Dienstag, 22. März 2016

Playmobil - die dunkle Seite von niedlich


In letzter Instanz wurden vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt die bisherigen Urteile zur Betriebsratswahl 2014 bestätigt und die Wahl für ungültig erklärt. Die IG Metall hat damit endgültig Recht bekommen und den Weg für Neuwahlen geebnet.

Vorausgegangen war dem juristischen Streit zwischen dem Unternehmen Geobra Brandstätter, zu dem Playmobil gehört und der Gewerkschaft, eine längere Phase, in der die IG Metall versuchte, die Arbeitnehmerrechte im Unternehmen zu stärken.
Der damals aktive Betriebsrat, dessen Vorsitzender zwar formal IG Metall-Mitglied ist, habe sich, so die Gewerkschaft, jeglicher Zusammenarbeit verschlossen und sei lediglich ein "Erfüllungsgehilfe" der Geschäftsleitung gewesen. So wurden alle Entscheidungen stets durchgewunken und widerstandslos abgenickt wie z.B. eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne entsprechenden Lohnausgleich.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, sollte zur Wahl 2014 als Alternative auch eine Liste der Gewerkschaft antreten. Diese Liste wurde aber vom Wahlvorstand, dessen Vorsitzender passenderweise der "alte" BR-Chef war, wohl auf Betreiben der Geschäftsleitung, nicht zugelassen. Dagegen hat die IG Metall geklagt und bereits in erster Instanz Recht bekommen.

Das Unternehmen hat in Folge alle Gesprächsangebote der Gewerkschaft ignoriert und den Streit immer wieder vor die jeweils nächsthöhere Instanz getragen. So zog sich das Verfahren über zwei Jahre hin, in denen ein geschäftsleitungfreundlicher Betriebsrat die Interessen der Belegschaft "vertrat". Dies hat nun vorerst ein Ende.

Die obersten Arbeitsrichter werteten Ende Februar abschließend, wie bereits alle vorigen Instanzen, die Nichtzulassung der Gewerkschaftsliste als Rechtsbruch. Die Betriebsratswahl 2014 ist somit ungültig und muss neu durchgeführt werden.

Während die Gewerkschaft das Urteil begrüßt, reagiert das Unternehmen mit Unverständnis. In einer Stellungnahme wird betont, dass die Wahl nicht für unwirksam erklärt wurde, weil man die IGM-Liste abgelehnt hätte, sondern "nur" da die Fristen zur Einreichung zu kurz gewesen wären. Diese Tatsache war dem Gericht bekannt und wurde sicherlich berücksichtigt.  Auschlaggebend ist aber abschließend doch wohl nur, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Über welche Umwege auch immer die Liste nicht an der Wahl teilnehmen durfte, ist nicht von Bedeutung.

Fakt ist, dass bei der anstehenden Neuwahl ganz genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Regeln aus dem Betriebsverfassungsgesetzes geachtet werden muss. Die Stimmung bei Geobra Brandstätter ist angespannt - auf beiden Seiten! Die Geschäftsführung fürchtet das Ende einer komfortablen Ära, in der man in seinen Entscheidungen quasi freie Hand hatte. Die Mitarbeiter haben Angst vor Benachteiligungen, wenn sie sich gegen den alten BR stellen und sich für die Gewerkschaft engagieren.

Auf einer Informationsveranstaltung der IG Metall Anfang März wurde der Vorwurf laut, dass das Unternehmen und der bisherige Betriebsrat massiv versuchen, die Neuwahl zu ihren Gunsten zu beeinflussen und Druck auf die Beschäftigten ausüben. So seien Mitarbeiter davor gewarnt worden, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Treffenderweise  tauchte aktuell auch ein Flugblatt auf, das zwei Playmobil-Schiffe zeigt, von denen das Piratenschiff unter IG Metall-Flagge mit den Namen der Unternehmen "AEG, Metz, Grundig und MAN" auf dem Segel hart über Bug sinkt. Das andere mit dem Playmobil-Logo segelt fröhlich dahin.
Der Text darunter lautet: "Die IG-Metall hat schon einige Schiffe absaufen lassen, trotz Tarifvertrag und einer Schatztruhe voller Mitgliedsbeiträge".
Flugblatt und Beitrag des Bayrischn Rundfunks zu den Vorgängen

Das Unternehmen weiß von nichts, was fragwürdig erscheint, da Beschäftigten zufolge der alte Betriebsratsvorsitzende die Verteilung des Flugblatts organisiert hat. Dieser sagt, es handle sich dabei lediglich um eine legitime Meinungsäußerung. Von Gewerkschaftsseite wird der Flyer aber als Provokation und Einflußnahme auf die anstehende Wahl gesehen.

Die Einflussnahme auf eine Betriebsratswahl und deren Behinderung ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird vom Gesetz als Straftat eingestuft, was sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Also: Dünnes Eis für diejenigen, die versuchen Veränderungen im Wege zu stehen.

Die Neuwahl wird in den nächsten Wochen stattfinden und vielleicht kommt Playmobil damit in der Realität an, in der man sich an gesetzliche Vorgaben zu halten hat. Mitbestimmung ist nicht ein Ermessen der Geschäftsleitung und ein Betriebsrat besteht nicht aus willfährigen Marionetten.

Frei erfundenen Gerüchten zufolge wurde als Konsequenz die Spielfigur "Gewerkschaftsmitglied" aus dem Sortiment genommen. Die Restbestände werden aktuell als Set zusammen mit dem "Großen Polizeieinsatz" abverkauft.
 


Unionbasher aufgepasst! Zugreifen solange der Vorrat reicht!

                    

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