

2. Prozessoptimierung
Wir kämen schon einen Riesenschritt weiter, wenn die zentralen Prozesse in den Abteilungen einfach einmal aufgeschrieben würden. Dann könnte man Verantwortlichkeiten klären und Stellenbeschreibungen definieren.

3. Bedarfsanalyse
Systematisch erfassen, was notwendig ist, um effizient und gut zu arbeiten: Arbeitsmittel (Hard- & Software), Schulungen, Verbesserung der Arbeitsumgebung (Licht, Luft, Lärm) u.s.w. Danach Budgetierung und Planung von Investitionen.

Standpunkt des Unternehmensvertreters:

Der neue "Interim"(?)-Personalchef Ries hat eine klare Meinung zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.
Er hält sich nicht mit Ausflüchten auf, sondern sagt klipp und klar: „Die Krankenquote im Unternehmen ist absolut in Ordnung. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.“ Alle Vorschläge des Betriebsrats lehnt er rundheraus ab. Er bestreitet sogar, dass es überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung gegeben hat: „Wenn der Betriebsrat irgendeinen Externen beauftragt, die Leute zu fragen, wie es ihnen geht – warum sollte mich das interessieren?“

Standpunkt der Betriebsärztin und der Sicherheitsfachkraft:

Von beiden liegen Stellungnahmen vor, in welchen Sie die psychische Gefährdungsbeurteilung bestätigen, ein paar Auszüge:

"Die vom Schwarz Institut durchgeführte psychische Gefährdungsbeurteilung ist im Aufbau und der Durchführung absolut professionell und schlüssig erstellt worden."

"Das Schwarz Institut hat die Gefährdungsbeurteilung sehr sorgfältig, professionell und sehr umfangreich verbunden mit hohem Arbeitsaufwand durchgeführt."

Die vom BR vorschlagenen Maßnahmen wären pragmatisch und plausibel, sollten umgesetzt werden und der Erfolg der Maßnahmen abschließend hinterfragt werden.

"Die Arbeit, die dahinter steckt , ist erheblich, das Ergebnis , meiner Meinung nach, hervorragend gelungen."

"Aus meiner Sicht ist die Befragung mit der Beurteilung gelungen."

Fazit:

Der Arbeitgeber handelt grob fahrlässig, indem er dieses Thema ignoriert.

Falscher kann man es gar nicht machen, weil er auch noch die Gefährdungsbeurteilung insgesamt anzweifelt.
Dann hat er nämlich nicht nur keine Maßnahmen ergriffen, sondern auch noch keine Gefährdungsbeurteilung gemacht, wozu er aber verpflichtet ist.

Da "freuen" sich die Aufsichtsbehörden und die Versicherungen, Haftungsfragen werden an die Vertreter des Arbeitgebers delegiert, mögliche Folgen gehen von Bußgeldern über Haftung für Gesundheitsschäden bis zu Freiheitsstrafen...

Beschäftigte haben ein Recht auf Gesundheitsschutz:

Der Arbeitsschutz gehört zu den gesetzlichen Grundpflichten des Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG).
Er hat die Arbeit so zu gestalten,dass eine Gefährdung für die physische und die psychische Gesundheit möglichst gering gehalten wird (§ 4). Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Gefährdungen am Arbeitsplatz regelmäßig zu beurteilen. Dabei werden die Gefährdungen durch die Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken sowie durch psychische Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich im Gesetz genannt (§ 5).




Donnerstag, 15. Februar 2018

Was lange währt ... ist endlich durch


Nach langen und zähen Verhandlungen, die zwei Personalchefs verschlissen haben, ist die Betriebsvereinbarung zur Handhabung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz über Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz endlich unterschrieben worden. 

Hier im Blog wurde am 14. November 2017 zuletzt ausführlich über den aktuellen Stand berichtet, als es schien die Unterzeichnung sei nur noch reine Formsache. Spannend oder eher nervig gestaltete sich dies, als der neue HR-Chef den Entwurf des Betriebsrats, ohne ihn wirklich gelesen zu haben, erst einmal als übertriebene Forderung ablehnte. Umso erfreulicher ist es, dass die BV jetzt in der ursprünglichen Fassung in Kraft getreten ist. Änderungen wurden nur an den Formulierungen einzelner Punkte vorgenommen, nicht aber an den inhaltlichen Forderungen:

  • Die Untersuchungsabstände wurden den gesetzlichen Vorgaben angepasst, was für die KollegInnen jedoch keine Auswirkungen hat, da bei einer möglichen Verschlechterung der Sehkraft jederzeit eine außerordentliche Untersuchung bei der Betriebsärztin beantragt werden kann.
  • Die Erstattung von 200 Euro beim Kauf der Brille nicht über den Vertragsoptiker, wird der Betrag nur auf die Gläser, nicht aber auf das Gestell angerechnet. Dies bleibt jedoch folgenlos, da in allen bisherigen Fällen, die Gläser allein immer deutlich über 200 Euro lagen.
Das finale Ergebnis ist, dass die KollegInnen und die Geschäftsführung damit eine für beide Seiten vorteilhafte und verbindliche Regelung zur Beschaffung einer Bildschirmbrille vorliegen haben. In den wesentlichen Punkten umfasst die Betriebsvereinbarung folgende Punkte:
  • Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37. Darüber hinaus kann eine Vorsorgeuntersuchung vorzeitig stattfinden, wenn der/die MitarbeiterIn das Gefühl hat, dass sich die Sehkraft verschlechtert habe.
  • Die Arbeitgeberin übernimmt alle im gesetzlich geforderten Umfang notwendigen Kosten. Im Regelfall werden Raumkomfortbrillen verordnet, da diese den Anforderungen an den meisten Arbeitsplätzen am besten gerecht werden. Diese sollen entspiegelt sein, eine Hartbeschichtung gegen Kratzer und Beschädigungen sowie eine Beschichtung gegen Verschmutzungen aufweisen (Clean-Coat). 
  • Um in den Genuss der Kostenerstattung zu kommen, gilt folgendes Vorgehen: 
         1. Durchführung einer Augenuntersuchung durch die Betriebsärztin
         2. Empfehlung für eine Arbeitsplatzbrille, wenn diese ärztlich geboten ist
         3. Diese Bescheinigung ist bei der Personalabteilung abzugeben
         4. Im Gegenzug gibt es einen Gutschein für den Optiker-Vertragspartner
         5. Es bestehen dann zwei Möglichkeiten:
             - Gutschein beim Vertragspartner einlösen und Standardbrille ohne Vorleistungen erhalten
             oder
            - Beschaffung bei einem anderen Optiker und Kostenerstattung bis zu 200 Euro für die Gläser
  • Die Bildschirmarbeitsplatzbrille darf auch privat außerhalb der Arbeitsstelle genutzt werden. 
  • Sie geht beim Ausscheiden aus dem Unternehmen in das Eigentum des Beschäftigten über.
  • Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Eigenverschuldens sind die Kosten für eine Ersatzbrille vom Beschäftigten zu tragen.


Am Ende fragt man sich, warum das Ganze so lange dauern musste, da an einer Regelung ja beide Seiten Interesse hatten. Allein andere Prioritäten der Geschäftsführung und die recht eigenwilligen Ansichten des neuen Personalchefs, was Verhandlungen mit dem Betriebsrat angeht, führten final zu einer so unerfreulich langen Verschleppung.
Es bleibt nur zu hoffen, dass zukünftig derartigen Angelegenheiten zügiger und konstruktiver zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt werden können ...

Donnerstag, 18. Januar 2018

ARBEITSZEIT - Immer mehr, schneller, länger


Die sogenannte "Verdichtung" der Arbeit nimmt immer mehr zu.

Davon sind wir schon lange betroffen, da nur noch ein Häuflein Mitarbeiter die Arbeit macht, die früher von einem Vielfachen an Kollegen erledigt wurde.
Durch die Entlassungen in Österreich wird sich wiederum für viele von uns ein Mehr an Arbeitsbelastung ergeben.
Was wird in der Schweiz passieren, fragen sich viele schon bange.

Im Dienstleistungssektor geraten die Arbeitnehmer immer mehr in die Klemme von Arbeitshetze und Zeitdruck.

Die "Vertrauensarbeitszeit" befreit den Mitarbeiter von Zeitgrenzen für seine Arbeitsdauer.
Er kann so viele Überstunden machen, wie er es für notwendig hält oder sich gezwungen fühlt, zu leisten.
Das lästige Arbeitszeitgesetz, welches tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten begrenzt, haben die Arbeitgeber damit elegant ausgehebelt, da ohne Arbeitszeitbuchungen Überschreitungen schwer nachzuweisen sind.

Je höher der Druck ist, desto mehr unbezahlte Überstunden werden geleistet.
Über 20 Jahre nach der Durchsetzung der 35 Stunden-Woche sind wir leider in der Situation, dass mehr als die Hälfte der Beschäftigten zwischen 43 und über 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Hälfte aller Überstunden wird unbezahlt erbracht und das klingt eher noch konservativ, wenn man sich Weltbild-Verhältnisse ansieht, wo der Geschäftsführer schon mal lobend bei der Weihnachtsfeier erwähnt, dass bei uns von früh morgens bis spät abends die Lichter brennen.

Die Arbeitgeber übergeben immer mehr die Verantwortung für das Gelingen der Aufgaben an die Arbeitnehmer. Das verpflichtet viele, mehr als für sie gesund ist, zu arbeiten. Ein weiterer Nebeneffekt ist der Gruppendruck, wer nicht mithält, wird ausgegrenzt.

Diese von den Arbeitgebern eingeführten perfiden Mechanismen wieder zu geordneten Arbeitsverhältnissen zurückzuführen, wird nur durch gemeinsame Anstrengungen der betroffenen Arbeitnehmer, der Gewerkschaften und der Betriebsräte gelingen.

Und Gewerkschaften funktionieren da am besten, wo möglichst viele der Mitarbeiter Mitglied sind, das können wir an den Branchen sehen, wo das so ist.
Das ist kein Selbstläufer, sondern ein Gemeinschaftsprojekt.

Ein Artikel zu dem Thema in publik Nr. 8:

ARBEITSZEIT
Immer mehr, schneller, länger
Hetze und Stress, das ist Alltag im Dienstleistungssektor
Von Marion Lühring

weitere Infos hier:

http://innovation-gute-arbeit.verdi.de/themen/arbeitszeit



Donnerstag, 23. November 2017

Der Hype um das Großraum-Büro – längst vorbei?


Das sogenannte Open-Space-Konzept scheint in den letzten Jahren zu einem feuchten Traum vieler Unternehmen geworden zu sein. Angeblich kostengünstig und zugleich mit den Attributen flexibel, dynamisch, transparent und kreativ versehen.

Doch wie sieht die Wirklichkeit aus. Ist es tatsächlich optimal, was adidas, Unilever oder Axel Springer in ihren ultra-modernen Firmengebäuden praktizieren?

Woher kommt der Hype?


Der Hype um das Großraumbüro ist aus dem angloamerikanischen Raum zu uns herüber geschwappt und wurde durch Start-up-Unternehmen weiter befeuert. Doch nicht in jeder Firma muss tagtäglich das innovativste Produkt des nächsten Jahrzehnts neu erfunden werden.Vielmehr sind die Mitarbeiter froh, wenn sie konzentriert und in Ruhe ihre Arbeit erledigen können. Und das funktioniert in Großraumbüros wesentlich schlechter, als in kleineren Büro-Einheiten.

Foto von mattbuck.Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 generisch“ (US-amerikanisch) lizenziert.

Mittlerweile mehren sich kritische Stimmen zu dem Open-Space-Konzept. Und sollte Weltbild sich in absehbarer Zeit tatsächlich nach einem Bürogebäude umschauen, in dem wieder alle Abteilungen Platz finden, dann kommt das Thema Großraumbüro mit Sicherheit wieder auf die Tagesordnung.

Bei Weltbild könnte man schon ganze Bücherbände füllen mit Gesprächen von Mitarbeitern, die sich über die Situation im Großraumbüro beklagen. Das stimmt ziemlich genau mit dem überein, was diverse Studien und Umfragen ergeben haben, die man unter www.facility-management.de nachlesen kann:

Mehr Lärm durch Gespräche und Telefonate, höherer Stressfaktor, stärkere Ablenkung, negative Einflüsse auf Psyche und Gesundheit (insbesondere bei Erkältungserscheinungen), Probleme mit Licht und Klimatisierung etc.

Ein Beitrag im Manager Magazin vom 13.04.2016 trägt den Titel: 
Warum moderne Großraumbüros der Horror sind.

Auch hier kommt man zu dem Schluss, das die vermeintlichen Vorteile der Großfläche schnell dahin schmelzen durch offenkundige Geräuschbelästigung, die permanente Ablenkung im Sichtbereich und Diskussionen wie "Fenster auf - Fenster zu" oder "Raumtemperatur runter - Raumtemperatur rauf".

Erstaunlich auch das Fazit im Facility Management-Beitrag: Die oft genannte Kostenersparnis von Open-Space-Büros wird angezweifelt, weil viel höhere Kosten für technisch aufwendige Klimatisierungen anfallen. Außerdem ist und bleibt das größte Manko: Die Mitarbeiter werden im Vorfeld meist nicht gefragt, welche Büroform sie bevorzugen. Und das sorgt im Nachhinein für umso mehr Diskussionsstoff! Davon kann man auch bei Weltbild täglich ein Lied singen.

Montag, 30. Oktober 2017

Burnout-Test: Macht dich WELTBILD krank?


Zeitdruck, Multitasking, Überstunden... Rund 40% der ArbeitnehmerInnen leiden massiv unter Stress in der Arbeit. Das belegt eine Studie des Statistischen Bundesamts. Wie sieht es bei WELTBILD aus? Wie hoch ist dein persönliches Burnout-Risiko? Und was kannst du dagegen tun?

Die Arbeitslast bei WELTBILD hat seit der Insolvenz extrem zugenommen. Darüber klagen KollegInnen in allen Bereichen. Ein Grund ist sicherlich die viel zu dünne Personaldecke. Von 1.200 KollegInnen im Verwaltungsbereich sind inzwischen nur noch rund 350 übrig. Also nicht einmal mehr ein Drittel. Trotzdem werden fast alle Geschäftsfelder weiterhin bespielt. Das heißt: die Arbeit von dreien landet jetzt auf einem Schreibtisch. Viele KollegInnen sind dauerhaft mit „Feuer löschen“ beschäftigt. Oft ist gar nicht klar, für was mensch eigentlich zuständig ist: aktuelle Stellenbeschreibungen fehlen in den meisten Bereichen.



Vertretungsregelungen existieren ebenfalls nicht oder sind in der Praxis unbrauchbar, weil eine Person gleich zwei oder drei KollegInnen gleichzeitig vertreten müsste. So kann niemand entspannt in den wohlverdienten Urlaub gehen: Statt die Erholungszeit zu genießen, haben viele einen Horror vor dem übervollen Schreibtisch, der sie nach ihrer Rückkehr zwangsläufig erwartet. Dazu kommen organisatorische Unsinnigkeiten wie der M-Nummern-Prozess, der jede Rechnungsfreigabe in ein kafkaeskes Abenteuer verwandelt, endlose Abnahmeprozesse mit viel zu vielen Instanzen und ständig neue, teils widersprüchliche Vorgaben aus Düsseldorf...

Stress macht krank. Wie hoch ist dein Risiko?

Auswertungen der Krankenkassen haben ergeben, dass rund 15% der Krankheitstage auf psychische Belastungen zurückzuführen sind. Auch die Rentenversicherung schlägt Alarm: Im Jahr 2000 gingen 50.000 Beschäftigte aufgrund psychischer Erkrankungen in Frührente, 2014 waren es schon 75.000 – ein Anstieg um 50 %. Die Betroffenen müssen hohe Abschläge bei der Altersrente in Kauf nehmen, nicht wenige landen nach einem (über-)anstrengenden Arbeitsleben am Ende bei Hartz IV.

Wie hoch ist dein persönliches Risiko? Hier kannst du es herausfinden: ver.di-Burnout-Test.

In 2016 leisteten ArbeitnehmerInnen in Deutschland 961 Millionen Überstunden. Rund 11 % arbeiteten mehr als 48 Stunden pro Woche, so der Bericht des Statistischen Bundesamts. Wie ist die Lage bei WELTBILD? Hier regelt die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ die Arbeitszeiten derer, die an der Zeiterfassung teilnehmen. Die BV bietet dem Arbeitgeber und den ArbeitnehmerInnen gleichermaßen Spielräume, zieht aber da Grenzen, wo die Gesundheit durch zu lange Arbeitszeiten gefährdet wird. Zwei Drittel der stempelnden KollegInnen schieben weniger als eine Woche Überstunden vor sich her. Bis auf ganz wenige Einzelfälle bleiben auch alle anderen innerhalb des Korridors von maximal 120 Überstunden.

Wer nicht stempelt, sollte doppelt vorsichtig sein

Anders sieht es augenscheinlich bei den KollegInnen aus, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen. Das sind inzwischen rund 200 von 350 Beschäftigten. Die sogenannten „AT-ler“ trifft man regelmäßig zu später Stunde im Betrieb an. Viele sind permanent erreichbar und beantworten Mails teilweise noch von Zuhause aus. Das geht auf Dauer nicht nur auf die Gesundheit, sondern kostet in letzter Konsequenz richtig viel Geld: Hier haben wir einmal vorgerechnet, wie sich überlange Arbeitszeiten auf den Stundenlohn auswirken: Lange Arbeitszeiten drücken AT-Lohn unter Niveau von Tarifgruppe V

Wer seine Arbeitszeiten täglich an der Stempeluhr im Blick hat, merkt schneller, wenn es zu viel wird. Außerdem regelt die oben genannte Betriebsvereinbarung, wie Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden. Wer zum Beispiel aufgrund eines Projektes einige Wochen deutlich mehr gearbeitet hat, kann danach auch mal ein paar Tage freinehmen. Theoretisch sind so mehrere zusammenhängende Wochen Freizeitausgleich zusätzlich zum Jahresurlaub möglich. Grundsätzlich kann mensch seine Arbeit sogar regelmäßig an vier statt fünf Tagen der Woche ableisten, auch das ist in der BV „Flexible Arbeitszeit“ geregelt.

Die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ gilt auch für AT

Das Beste: JedeR ArbeitnehmerIn bei WELTBILD hat ein Recht auf Teilnahme an der Zeiterfassung, auch die BezieherInnen von AT-Gehältern. Wer Fragen dazu hat, wendet sich einfach an den Betriebsrat. 2012 haben wir hier bereits über das Recht auf Zeiterfassung berichtet. Die rechtlichen Voraussetzungen sind genau dieselben wie vor der Insolvenz.

Donnerstag, 5. Oktober 2017

Gefährdungsbeurteilung: Wie geht es jetzt weiter?


Ende letzten Jahres hat ein unabhängiges Institut eine Beurteilung der psychischen Gefährdungen bei WELTBILD durchgeführt. Die Ergebnisse waren besorgniserregend. (Wir berichteten hier.) Im April folgte eine Reihe von insgesamt acht Workshops in den unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens. Hier wurden die Ergebnisse präzisiert, und es sollten Lösungsvorschläge von den MitarbeiterInnen selbst erarbeitet werden.

Nach den Workshops im April hat der Betriebsrat mit der GF gesprochen und die Liste mit den Workshop-Ergebnissen vorgelegt. Das waren 246 Punkte, eine riesige Tabelle, die auch auf einer Betriebsversammlung präsentiert wurde. Nun wäre es eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers gewesen, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten und Abhilfe zu schaffen… Eine solche Liste ist aber nicht mehr handhabbar. Deshalb hat der BR angeboten, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BetriebsrätInnen und Personalabteilung, die Liste zusammenzufassen, zu sortieren und zu priorisieren. Die Arbeitsgruppe hatte gerade damit begonnen, da kam es zu einem überraschenden Wechsel an der Spitze der Personalabteilung, was den Prozess erstmal wieder aufgehalten hat.

Pragmatisches Vorgehen des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat sich daraufhin zunächst auf pragmatische Lösungen konzentriert. So wurden über die Paritätische Kommission mehrere kleinere Umzüge zur Entzerrung initiert, Luftbefeuchter angeschafft, die Anmietung zusätzlicher Flächen im SIGMA-Technopark vorangetrieben, Angebote zum Schallschutz eingeholt und dergleichen mehr. Die Geschäftsführung hat zumindest mal das Thema Kommunikation/Transparenz in Angriff genommen und versucht seither über Briefings der erweiterten Geschäftsführung (eGF-Runde) mehr Informationen in die Abteilungen zu streuen.

Im Detail ist der BR also durchaus vorangekommen, aber der große Wurf fehlt bisher. Im Hintergrund hat der Gesundheitsausschuss des BR aber weiter an der Riesen-Liste gearbeitet. Am Freitag haben die KollegInnen das Ergebnis im Betriebsrat präsentiert. Die Arbeitsgruppe hat fünf große Themenfelder herausdestilliert. Es sind die Felder • Wertschätzung • Räumliche Belange • Abläufe in den Abteilungen • Abläufe zwischen den Abteilungen • Unternehmens-GF-Themen. Darunter gibt es jeweils fünf bis sechs Unterpunkte, die in den einzelnen Bereichen unterschiedlich hoch priorisiert werden. Dazu hat die Arbeitsgruppe nun auch konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet.

Ziel: Noch im Oktober soll es verbindliche Zusagen der GF geben

Heute hat der BR diese Liste der Geschäftsführung übergeben mit der Aufforderung, noch im Oktober einen gemeinsamen Termin zu machen. Ziel dieses Termins sind verbindliche Zusagen der GF, was wie und bis wann umgesetzt werden wird. Danach wird der BR zu Teilbetriebsversammlungen in allen acht Bereichen einladen, und berichten, was unternommen werden soll, bzw. wofür es bis dahin noch keine vereinbarte Lösung gibt. Diese Teilbetriebsversammlungen sollen 30 – 40 Minuten dauern und werden voraussichtlich im November stattfinden. Wichtig ist, dass daran möglichst viele KollegInnen teilnehmen, damit BR und GF Feedback bekommen und die Lösungen nicht am Ende an den Betroffenen vorbeigehen.

Mittwoch, 12. Juli 2017

Schöne stressige Arbeitswelt

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt - mit spürbaren Folgen für die Beschäftigten:Körperliche Belastungen nehmen ab, Arbeitshetze und psychischer Druck nehmen dagegen deutlich zu.
Wer seine Arbeit mitgestalten kann, leidet weniger unter den negativen Folgen der Digitalisierung. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie zu "Digitalisierung und Arbeitsqualität" im Auftrag der ver.di auf Basis des DGB-Index Gute Arbeit 2016 für den Dienstleistungssektor.

Foto: www.verdi.de


Laut Studie sind mittlerweile 83 Prozent der Beschäftigten im Dienstleistungssektor von Digitalisierung betroffen - zumeist  bei der Kommunikation, gefolgt von der Arbeit mit elektronischen Geräten und von softwaregesteuerten Arbeitsabläufen.
Von denen, die in sehr hohem Maße von der Digitalisierung sind, findet fast jeder Zweite, die Arbeitsbelastung habe sich für ihn insgesamt erhöht.
Das liegt an der wachsenden Arbeitsmenge, an mehr Arbeitshetze und Zeitdruck, sowie erhöhtem Multitasking. Zudem haben Überwachung und Kontrolle der Arbeit zugenommen. Die Studie zeigt auch: Wenn die Beschäftigten mehr Mitspracherechte bei der Arbeitsmenge und Einsatz von Technik haben, sinken die Belastungen.

Untersucht wurde der gesamte Dienstleistungssektor mit den von ver.di betreuten Branchen Einzelhandel, Verkehr, Krankenhäuser, Energieversorgung, öffentliche  Verwaltungen und Finanzdienstleistungen.
Die Belastung wird unterschiedlich stark empfunden. Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnikbranche beklagen sich beispielsweise über den Zeitdruck, während sich Bankbeschäftigte mit einer hochgradig digitalisierten Arbeit vor allem um ihren Arbeitsplatz sorgen.


Das Anliegen von ver.di sei es, den technischen Wandel so zu gestalten, dass er zu einem Mehr  an Guter Arbeit führe und nicht zu einem Wachstum von Arbeitsbelastungen und sozialen Verwerfungen, unterstreicht der ver.di - Vorsitzende Frank Bsirske im Vorwort der Studie.
"Wenn 47 Prozent der Beschäftigten im Dienstleistungssektor, die in hohem oder sehr hohem Maße mit digitalen Mittel arbeiten, dezidiert sagen, die Digitalisierung habe bei ihnen insgesamt zu einer Steigerung der Arbeitsbelastung geführt, und nur acht Prozent eine Verringerung erleben, dann läuft die Digitalisierung schief", so Bsirske weiter.

Mehr Einfluss für die Beschäftigten fordert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder.
"Es ist offensichtlich, dass eine digitalisierte Arbeitswelt mit der Regulation der Arbeitszeitlänge und Arbeitszeitlage allein nicht wirksam human gestaltet werden kann. Wir brauchen Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitsmenge - und zwar bald. Die Anzahl der Menschen, die unter steigender Arbeitsmenge leiden, wird sonst zunehmen",so Schröder.

Mehr zum Thema "Gute Arbeit":
 - https://innovation-gute-arbeit.verdi.de/
 - http://index-gute-arbeit.dgb.de/

Quellen:
www.verdi.de
www.dgb.de

Donnerstag, 6. Juli 2017

Pause ist Pause


Das Recht auf freie Zeit muss verteidigt werden. Immer mehr Menschen klagen über Stress, ständige Erreich­barkeit und darüber, dass sie immer mehr Arbeit bewältigen müssen. Ursache ist allzu häufig Personalmangel.

In deutschen Krankenhäusern beispielsweise fehlen nach ver.di-Berechnungen 162.000 Vollzeitstellen. Die sich aufopfernden Helfer und Helfe­rinnen werden zermürbt und schließlich selbst krank. Und nicht nur dort fehlt Personal: Die Arbeitsbelastung hat für viele Menschen ein Maß erreicht, das nicht mehr ertragbar ist. Zahlreiche Befragungen belegen das, unter anderem die ver.di-Studie zu Arbeitszeit und Belastung im Dienst­leistungssektor von 2016. Danach arbeiten circa 40 Prozent der dort Beschäftigten länger als 43 Stunden pro Woche, ein knappes Fünftel sogar mehr als 48 Wochenstunden.

Die Folgen von Personalmangel mussten viele schon erleiden. Zuerst fällt die Pause weg! Dann wird länger gearbeitet. Krankenhausper­sonal wird aus der Freizeit zurückgeholt. Büroangestellte nehmen Arbeit mit nach Hause. Langfristig bleibt das für die Gesundheit nicht ohne Folgen. Spätestens jetzt sollten wir uns daran erinnern, dass wir all das schon einmal hatten und nicht wieder haben wollen: unmensch­liche Arbeitszeiten und keine Pausen!

Früher, zu Beginn der Industrialisierung, haben die Menschen in den Fabriken 14 bis 16 Stunden ohne Pause geschuftet. Die Gewerk­schaften konnten das ändern, mussten aber lange für den Acht-Stunden-Tag und verlässliche Ruhepausen kämpfen. Dieser Schutz ist gesetzlich verbrieft. Und Pause heißt Pause!

Auch gibt es keine rechtliche Grundlage, Krankenhauspersonal regelmäßig aus der Freizeit zu holen, weil Personalmangel herrscht. Unsere freie Zeit sollten wir uns nicht nehmen lassen. Sie dient der Erholung. Davon hat dann auch der Arbeitgeber etwas. So, wie es früher war, darf es nicht wieder kommen.


Freitag, 3. März 2017

BR-Info: Arbeitsbedingungen verbessern sich nicht von selbst


Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der WELTBILD-Verwaltung ist seit Wochen ein zentraler Punkt auf der Agenda des Betriebsrats. Heute hat das Gremium ein Rundschreiben veröffentlicht und berichtet von konkreten Fortschritten bei diesem wichtigen Thema. Wir dokumentieren hier den Wortlaut:


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf unserer jüngsten Betriebsversammlung im Dezember haben wir euch von den Resultaten der Psychischen Gefährdungsbeurteilung berichtet. Niemand hatte ein berauschendes Ergebnis erwartet, aber die Werte waren noch weit schlechter als befürchtet. Wer Details nachlesen möchte, wird im hier fündig: Gefährdungsbeurteilung: Arbeit bei Weltbild macht Mitarbeiter krank.

Selbst unsere Geschäftsführung war zunächst bestürzt, wie brutal die Belastungen für die Beschäftigten sind, und wie hoch die Unzufriedenheit tatsächlich ist. Den spontanen Lippenbekenntnissen folgten leider zunächst keine Taten. Nun lassen sich die unhaltbaren Zustände mit ein paar warmen Worten aber nicht ändern. Verbesserungen erfordern konkrete Maßnahmen, die am Ende eben auch Geld kosten. Geld, das offensichtlich immer dann ausreichend vorhanden ist, wenn man Führungskräfte abfinden möchte, oder die Ergebnisse der eigenen Fehlplanungen korrigieren muss. 

Wir sind der Meinung: Die Gesundheit der MitarbeiterInnen hat oberste Priorität. Deshalb haben wir in den zurückliegenden Wochen einen steten Druck ausgeübt, um bei diesem wichtigen Thema etwas zu bewegen. Was haben wir bisher erreicht? 

Die Paritätische Kommission hat fleißig gearbeitet und in vielen Fällen einvernehmliche Lösungen gefunden. Die umfangreiche Mängelliste, die bei den Begehungen aufgenommen wurde, ist laut den Zentralen Diensten zum größten Teil abgearbeitet. Es gibt eine neue Betriebsärztin und die Einsatzstunden der – ebenfalls neuen – Sicherheitsfachkraft wurden deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinaus erhöht.

Die Personalleitung hat mit allen Führungskräften der untersuchten Bereiche gesprochen, und versucht, sich selbst ein Bild zu machen. Die Ergebnisse waren aus unserer Sicht aber noch nicht zielführend. Deshalb haben wir vehement darauf gedrungen, dass in allen 8 Bereichen Mitarbeiter-Workshops stattfinden. Mithilfe fachkundiger, externer Moderatoren sollen konkrete Lösungen für die vielfältigen Probleme erarbeitet werden. Am Ende ist der Betriebsrat einen ungewöhnlichen Weg gegangen und hat selbst mit dem Dienstleister ein neues Angebot für die Workshops verhandelt. Schließlich hat der Arbeitgeber eingelenkt, und wir sind dieses Mal ohne Rechtsmittel zum Ziel gekommen.

Aktuell werden die Termine für die Workshops abgeklärt. Im nächsten Schritt folgt zeitnah das Angebot an alle interessierten KollegInnen teilzunehmen und die Arbeitsrunden mit Leben zu füllen. In letzter Konsequenz wird es auch von der Beteiligung an den Workshops abhängen, wie sich die Arbeitsbedingungen bei WELTBILD verändern. 

Es bleibt noch manches dicke Brett zu bohren. Wir bleiben dran:


Euer Betriebsrat

Donnerstag, 2. März 2017

Arbeit 4.0 - Die Tücken der Wahlarbeitszeit


Liebe KollegInnen,

wir haben inzwischen schon viele Jahre Erfahrung mit der sogenannten "Vertrauensarbeitszeit" gemacht und zu diesem Thema einiges geschrieben (siehe die Links am Ende des Artikels).

Es klingt wie eine schöne Geste des Arbeitgebers:
Er vertraut uns, dass wir unsere Arbeitszeit wie im Arbeitsvertrag geregelt einbringen und verzichtet darauf, uns kleinlich zu kontrollieren.
Diese Geste ist auch durchaus angebracht, denn bei allen Tätigkeiten, die nicht nach Stückzahlen messbar sind, misst eine Stempeluhr nur die Anwesenheitszeit und nicht die Güte dessen, was in dieser Zeit für die Firma getan wurde.

Die Identifikation mit der Firma und die positive Motivierung der Mitarbeiter führt zu besseren Arbeitsergebnissen, nicht
eine kleinkarierte Kontrollsucht. Sie ist kontraproduktiv und führt nur zu individuellen Gegenmaßnahmen.
Das ist die positive Seite.

Die negative Seite kennen wir auch.
Man kann keine Gleittage nehmen, weil man keinen Beleg über geleistete Überstunden hat und soweit ist unser Arbeitgeber leider noch nicht mit seinem angeblichen Vertrauen, dass er den Mitarbeitern dann auch glaubt, wenn sie sagen, sie haben inzwischen genug Überstunden für einen oder mehrere Gleittage gemacht.

Schlimmer ist die Selbst- und Fremdausbeutung der KollegInnen.
Jeder kennt das, es gibt viele, die mehr als die 37,5 tariflich durch die Gewerkschaft (und das sind eigentlich wir alle oder sollten das zumindest sein !) erkämpften Wochenstunden arbeiten.
Aber nur für die 37,5 Stunden zahlt der Arbeitgeber ein Entgelt, alles darüber ist kostenlose Arbeit, wenn es keinen Überstundenausgleich gibt.

Jede Wette, dass es KollegInnen gibt, die gar nicht wissen, dass die tarifliche Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden ist.
Die Gefährdungsbeurteilung hat das Bild der Überlastung ebenfalls bestätigt.
Menschen werden auch krank dadurch, jeder hat Beispiele dafür im eigenen Umfeld.
Wir kennen inzwischen leider Arbeitgeber, die das nicht stört.
KollegInnen, die sich viele Jahre für die Firma aufgeopfert haben, werden einfach entlassen oder heraus gegrault und durch billigere und jüngere ersetzt, das war sogar schon vor der Insolvenz so.

KollegInnen, die sich gegen Überstunden nicht wehren können, kann man nur immer wieder empfehlen, zur Stempelkarte zurückzukehren. Hier gibt es eine Überstundenregelung und das verhindert auch gleichzeitig eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeitregeln.
Der Betriebsrat berät und unterstützt beim Umstieg auf die Stempelkarte, einfach mal unverbindlich anfragen !

Uns stehen weiterhin unruhige Zeiten bevor, das betrifft auch außertariflich bezahlte Mitarbeiter, auch sie hängen von den gewerkschaftlichen Errungenschaften ab und sollten sich solidarisch zeigen und sich beteiligen, schon aus eigenem Interesse.

Der Arbeitgeber und auch der Gesetzgeber (s.u.) wird an allen Schrauben drehen, die er zur Verfügung hat und die einzige Möglichkeit, dem etwas entgegenzusetzen, ist es eine Gemeinschaft zu sein und in die Gemeinschaft der Arbeitnehmer einzutreten, die Gewerkschaft.
Das ist unsere Lobby, eine andere haben wir nicht !
Die Betriebsräte und Vertrauensleute beraten hier gerne, auf Wunsch selbstverständlich auch vertraulich.

Die Mitgliedschaft kostet auch gar nicht so viel, sie ist von der Steuer absetzbar und Rechtschutz und Beratung ist auch dabei, einfach mal informieren !



Anbei ein Kommentar von ver.di publik zur Wahlarbeitszeit:

Arbeit 4.0

Die Tücken der Wahlarbeitszeit

Am Arbeitszeitgesetz darf nicht gerüttelt werden


Marion Lühring ist Redakteurin der ver.di publik

Arbeitshetze ist zunehmend Alltag, daran hat auch der technische Fortschritt nichts geändert. Vier von fünf Beschäftigten quer durch alle Branchen nutzen Computer, Smartphone und Co, doch die Arbeitsbelastung hat zugenommen. Wer schon schlechte Arbeitsbedingungen hat und oft unbezahlte Arbeit leistet, der nimmt auch eher Arbeit mit nach Hause. Arbeitsdruck, Mehrarbeit, Pausenverzicht und atypische Arbeitszeiten führen immer öfter dazu, nicht mehr von der Arbeit abschalten zu können.

Gute Arbeit ist nach wie vor nicht selbstverständlich, sie muss gestaltet werden. Dabei helfen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Gesetze wie das bestehende Arbeitszeitgesetz, das die tägliche höchstzulässige Arbeitszeit und die Mindestruhezeiten zwischen Ende und Wiederaufnahme der Arbeit regelt. Auch zum Schutz der Gesundheit. Nun aber will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an der Arbeitszeit schrauben und bestehende Regelungen aushebeln, wenn sie im Weißbuch für Arbeit 4.0 mehr Flexibilität durch Wahlarbeitszeit in Aussicht stellt. Sie verspricht einen schönen Nachmittag mit den Kindern, im Gegenzug könne man selbstbestimmt abends arbeiten. Wahlarbeitszeit eben.

Aber ist so eine freie Wahl überhaupt realistisch? Wie gut lassen sich die Interessen der Beschäftigten bei Wahlarbeitszeit durchsetzen? Wie schnell fällt der freie Nachmittag aus, die Mehrarbeit am Abend oder in der Nacht aber nicht, weil Überstunden und atypische Arbeitszeiten zunehmend üblich werden?

Mehr Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung, das wäre sicher wünschenswert, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Doch wenn ein Modell der Wahlarbeitszeit den Beschäftigten nutzen und nicht zu Lasten ihrer Gesundheit gehen soll, dann darf am bisherigen Arbeitszeitgesetz nicht gerüttelt werden. Es hatte schließlich seinen guten Grund, warum die Schutzregelungen darin eingeführt wurden.


Weitere Artikel zum Thema im Blog:


Lange Arbeitszeiten drücken AT-Lohn unter Niveau von Tarifgruppe V

Ich stemple und ich fühle mich gut dabei!

Stress im Job - systematische Überforderung der Arbeitnehmer

Gesammelte Blog-Artikel zur Arbeitszeit:


Montag, 12. Dezember 2016

Gefährdungsbeurteilung: Arbeit bei Weltbild macht Mitarbeiter krank


Am Donnerstag informierte der WELTBILD-Betriebsrat die Belegschaft über die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung. „Die Ergebnisse sind alarmierend“, erklärte der stellvertretende BR-Vorsitzende Timm Boßmann auf der Betriebsversammlung.

Seit einigen Jahren schreibt der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen für alle Arbeitsplätze vor. Der Betriebsrat von WELTBILD hat diese Untersuchung immer wieder eingefordert, stieß beim Arbeitgeber aber lange auf taube Ohren. Erst als die Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung für die Betriebsvereinbarungen über die Umzüge der Verwaltung gemacht wurde, konnte die Interessenvertretung sich durchsetzen.

„Not und Elend“

Die entsprechende Befragung durch ein unabhängiges arbeitswissenschaftliches Institut fand Ende Oktober statt. Niemand hatte nach den Turbulenzen durch die Insolvenz ein berauschendes Ergebnis erwartet. Tatsächlich aber sind die psychischen Belastungen noch weit höher als erwartet. Boßmann: „In manchen Abteilungen haben wir Not, in anderen Elend, in einigen Not und Elend.“

Katastrophal sind insbesondere die Ergebnisse zum Organisationsklima. Hier attestieren die Arbeitswissenschaftler durchgängig „eine „sehr erhebliche Belastung“, das ist die höchste Gefährdungsstufe auf der Skala.


Ebenfalls unzumutbar sind die Stressoren, denen die MitarbeiterInnen bei WELTBILD täglich ausgesetzt sind. Auch hier wieder mehrfach der Ausschlag auf eine „sehr erhebliche Belastung“


Insgesamt ergibt sich ein dramatisches Bild.


Die wenigen grünen Punkte stellte Timm Boßmann, der die Ergebnisse zusammen mit Betriebsrätin Manuela Natterer präsentierte, positiv heraus: „Wir sehen, dass viele MitarbeiterInnen ihre Tätigkeit grundsätzlich gern machen und sich gegenseitig ein hohes Maß an kollegialer Unterstützung geben.“

Nichtsdestotrotz bestehe dringender Handlungsbedarf. Das zeige auch ein Blick auf die körperlichen Beschwerden, die bereits jetzt bei vielen KollegInnen aufgrund der psychischen Belastung manifestieren:


„Es kann nicht sein, dass fast ein Drittel der Beschäftigten nicht mehr richtig schlafen kann“, betonte Boßmann die Dramatik der Situation bei WELTBILD. Der Betriebsrat ist deshalb direkt nach der Präsentation der Ergebnisse auf die Geschäftsführung zugegangen, um dringend notwendige Maßnahmen zu besprechen. Ein zunächst zugesagter Termin wurde unter einem Vorwand wieder abgesagt. Erst am Mittwoch fand die Geschäftsführung Zeit für das wichtige Thema; konkrete Zusagen mochte sie aber nicht machen. „Wir fürchten, dass der Arbeitgeber hier auf Zeit spielt und dringend notwendige Maßnahmen nicht angehen will“, berichtete Boßmann.

Das kann auch Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz nicht nachvollziehen. Er verwies auf einen kürzlich erschienenen Artikel in der Augsburger Allgemeinen: „Jeder Euro, den der Arbeitgeber für die Gesundheit der MitarbeiterInnen ausgibt, kommt dreifach zurück.“ Es würde sich also auch finanziell lohnen, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkäme. Der Betriebsrat hat dazu eine Anzahl konkreter Vorschläge und Maßnahmen entwickelt.

Betriebsrat hat konkrete Forderungen

  1. Ziele und Zeitplan festlegen: Welche Veränderungen wollen wir in welchem Zeitraum erreichen? Klares Commitment der Geschäftsführung, die Arbeitsbedingungen bei Weltbild nachhaltig zu verbessern 
  2. Workshops in allen acht Bereichen unter der Leitung von Fachleuten nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Teilnehmen sollen im ersten Schritt ausschließlich MitarbeiterInnen ohne die Führungskräfte. Ein Angebot und Terminvorschläge für Januar des mit der Umfrage betrauten Instituts liegen dem BR vor.  
  3. Aktives Change-Management: Workshops mit Führungskräften – welchen aktiven Beitrag können diese zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten? 
  4. Etat einstellen: Was ist das Unternehmen bereit und in der Lage für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen finanziell aufzuwenden? 
  5. Betriebsvereinbarung: Wann werden Befragungen wiederholt, um festzustellen, ob die Maßnahmen wirksam waren 
  6. Mängellisten aus den Begehungs-Protokollen jetzt zügig abarbeiten 

Der Betriebsrat wird weiter versuchen, mit der Geschäftsführung ernsthafte Maßnahmen zu vereinbaren. „Wir sind gesprächsbereit und wollen verhandeln“, kündigte Boßmann an. „Gleichzeitig prüfen wir sorgfältig, welche Möglichkeiten das Arbeitsschutzgesetz noch bietet. Wenn es sein muss, bitten wir auch das Gewerbeaufsichtsamt um Unterstützung.“

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