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Donnerstag, 25. Juni 2020

Die tiefe Krise von Galeria Karstadt Kaufhof - gibt es noch Hoffnung?


Die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof kommt nicht zur Ruhe. Immer wieder kommt von Seiten des Managements die Androhung, Filialen zu schließen und Stellen abzubauen.

Sowohl Karstadt, als auch Galeria Kaufhof kämpfen seit ihren Gründungen (Karstadt 1881, Kaufhof 1879) - mit Ausnahmen einiger weniger sehr erfolgreicher Jahre - gegen finanzielle Verluste und die allgemeinen Veränderungen, die den stationären Einzelhandel seit Jahren begleiten, an.
Auch die Fusion der beiden Warenhausketten 2018, verbesserte die wirtschaftliche Lage nicht.

Der Zusammenschluss von Galeria Kaufhof, Karstadt Warenhaus, Karstadt Sports und weiteren Unternehmen durch die jeweiligen Eigentümer Signa Retail und Hudson's Bay Company (HBC) wurde von ver.di, den Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten Ende 2019 nach zahlreichen Streiks mit einem Integrationstarifvertrag abgesichert. Die darin vereinbarten Beschäftigungs- und Standortsicherungen sind seit der Corona-Pandemie und dem beantragten Schutzschirmverfahren in großer Gefahr.
Die rund 28.000 Beschäftigten bangen weiterhin um ihre Arbeitsplätze.

Corona und Schutzschirmverfahren


Da das Unternehmen bereits vor dem Ausbruch der Corona Pandemie  in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, bedingt unter anderem auch durch weitreichende Restrukturierungsmaßnahmen, steckte, traf der Lockdown und der damit einhergehende Umsatzverlust in Milliardenhöhe (trotz des Onlinegeschäfts) den Einzelhändler hart.

Daher wurde am 01.04.2020 ein Schutzschirmverfahren nach § 270b Insolvenzordnung beantragt, dem vom Amtsgericht Essen stattgegeben wurde.
Dieses Verfahren ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht. 
So versucht ein Unternehmen in vorläufiger Eigenverwaltung frühzeitig einen Insolvenzplan vorzulegen mit dem Ziel das Unternehmen zu sanieren.
Überwacht wird dieser Vorgang durch einen sog. Sachverwalter. Im Falle von Galeria Karstadt Kaufhof ist dieser Sachverwalter Frank Kebekus. Dieser wird von namhaften Größen der Branche unterstützt. Einer dieser Unterstützer ist die Kanzlei SGP (Schneider, Geiwitz und Partner), die als Restrukturierungsexpertin angesehen wird.

Stefanie Nutzenberger, ver.di -  Bundesvorstandsmitglied Handel wirft der Unternehmensleitung vor, die Corona-Krise als Vorwand zu missbrauchen, um die ursprünglich geplanten Standortschließungen und den damit einhergehenden Stellenabbau doch noch umzusetzen. 
Diese Vorhaben wurden durch den 2019 geschlossenen Integrationstarifvertrag gestoppt.

Alles umsonst gewesen - oder gibt es noch Hoffnung?


Das eingefügte Video der Beschäftigten zeigt, dass sie die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben und bereit für den Kampf um ihre Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind.




Was wurde bisher erreicht?


Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat natürlich nicht tatenlos zugesehen und lässt die KollegInnen nicht im Regen stehen.

Sie haben den Arbeitgeber zu Verhandlungen über einen Sanierungstarifvertrag aufgefordert. Dieser Auffordeung ist man nachgekommen. Die Verhandlungen erwiesen sich als schwierig, dennoch konnte am 19.06.2020 von der ver.di ein positives Ergebnis, nämlich den Abschluss eines Tarifvertrags,  mitgeteilt werden.



Wir drücken den KollegInnen von Galeria Karstadt Kaufhof weiterhin fest die Daumen und wünschen ihnen viel Kraft im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.


Quellen:



Freitag, 27. März 2020

Forderung nach Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen


Unternehmen dürfen sich Tarifverträgen nicht verweigern – Tarifbedingungen sollen für alle gelten.


Ein Bericht  aus der Druck- und Papierbranche von Michaela Böhm



Wie arbeitet es sich besser – mit oder ohne Tarifvertrag? Gute Frage. Wer einen Tarifvertrag hat, bekommt fast ein Fünftel mehr Lohn oder Gehalt, arbeitet im Durchschnitt wöchentlich eine Stunde kürzer und hat mehr Urlaub und Urlaubsgeld. Allerdings gilt ein Tarifvertrag nur noch für jeden zweiten Beschäftigten. Es sei »wünschenswert und erstrebenswert, in Deutschland wieder eine höhere Tarifbindung zu gewinnen«, sagte Angela Merkel bei einem Festakt zu 70 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Das sehen wir auch so. Die große Koalition könnte sofort etwas tun für mehr Tarifbindung.

»Das Vetorecht der Arbeitgeber sollte abgeschafft werden. OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden gehören ebenso abgeschafft.«
Dierk Hirschel, Chefökonom bei ver.di

Allgemein verbindlich – was ist das?

Ist ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt, dann gilt er für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche. Anders gesagt: Die ver.di-Tarifverträge werden in jedem Betrieb in der Druckindustrie und Papierverarbeitung angewandt – in Ost und West, Nord und Süd. Auch in tariflosen Unternehmen.

Warum ist das nötig?

Aus Notwehr. Denn für immer weniger Beschäftigte gilt ein Tarifvertrag. Weil Firmen Betriebsteile auslagern und den Tarifvertrag nicht anwenden, aus dem Unternehmerverband austreten oder neue tariflose Betriebe gründen. Darüber hinaus bieten Unternehmerverbände Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an. Das wird so rege in Anspruch genommen, dass oft die Mehrheit in einem Verband aus tariflosen Betrieben besteht – und die bestimmen dann über die Tarifpolitik mit.

Wie geht das?

Zunächst müssen sich Gewerkschaft und der Unternehmerverband einig sein – beispielsweise ver.di und der Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Sie können gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium oder – wenn es um regionale Tarifverträge geht – bei den zuständigen Landesregierungen einen Antrag stellen. Die Tarifausschüsse der Regierungen sind mit je drei Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände besetzt. In diesen Ausschüssen muss – so der juristische Begriff – Einvernehmen hergestellt werden. Ist eine Seite dagegen, ist die Allgemeinverbindlicherklärung gescheitert. Oft stimmt die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände dagegen. Sie hat praktisch ein Vetorecht.

Ohne Tarifvertrag: länger arbeiten, weniger verdienen



»Um dem Preis- und Lohndumping in der Druckindustrie etwas entgegenzusetzen, haben wir den Bundesverband Druck und Medien aufgefordert, gemeinsam mit uns für bestimmte tarifliche Regelungen die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen.«


Andreas Fröhlich, ver.di-Verhandlungsführer für die Druckindustrie

Wie lässt sich das ändern?

Der Deutsche Bundestag müsste das Tarifvertragsgesetz ändern und das Vetorecht für Unternehmerverbände abschaffen. Die jüngste Reform von 2014 hatte zwar das Ziel, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Doch das ist gescheitert.

Sind viele Tarifverträge in Deutschland allgemein verbindlich?

Zwei Zahlen vom Bundesarbeitsministerium: Von den rund 73.000 Tarifverträgen im Tarifregister sind zurzeit 443 allgemein verbindlich (Stand: 1. Juli 2017; das Verzeichnis wird derzeit überarbeitet).

 

Um welche Teile des Tarifwerks könnte es gehen?

Um das gesamte Tarifwerk einer Branche. Unter den wenigen allgemein verbindlichen Tarifverträgen finden sich welche zu Qualifizierung, Zusatzversorgung, vermögenswirksamen Leistungen, Kündigungsschutz. Seltener wird die gesamte Tariftabelle für allgemein verbindlich erklärt. Eine andere Möglichkeit ist, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine Lohngruppe herauszugreifen. Sie könnte für allgemein verbindlich erklärt werden. Konkret bedeutete das für die Papierverarbeitung: Jede Fachkraft verdiente dann im Westen mindestens 17,37 Euro (Ost: 16,88 Euro).

Welche Vorteile hat die Allgemeinverbindlicherklärung für die Beschäftigten?
Man stelle sich vor: In jedem Betrieb der Druckindustrie oder Papierverarbeitung werden Tariflöhne bezahlt. Zuschläge, Urlaubsgeld und tarifliche Jahresleistung sind überall gleich. Arbeitszeit und Zahl der Urlaubstage ebenfalls. Niemand muss mehr seine Heimatregion verlassen, weil er sich die schlechte Bezahlung nicht mehr leisten kann. Niemand muss fürchten, durch Niedriglöhne in die Armut getrieben zu werden. Stattdessen zahlen Beschäftigte und Unternehmer auf Basis anständiger Löhne Steuern und Beiträge in die Sozialkassen. Davon profitieren alle. Der Wettbewerb um Aufträge findet nicht mehr über niedrige Löhne statt, sondern über gute Produkte und Dienstleistungen.

»Wir fordern eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes. Die Allgemeinverbindlichkeit darf nicht länger an dem (…) Vetorecht der Arbeitgeberverbände scheitern.«

Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di

Das fordert ver.di:


➔ Weg mit dem Vetorecht für Unternehmerverbände. Stattdessen sollte die Mehrheit im Tarifausschuss über eine Allgemeinverbindlicherklärung entscheiden.
➔ Ende der OT-Mitgliedschaft: Mitglieder in Unternehmerverbänden, die Tarifverträge aushandeln, müssen die Tarifverträge auch anwenden.
➔ Tarifverträge sollten so lange nachwirken, bis ein neuer Vertrag an deren Stelle tritt.



Quelle:
ver.di Augsburg Kompakt / Ausgabe 3 / März 2020 ; Originalbericht von Michaela Böhm

Dienstag, 21. Januar 2020

Für einen Tarifvertrag – Der Kampf bei Amazon geht weiter ...


Worum geht es? Seit ein paar Jahren kämpft die Gewerkschaft ver.di für einen Tarifvertrag bei Amazon. Dieser soll sich an den Gehältern im Handel orientieren und nicht an den schlechter bezahlten Standards aus der Logistik-Branche. 


Denn es stellt sich die Frage: Ist Amazon nur ein reines Logistik-Unternehmen oder nicht vielmehr das größte Online-Handelsunternehmen auf dem deutschen Markt?


Ein dickes Brett, das die Gewerkschaft ver.di hier zu bohren hat – aber immer mehr Beschäftigte schließen sich den Streiks und Aktionen an. Selbst an US-Standorten finden sie mittlerweile statt.

Allen Verdianern bei Amazon weiterhin viel Durchhaltevermögen und einen langen Atem beim Durchsetzen dieses wichtigen Tarifvertrages!

In folgendem Video sieht man, wie erfolgreich der Kampf für Tarifverträge in anderen Branchen und Unternehmen bereits geführt wurde:



Quelle: youtube / ver.di tv




Freitag, 20. Dezember 2019

Tolles Jahr – aber etwas fehlt…


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ihr habt es sicher schon bemerkt: Die Blog-Redaktion freut sich auf den Winterschlaf und ist bereits tiefenentspannt. Wir haben uns ein bisschen Ruhe verdient, meinen wir.

Nachdem 2018 extrem konfliktreich war, haben wir in 2019 sehr viel Energie in die Vermittlung von Maßnahmen und Vereinbarungen gesteckt, die ein Jahr zuvor so gar nicht denkbar gewesen wären: Gesundheitsschutz, Umzugsplanung, Integration der WBF und Mitwirkung bei der Personalplanung. Der Betriebsrat hat 2019 extrem viel erreicht und wir haben das publizistisch begleitet.

Dazu kamen etliche allgemeinpolitische Themen: der um sich greifende Rechtsextremismus in unserem Land, die Europawahl oder die Fridays-for-Future-Bewegung, um nur einige zu nennen. Außerdem immer wieder Angriffe von Arbeitgebern auf KollegInnen, die sich als BetriebsrätInnen oder GewerkschafterInnen für andere stark machen.

Wir haben in diesem Blog stets Stellung bezogen und bei vielen Auseinandersetzungen auch persönlich unterstützt. Darum sind wir im Moment tatsächlich ein bisschen erschöpft.



Aber das wird sich nach der Weihnachtspause ändern: Für das kommende Jahr haben wir uns vorgenommen, das Thema Tarifbindung in den Fokus zu nehmen. Der Tarifvertrag „Buchhandel und Verlage in Bayern“ gilt für WELTBILD-KollegInnen nur noch in der Nachwirkung. Tarifliche Lohnerhöhungen gehen an uns vorbei. EIne Runde haben wir bereits verpasst. Während die Mieten kontinuierlich steigen und die Spritpreise voraussichtlich nächstes Jahr explodieren werden, sind unsere Gehälter eingefroren.

In 2019 hat der Arbeitgeber nach dem Nasenprinzip Lohnerhöhungen an einzelne verteilt. Wir sind sicher, dass jeder und jede dieses Geld redlich verdient hat. Aber alle anderen arbeiten ebenfalls hart und haben genauso Anspruch auf die Anpassung ihrer Gehälter an die steigenden Lebenshaltungskosten. Dafür wollen wir im kommenden Jahr mit euch gemeinsam kämpfen.

Aber bevor wir wieder in den Ring steigen, wünschen wir euch frohe Weihnachten im Kreise eurer Lieben und ein gesundes, erfolgreiches und glückliches neues Jahr.

Glück auf! Eure Blog-Redaktion

Freitag, 21. Juni 2019

Glückliche Urlaubszeit


Ist der Urlaub schon geplant? Wo soll die Reise hingehen? 


Wenn alle ganz beseelt sind von dem Gedanken an den Sommerurlaub, nutzen wir GewerkschafterInnen gerne die Gelegenheit den Leuten die Stimmung zu verderben und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht vom Himmel gefallen ist.
Ganz im Gegenteil: Er wurde von Gewerkschaften über viele Generationen hinweg hart erkämpft.


Foto: verdi


Wer arbeitet braucht Erholung. Das liegt in der menschlichen Natur.
Und wie jedes Jahr freut man sich auf den Urlaub. Heute besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Werktagen.

Darf es etwas mehr sein? Habt ihr bei Weltbild 30 Tage? 


Genau! Denn das verdankt ihr einem Tarifvertrag, in dem die zusätzlichen Tage ausgehandelt wurden.


Foto: verdi

Ein kleiner Rückblick in die Historie: 


Die Industrialisierung zu Beginn der 19. Jahrhunderts war geprägt von 16 Stunden Arbeitstagen an 52 Wochen im Jahr. Ab 1848 begannen die Gewerkschaften für höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten zu kämpfen.

Arbeitgeber zeigten ich manchmal großzügig und "gewährten" verdienten Arbeitern schon mal 2-3 Tage Urlaub im Jahr. Jedoch völlig nach eigenem Gutdünken. Kein Arbeiter hatte irgendeinen Anspruch darauf oder konnte das einfordern.

Um das Jahr 1900 erstritten erstmals Brauereiarbeiter, Berliner Straßenbahner, Buchdrucker u.a. tariflich verankerte Ansprüche auf ein paar Tage bezahlten Urlaub.

Bis 1929 gelang es den Gewerkschaften dann in den Tarifverträgen verschiedenster Branchen einen Urlaubsanspruch festzuschreiben.

Nach 1945 zog schließlich der Gesetzgeber der Bundesrepublik nach und schrieb allgemeinverbindlich 2 Wochen Mindesturlaub fest.


Foto:verdi


Bis 1975 konnten die Gewerkschaften über Tarifverträge für die Hälfte aller Beschäftigten in der Bundesrepublik 4 Wochen Urlaub durchzusetzen. Also das Doppelte vom damaligen gesetzlichen Mindestanspruch!

Daraufhin war auch der Gesetzgeber gezwungen noch einmal nachzubessern.
Seit 1995 gilt im Bundesurlaubsgesetz die gesetzliche Mindestregelung von 24 Tagen.

Und das Urlaubsgeld? Bekommt ihr bei Weltbild Urlaubsgeld? 


Auch das Urlaubsgeld ist nicht vom Himmel gefallen, sondern in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden. Erstmals wurde ein Urlaubsgeld übrigens 1966 in der Druckindustrie erstritten.


Foto: verdi


Manchmal lohnt ein Blick auf die Geschichte


Und wer immer heute vermeidet in die Gewerkschaft einzutreten, weil man einen monatlichen Beitrag zahlen muss: Derjenige oder diejenige sollte beim Cocktail an der Strandbar gelegentlich drüber nachdenken, wie es heute mit einem erholsamen Urlaub aussähe, ohne das Engagement der Gewerkschaften.

Die Geschichte des Urlaubes ist nur einer von vielen guten Gründen verdi-Mitglied zu werden!



Mittwoch, 26. September 2018

Eine Umkehr ist dringend nötig

Die Tarifbindung stärken - die Löhne erhöhen


Seit langem kritisieren die Gewerkschaften die zu niedrigen Löhne in Deutsch­land. Lange Zeit standen sie damit weitgehend alleine. Schließlich war es politische Strategie, über den Ausbau von Niedriglöhnen die Wettbe­werbsfähigkeit zu steigern. 2005 hatte der damalige Kanzler Schröder sich sogar gebrüstet, dass er „einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut habe, den es in Europa gibt“.

Leider gibt es den immer noch – nur würde heute wohl kaum jemand mehr damit prahlen. Zu offensichtlich ist, dass er heute gerade das Problem ist – für Deutschland wie für Europa. Letztes Jahr hatte sogar der Internationale Währungsfonds (IWF) von Deutschland neben mehr Investitionen vor allem höhere Löhne gefordert. In einer aktuellen Studie weist nun auch das renommierte Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) detailliert auf die negativen Auswirkungen der deutschen Lohnentwicklung hin – national wie europäisch.

In Folge der „Agenda 2010“ mit abgesenkten Lohnnebenkosten, liberalisierter Leiharbeit, Minijobs und vor allem „Hartz IV“ waren die Löhne und Arbeitsbedingungen in den 2000 er Jahren massiv unter Druck gesetzt worden. Aufgrund der so organisierten Billigkonkur­renz auf dem Arbeitsmarkt gelang es den Gewerkschaften seinerzeit kaum mehr, ausreichende Lohnerhöhungen durchzu­setzen. Vom wirtschaftlichen Wachstum profitierten in jener Zeit vor allem die Gewinne. Die Lohnquote, die die Verteilung zwischen Gewinnen und Arbeitseinkommen anzeigt, sank bis 2007 auf ein historisches Tief. Seitdem hat sie sich wieder erholt. Gewerkschaften konnten bessere Lohnabschlüsse durchsetzen, und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 gab einen zusätzlichen Schub.

Deutlich steigende Löhne sind Voraussetzung für eine bessere Entwicklung in Deutschland wie insgesamt in Europa

Dennoch liegt die Lohnquote immer noch deutlich unter dem langfristigen Niveau. Wäre dieses bereits wieder erreicht, hätten die Arbeitnehmer/innen allein 2017 durchschnittlich 2.000 Euro mehr im Geldbeutel gehabt. Allerdings haben sich die Tariflöhne immer noch deutlich besser entwickelt als die gesamten Bruttolöhne und so die Lohnentwicklung insge­samt stabilisiert. Das Problem ist jedoch, dass noch so gute Tarifabschlüsse nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten erreichen. Die andere Hälfte ist nicht mehr tarifgebunden. Da zahlen die Arbeitgeber, was sie wollen – und das ist weit weniger als der Tariflohn. Eine Ursache für die stark rückläufige Tarifbindung ist der gesunkene Organisations­grad der Beschäftigten, woran das Vordringen prekärer Arbeit einen maßgeblichen Anteil hat. Hinzu kommen massive Erosionserschei­nungen auf der Arbeitgeberseite. Um Billiglohnstrategien fahren zu können, treten Arbeitgeber vermehrt aus ihren Verbänden aus oder wechseln in eine Mitglied­schaft ohne Tarif. Tarifverträge gelten dann nicht mehr für sie.

In der Konsequenz hat Deutschland permanent an Wettbewerbs­fähigkeit gewonnen. Zu der traditionell hohen Qualität deutscher Produkte kamen die niedrigen Lohnkosten hinzu, deren Entwicklung lange Zeit deutlich hinter der anderer europäischer Länder zurück­blieb. Die Kehrseite: Eine schwache Lohnentwicklung hat auch eine schwache Nachfrage zur Folge. Importe konnten mit dem boomen­den Export nicht mithalten. Immer höhere Exportüberschüsse führten zu zunehmendem Verdruss anderer Länder. Inzwischen bieten sie auch dem amerikanischen Präsidenten Trump Munition für seine „America first“-Manie. Denn die mit Schulden verbundenen Exportdefizite vieler unserer Handelspartner sind in der Tat Folge der extremen deutschen Exportausrichtung. Deutlich steigende Löhne sind damit Voraussetzung für eine bessere Entwicklung in Deut­schland wie insgesamt in Europa: Der Niedriglohnsektor würde kleiner, die Binnennachfrage gestärkt und steigende Importe würden zu mehr Mit- statt Gegeneinander in Europa führen.

Gute Tarifabschlüsse und eine Stärkung der Tarifbindung haben daher für ver.di oberste Priorität. Zur Unterstützung brauchen wir eine klare Abkehr von der „Agenda 2010“-Politik, damit gute und gut bezahlte Arbeit gestärkt wird. Kurzfristig würde dazu eine wirksame Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen beitragen. Etwa indem gemeinsam von den Tarif­parteien eingebrachte Anträge im paritätisch besetzten Tarifaus­schuss nur mit Mehrheit abgelehnt werden könnten. So würde eine Blockadehaltung der Arbeitgeber verhindert. Ein Tarifvertrag wäre dann auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs verbindlich. Wir wären einen großen Schritt weiter.

Montag, 12. Februar 2018

Mehr Geld? Bei IG Metall ja, bei Buchhandel noch nicht und bei uns?


Letzte Woche kam in den Nachrichten, dass die IG Metall in Baden Württemberg folgenden Pilotabschluss geschafft hat:
  • 2018: Einmalbetrag 100 € und 4,3 % ab 1.4.2018
  • ab 2019: 27,5 % Tarifliches Zusatzgeld eines Monatsentgelts (Geld oder freie Zeit) und jährlich wiederkehrende 400 € Entgeltzahlung
  • Kurze Vollzeit (28 Stunden) bis zu 24 Monate , die wiederholbar ist (ab 2 Jahre Betriebszugehörigkeit)
  • Gesamt Laufzeit  27 Monate bis 31.03.2020
Ein sehr guter Abschluss, den die Mitglieder mit Aktionen und Streiks erkämpft haben.

In der gleichen Zeit waren Verhandlungen bei Buchhandel und Verlagen in Bayern. 
In drei Verhandlungsrunden bewegte sich nichts, denn einmal mehr verknüpften die Arbeitgeber die Entgelterhöhung mit Gegenforderungen: ohne Verschlechterungen im Manteltarifvertrag (MTV), den sie erneut kündigten, gäbe es auch diesmal keine Einkommenserhöhung. Gegen diese altbekannte Erpressungsmethode hat sich die ver.di-Tarifkommission entschieden gewehrt. Unsere Forderung war: MTV schließen, Geld her!

Während in anderen Bundesländern und auch in bayerischen Haustarifen inzwischen akzeptable Abschlüsse erreicht wurden, haben sich die bayerischen Arbeitgeber eingemauert. Auch in der vierten Runde wiederholten sie: ohne materielle Abstriche im MTV gibt es keinen Entgeltabschluss! Am Ende der 4. Verhandlung legten sie dann ein unterirdisches Angebot auf den Tisch:

- 12 Null-Monate
- 2 % mehr ab 1. April 2018
- Laufzeit bis zum 31.03.2019
- Streichung der Spätöffnungszuschläge
- Ausweitung des Geltungsbereichs (d.h. mehr tariflose AT-Beschäftigte als bisher)

Das hat die ver.di-Verhandlungskommission entschieden abgelehnt, sich dennoch weiterhin gesprächsbereit gezeigt und vorgeschlagen, sich dann wieder zu treffen, wenn die Arbeitgeberseite ein annehmbares Angebot macht, das nicht nur die Inflationsrate ausgleicht, sondern eine echte Einkommenssteigerung bedeutet.

Und bei uns?
Seit wir von Droege gekauft worden sind, gab es keine tarifliche Erhöhungen. Der Tarif ist auf dem Stand von 2012 eingefroren. Unser Arbeitgeber ist kein Mitglied in einem Arbeitgeberverband. Somit auch nicht am Tisch bei den Verhandlungen der Buchhändler und Verleger.

Wieso macht der Betriebsrat da nichts?
Der Betriebsrat darf laut Gesetz keinen Tarifvertrag verhandeln. Das darf nur ein Arbeitgeberverband oder der Arbeitgeber, sprich Weltbild, zusammen mit der Gewerkschaft, bei uns ver.di.
Die Gewerkschaft besteht aus Mitgliedern, also aus uns Kolleginnen und Kollegen. Sind genügend organisiert, können diese KollegInnen einen Tarif einfordern. Dies kann dann einhergehen mit Aktionen. Weil Weltbild einen guten Tarif gewiss nicht freiwillig hergeben will. Und der Begriff "Gut" für uns eine andere Bedeutung hat als für Weltbild.

Es geht also nur zusammen. Und nur organisiert. Das Ergebnis sieht man an der IG Metall.

Montag, 22. Januar 2018

Tarifverträge - und was Betriebsräte damit zu tun haben


Seit Jahren ist die Tarifbindung rückläufig. 
Die jährliche Auswertung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung (IAB) hat ergeben, dass nur noch rund 57 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Ende der 90er Jahre waren es noch etwa 75 Prozent.


Tarifverträge - was war das noch mal genau?

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeberverband und der zuständigen Gewerkschaft, wie etwa der ver.di, IG Metall etc.
Die garantierte Tarifautonomie, die mit dem Recht auf Koalitionsfreiheit im Grundgesetz  (Art. 9 Abs. 3 GG, Tarifvertragsgesetz) verankert ist, verbietet die Einmischung Dritter. Auch eine Einmischung durch den Staat ist nicht erlaubt.


Unterschiedliche Formen von Tarifverträgen

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Hier werden die Höhe der Löhne und Gehälter, sowie die Ausbildungsvergütung geregelt.

Rahmentarifvertrag

In diesem werden die Tätigkeiten und Qualifikationen der verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen beschrieben.

Manteltarifvertrag

Dieser Tarifvertrag regelt alle anderen Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise
- Dauer und Verteilung der Arbeitszeit
- Zahl der Urlaubstage
- Weihnachtsgeld
- Kündigungsfristen und
- Probezeiten

Branchen- und Flächentarifvertrag

Wie der Name vermuten lässt, gelten diese Tarifverträge für einen gesamten Wirtschaftszweig ("Fläche").

Haustarifvertrag

Dieser Vertrag wird zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen.
Diese Art Tarifvertrag wird immer dann geschlossen, wenn im Vorfeld kein Flächentarifvertrag abgeschlossen wurde.
Vermehrt werden diese Verträge geschlossen, wenn ein Arbeitgeber, wie zum Beispiel Droege für Weltbild, kein Mitglied (mehr) im Arbeitgeberverband ist.

Tarifverträge haben Vorrang. Das bedeutet, dass Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträge den/die ArbeitnehmerIn nicht schlechter stellen dürfen, als der Tarifvertrag.

Tarifverträge dienen zudem Unternehmen, in denen es keine tarifliche Bindung gibt, als Orientierungshilfe beziehungsweise als Richtschnur.

Tarifflucht

Einen sehr negativen Trend, den man die letzten Jahre beobachten kann, ist die immer weiter zurückgehende tarifliche Bindung von Unternehmen.

Ein großer Anteil der Unternehmer in Deutschland ist nicht mehr oder war noch nie Mitglied im Arbeitgeberverband. Dadurch ist es ihnen freigestellt, Tarifverträge abzuschließen oder eben auch nicht.
Manch ein Arbeitgeber will auf die Vorteile der Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband nicht verzichten, dennoch keine Tarifverträge abschließen. Für speziell dieses Klientel hat sich der Arbeitgeberverband etwas einfallen lassen, die OT-Mitgliedschaft. OT steht für "ohne Tarifbindung". Der Vorgang, sich der Tarifbindung zu entziehen, wird als Tarifflucht bezeichnet.

Vorteile für den Arbeitgeber

Dass Tarifverträge den ArbeitnehmerInnen Vorteile bieten, ist unumstritten.
Aber auch Arbeitgeber profitieren von eben diesen.
So bietet jedes tarifgebundene Unternehmen die gleichen Arbeitsbedingungen und zahlt den gleichen Lohn, dadurch gelten die gleichen Wettbewerbsbedingungen.
So lange ein Tarifvertrag läuft, gilt die sogenannte "Friedenspflicht", das heißt, dass in dieser Zeit in der Regel nicht gestreikt werden darf. Somit muss der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht mit andauernden Konflikten im Betrieb rechnen.

Tarifflucht rechtlich einschränken

Für DGB und Gewerkschaften steht fest, dass eine Rückkehr zur flächendeckenden Tarifbindung rechtlich flankiert werden muss.
In einem 14-Punkte-Papier legt der DGB dar, wie die Tarifbindung gestärkt werden soll. Ziel ist es, den Arbeitgebern den Ausstieg aus der Tarifbindung zu erschweren. Unter anderem will der DGB die sogenannten OT-Mitgliedschaften einschränken.
Des Weiteren fordert der DGB, dass Tarifverträge auch dann gelten, wenn Unternehmen durch einen Betriebsübergang oder durch Abspaltung zerschlagen werden.
Zudem wollen die Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht, um gegen die Arbeitgeber vorgehen zu können, die trotz Mitgliedschaft Tarifverträge nur teilweise anwenden.

Betriebsräte überwachen Tarifverträge

Da Tarifverträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber abgeschlossen werden, ist die Aufgabe der Betriebsräte deren Überwachung bzw Schutz.

In Unternehmen die keinen Betriebsrat haben, gibt es auch häufig keine Tarifverträge.

Quelle: www.dgb.de


"Tarifbindung ist ein Gradmesser dafür, ob gesellschaftliche und kollektive Regeln Sicherheit für die Beschäftigten vor der Willkür der Marktgesetzte bieten, betont der Erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann.
Deshalb ist eine Rückkehr in die Tarifbindung unabdingbar.
Voraussetzung dafür ist, laut Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung beim ver.di Bundesvorstand, dass die Beschäftigten mitziehen und sich vor Ort engagieren. Je mehr sich beteiligen, desto höher der Druck auf den Arbeitgeber.

Von fairen Tarifverträgen profitieren letztlich alle - Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Quellen:
- www.verdi.de
- www.dgb.de

Freitag, 10. November 2017

Dem Lohndumping Einhalt gebieten

Tarifverträge müssen für allgemeinverbindlich erklärt werden


Heftiger Applaus von ver.di für den Spitzenmanager von Lidl und Kaufland - das hätte sich noch vor kurzem niemand träumen lassen. Am wenigsten wohl Klaus Gehrig selbst, der seit Jahren den Schwarz-Konzern führt. Ende Juli plädierte er bei einem Symposium in Berlin nach­drücklich für die Allgemein­verbindlichkeit der Tarif­verträge im Handel und erntete die Zustimmung vieler, die sich mit diesem Ziel in der Kampagne "Einer für alle!" engagieren. Mag dieser Schulterschluss zunächst irritieren, so erweist er sich auf den zweiten Blick als sehr plausibel. Denn trotz gegensätzlicher Interessen und Kontroversen - genannt sei hier die fehlende betriebliche Mitbestimmung in den Discount-Filialen - gibt es einen starken gemeinsamen Nenner: das Ja zur Tarifbindung. Schließlich würden Tarifverträge, die überall im Handel gelten, das um sich greifende Lohndumping beenden und für annähernde Wettbewerbsgleichheit bei den Personalkosten sorgen.
Im Handel ist Gefahr in Verzug. Der seit langem zu beobachtende Verdrängungskampf nimmt an Intensität zu. Unternehmen bedienen alle Register, um "Mitbewerber" aus dem Markt zu drängen oder zu übernehmen. Rabattschlachten gehören zum Standardrepertoire, kosten aber oft Rendite. Auch die exzessiven Öffnungszeiten werden als Waffe eingesetzt, weil sie für viele kleinere Händler zu teuer sind und ihnen das Genick brechen. Was ein wenig nach Monopoly aussieht, ist bitterer Ernst. Das zeigen beispielhaft Namen wie Hertie, Wertheim, Praktiker, Quelle, Neckermann, Arcandor und Kaiser's / Tengelmann.

Die Tarifflucht ist alarmierend und der ruinöse Wettbewerb droht auch erfolgreiche Unternehmen zu treffen

Bei der Jagd nach den größten Profiten ziehen einige der Konkurren­ten ausnahmslos alle Register. Die Tarifflucht ist alarmierend und der ruinöse Wettbewerb droht auch erfolgreiche Unternehmen zu treffen. Zumal mit Amazon ein ernst zu nehmender Tarif­außenseiter den Markt aufmischen will, koste es, was es wolle: Als nächste Ero­berung wird der besonders hart umkämpfte Lebensmittel­handel angepeilt. Der Online-Riese Amazon steht beispiel­haft für ein Geschäftsmodell, bei dem niedrige Löhne öffentlich subventioniert werden. Dieses Modell produziert und verschärft Erwerbs- und Altersarmut. Schon heute müssen rund 150.000 Beschäftigte aus dem Einzel­handel zu ihrem Lohn Hartz-IV-Leistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Wie viele tatsächlich einen Anspruch hätten, ist noch nicht erforscht.
Dumping und schlechte Arbeitsbedingungen greifen um sich, seit die Handelsverbände im Jahr 2000 eine Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung" eingeführt haben und danach den Konsens mit den Gewerkschaften über allgemeinverbindliche Tarife aufkündigten. Die Tariflosigkeit ist auf einen Höchststand geschnellt. Außer Amazon stehen dafür u.a. Firmen wie Peek & Cloppenburg, bofrost, OBI, Globus, Hornbach, Möbel Lutz, Woolworth, Norma, Toys R Us, Wöhrl sowie viele privat geführte Edeka- und Rewe-Märkte. Zwei Drittel aller Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten aktuell ohne den Schutz des Tarifvertrages, im Groß- und Außenhandel sind es rund 80 Prozent. Sie alle verdienen im Schnitt etwa ein Drittel weniger als nach Tarif, und selbst dort, wo nach Tarif gezahlt wird, sind viele Stellen in Teilzeit- und Minijobs zerstückelt worden. Nur noch jede und jeder Dritte im Einzel- und Versandhandel arbeitet Vollzeit. Zusätzlichen Druck erzeugen Leiharbeit und Befristungen. Vor allem für sehr viele Frauen führt dieser Weg direkt in die Altersarmut, wenn er nicht schnellstens blockiert wird. Etwa 2,5 Millionen Beschäftigten droht nach Berechnungen von ver.di wegen zu niedriger Einkommen Armut im Alter. Die öffentlichen Kassen müssten milliardenschwere Unterstützungen zahlen...
Um die skandalösen Zustände bekannt zu machen und eine Kehrtwende herbeizuführen, hat der ver.di-Fachbereich Handel im Frühjahr die Kampagne "Einer für alle!" gestartet. Noch blockieren die Arbeitgebervereinigung HDE und andere Verbände eine gemeinsame Initiative für gesetzliche Maßnahmen, die eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (AVE) durch das Arbeitsministerium erleichtern. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger machten deshalb bei dem Berliner Symposium mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Unternehmen erneut die Dringlichkeit schnellen Handelns deutlich. Bei vielen ver.di-Aktionen wurde bereits Druck für allgemein­verbindliche Tarifverträge gemacht, auch in der Tarifrunde 2017. Gleichzeitig ist erneut sehr klar geworden, dass Mitgliederstärke und Kampfkraft auch in Zukunft entscheidend für jede Tarif­auseinander­setzung sein werden. Egal, ob mit oder ohne AVE: Ein bequemes Abo auf faire Einkommen wird es in diesem Wirtschafts­system nicht geben.

(Quelle: ver.di publik )

Mittwoch, 16. August 2017

Ein Tarifvertrag für alle


Zunehmende Tarifflucht und Dumpinglöhne haben eine alte Debatte entfacht. Sollen Tarifverträge wieder automatisch für alle gelten?

Die Diskussion ist nicht neu in der Gewerkschaftsbewegung: Sollen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden und dann wie ein Gesetz für alle Unternehmen und Beschäftigten der jeweiligen Branche verbindlich gelten oder nicht?
Die Bedenken, dass Beschäftigte den Tarifvertrag als selbstverständlich empfinden und ohne Engagement und Gewerkschaftsmitgliedschaft tarifliche Leistungen wie Tariferhöhungen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld automatisch "mitnehmen", sitzen tief. Ein allgemeiner Rückgang der gewerkschaftlichen Kampfkraft wäre also eine mögliche Folge.
Auf der anderen Seite gibt es das Problem der "Trittbrettfahrer" auch in Unternehmen, in denen es bereits einen Tarifvertrag gibt. Das Hauptargument für mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge überschattet ohnehin die gesamte Diskussion: Die zunehmende Tarifflucht, mit der sich Unternehmen höhere Gewinne und Wettbewerbsvorteile auf dem Rücken der Beschäftigten versprechen. Sie setzt ganze Branchen beim Thema Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck und sorgt bei vielen Beschäftigten für untertarifliche Bezahlung - ganz zu schweigen von den Spätfolgen wie niedrige Renten und die Gefahr der Alters­armut. Laut Hans-Böckler-Stiftung gilt mittlerweile überhaupt nur noch für 56 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ein Tarifvertrag.
Im Einzelhandel, der größten Dienstleistungsbranche in Deutschland, sind es sogar nur noch 30 Prozent der Beschäftigten, die mit einem Tarifvertrag arbeiten. Das hat beispielsweise zur Folge, dass eine Vollzeitkraft im Verkauf bei einem tarifgebundenen Unternehmen wie Galeria Kaufhof in der Mönckebergstraße, 37,5 Stunden die Woche mit entsprechendem Tarifgehalt arbeitet, während ihre Kollegin nebenan bei Peek & Cloppenburg für die gleiche Tätigkeit weniger Geld bekommt und mehr Stunden arbeiten muss.
Um diese und weitere Ungerechtigkeiten zu beseitigen, möchte der ver.di-Fachbereich Handel die Flächentarifverträge im Einzel- und Versandhandel in Hamburg und darüber hinaus bundesweit wieder für allgemeinverbindlich erklären lassen. Bis ins Jahr 2000 war dies jahrzehntelang der Fall. Zu diesem Schritt muss es aber Einigkeit mit dem Arbeitgeberverband und ein öffentliches Interesse geben. Anschließend kann die sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) auf Landes- oder Bundesebene bei dem jeweiligen Ministerium beantragt werden.
Doch die Arbeitgeber im Einzelhandel sträuben sich bisher stark gegen die AVE. Da die Gewerkschaft die Entscheidung über eine Allgemeinverbindlichkeit ihrer Tarifverträge nicht eigenständig treffen kann, müssen die Arbeitgeber und auch die Politik mit im Boot sein.

Wie es gehen kann ...


Mit der Kampagne "Einer für alle" versucht ver.di seit einiger Zeit, Druck aufzubauen, um möglichst viele Arbeitgeber und die Politik zu überzeugen, diesen wichtigen Schritt gegen Tarifflucht und Dumpinglöhne im Handel doch noch mitzugehen.
Dass eine AVE sinnvoll ist und gut funktionieren kann, zeigt das Hamburger Wach- und Sicherheitsgewerbe. Rund 40 Prozent der 10.000 Sicherheitsbeschäftigten waren bisher in tariflosen Unternehmen tätig. Auch da gab es Lohndumping und Bezahlung unter Tarif. Sogar das Bundesinnenministerium schrieb im Vorfeld des G 20 Gipfels einen Auftrag aus, in dem den Anbietern die Unterschreitung des Tarifvertrages um bis zu fünf Prozent ermöglicht wurde. Damit ist jetzt Schluss. Rückwirkend zum 1. Januar des Jahres haben ver.di und der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) bei der Freien- und Hansestadt Hamburg die AVE für den Lohntarifvertrag beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben, der Tariflohn gilt nun für alle. Ein Beispiel, das gerade in Branchen mit hoher Tarifflucht Schule machen sollte. 


Mittwoch, 31. Mai 2017

Verdi startet Kampagne für den Handel


"Einer für alle – alle für einen"  unter diesem Motto kämpft verdi für einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Handelsunternehmen.


Das Ziel: Ein Tarifvertrag, der für alle Unternehmen im deutschen Handel gelten soll! 

Denn wie sieht es bislang aus? Der Gesetzgeber sagt, die Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) handeln regelmäßig das Lohnniveau untereinander aus. In den letzten Jahren steigen aber immer mehr Firmen aus dem Arbeitgeberverband aus oder treten gar nicht erst ein. Das hat fatale Folgen. Diese Firmen sind dann nicht mehr an Tarifverträge gebunden und unterlaufen die Vereinbarungen der Tarifparteien. Darunter leiden insbesondere die Angestellten in Hinblick auf Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, die Höhe des Einkommens etc.

Der Vorstoss von verdi zielt darauf ab, dass sich niemand mehr, der sich in der Branche tummelt, dem Tarifvertrag entziehen kann. Ganz egal, ob er Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder nicht! 



Dagegen werden viele Firmen und Politiker Sturm laufen. Unmöglich, werden sie rufen! Geschäftsschädigend! Behinderung des freien Unternehmertums!

Aber warum eigentlich? Betrachtet man die Sache mal aus einer anderen Perspektive, zeigt sich nämlich der große Vorteil einer solchen Regelung: Denn sie vermeidet, dass die Platzhirsche (siehe Amazon, Zalando u.a.) ihre Konkurrenten zunehmend vom Markt verdrängen, weil sie sich durch niedrige Personalkosten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, gegenüber denen, die noch nach Tarif zahlen. Wenn alle Firmen die gleichen Tarifbedingungen haben, entfällt die katastrophale Abwärtsspirale bei den Löhnen, mit denen man sich gegenseitig unterbietet, um den Gegner aus dem Feld zu schlagen. Und diejenigen, die bislang fair nach Tarif zahlen, sind nicht mehr die belächelten Idioten der Branche, sondern bekommen selbst wieder faire Wettbewerbsbedingungen.




Eine win-win-Situation für fast alle 


Von einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag werden profitieren: Die Arbeitnehmer, deren Arbeits- und Gehaltssituation sich verbessern wird. Und auch viele Händler, weil es keine negativen Wettbewerbsverzerrungen mehr gibt.

Das wird ein dickes Brett sein, dass es da zu bohren gilt. Es wird ein hartes Stück Arbeit für die Gewerkschaft werden, dieses Ziel zu erreichen. Die Widerstände uneinsichtiger Firmen und ihrer Lobby sind mit Sicherheit groß. Aber es lohnt sich, darauf hin zu arbeiten und verdi bei dieser wichtigen Kampagne zu unterstützen!



Mittwoch, 21. September 2016

Gegen die Amazonisierung


Die Wirtschaft befindet sich natürlich in einem permanenten Wandel. Nichts bleibt beständig so, wie es einmal war. Die Frage ist bloß: In welche Richtung verändert sich die Wirtschaftswelt, die maßgeblich das gesellschaftliche Leben in unserem Land bestimmt?

Vor wenigen Wochen nahm DGB-Chef Reiner Hoffmann an einer Betriebsversammlung von Amazon in Bad Hersfeld teil, begleitet von einer spontanen Streik-Aktion vor den Werkstoren. (Link zum Bericht in der Hessenschau )

Im hessischen Bad Hersfeld kämpfen die Beschäftigten schon seit über 3 Jahren für die Einführung des Einzelhandel-Tarifes. Doch nach wie vor stemmt sich der Handelsriese Amazon mit aller Macht gegen eine Tarifbindung. Die vielen Amazon-Beschäftigten in Graben, im Süden von Augsburg, können ebenfalls ein Lied davon singen.

Unternehmen entziehen sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung


Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann warnte deshalb in Bad Hersfeld vor einer Amazonisierung Deutschlands. Der Internet-Händler sei exemplarisch dafür, wie Unternehmen verstärkt aus der Bindung an Tariflöhne und Tarifverträge ausbrechen. Allein in Hessen sind demnach nur noch 32% der Unternehmen in der Tarifbindung. Vor 15 Jahren waren es noch 46%. Eine alarmierende Entwicklung!


Bild: hessenschau, copyright hr

Die Tendenz jedenfalls ist klar: Die Entwicklung gehe eindeutig in die Richtung, dass sich Unternehmen in Deutschland zunehmend ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung entziehen, warnte DGB-Chef Hoffmann.

Und da wir gerade beim Thema sind: Die Droege Group löst das Problem mit der bisherigen Tarifbindung der Weltbild Logistik so, dass sie diesen Unternehmensteil auflöst und über externe Dienstleister ins Ausland verlagern will. Die ALSO-Logistik, die dann später das moderne Hochregallager in Augsburg wieder in Betrieb nimmt, stellt dort mit Sicherheit Leute ein – ohne Tarifvertrag. Die Aktionäre der ALSO wird es freuen, wenn solch ein Vorgehen viel Geld in ihren Säckel spült. Willkommen in der schönen neuen Arbeitswelt!

Was sich in den einzelnen Unternehmen vor Ort abspielt, ist im Prinzip genau das, was auch im großen wirtschaftlichen Rahmen vor sich geht. Und das ist sicher nicht die Form von wirtschaftlichem Wandel, die man sich für unser Land wünscht, oder?



Donnerstag, 21. Januar 2016

Presseschau: Lesensart, Schöne Bescherung bei Amazon



Einen sehr kritischen und sehr kenntnisreichen Blick auf den Vorgang der Filialschließungen der Weltbild-Filialen mit Hilfe der Firma Lesensart und auf Herrn Droege kann man unter

https://www.immobilien-zeitung.de/134609/grosse-kunst-weltbild-halbiert-sein-filialnetz

nachlesen.

So einen Artikel würde man sich in der überregionalen Tagespresse wünschen !


In der ver.di-Zeitschrift publik, Ausgabe 8/2015, haben wir einen interessanten Artikel gefunden, der die schöne neue Arbeitswelt beschreibt, die Amazon gerade am lebenden Objekt ausprobiert.

Ab 2016 wird bei Amazon in Leipzig ein Urlaubstag gestrichen.
Das hat das Management so beschlossen.

Kollegen/innen werden lückenlos durch Scanner überwacht und erhalten Abmahnungen oder Motivationsgespräche mit Vorgesetzten, wenn sie zu früh in die Pause gehen oder 1-2 minütige Inaktivitäten (!) durch Unterhaltungen haben.

Auch dem größten Gewerkschaftsgegner sollte klar sein, dass solche Maßnahmen nur dann erfolgreich bekämpft werden können, wenn sich möglichst viele Mitarbeiter gewerkschaftlich organisieren und dass die Mitarbeiter der Willkür der Arbeitgeber ausgeliefert sind, wenn sie das nicht tun.
Und wenn Amazon damit Erfolg hat, wird das die Vorlage für alle anderen Arbeitgeber, bei denen die Mitarbeiter nicht ausreichend gewerkschaftlich organisiert sind.

Und nun der Artikel:

Aus:
https://publik.verdi.de/2015/ausgabe-08/gewerkschaft/titel/seite-1/A1



Illustration: Kittihawk

Der Versandhandelsriese bezeichnet sich gern als guten Arbeitgeber, doch den Amazon-Beschäftigten in Leipzig hat er jetzt einen Urlaubstag gestrichen. Die Streiks gehen weiter


Von Maria Kniesburges

Den Beschäftigten bei Amazon am Standort Leipzig wird ab Anfang kommenden Jahres ein Urlaubstag gestrichen. Die Ankündigung kam pünktlich zur Weihnachtszeit. Bei dem weltweit größten Online-Versandhändler herrscht die Devise: Wie die Arbeitsbeziehungen aussehen, das entscheidet allein das Konzern-Management. Verhandlungen über einen Tarifvertrag, wie sie ver.di fordert, lehnt der US-Konzern mit Jeff Bezos an der Spitze kategorisch ab. In dem zähen Kampf der Amazon-Beschäftigten für die tarifvertragliche Absicherung ihrer Arbeitsbedingungen geht es um elementares Arbeitsrecht. Eine Auseinandersetzung, deren Bedeutung weit über den direkten Konflikt hinausreicht.

"Bei Amazon treffen wir auf ein System totaler Kontrolle und Gängelung mit sogenannten Inaktivitätsprotokollen und Feedback-Gesprächen, in denen Mitarbeiter massiv unter Druck gesetzt werden", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf dem Bundeskongress der Gewerkschaft im September in Leipzig. Und er fügte hinzu: "Was wir bei Amazon antreffen, klingt nach Manchester-Kapitalismus und ist doch zugleich ein auf die Zukunft gerichtetes Labor der Ausbeutung." Aufgabe der Gewerkschaft sei es, "dafür zu sorgen, dass die Arbeit der Zukunft so nicht aussieht".

Ende November haben die Beschäftigten bei Amazon an nahezu allen Standorten ihren Streik wieder aufgenommen. Und sie haben angekündigt, im Dezember, also mitten im Weihnachtsgeschäft, abermals in den Streik zu treten.

"Solange der Versandhändler sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, wird es in diesem Jahr zu flexiblen, auch kurzfristig angesetzten Streiks kommen, auf die das Unternehmen sich schlechter einstellen kann", sagte Stefanie Nutzenberger, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für den Handel. Sie nannte es einen "Skandal, dass Amazon das Recht der Beschäftigten auf einen Tarifvertrag und damit auf existenzsichernde und garantierte Arbeitsbedingungen missachtet".

Und für dieses Recht kämpfen die Amazon-Beschäftigten seit nunmehr rund zweieinhalb Jahren beharrlich und unbeirrt. Verschiedene Erfolge haben sie auf ihrem langen Weg bereits erreicht: Der US-Konzern zahlt mittlerweile Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn auch nicht in der Höhe, wie sie in dem Tarifvertrag für den Einzel- und Versandhandel festgelegt ist. Auch Lohnerhöhungen konnten zwischenzeitlich erreicht werden, die jedoch ebenfalls deutlich unter der Lohnhöhe liegen, die der genannte Tarifvertrag vorsieht. Und: Die Erfolge sind nicht per Tarifvertrag abgesichert und können daher einseitig wieder gestrichen werden. Tarifvertragliche Festlegungen, die den Beschäftigten Sicherheit geben, lehnt das Management aber hartnäckig ab, das hat auch der Chef von Amazon Deutschland, Ralf Kleber, gerade erst wieder über die Medien bekräftigt. Dem Berliner Tagesspiegel sagte er noch am 7. Dezember: "Ich glaube nicht, dass man einen Tarifvertrag braucht, um ein guter Arbeitgeber zu sein." Soll heißen: Was "ein guter Arbeitgeber" ist, bestimmen wir.

Passend dazu wurde erst kürzlich bekannt, dass der Konzern Abmahnungen an Beschäftigte verschickt hat, denen er vorwirft, zu früh in die Pause gegangen zu sein. Und dabei geht es um den Zeitraum von einer Minute. Denn das Kontrollsystem bei Amazon ist lückenlos. Die Scanner in den Versandzentren zeichnen sämtliche Bewegungen der Beschäftigten auf. "Das System weiß immer, wer was in welcher Zeit transportiert. Und auf Inaktivität folgt Maßregelung. Ein sogenanntes Inaktivitätsprotokoll, das der Berliner Zeitung vorlag, enthielt zum Beispiel den Vermerk, dass ein Mitarbeiter bereits zweimal durch jeweils ein- und zweiminütige Unterhaltungen aktenkundig geworden sei. Man habe ihn daher im Gespräch belehrt, dass er seine arbeitsvertragliche Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verletzt habe", berichtete der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf dem ver.di-Kongress. So klingen Nachrichten über einen selbsternannten "guten Arbeitgeber".

Wie existentiell die lange Auseinandersetzung für die Beschäftigten ist, hat sich mit der willkürlichen Streichung eines Urlaubstags am Standort Leipzig gerade erst wieder gezeigt. Gegen Willkür braucht es einen langen Atem. Dass sie ihn haben, beweisen die Beschäftigten aufs Neue mit ihren Streiks in der Weihnachtszeit.

Gerade erschienen ist die Broschüre: Der lange Kampf der Amazon-Beschäftigten. Labor des Widerstands: Gewerkschaftliche Organisierung im Onlinehandel, von Jörn Boewe und Johannes Schulten, Rosa-Luxemburg-Stiftung (Hg.). Sie kann kostenlos bestellt werden unter bestellung@rosalux.de


Dienstag, 15. September 2015

Ein abgekartetes Spiel: Friss und stirb trotzdem


Am Montag hat Hermann Scharl als Vertreter von ALSO dem Betriebsrat das Konzept präsentiert, das die Interessenvertretung bisher nur aus der Zeitung kannte. Hier die zentralen Forderungen des Arbeitgebers:
• Entlassung von 350 KollegInnen
• nur 150 MitarbeiterInnen dürfen bleiben
• dafür sollen im Schnitt bis zu 75 LeiharbeitnehmerInnen beschäftigt werden
• Aufhebung der Betriebsvereinbarungen (z. B. über Zulagen)
• Kürzung des Urlaubs auf 25 Tage im Jahr
• Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden zum 1.10.2015
• Kürzung der Gehälter um ca. 20% sofort
• Umwandlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in leistungsbezogene Zahlungen
• Totale Flexibilisierung von Arbeitszeiten und Einsatzbereichen der MitarbeiterInnen
Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für den Handel in Augsburg, schäumt: "Über Jahre haben Gewerkschaft und der Betriebsrat für vernünftige, gesunderhaltende Arbeitsplätze gekämpft. Diese Arbeitsplätze will ALSO im Handstreich in prekäre Beschäftigungsverhältnisse umwandeln. Zahlen sollen am Ende die Sozialkassen und damit die Allgemeinheit." Gürlebeck sieht auch einen Angriff auf die gesetzlich verankerte Mitbestimmung: "Die neue ALSO soll betriebsrats- und gewerkschaftsfrei werden. Wir werden nur noch als Investitionshemmnis gesehen!" 

Die ersten KollegInnen sollen bereits am 30. September die Verträge für eine Transfergesellschaft unterschreiben. Allerdings verrät ALSO keine Details zu dieser Transfergesellschaft: Wir haben keine Antwort bekommen, wie lange die Transfermaßnahme dauern soll (2 Monate? Ein Jahr?) und wie hoch der Aufzahlungsbetrag sein könnte. Genauso wenig war ALSO bereit, irgendeine Aussage zur Beschäftigungssicherung der verbleibenden MitarbeiterInnen zu machen. Selbst konkrete Zahlen zum Leiharbeiter-Einsatz an anderen ALSO-Standorten wurden uns verweigert. 

Erpressung statt Verhandlungen

Am Montag war auf Arbeitgeberseite niemand bereit, irgendeine Art von Garantie für auch nur eine einzige der getroffenen Aussagen zu übernehmen. Standardantwort auf jede diesbezügliche Nachfrage: "Das hängt von der Geschäftsentwicklung ab." ALSO gefällt sich in der Rolle des Bieters für ein x-beliebiges Pleiteunternehmen. Von der gemeinsamen Vergangenheit will man auf ALSO-Seite nichts wissen, schon gar nicht von den unzähligen eigenen Versäumnisse im Zuge der missglückten Sanierung. Das Angebot von ALSO lautet kurz "Friss oder stirb!" Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz ist fassungslos: "ALSO setzt das Insolvenzrecht als Waffe gegen die eigene Belegschaft ein." Der Standort sei hochattraktiv, das hätten die ALSO-Abgesandten am Montag mehrfach betont. "Aber sie wollen alles zum Nulltarif. Das ist modernes Raubrittertum."

Der Arbeitgeber lässt Betriebsrat und Gewerkschaft völlig in der Luft hängen. Auf keine Frage gibt es eine sinnvolle Antwort. ALSO zeigt keine Ansatzpunkte für zielführende Verhandlungen auf. Stattdessen wird immer wieder das Schreckgespenst einer Betriebsschließung beschworen, die gleichzeitig das Aus für WELTBILD bedeuten würde. Von der WELTBILD-Geschäftsführung sitzt übrigens niemand am Tisch. Es scheint langsam, als sei der Betriebsrat der einzige, der Interesse an einer gesicherten Zukunft hat. WELTBILD braucht eine leistungsfähige und auf unser Geschäft zugeschnittene Logistik. Das weiß auch unser Gegenüber. Trotzdem versucht ALSO die eigenen Verwertungsinteressen ohne Rücksicht auf Verluste durchzudrücken. "So wird die WELTBILD-Belegschaft als Geisel genommen", bedauert ver.di-Betriebsgruppensprecher Timm Boßmann: "Alles, wofür die verbliebenen KollegInnen fast zwei Jahre lang hart gearbeitet haben, wird für eine schnelle Kapitalrendite der ALSO-Aktionäre aufs Spiel gesetzt, von denen Walter Droege wiederum der größte ist."

Ein abgekartetes Spiel

Es wird immer deutlicher, dass hinter dem vordergründig chaotischen Handeln der Gesellschafter ein abgefeimter Plan steht. Als Weltbild Anfang 2014 insolvent ging, besorgten rund 1.000 KollegInnen die Logistik für WELTBILD, plus saisonale Aushilfskräfte und LeiharbeitnehmerInnen. Nach der ersten Insolvenz waren noch 500 MitarbeiterInnen im Bereich Lager/Versand übrig. Jetzt will ALSO die Belegschaft nochmals dritteln, aber nicht mehr für WELTBILD ausliefern. Von 1.000 bleiben so am Ende also 150. Es liegt nah, dass ALSO von Anfang an nicht die Absicht hatte, eine leistungsfähige Logistik für WELTBILD aufzubauen. Stattdessen will man sich mit den Geldern der Grundstücksgesellschaft Mobility vom Acker machen und sich einen attraktiven Logistikstandort für die Schweizer Aktiengesellschaft unter den Nagel reißen. 

Die Kosten für dieses Husarenstück sollen die Beschäftigten und die Allgemeinheit bezahlen: MitarbeiterInnen, die zum Teil seit Jahrzehnten für WELTBILD arbeiten, sollen die Existenzgrundlage ihrer Familien opfern. Als Finanzier der Umwandlung in einen reinen ALSO-Standort, hat man sich die Sozialkassen ausgeguckt: Derzeit zahlt die Arbeitsagentur das Insolvenzgeld für die Beschäftigten. Danach soll die Agentur die Hauptlast einer Transfergesellschaft tragen. Mitte 2016 plant man eine 6-monatige Betriebsschließung für den Umbau zum reinen ALSO-Standort. Die vorübergehende Freistellung der MitarbeiterInnen soll dann wieder über Kurzarbeitergeld der Agentur finanziert werden. So werden Millionen Steuerzahler-Euros auf die Schweizer Konten des Walter Droege umgeleitet.

Ein weiterer Hinweise sind die in 2014 zugesagten Investitionen, die nie getätigt wurden. Deshalb dürfte es sich auch bei den jetzt angekündigten Investitionen von rund 15 Millionen zum Umbau der Logistik um eine reine Luftnummer handeln. Die verbleibenden 150 MitarbeiterInnen bekommen höhere Arbeitszeiten, weniger Urlaub und einen Lohn, der für die Butter auf dem Brot nicht reicht. Am Ende ihres Arbeitslebens stehen dann die Aufstockung der Rente über Hartz IV und Altersarmut.
 
Als nächstes wird WELTBILD rasiert

"Walter Droege setzt auf Erpressung statt auf Verhandlungen", analysiert Boßmann. Und er fürchtet das Schlimmste für die weiteren Verhandlungen bei WELTBILD: "Die Strategie bei ALSO ist die Blaupause für das weitere Vorgehen bei WELTBILD." Es sei "sicher kein Zufall", dass Walter Droege den Interessenausgleich zum Personalabbau über ein Freiwilligen-Programm verhindert habe. Die Verschiebung der Einigungsstelle in den Oktober könne nur eins bedeuten: "Walter Droege wartet ab, ob die Erpressung bei ALSO erfolgreich ist, dann werden auch bei WELTBILD Arbeitsplätze und Gehälter gnadenlos rasiert."

Dienstag, 21. Juli 2015

Tarifabschluss Buchhandel: Ohne Weltbild wird es schwierig


Auch wenn der Tarifvertrag Buchhandel/Buchverlage Bayern für uns bei WELTBILD nur noch im Rahmen des § 613a BGB bis Oktober gilt, möchten wir euch kurz zum jüngsten Abschluss informieren:

Nach über einem Jahr zäher und stockender Verhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband ist im Juni ein  Tarifabschluss gelungen, der allerdings kein Anlass zur Freude ist. Vereinbart wurde nämlich, dass es bis zum 1.1.2016 keine Entgelterhöhung gibt, ver.di kann eine neue Forderung erst nach Jahreswechsel und für die Zeit ab dem 1.1.2016 stellen. Der von Arbeitgeberseite gekündigte Manteltarifvertrag (MTV) wird rückwirkend zum August 2014 wieder geschlossen und kann erstmals wieder zum 31.03.2016 gekündigt werden.

Ohne Streikdruck geht es nicht

Dieser Abschluss ist ein deutlicher Warnschuss an die Belegschaften in der Buchbranche, denn er gibt den tarifgebundenen Beschäftigten nur noch eine kurze „Galgenfrist“. Anders als in den letzten Jahren gab es ohne den Streikdruck – z.B. durch die Kolleginnen und Kollegen bei Weltbild – in diesem Jahr keine Möglichkeit, eine Entgelterhöhung auszuhandeln. Anfang 2016 kann dafür ein neuer Anlauf genommen werden, dessen Erfolg aber im Wesentlichen von den Aktivitäten der Beschäftigten abhängt.

9 Monate Galgenfrist

Der MTV wird die Branche noch für 9 Monate zusammenhalten. Leider ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeberverband den MTV erneut kündigen und im Frühjahr gravierende Verschlechterungen des MTV fordern wird.

Höchste Zeit, dass die Beschäftigten sich mit dieser Situation auseinandersetzen, sich organisieren und engagieren, um zu verhindern, dass dieser (sehr gute!) Manteltarifvertrag 2016 endgültig verloren geht.

Dienstag, 10. Februar 2015

Arbeitgeberverband erscheint nicht zu Tarifverhandlungen Buchhandel und Verlage Bayern


Bei den letzten Gesprächen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Buchhandel und Verlage in Bayern im November des vergangenen Jahres über die gekündigten Flächentarifverträge hatte ver.di den Vorschlag gemacht, den Manteltarifvertrag unverändert (befristet bis zum 31. Juli 2016) wieder in Kraft zu setzen, den Entgelttarifvertrag hingegen im gekündigten Zustand zu belassen, aber keine Gehaltsforderung gegenüber dem Arbeitgeberverband (!) für die Zeit bis 31. Dezember 2015 zu erheben.

Ziel war es, den Manteltarif für die Beschäftigten der ganzen Branche zu sichern und gleichzeitig den Weg für Haustarifverhandlungen über die Löhne in Einzelbetrieben zu öffnen. Die Arbeitgeberseite schien von dem Vorschlag durchaus angetan zu sein, sodass der Vorschlag als Verhandlungsstand schriftlich festgehalten wurde. Dabei hatte sich der Arbeitgeberverband allerdings ausdrücklich vorbehalten, zunächst seine Mitglieder zu befragen, ob sie einer solchen Vereinbarung zustimmen. Als nächster Verhandlungstermin wurde der 3. Februar 2015 vereinbart.

Zu diesem Termin sind die Vertreter des Arbeitgeberverbands nun nicht erschienen. Voraus ging ein Schreiben des Arbeitgeberverbands vom 26. Januar, mit dem ein Vereinbarungsvorschlag übermittelt wurde, der nicht dem Verhandlungsstand aus dem November vergangenen Jahres, nämlich: Erneutes In-Kraft-Setzen des Manteltarifs, Offenlassen des Entgelttarifs, keine Gehaltsforderung gegenüber dem Verband, entspricht. Vielmehr hätte der Vereinbarungsentwurf des Arbeitgeberverbands Haustarifverhandlungen ausgeschlossen und die HJR-Beschäftigten damit in die Friedenspflicht gebracht. Völlig inakzeptabel aus Sicht der ver.di-Tarifkommission.

Bedarf für die vereinbarten Gespräche hätte es also auf jeden Fall gegeben. Am Verhandlungsort musste die ver.di-Tarifkommission allerdings feststellen, dass der Arbeitgeberverband die Reservierung der Räume bereits am 20. Januar storniert hatte. Zur vereinbarten Stunde erschien dementsprechend kein einziger Vertreter des Arbeitgeberverbands. Die Verhandlungen gegenüber ver.di abzusagen, hat der Arbeitgeberverband nicht für notwendig befunden. Weder in seinem Schreiben vom 26. Januar, noch telefonisch, noch sonst wie.

Die ver.di-Tarifkommission hat noch am 3. Februar einen Vereinbarungsentwurf, der den Verhandlungsstand vom November wiedergibt, an den Arbeitgeberverband abgeschickt und den Verband aufgefordert, die Vereinbarung zu unterzeichnen – oder zumindest umgehend wieder Verhandlungen aufzunehmen. Man darf gespannt sein, ob und wie der Verband reagiert und ob er sich wenigstens zu einer Entschuldigung für sein Nichterscheinen bemüßigt sieht.

Freitag, 30. Januar 2015

Information zu den Gesprächen mit der Geschäftsführung


Folgende Stellungnahme hat der Betriebsrat von Weltbild/ALSO heute im Betrieb als Flugblatt verteilt:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
wie erwartet und angekündigt haben die Gespräche der letzten beiden Tage keine konkreten Ergebnisse gebracht. 
Der Betriebsrat hat nicht über Entlassungen verhandelt. Es gibt keine Namenslisten oder Entwürfe dafür. 
Die ver.di war nicht mit am Tisch. Das heißt: es wurde nicht über Tarifbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, Entgelt usw.) gesprochen. 
Die Positionen sind unverändert: Der Arbeitgeber fordert in Summe rund 400 Entlassungen. Davon wären sämtliche Abteilungen und alle Hierarchien betroffen. Der Betriebsrat fordert einen Strategiewechsel, z. B. die Rückkehr zum Konzept Weltbild 2.0, das unser Unternehmen in der jetzigen Größe erhalten könnte. 
Die Abkehr von Weltbild 2.0 war eine bewusste unternehmerische Entscheidung von Walter Droege. Jetzt zeigt sich, dass durch die brutale Kostensenkung das Geschäftsmodell von WELTBILD bis in seine Grundfesten erschüttert wurde. Der Arbeitgeber verlangt, dass wir diese unternehmerische Fehlentscheidung mit unseren Arbeitsplätzen und Gehältern bezahlen. Der Betriebsrat erwartet, dass die Verursacher des Desasters Verantwortung übernehmen und jetzt umsteuern.  
Außerdem sind weiterhin Sachfragen offen. So fehlen zum Beispiel eine betriebswirtschaftlich durchgerechnete Mittelfrist-Planung, klare Aussagen zur Gewichtung unserer Sortimente und Entscheidungen über die Zukunft der Handelsmarken Jokers und Kidoh. Große Differenzen gibt es auch über die Ausrichtung unserer zukünftigen Marketing-Strategie. 
Zur Klärung dieser Punkte wurden weitere Termine vereinbart. Wenn diese Gespräche stattgefunden haben, werden wir euch sofort über die Ergebnisse informieren.

Euer Betriebsrat
Nach den zwei Tage dauernden Gesprächen mit dem Augsburger Betriebsrat hat sich am Freitag vormittag der Konzernbetriebsrat (KBR) mit der Geschäftsführung getroffen. Der KBR besteht aus Julia Käding (Filiale Jokers), Christian Augustin (Weltbildplus) sowie Dolores Sailer (Vorsitzende) und Timm Boßmann (beide vom BR Augsburg). Damit vertritt der KBR sowohl die KollegInnen in den Filialen, als auch die Beschäftigten in Augsburg.

Bei der Sitzung des KBR mit der GF wurde der Zusammenhang der geplanten Maßnahmen aus Konzernsicht beleuchtet und die Frage von Zuständigkeiten angesprochen. Konkrete Ergebnisse hat das leider nicht gebracht. Immerhin sind einige Ursachen für das katastrophale Weihnachtsgeschäft in den Filialen jetzt klarer erkennbar.

Dienstag, 21. Oktober 2014

Flächentarif, Haustarif... - Was ist was?


Im Zuge der Übernahme durch die Droege Group, wurden erste Tarifverhandlungen aufgenommen. Immer wieder fallen Begriffe wie Haustarif-, Manteltarif-, Entgelttarif- und Flächentarifvertrag. Nicht jedem ist verständlich, was dahinter steckt - Zeit, Klarheit zu schaffen.

Manteltarifvertrag (MTV)

Im Manteltarifvertrag werden sonstige Arbeitsbedingungen geregelt- Hierzu gehören Arbeitszeiten und Pausen, Zeugnisse, Erholungs- und Sonderurlaub und Zuschläge.
Dabei weichen Tarif und Gesetz oft weit voneinander ab.

Leistung
mit Tarifvertrag
gesetzliche Ansprüche
Wochenarbeitszeit
37,5 Stunden/ Woche
48 Stunden, bis zu 60 Stunden möglich
Arbeitswoche
Montag bis Samstag
Montag bis Samstag
Urlaub
30 Tage (6 Wochen)
24 Tage (4 Wochen)
Urlaubsgeld
50 % pro Urlaubstag, insgesamt ca. 75 % eines Monatsentgelts
Kein gesetzlicher Anspruch
Weihnachtsgeld
Sonderzahlung 75 %
Kein gesetzlicher Anspruch
Schichtzuschläge
25 % Nachtschicht, 50 % Sonntagsschicht, bis zu 150 % Feiertage
Kein gesetzlicher Anspruch
Überstundenzuschläge
25 % bis 50 %
Kein gesetzlicher Anspruch
Vermögenswirksame Leistungen
Geregelt
Kein gesetzlicher Anspruch
Kündigungsschutz für Ältere
Ab dem 50. oder dem 55. Lebensjahr
Kein gesetzlicher Anspruch
Übernahmeanspruch
Je nach Branche unterschiedlich geregelt
Kein gesetzlicher Anspruch
Zuschläge/Übernahme für Leiharbeiter
Bis zu 50 % Zuschläge, Übernahme ab 24 Monaten (nicht in Tarifvertrag Buchhandel und Verlage)
Kein gesetzlicher Anspruch
Bezahlte Freistellung
Bei besonderen Anlässen je nach Branche unterschiedlich geregelt
Kein gesetzlicher Anspruch
Entgelterhöhung
Wird jährlich verhandelt
Kein gesetzlicher Anspruch



Entgelttarifvertrag (Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifvertrag)

Die Höhe der tariflichen Vergütung wird in diesem Tarifvertrag geregelt und in Lohn-, Gehalts- und Entgelttabellen dargestellt. Diese Tabellen verdeutlichen die Vergütungsgruppen. wobei die unterste Entgeltgruppe einem Mindestlohn gleicht.

Flächentarifvertrag (FTV)

Der Flächentarifvertrag findet seine Anwendung in einem bestimmten regionalen Bereich (z.B. Bayern), sowie für eine bestimmte Branche (z.B. Verlage und Buchhandel) oder Wirtschaftszweig.
Er kann aber auch in mehreren Branchen angewendet werden.
Die bekanntesten Flächentarifverträge werden von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der IG Metall abgeschlossen

Haustarifvertrag (Haus-, Firmen-, Werkstarifvertrag)

Der Haustarifvertrag wird dann abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband Mitglied ist. Er wird also von einem einzelnen Arbeitgeber und der jeweiligen Gewerkschaft geschlossen und gilt daher nur für ein einzelnes Unternehmen.
Etwa 8 % der Unternehmen in Deutschland (z.B. Volkswagen) haben einen Haustarifvertrag abgeschlossen.

Da Droege kein Mitglied im Arbeitgeberverband  ist, zielen die Verhandlungen der Tarifkommission auf den Abschluss eines Haustarifvertrages ab. 
Dieser ist nach Abschluss für ver.di-Mitglieder rechtsverbindlich.


Uns steht ein schwieriger Prozess bevor, da wir nicht mehr unter dem sozialen Schild der Kirche stehen und uns der gängigen Praxis großer Wirtschaftsunternehmen stellen müssen.
Unsere momentan gültigen Standards bezüglich Urlaubsanspruch, Arbeitszeit und Sonderzahlungen sollen arbeitsrechtlich gesichert und erhalten bleiben. Dafür werden sich die Mitglieder der Tarifkommission tatkräftig einsetzen, um das bestmögliche Ergebnis für alle Beschäftigten zu erzielen.

Um unsere Verhandlungsposition zu stärken, benötigen wir die Solidarität aller Beschäftigten. Zusammen sind wir stark und können unseren Anliegen mehr Gehör verschaffen und auf Augenhöhe mit unserem neuen Arbeitgeber Verhandlungen führen.

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