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Montag, 25. März 2019

Luftsicherheitskräfte - 80 Prozent organisiert


aus ver.di publik 1/2019:




Die Luftsicherheitskräfte haben mehr Lohn und den ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag erstreikt – mit einem hohen Organisationsgrad setzt man sich eben durch


Von Petra Welzel

Sie haben 20 Euro Stundenlohn gefordert, die rund 23.000 Sicherheitskräfte im Bereich der Passagier-, Fracht-, Personal- und Warenkontrolle an den deutschen Flughäfen. Und die Empörung darüber war groß. Einer von weit über tausend Kommentaren auf der ver.di-Facebook-Seite bringt die Empörung auf den Punkt: „Die Leute dort machen definitiv einen wichtigen Job. Das tun viele andere allerdings auch. [...] Es ist nicht so, dass ich es den Leuten nicht gönne. Nur für viele andere Berufsgruppen ist das ein Schlag ins Gesicht.“ Warum? Weil sie einen Lohn fordern, von dem zum Beispiel eine Kollegin in der Altenpflege träumt? Einen Lohn, den manche Erzieherin nicht bekommt? Die Luftsicherheitskräfte haben Applaus verdient.

Denn sie haben viel erreicht. Der Einigung nach sollen die Sicherheitsbeschäftigten in der Passagierkontrolle an den Flughäfen in drei Stufen bis 2021 einen Stundenlohn von 19,01 Euro erhalten, in den anderen Bereichen der Kontrolle fällt er etwas geringer aus, aber das Ergebnis könne sich „sehen lassen“, sagte der ver.di-Verhandlungsführer Benjamin Roscher in den frühen Morgenstunden des 24. Januar.

Nach fünf zähen Verhandlungsrunden und mehreren Warnstreiks seit Oktober letzten Jahres haben sich an jenem Morgen der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) und ver.di auf den ersten bundesweiten Entgelttarifvertrag in der Luftsicherheit geeinigt. Auch das kann sich sehen lassen. Ebenso die erreichte Angleichung der Ost- an die Westlöhne. Insgesamt liegen die Erhöhungen jährlich zwischen 3,5 und 9,77 Prozent. Nach drei Jahren je nach Region und Tätigkeit insgesamt zwischen 10,5 Prozent und 26,7 Prozent. Am 18. Februar entscheiden die ver.di-Mitglieder über die Annahme.

„Das ist ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen in der Branche“, sagt Ute Kittel, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für die privaten Luftsicherheitsbeschäftigten. Aber den haben sie sich schwer verdient. Oliver Ladwig, tätig am Flughafen München, antwortete auf einen Kommentar auf Facebook: „Wir haben vor Jahren angefangen, uns zu organisieren, und die letzten 4 Jahre war es sogar noch stärker. [...] Fakt ist, wer was Vernünftiges bekommen möchte, muss auch was dazu beisteuern, ...“ Ute Kittel sagt: „Es war ein hartes Ringen, das zeigt: Es lohnt sich, Gewerkschaftsmitglied zu sein.“ Was nichts anderes heißt als: Organisiert euch! Und empört euch über die niedrigen Löhne und nicht über gute Ergebnisse.

Als im Oktober 2010 in Frankreich die ­kleine Streitschrift „Empört euch!“ des damals 93-jährigen ehemaligen Widerstandskämpfers Stèphane Hessel erschien und sich vier Monate später schon eine Million mal verkauft hatte und auch in Deutschland ein Bestseller wurde, war genau das Hessels Anliegen. Er kritisierte mit Blick auf die damalige Finanzkrise den Sozialabbau, insbesondere bei der Alterssicherung, und eine vielfach verfehlte Politik, die die Armen ärmer und nur die Reichen reicher mache. Darüber sollten sich die Beschäftigten empören, dagegen sollten sie sich wehren.

„Das geht um die Welt!“


Genau das haben die Luftsicherheitskräfte getan. Benjamin Roscher hatte den Erfolg des dritten Streiktags Mitte ­Januar am Frankfurter Flughafen mit den Worten „Alles ist dicht!“ verkündet. Das sei „ein großartiges Signal. Das geht um die Welt!“ Auf einer Pressekonferenz gefragt, wie es sein kann, dass die Sicherheitskräfte höhere Löhne durchsetzen können als eine Altenpflegerin, verweist der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf deren „Organisationsgrad von beeindruckender Stärke“, der bei bis zu 80 Prozent liege. In der Altenpflege hingegen sei er nur gering.

Alle Beschäftigten brauchen Löhne, die für ein auskömmliches Leben reichen. Allein in der Bankenstadt Frankfurt am Main gehen von den Einkommen laut einer vom Polit-Magazin Panorama in Auftrag gegeben Studie schon durchschnittlich 40,7 Prozent für die stetig steigenden Mieten drauf.

Rund 5.000 Menschen arbeiten dort auf dem Flughafen in der Luftsicherheit für sechs verschiedene Arbeitgeber. Bisher wurden sie unterschiedlich bezahlt. Für Qadeer Rana (35), seit 16 Jahren am Flughafen tätig, war das ein unerträglicher Zustand. Wie alle anderen Kolleg*innen leiste er hochkonzentriert qualifizierte Arbeit, inklusive regelmäßiger Schulungen, täglicher Kontrollen von den Arbeitgebern und der Bundespolizei. Zudem müssten sie ständig Personalmangel ausgleichen.

Wie der behoben werden soll, ist noch nicht ­geklärt. ver.di und der BDLS haben sich ­jedoch darauf verständigt, direkt nach Abschluss des Entgelttarifvertrages in Verhandlungen über Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in zusätzliche Freizeit einzusteigen. Ohne gewerkschaftliche Organisation ­wäre das alles nicht drin.


Freitag, 22. März 2019

Wandern mit ver.di


Der Frühling beginnt dieses Jahr mit viel Bewegung an der frischen Luft ... 

Ver.di lädt ein zu einer etwa 2-stündigen Wanderung rund um Zusmarshausen im Westen von Augsburg. 


Auf dem Programm steht eine kleine Wanderung mit anschließender Einkehr in ein ortsansässiges Lokal. Dabei besteht die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Austausch mit anderen Gewerkschafts-Mitgliedern. Auf Grund der frühen Uhrzeit ist die Wanderung vermutlich nur für Kolleginnen und Kollegen interessant, die an diesem Tag Urlaub haben oder bereits in Rente sind. Wir hoffen, es bietet sich demnächst auch die Gelegenheit zu einer solchen Veranstaltung außerhalb der normalen Büro-Arbeitszeiten.

Wer am Donnerstag den 28.03. teilnehmen möchte, meldet sich bitte rechtzeitig an unter folgendem Link: Verdi Veranstaltungen









Dienstag, 9. August 2016

Der ver.di Rechtsschutz

Deutlich mehr Lohn, endlich unfallversichert bei der Betriebsfeier und das Recht auf Urlaub - ver.di-Mitglieder sind bei Arbeits- und Sozialrechtsverfahren geschützt und erstreiten viel mehr als nur Geld.


Der Fall Simone W. und das Bundessozialgericht

Die Sachgebietsleiterin der Deutschen Rentenversicherungsdienststelle in Kassel hatte ihr Team zur Weihnachtsfeier eingeladen, so wie jedes Jahr. Es sollte ein schöner Nachmittag werden, mit Kaffeetrinken und Wanderung. Zehn Personen einschließlich der Sachgebietsleiterin machten sich nach Kaffee und Kuchen noch auf den Weg zu einer kleinen Wanderung. Weil es Winter war und stellenweise glatt, rutschte die Sozialversicherungsfachangestellte Simone W. aus und verstauchte sich das Handgelenk. Doch als Arbeitsunfall wurde ihr Sturz nicht anerkennt. Die Begründung: Die Unternehmensleitung war nicht anwesend, nur eine Gebietsleiterin.
"Ich dachte, auf einer Betriebsfeier muss ich doch versichert sein", meint Simone Wiesel rückblickend. Sie wandte sich an den ver.di-Rechtsschutz. Es hätte ja auch eine schlimmere Verletzung sein können. "Da wollte ich nicht kampflos aufgeben", sagt Simone W. Und das hat sich gelohnt. Am Ende eines langen Verfahrens wurde der Fall am 5. Juli 2016 vor dem Bundessozialgericht mit einem bahnbrechenden Urteil entschieden: Demnach sind Beschäftigte auf einer Betriebsfeier auch dann unfallversichert, wenn die Unternehmensleitung nicht persönlich anwesend ist und nur die Sachgebiets- oder Teamleitung die Feier genehmigt hat.
"Damit gibt das Bundessozialgericht seine langjährige bisherige Rechtsprechung zur Betriebsfeier auf. Das wegweisende Urteil gibt Rechtssicherheit, wenn Teams auch ohne den obersten Chef zu Betriebsfeiern einladen", betont Bertold Brücher, Rechtsschutzsekretär beim Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH. Die Sozialversicherungsfachangestellte Simone W. hat im Prinzip mit ihrem Sturz Betriebsfeiern generell sicherer gemacht. Für alle Beschäftigten.

Der Gang vor Gericht kann lohnen

Manchmal kann sich ein Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber richtig lohnen, beispielsweise wenn das Unternehmen den vereinbarten Lohn nicht zahlen will und der Streit viele Jahre dauert. Manchmal geht es aber auch um die blanke Existenz, dann, wenn womöglich der Arbeitsplatz betriebsbedingt gekündigt wurde. Oder es gibt Streit bei Urlaubsfragen. Was auch meist den Gang vor Gericht notwendig macht, ver.di-Mitglieder haben Rechtsschutz.

Nicht selten geht es um richtig viel Geld

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat im letzten Jahr insgesamt 126.576 neue Verfahren für die Mitglieder der Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes geführt und dabei 261 Millionen Euro erstritten. Würde man die Summe gleichmäßig auf alle Verfahren verteilen, dann wären das im Schnitt 2.062 Euro für jeden Betroffenen. Im Einzelfall kann es aber um sehr viel mehr Geld gehen.
Auch bei dem Altenheimbetreiber "pro seniore" ging es ums Geld. Die Betreibergesellschaft verweigerte den Beschäftigten in Göttingen die Anerkennung des Manteltarifvertrags, den die Konzernmutter des bundesweit tätigen Unternehmens im September 2004 mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hatte. Der Vertrag sollte eine Eingruppierung nach Tätigkeit und Erfahrungsstufen zusichern, was mehr Lohn bedeutete. Der Göttinger Arbeitgeber weigerte sich zu zahlen. 30 gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter/innen wandten sich an die DGB Rechtsschutz GmbH, die für sie klagte. Es ging um Beträge von bis zu 800 Euro monatlich, wenigstens aber um 170 Euro - bei einem Bruttogehalt von 2.254 Euro eine erhebliche Summe.

Langwierige Verfahren

Zehn Jahre dauerte der Streit. Der Arbeitgeber ließ vor Gericht kein noch so dünnes Argument aus. Unter anderem behauptete er, die klagenden Mitarbeiter/innen seien nicht als Altenpfleger/innen beschäftigt und hätten deshalb keinen Anspruch auf das Entgelt gemäß der Eingruppierung. Der Streit ging durch alle Instanzen. Im Frühjahr 2016 nahm das zermürbende Gerangel endlich ein Ende. Ein Vertreter der Konzernzentrale meldete sich beim DGB Rechtsschutz in Göttingen und kündigte an, den Tariflohn ab jetzt freiwillig zahlen zu wollen.
"Da die ganze Zeit über zu wenig Lohn gezahlt wurde, mussten wir nicht nur für die Anerkennung des Manteltarifvertrags klagen, sondern auch jeden Monat die neu anfallenden Differenzen zum Monatslohn fordern", erläutert Rechtsschutz- sekretärin Kirsten Schwarzkopf das langwierige Verfahren.
Allein ein Drittel aller Fälle führte der DGB Rechtsschutz 2015 für ver.di-Mitglieder. Um so viele Verfahren bewältigen zu können, werden die Mitglieder der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften bundesweit von rund 385 Rechtsschutzsekretären und -sekretärinnen im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht vertreten, die zusätzlich von 352 Verwaltungsangestellten unterstützt werden. Bei den gerichtlichen Verhandlungen im Arbeitsrecht ging es 2015 in jedem vierten Fall um betriebsbedingte Kündigungen (24,3 Prozent) und in beinahe jedem zweiten Fall ums Arbeitsentgelt (45,1 Prozent).

Urlaub darf nicht einfach gekürzt werden

Aber auch um den Urlaub wird gestritten, wenn es sein muss, bis vor den Europäischen Gerichtshof. Wegweisend ist der Fall von Bianca Brandes. Das ver.di-Mitglied wechselte von Voll- in Teilzeit. Ihr Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, wollte die vor dem Wechsel erworbenen Urlaubsansprüche aus der Vollzeit auf die reduzierte Anzahl der Teilzeittage kürzen. Auch Brandes nahm den Rechtsschutz in Anspruch. "Ich hätte nie gedacht, dass das dann so große Kreise ziehen wird", sagt die Gesundheits- und Krankenpflegerin. Denn auch dieses Verfahren zog sich hin.
Zunächst fragte das zuständige Arbeitsgericht Nienburg beim Europäischen Gerichtshof nach. Der vertrat die Auffassung, dass die ungünstige Umrechnungsmethode des Arbeitgebers gegen das Europarecht verstoße. In diesem Sinne entschied auch das Arbeitsgericht. Doch das Land Niedersachsen ließ nicht locker, ging zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht in Revision, zog aber dann doch zurück. "Damit ist das Urteil rechtskräftig. Der in Vollzeit angesammelte Urlaub darf bei einem Wechsel in Teilzeit nicht gekürzt werden", sagt Rechtsschutzsekretär Thomas Schlingmann.

Trickserei beim Mindest­lohn unterbunden

Eine wichtige Entscheidung zum Mindestlohn fiel am 12. Mai 2016 am Arbeitsgericht Gera. Ein Zusteller hatte zusätzlich zum Austragen der Zeitung auch noch Werbeprospekte einsortiert. Weshalb ihm der Mindestlohn zustand. Eine Ausnahme ist nämlich nur dann erlaubt, wenn wirklich allein Presseartikel ausgetragen werden und keine weiteren Tätigkeiten dazukommen. Nur dann gilt noch bis 2017 ein niedrigerer Mindestlohn. Das aber war bei diesem Zusteller nicht der Fall. Das ver.di-Mitglied klagte mit Hilfe des DGB-Rechtsschutzes und hatte Erfolg. "Die Trickserei beim Mindestlohn wurde mit dem Urteil unterbunden", sagt Rechtsschutzsekretärin Inka Lampmann, die den Kläger vor Gericht vertreten hat. "Werbeprospekte einzulegen, ist eindeutig etwas anderes als nur Zeitungen auszutragen."

Quelle: www.verdi.de

Montag, 25. April 2016

Ankündigung : 1.Mai 2016



Bald ist es wieder soweit. Der Feiertag aller Gewerkschafter steht schon vor der Tür.



Foto@ DGB

Unter dem Motto "Zeit für mehr Solidarität" finden deutschlandweit Aktionen, Demonstrationen und Kundgebungen des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften zum 1.Mai 2016, dem "Tag der Arbeit", statt.

Auf der DGB Homepage findet Ihr weitere interessante Informationen rund ums Thema "1.Mai", unter anderem auch ein nettes Video zur Einstimmung.





Der "Tag der Arbeit" in Augsburg



Neben der großen zentralen Maikundgebung, die dieses Jahr in Stuttgart stattfindet, gibt es natürlich auch in Augsburg eine vielseitige Veranstaltung aller Mitgliedsgewerkschaften des DGB.

Wie jedes Jahr, startet der 1. Mai mit dem Demo-Zug.
Sammelpunkt ist um 9.45 Uhr am Gewerkschaftshaus am Katzenstadl, um 10.00 Uhr startet der Demo-Marsch und endet am Rathausplatz.
Diesjährige Gastrednerin ist Irene Schulz, Bundesvorstand der IG Metall.
Ein kulturelles Rahmenprogramm sorgt für Unterhaltung bei Groß und Klein und bietet Vieles an Information und Wissenswertes.

Auch dieses Jahr könnt Ihr mit dem 1.Mai-Pin gratis die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Diese sind in der ver.di-Geschäftsstelle im Gewerkschaftshaus am Katzenstadl erhältlich





Seid also alle mit dabei und geht mit uns raus!

Donnerstag, 21. Januar 2016

Presseschau: Lesensart, Schöne Bescherung bei Amazon



Einen sehr kritischen und sehr kenntnisreichen Blick auf den Vorgang der Filialschließungen der Weltbild-Filialen mit Hilfe der Firma Lesensart und auf Herrn Droege kann man unter

https://www.immobilien-zeitung.de/134609/grosse-kunst-weltbild-halbiert-sein-filialnetz

nachlesen.

So einen Artikel würde man sich in der überregionalen Tagespresse wünschen !


In der ver.di-Zeitschrift publik, Ausgabe 8/2015, haben wir einen interessanten Artikel gefunden, der die schöne neue Arbeitswelt beschreibt, die Amazon gerade am lebenden Objekt ausprobiert.

Ab 2016 wird bei Amazon in Leipzig ein Urlaubstag gestrichen.
Das hat das Management so beschlossen.

Kollegen/innen werden lückenlos durch Scanner überwacht und erhalten Abmahnungen oder Motivationsgespräche mit Vorgesetzten, wenn sie zu früh in die Pause gehen oder 1-2 minütige Inaktivitäten (!) durch Unterhaltungen haben.

Auch dem größten Gewerkschaftsgegner sollte klar sein, dass solche Maßnahmen nur dann erfolgreich bekämpft werden können, wenn sich möglichst viele Mitarbeiter gewerkschaftlich organisieren und dass die Mitarbeiter der Willkür der Arbeitgeber ausgeliefert sind, wenn sie das nicht tun.
Und wenn Amazon damit Erfolg hat, wird das die Vorlage für alle anderen Arbeitgeber, bei denen die Mitarbeiter nicht ausreichend gewerkschaftlich organisiert sind.

Und nun der Artikel:

Aus:
https://publik.verdi.de/2015/ausgabe-08/gewerkschaft/titel/seite-1/A1



Illustration: Kittihawk

Der Versandhandelsriese bezeichnet sich gern als guten Arbeitgeber, doch den Amazon-Beschäftigten in Leipzig hat er jetzt einen Urlaubstag gestrichen. Die Streiks gehen weiter


Von Maria Kniesburges

Den Beschäftigten bei Amazon am Standort Leipzig wird ab Anfang kommenden Jahres ein Urlaubstag gestrichen. Die Ankündigung kam pünktlich zur Weihnachtszeit. Bei dem weltweit größten Online-Versandhändler herrscht die Devise: Wie die Arbeitsbeziehungen aussehen, das entscheidet allein das Konzern-Management. Verhandlungen über einen Tarifvertrag, wie sie ver.di fordert, lehnt der US-Konzern mit Jeff Bezos an der Spitze kategorisch ab. In dem zähen Kampf der Amazon-Beschäftigten für die tarifvertragliche Absicherung ihrer Arbeitsbedingungen geht es um elementares Arbeitsrecht. Eine Auseinandersetzung, deren Bedeutung weit über den direkten Konflikt hinausreicht.

"Bei Amazon treffen wir auf ein System totaler Kontrolle und Gängelung mit sogenannten Inaktivitätsprotokollen und Feedback-Gesprächen, in denen Mitarbeiter massiv unter Druck gesetzt werden", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf dem Bundeskongress der Gewerkschaft im September in Leipzig. Und er fügte hinzu: "Was wir bei Amazon antreffen, klingt nach Manchester-Kapitalismus und ist doch zugleich ein auf die Zukunft gerichtetes Labor der Ausbeutung." Aufgabe der Gewerkschaft sei es, "dafür zu sorgen, dass die Arbeit der Zukunft so nicht aussieht".

Ende November haben die Beschäftigten bei Amazon an nahezu allen Standorten ihren Streik wieder aufgenommen. Und sie haben angekündigt, im Dezember, also mitten im Weihnachtsgeschäft, abermals in den Streik zu treten.

"Solange der Versandhändler sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, wird es in diesem Jahr zu flexiblen, auch kurzfristig angesetzten Streiks kommen, auf die das Unternehmen sich schlechter einstellen kann", sagte Stefanie Nutzenberger, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für den Handel. Sie nannte es einen "Skandal, dass Amazon das Recht der Beschäftigten auf einen Tarifvertrag und damit auf existenzsichernde und garantierte Arbeitsbedingungen missachtet".

Und für dieses Recht kämpfen die Amazon-Beschäftigten seit nunmehr rund zweieinhalb Jahren beharrlich und unbeirrt. Verschiedene Erfolge haben sie auf ihrem langen Weg bereits erreicht: Der US-Konzern zahlt mittlerweile Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn auch nicht in der Höhe, wie sie in dem Tarifvertrag für den Einzel- und Versandhandel festgelegt ist. Auch Lohnerhöhungen konnten zwischenzeitlich erreicht werden, die jedoch ebenfalls deutlich unter der Lohnhöhe liegen, die der genannte Tarifvertrag vorsieht. Und: Die Erfolge sind nicht per Tarifvertrag abgesichert und können daher einseitig wieder gestrichen werden. Tarifvertragliche Festlegungen, die den Beschäftigten Sicherheit geben, lehnt das Management aber hartnäckig ab, das hat auch der Chef von Amazon Deutschland, Ralf Kleber, gerade erst wieder über die Medien bekräftigt. Dem Berliner Tagesspiegel sagte er noch am 7. Dezember: "Ich glaube nicht, dass man einen Tarifvertrag braucht, um ein guter Arbeitgeber zu sein." Soll heißen: Was "ein guter Arbeitgeber" ist, bestimmen wir.

Passend dazu wurde erst kürzlich bekannt, dass der Konzern Abmahnungen an Beschäftigte verschickt hat, denen er vorwirft, zu früh in die Pause gegangen zu sein. Und dabei geht es um den Zeitraum von einer Minute. Denn das Kontrollsystem bei Amazon ist lückenlos. Die Scanner in den Versandzentren zeichnen sämtliche Bewegungen der Beschäftigten auf. "Das System weiß immer, wer was in welcher Zeit transportiert. Und auf Inaktivität folgt Maßregelung. Ein sogenanntes Inaktivitätsprotokoll, das der Berliner Zeitung vorlag, enthielt zum Beispiel den Vermerk, dass ein Mitarbeiter bereits zweimal durch jeweils ein- und zweiminütige Unterhaltungen aktenkundig geworden sei. Man habe ihn daher im Gespräch belehrt, dass er seine arbeitsvertragliche Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung verletzt habe", berichtete der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf dem ver.di-Kongress. So klingen Nachrichten über einen selbsternannten "guten Arbeitgeber".

Wie existentiell die lange Auseinandersetzung für die Beschäftigten ist, hat sich mit der willkürlichen Streichung eines Urlaubstags am Standort Leipzig gerade erst wieder gezeigt. Gegen Willkür braucht es einen langen Atem. Dass sie ihn haben, beweisen die Beschäftigten aufs Neue mit ihren Streiks in der Weihnachtszeit.

Gerade erschienen ist die Broschüre: Der lange Kampf der Amazon-Beschäftigten. Labor des Widerstands: Gewerkschaftliche Organisierung im Onlinehandel, von Jörn Boewe und Johannes Schulten, Rosa-Luxemburg-Stiftung (Hg.). Sie kann kostenlos bestellt werden unter bestellung@rosalux.de


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