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Samstag, 1. Mai 2021
Donnerstag, 30. April 2020
Samstag, 21. März 2020
Donnerstag, 23. Mai 2019
Am 26. Mai wird gewählt
Am Sonntag ist Europawahl. Geht zur Wahl und setzt eure Stimme ein für ein soziales Europa. Lasst neue nationalistische Strömungen nicht die Oberhand gewinnen!
Diese Wahl wird richtungsweisend sein für die nächsten Jahre. Jede Stimme ist wichtig, damit wir weiterhin in einem freien und vereinten Europa leben können.
Bild:ver.di
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Europa-Wahl 2019
Dienstag, 21. Mai 2019
Samstag, 18. Mai 2019
Was hat Europa im Betrieb mit Dir zu tun?
Du denkst, was in Brüssel und Strassburg beschlossen wird, hat nichts
mit Dir zu tun? Doch Entscheidungen in der EU bestimmen auch über dein
Leben und deine Arbeit. Wir werden mal konkret:
Quelle: DGB
- Der europäische Binnenmarkt macht den Handel von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU einfacher und günstiger. Da Grenzkontrollen und Zölle wegfallen, wird die europäische Wirtschaft angekurbelt, Investitionen werden gefördert und Arbeitsplätze geschaffen.
- Die Bildung von Kartellen und Monopolen ist in der EU verboten. Staatliche Subventionen dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Die EU schafft gleiche und faire Bedingungen für alle in Europa tätigen Unternehmen, egal ob sie ihren Sitz in Europa haben oder nicht. Dies schützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor unfairen Absprachen.
- Das EU-Recht verhindert, dass Unternehmen bei einer Insolvenz ihren Sitz in einen anderen Mitgliedsstaat verlegen, um dort von günstigeren nationalen Gesetzen und Auflagen zu profitieren. Insolvenzen müssen immer dort durchgeführt werden, wo die tatsächliche Betriebsaktivität stattfand.
- Wenn der Staat, das Land oder die Kommune einen Auftrag vergibt, zum Beispiel für die Renovierung einer Schule oder die Anschaffung neuer Polizeiuniformen, muss seit 2014 nicht nur auf den Preis geachtet werden, sondern es können auch soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Für Unternehmen, die sich an Nachhaltigkeit und sozialen Fragen orientieren, bedeutet dies eine klare Besserstellung und damit höhere Chancen auf öffentliche Aufträge.
- In Unternehmen, die Niederlassungen in mindestens zwei EU-Staaten haben, können europäische Betriebsräte gegründet werden, um die Belegschaften in Europa zu vernetzen und auch deine Interessen gebündelt zu vertreten. Die EU unterstützt dies auch finanziell. Europäische Betriebsräte können verhindern, dass die nationalen Belegschaften eines internationalen Konzerns durch das Management gegeneinander ausgespielt werden.
Am 26.05 ist Europa-Wahl. Wähle ein soziales Europa!
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Europa-Wahl 2019
Dienstag, 14. Mai 2019
Was hat Europa im Arbeitsleben mit Dir zu tun?
Du denkst, was in Brüssel und Strassburg beschlossen wird, hat nichts
mit Dir zu tun? Doch Entscheidungen in der EU bestimmen auch über dein
Leben und deine Arbeit. Wir werden mal konkret:
Quelle: DGB
- Die EU begrenzt die Wochenarbeitszeit und hat Ansprüche auf Ruhezeiten, bezahlten Urlaub und Schutzmaßnahmen für Nachtarbeiter/innen ausgebaut. Darüber hinaus müssen die Anfahrtszeit zum Arbeitsort und Rufbereitschaftszeiten als Arbeitszeiten angerechnet werden. Mutterschaftsurlaub, der in Zeiten von Betriebsferien fällt, muss durch zusätzliche Urlaubstage ausgeglichen werden.
- Wirst du als Beschäftigte/r, z.B. im Baugewerbe oder in Montage-Berufen, in einem anderen EU-Land eingesetzt, musst du ab 2020 zum gleichen Tarif- bzw. Mindestlohn bezahlt werden wie einheimische Arbeitskräfte. Darüber hinaus wird diese „Entsendung“ auf höchstens zwölf Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate) begrenzt.
- Als EU-Bürger/in musst du nur in einem Mitgliedsstaat Sozialversicherungsbeiträge Außerdem werden deine Beitragszeiten in anderen EU-Staaten angerechnet: Wer zum Beispiel nur 20 Jahre in Deutschland rentenversichert war, dafür aber weitere 25 Jahre in Italien gearbeitet hat, kann trotzdem von der „Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren“ in Deutschland profitieren.
- Wird dein Unternehmen oder Betrieb aufgekauft, ist dein neuer Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Jahr lang die Arbeitsbedingungen, Verträge und Löhne aller Beschäftigten weiterzuführen. Bevor es zu Massenentlassungen kommt, müssen Unternehmen die Arbeiternehmer-Vertretung rechtzeitig informieren und zu Gesprächen einladen.
Am 26.05 ist Europa-Wahl. Wähle ein soziales Europa!
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Europa-Wahl 2019
Freitag, 10. Mai 2019
Was hat Europa im Alltag mit Dir zu tun?
Du denkst, was in Brüssel und Strassburg beschlossen wird, hat nichts mit Dir zu tun? Doch Entscheidungen in der EU bestimmen auch über dein Leben und deine Arbeit. Wir werden mal konkret:
- Niemand darf dich benachteiligen wegen deines Alters, deiner Religion, deiner Herkunft, deiner politischen Ansichten, deiner Behinderung, deiner Sexualität oder deines Geschlechts. Dank der EU gilt dies auch für den Arbeitsplatz, die Wohnungssuche oder den Beitrag, den du bei einer Krankenkasse zahlen musst.
- Durch den Euro ist dein Leben leichter, wenn du in Europa reist oder arbeitest. Außerdem ist der Euro eine stabile Währung: Seitdem er eingeführt wurde, sind die Preise stabiler als zu D-Mark-Zeiten.
- Über Online-Plattformen kannst du vom Sofa aus in ganz Europa shoppen. In der EU gilt zum Glück ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht für online gekaufte Waren und eine Mindestgewährleistung von zwei Jahren für alle Produkte. Wenn jemand aus einem anderen EU-Land die Ware nicht sendet oder die Zahlung verweigert, gibt es ein einfaches Verfahren, damit alle zu ihrem Recht kommen.
- Nutzt du dein Handy innerhalb der EU, fallen seit Juni 2017 keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr an. Ab Mitte Mai 2019 werden auch die Kosten für Anrufe und SMS ins EU-Ausland gedeckelt: Mobil- und Festnetzanrufe werden auf 19 Cent/Minute begrenzt, SMS auf 6 Cent.
- Die EU kümmert sich um einheitliche Normen und Standards. Zum Beispiel müssen neue Medikamente nur einmal EU-weit zugelassen werden und können dann überall in der EU verkauft werden. Steckdosen und Stecker passen EU-weit zusammen, sodass du elektrische Geräte praktisch überall nutzen kannst.
- Willst du in einem anderen Land arbeiten, hast du große Vorteile innerhalb der EU: Einige Berufsabschlüsse kann man ganz ohne Behördengänge online anerkennen lassen. Auch für viele weitere Berufe sind bei der Anerkennung im EU-Ausland keine Nachprüfungen oder andere Qualifikationen mehr nötig.
- Als Studierende/r kannst du innerhalb der EU deinen Hochschulstandort frei wählen und hast einen Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel. Darüber hinaus finanziert die EU das Austauschprogramm ERASMUS+. Allein aus Deutschland können so jährlich 92.500 junge Menschen im europäischen Ausland studieren, Ausbildungen und Praktika absolvieren oder ehrenamtlich arbeiten.
Am 26.05 ist Europa-Wahl. Wähle ein soziales Europa!
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Donnerstag, 8. November 2018
"Wir sagen: Schluss mit dem Betriebsrats-Mobbing bei WELTBILD!"
Interessenvertretungen und GewerkschafterInnen aus ganz Bayern unterstützen den Betriebsrat von WELTBILD. Der unverschämte Angriff auf die Mitbestimmung durch Geschäftsführer Christian Sailer und Personalchef Manfred Ries ist leider kein Einzelfall (wir berichteten).
Aber immer wenn ein Gremium schikaniert wird, stehen alle zusammen und sorgen für eine breite öffentliche Wahrnehmung. In den letzten Jahren war keine einzige der BR-Kündigungen erfolgreich, aber alle mitbestimmungsfeindlichen Unternehmen haben Schaden an Ansehen und Umsatz genommen.
Mitmachen!
Wenn auch Sie unsere Foto-Aktion unterstützen wollen, können Sie sich hier unser Solidaritäts-Plakat herunterladen. Dann ausdrucken und einen Schnappschuss von Ihnen mit dem Plakat an die blogredaktion@web.de schicken . Vielen Dank!
| Petri Friedrich, Betriebsrat bei Ilim Timber in Landsberg, und Nicole Bäcker mit BR-Vorsitzendem Helmut Tretter von SYNLAB Logistics |
| Die Mitarbeitervertretung des Dominikus-Ringeisen-Werks in Breitbrunn (v.l.n.r.): Alexandra Ostermeier, Martin Thalhofer, Thomas Hofmann, Fikret Alabas, Henning Näveke und Anna Lutz-Genso |
| Von links nach rechts: Wolfgang Peitzsch, DGB Augsburg, Detlef Flechsel, Bezirksverbandsvorsitzender der IG BAU Schwaben und Erdem Altinisik, Rechtssekretär der ver.di im Bezirk Augsburg |
| Betriebsrat Ulrich Hehl von LINDE Gas, Kathrin Rottmann vom BR der Augsburger Allgemeinen und Elisabeth Namiri, Spezialistin für Gefährdungsbeurteilungen und Fach-Mediatorin Wirtschaft. |
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Dienstag, 2. Januar 2018
Das ändert sich in 2018 für Arbeitnehmer und Versicherte
Am 1. Januar 2018 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft - unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht.
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| @Pixabay |
Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigunsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Außerdem gilt ein neues Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit – an diesem Punkt des neuen Gesetzes übte der DGB deutliche Kritik.
Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...
Entgeltgleichheit
Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte. "Ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht automatisch für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sorgt. Denn kleine Betriebe, in denen es besonders häufig Diskriminierung gibt, werden vom neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit gar nicht erst erfasst", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...
Betriebliche Altersversorgung
Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollen künftig auch Beschäftigte kleiner Unternehmen und geringfügig Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Damit alle Beschäftigten möglichst viel Sicherheit und wenige Risiken haben, wurde das neue Sozialpartnermodell eingeführt. Es soll sicherstellen, dass die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Der DGB begrüßt das Gesetz im Grundsatz, übt aber auch Kritik: "Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte", so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.800 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...
Steuerfreibeträge
Der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen 2018 weiter:
Mehr zum Thema beim Bundesfinanzministerium...
Mehr zum Thema beim Bundesfinanzministerium...
Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten abweichen. Wir haben die Übersicht aller Kassen zusammengestellt.Mehr zum Thema...
Hartz IV
Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für Alleinstehende von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro.Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...
Rentenangleichung Ost-West
Ab 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen. Dies regelt das so genannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Ab 2025 wird die Rente dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet.Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...
Erwerbsminderungsrente
Wenn Menschen krankheitsbedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können, reichen die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hier greift die Erwerbsminderungsrente, die künftig höher ausfallen wird. Denn: Ab 1. Januar 2018 wird die "Zurechnungszeit" schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Der DGB hatte sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Diese Forderung wurde jedoch nicht umgesetzt.Mehr zum Thema auf den Seiten der Bundesregierung...
Mindestlöhne
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt auch im Jahr 2018 8,84 Euro.
| Quelle: DGB.de |
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Freitag, 30. Juni 2017
Mit deiner Stimme den Renten-Sinkflug stoppen!
In diesem Jahr haben wir die Chance, bei der Rente viel zu bewegen. Dafür zählt jede Stimme. Denn bei der Bundestagswahl geht es auch um die Zukunft der Rente. Mit deiner Stimme fordern wir die im Bundestag vertretenen Parteien auf, die gesetzliche Rente in der kommenden Legislaturperiode wieder stark zu machen.
Wir machen gemeinsam Druck in Berlin und bundesweit, um unsere Ziele zu erreichen:
- Rentensinkflug stoppen!
- Das Rentenniveau auf dem heutigen Stand von 48 Prozent stabilisieren und im weiteren Schritt anheben, etwa auf 50 Prozent!
- Die betriebliche Altersvorsorge stärken – mit Tarifvertrag und vom Arbeitgeber mitfinanziert!
- Den Schutz der Rentenversicherung auf die Selbstständigen ausweiten und Erwerbsminderungsrenten verbessern!
- Gute Arbeit und gesicherte Übergänge in die Rente!
Eine gute Rente ist machbar. Wie das geht? Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat Antworten. Mehr auf www.rente-muss-reichen.de
Du willst wissen, wieviel Rente du erwarten kannst: https://rente-staerken.verdi.de/rentenrechner
Weitere Infos: https://rente-staerken.verdi.de/
Mittwoch, 31. Mai 2017
Verdi startet Kampagne für den Handel
"Einer für alle – alle für einen" unter diesem Motto kämpft verdi für einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Handelsunternehmen.
Das Ziel: Ein Tarifvertrag, der für alle Unternehmen im deutschen Handel gelten soll!
Denn wie sieht es bislang aus? Der Gesetzgeber sagt, die Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) handeln regelmäßig das Lohnniveau untereinander aus. In den letzten Jahren steigen aber immer mehr Firmen aus dem Arbeitgeberverband aus oder treten gar nicht erst ein. Das hat fatale Folgen. Diese Firmen sind dann nicht mehr an Tarifverträge gebunden und unterlaufen die Vereinbarungen der Tarifparteien. Darunter leiden insbesondere die Angestellten in Hinblick auf Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, die Höhe des Einkommens etc.
Der Vorstoss von verdi zielt darauf ab, dass sich niemand mehr, der sich in der Branche tummelt, dem Tarifvertrag entziehen kann. Ganz egal, ob er Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder nicht!
Dagegen werden viele Firmen und Politiker Sturm laufen. Unmöglich, werden sie rufen! Geschäftsschädigend! Behinderung des freien Unternehmertums!
Aber warum eigentlich? Betrachtet man die Sache mal aus einer anderen Perspektive, zeigt sich nämlich der große Vorteil einer solchen Regelung: Denn sie vermeidet, dass die Platzhirsche (siehe Amazon, Zalando u.a.) ihre Konkurrenten zunehmend vom Markt verdrängen, weil sie sich durch niedrige Personalkosten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, gegenüber denen, die noch nach Tarif zahlen. Wenn alle Firmen die gleichen Tarifbedingungen haben, entfällt die katastrophale Abwärtsspirale bei den Löhnen, mit denen man sich gegenseitig unterbietet, um den Gegner aus dem Feld zu schlagen. Und diejenigen, die bislang fair nach Tarif zahlen, sind nicht mehr die belächelten Idioten der Branche, sondern bekommen selbst wieder faire Wettbewerbsbedingungen.
Eine win-win-Situation für fast alle
Das wird ein dickes Brett sein, dass es da zu bohren gilt. Es wird ein hartes Stück Arbeit für die Gewerkschaft werden, dieses Ziel zu erreichen. Die Widerstände uneinsichtiger Firmen und ihrer Lobby sind mit Sicherheit groß. Aber es lohnt sich, darauf hin zu arbeiten und verdi bei dieser wichtigen Kampagne zu unterstützen!
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Dienstag, 2. Mai 2017
1.400 GewerkschafterInnen feiern den 1. Mai in Augsburg
Bilder sagen mehr als 1.000 Worte. Wer trotzdem etwas lesen möchte, dem sei dieser Artikel in der Augsburger Allgemeinen empfohlen.
Montag, 6. März 2017
Einladung: Internationaler Frauentag
Der DGB Augsburg lädt alle interessierten Kolleginnen herzlich zur Feier des Internationalen Frauentags 2017 ein.
Mittwoch, 08. März 2017, 19:00 Uhr
im Abraxas, Sommestr. 30, 86156 Augsburg
(Straßenbahnhaltestelle St. Thaddäus, Linie 2)
Unter dem Motto "Lieber gleich berechtigt als später" gibt es
• Nachdenkliches zum Internationalen Frauentag
• Spritzige Sketche der DGB-Frauen
• musikalische Gestaltung: Helga S.
Zur Einstimmung auf diesen wichtigen Tag hier noch ein kleiner Film:
"Ist Gleichberechtigung noch ein Thema in deiner Generation?"
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Freitag, 2. Dezember 2016
Freitag, 21. Oktober 2016
Das muss sich auszahlen
Das Rentenniveau sinkt politisch gewollt seit Jahren, die Gefahr der Altersarmut steigt.
Beschäftigte müssen immer länger arbeiten, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau (!!!) zu erreichen.
Ein Kurswechsel in der Rentenpolitik ist vonnöten. Wir brauchen eine Stabilisierung und anschließend die Wieder-Anhebung des gesetzlichen Rentenniveaus. Zudem werden gezielte Schritte benötigt, um Altersarmut zu bekämpfen.
Dafür setzen sich die DGB-Gewerkschaften in einer gemeinsamen Kampagne ein. Die Rente muss für ein gutes Leben reichen - auch Morgen.
Kurswechsel: Die gesetzliche Rente stärken
Wer ein langes Arbeitsleben hinter sich hat, darf im Alter nicht arm und auf staatliche Hilfe angewiesen sein. Doch genau dies wird das Schicksal immer mehr Menschen - vor allem Frauen - sein, wenn die jetzige Rentenpolitik fortgeführt wird.
Für die meisten RentnerInnen ist - und bleibt - die gesetzliche Rente die wichtigste und oftmals einzige Altersvorsorge. Wer es sich leisten kann, schließt zusätzlich private Altersvorsorgen ab, doch sollten diese eine gerechte staatliche Sozialpolitik nur ergänzen, nicht ersetzen.
Deshalb fordern die Gewerkschaften im DGB gemeinsam einen Kurswechsel bei der Alterssicherung: der Sinkflug der Renten muss gestoppt, das gesetzliche Rentenniveau stabilisiert und wieder angehoben werden.
Durch gute Arbeit bessere Renten schaffen
Die Höhe der Rente hängt an der Höhe des Arbeitseinkommens und der Art der Beschäftigung.
Den besten Schutz vor Altersarmut bietet sozialversicherte Beschäftigung mit gutem Lohn. Dehalb brauchen wir:
- Einen ausreichenden und stetig steigenden gesetzlichen Mindestlohn
- Steigende Tariflöhne
- Mehr Vollzeit - statt Teilzeitbeschäftigung, gerade für Frauen
- Mehr sozial gesicherte Beschäftigungsverhältnisse
- Die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung
- Eine Ausweitung der Tarifbindung, damit es für gute Arbeit auch gute Löhne gibt
Kleine Renten deutlich aufwerten
Neben langen Beschäftigungszeiten mit zu geringem Einkommen oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit sind es die persönlichen Wechselfälle des Lebens, wie beispielsweise Unfälle oder Krankheit, die Menschen am Häufigsten in Altersarmut stürzen.
Bereits heute sind schätzungsweise mehr als eine halbe Million Ältere auf die staatliche Grundsicherung angewiesen - und das oftmals nach einem langen Arbeitsleben von 40 Jahren oder mehr.
Deshalb brauchen wir dringend eine Aufwertung der kleinen Renten und eine bessere Alterssicherung für Langzeitarbeitslose und Erwerbsgeminderte, damit allen Menschen ein Alter in Würde gesichert werden kann.
Rente muss den Lebensstandard wahren
Das Ziel den erreichten Lebensstandard auch nach dem Erwerbsleben zu erhalten, ist derzeit praktisch aufgegeben worden, weil sich das Rentenniveau im Sturzflug befindet. Diese statistische Kennzahl lag vor zehn Jahren bei 53 Prozent, heute sind es 47,8 Prozent, zukünftig soll es weiter sinken.
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| Bild: verdi.de |
Ein Beispiel soll zeigen, wie das Rentenniveau wirkt:
Wenn Person "XY" heute 2500 Euro verdient und bei diesem Verdienst 40 Jahre lang arbeiten würde, bekäme sie beim heutigen Niveau eine Bruttorente von etwa 1007 Euro. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung blieben rund 900 Euro Rente vor Steuern.
Bei einem Rentenniveau von 43 Prozent, bekäme "XY" rund 100 Euro weniger vor Steuern.
Würde das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent steigen, erhielte "XY" etwa 100 Euro mehr vor Steuern als heute.
Das bedeutet, das Rentenniveau ist entscheidend für die Rentenhöhe und die damit verbundene Lebensqualität im Alter. Aus diesem Grund muss es dringend stabilisiert und im zweiten Schritt wieder angehoben werden.
Eine gute Rente ist bezahlbar
Zwei Dinge sind zur Finanzierung guter Renten notwendig:
- Das derzeit gültige Prinzip, nach dem nicht die Renten, sondern die Rentenbeiträge stabil gehalten werden, muss korrigiert werden. Eine starre Beitragsobergrenze führt zwangsläufig zu sinkenden Renten. Damit die Rentenbeiträge das Alter absichern und nicht in die Altersarmut führen, werden die Beiträge etwas steigen müssen.
- Zukünftig müssten mehr Steuermittel in die Finanzierung auskömmlicher Renten und die Verhinderung von Altersarmut gesteckt werden
Packen wir es gemeinsam an
"Eine Rente, die vor Armut schützt, ist eine Grundforderung für soziale Gerechtigkeit. Wir werden nicht lockerlassen, bis sich die Politik auf die ArbeitnehmerInnen zubewegt"
Mit diesen Worten fordert Frank Bsirske,, Vorsitzender der ver.di, die Politik auf, den dringend benötigten Kurswechsel einzuleiten.
Dafür haben ver.di und die DGB-Gewerkschaften die Kampagne "Rente muss reichen" gestartet.
Lasst uns gemeinsam für eine gute Rente kämpfen!
Quelle: ver.di
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Mittwoch, 21. September 2016
Gegen die Amazonisierung
Die Wirtschaft befindet sich natürlich in einem permanenten Wandel. Nichts bleibt beständig so, wie es einmal war. Die Frage ist bloß: In welche Richtung verändert sich die Wirtschaftswelt, die maßgeblich das gesellschaftliche Leben in unserem Land bestimmt?
Vor wenigen Wochen nahm DGB-Chef Reiner Hoffmann an einer Betriebsversammlung von Amazon in Bad Hersfeld teil, begleitet von einer spontanen Streik-Aktion vor den Werkstoren. (Link zum Bericht in der Hessenschau )
Im hessischen Bad Hersfeld kämpfen die Beschäftigten schon seit über 3 Jahren für die Einführung des Einzelhandel-Tarifes. Doch nach wie vor stemmt sich der Handelsriese Amazon mit aller Macht gegen eine Tarifbindung. Die vielen Amazon-Beschäftigten in Graben, im Süden von Augsburg, können ebenfalls ein Lied davon singen.
Unternehmen entziehen sich ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann warnte deshalb in Bad Hersfeld vor einer Amazonisierung Deutschlands. Der Internet-Händler sei exemplarisch dafür, wie Unternehmen verstärkt aus der Bindung an Tariflöhne und Tarifverträge ausbrechen. Allein in Hessen sind demnach nur noch 32% der Unternehmen in der Tarifbindung. Vor 15 Jahren waren es noch 46%. Eine alarmierende Entwicklung!
Bild: hessenschau, copyright hr
Die Tendenz jedenfalls ist klar: Die Entwicklung gehe eindeutig in die Richtung, dass sich Unternehmen in Deutschland zunehmend ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung entziehen, warnte DGB-Chef Hoffmann.
Und da wir gerade beim Thema sind: Die Droege Group löst das Problem mit der bisherigen Tarifbindung der Weltbild Logistik so, dass sie diesen Unternehmensteil auflöst und über externe Dienstleister ins Ausland verlagern will. Die ALSO-Logistik, die dann später das moderne Hochregallager in Augsburg wieder in Betrieb nimmt, stellt dort mit Sicherheit Leute ein – ohne Tarifvertrag. Die Aktionäre der ALSO wird es freuen, wenn solch ein Vorgehen viel Geld in ihren Säckel spült. Willkommen in der schönen neuen Arbeitswelt!
Was sich in den einzelnen Unternehmen vor Ort abspielt, ist im Prinzip genau das, was auch im großen wirtschaftlichen Rahmen vor sich geht. Und das ist sicher nicht die Form von wirtschaftlichem Wandel, die man sich für unser Land wünscht, oder?
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Mittwoch, 3. Juni 2015
Der Mindestlohn - oder die Suche nach kreativen Ideen zur Umgehung
Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland.
Wie jede große Neuerung und die damit verbundenen Veränderungen, ruft auch diese nicht nur Befürworter auf den Plan.
Die politischen Gegner stellten schon vor der Einführung den Mindestlohn als Job-vernichtendes Super-Monster dar, welches die Wirtschaft binnen kürzester Zeit in die Knie zwingen würde.
Das letzte halbe Jahr hat jedoch eindeutig bewiesen, das dem nicht so ist.
Das große neue Thema der Gegner ist nun die Dokumentationspflicht.
| Bild: www.dgb.de |
Dokumentation ist zunehmende Bürokratie
Mit dieser Argumentation wettern nun große Parteien, wie die CDU/CSU, aber auch Wirtschafts-und Arbeitgeberverbände weiter gegen den Mindestlohn.
Systematisch werden die Kernstücke des Mindestlohngesetzes umgangen.
Eines dieser Kernstücke ist die Aufzeichnungs-oder Dokumentationspflicht.
Behauptet wird, dass das Dokumentieren von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit bei gewerblichen Minijobs und bei neuen Branchen aus dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz für die Unternehmen zusätzliche Bürokratie bedeute, was inakzeptabel sei.
| Bild: dgb bayern @facebook |
Diese Behauptung stößt aber vor allem den Gewerkschaften und den sauber dokumentierenden Unternehmen sauer auf.
Die Dokumentation der Arbeitszeiten ist ein völlig normaler Vorgang, der bereits vor der Einführung des Mindestlohnes bereits selbstverständlich hätte sein müssen.
Es lässt vermuten, dass diejenigen, die hier von einem übergewichtigen Bürokratiemonster sprechen, bereits in der Vergangenheit geltendes Recht umgangen haben und jetzt die Konsequenzen fürchten.
Korrekt ist:
Die Dokumentationspflicht gilt für neun, eher kleinere Branchen, nämlich das Baugewerbe, Gaststätten-und Beherbergungsgewerbe, dem Personenbeförderungsgewerbe (z.B.Taxi), Speditions-, Transport- und die damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, dem Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen die sich am Ab-und Aufbau von Messen und Ausstellungen beteiligen sowie die Fleischwirtschaft.
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind gerade diese Branchen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit missbrauchsanfällig. Die prüfbaren Nachweise der Arbeitszeit -Beginn, Dauer, Ende- sind daher besonders notwendig.
Auch die Kombination mit anderen Dokumentationspflichten (Überstundenerfassung nach dem ArbZG) ist korrekt und erleichtert die Dokumentation.
Die tatsächlich geleisteten Stunden müssen aufgezeichnet werden, um den Lohn korrekt zu errechnen.
Berichte von Beschwerden auf der DGB-Hotline zum Mindestlohn haben zudem gezeigt, dass die Dokumentationspflicht im Minijobbereich besonders wichtig ist. Beschäftigte in diesen Bereichen sind überdurchschnittlich oft von Arbeitszeitverletzungen betroffen und verdienen daher besonders schlecht.
Fakt ist zudem:
Es gibt keine neue oder zusätzliche Bürokratie.
Die Arbeitsstunden mussten schon in der Vergangenheit aufgezeichnet werden.Es reicht, wenn der Arbeitnehmer diese Aufzeichnung vornimmt. Auch lässt sich kein Wettbewerbsnachteil für Unternehmen ableiten, da die Dokumentationspflicht für alle gilt.
Was bleibt also zu tun?
Aufgabe Aller - Beschäftigte, Unternehmen, Gewerkschaften und Politik - muss sein, dass das Mindestlohngesetz umgesetzt und eingehalten wird.
Wenn man Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne feststellt, sollte man dies der zuständigen Stelle, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) beim Zoll, melden.
| Bild: DGB Bayern |
Quellen:
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Montag, 27. April 2015
125 Jahre 1. Mai - Vom Kampftag zum Feiertag
Dieses Jahr feiern wir zum 125. Mal den 1. Mai.
Der sogenannte "Tag der Arbeit" ist der Feiertag für alle Gewerkschafter, der in vielen bundesdeutschen Städten mit Feierlichkeiten begangen wird.
Nicht immer gab es Grund zum Feiern.
Kriege, politische Verfolgungen bis hin zur totalen Zerschlagung - unseren gewerkschaftlichen Vorvätern waren viele Steine in den Weg gelegt worden.
Doch Dank ihres unzähmbaren Willens und ihrer Beharrlichkeit, ist es uns 125 Jahre später noch möglich, diesen Feiertag zu begehen und weiterhin für faire Arbeitsbedingungen zu kämpfen - damit auch unsere nachfolgenden Generationen noch gute Arbeit haben.
Programm des 1. Mai 2015 in Augsburg
9:30 Uhr Ökumenischer Impuls am Wertachbrucker Tor
9:45 Uhr Sammeln des Demozugs vor dem Gewerkschaftshaus, Am Katzenstadel
10:00 Uhr Abmarsch
10:40 Uhr Ankunft des Demozugs auf dem Rathausplatz mit den Gruppen Sambamania und Sambattac
10:45 Uhr Begrüßung durch den DGB-Regionsgeschäftsführer Helmut Jung
10:55 Uhr Grußworte der Stadt Augsburg
11:05 Uhr Beitrag der DGB-Jugend
11:20 Uhr Gastredner: Frank Werneke, stellv. Bundesvorsitzender von ver.di, zuständig für Druck,
Medien und Industrie
11:50 Uhr Schlusswort von Helmut Jung
11:55 Uhr Gemeinsames Lied: Brüder zur Sonne zur Freiheit
12:00 Uhr Prämierung der Sieger des Malwettbewerbs, Tarifsong der ErzieherInnen, Musik von
Linus Förster und die Schadensbegrenzer sowie dem Männerchor Bismarck-Frohsinn,
Jonlage, Artistik und Humor von Magic Fabio
Für Kinderbetreuung ist während der gesamten Veranstaltung gesorgt
15:00 Uhr Ende der Veranstaltung, Verabschiedung durch Helmut Jung
Mit dem Maiabzeichen können am 1. Mai 15 alle Verkehrsmittel der AVV in den Tarifzonen 10 und 20 kostenfrei benutzt werden.
Die Maiabzeichen können gegen Abgabe von 1 Euro im BR-Büro bzw. bei den Gewerkschaften am Aktionstag erworben werden.
Was haben die Gewerkschaften in 125 Jahre erreicht?
Vieles ist für uns heutzutage in der Arbeitswelt selbstverständlich.
Dass wir in bezahlten Urlaub gehen können, zum Beispiel oder dass wir auch im Krankheitsfall weiterhin unsern Lohn beziehen.
16 - Stunden - Arbeitstage können und wollen wir uns nicht mehr vorstellen - für unsere Vorfahren jedoch war das tägliche Routine. Zum Glück hat sich vieles verändert - Dank dem Kampfgeist unserer Vorväter und stärker gewordenen Gewerkschaften.
Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen
Die zwei wesentlichen Formen sind die betriebliche und die Unternehmensmitbestimmung. In der betrieblichen Mitbestimmung vertreten die von der Belegschaft gewählten Betriebsräte die Interessen der KollegInnen gegenüber dem Arbeitgeber.
Bei der Unternehmensmitbestimmung sitzen die ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsräten und haben Mitbestrimmungsrechte.
Dadurch ist es möglich, Einfluss auf die Unternehmensentwicklung zu nehmen. Nachhaltigkeit statt reiner profitorientierter Unternehmenspolitik.
Fünf-Tage-Woche
Der Klassiker unter den Mai-Plakaten.
"Samstags gehört Vati mir" von 1956
Die Fünf-Tage-Woche mit freien Wochenenden war ein harter Kampf, der die Lebensqualität verbesserte und für faire Arbeitsbedingungen sorgte.
Für die meisten von uns heute selbstverständlich.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
1956/57 erkämpfte in einem 16-wöchigen Streik die IG Metall die Lohfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter.
Da Angestellte im Krankeheitsfall besser gestellt waren als Arbeiter, forderte der DGB seit 1954 die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer.
Erst 1970 trat die volle gesetzliche Gleichstellung von ArbeitnehmerInnen und Angestellten im Krankheitsfall in Kraft.
40-Stunden-Woche und Acht-Stunden-Tag
IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall vereinbarten 1957 die stufenweise Einführung der 40-Stunden-Woche. Ein Ergebnis, welches auch für andere Branchen wegweisend war. 1965 wird die 40-Stunden-Woche in der Druckindustrie, 1967 in der Metallindustrie per Tarifvertrag eingeführt.
Nach siebenwöchigem Streik und Aussperrung erkämpfte die IG Metall 1984 den Einstieg in die 35-Stunden-Woche.
Bezahlter Jahresurlaub und Urlaubsgeld
Der bezahlte Jahresurlaub ist ein erfolgreich bestrittener Kampf der Gewerkschaften.
Nach dem WK II fanden sich in einigen Landesverfassungen das Recht auf zwei Wochen Mindesturlaub.
Als 1963 das Bundesurlaubsgesetz geschaffen wurde, hatten alle ArbeitnehmerInnen einen Mindesturlaubsanspruch von 3 Wochen zugesichert bekommen.
Bereits vorher hatten Gewerkschaften Urlaub und Urlaubsgeld in Tarifverträgen geregelt.
Kündigungsschutz und Beschäftigungssicherung
Damit der Arbeitgeber nicht einfach nach Lust und Laune einstellen und kündigen kann, verdanken wir dem Einsatz der Gewerkschaften.
In den Hattenheimer Gesprächen von 1950 setzten die Gewerkschaften die Schaffung eines gesetzlichen Kündigungsschutzes durch. Durch die betriebliche Mitbestimmung wird die Willkür noch weiter eingedämmt - der BR redet mit.
Auch die Beschäftigungssicherung, etwa durch Einsatz von Kurzarbeit oder Investitionsprogrammen, sorgt dafür, dass der Arbeitsplatz auch krisenbedingt meist erhalten werden kann.
Mindestlohn und soziale Sicherheit
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro. Ein Erfolg, an dem wir weiter arbeiten müssen, damit dieser ohne Ausnahmen kontrolliert und umgesetzt wird.
Doch bereits vor der Einführung des Mindestlohns, setzten sich die Gewerkschaften für eine kontinuierliche Einkommenssteigerung ein - durch Abschluss von Tarifverträgen.
Der Kampf gegen prekäre Arbeitsbedingungen, wie etwa durch Leiharbeit oder Werksvertäge, oder die Gleichstelleung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz und beim Einkommen stehen ganz oben auf den TO-DO-Listen der Gewerkschaften.
Denn ein "zwei Klassen Denken" soll endgültig aus den Köpfen aller verbannt werden.
Aber auch die Leistungen der Sozialversicherung, wie gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung müssen immer wieder neu verteidigt und verhandelt werden.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Tödliche Unfälle oder schwere Verletzungen am Arbeitsplatz kommen im Vergleich zu Früher seltener vor, Dank dem unnachgiebigen Einsatz der Gewerkschaften gegen körperliche und gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz.
Neben Unfallprävention und -nachsorge, bedeutet Arbeits- und Gesundheitsschutz heutzutage, Beschäftigte vor psychischen Belastungen und Stress zu schützen.
Dies ist eines der zentralen Themen der diesjährigen Maifeierlichkeiten.
Gute Bildung und Ausbildung
Die Gewerkschaften haben maßgeblich daran mitgearbeitet, dass Ausbildungsberufe nicht willkürlich von Arbeitgebern selbst aufgestellt werden können oder durch den Gesetzgeber vorgegeben werden. Sie setzen sich in Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen für eine gute und faire berufliche Bildung ein.
Ebenso ist die berufliche Weiterbildung ein gewerkschaftliches Kernthema.
Gute Studienbedingungen werden vor allem von der Gewerkschaftsjugend mitgestaltet. Dazu bestehen in vielen Betrieben Betriebsvereinbarungen.
Engagement für Frieden, gegen Rassismus und Diskriminierung
Gewerkschaften waren in den früheren Zeiten bei Weitem nicht so anerkannt und etabliert, wie sie das heute sind.
Viele GewerkschafterInnen wurden in den Anfängen verfolgt und inhaftiert. In der Nazi-Zeit, in der die Gewerkschaften zerschlagen wurden, bezahlten etliche GewerkschafterInnen ihr Engagement sogar mit ihrem Leben.
Nach Ende des zweiten Weltkriegs sahen sich die wiedergegründeten freien Gewerkschaften im DGB deshalb dem Einsatz für den Frieden und dem Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Faschismus besonders verpflichtet.
Gerade jetzt mehr, denn je.
Quellen:
- a3 Kultur - Sonderveröffentlichung in Kooperation mit dem DGB Schwaben: 125 Jahre Maifeiertag
- DGB Bundesvorstand http://www.dgb.de/themen/++co++d199d80c-1291-11df-40df-00093d10fae2
- DGB Bundesvorstand http://www.dgb.de/themen/++co++d3afa698-d3ba-11e4-b7f0-52540023ef1a
- Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Erster_Mai
- Youtube
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Mittwoch, 5. Februar 2014
Horst Seehofer hält Weltbild für "zukunftsfähig"
Ein interessanter Nachrichten-Beitrag
Auf dem Kongress des bayerischen DGB haben Betriebsräte und Vertrauensleute von Weltbild das Gespräch mit Ministerpräsident Horst Seehofer gesucht.
Der Ministerpräsident bekräftigte, dass Weltbild in seinen Augen zukunftsfähig sei und sicherte dem Unternehmen Unterstützung auf politischer Ebene zu.
Wir haben im Blog bereits darüber berichtet und ein paar Bilder aus der Kongresshalle gezeigt.
Auch der Sender Sat1 war vor Ort und hat die Begegnung in einem Filmbeitrag festgehalten.
Der 9-minütige Beitrag über die Wiederwahl des bayerischen DGB-Vorsitzenden Matthias Jena widmet sich etwa von Minute 3:50 bis 5:30 dem Thema Weltbild.
Zum Anschauen des Films einfach auf den folgenden Link klicken:
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