Freitag, 22. Dezember 2017

Die Blog Redaktion wünscht Frohe Weihnachten


Alle Jahre wieder – geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende. Für die Blog Redaktion wie auch für Weltbild. Wir wollen gar nicht erst anfangen, all das aufzuzählen, was sich 2017 ereignet hat. Die großen Jahresrückblicke überlassen wir lieber dem Fernsehen. Dort kennt man sich mit Glamour besser aus.


An dieser Stelle möchten wir uns bei allen treuen und fleißigen Blog Leserinnen und Lesern bedanken, die unsere vergnügungssteuerfreien Beiträge gelesen haben. Meist ist das, was drin steht, weit entfernt von der Komfort-Wohlfühlzonen-Blase unseres Wirtschaftswunder-Landes. Wen wundert's? Aber manchmal gibt es zwischendurch zum Glück auch Positives zu vermelden.

Frohe Weihnachten


Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern, allen ehemaligen und aktuellen Kolleginnen und Kollegen ein schönes, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Lieben! 

Und weil der Jahreswechsel sich wie immer unmittelbar anschließt: Euch allen auch einen guten Rutsch ins neue Jahr!



Foto: Kris de Curtis / This file is licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license.



Montag, 18. Dezember 2017

Betriebsrat tritt zurück – Neuwahl Anfang 2018


Der Betriebsrat von WELTBILD in Augsburg hat auf der heutigen Sitzung seinen Rücktritt beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Wahlausschuss eingesetzt, der unverzüglich Neuwahlen einleiten wird. 

Es gibt keinen Streit innerhalb des Gremiums, der Rücktritt ist eine gemeinsame, mehrheitliche Entscheidung. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Das Gremium ist mit 15 Mitgliedern zu groß für den Restbetrieb von WELTBILD. Nachdem die ALSO-KollegInnen entlassen wurden, haben wir regelmäßig Schwierigkeiten, vollzählige Sitzungen abzuhalten. Eine weitere Betriebsrätin verlässt uns zum Jahresende, die Situation wird also nochmals verschärft. Für ein Unternehmen in der Größe von WELTBILD sieht das Gesetz einen neunköpfigen BR vor. Diesen Zustand können wir nur über Neuwahlen herstellen.

Außerdem sind wir mehrfach gewarnt worden: Der Arbeitgeber könnte versuchen, die nächsten BR-Wahlen zu behindern bzw. zu beeinflussen. Die Bestellung von Manfred Ries zum Personalchef und sein aggressives Auftreten sind ein weiteres Signal. Während seiner Zeit als Geschäftsführer bei A.T.U. berichtete das ZDF über die Autowerkstatt-Kette. In Frontal21 wurden schwere Vorwürfe gegen A.T.U. erhoben, unter anderem wegen der Behinderung von Betriebsratswahlen. Ries bestritt alles, aber einige Wochen nach Ausstrahlung der Sendung verließ er das Unternehmen in „gegenseitigem Einvernehmen“…

Wir wissen nicht, was möglicherweise am Jahresanfang auf uns zukommt. Die turnusgemäßen BR-Wahlen beginnen im März 2018. Durch den Rücktritt ziehen wir die Wahl bei WELTBILD  einige Wochen vor. So ist der neue Betriebsrat sauber und rechtssicher aufgestellt, wenn die Ergebnisse des Weihnachtsgeschäfts vorliegen.

Bis dahin ist euer „alter“ Betriebsrat mit allen Rechten und Pflichten weiter im Amt; es entsteht keine betriebsratslose Zeit.

Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und haltet die Ohren steif – wir tun es auch!

Euer Betriebsrat

Montag, 11. Dezember 2017

ver.di kritisiert: Tarifkommission Air Berlin widerruflich freigestellt


Pressemitteilung ver.di:

04.12.2017
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der Air Berlin-Geschäftsführung und des Insolvenzverwalters, die die ver.di-Tarifkommission für die Kabine zum 1. Dezember 2017 widerruflich freigestellt haben.

„ver.di ist darüber nicht informiert worden“, kritisiert Volker Nüsse, ver.di-Verhandlungsführer für die Kabine bei Air Berlin. „Damit haben Geschäftsführung und Sachwalter die Tarifkommission de facto ausgebootet. Und das, obwohl der Flugbetrieb unter dem Dach der Air Berlin seit der Insolvenz weitergeht.“ Derzeit fliegen noch rund 700 Kabinen-Beschäftigte in der Auftragserfüllung für die Eurowings. Für diese gelten die bestehenden ver.di-Tarifverträge fort.

„Dazu kommt, dass ver.di die Geschäftsführung mehrfach aufgefordert hat, einen tariflichen Sozialplan zu verhandeln. Mit ihrem jetzigen Vorgehen versucht Air Berlin, die Verhandlungen zu offenen Tariffragen zu umgehen“, so der Gewerkschafter.

Nüsse fordert die Air-Berlin Geschäftsführung und den Sachwalter auf, die widerrufliche Freistellung der Tarifkommissions-Mitglieder unverzüglich zurückzunehmen und endlich in Verhandlungen über einen Tarifsozialplan einzutreten.

Zur Info von der Blogredaktion:

Für Air Berlin wurde Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt und bewilligt.
Prof. Dr. Lucas Flöther wurde zum Sachwalter bestellt.
Dr. Frank Kebekus von Kebekus et Zimmermann wurde mit der Sanierung als Generalbevollmächtigter beauftragt.
Der Letztere ist uns als Insolvenzverwalter bei Also Logistics Services bekannt.
    

Donnerstag, 30. November 2017

„Eine Frage gesellschaftlicher Moral“ Teil 2


aus: ver.di publik 7.2017

Interview mit dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske zum Ausgang der Bundestagswahl, den anstehenden Aufgaben der neuen Bundesregierung und dem Kerngeschäft der Gewerkschaften




Erster Streik im katholischen Krankenhaus in Ottweiler: "Es hilft, dass in vielen Krankenhäusern Pflegekräfte aktiv werden und Druck machen für Mindestregelungen zur Personalbemessung"

FOTO: ROLAND GEISHEIMER


VER.DI PUBLIK: Vergleichbar mit der Kampagne für den Mindestlohn. Ist nach diesem Wahlergebnis eine Aushöhlung des gesetzlichen Mindestlohns zu befürchten? Die FDP scheint so etwas anzustreben. ­Eine Partei, die ohnehin grundsätzlich gegen den Mindestlohn ist.




Frank Bsirkse, ver.di-Vorsitzender
FOTO: IMAGO

BSIRSKE: Ja, eine Partei, die ihren Frieden mit dem gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gemacht hat, im Gegensatz zur Union und den Grünen. Die Grünen gehörten ja mit zu den ersten, die unsere Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn unterstützt haben. Das zeigt die Spannweite der Positionen bei den Koalitionsverhandlungen. Es wird darauf zu achten sein, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ausgehöhlt wird, etwa indem Aufzeichnungsvorschriften aufgeweicht werden oder die notwendige Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterbleibt. Das sollte umso leichter fallen, als ja allen Beteiligten klar ist - und die Fakten sprechen hier eine sehr klare, eindeutige Sprache -, dass der gesetzliche Mindestlohn deutliche Verbesserungen gebracht hat. Er hat für mehr Lohn gesorgt, für mehr Arbeitsplätze, für mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Wer immer dies zu torpedieren versucht, setzt sich in offenen Gegensatz zu den über vier Millionen Beschäftigten, die von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns unmittelbar profitiert haben. Und in Gegensatz zum Gerechtigkeitsgefühl einer großen Mehrheit der Bevölkerung.


VER.DI PUBLIK: ver.di fordert generell eine neue Sicherheit der Arbeit. Welche Chancen gibt es dafür nach der Wahl? Stichworte: die Forderung nach einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit oder der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung.


BSIRSKE: Auch hier gibt es unter den potenziellen Koalitionären durchaus Kräfte, die sensibel sind für die angesprochenen Problemlagen, haben wir es doch mit einer Rückkehr von Unsicherheit zu tun. Das, was die Lebenslage von Arbeiterhaushalten über viele, viele Jahrzehnte gekennzeichnet hat, nämlich das eigene Leben nicht anständig planen zu können, nicht zu wissen, ob man am Ende des Monats mit seinem Geld über die Runden kommt, nicht zu wissen, ob man in ein oder zwei Monaten noch einen Job haben oder arbeitslos sein wird, das ist für viele Millionen Menschen zurückgekehrt: in Gestalt von befristeten Arbeitsverhältnissen, von Leiharbeit, von Scheinwerkverträgen und Scheinselbstständigkeit, Minijobs und Niedriglöhnen. Für eine neue Sicherheit der Arbeit zu sorgen, ist ein dringendes Erfordernis für die Gestaltung des Arbeitsmarkts der Zukunft. Fast die Hälfte aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge hat inzwischen ein Verfallsdatum, Auszubildende und Minijobber nicht mitgerechnet. Längst nicht nur Berufsanfänger werden mittlerweile befristet eingestellt, sondern zunehmend auch mittlere und höhere Altersgruppen. Besonders häufig trifft das Frauen, 47 Prozent von ihnen erhalten Arbeitsverträge auf Zeit. Da liegt der Handlungsbedarf auf der Hand. Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sollte auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen. Grüne, aber auch Teile der Union können hier wichtige sozial- und arbeitsmarktpolitische Pflöcke einschlagen.
"Die Fakten sprechen eine sehr klare, eindeutige Sprache - der gesetzliche Min­destlohn hat deutliche Verbesserungen gebracht. Er hat für mehr Lohn gesorgt, für mehr Arbeitsplätze, für mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft."


VER.DI PUBLIK: ver.di fordert auch eine ­gesetzliche Personalbemessung in den Krankenhäusern. Wie stehen die Chancen dafür angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse?


BSIRSKE: Das Thema ist in der Endphase des Wahlkampfes in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit vieler gerückt. Schlagzeilen wie: "Merkel will Löhne in Pflegeberufen zur Chefsache machen", oder FDP-Aussagen wie: "Wir wollen die beruflichen Bedingungen für Pflegefachkräfte verbessern", oder der Grünen: "Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in Krankenhäusern, 25.000 zusätzliche Stellen schaffen", haben für klare Signale gesorgt. In den Koalitionsverhandlungen wird es jetzt darum gehen müssen, den Worten Taten folgen zu lassen. Da hilft, dass in vielen Krankenhäusern Pflegekräfte jetzt aktiv werden und Druck machen für Mindestregelungen zur Personalbemessung. Gut so! Ich gehe davon aus, dass sich das in den nächsten Wochen noch verstärken wird. Das ist ein klares Signal an die Koalitionäre, nicht ­länger über den Notstand bei der Pflege hinwegzugehen, sondern verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen für Pflegebedürftige sowie für die dort Beschäf­tigten.


VER.DI PUBLIK: Anderes Thema. Die öffentliche Infrastruktur ist seit vielen Jahren chronisch unterfinanziert und daher in weiten Teilen äußerst marode. Ich erwähne nur die defekten Schultoiletten. Was ist hier zu erwarten, was fordert ver.di?


BSIRSKE: Wir haben es in der Tat zurzeit mit einem enormen Investitionsstau und massiven Investitionsbedarfen zu tun. Das gilt für unser Bildungssystem, das strukturell unterfinanziert ist, von der Krippe bis zum Hochschul- und Weiterbildungsbereich, das gilt für die öffentliche Infrastruktur - Brücken, Straßen, Schienen - genauso wie für den Pflegebereich und den sozialen Wohnungsbau. Hier für mehr öffentliche Investitionen zu sorgen, muss zu den absoluten Prioritäten der künftigen Bundesregierung gehören.
"Fast die Hälfte aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge hat inzwischen ein Verfallsdatum, Auszubildende und Minijobber nicht mitgerechnet. Besonders häufig trifft das Frauen, 47 Prozent von ihnen erhalten Arbeitsverträge auf Zeit. Da liegt der Handlungsbedarf auf der Hand."


VER.DI PUBLIK: Das hat ja auch mit Steuerpolitik zu tun. Wird es angesichts des Wahlergebnisses eine Aussicht auf mehr Steuergerechtigkeit geben können?


BSIRSKE: Es wird nicht einfacher, unter den neuen Bedingungen für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Deswegen wird sehr aufmerksam zu verfolgen sein, wer von möglichen Steuerentlastungen profitiert. Auf der anderen Seite ist es offensichtlich, dass für die Besserstellung von Kapitalerträgen gegenüber Lohneinkünften, Stichwort Abgeltungssteuer, jede Legitimation entfallen ist. Es ist doch ein Unding, dass auf Kapitaleinkünfte eine Abgeltungssteuer von maximal 25 Prozent erhoben wird, während der Steuersatz auf Lohneinkünfte bis zu 42 Prozent beträgt. Es ist eine Frage von Steuer- und sozialer Gerechtigkeit, dafür zu sorgen, dass auch Kapitaleinkünfte nach dem Steuertarif für Normaleinkommen versteuert werden müssen.


VER.DI PUBLIK: Ein drückendes Problem ist auch die Wohnungsnot. Was kann ver.di als Gewerkschaft dagegen tun?


BSIRSKE: Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist in vielen Regionen mittlerweile zu einem der herausragenden sozialen Probleme geworden, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie für viele Rentnerinnen und Rentner, die einen immer größeren Anteil ihrer Rente für Mieten ausgeben müssen, insbesondere dann, wenn sie gezwungen sind, die Wohnung zu wechseln. Die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus ist ein Muss in dieser ­Situation, und die Koalitionsparteien sind aufgerufen zu handeln. Wir haben auf dieses Problem immer wieder hingewiesen, seit klar ist, dass jedes Jahr viel mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausgehen als neue Sozialwohnungen hinzukommen. Das darf sich aus ver.di-Sicht so nicht fortsetzen. Damit ist der Maßstab gesetzt! Die Politik muss Antworten geben auf die großen sozialen Herausforderungen in unserer Gesellschaft. Sie muss für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung, für auskömmliche und armutssichere Renten, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum und für eine intakte öffentliche Infrastruktur sorgen. Das sind Themen, die wir gegenüber der Politik stark machen wollen. Und die wir dort, wo wir eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben, aufgreifen, zum Beispiel indem wir für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne sorgen und als Gewerkschaft in unserem Kerngeschäft Akzente setzen.


Interview: Maria Kniesburges
  

Dienstag, 28. November 2017

„Eine Frage gesellschaftlicher Moral“ Teil 1



aus: ver.di publik 7.2017


 FOTO: CHRISTIAN MANG

Berliner Charité-Beschäftigte fordern die Mindestbesetzung ein, die sie vor eineinhalb Jahren erstritten haben

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske zum Ausgang der Bundestagswahl, den anstehenden Aufgaben der neuen Bundesregierung und dem Kerngeschäft der Gewerkschaften

VER.DI PUBIK: CDU / CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen führen derzeit Verhandlungen über eine Regierungsbildung. Wie wird das Ergebnis der Bundestagswahl aus ver.di-Sicht bewertet?

FRANK BSIRSKE: Einfacher wird es für die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen nicht. Das Wahlergebnis ist eine klare Niederlage für die Parteien der großen Koalition und stellt insbesondere durch den Einzug der AfD einen Rechtsruck dar. Der Einzug einer in Teilen offen rechtsradikalen Partei in den Bundestag zeigt, dass selbst antisemitische Positionen heute wieder salonfähig sind. Das ist ein schlimmes Signal.

VER.DI PUBIK: 15 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder haben die AfD gewählt. Wie geht ver.di damit um?

BSIRSKE: Wir haben es bei der AfD mit mindestens zwei Gruppen von Wählerinnen und Wählern zu tun: mit einer überschaubaren Gruppe von ausgewiesenen Rechtsradikalen und einer sehr viel größeren Gruppe von Wählerinnen und Wählern, die mit ihrer Stimmabgabe zugunsten der AfD ihrer Unzufriedenheit mit der Entwicklung im Lande Ausdruck verleihen wollten. Da gilt es hinzuschauen. Und da geht es nicht nur um AfD-Wähler. Offenbar verbindet sich die vordergründige Zufriedenheit mit ihrer aktuellen Situation bei vielen Menschen zurzeit mit einem untergründigen Unbehagen, wenn sie an die Zukunft ihrer Kinder denken oder an die steigenden Mieten und die eigene Rente. Tatsächlich ist für viele die Unsicherheit zurückgekehrt, in Gestalt prekärer Arbeitsverhältnisse und im Gefolge des Umbaus der sozialen Sicherungssysteme.

Das ist eine Entwicklung, die lange vor der Flüchtlingsbewegung des Jahres 2015 begonnen hat, nun aber mit der Aufnahme hunderttausender Geflüchteter einen Blitzableiter findet.

Da blicken Menschen auf die Zukunft ihrer Kinder und auf die eigene Rente - und beides erscheint ihnen gefährdet. Das wird als ein Mangel an Aufmerksamkeit gewertet, als Mangel an Respekt empfunden - weil anderes wichtiger ist als die eigenen Sorgen. Das muss man ernst nehmen. Und sich der sozialen Probleme annehmen, die dieses Unbehagen bei den Menschen verursachen und die nach einer neuen ­Sicherheit der Arbeit, sicheren Arbeitsplätzen und mehr sozialem Zusammenhalt verlangen.

VER.DI PUBIK: Wie wird es jetzt weitergehen? Wie geht es zum Beispiel weiter mit dem Thema Rente?
Werden die DGB-Gewerkschaften, wird ver.di ihre Kampagne für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik fortsetzen?

BSIRSKE: Mit Sicherheit. Denn der Problemdruck wird ja weiter zunehmen angesichts der bisherigen gesetzlichen Festlegungen für eine weitere Absenkung des Rentenniveaus. Im letzten Jahr lag die Durchschnittsrente der Rentenneuzugänge bei 1.014 Euro der Männer West, bei 973 Euro der Männer Ost, bei 635 Euro der Frauen West und bei 861 Euro der Frauen Ost. Und das bei einem Rentenniveau von 48 Prozent. Das soll aber bis 2030 auf bis zu 43 Prozent absinken. Das bedeutet, dass immer mehr Menschen trotz jahrzehntelanger Arbeit und Beitragszahlung mit ihrer Rente in die Nähe oder auf das Grundsicherungsniveau absinken werden, also auf Sozialhilfe plus Wohngeld.

VER.DI PUBIK: Also auch Durchschnittsverdiener.

BSIRSKE: Ja, sodass auch zunehmend annähernd durchschnittlich verdienende ­Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit drohender Altersarmut konfrontiert sind. Viele Menschen machen sich Sorgen, wie es mit der Rente weitergehen wird. Auch das hat sich in dem Wahlergebnis niedergeschlagen. Das kann für die Gewerkschaften nur bedeuten, das Thema Rente weiter zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung zu machen und gesellschaftliche Mehrheiten für einen Kurswechsel in der Rentenpolitik zu schaffen. So, wie uns das beim gesetzlichen Mindestlohn gelungen ist. Auch da ging es um eine sozialpolitische Grundfrage. Dass Arbeit nicht arm machen und nicht entwürdigen darf. Das ist eine Grundfrage sozialer Gerechtigkeit, eine Frage der gesellschaftlichen Moral, eine Frage, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen.

Genau darum geht es auch bei der Rente. Nach jahrzehntelanger Arbeit muss die Rente reichen, um ein anständiges Leben führen und in Würde alt werden zu können. Das ist unverzichtbar.

Heute ist das für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht länger gesichert. Deshalb ist das Thema Alterssicherung für unsere Gewerkschaft weiter ein Topthema.

Fortsetzung folgt.

Montag, 27. November 2017

Insolvenzgericht erlaubt Abschlagszahlung auf ALSO-Abfindungen


Es gibt Probleme mit den Abfindungen für die ehemaligen ALSO-Angestellten. Viele der KollegInnen drohen leer auszugehen, wenn sie ihre Abfindungen nicht noch in diesem Jahr erhalten. (Wir berichteten hier.) Mit dem Insolvenzverwalter Dr. Frank Kebekus aus Düsseldorf war über das Thema nicht zu reden. Deshalb hat der Betriebsrat mit einer Reihe von Maßnahmen Druck aufgebaut. Mit Erfolg. Der Insolvenzverwalter sagt jetzt: „Wir werden alles versuchen, dass die Arbeitnehmer noch in diesem Jahr eine Teilzahlung erhalten.“


Zuvor waren Schreiben des Betriebsrats, mehrere Telefonanrufe und sogar die Ankündigung einer Klage einfach ignoriert worden. Erst nachdem der Betriebsrat das zuständige Insolvenzgericht in Arnsberg um Hilfe gebeten hatte, wurde Dr. Kebekus plötzlich aktiv. Er beantragte eine Teilzahlung von 40% der Abfindung noch in diesem Jahr. Das entspricht ungefähr einem Monatsgehalt pro Person. Das Insolvenzgericht stimmte sofort zu. Nun liegt es nur noch an der Kanzlei Kebekus, ob die Betroffenen KollegInnen das Geld vor Weihnachten auf dem Konto haben.


Zähes Ringen des Betriebsrats brachte den Erfolg


„Das war eine ziemlich zähe Nummer“, berichtet BR-Vorsitzender Timm Boßmann. „Viele hatten die Hoffnung schon aufgegeben, aber wir haben trotzdem weiter Druck gemacht.“ Es sei einfach nicht akzeptabel gewesen, wenn die Opfer der gezielt herbeigeführten Insolvenz am Ende auch noch ihre Abfindungen verloren hätten. 


Nachdem die juristischen Fragen geklärt sind, muss der Insolvenzverwalter nur noch ausrechnen, wieviel jedeR erhält. „Die Berechnungsgrundlagen sind alle im Sozialplan festgeschrieben. Jetzt auszurechnen, wieviel 40% davon sind, sollte einer renommierten Kanzlei nicht schwer fallen“, vermutet Boßmann. Sobald die exakte Höhe der Teilzahlung feststeht, informiert der Insolvenzverwalter die EmfängerInnen schriftlich. 


Rest der Abfindungen kommt frühestens Mitte 2018


Der Rest der Abfindungen wird erst gezahlt, wenn die insolvente ALSO komplett abgerechnet sein wird. Das wird nicht vor Mitte nächsten Jahres der Fall sein, kann sich unter Umständen sogar noch länger hinziehen. Darauf hat der Betriebsrat dann keinen Einfluss mehr. 


„Uns war wichtig, dass unsere KollegInnen nochmal eine Art ‚Weihnachtsgeld‘ bekommen und damit z. B. Ihre Versicherungen am Jahresende zahlen können“, erklärt Boßmann. „Außerdem wollten wir verhindern, dass die Abfindungen mit Aufstocker-Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz verrechnet werden. Dann hätte es schon wieder einseitig diejenigen getroffen, die ohnehin schon den höchsten Preis für die völlig verfehlte Geschäftspolitik von Walter Droege gezahlt haben.“


Freitag, 24. November 2017

Kahlschlag bei WELTBILD in Österreich


Die Kommunikation von Hiobsbotschaften überlässt die Augsburger Geschäftsführung von WELTBILD gern dem Flurfunk. Im Laufe der vergangenen Woche haben sich Gerüchte verdichtet, dass der Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Belegschaft in Österreich an die Luft setzt. Während sonst über jeden Fliegenschiss im Mitarbeitermagazin und per E-Mail berichtet wird: über die brutale Massenentlassung erfuhr die Belegschaft kein Wort von der Geschäftsführung. Auch den  Betriebsrat haben die GeschäftsführerInnen Christian Sailer und Angela Schünemann mit keiner Silbe informiert. 

Dabei wirft die Totalrasur in der österreichischen Zentrale auch in Augsburg jede Menge Fragen auf: • Wird der österreichische Markt überhaupt weiter bedient? Österreichische KollegInnen erzählen, dass von 37 Beschäftigten gerade noch 15 bleiben dürfen. Kann man so noch ein Geschäft mit Perspektive machen, oder ist nach Weihnachten endgültig Schluss? • Falls nicht: Wer soll die Arbeit der KollegInnen übernehmen? Angeblich wird der Kundendienst in Österreich komplett geschlossen. Wer wird den KundInnen in Zukunft bei Problemen helfen? • Die Buchhaltung soll ebenfalls sehr stark betroffen sein: Wer rechnet dann in Österreich ab, oder sollen am Ende die überlasteten KollegInnen in Augsburg den Job für Österreich übernehmen? • Und: was ist in diesem Zusammenhang mit unserem Tochterunternehmen in der Schweiz? Droht ihm das gleiche Schicksal? Wann wird dort rasiert?

Schreckensnachrichten verunsichern Augsburger KollegInnen tief

Es gäbe also also einiges zu besprechen. Aber die Geschäftsführung schweigt. Das verunsichert die KollegInnen in Augsburg tief: "Immer wenn man gerade denkt, die Lage wird etwas besser, kommt wieder so ein Klopfer!", bringt es ein genervter Kollege auf den Punkt. Auch der Betriebsrat ist verärgert. Hier schlagen die KollegInnen mit ihren vielen angstvollen Fragen auf. Aber der BR weiß selber nichts, weil die Geschäftsführung ihrer Informationspflicht nicht nachkommt.

Im österreichischen Tochterunternehmen von WELTBILD gibt es gar keinen Betriebsrat. Deshalb wissen wir nicht, ob es einen Interessenausgleich und einen Sozialplan gibt. Wurden soziale Belange bei den Massenkündigungen berücksichtigt? Gibt es angemessene Abfindungen, oder gehen die KollegInnen am Ende mit leeren Händen? Die Null-Information der Geschäftsführung lässt das Schlimmste vermuten.

Ohne BR fährt die GF mit der Belegschaft Schlitten

Einmal mehr zeigt diese Geschichte, wie wichtig es ist, dass in Augsburg ein kompetenter Betriebsrat existiert, der eng mit der Gewerkschaft zusammenarbeitet und in Krisensituationen machtvoll reagieren kann. Ohne Interessenvertretung fährt die Geschäftsführung mit den Beschäftigten Schlitten. Die österreichischen KollegInnen sind jetzt ganz unten im Jammertal angekommen. Traurig.

Donnerstag, 23. November 2017

Der Hype um das Großraum-Büro – längst vorbei?


Das sogenannte Open-Space-Konzept scheint in den letzten Jahren zu einem feuchten Traum vieler Unternehmen geworden zu sein. Angeblich kostengünstig und zugleich mit den Attributen flexibel, dynamisch, transparent und kreativ versehen.

Doch wie sieht die Wirklichkeit aus. Ist es tatsächlich optimal, was adidas, Unilever oder Axel Springer in ihren ultra-modernen Firmengebäuden praktizieren?

Woher kommt der Hype?


Der Hype um das Großraumbüro ist aus dem angloamerikanischen Raum zu uns herüber geschwappt und wurde durch Start-up-Unternehmen weiter befeuert. Doch nicht in jeder Firma muss tagtäglich das innovativste Produkt des nächsten Jahrzehnts neu erfunden werden.Vielmehr sind die Mitarbeiter froh, wenn sie konzentriert und in Ruhe ihre Arbeit erledigen können. Und das funktioniert in Großraumbüros wesentlich schlechter, als in kleineren Büro-Einheiten.

Foto von mattbuck.Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 generisch“ (US-amerikanisch) lizenziert.

Mittlerweile mehren sich kritische Stimmen zu dem Open-Space-Konzept. Und sollte Weltbild sich in absehbarer Zeit tatsächlich nach einem Bürogebäude umschauen, in dem wieder alle Abteilungen Platz finden, dann kommt das Thema Großraumbüro mit Sicherheit wieder auf die Tagesordnung.

Bei Weltbild könnte man schon ganze Bücherbände füllen mit Gesprächen von Mitarbeitern, die sich über die Situation im Großraumbüro beklagen. Das stimmt ziemlich genau mit dem überein, was diverse Studien und Umfragen ergeben haben, die man unter www.facility-management.de nachlesen kann:

Mehr Lärm durch Gespräche und Telefonate, höherer Stressfaktor, stärkere Ablenkung, negative Einflüsse auf Psyche und Gesundheit (insbesondere bei Erkältungserscheinungen), Probleme mit Licht und Klimatisierung etc.

Ein Beitrag im Manager Magazin vom 13.04.2016 trägt den Titel: 
Warum moderne Großraumbüros der Horror sind.

Auch hier kommt man zu dem Schluss, das die vermeintlichen Vorteile der Großfläche schnell dahin schmelzen durch offenkundige Geräuschbelästigung, die permanente Ablenkung im Sichtbereich und Diskussionen wie "Fenster auf - Fenster zu" oder "Raumtemperatur runter - Raumtemperatur rauf".

Erstaunlich auch das Fazit im Facility Management-Beitrag: Die oft genannte Kostenersparnis von Open-Space-Büros wird angezweifelt, weil viel höhere Kosten für technisch aufwendige Klimatisierungen anfallen. Außerdem ist und bleibt das größte Manko: Die Mitarbeiter werden im Vorfeld meist nicht gefragt, welche Büroform sie bevorzugen. Und das sorgt im Nachhinein für umso mehr Diskussionsstoff! Davon kann man auch bei Weltbild täglich ein Lied singen.

Donnerstag, 16. November 2017

Datenschutz - Auch in der Arbeit wichtig


  
Ab 26. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Datenschutzgesetz (BDSG neu). Die DSGVO hat 99 Artikel mit vielen Anmerkungen (sogenannte Erwägungsgründe, 173 an der Zahl). Derzeit wird an den Gesetzes-Kommentaren gearbeitet. Bei der Auslegung der verschiedenen Artikel hofft man auf die Rechtsprechung um Klarheit zu bekommen.

Eine EU-Verordnung gilt als Gesetz in allen EU-Ländern – ohne Ausnahme. Eine EU-Richtlinie muss innerhalb einer gewissen Zeit in ein National-Gesetz umgesetzt werden.

Neu ist: Alle personenbezogenen Daten, auch nicht automatisierte Daten-Sammlungen, sind betroffen. Sprich: Auch eine Strichliste auf einem Blatt Papier kann bereits unter das Gesetz fallen.

Auch das Strafmaß in Höhe von 10 bis 20 Mio € bis hin zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes einer Firma ist neu. Jeder kann sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, ganz gleich ob Kunde oder Mitarbeiter. Voraussichtlich werden hierzu Landesämter für Datenschutzaufsicht eingerichtet.

Das Recht auf Löschung von Daten wird explizit erwähnt mit dem Untersatz „Recht auf Vergessen-Werden“.

Zur Speicherung der Daten braucht man Einwilligungen, weil die Speicherung freiwillig sein soll. 

Über jede Änderung oder Speicherung muss der- oder diejenige informiert werden. Ab Mai muss derjenige, der speichert, aktiv den Gespeicherten informieren und eine Einwilligung einholen. 
Bis jetzt musste der Gespeicherte nur nach Anfrage informiert werden oder eine allgemeine Abfrage, beispielsweise bei einer Bestellung, reichte bereits aus. Es gibt keinen Ausnahmen mehr, für wen dieses Gesetz künftig gelten soll. Auch der kleine Verein um die Ecke ist also davon betroffen.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist auch neu. Z.B. beim Handyanbieter-Wechsel. Ob es funktioniert, weiß keiner. Und das alles muss auch dokumentiert werden. Soviel zum Thema "weniger Bürokratie"!

Was bedeutet das für eine Firma oder einen Konzern? 

Die Geschäftsführung ist verantwortlich. Aber auch Führungskräfte, wenn sie Daten sammeln (z.B. eine Überstunde-Tabelle anlegen. Das darf man ohnehin nicht, aber jetzt kann es sehr teuer werden).

Die Definition der personenbezogene Daten steht in § 4 DSGVO. Sie umfasst alle Informationen, die sich auf natürliche Personen beziehen. Auch pseudo-anonymisierte oder synonymisierte Daten haben Personenbezug, selbst dann, wenn der Schlüssel vernichtet würde. Juristische Personen sind nicht Gegenstand der BDSG oder der DSGVO.

Viele Paragrafen verweisen auch auf die Bundes-Ebene. 
Ein Beispiel: Die sogenannte „Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“. Hier gibt es in der DSGVO nur den Verweis auf die nationale Ebene der EU-Länder. In Deutschland greift demnach der § 26 des BDSG neu. Der Inhalt ist im Prinzip gleich geblieben, nur mit mehr Text.

Das hört sich alles sehr bürokratisch an. Betrifft uns das bei Weltbild?

Natürlich hat diese Gesetzgebung Auswirkungen auf einen großen Versandhändler, der mit vielen Kundendaten operiert. Und selbstverständlich hat sie auch Auswirkungen auf die Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wie schon gesagt, ist die Geschäftsführung hier in der Verantwortung. Allerdings soll auch der Betriebsrat generell über die Einhaltung von Gesetzen im Unternehmen wachen (gemäß § 80 BetrVG). 

Der Betriebsrat muss zum Beispiel prüfen oder prüfen lassen, ob die Betriebsvereinbarungen künftig Datenschutz-Konform sind. Es wird auch notwendig sein, dass der Betriebsrat bei der Geschäftsleitung nachfragt, was von Seiten des Unternehmens schon gemacht wurde und zukünftig noch gemacht wird, um ab Mai nächsten Jahres gesetzeskonform zu sein. Weil es sonst ab 26. Mai sehr teuer werden kann.


Dienstag, 14. November 2017

Die Betriebsvereinbarung zur Bildschirmbrille ist auf der Zielgeraden


Mit dem Abschluss der Betriebsvereinbarung zur Gestaltung von Arbeitsunterbrechungen bei Bildschirmarbeitsplätzen ist es dem Betriebsrat Anfang des Jahres gelungen die Bedingungen für die Beschäftigten deutlich zu verbessern. Darin wurden alle Arbeitsplätze als Bildschirmarbeitsplätze definiert und feste Zeiten zur Erholung der Augen festgeschrieben. Der nächste Schritt, den Gesundheitsschutz weiter voranzubringen, ist eine allgemein verbindliche Regelung, um im Bedarfsfall schnell und einfach eine Bildschirmbrille zu erhalten. 

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nach §§3,4 Arbeitsschutzgesetz adäquate Mittel zur Gefahrenabwehr bereitzustellen und die Kosten dafür zu übernehmen. Der erste Versuch der Geschäftsführung dies über eine Unternehmensrichtlinie einseitig umzusetzen, wurde vom Betriebsrat eher kritisch gesehen. Im Zuge des Mitbestimmungsrechts sollte vielmehr im Dialog eine für die Mitarbeiter optimale Vereinbarung ausgehandelt werden.

Glücklicherweise bestand dabei weitgehende Einigkeit bei den Kernpunkten. 

Nach regelmäßigen Vorsorge- und Nachuntersuchungen, gemäß dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37, erhalten die MitarbeiterInnen bei entsprechender Diagnose eine Bescheinigung, dass eine Bildschirmbrille notwendig ist. Damit bekommen sie über die Personalabteilung einen "Gutschein" für deren Beschaffung.
Bereits parallel wurde ein Vertrag mit einer großen Optikerkette vorbereitet, die zu günstigen Konditionen die nötigen Sehhilfen bereitstellt. Auf Betreiben des BR und Empfehlung der Betriebsärztin sollten dabei nicht bloß die Mindestanforderungen abgedeckt sein, sondern höherwertige Ausführungen zum Standard erhoben werden:

  • Raum-comfort-Schliff, um sowohl im Bildschirmbereich als auch im "Kollegenabstand" scharfe Sicht zu gewährleisten
  • Hartbeschichtung der Gläser, um die Haltbarkeit und den Tragekomfort zu erhöhen und die Verschmutzungsanfälligkeit zu verringern
  • Doppelentspiegelung auch für ungünstige Lichtsituationen, was die Augen weniger anstrengt

Lassen die MitarbeiterInnen mit dem Gutschein ihre Brille in einer Filiale des Vertragsoptikers anfertigen, erfolgt eine vollständige unbürokratische Kostenübernahme durch Weltbild. Ein "Vorschießen" der Rechnung mit anschließender - teils langwieriger - Erstattung löst damit die bisherige Praxis ab. 

Der aktuell noch strittige Punkt liegt in dem freiwilligen Zuschussbetrag, falls MitarbeiterInnen die Brille nicht über den Vertragsoptiker beziehen möchten. 
Dies könnte der Fall sein, wenn man:
  • höherwertige Gläser wünscht
  • bei der Auswahl des Gestells besondere (optische) Ansprüche stellt
  • den Dumpingpreisen der großen Ketten kritisch gegenübersteht 
  • mehr Vertrauen zu seinem eigenen Optiker hat 

In diesen Fällen müssen die Kosten durch die MitarbeiterInnen zuerst ausgelegt und die Erstattung selbst beantragt werden. Der Betriebsrat setzt hier eine Pauschale von 200 Euro an, was von der Geschäftsführung noch nicht abgesegnet ist. Dieser Betrag wäre zwar etwas höher als der Pauschalbetrag, läge allerdings in einem für das Unternehmen vertretbaren Rahmen. 

Sobald in diesem Punkt eine Einigung erzielt ist, steht einer Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung nichts mehr im Weg und die Abläufe für die KollegInnen wären nachvollziehbar, einfach und unbürokratisch. Letztlich kommt es aber auf den guten Willen der Geschäftsführung an. Der Betriebsrat sieht einer positiven Entscheidung recht optimistisch gegenüber, da die Zusammenarbeit in letzter Zeit weitgehend einvernehmlich war und in beiderseitigem Interesse so auch bleiben sollte. 


  

Freitag, 10. November 2017

Dem Lohndumping Einhalt gebieten

Tarifverträge müssen für allgemeinverbindlich erklärt werden


Heftiger Applaus von ver.di für den Spitzenmanager von Lidl und Kaufland - das hätte sich noch vor kurzem niemand träumen lassen. Am wenigsten wohl Klaus Gehrig selbst, der seit Jahren den Schwarz-Konzern führt. Ende Juli plädierte er bei einem Symposium in Berlin nach­drücklich für die Allgemein­verbindlichkeit der Tarif­verträge im Handel und erntete die Zustimmung vieler, die sich mit diesem Ziel in der Kampagne "Einer für alle!" engagieren. Mag dieser Schulterschluss zunächst irritieren, so erweist er sich auf den zweiten Blick als sehr plausibel. Denn trotz gegensätzlicher Interessen und Kontroversen - genannt sei hier die fehlende betriebliche Mitbestimmung in den Discount-Filialen - gibt es einen starken gemeinsamen Nenner: das Ja zur Tarifbindung. Schließlich würden Tarifverträge, die überall im Handel gelten, das um sich greifende Lohndumping beenden und für annähernde Wettbewerbsgleichheit bei den Personalkosten sorgen.
Im Handel ist Gefahr in Verzug. Der seit langem zu beobachtende Verdrängungskampf nimmt an Intensität zu. Unternehmen bedienen alle Register, um "Mitbewerber" aus dem Markt zu drängen oder zu übernehmen. Rabattschlachten gehören zum Standardrepertoire, kosten aber oft Rendite. Auch die exzessiven Öffnungszeiten werden als Waffe eingesetzt, weil sie für viele kleinere Händler zu teuer sind und ihnen das Genick brechen. Was ein wenig nach Monopoly aussieht, ist bitterer Ernst. Das zeigen beispielhaft Namen wie Hertie, Wertheim, Praktiker, Quelle, Neckermann, Arcandor und Kaiser's / Tengelmann.

Die Tarifflucht ist alarmierend und der ruinöse Wettbewerb droht auch erfolgreiche Unternehmen zu treffen

Bei der Jagd nach den größten Profiten ziehen einige der Konkurren­ten ausnahmslos alle Register. Die Tarifflucht ist alarmierend und der ruinöse Wettbewerb droht auch erfolgreiche Unternehmen zu treffen. Zumal mit Amazon ein ernst zu nehmender Tarif­außenseiter den Markt aufmischen will, koste es, was es wolle: Als nächste Ero­berung wird der besonders hart umkämpfte Lebensmittel­handel angepeilt. Der Online-Riese Amazon steht beispiel­haft für ein Geschäftsmodell, bei dem niedrige Löhne öffentlich subventioniert werden. Dieses Modell produziert und verschärft Erwerbs- und Altersarmut. Schon heute müssen rund 150.000 Beschäftigte aus dem Einzel­handel zu ihrem Lohn Hartz-IV-Leistungen beantragen, um über die Runden zu kommen. Wie viele tatsächlich einen Anspruch hätten, ist noch nicht erforscht.
Dumping und schlechte Arbeitsbedingungen greifen um sich, seit die Handelsverbände im Jahr 2000 eine Mitgliedschaft "ohne Tarifbindung" eingeführt haben und danach den Konsens mit den Gewerkschaften über allgemeinverbindliche Tarife aufkündigten. Die Tariflosigkeit ist auf einen Höchststand geschnellt. Außer Amazon stehen dafür u.a. Firmen wie Peek & Cloppenburg, bofrost, OBI, Globus, Hornbach, Möbel Lutz, Woolworth, Norma, Toys R Us, Wöhrl sowie viele privat geführte Edeka- und Rewe-Märkte. Zwei Drittel aller Beschäftigten im Einzelhandel arbeiten aktuell ohne den Schutz des Tarifvertrages, im Groß- und Außenhandel sind es rund 80 Prozent. Sie alle verdienen im Schnitt etwa ein Drittel weniger als nach Tarif, und selbst dort, wo nach Tarif gezahlt wird, sind viele Stellen in Teilzeit- und Minijobs zerstückelt worden. Nur noch jede und jeder Dritte im Einzel- und Versandhandel arbeitet Vollzeit. Zusätzlichen Druck erzeugen Leiharbeit und Befristungen. Vor allem für sehr viele Frauen führt dieser Weg direkt in die Altersarmut, wenn er nicht schnellstens blockiert wird. Etwa 2,5 Millionen Beschäftigten droht nach Berechnungen von ver.di wegen zu niedriger Einkommen Armut im Alter. Die öffentlichen Kassen müssten milliardenschwere Unterstützungen zahlen...
Um die skandalösen Zustände bekannt zu machen und eine Kehrtwende herbeizuführen, hat der ver.di-Fachbereich Handel im Frühjahr die Kampagne "Einer für alle!" gestartet. Noch blockieren die Arbeitgebervereinigung HDE und andere Verbände eine gemeinsame Initiative für gesetzliche Maßnahmen, die eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen (AVE) durch das Arbeitsministerium erleichtern. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und Vorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger machten deshalb bei dem Berliner Symposium mit Experten aus Wissenschaft, Politik und Unternehmen erneut die Dringlichkeit schnellen Handelns deutlich. Bei vielen ver.di-Aktionen wurde bereits Druck für allgemein­verbindliche Tarifverträge gemacht, auch in der Tarifrunde 2017. Gleichzeitig ist erneut sehr klar geworden, dass Mitgliederstärke und Kampfkraft auch in Zukunft entscheidend für jede Tarif­auseinander­setzung sein werden. Egal, ob mit oder ohne AVE: Ein bequemes Abo auf faire Einkommen wird es in diesem Wirtschafts­system nicht geben.

(Quelle: ver.di publik )

Mittwoch, 8. November 2017

Ehemalige ALSO-Beschäftigte bangen um ihre Abfindungen


Nach der Übernahme der WELTBILD-Gruppe hat der neue Gesellschafter Walter Droege unsere Logistik schrittweise in den Untergang geführt. Es ist eine traurige und schmutzige Geschichte, über die wir hier oft und ausführlich berichtet haben. Leider ist sie immer noch nicht zu Ende: Jetzt bangen rund 100 der ehemaligen Beschäftigten um ihre Abfindungen.

Seit April ist die ALSO Logistics Services Geschichte. Das Logistikzentrum in Lechhausen steht leer. Die letzten 200 Beschäftigten wechselten in eine Transfergesellschaft und beziehen hier weiterhin 80% ihres früheren Einkommens. Dazu erhalten sie Unterstützung in Form von Fortbildungen und Bewerbungstrainings. Gut die Hälfte der KollegInnen hat inzwischen neue Jobs. Aber rund 100 sind noch übrig und werden im Januar arbeitslos sein. Viele von ihnen werden dann zu Hartz-IV-Aufstockern, weil die 60% Arbeitslosengeld zum Leben nicht reichen.

Alle Opfer der Betriebsschließung haben ein Recht auf Abfindungen. Das hatte der Betriebsrat mit dem Insolvenzverwalter Frank Kebekus verhandelt und in einem Sozialplan festgeschrieben. Dieser sieht Abfindungen bis zu der nach dem Insolvenzrecht zulässigen Höchstgrenze von 2,5 Monatsgehältern vor. Bei Unterschrift des Sozialplans gingen beide Seiten davon aus, dass mehr als genug Geld in der Masse ist, um die Betroffenen zu unterstützen.

Abfindungen zukünftiger Aufstocker in Gefahr

Leider hat der Insolvenzverwalter diese Abfindungen bis heute nicht ausgezahlt. Darum bekommen die oben erwähnten 100 Ex-KollegInnen ein riesiges Problem: Wenn sie zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits Hartz-IV-Leistungen beziehen, werden die Abfindungen komplett gegengerechnet. Das heißt: Diese KollegInnen verlieren faktisch auch noch ihre Abfindungen. Viele haben inzwischen finanzielle Probleme und bräuchten das Geld dringend. Zum Jahresende stehen zum Beispiel Versicherungszahlungen an. Viele müssen auch Schulden abtragen, die sie in der Zwischenzeit gemacht haben, um über die Runden zu kommen.

Deshalb ist der Betriebsrat auf den Insolvenzverwalter Kebekus zugegangen und hat darum gebeten, wenigstens Abschläge auf die Abfindungen noch in diesem Jahr auszuzahlen. Das wäre ohne weiteres möglich, und das Insolvenzrecht verlangt das sogar. In § 123 der Insolvenzordnung heißt es im dritten Absatz "Sooft hinreichende Barmittel in der Masse vorhanden sind, soll der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Insolvenzgerichts Abschlagszahlungen auf die Sozialplanforderungen leisten". Dazu gibt es auch entsprechende Urteile, zum Beispiel vom Landesarbeitsgericht Hamm. Daher können sowohl der Insolvenzverwalter als auch die betroffenen ArbeitnehmerInnen Abschlagszahlungen beim Insolvenzgericht beantragen.

Betroffene haben Rechte, aber der Insolvenzverwalter ignoriert sie

Der Betriebsrat selbst hat juristisch keine Handhabe und kann die Abschläge nicht stellvertretend beantragen. Dem Gremium bleibt nur der Versuch mit Insolvenzverwalter Frank Kebekus ins Gespräch zu kommen. Leider verweigert die Kanzlei Kebekus & Zimmermann aus Düsseldorf jede Kommunikation mit dem Betriebsrat. Telefonate werden nicht entgegengenommen. Laut Sekretariat sind die Zuständigen wahlweise „außer Haus“, „in Besprechung“ oder „bei Gericht“... Rückrufbitten werden ignoriert, Mails nicht beantwortet. Auch ein Brief, den der Betriebsrat mit der Post geschickt hat, blieb bis zum Ende der Frist ohne Antwort.

Der Betriebsrat kämpft weiter für die ALSO-Opfer

Darum ist der Betriebsrat jetzt noch einen Schritt weitergegangen. Er fordert vom Insolvenzverwalter die unverzügliche Offenlegung der finanziellen Verhältnisse der insolventen ALSO Logistics. Wenn dann offiziell festgestellt ist, dass genügend Geld da ist, könnten die Betroffenen selbst ihre Abfindungen beim Insolvenzgericht in Arnsberg beantragen. Per anwaltlichem Schreiben hat der BR dazu eine Frist gesetzt. Wenn wieder keine Antwort erfolgt, wird ein Beschlussverfahren eingeleitet.

Parallel hat der Betriebsrat das Amtsgericht in Arnsberg um Unterstützung gebeten. Auch das Gericht sollte ein Interesse haben, dass das Verfahren ordentlich und mit Blick auf die betroffenen Menschen durchgeführt wird.

Den Betroffenen läuft die Zeit davon

Warum benötigt der Insolvenzverwalter so viel Zeit, um sich einen Überblick über die finanzielle Lage des stillgelegten Betriebs zu verschaffen? Das Unternehmen ALSO Logistics ging erst Mitte 2014 aus der zuvor insolvent gegangenen Verlagsgruppe WELTBILD hervor. Bereits ein Jahr später meldete dann die ALSO Logistics ihrerseits Insolvenz an. Es gibt also kaum Altlasten aufzuarbeiten. Die ALSO hat ausschließlich für WELTBILD gearbeitet und hatte ihrerseits nur eine Handvoll eigener Lieferanten und Dienstleister. Die Abrechnung der ALSO sollte vergleichsweise einfach und schnell zu erledigen sein. Da die ALSO immer noch Zahlungen der WELTBILD für Lieferungen in der Vergangenheit erhält, müsste genug Geld für die vergleichsweise bescheidenen Forderungen der ehemaligen Beschäftigten in der Kasse sein.

Geld, von dem diejenigen, deren Not es lindern soll, aber nichts mehr haben, wenn sie es erst im nächsten Jahr erhalten...

Darum muss Kebekus jetzt handeln und wenigstens Abschläge auszahlen. Der Betriebsrat ist für jede vernünftige Lösung offen und jederzeit gesprächsbereit. Aber um Lösungen zu finden, müssen beide Seiten miteinander sprechen wollen. Davon scheint der Insolvenzverwalter in Düsseldorf weit entfernt zu sein.

Montag, 30. Oktober 2017

Burnout-Test: Macht dich WELTBILD krank?


Zeitdruck, Multitasking, Überstunden... Rund 40% der ArbeitnehmerInnen leiden massiv unter Stress in der Arbeit. Das belegt eine Studie des Statistischen Bundesamts. Wie sieht es bei WELTBILD aus? Wie hoch ist dein persönliches Burnout-Risiko? Und was kannst du dagegen tun?

Die Arbeitslast bei WELTBILD hat seit der Insolvenz extrem zugenommen. Darüber klagen KollegInnen in allen Bereichen. Ein Grund ist sicherlich die viel zu dünne Personaldecke. Von 1.200 KollegInnen im Verwaltungsbereich sind inzwischen nur noch rund 350 übrig. Also nicht einmal mehr ein Drittel. Trotzdem werden fast alle Geschäftsfelder weiterhin bespielt. Das heißt: die Arbeit von dreien landet jetzt auf einem Schreibtisch. Viele KollegInnen sind dauerhaft mit „Feuer löschen“ beschäftigt. Oft ist gar nicht klar, für was mensch eigentlich zuständig ist: aktuelle Stellenbeschreibungen fehlen in den meisten Bereichen.



Vertretungsregelungen existieren ebenfalls nicht oder sind in der Praxis unbrauchbar, weil eine Person gleich zwei oder drei KollegInnen gleichzeitig vertreten müsste. So kann niemand entspannt in den wohlverdienten Urlaub gehen: Statt die Erholungszeit zu genießen, haben viele einen Horror vor dem übervollen Schreibtisch, der sie nach ihrer Rückkehr zwangsläufig erwartet. Dazu kommen organisatorische Unsinnigkeiten wie der M-Nummern-Prozess, der jede Rechnungsfreigabe in ein kafkaeskes Abenteuer verwandelt, endlose Abnahmeprozesse mit viel zu vielen Instanzen und ständig neue, teils widersprüchliche Vorgaben aus Düsseldorf...

Stress macht krank. Wie hoch ist dein Risiko?

Auswertungen der Krankenkassen haben ergeben, dass rund 15% der Krankheitstage auf psychische Belastungen zurückzuführen sind. Auch die Rentenversicherung schlägt Alarm: Im Jahr 2000 gingen 50.000 Beschäftigte aufgrund psychischer Erkrankungen in Frührente, 2014 waren es schon 75.000 – ein Anstieg um 50 %. Die Betroffenen müssen hohe Abschläge bei der Altersrente in Kauf nehmen, nicht wenige landen nach einem (über-)anstrengenden Arbeitsleben am Ende bei Hartz IV.

Wie hoch ist dein persönliches Risiko? Hier kannst du es herausfinden: ver.di-Burnout-Test.

In 2016 leisteten ArbeitnehmerInnen in Deutschland 961 Millionen Überstunden. Rund 11 % arbeiteten mehr als 48 Stunden pro Woche, so der Bericht des Statistischen Bundesamts. Wie ist die Lage bei WELTBILD? Hier regelt die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ die Arbeitszeiten derer, die an der Zeiterfassung teilnehmen. Die BV bietet dem Arbeitgeber und den ArbeitnehmerInnen gleichermaßen Spielräume, zieht aber da Grenzen, wo die Gesundheit durch zu lange Arbeitszeiten gefährdet wird. Zwei Drittel der stempelnden KollegInnen schieben weniger als eine Woche Überstunden vor sich her. Bis auf ganz wenige Einzelfälle bleiben auch alle anderen innerhalb des Korridors von maximal 120 Überstunden.

Wer nicht stempelt, sollte doppelt vorsichtig sein

Anders sieht es augenscheinlich bei den KollegInnen aus, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen. Das sind inzwischen rund 200 von 350 Beschäftigten. Die sogenannten „AT-ler“ trifft man regelmäßig zu später Stunde im Betrieb an. Viele sind permanent erreichbar und beantworten Mails teilweise noch von Zuhause aus. Das geht auf Dauer nicht nur auf die Gesundheit, sondern kostet in letzter Konsequenz richtig viel Geld: Hier haben wir einmal vorgerechnet, wie sich überlange Arbeitszeiten auf den Stundenlohn auswirken: Lange Arbeitszeiten drücken AT-Lohn unter Niveau von Tarifgruppe V

Wer seine Arbeitszeiten täglich an der Stempeluhr im Blick hat, merkt schneller, wenn es zu viel wird. Außerdem regelt die oben genannte Betriebsvereinbarung, wie Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden. Wer zum Beispiel aufgrund eines Projektes einige Wochen deutlich mehr gearbeitet hat, kann danach auch mal ein paar Tage freinehmen. Theoretisch sind so mehrere zusammenhängende Wochen Freizeitausgleich zusätzlich zum Jahresurlaub möglich. Grundsätzlich kann mensch seine Arbeit sogar regelmäßig an vier statt fünf Tagen der Woche ableisten, auch das ist in der BV „Flexible Arbeitszeit“ geregelt.

Die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ gilt auch für AT

Das Beste: JedeR ArbeitnehmerIn bei WELTBILD hat ein Recht auf Teilnahme an der Zeiterfassung, auch die BezieherInnen von AT-Gehältern. Wer Fragen dazu hat, wendet sich einfach an den Betriebsrat. 2012 haben wir hier bereits über das Recht auf Zeiterfassung berichtet. Die rechtlichen Voraussetzungen sind genau dieselben wie vor der Insolvenz.

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Befristungen - ein Hemmschuh für die Lebensplanung


Einst waren Menschen jahrzehntelang in einem Unternehmen beschäftigt. Oftmals wurde man nach der Ausbildung im Betrieb übernommen oder wurde nach einer dreimonatigen Probezeit fest eingestellt und blieb dort bis zum Renteneintritt beschäftigt.
So war die eigene Zukunft planbar.
Heute sieht die Situation ganz anders aus. Fast märchenhaft erscheint einem die Vorstellung einer dauerhaften Beschäftigung.
Für immer mehr Menschen, vor allem für die junge Generation, ist die Arbeit unsicher geworden. Das liegt vor allem an den Befristungen, in allen Bereichen, in der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst.


Drastischer Anstieg

Der Anteil an Befristungen an allen sozialversicherungspflichtigen Neuanstellungen in deutschen Unternehmen hat im letzten Jahr drastisch zugenommen: 45 Prozent der neu eingestellten Beschäftigten haben 2016 nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das sind 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen gehen aus einer aktuellen Stellenerhebung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Trauriger Rekord

2015 erhielten bei den 25 - 29-Jährigen 47 Prozent einen befristeten Arbeitsvertrag, 2016 stieg diese Zahl bereits auf 50 Prozent. Bei den unter 20-Jährigen bekamen im vergangenen Jahr 59 Prozent nur eine befristete Anstellung.
Dieser traurige Negativrekord sorgt dafür, dass bereits der Eintritt ins Berufsleben derart unsicher ist, dass Familienplanung oder zukünftige Projekte, wie beispielsweise der Erwerb einer Immobilie als Altersvorsorge, undenkbar geworden sind.

Der Gesetzgeber ist gefragt

Die Wirtschaft hat nicht vor, diese Situation freiwillig zu ändern.
Befristungen dienen als Mittel zum Zweck: sie stellen eine willkommene Ausdehnung der Probezeit dar, dienen der flexiblen Unternehmensplanung.
Dieses Mittel wird so lange missbraucht, bis der Gesetzgeber dem Ganzen ein Ende setzt.

ver.di will deshalb die sachgrundlose Befristung abschaffen und den Katalog der Sachgründe für eine Befristung eingrenzen, damit unbefristete Beschäftigung wieder zur Regel wird.

Quelle: Publik 06/2017

Montag, 9. Oktober 2017

Die digitale Revolution in der Arbeitswelt 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute stellen wir Euch das nächste Seminar aus dem ver.di-Bildungsprogramm für die Mitglieder vor.
Nähere Infos finden sich auch unter www.verdi-bildungsportal.de.

Zur Erinnerung:
ver.di hat für die Mitglieder ein umfangreiches Bildungsprogramm, meist kostenlos und meist mit Fahrtkostenzuschuss.

Die digitale Revolution in der Arbeitswelt
(Arbeit 4.0) - Wo bleibt der Mensch? 


vom 17.11.2017 bis 19.11.2017 in Brannenburg 
Beginn: Freitag um 18:00 Uhr 
Ende: Sonntag nach dem Mittagessen 
Veranstaltungsnummer: 17/30/378 

Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: € 235,00 
(für ver.di Mitglieder aus Bayern trägt der 
ver.di Landesbezirk die Teilnahmegebühr) 

Neue Technologien führen auch dazu, dass Arbeitnehmer_innen flexibler und unabhängig vom Aufenthaltsort arbeiten können. Dank E-Mail, Messenger und Home Office sind sie schnell erreichbar und untereinander vernetzt. Auch verändern sich die Arbeitsabläufe in den Betrieben und Dienststellen. Die Geschichte zeigt, dass neue Technologien immer zwei Seiten der Medaille haben. Auf der einen Seite Abbau von Arbeitsplätzen und auf der anderen Seite neue, aber andere Arbeitsplätze und ggf. die Aussicht auf ein besseres Leben. 

Die jetzige digitale Revolution spaltet auch die Belegschaft. Es geht alt gegen jung, Hochqualifizierte gegen Angelernte. Wo die jungen Arbeitnehmer_innen diese Veränderungen teilweise mit Freuden annehmen, warnen die Älteren mit ihren Erfahrungen vor den Gefahren der Veränderung. 

Wo Arbeitsabläufe durch Algorithmen gesteuert werden, die den Arbeitsablauf vorgeben, wo einfache Tätigkeiten durch Robotronik ersetzt werden, bleibt die selbstbestimmte Arbeit auf der Strecke. 

Wenn wir die Veränderung in der Arbeitswelt einfach so hinnehmen, ohne die Belange der Beschäftigten zu beachten, wird die Einführungen neuer Techniken starke Auswirkungen haben, die wir später nur schwer zurücknehmen können. 

Themen im Seminar: 

  • Was ist Digitalisierung und Arbeit 4.0?
     
  • Welche Folgen hat die Digitalisierung für die Beschäftigten?
     
  • Digitalisierung - Chance oder Gefahr für die Arbeitsplätze?
     
  • Wie sehen Arbeitsplätze in der Zukunft aus?
     
  • Ist bedingungsloses Grundeinkommen oder digitale Steuer eine Lösung?
     
  • Welche Ideen haben wir für eine gerechte Beschäftigungs- und Tarifpolitik und was fordert ver.di? 





Donnerstag, 5. Oktober 2017

Gefährdungsbeurteilung: Wie geht es jetzt weiter?


Ende letzten Jahres hat ein unabhängiges Institut eine Beurteilung der psychischen Gefährdungen bei WELTBILD durchgeführt. Die Ergebnisse waren besorgniserregend. (Wir berichteten hier.) Im April folgte eine Reihe von insgesamt acht Workshops in den unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens. Hier wurden die Ergebnisse präzisiert, und es sollten Lösungsvorschläge von den MitarbeiterInnen selbst erarbeitet werden.

Nach den Workshops im April hat der Betriebsrat mit der GF gesprochen und die Liste mit den Workshop-Ergebnissen vorgelegt. Das waren 246 Punkte, eine riesige Tabelle, die auch auf einer Betriebsversammlung präsentiert wurde. Nun wäre es eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers gewesen, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten und Abhilfe zu schaffen… Eine solche Liste ist aber nicht mehr handhabbar. Deshalb hat der BR angeboten, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BetriebsrätInnen und Personalabteilung, die Liste zusammenzufassen, zu sortieren und zu priorisieren. Die Arbeitsgruppe hatte gerade damit begonnen, da kam es zu einem überraschenden Wechsel an der Spitze der Personalabteilung, was den Prozess erstmal wieder aufgehalten hat.

Pragmatisches Vorgehen des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat sich daraufhin zunächst auf pragmatische Lösungen konzentriert. So wurden über die Paritätische Kommission mehrere kleinere Umzüge zur Entzerrung initiert, Luftbefeuchter angeschafft, die Anmietung zusätzlicher Flächen im SIGMA-Technopark vorangetrieben, Angebote zum Schallschutz eingeholt und dergleichen mehr. Die Geschäftsführung hat zumindest mal das Thema Kommunikation/Transparenz in Angriff genommen und versucht seither über Briefings der erweiterten Geschäftsführung (eGF-Runde) mehr Informationen in die Abteilungen zu streuen.

Im Detail ist der BR also durchaus vorangekommen, aber der große Wurf fehlt bisher. Im Hintergrund hat der Gesundheitsausschuss des BR aber weiter an der Riesen-Liste gearbeitet. Am Freitag haben die KollegInnen das Ergebnis im Betriebsrat präsentiert. Die Arbeitsgruppe hat fünf große Themenfelder herausdestilliert. Es sind die Felder • Wertschätzung • Räumliche Belange • Abläufe in den Abteilungen • Abläufe zwischen den Abteilungen • Unternehmens-GF-Themen. Darunter gibt es jeweils fünf bis sechs Unterpunkte, die in den einzelnen Bereichen unterschiedlich hoch priorisiert werden. Dazu hat die Arbeitsgruppe nun auch konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet.

Ziel: Noch im Oktober soll es verbindliche Zusagen der GF geben

Heute hat der BR diese Liste der Geschäftsführung übergeben mit der Aufforderung, noch im Oktober einen gemeinsamen Termin zu machen. Ziel dieses Termins sind verbindliche Zusagen der GF, was wie und bis wann umgesetzt werden wird. Danach wird der BR zu Teilbetriebsversammlungen in allen acht Bereichen einladen, und berichten, was unternommen werden soll, bzw. wofür es bis dahin noch keine vereinbarte Lösung gibt. Diese Teilbetriebsversammlungen sollen 30 – 40 Minuten dauern und werden voraussichtlich im November stattfinden. Wichtig ist, dass daran möglichst viele KollegInnen teilnehmen, damit BR und GF Feedback bekommen und die Lösungen nicht am Ende an den Betroffenen vorbeigehen.

Donnerstag, 28. September 2017

Herzlichen Glückwunsch an die ALSO zum Geschäftserfolg


Hoch die Humpen! Das ist eine Gaudi! 


Die ALSO Logistik verkündet glänzende Zahlen für das erste Halbjahr 2017. So etwas muss gefeiert werden. Also gleich hin zum Gäubodenfest nach Straubing!



Quelle: crn.de vom 17.08.2017



"Wir haben in Deutschland alles richtig gemacht." 

Aber Moment: War da nicht etwas in Augsburg? Ach ja. Die Insolvenz der ehemaligen Weltbild Logistik in Augsburg Lechhausen, die in die Hände der ALSO übergegangen war. Hunderte von Arbeitsplätze gingen dort verloren. Durch eine kleine aber fein inszenierte Insolvenz, mit deren Hilfe die ALSO den kompletten Standort dicht machen konnte und sich der Forderung nach Abfindungen entzogen hat.

Was sagen die ALSO-Zahlen für diesen Zeitraum? 

Der Konzern steigerte im ersten Halbjahr seines Geschäftsjahres 2017 den Umsatz um fast zehn Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum auf gut 4,1 Milliarden Euro. 

Den Konzerngewinn verbessert Also in diesem Zeitraum um 32 Prozent auf fast 37 Millionen Euro und der Gewinn vor Steuern wächst um gut 27 Prozent auf rund 51 Millionen Euro. 

Quelle: crn.de



Bei solchen Gewinnen kann man es dem Konzern natürlich nicht zumuten, vernünftige Abfindungen zu zahlen. Die entlassenen Beschäftigten in Augsburg erhalten nun lediglich den Mindestbetrag nach Insolvenzrecht. Und auch da ist noch offen, wann der ausgezahlt wird. 

Und das, obwohl der Weltbild Betriebsrat und die verdi sich bis zuletzt hartnäckig für den Erhalt des Standortes eingesetzt haben. Und auch mit allem Nachdruck dafür gekämpft haben, dass die ALSO Verantwortung übernimmt und die Entlassungen wenigstens sozial abfedert. 

Aber nein, wer so tolle Gewinne einfahren will wie die ALSO, der darf auf die paar Hundert Mitarbeiter keine Rücksicht nehmen. Ist klar. Das hätte ihnen ja womöglich noch die zünftige Gaudi im Bierzelt verdorben. 

Ganz ehrlich: Manchmal kann man gar nicht so viel trinken wie man kotzen möchte! 




Mittwoch, 20. September 2017

Bundestagswahl 2017 - Wen soll man nur wählen?


Alle vier Jahre stehen die Meisten von uns vor einer schwierigen Entscheidung:

"Wen soll man denn nur wählen?"

Die Bundestagswahl steht vor der Türe und es versteht sich von selbst, dass ein/e mündige/r, pflichtbewusste/r und verantwortungsvolle/r Mitbürger/in sich nicht vor dieser Entscheidung drückt.

Dennoch - es ein schwieriger Findungsprozess, man hört und liest viel, von überdimensionierten Wahlplakaten blicken Menschen auf uns herab, die meist viel Reden und leider sehr wenig sagen, die selbst nicht immer so ganz genau zu wissen scheinen, für welche Art der Politik sie stehen oder die sich gerade mal wieder umentschieden haben, weil es schicklich ist.

Alle versuchen so vertrauenswürdig, wie nur eben möglich (oder es die Maske zulässt) zu wirken und versprechen dem geneigten Wähler das Blaue vom Himmel, dennoch - oder gerade deswegen -fällt einem die Entscheidung nicht leichter.

Entscheidungshilfe für Unentschlossene


Hat man sich dazu entschieden, Wählen zu gehen, weiß aber nicht genau, welche Partei am besten zu den eigenen politischen Ansichten passt, muss man sich nicht gleich graue Haare wachsen lassen.

Es gibt schon seit mehreren Jahren eine Entscheidungshilfe, die sich Wahl-O-Mat nennt.
Dieser beinhaltet Informationen zu allen Parteien, die sich zur Wahl stellen und ihre Parteiprogramme.
Und so funktioniert es:
Mann kann zu 38 politischen Thesen Stellung beziehen und im Anschluss verrät einem die Auswertung, welcher Partei man am Nächsten steht.
Wer sich also nicht entscheiden kann, sollte unbedingt den Wahl-O-Mat testen.

Was sollte man nicht tun?


Nicht wählen zu gehen, ist übrigens keine gute Wahl. Denn wer denkt, dass die nicht abgegebenen Stimmen nicht zählen, irrt.

Auch ist es nicht empfehlenswert, Parteien wie die AfD zu wählen - nur um den gerade Regierenden einen Denkzettel zu verpassen. Die Konsequenzen könnten katastrophal für uns alle ausfallen. Denn die AfD ist für Arbeitnehmer keine Alternative, wie man bereits im Blog nachlesen konnte.


Quelle: IG Metall Jugend, Fecebook


Nur wer wählen geht, kann tatsächlich was verändern - deshalb geht wählen!


Quellen:
- Bundeszentrale für politische Bildung
- verdi
- IG Metall Jugend auf Facebook
- Weltbild Verdi Infoblog

Donnerstag, 7. September 2017

Reichtum umverteilen - für mehr soziale Gerechtigkeit


Reichtum umverteilen!


Wer hat, dem wird gegeben! Besonders gilt dies bei Erbschaften und Schenkungen. 
Nur in 1,5 Prozent der Fälle betragen sie über 500.000 Euro. Doch diese machen ein Drittel der Gesamtsumme aus. 

98 Prozent der Bevölkerung werden nie in ihrem Leben Erbschaftsteuer zahlen. Das ist auch gut so. Ein Skandal ist jedoch, dass auch superreiche Unternehmerfamilien in aller Regel so gut wie keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Im Jahr 2016 wurden etwa 110 Milliarden Euro zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt.
Davon waren 60 Milliarden Euro, also über die Hälfte, Betriebsvermögen und große Aktienpakete.
97 Prozent davon wurden aufgrund einer Begünstigung für diese Vermögensarten völlig steuerfrei gestellt. 
Begründung: „Arbeitsplätze schützen“. Belege der Notwendigkeit: Null. 
Wären diese Vermögen nur mit 20 Prozent besteuert worden, wären 2016 knapp 12 Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen geflossen. Davon könnten etwa 250.000 Vollzeit-Erzieher/innen bezahlt werden.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuerbefreiungen für Riesenvermögen für grundgesetzwidrig und erzwang so eine Reform. Doch diese ist weitgehend Kosmetik. Die Bundesregierung hat willfährig die Lobby der Superreichen bedient. 
Sie geht selbst davon aus, dass diese mit Abstand größte Steuersubvention auch künftig hohe Milliardenbeträge kosten wird. 

Ver.di fordert deshalb: 
Erbschaften und Vermögen in Millionenhöhe müssen endlich besteuert werden!


Bundesweiter Aktionstag am 16. September 2017

Trotz eines nie zuvor dagewesenen Reichtums in Deutschland, nehmen seit Jahrzehnten soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu.
Inzwischen ist jede und jeder Sechste  von Armut und Ausgrenzung betroffen. Zeitgleich setzt sich ein kleiner Teil der Gesellschaft finanziell weiter ab.
Das gesellschaftliche Gesamtvermögen ist zulasten der Schwachen und zugunsten der Reichen verteilt.
Der Staat muss sich der Herausforderung, sich mit den Topverdienern dieses Landes anzulegen und unliebsame Entscheidungen zu treffen, stellen

Eine Woche vor der Bundestagswahl macht das Bündnis "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle!" mit seinen Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit nochmals Druck auf die Politik.
Am 16. September 2017 findet hierzu ein bundesweiter Aktionstag statt.

Mehr Infos zum Aktionstag gibt es hier.

Quellen:
www,wipo.verdi.de
www.reichtum-umverteilen.de

Mittwoch, 6. September 2017

Sonntagsschutz erneut gestärkt


Umsatzsteigerung und Kauflust sind keine Gründe für Sonntagarbeit, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Am Sonntag ist Ruhe von der Arbeit. Wichtige Ausnahmen sind im Arbeitszeitgesetz in Paragraf 10 geregelt, beispielsweise für Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Rundfunk, Verkehrsbetriebe, Messen und Kunstschaffende. Schnäppchenjagd am Sonntag ist dagegen nicht wichtig. Die wertvolle Sonntagsruhe ist sogar verfassungsrechtlich festgeschrieben: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt", heißt es im Grundgesetz. Demzufolge legt der Paragraf 9 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) fest: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." 

ver.di klagt, Amazon verliert

Wie das Verwaltungsgericht Kassel jetzt geklärt hat, gilt das auch für den Versandhändler Amazon, und zwar auch für dessen Logistikzentren im nordhessischen Bad Hersfeld und für die beiden letzten Adventssonntage vor Weihnachten. Genehmigung von Ausnahmen unterliegen strengen Richtlinien. Und diese Richtlinien waren laut Verwaltungsgericht nicht erfüllt, als Amazon 2014 beantragt hatte, bis zu 900 Beschäftigte der beiden Betriebe in Bad Hersfeld an den Adventssonntagen des 14. und 21. Dezember arbeiten zu lassen.
Der Regierungspräsident in Kassel hatte zugestimmt, doch ver.di klagte dagegen und hatte Erfolg - wenn auch erst zweieinhalb Jahre später. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die damals erteilte Bewilligung der Sonntagsarbeit durch den Regierungspräsidenten rechtswidrig war (AZ 3 K 2203/14.KS).
Die sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergebenden Ausnahmemöglichkeiten, nach denen Arbeitnehmer an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, seien nur dann anwendbar, wenn dadurch ein unverhältnismäßiger Schaden abgewendet werden könne. Bei Amazon sei jedoch nicht dargelegt worden, welcher Schaden überhaupt zu erwarten gewesen sei. Und ob Amazon gegenüber Lieferanten oder Kunden hafte, weil Waren nicht rechtzeitig angenommen oder geliefert wurden, das rechtfertige ebenfalls keine Sonntagsarbeit, argumentierte das Gericht. Auch der Wunsch nach Umsatzsteigerungen oder der mögliche Verlust enttäuschter Kunden seien kein Grund für Ausnahmen von der Sonntagsruhe. Das müsse der Versandhändler in seinem Geschäftsmodell berücksichtigen und deshalb anders planen.

Geschäftsmodell kein ausreichender Grund

"Es ist ein sehr wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertigt, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren", sagte Bernhard Schiedering, Landesfachbereichsleiter Handel in Hessen. Das Urteil ergänze zudem wichtige Entscheidungen zum Verbot der Sonntagsarbeit in Callcentern und zu verkaufsoffenen Sonntagen.
Auch die Stadt Worms muss sich an die Sonntagsruhe halten. Dort hatte einen Monat zuvor das Bundesverwaltungs- gericht eine Rechtsverordnung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Darin war vor-gesehen, dass am 29. Dezember 2013, ebenfalls ein Sonntag, sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein durften. Die Leipziger Richter/innen erklärten mit Urteil vom 17. Mai 2017, ein verkaufsoffener Sonntag müsse stets durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein (AZ BVerwG 8 CN 1/16). Das Umsatzinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft reichen als Gründe da nicht aus.
"Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger zu dem Urteil. Die Missachtung der Gesetze und der Rechtssprechung müsse ein Ende haben.

Ausnahmen nur im Gemeinwohlinteresse

In dem Verfahren war es auch um die Frage gegangen, ob das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz teilweise verfassungswidrig ist, weil darin kein Anlassbezug für zusätzliche Sonntagsöffnungen geregelt ist. Hier stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Ausnahmen vom Sonntagsschutz nach der Verfassung von Rheinland-Pfalz nur im Gemeinwohlinteresse zulässig sind und somit ebenfalls eines Sachgrundes bedürfen.

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