Montag, 22. Dezember 2014
Atem holen, Kräfte sammeln
Ein ereignisreiches Jahr geht seinem Ende zu. Es war ein Jahr, das viele gern missen würden, ein Jahr, einzelner Hochs und langer Tiefs, in dem wir viele liebe Kollegen und Illusionen verloren haben. Es war ein Jahr, in dem wir lernen mussten, dass alles, was für uns sicher und unumstößlich war, schneller auseinander fällt als wir es jemals für möglich gehalten hätten.
Wer hätte geglaubt, dass der von der Kirche gestützte Titan "Weltbild" längst auf tönernen Füßen stand, die dann am 10. Januar zu Staub zerfielen. Wer hätte geglaubt, dass "Papa" Halff, sehenden Auges oder völlig blind gegenüber den Realitäten, die Zukunft des Unternehmens verzockte?
Wir haben erlebt wie ein berüchtigter Interims-Kapitän einen fiktiven Nordstern anpeilte und so schnell wieder verschwunden war, dass man sich an seinen Namen kaum mehr erinnert. Wir erinnern uns aber gut an die Namen derer, die gehen mussten, um zu retten, was noch zu retten war.
Und dann begann das zweite große Zittern! Leichenfleddern oder Reanimation? Könnte der Insolvenzverwalter einen Gesamt-Investor finden oder würde man Weltbild zerschlagen?
Auch das haben wir durchgestanden und am Ende wirklich geglaubt, dass Droege derjenige ist, der das Geld, die Geduld und den Glauben an uns hat, um Weltbild wieder ins Licht zu führen. Aber auch hier scheint die Gier über der Verantwortung zu stehen und der schnelle Reibach der nachhaltigen Sanierung vorgezogen zu werden. Die Zeichen stehen auf Sturm, aber noch sind wir nicht verloren!
Lasst uns die freien Tage zu Weihnachten nutzen, um im Kreis der Familie und Freunde abzuschalten und Kraft zu schöpfen. Vielleicht ist es möglich über die Feiertage etwas Abstand zu gewinnen und den Kopf frei zu bekommen.
Dann können wir im neuen Jahr mit neuer Energie für unser Weltbild, für unsere Arbeitsplätze kämpfen.
Wir wünschen euch, liebe Kollegen, ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest.
Samstag, 20. Dezember 2014
Ungleichheit – schöne Bescherung
Die Kluft zwischen Arm und Reich nimmt überall weiter zu. So das Ergebnis einer neuen OECD-Studie zur Einkommensungleicheit in 34 entwickelten Ländern. In Deutschland verdienten vor 30 Jahren die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung im Schnitt rund fünf Mal so viel wie die ärmsten zehn Prozent. Heute liegt das Verhältnis bei 7 zu 1. Große Sorge bereitet der OECD, dass die Ungleichheit auch dort stark zunimmt, wo es früher gleicher zuging.
Vor allem die Ärmeren wurden immer weiter abgekoppelt. Ihnen bleiben kaum noch Mittel für gute Bildung und Ausbildung ihrer Kinder. Das schädigt wiederum die ganze Gesellschaft. Ohne die gestiegene Einkommensungleichheit hätte auch die deutsche Wirtschaft stärker wachsen können. Das Sozialprodukt hätte seit 1984 um ein Drittel zunehmen können. So war es „dank“ Ungleichheit nur ein Fünftel mehr. Höhere Einkommen und Steuereinnahmen hätten für den Ausbau des Sozialstaats, notwendige Zukunftsinvestitionen oder den ökologischen Umbau genutzt werden können.
Der wachsende Reichtum muss endlich allen zugutekommen. Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015 ist das beste Geschenk der Gesellschaft an sich selbst. Ein höherer Spitzensteuersatz, eine Vermögensteuer und höhere Steuern auf große Erbschaften sind überfällig. Neoliberale Ökonomen erzählen noch immer, das sei schlecht für die Wirtschaft. Alles Humbug! In diesem Sinne: Frohe Weihnachten.
Entnommen aus: Wirtschaftspolitik aktuell – eine Informationsschrift der ver.di Bundesverwaltung
Mittwoch, 17. Dezember 2014
Die Azubis haben gewählt: Die neue JAV stellt sich vor
Am 22. Oktober fand die Wahl für die neue Jugend- und Auszubildendenvertretung statt.
Hier ergab sich schon die erste Neuerung. Nachdem wir im Hause Weltbild zum Stichtag nur noch 18 Azubis hatten, wurde aus dem ehemaligen Dreiergespann (nach BetrVG: JAV aus 3 Personen bei 21 bis 50 Azubis) nur noch ein Gremium aus einer Person mit Stellvertretung (nach BetrVG: JAV aus 1 Person bei 5 bis 20 Azubis) gewählt.
Nach der konstituierenden Sitzung ergab sich folgendes Ergebnis: Vorsitzende der JAV wurde Lisa Wiedenmann (zweite Amtszeit, Betriebsrastassistenz) mit ihrer Stellvertreterin Marie Rauscher (erste Amtszeit, Auszubildende Kauffrau für Bürokommunikation).
Gemeinsam stark für die Azubis bei Weltbild: Marie Rauscher (links) und Lisa Wiedenmann. |
Die JAV unter Druck
Die derzeitige Situation geht auch an den Auszubildenden und ihrer Vertretung nicht spurlos vorbei.
Nachdem Weltbild bis vor ein paar Jahren noch als einer der Top-Ausbildungsbetriebe in Augsburg mit Höchstzahlen bis zu knapp 40 Azubis im Unternehmen galt, herrscht derzeit mehr Ebbe als Flut.
Im letzten Jahr wurden keine neuen Auszubildenden eingestellt und auch in den nächsten Jahren scheint sich dies nicht zu ändern.
Wir fragten bei der JAV nach:
Wie macht sich die derzeitige Situation bei den Azubis bemerkbar?
»Die Situation geht auch an den Azubis nicht spurlos vorbei. Fragen der Unsicherheit wie z.B. „Kann ich hier denn meine Ausbildung überhaupt noch fertig machen?“ oder „Was ist, wenn ich die Ausbildung hier aufgrund von Kündigungen nicht abschließen kann?“ begegnen uns leider jeden Tag. Noch dazu herrscht derzeit leider in vielen Abteilungen das Chaos, Azubis können aufgrund von Zeitmangel der Mitarbeiter oftmals nicht richtig eingelernt werden und dienen eher als Blitzableiter anstatt hier etwas zu lernen.«Wie geht es weiter?
»Wir haben derzeit 18 Azubis (4 Logistik, 14 Retail) bei Weltbild. Im Jahr 2015 werden davon 11 ihre Abschlussprüfungen bestehen, natürlich leider ohne eine Chance auf Übernahme. 2016 werden uns dann noch die restlichen 7 verlassen. Somit haben wir spätestens in 1 ½ Jahren keine Auszubildenden mehr im Hause und verlieren zusätzlich noch den Status „Ausbildungsbetrieb“.«Was habt ihr als Jugend- und Auszubildendenvertretung euch vorgenommen?
»Wir werden natürlich versuchen unser Bestes zu geben. Hierbei steht die Betreuung der Azubis bei Fragen und Problemen an vorderster Stelle. Außerdem achten wir natürlich darauf, dass alle gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Da die Auszubildenden auch normale Beschäftigte im Unternehmen sind, jedoch schnell und gerne übersehen werden, ist die JAV auch bei den Gesprächen mit der Geschäftsführung mit am Tisch in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.«
Donnerstag, 11. Dezember 2014
Geschäftsführung lässt Gespräche mit dem BR platzen
Am heutigen Donnerstag sollte ein weiterer Informationsaustausch mit der Geschäftsführung stattfinden. Die Arbeitgeberseite ließ den seit Wochen vereinbarten Termin platzen, indem sie den Augsburger Betriebsrat grob brüskierte. Was ist passiert?
Ende letzter Woche hat die GF ohne jede Rücksprache beschlossen, den Konzernbetriebsrat (KBR) zu der Besprechung hinzuzuziehen, zu der Peter Fitz als Vorsitzender des gemeinsamen Betriebsrats von Weltbild Retail und ALSO Logistics eingeladen hatte. Das Augsburger Gremium machte umgehend deutlich, dass der KBR bei dem Termin nichts verloren habe. Es standen keine Themen auf der Tagesordnung, die den Konzern (also auch Weltbildplus) betroffen hätten:
"Nachdem wir (BR & GF in Augsburg) in den vergangenen Wochen ziemlich Mühe hatten, eine gemeinsame Gesprächsbasis herzustellen, halten wir die Anwesenheit eines weiteren Gremiums nicht für zielführend und bitten Sie, die KollegInnen wieder auszuladen. Eventuell können wir zu einem späteren Zeitpunkt unsere Gespräche – wo es allen Beteiligten sinnvoll erscheint – zusammenführen. Dazu müsste aber auch der KBR zunächst einen gemeinsamen Standpunkt erarbeiten und durch Beschlüsse absichern. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir keine gemeinsame Gesprächsbasis und lehnen die Erweiterung unseres Kreises am Donnerstag ausdrücklich ab."Zur großen Überraschung des Augsburger Gremiums beharrte die Geschäftsführung jedoch auf der Teilnahme des KBR. Das interpretiert der Augsburger BR so, dass der Arbeitgeber den Versuch unternimmt, die Verhandlungen über den Stellenabbau in Augsburg auf ein externes Gremium zu verschieben. Dabei dürfte folgende Überlegung ausschlaggebend sein: Der Augsburger BR hat im Interessenausgleich zum Betriebsübergang unter anderem zwei Ansprüche vertraglich gesichert: 1. Über Entlassungen kann erstmals im Januar 2015 verhandelt werden. 2. Bevor Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, müssen zunächst alle anderen Möglichkeiten erwogen und ausgeschöpft werden, z. B.: Kurzarbeit, Altersteilzeit, zeitweise Verleihung von Weltbild-MitarbeiterInnen in auftragsschwachen Zeiten, Freiwilligenprogramme etc.
Der Konzernbetriebsrat hat dagegen keinerlei Verträge mit dem Arbeitgeber geschlossen und damit eine ungleich schwächere Verhandlungsposition. Das weiß auch der KBR und hat im solidarischen Schulterschluss mit den KollegInnen in Augsburg auf das Ansinnen der GF reagiert:
"Der KBR hat erfahren, dass wir gegen den ausdrücklichen Willen des gemeinsamen Betriebsrats der Weltbild Retail GmbH & Co. KG und der ALSO Logistics Services GmbH in Augsburg zu dem Informationstermin am Donnerstag eingeladen worden sind. Das halten wir für schlechten Stil der Geschäftsführung.Für den Fortgang der geplanten Restrukturierungen bedeutet das Platzen des Termins, dass die Gespräche erst im Januar fortgesetzt werden können. Nachdem der Arbeitgeber zunächst den Eindruck höchsten Zeitdrucks vermittelte, ist die Torpedierung der Gespräche von dieser Seite überraschend.
Unsere Teilnahme ist dem Arbeitgeber offenbar so wichtig, dass er die KollegInnen in Augsburg brüskiert und ein Platzen der Gespräche riskiert. Daraus können wir nur schließen, dass wir in Augsburg nicht als Gäste einer Informationsveranstaltung geladen wurden, sondern dass mit uns verhandelt werden soll.
Das können wir ohne intensive Vorbereitung und entsprechende Beschlüsse im KBR nicht leisten. Deshalb sagen wir den Termin hiermit ab."
Andererseits reiht sie sich ein in die Absage der Tarifverhandlungen und die Aufgabe der Verhandlungen über unsere Betriebsvereinbarungen. In beiden Fällen waren Gewerkschaft und Betriebsrat grundsätzlich bereit, über einen Sanierungsbeitrag der Arbeitnehmerseite konstruktiv zu verhandeln. Die Geschäftsführung aber ist entweder nicht willens oder nicht in der Lage, diese Bälle aufzunehmen. Erstaunlich – wie so vieles in den letzten Wochen…
Schlagworte:
Betriebsrat,
Entlassungen,
Geschäftsführung,
Interessenausgleich,
Konzern,
Konzernbetriebsrat,
Restrukturierung
Freitag, 5. Dezember 2014
Neue Betriebsvereinbarung zu Parkplätzen
Derzeit gibt es bei Weltbild wahrlich wichtigere Baustellen, als die Parkplatzsituation. Den Mitarbeitern brennen ganz andere Fragen auf den Nägeln. Dennoch ist die Regelung der Parkplatz-Frage notwendig und der Betriebsrat hat eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Wer jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit muss, will schließlich wissen, wo er parken kann.
Wobei gesagt werden sollte, dass die Betriebsvereinbarung noch mit Arndt Geiwitz ausgehandelt wurde. Den neuen Geschäftsführern fällt es anscheinend eher schwer, Gespräche mit dem Betriebsrat wahrzunehmen, wie sie durch die betriebliche Mitbestimmung gesetzlich vorgeschrieben sind. Erst unter der Androhung einer gerichtlichen Verfügung erging endlich der Auftrag der neuen GF an die Zentralen Dienste, die BV umzusetzen. Wir rechnen mit der Ausführung innerhalb dieses Monats.
Nachvollziehbare und transparente Regelung
Durch die Insolvenz sind mehrere Betriebsgebäude aufgegeben worden und damit einhergehend viele Parkflächen weggefallen. Ziel der Vereinbarung ist es, dass der Zugang zu den verbleibenden Plätzen nachvollziehbar und transparent geregelt wird. Damit nicht einigen wenigen Auserwählten Privilegien gewährt werden, sondern in erster Linie die Funktion eines Mitarbeiters ausschlaggebend ist. Die vorhandenen Parkplätze sollen auch nicht nur nach dem "Nasen-Prinzip" vergeben werden.
Im Wesentlichen teilen sich die Parkplätze wie folgt auf:
1.) Frei zugängliche für alle Mitarbeiter, nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt parkt zuerst.
2.) Nicht frei zugängliche (z.B. hinter Schranken oder in Tiefgaragen). Hierfür wird der Zugang unter den Mitarbeitern ausgelost.
3.) Prozentual errechneter Anteil für Führungskräfte.
Die Geschäftsführung entscheidet, welche Führungskraft einen festen Parkplatz erhält.
4.) Ausnahmen / Sonderberechtigungen. Z.B. Parkplätze für Geschäftsführung, Geschäftsleitung, Schwerbehinderte u.a.
Verteilung:
Die Parkplätze werden für Logistik und Verwaltung prozentual anteilig nach der Mitarbeiterzahl vergeben. Beispiel: 1.000 Mitarbeiter insgesamt - in der Logistik 600, in der Verwaltung 400.
Dann entfielen auf die Logistik 60% aller Parkplätze und auf die Verwaltung 40%.
Dies ist nur ein Rechenbeispiel.
Nach demselben Prinzip werden die Parkplätze unter den Führungskräften und übrigen Beschäftigten verteilt. Frei nach obigem Beispiel: 400 MA in der Verwaltung, davon 50 Führungskräfte (12,5 %). In dem Fall würden von den Verwaltungs-Parkplätzen 12,5% auf die Führungskräfte entfallen und 87,5% auf die übrigen Verwaltungs-Angestellten. Auch dies nur ein Rechenbeispiel.
Ausnahmen / Sonderberechtigungen
Ein kleiner Teil der Parkplätze wird fest definierten Funktionsträgern und besonders bedürftigen MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt. Dies sind zum Beispiel: Geschäftsführung/Geschäftsleitung, Freigestellte Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte (wenn eine kurze Wegstrecke vom Auto zum Arbeitsplatz notwendig ist), Mitarbeiter im Bereitschaftsdienst (nicht an die Person gebunden, sondern an den tagesaktuellen Einsatzdienst), Besucher, Fuhrpark etc.
Anzahl der Parkplätze
Aktuell stehen rund 640 Plätze zur Verfügung. Abzüglich der genannten Sonderberechtigungen verbleiben 583. Die Anzahl der Mitarbeiter in Logistik und Verwaltung liegen relativ nah beieinander. Daher entfallen nach der prozentualen Rechnung auf die Logistik 299 aller vorhandenen Plätze und auf die Verwaltung 284.Die Anzahl der Führungskräfte ist klar definiert. Allein der Arbeitgeber entscheidet darüber, welche Führungskräfte aus dem anteiligen Kontingent einen festen Parkplatz gekommen.
Für die 56 Führungskräfte der Verwaltung stehen prozentual 33 Plätze zur Verfügung. Für die 40 Führungskräfte der Logistik stehen 24 Parkplätze zur Verfügung.
Nutzung der übrigen Parkplätze
a.) Parkplätze, die von den Straßen frei zugänglich sind, werden von den Mitarbeitern belegt nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Auf diesen Parkflächen sind rund 10% der Plätze in möglichst gut einsichtigen und beleuchteten Bereichen als "Frauenparkplätze" gekennzeichnet und dürfen ausschließlich von Frauen genutzt werden.
b.) Parkplätze, die sich hinter einer Schranke oder in einer Tiefgarage befinden, werden unter den interessierten Beschäftigten verlost. Die Verlosungen werden alle 2 Jahre von der Personalabteilung in Absprache mit dem Betriebsrat durchgeführt.
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Übersicht
Parkplätze zur Nutzung durch Mitarbeiter der Verwaltung befinden sich bei:
Deutsche Papier / Lantana / vor dem Altbau / vor der IT
Parkplätze zur Nutzung durch Mitarbeiter der Logistik befinden sich:
vor der Filialbelieferung / Außenbereich Halle 4b / Tiefgarage Halle 4b / Warenzentrum am Drehkreuz / Warenzentrum am Eingang / Pfaffenhofener Straße
Parkplätze zur gemeinsamen Nutzung befinden sich:
Hinter Lagerverkauf / Rampe Filialbelieferung / hinter dem Altbau / IT hinter der Schranke
Mit dieser Betriebsvereinbarung wird den verschiedenen Interessen innerhalb der Firma Rechnung getragen. Es gibt frei zugängliche und ausgeloste Parkflächen für alle Beschäftigte sowie ein prozentual berechneter Anteil für Führungskräfte und Sondergenehmigungen für bedürftige MitarbeiterInnen und Funktionsträger der Betriebes. Außerdem werden Frauenparkplätze gekennzeichnet, die insbesondere für Mitarbeiterinnen im Schichtbetrieb von Bedeutung sind.
Schlagworte:
Betriebsvereinbarung
Mittwoch, 3. Dezember 2014
Ein kurzes Update zum Fall der Fälle
Die Zeichen stehen auf Sturm im Hause Retail! Da von der Geschäftsführung und dem Investor keine klaren Ansagen gemacht werden, wie der zukünftige Weg aussehen soll und gleichzeitig gebetsmühlenhaft von der Notwendigkeit "personeller Anpassungen" gesprochen wird, ist die Angst vor einer Kündigung verständlicherweise groß.
Wie aber sehen die Regelungen aus, wenn es zum Äußersten kommt?
Zum einen ist die Insolvenz mit dem Einstieg von Droege beendet und der eingeschränkte Kündigungsschutz damit aufgehoben. Zum anderen aber wurde der Manteltarifvertrag, der vielfach die Kündigungsfristen bei Weltbild geregelt hat, diesen Sommer vom Arbeitgeberverband gekündigt.
Das bedeutet, dass es aktuell drei Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen gibt:
- Es gelten die im Arbeitsvertrag festgelegten Fristen.
- Ist dort nichts konkret geregelt, sind für alle ver.di-Mitglieder, die bereits vor der Kündigung des Manteltarifvertrags beigetreten sind, die dortigen Regelungen weiterhin gültig. Diese betragen X Monate zum Quartalsende in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit: • unter 5 Jahren: 6 Wochen • ab 5 Jahren: 3 Monate • ab 8 Jahren: 4 Monate • ab 10 Jahren: 5 Monate • ab 12 Jahren: 6 Monate
- Bei KollegInnen, die nicht in der Gewerkschaft sind, werden die Kündigungsfristen im BGB § 622 geregelt. Das Arbeitsverhältnis kann demnach mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Es gelten dann entsprechend der Betriebszugehörigkeit folgende Fristen: • ab 2 Jahren: 1 Monat • ab 5 Jahren: 2 Monate • ab 8 Jahren: 3 Monate • ab 10 Jahren: 4 Monate • ab 12 Jahren: 5 Monate • ab 15 Jahren: 6 Monate
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht leider nicht.
Ob es Abfindungen gibt und wie hoch diese ausfallen, wird erst im Zuge des Interessenausgleichs vom BR mit der Geschäftsführung verhandelt. Ohne diesen Interessenausgleich kann jeder Arbeitnehmer mit guten Erfolgsaussichten gegen seine Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Um eine solche Klage mit unkalkulierbarem Ausgang zu vermeiden, versuchen viele Arbeitgeber das Ausscheiden des Arbeitnehmers über eine Abfindung zu „erkaufen“, wenn dieser die dreiwöchige Klagefrist verstreichen lässt.
Auch die Gründung einer etwaigen Transfergesellschaft ist Bestandteil der Verhandlungen, zum Interessenausgleich im Rahmen eines Sozialplans.
In der aktuellen Situation, ohne schlüssiges Konzept und ohne erkennbaren Willen, Weltbild zu sanieren, wird sich der BR sich nicht auf Verhandlungen einlassen. Droege kann sich also schon Mal auf ein Welle von Klagen einstellen.
Jeder wie er es verdient!
Schlagworte:
Arbeitsrecht,
Entlassungen,
Kündigung,
Manteltarifvertrag
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