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Samstag, 4. Juli 2020

HomeOffice-Umfrage: Die meisten würden gern weitermachen, aber es gibt auch Schattenseiten


Bis Anfang dieses Jahres gab es offiziell kein HomeOffice bei WELTBILD. Die Möglichkeit, ab und an oder regelmäßig von Zuhause aus zu arbeiten, wurde als Privileg besserverdienenden KollegInnen zugestanden. Die meisten davon arbeiten ohnehin "zeitsouverän", also ohne Stempelkarte. Der Sachbearbeiter-Ebene wurde der Arbeitsplatz zuhause nur in Ausnahmefällen gewährt, zum Beispiel wenn es aufgrund fehlender Büroflächen gar nicht anders ging. Seit Corona ist alles anders. Fast alle WELTBILD-KollegInnen leisten den überwiegenden Teil ihrer Arbeit von Zuhause aus. Wie geht es den Beschäftigten jetzt im HomeOffice?

Im Mai haben wir hier im Blog eine Umfrage gestartet und wollten von euch wissen, welche Erfahrungen ihr gemacht habt. 85 Personen haben teilgenommen und 11 Fragen beantwortet. Ob tatsächlich sämtliche Antworten von WELTBILD-MitarbeiterInnen stammen, können wir nicht beweisen, aber der Zeitpunkt der Antworten legt das nahe. Ebenso sind Mehrfach-Teilnahmen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Nach der Sichtung der Ergebnisse und dem Vergleich von Fragebögen und Antwortzeiten glauben wir aber, dass die Ergebnisse der Befragung tatsächlich ein realistisches Bild wiedergeben.



1. Die meisten fühlen sich zuhause pudelwohl: 50% der Teilnehmenden haben Höchstpunktzahlen vergeben. Richtig schlechte Bewertungen gab es gar nicht. 



2. Dem weit überwiegenden Teil fällt die Arbeit zuhause leichter als im Büro. Einige Gründe, warum das so ist, könnt ihr unten bei den Antworten auf Frage 9 lesen.



3. Mit ihren Arbeitsergebnisse sind KollegInnen außerordentlich zufrieden. Wie man hört, deckt sich das mit der Sicht der Führungskräfte und der Geschäftsleitung.



4. Über 60% der Teilnehmenden sagen, dass sie zuhause mehr Arbeit schaffen als im Büro. Allerdings geben auch 10% zu, dass sie daheim weniger erledigt kriegen. Dabei spielt vielleicht auch die technische Ausstattung der Arbeitsplätze zuhause eine Rolle (siehe Frage 6).



5. Eine der größten Gefahren im HomeOffice für Beschäftigte ist aus Sicht der Experten für Arbeitsmedizin die sogenannte "Entgrenzung von Arbeit". Das bedeutet: Man findet nie ein Ende, beantwortet E-Mails auch noch spätabends und erledigt Liegengebliebenes am Wochenende. Am Anfang mag der Arbeitgeber von dieser Selbstausbeutung profitieren. Aber wenn die ArbeitnehmerInnen krank werden und bspw. einen Burnout erleiden, kommen hohe Ausfallkosten auf ihn zu. Immerhin ein Viertel der Teilnehmenden an unserer Umfrage gaben an, zuhause mehr zu arbeiten als im Büro.



6. Die technische Ausrüstung im HomeOffice ist deutlich verbesserungswürdig. 40% sind schlechter ausgerüstet als im Büro. Und wer die technische Ausstattung bei WELTBILD kennt, weiß, dass auch "gleichwertig" weder zeitgemäß noch performant bedeutet. Ein gutes Viertel immerhin ist daheim technisch besser aufgestellt als in der Firma. 



7. Die Darstellung der Säulendiagramme bei Google-Sheets ist nicht optimal, deshalb hier die Ergebnisse dieser Frage im Detail: 47,6% haben ein eigenes Arbeitszimmer, 35,7% arbeiten in der Küche oder im Wohnzimmer, 4,8% im Schlafzimmer, 63,1% haben einen richtigen Schreibtisch zur Verfügung, 22,6% arbeiten am Küchentisch oder improvisieren anders, lediglich 29,8% verfügen über einen ergonomischen Bürostuhl, 70,2% der Arbeitsplätze zuhause sind gut beleuchtet, und 78,6% können dort meistens in Ruhe arbeiten, 8,3% werden im HomeOffice durch das Familienleben regelmäßig abgelenkt.  



8. Mit durchschnittlich knapp 8 Punkten ist die Zufriedenheit mit dem HomeOffice-Arbeitsplatz ziemlich hoch, allerdings sind rund ein Viertel der Beschäftigten deutlich weniger zufrieden mit der konkreten Arbeitssituation zuhause.



9. Als Vorteile bewerten die Beschäftigten vor allem die Ruhe im HomeOffice (85,5%) und das Sparen von Fahrtzeit und -kosten (86,7%). Mehr als die Hälfte (62,7%) genießt die freiere Zeiteinteilung und immerhin 7,2% mögen es, dass ihnen der oder die Vorgesetzte nicht so auf die Finger gucken kann. Andere schätzen es, dass sie für ihre Kinder besser ansprechbar sind, oder genießen es einfach, aus der konfliktträchtigen Situation im Großraumbüro zu entkommen.



10. Es gibt aber auch negative Aspekte: 70,5% fehlt der persönliche Kontakt mit den KollegInnen, insbesondere die gemeinsamen Pausen (37,2%). Über die Hälfte (52,6%) vermissen es, dass sie einfach mal schnell etwas nachfragen oder sich über Arbeitsaufgaben austauschen können, 30,8% vermissen kurze Wege in andere Abteilungen. Einige sehen auch die steigenden Kosten zuhause kritisch, die sie aktuell alleine tragen müssen. 



11. Wie könnte eine HomeOffice-Regelung in Zukunft aussehen? Hier ergibt sich ein sehr klares Bild: Weit über die Hälfte der Beschäftigten würde gern an zwei oder drei Tagen zuhause arbeiten. Nur einen einzigen Wochentag im HomeOffice zu verbringen, ist für die wenigsten attraktiv.


Soweit die Ergebnisse unserer Umfrage. Hast du weitere Anregungen zu diesem Thema? Dann nutze bitte die Kommentarfunktion unten oder schreib' ein E-Mail an die blogredaktion@web.de.

Mittwoch, 20. Mai 2020

Agil zum Ziel sprinten


aus ver.di publik 02/2020

GUTE ARBEIT — Bei agiler Projektarbeit herrscht noch immer zu viel Druck von oben


Von Gudrun Giese | 20. März 2020

Immer mehr Bedeutung erlangt seit einigen Jahren "agiles Arbeiten", eine besondere Form der Teamarbeit, die nicht mehr nur in IT-Firmen, sondern in vielen Abteilungen großer Unternehmen angewendet wird. Der ver.di-Bereich Innovation und Gute Arbeit hat im Rahmen des Verbundprojektes diGAP (Gute agile Projektarbeit in der digitalen Welt) Ideen entwickelt, wie diese Arbeitsmethode gestaltet werden sollte, um Belastungen abzubauen.


Unter idealen Bedingungen müsste agile Projektarbeit so ablaufen: Ein sehr gut geschultes und aufeinander eingespieltes Team arbeitet gemeinsam, ohne Chef und in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber. Bei der agilen Methode "Scrum" werden Arbeitsziele durch das Team für relativ kurze Projektphasen von zwei bis vier Wochen ("Sprints") definiert und danach mit dem Auftraggeber zusammen überprüft. Das Team besteht aus sechs bis zehn Mitgliedern, die klar definierte Rollen haben: Für den Rahmen und die Einhaltung der Methode ist der/die Scrum-Master zuständig, die Entwicklung der Produktidee und die Verbindung zum Kunden übernimmt der/die Product-Owner. Die übrigen Teammitglieder sind die Fachexpert*innen für den Auftrag. Entscheidend für gute agile Projektarbeit ist, dass das Team seinen Weg zum Ziel findet, ohne Druck von außen zu bekommen. Schließlich muss es auch genügend Zeit für ein Projekt haben.

In der Praxis klaffen jedoch Anspruch und Wirklichkeit auseinander. "Den Grundansatz dieser Arbeitsmethode begrüßen wir. Leider hapert es noch an entscheidenden Punkten bei der Umsetzung", sagt Frank Duckwitz, Betriebsratsmitglied in der Commerzbank-Zentrale und dort unter anderem für agiles Arbeiten in den Abteilungen der Projekt- und Prozessentwicklung sowie -betreuung zuständig. Zwei große Probleme gebe es: Die Unternehmensleitung übe Druck auf die agil arbeitenden Teams aus, weil sie Ergebnisse sehen wolle. Und die Teammitglieder hätten nicht genug Zeit, das nicht-hierarchische Arbeiten und selbstbestimmte Entscheiden einzuüben. "Wenn diese Arbeitsmethode klappen soll, müssen alle umlernen", meint Frank Duckwitz. "Wer sich bisher darauf verlassen hat, dass Vorgesetzte Entscheidungen treffen, muss nun selbst Verantwortung übernehmen. Und die, die von sich aus gerne den Ton angeben, sollen lernen, im Team auch auf andere zu hören."

Seit gut sieben Monaten arbeiten ungefähr 4.500 von 12.000 Beschäftigten der Commerzbank-Zentrale nach agilen Methoden. Der Rahmen dafür wurde von Arbeitgeber- und Betriebsratsseite gemeinsam gestaltet. "Im Sommer 2018 kam der Vorstand mit der Idee auf uns zu", so Frank Duckwitz. Der Betriebsrat habe so die Möglichkeit gehabt, von Anfang an Einfluss zu nehmen. In einer Testphase übten Beschäftigte auf freiwilliger Basis die agile Projektarbeit ein. Ihre Erfahrungen gingen in die 2019 abgeschlossene Betriebsvereinbarung ein. "In den Testteams wurde die Vertrauensarbeitszeit erprobt, die sich aber nicht bewährt hat. Nun gilt für die agilen Teams wieder die übliche Gleitzeitregelung, sodass Personalengpässe eher sichtbar werden", sagt Frank Duckwitz. Und solche Engpässe gibt es: Scrum-Master sollen etwa mehrere Teams betreuen, was nicht zur Idee der agilen Arbeit passe. Es müssten dringend mehr Beschäftigte entsprechend qualifiziert werden; Bewerber*innen für diese Aufgabe gebe es genug, so Duckwitz.

Mehr Partizipation


Vergleichbare Erfahrungen wie die Commerzbank-Arbeitnehmer*innen machen auch rund 1.500 Beschäftigte bei der Telekom-IT, die seit 2017 agil arbeiten. "Der Arbeitgeber erhofft sich mehr Effizienz durch diese Arbeitsmethode, die Beschäftigten mehr Partizipation", sagt Thomas Frischkorn, Sprecher des Arbeitskreises Agilität im Gesamtbetriebsrat der Deutschen Telekom-IT, die 2017 aus der T-Systems als Dienstleister für die interne IT ausgegründet worden ist.

Bei einer jüngst abgeschlossenen Beschäftigtenbefragung von 15 agil arbeitenden Teams im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kam zudem heraus, dass eine unternehmensweite Entscheidung der Telekom die Arbeit im Scrum behindert: der Abbau von Büroarbeitsplätzen. Mit diesem Schritt will das Unternehmen einen dreistelligen Millionenbetrag einsparen, da weniger Schreib- tische vor allem weniger Bürogebäude, Mieten und Betriebskosten bedeuten. "Die agilen Teams benötigen aber Räume, in denen sie zusammenkommen und ihre Projekte planen können", so Thomas Frischkorn. Als weiteres Problem nennt er die Arbeitsintensität. Die Beschäftigten arbeiten zwar ohne erkennbare Hierarchie, neigen aber dazu, sich zu immer höheren Leistungen anzutreiben.

Nadine Müller aus dem ver.di-Bereich Innovation und Gute Arbeit fasste Ende Januar bei der Abschlusstagung des diGAP-Projektes dazu Ergebnisse einer Beschäftigtenbefragung vor allem in der Softwareentwicklung zusammen: "Ein hoher Anteil von 56 Prozent der agil Arbeitenden steht bei der Arbeit oft unter Zeitdruck." Die Mehrzahl der Befragten leiste Mehrarbeit. Beides trifft aber auch auf nicht agil Arbeitende zu. Positiv bewerteten die agil Arbeitenden, dass sie sehr produktiv "hinsichtlich Leistung des Projektteams, Termintreue, Qualität der Lösung und des Kundenfeedbacks" arbeiten könnten. 64 Prozent der agil Arbeitenden fanden, dass sie mit dieser Methode "die Möglichkeit zu mehr selbstbestimmter Arbeit" hätten.

Im Verbundprojekt diGAP, an dem neben ver.di verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen und Firmen beteiligt waren, werden nun bis zum Herbst die Projektergebnisse aufbereitet. "Wichtig sind Freiräume für die agil Arbeitenden", sagt Christian Wille vom Bereich Innovation und Gute Arbeit. "Auch für Betriebs- und Personalräte ist agile Projektarbeit eine Herausforderung, denn Mitbestimmung und Schutzrechte der Beschäftigten müssen dafür weiterentwickelt werden." Ein Leitfaden mit Empfehlungen ist gerade veröffentlicht worden.

Die Dokumentation der Abschlusstagung und Empfehlungen für tarifliche und betriebliche Regelungen gibt es im Internet: diGAP.verdi.de


Freitag, 27. März 2020

Forderung nach Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen


Unternehmen dürfen sich Tarifverträgen nicht verweigern – Tarifbedingungen sollen für alle gelten.


Ein Bericht  aus der Druck- und Papierbranche von Michaela Böhm



Wie arbeitet es sich besser – mit oder ohne Tarifvertrag? Gute Frage. Wer einen Tarifvertrag hat, bekommt fast ein Fünftel mehr Lohn oder Gehalt, arbeitet im Durchschnitt wöchentlich eine Stunde kürzer und hat mehr Urlaub und Urlaubsgeld. Allerdings gilt ein Tarifvertrag nur noch für jeden zweiten Beschäftigten. Es sei »wünschenswert und erstrebenswert, in Deutschland wieder eine höhere Tarifbindung zu gewinnen«, sagte Angela Merkel bei einem Festakt zu 70 Jahre Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB). Das sehen wir auch so. Die große Koalition könnte sofort etwas tun für mehr Tarifbindung.

»Das Vetorecht der Arbeitgeber sollte abgeschafft werden. OT-Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden gehören ebenso abgeschafft.«
Dierk Hirschel, Chefökonom bei ver.di

Allgemein verbindlich – was ist das?

Ist ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt, dann gilt er für alle Betriebe und Beschäftigten der Branche. Anders gesagt: Die ver.di-Tarifverträge werden in jedem Betrieb in der Druckindustrie und Papierverarbeitung angewandt – in Ost und West, Nord und Süd. Auch in tariflosen Unternehmen.

Warum ist das nötig?

Aus Notwehr. Denn für immer weniger Beschäftigte gilt ein Tarifvertrag. Weil Firmen Betriebsteile auslagern und den Tarifvertrag nicht anwenden, aus dem Unternehmerverband austreten oder neue tariflose Betriebe gründen. Darüber hinaus bieten Unternehmerverbände Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an. Das wird so rege in Anspruch genommen, dass oft die Mehrheit in einem Verband aus tariflosen Betrieben besteht – und die bestimmen dann über die Tarifpolitik mit.

Wie geht das?

Zunächst müssen sich Gewerkschaft und der Unternehmerverband einig sein – beispielsweise ver.di und der Bundesverband Druck und Medien (bvdm). Sie können gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium oder – wenn es um regionale Tarifverträge geht – bei den zuständigen Landesregierungen einen Antrag stellen. Die Tarifausschüsse der Regierungen sind mit je drei Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände besetzt. In diesen Ausschüssen muss – so der juristische Begriff – Einvernehmen hergestellt werden. Ist eine Seite dagegen, ist die Allgemeinverbindlicherklärung gescheitert. Oft stimmt die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände dagegen. Sie hat praktisch ein Vetorecht.

Ohne Tarifvertrag: länger arbeiten, weniger verdienen



»Um dem Preis- und Lohndumping in der Druckindustrie etwas entgegenzusetzen, haben wir den Bundesverband Druck und Medien aufgefordert, gemeinsam mit uns für bestimmte tarifliche Regelungen die Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen.«


Andreas Fröhlich, ver.di-Verhandlungsführer für die Druckindustrie

Wie lässt sich das ändern?

Der Deutsche Bundestag müsste das Tarifvertragsgesetz ändern und das Vetorecht für Unternehmerverbände abschaffen. Die jüngste Reform von 2014 hatte zwar das Ziel, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Doch das ist gescheitert.

Sind viele Tarifverträge in Deutschland allgemein verbindlich?

Zwei Zahlen vom Bundesarbeitsministerium: Von den rund 73.000 Tarifverträgen im Tarifregister sind zurzeit 443 allgemein verbindlich (Stand: 1. Juli 2017; das Verzeichnis wird derzeit überarbeitet).

 

Um welche Teile des Tarifwerks könnte es gehen?

Um das gesamte Tarifwerk einer Branche. Unter den wenigen allgemein verbindlichen Tarifverträgen finden sich welche zu Qualifizierung, Zusatzversorgung, vermögenswirksamen Leistungen, Kündigungsschutz. Seltener wird die gesamte Tariftabelle für allgemein verbindlich erklärt. Eine andere Möglichkeit ist, über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine Lohngruppe herauszugreifen. Sie könnte für allgemein verbindlich erklärt werden. Konkret bedeutete das für die Papierverarbeitung: Jede Fachkraft verdiente dann im Westen mindestens 17,37 Euro (Ost: 16,88 Euro).

Welche Vorteile hat die Allgemeinverbindlicherklärung für die Beschäftigten?
Man stelle sich vor: In jedem Betrieb der Druckindustrie oder Papierverarbeitung werden Tariflöhne bezahlt. Zuschläge, Urlaubsgeld und tarifliche Jahresleistung sind überall gleich. Arbeitszeit und Zahl der Urlaubstage ebenfalls. Niemand muss mehr seine Heimatregion verlassen, weil er sich die schlechte Bezahlung nicht mehr leisten kann. Niemand muss fürchten, durch Niedriglöhne in die Armut getrieben zu werden. Stattdessen zahlen Beschäftigte und Unternehmer auf Basis anständiger Löhne Steuern und Beiträge in die Sozialkassen. Davon profitieren alle. Der Wettbewerb um Aufträge findet nicht mehr über niedrige Löhne statt, sondern über gute Produkte und Dienstleistungen.

»Wir fordern eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes. Die Allgemeinverbindlichkeit darf nicht länger an dem (…) Vetorecht der Arbeitgeberverbände scheitern.«

Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di

Das fordert ver.di:


➔ Weg mit dem Vetorecht für Unternehmerverbände. Stattdessen sollte die Mehrheit im Tarifausschuss über eine Allgemeinverbindlicherklärung entscheiden.
➔ Ende der OT-Mitgliedschaft: Mitglieder in Unternehmerverbänden, die Tarifverträge aushandeln, müssen die Tarifverträge auch anwenden.
➔ Tarifverträge sollten so lange nachwirken, bis ein neuer Vertrag an deren Stelle tritt.



Quelle:
ver.di Augsburg Kompakt / Ausgabe 3 / März 2020 ; Originalbericht von Michaela Böhm

Montag, 27. Mai 2019

Postkarten-Aktion zum freien Sonntag


Wie bereits hier im Blog berichtet, plant der bayrische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern einen Angriff  gegen den arbeitsfreien Sonntag.

Die Allianz für den Freien Sonntag sieht hier einen Angriff gegen die Verfassung.
Zudem würde dies eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Handel bedeuten, denn das Personal würde dafür in den wenigsten Fällen aufgestockt werden. Eine gesunde Work-Life-Balance ist damit nicht mehr gegeben.

Ist der Sonntag erstmal gebrochen, ist nicht abzusehen, welche Ideen aus dem Lager der Arbeitgeber noch so kommen werden...

Postkarten an Ministerpräsident Markus Söder


Um der Forderung nach dem freien Sonntag Nachdruck zu verleihen, hat die Allianz zum Freien Sonntag eine Postkarte entworfen, die direkt an den bayrischen Ministerpräsidenten Söder adressiert ist.

Wer sich gerne an dieser Postkarten-Aktion beteiligen möchte, kann sich die Karte in der verdi-Dienststelle holen.

Dienstag, 2. April 2019

Tarifrunde 2019 Handel - Forderung Großhandel


Wie bereits berichtet, ist die Tarifrunde Handel gestartet.

Neben dem Einzelhandel, führt auch der Großhandel Tarifverhandlungen.

Forderungen der Tarifkommission Großhandel

ver.di:  Beschäftigte  im  Großhandel  brauchen  deutlich  mehr  Geld  

6,5 % mehr Geld für Alle 

München,  07.03.2019.  Respekt  und  Wertschätzung  für  die  Leistung  der  Groß- 
handelsbeschäftigten  muss  sich  nach  der  Überzeugung  von  ver.di  auch  bei  
den  Entgelten  und  Ausbildungsvergütungen  wiederspiegeln.  Deshalb  hat  die 
bayerische  Tarifkommission  einstimmig  eine  Erhöhung  der  Entgelte  um  6,5%  
für  die  anstehende  Tarifrunde  gefordert.  


 Der  bayerische  Großhandel  ist  einer  der  zentralen  Branchen  in  Bayern.  Ohne  die 
rund  240  000  Beschäftigten  im  Großhandel  wäre  die  Grundversorgung  faktisch  nicht  
vorhanden.  Angefangen  vom  Lebensmittelgroßhandel,  dem  pharmazeutischen 
Großhandel  bis  hin  zum  Baustoffgroßhandel  ist  der  Großhandel  das  wichtigste  Bin- 
deglied.  Die  Beschäftigten  im  Großhandel  stellen  somit  die  Versorgung  der  Volks-  
wirtschaft  mit  Waren  und  Dienstleistungen  sicher.  Dabei  ist  die  Umsatz-  und  Ge- 
winnsituation  der  Unternehmen,  die  im  Großhandel  tätig  sind,  ausgesprochen  gut.    

Um  den  Beschäftigten  ihren  Teil  an  dem  Erfolg  zukommen  zu  lassen,  wurde  heute 
die  Tarifforderung  beschlossen.  Konkret  beschloss  die  große  Tarifkommission  fol-  
gende  Forderungen  für  die  rund  240.000  Beschäftigten:  



  • Erhöhung  der  Löhne  und  Gehälter  um  6,5%  
  • Erhöhung  der  Bezahlung  von  weiteren  Anforderungen  auf  80€ 
  • Erhöhung  der  Ausbildungsvergütungen  um  100  €  
  • Die  Laufzeit  des  Tarifvertrages  soll  12  Monate  betragen 
  • Allgemeinverbindlichkeit  wird  gemeinsam  mit  den  Arbeitgebern  beantragt  

„Beschäftigte  im  Großhandel  leisten  wertvolle  Arbeit  für  die  Gesellschaft  und  erwirt- 
schaften  Milliarden  Umsätze  für  die  Unternehmen.  Dafür  verdienen  sie  Respekt  und  
Wertschätzung,  vor  allem  durch  Entgelte  von  denen  die  Menschen  ihr  Leben  be- 
streiten  können  und  in  Zukunft  nicht  von  Altersarmut  bedroht  sind“,  so  Thomas  
Gürlebeck,  ver.di  Verhandlungsführer  in  Bayern.  


Vor  der  Forderungsfindung  führte  ver.di  in  den  Großhandelsbetrieben  eine  breit  an- 
gelegte  Beschäftigtenbefragung  durch. Die  Befragung  ergab  unter  anderem,  dass  36%  
der  Befragten  sagten,  ihr  Einkommen  reicht  nicht  aus  und  57%  angaben,  dass 
ihr  Einkommen  gerade  so  ausreicht. Dass  die  zu  erwartende  Rente  nicht  zum  Leben
ausreicht,  bestätigten  in  der  Befragung  91%  der  Beschäftigten 

Quelle: Pressemitteilung ver.di-bayern / Handel / Großhandel







Donnerstag, 28. März 2019

Tarifrunde Handel 2019 - Forderungen Einzelhandel


2019 ist Tarif-Jahr und die Tarifrunden im Handel haben begonnen.

Auch wenn Weltbild von den Ergebnissen der Tarifrunde nicht profitieren wird, da WBD ein Betrieb ohne Tarifbindung (OT-Betrieb) ist, sind die Verhandlungen rund um Tarife, Entgeltstrukturen und Forderungen der Tarifkommissionen interessant zu verfolgen.

Das fordert die Tarifkommission Einzelhandel in Bayern


ver.di: Beschäftigte im Einzelhandel brauchen deutlich mehr Geld

Einen Euro pro Stunde mehr


München, 12.03.2019. Respekt und Wertschätzung für die Leistung der Einzelhandelsbeschäftigten muss sich nach der Überzeugung von ver.di auch bei den Löhnen, Gehältern und Ausbildungsvergütungen wiederspiegeln. Deshalb hat die bayerische Tarifkommission einstimmig eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um einen Euro in der Stunde gefordert.

Konkret beschloss die Große Tarifkommission hat am 12. März 2019 folgende Forderungen für die rund 300.000 Beschäftigten, auf die der Tarifvertrag Anwendung findet:

  • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 1 € in der Stunde
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 €
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen
  • Die Tarifverträge des bayerischen Einzelhandels sollen wieder allgemeinverbindlich werden, damit Dumpingkonkurrenz und Vernichtungswettbewerb wirksam bekämpft werden.

„Beschäftigte im Einzelhandel leisten wertvolle Arbeit für die Gesellschaft und erwirtschaften Milliarden Umsätze für die Unternehmen. Dafür verdienen sie Respekt und Wertschätzung, vor allem durch Löhne und Gehälter von denen die Menschen ihr Leben bestreiten können und in Zukunft nicht von Altersarmut bedroht sind“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in Bayern.

Bis dahin ist aber nach Auffassung der ver.di Tarifkommission in Bayern noch ein weiter Weg, denn die Mehrzahl der Beschäftigten im Einzelhandel sind akut von Altersarmut betroffen. Ihre Gehälter reichen vielfach nicht aus um im Alter über die Grenzen der gesetzlichen Grundsicherung hinaus zu kommen.

„Ein Euro mehr in der Stunde verbessert nicht nur heute die Arbeits- und Lebensbedingungen, sondern verringert auch das Risiko von  Altersarmut. Und jeder Euro mehr in der Lohntüte finanziert auch unser Sozialsystem, also Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung,“ so Thiermeyer weiter.

Die Legitimität der beschlossenen Forderungen untermauert eine breite Beschäftigtenbefragung bei der 46 % angaben, ihr Arbeitseinkommen reicht nicht aus und 49 % der Aussage zustimmen, ihr Arbeitseinkommen reiche gerade so aus. 60 % der Befragten gaben an, dass ihre spätere Rente nicht zum Leben reichen wird, weitere 35 % sind darüber hinaus skeptisch ob es reicht. 



Info-Flyer der ver.di zur Tarifrunde 2019 Einzelhandel Bayern

Quellen: 
- Pressemitteilung des Fachbereichs 12 der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
- Info-Flyer ver.di Bayern / Einzelhandel
             

Donnerstag, 24. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 1: Zusammenarbeit mit der GF bleibt schwierig


Bei der ersten Betriebsversammlung des Jahres am vergangenen Donnerstag platzte der Versammlungsraum aus allen Nähten. „Schön wieder hier zu sein!“, begrüßte Timm Boßmann die Belegschaft. Der Betriebsratsvorsitzende spielte damit auf den gescheiterten Versuch der Geschäftsführung an, ihn mit haltlosen Anschuldigungen zu kündigen. Die KollegInnen quittierten das mit donnerndem Beifall.

Boßmann bedankte sich für die Unterstützung durch ver.di und andere  Gewerkschaften, für den Beistand der KAB/Betriebsseelsorge und bei weiteren Organisationen, PolitikerInnen sowie zahllosen Privatpersonen, die bundesweit gegen die ungerechtfertigte Kündigung Position bezogen hatten.

Am meisten habe ihn aber die starke Solidarität im Betrieb gefreut, sagte der Vorsitzende: „Ich glaube, ich bin noch nie in meinem ganzen Leben so oft gefragt worden, wie es mir geht! Liebe Kolleginnen und Kollegen: Danke, es geht mir gut.“ Applaus!

Weil die Geschäftsführung nach der Niederlage vor Gericht eine verzerrte Version des Ergebnisses per E-Mail an die Belegschaft verschickt hatte, stellte Boßmann abschließend klar, was bei der Gerichtsverhandlung Ende November tatsächlich herausgekommen war: „Es hat keinen Vergleich irgendeiner Art gegeben. Ich habe keine Abmahnung für irgendeine Verfehlung bekommen. Der Arbeitgeber hat vom Gericht in keiner Weise Recht bekommen, sondern ist zu 100% gescheitert.“

Ungenügend: Umzugspläne und Gesundheitsschutz

BR-Mitglied Hannes Walk berichtete Neuigkeiten zum geplanten Umzug innerhalb der bestehenden Firmengebäude. Inzwischen liegen dem Betriebsrat dazu die kompletten Pläne der Geschäftsführung vor. Sie entsprechen in weiten Teilen aber nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie die Sachverständige Tatjana Fuchs von der Gesellschaft für Gute Arbeit eindrucksvoll ausführte.

Danach musste Betriebsrätin Manuela Natterer wieder auf den Dauerbrenner „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ zu sprechen kommen. Bereits Ende 2016 hatte  eine arbeitswissenschaftliche Untersuchung gravierende Belastungen offenbart. Trotzdem hat die Geschäftsführung bis heute keinerlei Schritte zu einer Verbesserung der Situation unternommen. Das wichtige Thema wird deshalb Ende Februar in einer gerichtlichen Einigungsstelle gemeinsam mit Sachverständigen verhandelt.

Neue Betriebsvereinbarung stärkt digitales Geschäft

Im Anschluss stellte die stellvertretende Vorsitzende Dolores Sailer eine neue Betriebsvereinbarung vor. Die BV „Mehrarbeit im Marketing“ ergänzt die BV „Flexible Arbeitszeit“ und schafft arbeitsrechtlich korrekte und gesundheitlich vertretbare Möglichkeiten, die Marketing-Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken auch am Wochenende zu betreuen.

Damit reagiere der Betriebsrat auf die Veränderung der Arbeitsaufgaben im Zuge der Digitalisierung des Handels, führte Boßmann ergänzend aus: „Diese Betriebsvereinbarung ist der Beweis, dass es gelingen kann, die Erfordernisse des Geschäfts mit den Rechten und den gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten unter einen Hut zu bringen. Man muss nur miteinander reden und bereit sein zu verhandeln. Dann geht das auch!“ Leider sei es keiner Geschäftsführung zuvor jemals so schwer gefallen, mit dem Betriebsrat konsensorientiert zusammenzuarbeiten.

So war es auch bei den Wochenendeinsätzen im Bereich Marketing, erzählte Dolores Sailer. Der BR musste tatsächlich vor das Arbeitsgericht ziehen, damit ein Richter der Geschäftsführung erklärt, was ihre Pflichten aus der Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeiten“ sind. Und selbst nach dem Prozess hat Personalchef  Ries eine Betriebsvereinbarung zunächst abgelehnt und wollte das Thema lieber outsourcen als eine vernünftige Vereinbarung zu treffen. Erst nachdem sich das als – vorhersehbarer – Rohrkrepierer erwiesen hatte, war vernünftig zu reden. Einmal am Verhandlungstisch wurde innerhalb weniger Tage eine Vereinbarung getroffen, von der jetzt beide Seiten gleichermaßen profitieren.

Fortsetzung folgt…

Donnerstag, 31. Mai 2018

Tarifflucht im Handel



Wesentliche Teile dieses Beitrags haben wir einem Artikel entnommen, den Andreas Hamann in der ver.di-Mitgliederzeitung "publik" veröffentlicht hat. Den kompletten Artikel von Andreas findet ihr hier.

Wohl kaum eine Branche hat sich in den letzten zwanzig Jahren so stark verändert wie der Einzelhandel. Riesige Konzerne mit enormer Marktmacht dominieren – Zehntausende kleinerer Unternehmen sind ausgeschieden. Es findet ein erbitterter Verdrängungswettbewerb statt, der überwiegend über Preiskämpfe, Öffnungszeiten und Flächenerweiterungen geführt wird. Der boomende Onlinehandel und eine zunehmende Konzentrationsentwicklung erhöhen den Wettbewerbsdruck.
Der ruinöse Wettbewerb wird durch staatliche Deregulierung noch zusätzlich angeheizt. Die weitgehende Freigabe der Öffnungszeiten und die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes im Zuge der Hartz-Gesetze haben Schleusen geöffnet für einen Minijob-Boom, für Dumpinglöhne und den missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen. Mit der arbeitgeberseitigen Aufkündigung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge im Einzelhandel im Jahre 2000 hat der ruinöse Wettlauf eine weitere negative Trendverstärkung erhalten. Damit wurde eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt, seither ist die Tarifbindung im Einzelhandel erodiert.


Nach „außen“ prägen niedrige Preise, hohe Rabatte und wohlfeile Werbekampagnen das Bild des deutschen Einzelhandels – „innen“ dominieren in vielen Unternehmen prekäre Beschäftigung, zunehmender Leistungsdruck und untertarifliche Bezahlung. Für die Mehrzahl der Beschäftigten bietet sich eine ausgesprochen düstere Perspektive: Berechnungen zufolge werden mindestens 2,5 Millionen Menschen nach einem harten Arbeitsleben anschließend in Altersarmut „entlassen“.


Tarifflucht - der neue Trend

Unter Tarifflucht versteht man den Rückzug eines Unternehmens aus der Tarifbindung, etwa durch Verlassen des Arbeitgeberverbandes oder durch den Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft (= ohne Tarifbindung).


Tarifverträge sind Garanten für gute Arbeit. Ob beim Gehalt, bei den Urlaubstagen, beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld, bei den Arbeitszeiten oder bei den Kündigungsfristen - Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist, stehen besser da als Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung.

Aber auch aus Sicht der Arbeitgeber sind Tarifverträge durchaus sinnvoll.
Nicht nur, weil sie ein gutes Betriebsklima und zufriedene, wie motivierte Beschäftigte schaffen. Vor allem Flächentarifverträge, die für eine ganze Branche gelten sorgen zudem für fairen Wettbewerb, sie verhindern Schmutzkonkurrenz, indem sie allen Unternehmen gleiche Voraussetzungen bei Planungssicherheit und Kalkulation garantieren.

Dennoch verlassen immer mehr Unternehmen in Deutschland die Tarifbindung, um die Löhne immer weiter absenken zu können und sich nur noch auf die im Gesetz verankerten Bestimmungen, wie Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder Urlaubstage, berufen zu müssen.


Tarifflucht am Beispiel Real


Ende März 2018 platzte eine weitere Bombe: 
Real, eine Tochter des Metro-Konzerns mit rund 250 großen SB-Warenhäusern begeht Tarifflucht.

"Handel ist Krieg" - so der Schlachtruf des Managements. Bei Real heißt es nun in den "Angriffsmodus" zurückkehren.

Mit allen Mitteln hin zu niedrigen Kosten, das ist das Mantra im Verdrängungswettbewerb. Eine knallharte Konkurrenz beherrscht das Geschehen. Kleinere Unternehmen, wie beispielsweise Tengelmann, werden von Branchenriesen, z.B. Edeka, geschluckt, andere Händler, wie etwa Quelle, Schlecker oder Praktiker rutschen in die Pleite. Sie können den Rabattschlachten, aber auch den viel zu teuren Öffnungszeiten nicht standhalten. Erschwerend kommt der digitale Wettbewerb hinzu.

Aber es gibt auch viele Profiteure. Von 2005 bis 2015 sind die Nettogewinne um 30 prozent auf 16,9 Mrd. Euro hochgeschnellt, Tendenz weiterhin steigend.
"Jeder gegen Jeden" heißt es in der Top-Liga und es gibt Umsatzverlagerungen. Real zähl zu den Wackelkandidaten, die dringend neue Konzepte suchen müssen. Dies geschieht, wie sich zeigt, auf dem Rücken der Beschäftigten.
Begründet wird dies mit "Kostennachteilen" beim Personal. Dabei zahlen die meisten Taktgeber und Konkurrenten, wie Kaufland, Aldi, Lidl, die Metro-Märkte und in Teilen Rewe und Edeka, mindestens Tarif.

Bereits 2015 hatte der Real-Mutterkonzern erstmalig die Reißleine gezogen. Real blieb im Handelsverband HDE, wechselte aber in die OT-Mitgliedschaft.
Diesen Weg haben schon viele Firmen eingeschlagen und die damit einhergehende Erosion der Flächentarifverträge eingeleitet, was messbare Folgen hat:öffentliche Kassen werden durch Erwerbs - und Altersarmut immer stärker belastet,da etliche Händler ihre fragwürdigen Geschäftsmodelle über diesen Weg mitfinanzieren lassen. Inzwischen ist nur noch weniger als ein Drittel der im Einzelhandel Beschäftigten per Tarif geschützt. Etwa 120.000 stocken bereits mit Hartz IV auf.
ver.di kämpft um die Tarifbindung
Der Kampf um die Tarifbindung hat für ver.di höchste Priorität.   
 Zu den erfolgen gehörte neben Esprit oder Ikea seit Sommer 2016 auch Real: Nach einer Streik- und Protestwelle kam ein "Zukunftstarifvertrag" zustande. Real kehrte zurück in den Flächentarif und fast alle Läden und Jobs konnten gesichert werden. Dagegen standen der befristete Verzicht auf Gehaltserhöhungen und gekürzte Sonderzulagen 2017 bis 2019. Verabredet wurde auch, eine neue Entgeltstruktur zu verhandeln.
Nach etlichen Verhandlungsrunden erfolgte ein Überraschungsangriff: Das im Februar vorgelegte Modell sieht sieben Tarifgruppen ab 1.630 € vor - das sind etwa 40 Prozent weniger. In erster Linie würde das alle Neuangestellten betreffen, da für die "Alten" eine Zulage geplant sei. Aber auch sie hätten Abstriche, etwa beim Urlaubs - oder Weihnachtsgeld, hinnehmen müssen.
"Solch ein Deal war und ist mit der ver.di nicht zu machen"; so das Bundesvortsandsmitglied Stefanie Nutzenberger. "Wir stellen uns auf harte Auseinandersetzungen ein." Es sei höchste Zeit für allgemeinverbindliche Tarifverträge!
Weil die ver.di-Tarifkommission die Billigtarife nicht akzeptierte, ließ die Metro die Verhandlungen platzen. Werner Klockhaus, Vorsitzender des Metro-KBR und des Real-GBR, lehnt Dumping-Verträge entschieden ab. "Die Tarifverträge, die jetzt bei Real zur Geltung kommen sollen, fangen bei 1.600 € Brutto für Vollzeit an. Das ist skandalös. Tarifflucht ist der völlig falsche Weg. Alle unsere KollegInnen brauchen Tarifentgelte, die zum Leben reichen."
Dafür stehen momentan die Chancen nicht gut. Das Unternehmen soll erneut umgebaut werden und künftig im Metro-eigenen Arbeitgeberverband AHD vertreten sein. Tarifverträge will das Management mit dem DHV abschließen, einem als Peseudo-Gewerkschaft kritisierten Verein, der für Gefälligkeitstarifverträge bekannt ist.
Der Ausstieg aus der Tarifpartnerschaft mit ver.di könnte "eine sehr negative Kettenreaktion" im Handel auslösen, sagt Werner Klockhaus. "Wenn jetzt nicht endlich die Politik zu Gunsten einer Allgemeinverbindlichkeit eingreift, droht die komplette Auflösung der Flächentarifverträge." Das geht dann uns alle an.

Und bei Weltbild? 

Seit dem Ausstieg von Weltbild aus dem Tarif nach der Insolvenz 2014, konnte auch in der Buchhandelsbranche eine negative Entwicklung erkennbar werden - es tut sich nämlich nichts mehr. Die letzten Tarifverhandlungen fanden im Dezember 2012 statt.

Zudem wurde im Juli 2014 der Manteltarif Buchhandel und Verlage Bayern arbeitgeberseitig gekündigt und befindet sich seitdem in Nachwirkung.
Da Investor Droege nicht im Arbeitgeberverband Mitglied ist, gilt für die neu angestellten MitarbeiterInnen der sich in der Nachwirkung befindende Tarifvertrag nicht. Es gab zwar immer wieder die Idee, einen Haustarifvertrag zu verhandeln - passiert ist bis jetzt jedoch nichts.

Wie man in letzter Zeit traurigerweise feststellen musste, ist der Umgang mit den MitarbeiterInnen eher fragwürdiger Natur. Es gilt also ein wachsames Auge auf die personelle Entwicklung im Unternehmen zu haben, damit sich der Trend  "Teure Alte gegen preiswerte Neue zu tauschen" nicht weiter fortsetzen kann und die Restrukturierung des Unternehmens nicht ausschließlich auf dem Rücken der verbliebenen Belegschaft vorangetrieben wird.

Quellen:
ver.di
DGB
Hans-Böckler-Stiftung

Donnerstag, 5. April 2018

Arbeit 4.0 – schöne neue Arbeitswelt?!


Vortrag und Diskussion im Annaforum


Digitalisierung und Arbeit 4.0 geistert zur Zeit überall in den Medien herum. Wird das die nächste große Revolution in unseren Betrieben? Müssen wir Arbeit und Gesellschaft völlig neu denken? Was macht das mit den Arbeitsplätzen – und wo bleibt der Mensch? 




Die Gewerkschaft ver.di, der evangelische kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (kda), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und die Betriebsseelsorge laden herzlich ein zu einem Vortragsabend, um über dieses Thema gemeinsam nachzudenken:

Dienstag, 10. April 2018, 19:00 Uhr  
Annaforum, Im Annahof 4, Augsburg 

Vortrag von Dr. Ursula Stöger, Arbeitssoziologin, Universität Augsburg, Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät; Moderation Hans Gilg, Dipl.-Theol., Betriebsseelsorge Augsburg

Sonntag, 28. Januar 2018

Kandidaten für die Betriebsrats-Wahl (1)

Am 31. Januar 2018 findet die Betriebsratswahl bei Weltbild statt.
Wir stellen euch alle 16 Kandidaten der Liste 1 "Gute Arbeit" vor.





Listenplatz 1:
Timm Boßmann,  51 Jahre
Freigestellter Betriebsrat, früher Jokers


Warum ich zum dritten Mal als Betriebsrat kandidiere? Erstens: Es macht mir Freude mit anderen gemeinsam Ideen zu entwickeln und Lösungen zu verhandeln. Zweitens: Ich glaube an Gerechtigkeit und kann ein ziemlicher Dickkopf sein, wenn es darauf ankommt.

Denn die Sanierung eines insolventen Unternehmens ist niemals leicht. Sie erfordert Einsatz und Opfer. Aber dabei muss es fair zugehen. Es kann nicht sein, dass immer nur die Beschäftigten die Zeche zahlen für Missmanagement und Inkompetenz. Darum brauchen wir bei WELTBILD eine starke Interessenvertretung, die beides kann: gerechte Lösungen verhandeln und dem Arbeitgeber die Stirn bieten, wenn es nötig ist.




Listenplatz 2:
Dolores Sailer,  47 Jahre
Onsite Marketing


"Der Arbeitgeber regelt den Rahmen, in dem wir täglich arbeiten. Aber nicht allein. Wir können an vielen Punkten mitbestimmen. Das funktioniert nur im Gespräch und in Verhandlungen. Ich stelle mich zur Wahl, um den KollegInnen eine Stimme zu geben, die auch von der GF gehört wird."



Listenplatz 3:
Hannes Walk,  51 Jahre
Sachbearbeiter im Kundenservice


"Bei Veränderungen und "Optimierungen" im Unternehmen liegt der Focus der Geschäftsführung allein auf Kosteneinsparung und Steigerung der Produktivität. Dass dabei immer mehr Arbeit von immer weniger Menschen erledigt werden muss, wird als unvermeidliche Konsequenz gesehen. Damit Überlastung und Stress die Gesundheit der KollegInnen nicht gefährden und das Arbeitspensum schaffbar bleibt, muss der Betriebsrat als gewählte Interessenvertretung proaktiv und entschlossen für die Rechte der Mitarbeiter eintreten. Man sollte, so banal sich das anhört, gerne zur Arbeit gehen.  



Listenplatz 4:
Sara De Santi,  37 Jahre
Sachbearbeiterin Restemanagement


“Wertschätzender Umgang miteinander, Respekt und Toleranz anderen gegenüber und offene Gespräche sind mir sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag wichtig. Als Betriebsrätin werde ich mich dafür einsetzen, dass die Arbeit auch in unsteten Zeiten menschlich bleibt und sich der Umgang miteinander verbessert.“




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