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Donnerstag, 25. Juni 2020

Die tiefe Krise von Galeria Karstadt Kaufhof - gibt es noch Hoffnung?


Die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof kommt nicht zur Ruhe. Immer wieder kommt von Seiten des Managements die Androhung, Filialen zu schließen und Stellen abzubauen.

Sowohl Karstadt, als auch Galeria Kaufhof kämpfen seit ihren Gründungen (Karstadt 1881, Kaufhof 1879) - mit Ausnahmen einiger weniger sehr erfolgreicher Jahre - gegen finanzielle Verluste und die allgemeinen Veränderungen, die den stationären Einzelhandel seit Jahren begleiten, an.
Auch die Fusion der beiden Warenhausketten 2018, verbesserte die wirtschaftliche Lage nicht.

Der Zusammenschluss von Galeria Kaufhof, Karstadt Warenhaus, Karstadt Sports und weiteren Unternehmen durch die jeweiligen Eigentümer Signa Retail und Hudson's Bay Company (HBC) wurde von ver.di, den Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten Ende 2019 nach zahlreichen Streiks mit einem Integrationstarifvertrag abgesichert. Die darin vereinbarten Beschäftigungs- und Standortsicherungen sind seit der Corona-Pandemie und dem beantragten Schutzschirmverfahren in großer Gefahr.
Die rund 28.000 Beschäftigten bangen weiterhin um ihre Arbeitsplätze.

Corona und Schutzschirmverfahren


Da das Unternehmen bereits vor dem Ausbruch der Corona Pandemie  in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, bedingt unter anderem auch durch weitreichende Restrukturierungsmaßnahmen, steckte, traf der Lockdown und der damit einhergehende Umsatzverlust in Milliardenhöhe (trotz des Onlinegeschäfts) den Einzelhändler hart.

Daher wurde am 01.04.2020 ein Schutzschirmverfahren nach § 270b Insolvenzordnung beantragt, dem vom Amtsgericht Essen stattgegeben wurde.
Dieses Verfahren ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht. 
So versucht ein Unternehmen in vorläufiger Eigenverwaltung frühzeitig einen Insolvenzplan vorzulegen mit dem Ziel das Unternehmen zu sanieren.
Überwacht wird dieser Vorgang durch einen sog. Sachverwalter. Im Falle von Galeria Karstadt Kaufhof ist dieser Sachverwalter Frank Kebekus. Dieser wird von namhaften Größen der Branche unterstützt. Einer dieser Unterstützer ist die Kanzlei SGP (Schneider, Geiwitz und Partner), die als Restrukturierungsexpertin angesehen wird.

Stefanie Nutzenberger, ver.di -  Bundesvorstandsmitglied Handel wirft der Unternehmensleitung vor, die Corona-Krise als Vorwand zu missbrauchen, um die ursprünglich geplanten Standortschließungen und den damit einhergehenden Stellenabbau doch noch umzusetzen. 
Diese Vorhaben wurden durch den 2019 geschlossenen Integrationstarifvertrag gestoppt.

Alles umsonst gewesen - oder gibt es noch Hoffnung?


Das eingefügte Video der Beschäftigten zeigt, dass sie die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben und bereit für den Kampf um ihre Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sind.




Was wurde bisher erreicht?


Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat natürlich nicht tatenlos zugesehen und lässt die KollegInnen nicht im Regen stehen.

Sie haben den Arbeitgeber zu Verhandlungen über einen Sanierungstarifvertrag aufgefordert. Dieser Auffordeung ist man nachgekommen. Die Verhandlungen erwiesen sich als schwierig, dennoch konnte am 19.06.2020 von der ver.di ein positives Ergebnis, nämlich den Abschluss eines Tarifvertrags,  mitgeteilt werden.



Wir drücken den KollegInnen von Galeria Karstadt Kaufhof weiterhin fest die Daumen und wünschen ihnen viel Kraft im Kampf um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.


Quellen:



Freitag, 10. November 2017

Dem Lohndumping Einhalt gebieten

Tarifverträge müssen für allgemeinverbindlich erklärt werden


Heftiger Applaus von ver.di für den Spitzenmanager von Lidl und Kaufland - das hätte sich noch vor kurzem niemand träumen lassen. Am wenigsten wohl Klaus Gehrig selbst, der seit Jahren den Schwarz-Konzern führt. Ende Juli plädierte er bei einem Symposium in Berlin nach­drücklich für die Allgemein­verbindlichkeit der Tarif­verträge im Handel und erntete die Zustimmung vieler, die sich mit diesem Ziel in der Kampagne "Einer für alle!" engagieren. Mag dieser Schulterschluss zunächst irritieren, so erweist er sich auf den zweiten Blick als sehr plausibel. Denn trotz gegensätzlicher Interessen und Kontroversen - genannt sei hier die fehlende betriebliche Mitbestimmung in den Discount-Filialen - gibt es einen starken gemeinsamen Nenner: das Ja zur Tarifbindung. Schließlich würden Tarifverträge, die überall im Handel gelten, das um sich greifende Lohndumping beenden und für annähernde Wettbewerbsgleichheit bei den Personalkosten sorgen.
Im Handel ist Gefahr in Verzug. Der seit langem zu beobachtende Verdrängungskampf nimmt an Intensität zu. Unternehmen bedienen alle Register, um "Mitbewerber" aus dem Markt zu drängen oder zu übernehmen. Rabattschlachten gehören zum Standardrepertoire, kosten aber oft Rendite. Auch die exzessiven Öffnungszeiten werden als Waffe eingesetzt, weil sie für viele kleinere Händler zu teuer sind und ihnen das Genick brechen. Was ein wenig nach Monopoly aussieht, ist bitterer Ernst. Das zeigen beispielhaft Namen wie Hertie, Wertheim, Praktiker, Quelle, Neckermann, Arcandor und Kaiser's / Tengelmann.

Die Tarifflucht ist alarmierend und der ruinöse Wettbewerb droht auch erfolgreiche Unternehmen zu treffen

Bei der Jagd nach den größten Profiten ziehen einige der Konkurren­ten ausnahmslos alle Register. Die Tarifflucht ist alarmierend und der ruinöse Wettbewerb droht auch erfolgreiche Unternehmen zu treffen. Zumal mit Amazon ein ernst zu nehmender Tarif­außenseiter den Markt aufmischen will, koste es, was es wolle: Als nächste Ero­berung wird der besonders hart umkämpfte Lebensmittel­handel angepeilt. Der Online-Riese Amazon steht beispiel­haft für ein Geschäftsmodell, bei dem niedrige Löhne öffentlich subventioniert werden. Dieses Modell produziert und verschärft Erwerbs- und Altersarmut. Schon heute müssen rund 150.000 Beschäftigte aus dem Einzel­handel zu ihrem Lohn Hartz-IV-Leistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Wie viele tatsächlich einen Anspruch hätten, ist noch nicht erforscht.
Dumping und schlechte Arbeitsbedingungen greifen um sich, seit die Handelsverbände im Jahr 2000 eine Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung" eingeführt haben und danach den Konsens mit den Gewerkschaften über allgemeinverbindliche Tarife aufkündigten. Die Tariflosigkeit ist auf einen Höchststand geschnellt. Außer Amazon stehen dafür u.a. Firmen wie Peek & Cloppenburg, bofrost, OBI, Globus, Hornbach, Möbel Lutz, Woolworth, Norma, Toys R Us, Wöhrl sowie viele privat geführte Edeka- und Rewe-Märkte. Zwei Drittel aller Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten aktuell ohne den Schutz des Tarifvertrages, im Groß- und Außenhandel sind es rund 80 Prozent. Sie alle verdienen im Schnitt etwa ein Drittel weniger als nach Tarif, und selbst dort, wo nach Tarif gezahlt wird, sind viele Stellen in Teilzeit- und Minijobs zerstückelt worden. Nur noch jede und jeder Dritte im Einzel- und Versandhandel arbeitet Vollzeit. Zusätzlichen Druck erzeugen Leiharbeit und Befristungen. Vor allem für sehr viele Frauen führt dieser Weg direkt in die Altersarmut, wenn er nicht schnellstens blockiert wird. Etwa 2,5 Millionen Beschäftigten droht nach Berechnungen von ver.di wegen zu niedriger Einkommen Armut im Alter. Die öffentlichen Kassen müssten milliardenschwere Unterstützungen zahlen...
Um die skandalösen Zustände bekannt zu machen und eine Kehrtwende herbeizuführen, hat der ver.di-Fachbereich Handel im Frühjahr die Kampagne "Einer für alle!" gestartet. Noch blockieren die Arbeitgebervereinigung HDE und andere Verbände eine gemeinsame Initiative für gesetzliche Maßnahmen, die eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (AVE) durch das Arbeitsministerium erleichtern. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger machten deshalb bei dem Berliner Symposium mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Unternehmen erneut die Dringlichkeit schnellen Handelns deutlich. Bei vielen ver.di-Aktionen wurde bereits Druck für allgemein­verbindliche Tarifverträge gemacht, auch in der Tarifrunde 2017. Gleichzeitig ist erneut sehr klar geworden, dass Mitgliederstärke und Kampfkraft auch in Zukunft entscheidend für jede Tarif­auseinander­setzung sein werden. Egal, ob mit oder ohne AVE: Ein bequemes Abo auf faire Einkommen wird es in diesem Wirtschafts­system nicht geben.

(Quelle: ver.di publik )

Donnerstag, 19. Januar 2017

Sonntags frei - ein Gewinn für uns alle


Die Zeit in der erfundene Feste einen leichten Vorwand für Sonntagsöffnungen lieferten, geht zu ende. Ver.di und die vor zehn Jahren gegründete "Allianz für den freien Sonntag" fahren einen Erfolg nach dem anderen ein: Deutschlandweit hat es jede Menge Urteile gegen rechtswidrige Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung gegeben - ein Gewinn für die Beschäftigten im Handel.
Darüber hinaus wird mit diesen Entscheidungen die gesellschaftliche Bedeutung des Sonntags als wichtiger Zeitanker hervorgehoben: Als freier Tag , an dem die meisten Menschen ihre Freizeit mit Familie und Freunden oder auch in Vereinen gemeinsam verbringen können.
Ver.di warnt immer wieder davor, dass Ladenöffnungen an Sonntagen das Einfallstor für Sonntagsarbeit in vielen Bereichen sein können - Kitas und andere Betreuungseinrichtungen sind nur ein Beispiel. Gerade deshalb ist es wichtig, noch stärker auch auf kommunaler Ebene gemeinsam für den Sonntagsschutz zu aktiv zu werden.

Arbeitgeber wollen noch mehr Öffnungszeiten

Inzwischen versucht der Unternehmerverband HDI eine Gegenoffensive anzustoßen. Bundesweit fordert er zehn verkaufsoffene Sonntage, ohne dass wie bisher ein besonderer Anlass vorliegen müsste. Für eine generelle Sonntagsöffnung sprechen sich Karstadt-Chef Fanderl und die FDP aus.
"Diese Forderungen sind völlig absurd", so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Auch der Verweis auf den Online-Handel sei fadenscheinig: "Konkurrenzdruck über das Internet lässt sich durch verkaufsoffene Sonntage nicht verhindern. Um im brutalen Verdrängungswettbewerb zu bestehen, sollten die Einzelhandelsunternehmen lieber in Beratung und Service investieren und die Beschäftigten durch vernünftige, existenzsichernde Bezahlung motivieren. Diese Stärken können die Händler jede Woche sechs Tage ausspielen,"

Alle höchstrichterlichen Urteile geben ver.di und den anderen Verbündeten der Sonntagsallianz recht. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht im November 2015 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen. Ver.di war in Bayern mit einer Klage gegen eine Sonntagsöffnung in der Gemeinde Eching erfolgreich - Motto: "Der Sonntag gehört den Menschen, nicht dem Kapital".
Auf dieses Urteil bezogen sich letztes Jahr auch die Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, als sie es der Stadtverwaltung von Frankfurt am Main im April und Oktober untersagten, wegen einer Musikmesse bzw. der Buchmesse  die Läden stadtweit öffnen zu lassen.
Auch der Verwaltungsgerichtshof München, sowie das Oberverwaltungsgericht in Münster griffen die Argumentation der Bundesrichter auf und ließen eine Sonntagsöffnung nicht zu. Auch das OVG in Weimar entschied im September 2016, dass bereits durchgeführte Sonntagsöffnungen in Erfurt nicht gesetzeskonform waren und stoppte die  noch geplanten Termine.

Kernpunkte der aktuellen Rechtsprechung:

  • Die Veranstaltung, die den Anlass für die Sonntagsöffnung bietet, muss prägend sein. Sie müsste auch ohne Ladenöffnung mehr Besucher anziehen können, als die alleinige Sonntagsöffnung.
  • Um dies vorab zu ermitteln, muss - falls keine verlässlichen Erfahrungswerte vorliegen - eine Prognose erstellt werden. Die Öffnung selbst darf  lediglich als "Anhängsel" wahrgenommen werden.
  • Darüber hinaus muss ein räumlicher Bezug zwischen Veranstaltung und den geöffneten Geschäften bestehen. Ist eine Veranstaltung stark begrenzt, wie etwa  auf ein Messegelände, dürfen nicht kilometerweit entfernt davon Sonntagsöffnungen stattfinden. 
In fast allen Bundesländern hat ver.di und die Sonntagsallianz die Kommunen auf die Rechtslage hingewiesen, dennoch ist die Praxis rechtswidriger Genehmigungen nicht beendet.

Der Kampf um denn freien Sonntag geht weiter.

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