aus ver.di publik 2/2019:
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, legt ein Konzept für eine Grundrente vor. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske begrüßt es als Chance für Millionen heutiger und zukünftiger Rentner*innen, aus eigener Kraft über Grundsicherungsniveau hinauszukommen
Rechts: Ein Mitarbeiter des VEB Kombinat Spielwaren Sonneberg 1973
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Von Heike Langenberg
Im Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Bundesregierung vereinbart, eine Grundrente einzuführen. Wer 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat bzw. Zeiten für Kindererziehung oder Pflege vorweist, soll eine monatliche Rentenzahlung erhalten, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegt. Verbunden war damit das Versprechen: „Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut.“ ver.di, der DGB und seine weiteren Mitgliedsgewerkschaften hatten im Bundestagswahlkampf 2017 mit einer Rentenkampagne dafür gesorgt, dass Armut im Alter zu einem entscheidenden Thema auf der politischen Agenda geworden ist.
Jetzt hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD ein Konzept für eine Grundrente vorgelegt, in dem er weit über das hinausgeht, was im Koalitionsvertrag versprochen wird. Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist dieser Vorschlag ein „Meilenstein in der Auseinandersetzung um eine bessere Rente“. Das Konzept sieht eine automatische Aufwertung von Zeiten mit geringen Einkommen bei der Rentenberechnung vor – und das auch für heutige Rentner*innen. Wer mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorweisen kann – vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege – und nur auf eine geringe Rente kommt, kann auf einen Zuschlag von bis zu 448 Euro im Monat kommen.
Zankapfel Bedürftigkeitsprüfung
Der von Heil geplante Zuschlag soll die Zeiten aufwerten, in denen mindestens 0,2 Entgeltpunkte erreicht wurden. Diese werden verdoppelt – maximal bis zu einer Obergrenze von 0,8 Entgeltpunkten. Das betrifft aus heutiger Sicht Bruttoeinkommen zwischen 650 und knapp 2.600 Euro im Monat. Von der Änderung könnten nach Angaben aus dem Ministerium „3 bis 4 Millionen Menschen profitieren“, ein großer Teil davon seien Frauen. Die Kosten gibt der Minister mit einem mittleren einstelligen Milliardenbetrag an, finanziert werden sollen sie aus Steuermitteln.
Der Unterschied von Heils Vorhaben zum Koalitionsvertrag liegt darin, dass niedrige Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung aufgewertet werden sollen. ver.di begrüßt den Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer besteht jedoch darauf. Sie kündigte an, ihre Partei werde der Grundrente sonst nicht zustimmen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske kritisierte, die Politikerin stelle sich „mit ihrer Verweigerung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung gegen die Interessen vieler Millionen Menschen in unserem Land“. Damit lasse sie „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten im Regen stehen“.
Antiquiertes Frauenbild
„Der Hinweis, dass ohne Bedürftigkeitsprüfung womöglich auch eine Zahnarztgattin von der Aufwertung eigener Beitragszeiten im Niedriglohnbezug profitieren könnte, obwohl die doch einen gut verdienenden Mann habe, ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende. Diese Vorbehalte hätten CDU / CSU nicht gehabt, als es um die Mütterrente gegangen sei. Richtigerweise müsse die eigene Lebensleistung im Vordergrund stehen, nicht aber die Abhängigkeit von einem Partner oder einer Partnerin. Sowohl die Unionsparteien als auch die FDP und die Arbeitgeberverbände behaupten, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sei nicht finanzierbar.
Nach den Vorstellungen Heils soll sein Grundrentenkonzept um zwei weitere Zahlungen ergänzt werden. Zum einen sieht er einen pauschalen Freibetrag für das Wohngeld in Höhe von 125 Euro vor. Zum anderen schlägt er einen Freibetrag von bis zu 106 Euro in der Grundsicherung vor. Beide Zahlungen sollen an den Nachweis von 35 „Grundrentenjahren“ gekoppelt sein. „Es ist eine Frage von Anerkennung und Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt“, steht in dem Konzept von Heil. Menschen müssten sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt habe, solle im Alter ordentlich abgesichert sein.
Bislang gibt es noch keinen Referentenentwurf zur Grundrente. Er soll im Frühjahr vorgelegt werden. Dann könnte die erste Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause stattfinden. „Wenn der Entwurf vorliegt, werden wir ihn uns noch einmal genau anschauen“, sagt Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik beim ver.di-Bundesvorstand. Grundsätzlich begrüßte sie die Vorschläge des Ministers: „Dass etwas getan werden muss gegen Altersarmut, bezweifelt niemand.“
Noch sei aber unklar, ob und wie Zeiten von Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden. Auch beim Thema „Kinderberücksichtigungszeiten“ seien noch keine klaren Regelungen erkennbar. Bei der starren Zugangsvoraussetzung von 35 Beitragsjahren hat der Bundesarbeitsminister in einem Interview mit dem Handelsblatt mittlerweile erkennen lassen, dass er sich auch einen weicheren Übergang vorstellen kann.
Der Mindestlohn muss rauf
Kerschbaumer stellt klar, dass das Konzept dennoch keinen umfassenden Schutz vor Altersarmut biete. Derzeit beziehe rund die Hälfte der Beschäftigten ein Einkommen unter 2.500 Euro brutto im Monat. Die von Heil geplante Aufwertung führe in den meisten Fällen zu einer Aufwertung knapp über dem Grundsicherungsniveau. Daher müssten sich Politik und Gesellschaft fragen, wie viel man sich leisten wolle für ein Leben in Würde im Alter. Denn die Kosten der Heil’schen Vorschläge könne man nicht kleinreden. Allerdings sei Geld vorhanden, so Judith Kerschbaumer. Wer über die Abschaffung des Solidaritätszuschlags nachdenke, von der aber besser Verdienende stärker profitieren, könne nicht behaupten, es sei kein Geld für eine Grundrente vorhanden.
Die Gewerkschafterin spricht sich auch für eine Arbeitsmarktreform aus. Die Ursachen zunehmender Altersarmut seien auch auf die weit verbreiteten Niedriglöhne zurückzuführen. „Das kann man nicht immer nur über die Renten reparieren“, sagt sie. Ein erster möglicher Schritt wäre eine schnelle Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,80 Euro pro Stunde, derzeit liegt er bei 9,19 Euro.