Montag, 22. Januar 2018

Tarifverträge - und was Betriebsräte damit zu tun haben


Seit Jahren ist die Tarifbindung rückläufig. 
Die jährliche Auswertung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung (IAB) hat ergeben, dass nur noch rund 57 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Ende der 90er Jahre waren es noch etwa 75 Prozent.


Tarifverträge - was war das noch mal genau?

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeberverband und der zuständigen Gewerkschaft, wie etwa der ver.di, IG Metall etc.
Die garantierte Tarifautonomie, die mit dem Recht auf Koalitionsfreiheit im Grundgesetz  (Art. 9 Abs. 3 GG, Tarifvertragsgesetz) verankert ist, verbietet die Einmischung Dritter. Auch eine Einmischung durch den Staat ist nicht erlaubt.


Unterschiedliche Formen von Tarifverträgen

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Hier werden die Höhe der Löhne und Gehälter, sowie die Ausbildungsvergütung geregelt.

Rahmentarifvertrag

In diesem werden die Tätigkeiten und Qualifikationen der verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen beschrieben.

Manteltarifvertrag

Dieser Tarifvertrag regelt alle anderen Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise
- Dauer und Verteilung der Arbeitszeit
- Zahl der Urlaubstage
- Weihnachtsgeld
- Kündigungsfristen und
- Probezeiten

Branchen- und Flächentarifvertrag

Wie der Name vermuten lässt, gelten diese Tarifverträge für einen gesamten Wirtschaftszweig ("Fläche").

Haustarifvertrag

Dieser Vertrag wird zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen.
Diese Art Tarifvertrag wird immer dann geschlossen, wenn im Vorfeld kein Flächentarifvertrag abgeschlossen wurde.
Vermehrt werden diese Verträge geschlossen, wenn ein Arbeitgeber, wie zum Beispiel Droege für Weltbild, kein Mitglied (mehr) im Arbeitgeberverband ist.

Tarifverträge haben Vorrang. Das bedeutet, dass Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträge den/die ArbeitnehmerIn nicht schlechter stellen dürfen, als der Tarifvertrag.

Tarifverträge dienen zudem Unternehmen, in denen es keine tarifliche Bindung gibt, als Orientierungshilfe beziehungsweise als Richtschnur.

Tarifflucht

Einen sehr negativen Trend, den man die letzten Jahre beobachten kann, ist die immer weiter zurückgehende tarifliche Bindung von Unternehmen.

Ein großer Anteil der Unternehmer in Deutschland ist nicht mehr oder war noch nie Mitglied im Arbeitgeberverband. Dadurch ist es ihnen freigestellt, Tarifverträge abzuschließen oder eben auch nicht.
Manch ein Arbeitgeber will auf die Vorteile der Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband nicht verzichten, dennoch keine Tarifverträge abschließen. Für speziell dieses Klientel hat sich der Arbeitgeberverband etwas einfallen lassen, die OT-Mitgliedschaft. OT steht für "ohne Tarifbindung". Der Vorgang, sich der Tarifbindung zu entziehen, wird als Tarifflucht bezeichnet.

Vorteile für den Arbeitgeber

Dass Tarifverträge den ArbeitnehmerInnen Vorteile bieten, ist unumstritten.
Aber auch Arbeitgeber profitieren von eben diesen.
So bietet jedes tarifgebundene Unternehmen die gleichen Arbeitsbedingungen und zahlt den gleichen Lohn, dadurch gelten die gleichen Wettbewerbsbedingungen.
So lange ein Tarifvertrag läuft, gilt die sogenannte "Friedenspflicht", das heißt, dass in dieser Zeit in der Regel nicht gestreikt werden darf. Somit muss der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht mit andauernden Konflikten im Betrieb rechnen.

Tarifflucht rechtlich einschränken

Für DGB und Gewerkschaften steht fest, dass eine Rückkehr zur flächendeckenden Tarifbindung rechtlich flankiert werden muss.
In einem 14-Punkte-Papier legt der DGB dar, wie die Tarifbindung gestärkt werden soll. Ziel ist es, den Arbeitgebern den Ausstieg aus der Tarifbindung zu erschweren. Unter anderem will der DGB die sogenannten OT-Mitgliedschaften einschränken.
Des Weiteren fordert der DGB, dass Tarifverträge auch dann gelten, wenn Unternehmen durch einen Betriebsübergang oder durch Abspaltung zerschlagen werden.
Zudem wollen die Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht, um gegen die Arbeitgeber vorgehen zu können, die trotz Mitgliedschaft Tarifverträge nur teilweise anwenden.

Betriebsräte überwachen Tarifverträge

Da Tarifverträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber abgeschlossen werden, ist die Aufgabe der Betriebsräte deren Überwachung bzw Schutz.

In Unternehmen die keinen Betriebsrat haben, gibt es auch häufig keine Tarifverträge.

Quelle: www.dgb.de


"Tarifbindung ist ein Gradmesser dafür, ob gesellschaftliche und kollektive Regeln Sicherheit für die Beschäftigten vor der Willkür der Marktgesetzte bieten, betont der Erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann.
Deshalb ist eine Rückkehr in die Tarifbindung unabdingbar.
Voraussetzung dafür ist, laut Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung beim ver.di Bundesvorstand, dass die Beschäftigten mitziehen und sich vor Ort engagieren. Je mehr sich beteiligen, desto höher der Druck auf den Arbeitgeber.

Von fairen Tarifverträgen profitieren letztlich alle - Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Quellen:
- www.verdi.de
- www.dgb.de

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