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Montag, 30. November 2020

Der Zusammenhang zwischen Kündigungen, Betriebsklima und Neubewerbungen

 

Für viele Firmen ist gerade keine gute Zeit.

Nur einige wenige profitieren, wie der Versandhandel.
Zum Glück gibt es das Instrument der Kurzarbeit, welches von der Regierung gerade auch genutzt wird, um Massenentlassungen zu vermeiden.

Apropos Entlassungen.
Nehmen wir mal ein fiktives Beispiel.

Eine Firma trennt sich von einer langjährigen Mitarbeiter*in.
Von außen ist nicht ersichtlich, was das für ein Vorgang ist, von der Mitarbeiter*in erfährt man nichts, womöglich musste er/sie etwas unterschreiben, was sie/ihn zum Stillschweigen verpflichtet.
Kurze Zeit später schreibt die Firma eine oder mehrere Stellen für Neubesetzung aus, welche diese Mitarbeiter*in ausfüllen hätte können.

Was lernen wir daraus ?

  • nicht gut für das Betriebsklima, wenn man selbst als langjährige Mitarbeiter*in vor solchen Aktionen nicht sicher ist
  • mit Gewerkschaft wäre das eventuell anders gelaufen, hier hilft die Gewerkschaft in rechtlichen Angelegenheiten
  • mit Betriebsrat wäre das eventuell anders gelaufen, kein Betriebsrat, der etwas auf sich hält, wird Neueinstellungen zustimmen, wenn vorher der Mitarbeiter vom Betriebsrat dabei unterstützt wurde, die Entlassung zu vermeiden, z.B. durch Umbesetzung.

Weitere fiktive Beispiele:

Menschen (!), möglicherweise mit Familie, vielleicht mit Krediten, werden aus langjährigen Positionen in eine Neueinstellung "gelockt". 
Wir wissen nicht, warum sie das taten. 
War die alte Stelle schlecht oder unsicher, oder war das neue Angebot so attraktiv, dass sie nicht nein sagen konnten?

Was wir wissen, ist, dass es immer wieder vorkommt, dass solche Menschen (!) noch während der Probezeit gekündigt werden oder ein bis zwei Jahre nach der Einstellung unter ungeklärten Umständen (siehe erstes fiktives Beispiel, etwas abgewandelt) die Firma wieder verlassen.

Was lernen wir daraus ?

  • auch nicht gut für das Betriebsklima, wer will schon für einen Arbeitgeber arbeiten, der so locker mit Menschenschicksalen umgeht.
  • wenn sich das herumspricht, zum Beispiel in Arbeitgeberbeurteilungsportalen, dann wird es schwer, noch Neueinstellungen zu bekommen, die nicht nur aus lauter Verzweiflung kommen

Gut, dass es nur fiktive Beispiele sind und gute Arbeitgeber solche Dinge nicht machen.


Mittwoch, 20. Mai 2020

Agil zum Ziel sprinten


aus ver.di publik 02/2020

GUTE ARBEIT — Bei agiler Projektarbeit herrscht noch immer zu viel Druck von oben


Von Gudrun Giese | 20. März 2020

Immer mehr Bedeutung erlangt seit einigen Jahren "agiles Arbeiten", eine besondere Form der Teamarbeit, die nicht mehr nur in IT-Firmen, sondern in vielen Abteilungen großer Unternehmen angewendet wird. Der ver.di-Bereich Innovation und Gute Arbeit hat im Rahmen des Verbundprojektes diGAP (Gute agile Projektarbeit in der digitalen Welt) Ideen entwickelt, wie diese Arbeitsmethode gestaltet werden sollte, um Belastungen abzubauen.


Unter idealen Bedingungen müsste agile Projektarbeit so ablaufen: Ein sehr gut geschultes und aufeinander eingespieltes Team arbeitet gemeinsam, ohne Chef und in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber. Bei der agilen Methode "Scrum" werden Arbeitsziele durch das Team für relativ kurze Projektphasen von zwei bis vier Wochen ("Sprints") definiert und danach mit dem Auftraggeber zusammen überprüft. Das Team besteht aus sechs bis zehn Mitgliedern, die klar definierte Rollen haben: Für den Rahmen und die Einhaltung der Methode ist der/die Scrum-Master zuständig, die Entwicklung der Produktidee und die Verbindung zum Kunden übernimmt der/die Product-Owner. Die übrigen Teammitglieder sind die Fachexpert*innen für den Auftrag. Entscheidend für gute agile Projektarbeit ist, dass das Team seinen Weg zum Ziel findet, ohne Druck von außen zu bekommen. Schließlich muss es auch genügend Zeit für ein Projekt haben.

In der Praxis klaffen jedoch Anspruch und Wirklichkeit auseinander. "Den Grundansatz dieser Arbeitsmethode begrüßen wir. Leider hapert es noch an entscheidenden Punkten bei der Umsetzung", sagt Frank Duckwitz, Betriebsratsmitglied in der Commerzbank-Zentrale und dort unter anderem für agiles Arbeiten in den Abteilungen der Projekt- und Prozessentwicklung sowie -betreuung zuständig. Zwei große Probleme gebe es: Die Unternehmensleitung übe Druck auf die agil arbeitenden Teams aus, weil sie Ergebnisse sehen wolle. Und die Teammitglieder hätten nicht genug Zeit, das nicht-hierarchische Arbeiten und selbstbestimmte Entscheiden einzuüben. "Wenn diese Arbeitsmethode klappen soll, müssen alle umlernen", meint Frank Duckwitz. "Wer sich bisher darauf verlassen hat, dass Vorgesetzte Entscheidungen treffen, muss nun selbst Verantwortung übernehmen. Und die, die von sich aus gerne den Ton angeben, sollen lernen, im Team auch auf andere zu hören."

Seit gut sieben Monaten arbeiten ungefähr 4.500 von 12.000 Beschäftigten der Commerzbank-Zentrale nach agilen Methoden. Der Rahmen dafür wurde von Arbeitgeber- und Betriebsratsseite gemeinsam gestaltet. "Im Sommer 2018 kam der Vorstand mit der Idee auf uns zu", so Frank Duckwitz. Der Betriebsrat habe so die Möglichkeit gehabt, von Anfang an Einfluss zu nehmen. In einer Testphase übten Beschäftigte auf freiwilliger Basis die agile Projektarbeit ein. Ihre Erfahrungen gingen in die 2019 abgeschlossene Betriebsvereinbarung ein. "In den Testteams wurde die Vertrauensarbeitszeit erprobt, die sich aber nicht bewährt hat. Nun gilt für die agilen Teams wieder die übliche Gleitzeitregelung, sodass Personalengpässe eher sichtbar werden", sagt Frank Duckwitz. Und solche Engpässe gibt es: Scrum-Master sollen etwa mehrere Teams betreuen, was nicht zur Idee der agilen Arbeit passe. Es müssten dringend mehr Beschäftigte entsprechend qualifiziert werden; Bewerber*innen für diese Aufgabe gebe es genug, so Duckwitz.

Mehr Partizipation


Vergleichbare Erfahrungen wie die Commerzbank-Arbeitnehmer*innen machen auch rund 1.500 Beschäftigte bei der Telekom-IT, die seit 2017 agil arbeiten. "Der Arbeitgeber erhofft sich mehr Effizienz durch diese Arbeitsmethode, die Beschäftigten mehr Partizipation", sagt Thomas Frischkorn, Sprecher des Arbeitskreises Agilität im Gesamtbetriebsrat der Deutschen Telekom-IT, die 2017 aus der T-Systems als Dienstleister für die interne IT ausgegründet worden ist.

Bei einer jüngst abgeschlossenen Beschäftigtenbefragung von 15 agil arbeitenden Teams im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kam zudem heraus, dass eine unternehmensweite Entscheidung der Telekom die Arbeit im Scrum behindert: der Abbau von Büroarbeitsplätzen. Mit diesem Schritt will das Unternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag einsparen, da weniger Schreib- tische vor allem weniger Bürogebäude, Mieten und Betriebskosten bedeuten. "Die agilen Teams benötigen aber Räume, in denen sie zusammenkommen und ihre Projekte planen können", so Thomas Frischkorn. Als weiteres Problem nennt er die Arbeitsintensität. Die Beschäftigten arbeiten zwar ohne erkennbare Hierarchie, neigen aber dazu, sich zu immer höheren Leistungen anzutreiben.

Nadine Müller aus dem ver.di-Bereich Innovation und Gute Arbeit fasste Ende Januar bei der Abschlusstagung des diGAP-Projektes dazu Ergebnisse einer Beschäftigtenbefragung vor allem in der Softwareentwicklung zusammen: "Ein hoher Anteil von 56 Prozent der agil Arbeitenden steht bei der Arbeit oft unter Zeitdruck." Die Mehrzahl der Befragten leiste Mehrarbeit. Beides trifft aber auch auf nicht agil Arbeitende zu. Positiv bewerteten die agil Arbeitenden, dass sie sehr produktiv "hinsichtlich Leistung des Projektteams, Termintreue, Qualität der Lösung und des Kundenfeedbacks" arbeiten könnten. 64 Prozent der agil Arbeitenden fanden, dass sie mit dieser Methode "die Möglichkeit zu mehr selbstbestimmter Arbeit" hätten.

Im Verbundprojekt diGAP, an dem neben ver.di verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen und Firmen beteiligt waren, werden nun bis zum Herbst die Projektergebnisse aufbereitet. "Wichtig sind Freiräume für die agil Arbeitenden", sagt Christian Wille vom Bereich Innovation und Gute Arbeit. "Auch für Betriebs- und Personalräte ist agile Projektarbeit eine Herausforderung, denn Mitbestimmung und Schutzrechte der Beschäftigten müssen dafür weiterentwickelt werden." Ein Leitfaden mit Empfehlungen ist gerade veröffentlicht worden.

Die Dokumentation der Abschlusstagung und Empfehlungen für tarifliche und betriebliche Regelungen gibt es im Internet: diGAP.verdi.de


Donnerstag, 14. Mai 2020

Freitag, 8. Mai 2020

Applaus ist zu wenig!


In Zeiten der Corona-Pandemie zeigt sich: Bestimmte Berufsgruppen halten den Laden am Laufen und unsere Gesellschaft zusammen. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigten in Verkehrsunternehmen, bei Abfallentsorgern, in Lebensmittel-Läden sowie in Heimen und Krankenhäusern. Zum Großteil sind es frauendominierte Berufe. Ohne sie wäre die Daseinsvorsorge nicht gewährleistet. Die Republik würde ins Chaos stürzen.

Viele dieser Berufe gehen mit hoher Belastung und geringer Wertschätzung einher. Zudem ist die Bezahlung oft unterdurchschnittlich. Während der durchschnittliche Bruttostundenlohn aller Berufe bei 19,38 Euro liegt, weisen in der Krise wichtige Berufsfelder oft deutlich niedrigere Löhne auf. So erhält der Verkäufer im Supermarkt nur 9,66 Euro und die Busfahrerin 11,38 Euro die Stunde. Die Zahlenangaben sind von 2014, neuere Zahlen gibt es dazu leider nicht.

Die Gründe dafür sind vielfältig, aber klar ist: Politik trägt eine gehörige Mitschuld daran. Sie hat Märkte liberalisiert. Sie hat öffentliche Dienstleistungen ausgelagert und privatisiert. Und sie hat die Arbeitsmärkte prekarisiert. Deshalb brauchen wir eine politische Kehrtwende: Wir müssen die Arbeitsbedingungen verbessern, die Löhne erhöhen, Tarifverträge stärken – und so die Arbeit in unverzichtbaren Berufen aufwerten. Das würde auch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern reduzieren.


Sonntag, 17. November 2019

Aytekin muss bleiben!

LIDL kündigt Gewerkschafter!

Der Fall Aytekin Erayabakan zeigt deutlich, dass bei LIDL in Graben bei Augsburg seit Jahren „Union Busting“ mit hohem Aufwand betrieben wird. Der Führungsspitze in Graben ist anscheinend jedes Mittel recht, um engagierte Gewerkschafter*innen aus dem Unternehmen zu drängen.

Traurigerweise gehört „Union Busting“ für Aytekin mittlerweile zum Alltag. Es vergeht kein Tag, ohne Angriffe der Geschäftsführung in Graben auf Aytekin.

Arbeitgeber, die aktive Gewerkschafter*innen aus dem Betrieb drängen wollen, müssen öffentlich gemacht werden. Was bei Lidl in Graben passiert, ist als Generalangriff auf aktive Gewerkschafter*innen, die für gute Arbeit im Betrieb täglich kämpfen, zu verstehen.

Was kannst Du tun?

Klicke hier auf dem Link  , dort auf die Solikarte und zeig der Arbeitgeberseite mit Deiner solidarischen Erklärung/Unterstützung, dass „Union Busting“ sich nicht lohnt.

Wie geht’s weiter?

Montag, 02.12.2019 um 11:45 Uhr (neuer Termin) findet die Güteverhandlung am Arbeitsgericht Augsburg in der Frohsinnstraße 2, im Sitzungssaal 1 statt.

Aytekin war tagtäglich immer wieder aufs Neue Bossing ausgesetzt. Im Unternehmen ist man meistens auf sich allein gestellt, jedoch nicht in der Güteverhandlung. Lasst uns gemeinsam Aytekin in der Güteverhandlung zu Seite stehen.

Donnerstag, 15. August 2019

URTEIL - Von den Grenzen der Arbeitszeit


ver.di Publik Ausgabe 4:


URTEIL  - Von den Grenzen der Arbeitszeit


Europäischer Gerichtshof stärkt Beschäftigten den Rücken


Im Grunde ist es eine Binsenweisheit, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 in ein Grundsatzurteil zu­gunsten aller abhängig Beschäftigten gekleidet hat: Weil es in der Europäischen Union rechtlich zwingende Vorschriften über Höchst­arbeitszeiten und Mindest­ruhezeiten gibt, muss es – ebenso zwingend – in jedem Betrieb und für jeden Einzelfall auch möglich sein, die geleistete Arbeitszeit objektiv, zuverlässig und systematisch aufzuzeichnen. Ohne eine solche Dokumentation, so die „Große Kammer“ des EuGH in Luxemburg, hätten die einzelnen Arbeitnehmer*innen keine Chance, ihre Rechte gerichtsfest geltend zu machen und durchzusetzen. Klingt plausibel, ist plausibel, aber bezeichnend für die tägliche Praxis kapitalistischen Wirtschaftens bleibt, dass es wieder erst eines ambitionierten höchstrichterlichen Machtworts bedurft hat, damit ein Problem wie das der langen und überlangen Arbeitszeiten zu einem vielbeachteten Tagesthema wird.

Neben dem Kampf um höhere Löhne und Gehälter hat im Zentrum gewerkschaftlicher Tarifpolitik stets der tägliche, wöchentliche, monatliche und alljährliche Zeitaufwand gestanden, den abhängig Beschäftigte zu leisten hatten und haben, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu sichern und dabei einigermaßen bei Gesundheit und Kräften zu bleiben: die tarifliche Arbeitszeit. Nicht nur in Deutschland hat die neoliberale Agenda- und Austeritäts­politik von übergroßen Koalitionen seit der Jahrtausendwende bei Löhnen und Arbeitszeiten heftige Verwerfungen mit sich gebracht. Eine rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikations­techniken tut dabei ein Übriges.

Die Stichworte sind bekannt: Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Minijobs, Niedrig­löhne, befristete Jobs, Schicht­arbeit, Nachtarbeit, illegale Beschäftigung, materielle und kulturelle Verarmung. In der Folge lösen sich auf der an­deren Seite die Grenzen auf zwischen fremdbestimmter Arbeit und – jedenfalls ge­fühltem – selbstbestimmtem Tun oder eben auch Lassen.Es gilt immer öfter: die Ver­trauensarbeit. Die muss der Arbeitgeber tatsächlich nicht mehr kontrollieren, weil jede*r nach eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten so lange arbeitet, bis das Produkt fertig, die Ware ausge­liefert, das Projekt abge­schlossen, alle Patient*innen „versorgt“ sind. Wieviel Zeit dabei draufgeht, spielt keine Rolle mehr, aber wer schneller ist als die anderen, dem „vertraut“ der Arbeitgeber noch ein bisschen mehr Arbeit an. Er kauft Arbeitskraft nicht mehr in Form von Zeit, sondern nur noch als Output, als fertiges Produkt, als erledigte Dienstleistung – zum reinen Stücklohn sozusagen, als Rückkehr zum früher ver­breiteten, gehassten und mit gewerkschaft­lichen Instrumenten bekämpften Akkordlohn. Die Folgen werden zunehmend sichtbar: in der rasant steigenden Zahl von psychischen und psychogenen Erkrankungsfällen, in der Ausbreitung von Burnout, Depressionen und anderen Erschöpfungszuständen.

In dieser Situation haben unsere Gewerkschaftskolleg*innen von den Comisiones Obreras (CCOO) die spanische Niederlassung der Deutschen Bank (sic!) vor dem Nationalen Gerichtshof in Madrid verklagt, der sich wiederum an den EuGH wandte. Und dessen Richter*innen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung einen stabilen sozialpolitischen Pflock eingeschlagen, an dem nun die Beschäftig­ten und ihre Interessenver­tretungen ihre eigenen Ansprüche an Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit festmachen können. Dabei müssen sie nicht auf die Umsetzung des Urteils in nationales deutsches Recht warten, so die Einschätzung der Rechtsabteilung von ver.di. Rahmenbedingungen der Arbeitszeiterfassung könnten tarifver­traglich geregelt werden, deren betriebliche Umsetzung der Mit­bestimmung des Betriebsrats unterliegen würde, um etwa mit Regelungen zur Personalbemessung und zum Datenschutz zu verhindern, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Arbeitsver­dichtung oder verstärkter Überwachung der Beschäftigten führt.

Nicht zuletzt eröffnet das Luxemburger Urteil neue Chancen, in Deutschland die überbordende Zahl von jährlich mehr als zwei Milliarden Überstunden (davon die Hälfte unbezahlt) einzudämmen, ohne die Betroffenen individuellen Konflikten am Arbeitsplatz auszusetzen. Summa summarum: Mit seinem Urteil vom 14. Mai hat der EuGH den Arbeitnehmer*innen kräftig den Rücken gestärkt.

Montag, 25. März 2019

Luftsicherheitskräfte - 80 Prozent organisiert


aus ver.di publik 1/2019:




Die Luftsicherheitskräfte haben mehr Lohn und den ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag erstreikt – mit einem hohen Organisationsgrad setzt man sich eben durch


Von Petra Welzel

Sie haben 20 Euro Stundenlohn gefordert, die rund 23.000 Sicherheitskräfte im Bereich der Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrolle an den deutschen Flughäfen. Und die Empörung darüber war groß. Einer von weit über tausend Kommentaren auf der ver.di-Facebook-Seite bringt die Empörung auf den Punkt: „Die Leute dort machen definitiv einen wichtigen Job. Das tun viele andere allerdings auch. [...] Es ist nicht so, dass ich es den Leuten nicht gönne. Nur für viele andere Berufsgruppen ist das ein Schlag ins Gesicht.“ Warum? Weil sie einen Lohn fordern, von dem zum Beispiel eine Kollegin in der Altenpflege träumt? Einen Lohn, den manche Erzieherin nicht bekommt? Die Luftsicherheitskräfte haben Applaus verdient.

Denn sie haben viel erreicht. Der Einigung nach sollen die Sicherheitsbeschäftigten in der Passagierkontrolle an den Flughäfen in drei Stufen bis 2021 einen Stundenlohn von 19,01 Euro erhalten, in den anderen Bereichen der Kontrolle fällt er etwas geringer aus, aber das Ergebnis könne sich „sehen lassen“, sagte der ver.di-Verhandlungsführer Benjamin Roscher in den frühen Morgenstunden des 24. Januar.

Nach fünf zähen Verhandlungsrunden und mehreren Warnstreiks seit Oktober letzten Jahres haben sich an jenem Morgen der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) und ver.di auf den ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag in der Luftsicherheit geeinigt. Auch das kann sich sehen lassen. Ebenso die erreichte Angleichung der Ost- an die Westlöhne. Insgesamt liegen die Erhöhungen jährlich zwischen 3,5 und 9,77 Prozent. Nach drei Jahren je nach Region und Tätigkeit insgesamt zwischen 10,5 Prozent und 26,7 Prozent. Am 18. Februar entscheiden die ver.di-Mitglieder über die Annahme.

„Das ist ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen in der Branche“, sagt Ute Kittel, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für die privaten Luftsicherheitsbeschäftigten. Aber den haben sie sich schwer verdient. Oliver Ladwig, tätig am Flughafen München, antwortete auf einen Kommentar auf Facebook: „Wir haben vor Jahren angefangen, uns zu organisieren, und die letzten 4 Jahre war es sogar noch stärker. [...] Fakt ist, wer was Vernünftiges bekommen möchte, muss auch was dazu beisteuern, ...“ Ute Kittel sagt: „Es war ein hartes Ringen, das zeigt: Es lohnt sich, Gewerkschaftsmitglied zu sein.“ Was nichts anderes heißt als: Organisiert euch! Und empört euch über die niedrigen Löhne und nicht über gute Ergebnisse.

Als im Oktober 2010 in Frankreich die ­kleine Streitschrift „Empört euch!“ des damals 93-jährigen ehemaligen Widerstandskämpfers Stèphane Hessel erschien und sich vier Monate später schon eine Million mal verkauft hatte und auch in Deutschland ein Bestseller wurde, war genau das Hessels Anliegen. Er kritisierte mit Blick auf die damalige Finanzkrise den Sozialabbau, insbesondere bei der Alterssicherung, und eine vielfach verfehlte Politik, die die Armen ärmer und nur die Reichen reicher mache. Darüber sollten sich die Beschäftigten empören, dagegen sollten sie sich wehren.

„Das geht um die Welt!“


Genau das haben die Luftsicherheitskräfte getan. Benjamin Roscher hatte den Erfolg des dritten Streiktags Mitte ­Januar am Frankfurter Flughafen mit den Worten „Alles ist dicht!“ verkündet. Das sei „ein großartiges Signal. Das geht um die Welt!“ Auf einer Pressekonferenz gefragt, wie es sein kann, dass die Sicherheitskräfte höhere Löhne durchsetzen können als eine Altenpflegerin, verweist der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf deren „Organisationsgrad von beeindruckender Stärke“, der bei bis zu 80 Prozent liege. In der Altenpflege hingegen sei er nur gering.

Alle Beschäftigten brauchen Löhne, die für ein auskömmliches Leben reichen. Allein in der Bankenstadt Frankfurt am Main gehen von den Einkommen laut einer vom Polit-Magazin Panorama in Auftrag gegeben Studie schon durchschnittlich 40,7 Prozent für die stetig steigenden Mieten drauf.

Rund 5.000 Menschen arbeiten dort auf dem Flughafen in der Luftsicherheit für sechs verschiedene Arbeitgeber. Bisher wurden sie unterschiedlich bezahlt. Für Qadeer Rana (35), seit 16 Jahren am Flughafen tätig, war das ein unerträglicher Zustand. Wie alle anderen Kolleg*innen leiste er hochkonzentriert qualifizierte Arbeit, inklusive regelmäßiger Schulungen, täglicher Kontrollen von den Arbeitgebern und der Bundespolizei. Zudem müssten sie ständig Personalmangel ausgleichen.

Wie der behoben werden soll, ist noch nicht ­geklärt. ver.di und der BDLS haben sich ­jedoch darauf verständigt, direkt nach Abschluss des Entgelttarifvertrages in Verhandlungen über Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in zusätzliche Freizeit einzusteigen. Ohne gewerkschaftliche Organisation ­wäre das alles nicht drin.


Sonntag, 17. März 2019

Einladung: Arbeitnehmertag der KAB zum Thema Pflege


Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) lädt wieder ein zum jährlichen Arbeitnehmertag am Dienstag, 19. März, in Augsburg Pfersee. Diesmal wird das wichtige Thema Pflege im Mittelpunkt stehen. Beschäftigte aus diesem Bereich werden aus ihrem Alltag erzählen. Was Pflegenden gut tut, was sie bräuchten, damit ihre Arbeit wertgeschätzt wird.

18:30 Uhr Gottesdienst zum Fest des Heiligen Josef in St. Michael, Stadtberger Straße, Augsburg-Pfersee

ca.19:30 Uhr Vortrag mit Diskussion im Pfarrheim, Franz-Kobinger-Str. 10

„Wir wollen Euch wieder besser pflegen!“ Pflegekräfte aus verschiedenen Einrichtungen schildern ihre Situation 

DiskussionsteilnehmerInnen:

Gabi Hiesinger, Krankenschwester, Dominikus-Ringeisen-Werk, Wohngruppe Pfersee 

Cornelia Idiaghe, Altenpflegerin, Seniorenzentrum Servatius 

Franz Josef Uhlemayr, Fachkrankenpfleger, Stationsleitung, Uniklinik Augsburg, derzeit freigestellt als stellvertretender Personalratsvorsitzender 

Moderation: Gerhard Wild, Krankenpfleger i. R., Mitglied der KAB-Kreisverbandsleitung 


Anfahrt:


Freitag, 22. Februar 2019

Tarifvertrag Gesunde Führung bei PRIMARK in der Umsetzung


aus ver.di-Handel Magazin 03-2018:

Der Praxistest


Bei Primark tut sich was, seit im März ein Tarifvertrag zur gesundheitsförderlichen Führung abgeschlossen wurde. Inzwischen hat die Fortbildung der Führungskräfte in vier Pilotfilialen begonnen. Im August und September fanden überall Gesundheitstage statt – mit großer Resonanz.

Ein Perspektivwechsel kann sehr erhellend sein. Wenn sich etwa eine Filialleiterin in die Rolle einer Aushilfe versetzen muss und nun zur schnelleren Verräumung angetrieben wird, spürt sie am eigenen Leib, dass ein unfreundlicher Tonfall alles andere als motivierend wirkt.
An den Gesundheitstagen in den Stores gehörten Rollenspiele ebenso zum Konzept wie eine Präsentation des geplanten neuen Führungsstils.

Überall Gesundheitstage

Eine, die in mehreren Städten dabei war, ist Heike Eckert, Betriebsratsvorsitzende bei Primark Dortmund und Mitglied im Arbeitskreis gesundheitsförderliche Führung. »Es kam sehr gut an, dass die Arbeitskreis-Mitglieder überall persönlich den Tarifvertrag vorgestellt haben.«

Auch Arbeitgebervertreter/innen waren mit von der Partie. Heike Eckert besuchte Primark-Filialen in Dresden, Leipzig, Berlin, Dortmund und Münster und freute sich über das große Interesse der Beschäftigten. »Sie sollten eins zu eins erfahren, welche Inhalte in den Schulungen für Führungskräfte vermittelt werden, zum Beispiel, wer welcher Lerntyp ist oder wie ein Rollenspiel abläuft.«

Auch skeptische Nachfragen habe es gegeben, besonders dort, wo Beschäftigte und Vorgesetzte schon die eine oder andere ernüchternde Erfahrung sammeln mussten. »Am Ende kommt es darauf an, dass sich durch gesundheitsförderliches Führen die Arbeit wirklich positiv verändert«, findet Heike Eckert.

Ausgangspunkt für den Tarifvertrag war bei Primark eine Gefährdungsbeurteilung zu den psychischen Belastungen. Daraus sei der Tarifvertrag zur gesundheitsförderlichen Führung abgeleitet worden, berichtet ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Es ist bisher der erste Gesundheitstarifvertrag im Einzel-, Versand- und Onlinehandel. Wichtig sei dabei, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen gleichermaßen im Arbeitskreis und im Beirat gesundheitsförderliche Führung mitwirken. »Hier findet Erfahrungsaustausch statt und es wird die Umsetzung des Tarifvertrages bewertet«, so Damiano Quinto, bei ver.di zuständig für Textileinzelhandel.

Workshops in 4 Pilotfilialen

Nicht zuletzt spielen auch die Tarifkommission (TK) und die externe Beraterin Tatjana Fuchs eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung der Schulungskonzepte.

Heike Eckert, die auch der TK angehört, findet es gut, dass sie alle Unterrichtsmodule erproben, bevor die Manager geschult werden.
Im Januar sind Workshops in den vier Pilotfilialen geplant. Dabei sollen auch die Beschäftigten zurückmelden, was konkret vom neuen Führungsstil in den Geschäften ankommt.
Heike Eckert ist optimistisch: »Alle wollen, dass der Tarifvertrag in der Praxis funktioniert.«
GUDRUN GIESE

Montag, 11. Februar 2019

Umzug: So nicht, sagt der Betriebsrat


Der Betriebsrat hat beschlossen, dem Umzug in seiner jetzigen Planung zu widersprechen. Die Einhaltung wesentlicher Mindestvorgaben der Arbeitsstättenverordnung und des technischen Regelwerks ist nicht sichergestellt. Nach dem Soll-Ist-Vergleich von aktueller Planung und Arbeitsschutzregelwerk ist absehbar, dass vor allem im BÖWE-Gebäude die Gefährdungsbeurteilung wesentliche Mängel im Bereich der Verkehrswege, der Funktions- und Bewegungsflächen, des Lärmschutzes, des Umgang mit Gefahrstoffen und gegebenenfalls auch des Brandschutzes zeigen wird. In diesem Fall dürfen an diesen Arbeitsplätzen keine Beschäftigten eingesetzt werden.

Wer den Einlassungen von CEO Christian Sailer auf der Betriebsversammlung genau zugehört hat, dem ist eine wundersame Wandlung vom Paulus zum Saulus aufgefallen. Am Anfang lobte Sailer die genaue Analyse der Pläne und sicherte zu, alle entsprechenden Gesetze einhalten zu wollen. Einige Sätze weiter sprach er davon, alles zu "versuchen", um die Gesetze "wenn möglich" einzuhalten. Und am Ende hieß es dann, man solle ihm doch mal eine Firma zeigen, die tatsächlich alle Vorschriften einhalte, das gehe ja gar nicht…

Keine Ausreden mehr – Gesetze gelten auch für WELTBILD

Wir möchten die Geschäftsführung deshalb nochmals an die Fakten erinnern. Bei der aktuellen Planung wurden folgende Mindestanforderungen an die Gestaltung von Arbeitsstätten nicht berücksichtigt:

  • Verkehrs- und Bewegungsflächen dürfen sich nicht überlagern. Das heißt, bei nebeneinanderliegenden Bildschirm-Arbeitsplätzen ist mit einer Tiefe von 1,60 Meter für Stuhl, Bewegungsfläche und Verkehrsweg zu kalkulieren. Befindet sich hinter dem Schreibtisch ein Regal/Schrank so ist zusätzlich die Funktionsfläche bzw. der Sicherheitsabstand in Ansatz zu bringen.
  • Von besonderer Bedeutung sind die Verkehrswege. Es ist zwingend sicher zustellen, dass Beschäftigte jederzeit ungehindert ihren Arbeitsplatz betreten und verlassen können. Hierfür ist – neben den oben genannten Mindestflächen – auch sicher zu stellen, dass keine Utensilien, wie Ordner, Accessoires, Kleinmöbel etc. den Weg zum und vom Arbeitsplatz verstellen.
  • Brennbare Produkte und solche, die im Falle einer Temperaturerhöhung schmelzen oder zu starker Rauchentwicklung neigen, sind grundsätzlich nicht in Arbeitsplatznähe zu lagern. Hierfür ist bereits bei der Planung sicher zu stellen, dass ausreichend geeignete Lagerflächen zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls sind bei der Konzeptionierung dieser Lagerflächen besondere Anforderungen des Brandschutzes und die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung zu beachten. Es ist nicht von „haushaltsüblichen Mengen“ auszugehen.
  • Bei der Planung wurde der Lärmschutz nicht ausreichend berücksichtigt: Es ist davon auszugehen, dass der Dauerschallpegel insbesondere in den Mehrpersonenbüros im BÖWE-Gebäude deutlich über 55 dbA liegen wird, außer es werden umfassende Lärmschutzmaßnahmen bei der Planung berücksichtigt und zugleich die Flächenbelegung reduziert.

BR-Vorschlag: Weitere Räume bei SIGMA anmieten

Unter Berücksichtigung der oben genannten Mängel ist – nach grober Schätzung – davon auszugehen, dass die Mindestvorgaben der Arbeitsstättenverordnung nur dann eingehalten werden können, wenn die Belegung des BÖWE-Gebäudes um ca. 20% reduziert wird (bezogen auf die Mehrpersonenbüros).

Der BR regt daher eine stärkere Belegung des SIGMA-Gebäudes an, und schlägt vor, dort weitere Räumlichkeiten anzumieten. Denn auch bei der Belegung der Gebäude SIGMA und in der Rumplerstraße gibt es erhebliche Belegungsprobleme, die ebenfalls die oben genannten Punkte betreffen.

Donnerstag, 8. November 2018

Aufruf zur Kundgebung am 10.11.2018


Man mag es kaum glauben - aber die schlechten Neuigkeiten aus unserem Wirtschaftsraum
hören nicht auf.

Diesmal sorgt die Augsburger Allgemeine für negative Schlagzeilen - quasi in eigener Sache.

Die Zeitung ist einer der größten Arbeitgeber der Region und steigt aus der Tarifbindung aus.

Aufruf zur Kundgebung
Lasst uns solidarisch zu den Druck-KollegInnen stehen und am Samstag, den 10.11.2018  gemeinsam ein Zeichen gegen die Tarifflucht der Augsburger Allgemeinen setzen.

Gemeinsam können wir eine Menge erreichen!

Quelle: ver.di Augsburg

Montag, 22. Oktober 2018

Playmobil - Der Irrsinn geht weiter


Sieht man nur den Output an bunten Plastikfiguren, mag man Geobra Brandstätter in Zirndorf gar nichts Bösen zutrauen. Das Unternehmen präsentiert sich aber in Sachen Unionbusting und miesen Methoden im Umgang mit Betriebsräten und Mitarbeitern in einem ganz anderen Licht. 


Hier im Blog wurde 2016 bereits über den letztlich gescheiterten Versuch berichtet die IG Metall-Liste bei der Betriebsratswahl mit ungesetzlichen Mitteln und Einschüchterung auszubooten (Playmobil - die dunkle Seite von niedlich). Dieses Vorgehen wurde vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt in letzter Instanz abgestraft. Im Nachgang konnte dann endlich eine ordentliche Wahl abgehalten werden, aus der die Gewerkschaftsliste mit 9 Mandaten als stärkste Kraft im 21-köpfigen Gremium  hervorging. Die restlichen 12 Mitglieder stehen der Geschäftsführung näher als der Belegschaft, sind entweder beeinflussbar oder auf ihren eigenen Vorteil bedacht.


Wer aber glaubt, die Unternehmensführung hätte sich mit diesem Ergebnis abgefunden, irrt gewaltig. Von Anfang an wurden die 9 Betriebsratsmitglieder der IG-Metall-Liste unter Druck gesetzt und schikaniert. So gab es für sie unverhältnismäßig viele Abmahnungen, teils wegen schierer Nichtigkeiten, teils mit völlig absurden Begründungen. Darüber hinaus wurden ihnen Durchgangskarten für den Betrieb verweigert, so das sie an vielen Toren klingeln und auf Einlass warten mussten. Parallel dazu ging die Stimmungsmache gegen die Gewerkschaft munter weiter.


Im diesjährigen Hitzesommer fand sich nun endlich ein "Ansatzpunkt", die unbequemen Betriebsräte anzugehen. Unter dem Vorwand das Gebot der  "vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat" (§ 2 Abs. 1BetrVG) missachtet zu haben, wird versucht sie per Gerichtsbeschluss aus dem Gremium zu klagen. Dabei waren sie nur ihrer Pflicht nachgekommen, die gesetzlich garantierten Arbeitnehmerrechte zu wahren, was den Gesundheitsschutz in den klimatisch prekären Produktionsräumen angeht. Die Fenstergriffe waren dort auf Geheiß der Geschäftsführung schon länger abmontiert worden, was ein Lüften der Räume unmöglich machte und jetzt zu Temperaturen von 37°C in den Hallen führte.

Laut Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber aber ab 30°C wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Hitzebelastung zu reduzieren. Ab 35°C ist ein Arbeitsraum nicht mehr dauerhaft als solcher zu benutzen.

In dieser Situation haben die 9 Betriebsräte die Kollegen über Aushänge darauf hingewiesen, dass sie bei bei Temperaturen über 35°C einmal pro Stunde das Recht auf eine "EntwärmungsPhase" hätten, um zu trinken und sich an geeigneter Stelle abzukühlen. Aus Sicht des Arbeitgebers war dies ein eigenmächtiger Aufruf - ohne Beschluss des gesamten Gremiums - zu wiederholten 10-minütigen nicht genehmigten Arbeitsunterbrechungen.


Unfassbarerweise haben sich die anderen 12 Betriebsräte hinter das Vorhaben des Arbeitgebers gestellt und dessen Vorgehen unterstützt. So sollen gerade die Kollegen, die sich gegen unzumutbare Verhältnisse wenden und sich für das Wohl der Mitarbeiter einsetzen abgestraft werden. Dass sich der Rest der Mitarbeitervertretung damit als bloße Erfüllungsgehilfen der Geschäftsleitung offenbaren ist mehr als bitter.


Beim Gütetermin vor dem Nürnberger Arbeitsgericht wurde erwartungsgemäß keine Einigung erzielt und die Vorwürfen nicht zurückgenommen. Die Kammer wird nun im Januar 2019 mit ihrem Urteil den Fall in erster Instanz entscheiden.


Bei Weltbild steht der Betriebsrat bisher zum Glück geschlossen gegen die Anfeindungen der Geschäftsführung. Obwohl auch hier Kollegen im Gremium sitzen, die nicht der Gewerkschaft angehören, besteht doch weitgehend Einigkeit darüber, was die Aufgaben einer Mitarbeitervertretung sind und wem man verpflichtet ist - nämlich denjenigen, die im Unternehmen die Arbeit erledigen und die einen gewählt haben.

Gerade in Zeiten, wie diesen, in denen die Geschäftsleitung den Vorsitzenden massiv angreift und versucht aus dem Betrieb zu kicken, ist es wichtig die Hoffnung, sie könnten damit durchkommen, gar nicht erst aufkommen lassen. Nur diese Geschlossenheit, kann die Chefetage wieder zur Vernunft und konstruktiver Zusammenarbeit bringen.

Weltbild darf kein zweites Playmobil werden.

Mittwoch, 17. Oktober 2018

Angst in Unternehmen und was sie bewirkt


Die meisten von uns werden das Gefühl kennen.
Angst vor dem Chef, Angst davor, die Arbeit nicht rechtzeitig genug oder nicht gut genug zu erledigen, Angst davor, Aufgaben zu bekommen, die man nicht bewältigen kann, Angst, die Arbeit zu verlieren, Angst, dass die Firma pleitegeht.
Es gibt unendlich viele Ängste und in den meisten Firmen herrscht eine Angstkultur.

Sogar die, die bei den Mitarbeitern die meisten Ängste auslösen, die sogenannte Führungsschicht, haben selber auch viele Ängste - nicht dass wir Mitleid bekommen würden.
Aber es schadet uns.

Sie fällen Entscheidungen nicht, aus Angst, die falsche Entscheidung zu fällen.
Sie wählen immer den Weg des geringsten Risikos, was dazu führt, dass Innovation und Kreativität keinen Platz bekommt.
Das kennt jeder von uns, denken wir nur an die großen und behäbigen Industrieschiffe, die ihre Produkte zwar weiterentwickeln, aber immer im eingefahrenen Gleis bleiben.
Die Produkte werden größer, schneller, meist auch teurer, aber im Prinzip unverändert.

Ein Chef, der mit Härte und Druck seine Mitarbeiter zu Höchstleistungen antreiben will, erreicht genau das Gegenteil.
Angst blockiert die Denkfähigkeit, macht den Menschen physisch und psychisch krank und sorgt für Fehler.
Je nach Veranlagung reagiert der unterdrückte Mitarbeiter mit Rückzug, Dienst nach Vorschrift, bloß nichts riskieren oder mit Wut, Desinteresse und Rachegelüsten.

Wir kennen aus eigener Erfahrung das Sicherheitsdenken, das Pingpong - jeder schiebt die Verantwortung auf einen anderen und will sie selbst nicht übernehmen.
Bei uns Weltbildlern kommt dann noch die Sorge um die Zukunft dazu, die Sorge, was die nächste Entlassungswelle bringt, die Sorge, was Düsseldorf als nächstes ausbrütet.

Die Führungsschicht dürfte vor Droege gehörige Angst haben, er feuert ja gerne mal.
Allerdings bekommen sie ein ordentliches Schmerzensgeld, da kann man schon mal gute Miene zum bösen Spiel machen, jeder Monat zählt - manch einer mag im Monat mehr verdienen als ein normaler Arbeitnehmer im Jahr, da könnte man sich früh zur Ruhe setzen, wenn man eine Weile durchhält und nicht alles für Luxusgüter oder Geliebte verjubelt.

Wie kann die Kehrtwende geschafft werden ?
Wie kann man in einer Firma die Angst abschaffen und Vertrauen aufbauen ?
Der Fisch stinkt vom Kopf her.
Druck wird von oben nach unten weitergegeben - nicht von allen - es gibt auch gute Vorgesetzte, die den Druck von ihren Mitarbeitern abschirmen.
Und natürlich gibt es auch Führungspersonal, welches eine merkwürdige Vorstellung von Führung hat.
Die kann man nur bändigen, wenn über Ihnen jemand Vernünftiges ist, der das unterbindet.

Unter Linkedin findet man einen sehr gut geschriebenen Artikel zu Angst in Unternehmen, der das Thema sehr schlüssig aufbereitet:

Anne M. Schüller: Die Angst muss weg! Angst macht Unternehmen langsam und dumm


Freitag, 12. Oktober 2018

Der Umzug - ein Zwischenbericht


Die Geschäftsführung hat dem Betriebsrat inzwischen die Planung zur Belegung des
3. Stocks im Böwe-Gebäude vorgelegt. Dieser ist der neuralgische Punkt des ganzen Umzugs, da hier der gesamte Einkauf zusammengezogen werden soll. Schon auf den ersten Blick schienen mehrere Räumer kritisch oder überbelegt zu sein.

Da sich das Gremium sich im Rahmen diese Großprojekts mit den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV, die die Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz regelt, nicht hinreichend vertraut sah, beschloss man einen Fachmann als externen Berater hinzuzuziehen. Darüber hinaus sollte auch der Vorwurf vermieden werden, eine Ablehnung beruhe weniger auf objektiven Tatsachen, als vielmehr auf schierer Blockadehaltung. 

Der bestellten Beraterin Frau Fuchs von der Gesellschaft für Gute Arbeit mbh wurden die bisherigen Planungsunterlagen übergeben und ein Treffen vereinbart, bei dem eine Begehung der gesamten Räumlichkeiten im Böwe-Gebäude mit besonderem Focus auf den 3. Stock durchgeführt wurde. Im Nachgang beschaffte der Gesundheitsausschuss nach weiteren Gesprächen mit den Kollegen detaillierte Informationen zum realen Platzbedarf (Muster, Archiv, etc.) und den Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeiten. Auf dieser Basis erstellte Frau Fuchs ein erstes Teilgutachten, das im Wesentlichen die Einschätzung des Betriebsrats stützte. Mehrere Räume, vor allem ein Großraunbüro, wären mit der geplanten Anzahl an Mitarbeitern deutlich überbelegt. Die aktuelle Planung sei damit unter dem Gesichtspunkt der ArbStättV nicht zulässig und müsse dringend überarbeitet und entzerrt werden.

Bin einem Gespräch mit der Geschäftsführung zeigte sich diese überraschend einsichtig. Es wurde schnell die Möglichkeit in Betracht gezogen Teile des Einkaufs auf den 2. Stock auszulagern, was ja immer noch eine große räumlichen Nähe aller Kollegen brächte, die bisher überhaupt nicht gegeben ist. Die neue, überarbeitet Planung dieses ersten Umzugsschritts liegt aktuell aber noch nicht vor.

Nach Meinung des Betriebsrats muss die Planung sukzessive in mehreren Schritten erfolgen, wobei einer den nächsten bedingt. Wenn der 3. Stock in der zukünftigen Belegung soweit den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollen die anderen Etagen des Böwe-Gebäudes folgen. Ist dies soweit erledigt, folgen die anderen Räumlichkeiten im Sigma Technopark und der Rumplerstraße. Erst wenn für alle Abteilungen in allen Gebäuden die Planungen vorliegen und keine Bedenken bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz mehr bestehen, wird der Betriebsrat seine finale Zustimmung erteilen. Es wird also keine Zustimmung zu einzelnen Planungsabschnitten geben, sondern nur zum Gesamtpaket.

In der aktuellen Situation ist der mehrfach in Aussicht gestellte Umzug in ein ganz neues Gebäude, das ausreichend Platz für alle Mitarbeiter bietet nicht realisierbar, so dass der Ist-Zustand auch längerfristig weiter bestehen bleiben wird. Deshalb ist es besonders wichtig und auch eine Chance im Zuge des Umzugs die Verhältnisse für die Mitarbeiter spürbar zu verbessern. Dies betrifft nicht nur eine Entzerrung der auch jetzt schon teilweise grenzwertigen Bürobelegungen, sondern auch längst fällige Maßnahmen zur klimatischen Verbesserung (Heizung, Klimatisierung und Luftfeuchtigkeit) und zum Schallschutz.

Wenn dies gelingt, könnten am Ende doch noch alle Seiten von einem Umzug profitieren.





Donnerstag, 16. August 2018

Falsche Zahlen - falsche Sichtweise


Kommentar aus ver.di publik 03/2018

HARTZ-IV-BERECHTIGTE - Medien befördern Neid und Missgunst


Henrik Müller war viele Jahre Redakteur bei ver.di-Publikationen

Die Debatte über das Hartz-IV-Regime mit all seinen bedroh­lichen und abschreckenden Nebenwirkungen ist eröffnet. Einige führende Sozialdemo­kraten denken zumindest einmal darüber nach, ob es der Weisheit letzter Schluss war und ist. Erste Absetzbewe­gungen von ihrem letzten Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner "Agenda 2010" sind bei der SPD erkennbar. Unterdessen tut Gesundheits­minister Jens Spahn, CDU, so, als wisse er gar nicht, wovon die Rede ist: Mit Hartz IV habe doch jeder, was er zum Leben brauche. Und viele andere schlecht informierte Menschen glauben gar, Hartz IV bringe oft mehr, als arbeiten zu gehen. Dabei handelt es sich um eine weit verbreitete Unwahrheit zulasten von mehr als sechs Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, denen es schlecht geht, weil sie keinen bezahlten Job und kein Vermögen haben und sich deshalb mit den als Existenzminimum gewährten staatlichen Sozial­leistungen begnügen müssen.

Dennoch war im März in vielen Zeitungen, Onlineportalen und Hörfunknachrichten erneut zu lesen und zu hören: Hartz IV bringt oft mehr als ein Job. Und weiter im Text: "Hartz-IV-Bezieher haben [...] oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer." Wer mit Arbeit eine vierköpfige Familie ernähren wolle, so die millionenfach ver­breitete Behauptung, brauche einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 2.540 Euro, um netto das Hartz-IV-Niveau von 1.928 Euro zu erreichen, mithin "einen Stundenlohn von mindestens 15,40 Euro brutto"; bei drei Kindern einen solchen von 20 Euro.

Nicht das Arbeitslosengeld II 
ist zu hoch, sondern die Löhne 
sind in vielen Bereichen zu niedrig

Woher solche Zahlen stammen? "Das zeigen Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)", hieß es. Und wie kommen solche "Berechnungen" bundesweit in so viele Zeitungen, Nachrichten und Onlineportale? Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) war es, die - offensichtlich ohne weitere Prüfung - bei der FAZ "abgeschrieben" und deren "Zahlen" weiterverbreitet hatte. Das Skandalöse daran ist, dass Steuerzahlerbund, FAZ, dpa und ungezählte Sender, Zei­tungen und Online-Plattformen sich in einer zentralen sozial­politischen Frage nicht einfach mal versehentlich geringfügig verrechnet hatten, was ja mal passieren kann. Sie haben vielmehr - in Größenord­nungen - einige Sozialleis­tungen "vergessen", man könnte auch sagen: unterschlagen, auf die Arbeitnehmerfamilien neben ihrem Nettoeinkommen Anspruch haben, die bei Hartz-IV-Familien aber bereits im monatlichen Zahlbetrag enthalten sind. Und später von dpa gelieferte Korrek­turen waren kaum geeignet, den einmal erzeugten falschen Eindruck zu verändern.

Der Berliner Sozialwissenschaftler und Publizist Johannes Steffen rechnet auf seinem www.portal-sozialpolitik.de vor, dass - wenn man sich auf das vorliegende Beispiel einlässt - ein alleinverdie­nender Arbeitnehmer mit Partner und zwei Kindern neben seinem Nettoverdienst Anspruch auf Kindergeld (388 Euro), Kinderzuschlag (340 Euro) und Wohngeld (284 Euro) hat. Um auf das Nettoein­kommen einer vergleichbaren Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft aus Eltern und zwei Kindern zu kommen, liegt demnach der erforder­liche Brutto-"Stundenlohn am Ende also nicht bei 15,40 Euro, son­dern bei 9,51 Euro" und bei einem Ehepaar mit drei Kindern nicht bei 20 Euro, sondern bei 8,96 Euro, also 12 Cent über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.

Umgekehrt also wird in der Debatte ein Schuh daraus: Millionen abhängig Beschäftigte in Europas größtem Niedriglohnsektor erzielen Arbeitseinkommen, die knapp über oder sogar unter dem Existenzminimum liegen, als das Hartz IV gemeinhin gilt. Nicht das Arbeits­losengeld (Alg) II ist zu hoch (im Gegenteil !), sondern die Löhne in vielen Bereichen sind zu niedrig, auch der gesetzliche Mindestlohn. Mit dieser Sichtweise sollten sich die Medien einmal ausführlicher beschäftigten, statt mit falschen "Berechnungen" Verwirrung zu stiften sowie Vorurteile, Neid und Missgunst zu fördern und sich auf diese Weise unglaubwürdig zu machen.

Immerhin: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zog nach der Veröffentlichung der falschen dpa-Meldung die einzig richtige Konsequenz und erklärte auf seiner Website: "Am 19. März 2018 um 16:13 Uhr veröffentlichten wir an dieser Stelle einen Beitrag, in dem behauptet wurde, dass Hartz-IV-Bezieher unter bestimmten Be­dingungen mehr Geld pro Monat zur Verfügung haben als Arbeit­nehmer. Diese Aussage ist falsch." Die FAZ und der Bund der Steuerzahler hätten das Kindergeld nicht mit eingerechnet. "Die Kernaussage der Berechnung stimmt deshalb nicht. Den Text haben wir aus diesem Grund gelöscht. Dass wir diese Meldung in unserem Angebot hatten, bedauern wir und bitten um Entschuldigung."

Sonntag, 15. Juli 2018

Führung bei WELTBILD: Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt


Hand aufs Herz: Wenn Sie wüssten, dass Ihre Anstellung nur dazu dient, eine verdiente Kollegin um ihren Arbeitsplatz zu bringen – würden Sie den Job dann überhaupt haben wollen? Eben!

An dieser Stelle berichteten wir bereits über die unsäglichen Erpressungs-Manöver, die Personalleiter Manfred Ries gerade gegen langjährige MitarbeiterInnen fährt. Es geht darum, KollegInnen, die seit über 10 Jahren bei WELTBILD arbeiten, in das Tochterunternehmen Weltbild-Filialvertrieb zu zwingen. Warum? Bei WELTBILD gibt es einen nachwirkenden Tarifvertrag und einen aktiven Betriebsrat – in der Zentrale des Filialvertriebs gibt es beides nicht.

MitarbeiterInnen von WELTBILD sollen sich also objektiv schlechter stellen, indem sie erst einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und dann zu einem anderen, viel schlechteren Arbeitgeber wechseln. Nicht einmal einen Betriebsübergang, wie ihn das Bürgerliche Gesetzbuch in so einem Fall vorsieht, gönnt der Personalleiter den KollegInnen.

Wer nicht mitmacht, wird knallhart rausgedrängt, und das geht so: Zuerst wird die eigene Stelle im Filialvertrieb neu ausgeschrieben. Aktuell geht es um die Positionen

Category Manager stationärer Handel (m/w) Schwerpunkt: Ratgeber / Kinderbuch
und
Category Manager stationärer Handel (m/w) Schwerpunkt: Belletristik / Sachbuch

Wenn neue MitarbeiterInnen für die Positionen gefunden sind, wird denen, die das bisher bei WELTBILD gemacht haben, gekündigt. Wenn es ganz widerlich läuft, dürfen sie vorher ihre NachfolgerInnen noch einlernen. Und wer sich weigert, fliegt fristlos. Auch der taktische Missbrauch außerordentlicher Kündigungen gehört durchaus ins Führungsrepertoire von Personalleiter Manfred Ries und CEO Christian Sailer. Nachzulesen hier und hier nochmal.

Bei einem solchen Arbeitgeber nicht anheuern zu wollen, ist gar keine Frage der Moral, sondern eine Entscheidung der Vernunft? Da haben Sie auch wieder recht.

Montag, 11. Juni 2018

Arbeitszeitverstoß bei WELTBILD


Der Betriebsrat bringt wiederholte Verstöße gegen die Arbeitszeitregelung vor dem Arbeitsgericht zur Anzeige. 


Bereits Mitte der 1990er-Jahre wurde bei Weltbild die Betriebsvereinbarung "Flexible Arbeitszeiten" abgeschlossen. Darin sind neben der Gleitzeit für die Büroangestellten auch die normalen Arbeitstage von Montag bis Freitag festgelegt. Mehrarbeit an den Wochenenden soll dabei die Ausnahme bleiben und wird natürlich auch tariflich höher bezahlt. 

Sofern es einleuchtende Gründe dafür gibt, ist es durchaus möglich mal übers Wochenende zu arbeiten. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür die Zustimmung des Betriebsrats einholen. 

Dieses Vorgehen hat über viele Jahre funktioniert. Wenn es plausible Gründe dafür gab (z. B. wichtige Datentransfers am Wochenende, technische Probleme in der Logistik etc.) hat der Betriebsrat meist problemlos grünes Licht gegeben. In der Regel reicht eine formlose Mail des Abteilungsleiters oder der Personalabteilung als Grundlage für den Beschluss.

Im letzten Jahr allerdings kam es wiederholt zu Fällen, in denen die Mehrarbeit am Wochenende nicht angemeldet wurde. 

Schlimmer noch: Der Betriebsrat wurde nicht einmal darüber informiert, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Wochenende arbeiteten. Als das Gremium davon erfuhr, hat es die Führungsebene mehrmals auf die Betriebsvereinbarung hingewiesen, die grundsätzlich dem Schutz der Belegschaft dient, damit diese nach einer arbeitsreichen Woche, üblicherweise das Wochenende zur Erholung nutzen kann.

Nachdem die Hinweise wiederholt ignoriert wurden, hat der Betriebsrat diese Woche beim Arbeitsgericht eine Anzeige auf Unterlassung eingereicht. Denn offenbar wird bei WELTBILD derzeit die betriebliche Mitbestimmung zunehmend ignoriert. Man sollte der Führungsebene als Urlaubslektüre für diesen Sommer vielleicht einmal das Betriebsverfassungsgesetz mit in den Koffer packen.



Donnerstag, 10. Mai 2018

Betriebsrat entsetzt: WELTBILD-Führung erpresst MitarbeiterInnen


Wer bei WELTBILD arbeitet, muss mittlerweile mit allem rechnen… Es geht immer noch ein bisschen niederträchtiger: Am 17. April hat das Augsburger Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats beschlossen, dass eine Einigungsstelle darüber entscheiden soll, wie MitarbeiterInnen von WELTBILD in die Filial-GmbH wechseln können. Jetzt erpresst die WELTBILD-Führung die KollegInnen: Sie sollen vor dem Zusammentreten der Einigungsstelle in die tarif- und betriebsratslose Tochter wechseln, sonst würde ihre Stelle bei WELTBILD gestrichen.  

Im Februar hatte die Geschäftsführung, Christian Sailer und Angela Schünemann, beschlossen, sechs KollegInnen von WELTBILD in die Filial-GmbH abzuschieben. So sollte Personal bei WELTBILD zumindest auf dem Papier reduziert werden. Die MitarbeiterInnen wollten aber nicht in die Filialvertriebs GmbH: Es gibt dort weder einen Betriebsrat noch existiert eine Tarifbindung. Außerdem gilt die Filialkette als wirtschaftlich wacklig.

Geschäftsführung umgeht richterlichen Beschluss

Der Betriebsrat von Weltbild versuchte zu verhandeln und den Wechsel in Form eines Betriebsübergangs zu gestalten. Außerdem sollten die Filial-Verwaltung und WELTBILD in einem gemeinsamen Betrieb zusammengefasst werden, um die betroffenen KollegInnen abzusichern. Die Geschäftsführung lehnte jede Verhandlung ab, musste sich aber vor Gericht eines Besseren belehren lassen: Das Arbeitsgericht setzte auf Antrag des Betriebsrats eine Einigungsstelle ein. Nun muss also doch verhandelt werden (wir berichteten).

Aber die GeschäftsführerInnen Christian Sailer, Angela Schneemann und Personalleiter Manfred Ries versuchen den Richterspruch zu umgehen. Manfred Ries setzte den betroffenen KollegInnen jetzt die Pistole auf die Brust: Sie sollen sofort Aufhebungsverträge bei WELTBILD unterschreiben und in die Filialorganisation wechseln, sonst würden ihre Stellen in der Filial-GmbH neu ausgeschrieben und sie verlören ihre Arbeitsplätze bei WELTBILD. So versucht die WELTBILD-Führung die Entscheidung des Gerichts zu konterkarieren, indem sie Tatsachen schafft, bevor die Einigungsstelle zusammentreten kann.

Neuer Tiefpunkt in der Zusammenarbeit

Für den Betriebsrat markiert dieses Vorgehen einen neuen Tiefpunkt in der Zusammenarbeit. In einem Protestschreiben an die Geschäftsführung heißt es: "Mit solchen Maßnahmen verspielen Sie das letzte bisschen Vertrauen, das der eine oder die andere der KollegIn noch in die Führung haben könnte. Halten Sie Druck und Erpressung wirklich für geeignete Führungsstrategien, um die Belegschaft in der Krise zu motivieren?" Der Betriebsrat fordert die Geschäftsführung auf, die KollegInnen in Ruhe zu lassen und nichts mehr zu unternehmen, bis in der Einigungsstelle ein Spruch gefallen ist, wie in diesem Zusammenhang angemessen und juristisch einwandfrei zu verfahren ist.

Information ans Arbeitsgericht

Der Anwalt des Betriebsrats prüft, ob und wie das Gremium juristisch gegen die perfide Strategie der Geschäftsführung vorgehen kann. Außerdem wurde der zuständige Richter beim Arbeitsgericht informiert, damit "auch das Arbeitsgericht weiß, wie wenig seine Beschlüsse in den Augen unseres Arbeitgebers wert sind."

Sonntag, 18. März 2018

Einladung zum Arbeitnehmertag - Mensch oder Kostenfaktor



Einladung zum 


Arbeitnehmertag


am Montag, 19. März 2018 in Herz Jesu

18:30 Uhr Gottesdienst zum Fest des Heiligen Josef
in der Stadtpfarrkirche Herz Jesu, Augsburg-Pfersee

ca.19:15 Uhr Vortrag im Pfarrheim, Franz-Kobinger-Str. 10



Was gilt der Mensch noch in der heutigen Arbeitswelt? Wird er nur
noch als Kostenfaktor gesehen, den man wegsparen muss? Die Werte
des Christentums stellen den Menschen immer in den Mittelpunkt.
Der Mensch ist „wenig geringer als Gott“, er besitzt Würde und Ehre,
„Pracht und Herrlichkeit“ ‒ so heißt es in Psalm 8.

Damit der Mensch diese zentrale Stellung in der Arbeitswelt wieder
bekommt, dafür gibt es die KAB. Dafür gibt es die Kirche.
Dafür kämpfen wir.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Teilnahme!

Veranstalter:
KAB-Kreisverband                                                                    KAB-Ortsverband
Augsburg Stadt und Land                                                          Herz Jesu
Weite Gasse 5, 86150 Augsburg
Tel. 0821 3166-3521
E-Mail: buero.augsburg@kab-augsburg.org






Donnerstag, 15. Februar 2018

Was lange währt ... ist endlich durch


Nach langen und zähen Verhandlungen, die zwei Personalchefs verschlissen haben, ist die Betriebsvereinbarung zur Handhabung der Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz über Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz endlich unterschrieben worden. 

Hier im Blog wurde am 14. November 2017 zuletzt ausführlich über den aktuellen Stand berichtet, als es schien die Unterzeichnung sei nur noch reine Formsache. Spannend oder eher nervig gestaltete sich dies, als der neue HR-Chef den Entwurf des Betriebsrats, ohne ihn wirklich gelesen zu haben, erst einmal als übertriebene Forderung ablehnte. Umso erfreulicher ist es, dass die BV jetzt in der ursprünglichen Fassung in Kraft getreten ist. Änderungen wurden nur an den Formulierungen einzelner Punkte vorgenommen, nicht aber an den inhaltlichen Forderungen:

  • Die Untersuchungsabstände wurden den gesetzlichen Vorgaben angepasst, was für die KollegInnen jedoch keine Auswirkungen hat, da bei einer möglichen Verschlechterung der Sehkraft jederzeit eine außerordentliche Untersuchung bei der Betriebsärztin beantragt werden kann.
  • Die Erstattung von 200 Euro beim Kauf der Brille nicht über den Vertragsoptiker, wird der Betrag nur auf die Gläser, nicht aber auf das Gestell angerechnet. Dies bleibt jedoch folgenlos, da in allen bisherigen Fällen, die Gläser allein immer deutlich über 200 Euro lagen.
Das finale Ergebnis ist, dass die KollegInnen und die Geschäftsführung damit eine für beide Seiten vorteilhafte und verbindliche Regelung zur Beschaffung einer Bildschirmbrille vorliegen haben. In den wesentlichen Punkten umfasst die Betriebsvereinbarung folgende Punkte:
  • Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37. Darüber hinaus kann eine Vorsorgeuntersuchung vorzeitig stattfinden, wenn der/die MitarbeiterIn das Gefühl hat, dass sich die Sehkraft verschlechtert habe.
  • Die Arbeitgeberin übernimmt alle im gesetzlich geforderten Umfang notwendigen Kosten. Im Regelfall werden Raumkomfortbrillen verordnet, da diese den Anforderungen an den meisten Arbeitsplätzen am besten gerecht werden. Diese sollen entspiegelt sein, eine Hartbeschichtung gegen Kratzer und Beschädigungen sowie eine Beschichtung gegen Verschmutzungen aufweisen (Clean-Coat). 
  • Um in den Genuss der Kostenerstattung zu kommen, gilt folgendes Vorgehen: 
         1. Durchführung einer Augenuntersuchung durch die Betriebsärztin
         2. Empfehlung für eine Arbeitsplatzbrille, wenn diese ärztlich geboten ist
         3. Diese Bescheinigung ist bei der Personalabteilung abzugeben
         4. Im Gegenzug gibt es einen Gutschein für den Optiker-Vertragspartner
         5. Es bestehen dann zwei Möglichkeiten:
             - Gutschein beim Vertragspartner einlösen und Standardbrille ohne Vorleistungen erhalten
             oder
            - Beschaffung bei einem anderen Optiker und Kostenerstattung bis zu 200 Euro für die Gläser
  • Die Bildschirmarbeitsplatzbrille darf auch privat außerhalb der Arbeitsstelle genutzt werden. 
  • Sie geht beim Ausscheiden aus dem Unternehmen in das Eigentum des Beschäftigten über.
  • Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Eigenverschuldens sind die Kosten für eine Ersatzbrille vom Beschäftigten zu tragen.


Am Ende fragt man sich, warum das Ganze so lange dauern musste, da an einer Regelung ja beide Seiten Interesse hatten. Allein andere Prioritäten der Geschäftsführung und die recht eigenwilligen Ansichten des neuen Personalchefs, was Verhandlungen mit dem Betriebsrat angeht, führten final zu einer so unerfreulich langen Verschleppung.
Es bleibt nur zu hoffen, dass zukünftig derartigen Angelegenheiten zügiger und konstruktiver zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt werden können ...

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