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Donnerstag, 15. August 2019

URTEIL - Von den Grenzen der Arbeitszeit


ver.di Publik Ausgabe 4:


URTEIL  - Von den Grenzen der Arbeitszeit


Europäischer Gerichtshof stärkt Beschäftigten den Rücken


Im Grunde ist es eine Binsenweisheit, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 in ein Grundsatzurteil zu­gunsten aller abhängig Beschäftigten gekleidet hat: Weil es in der Europäischen Union rechtlich zwingende Vorschriften über Höchst­arbeitszeiten und Mindest­ruhezeiten gibt, muss es – ebenso zwingend – in jedem Betrieb und für jeden Einzelfall auch möglich sein, die geleistete Arbeitszeit objektiv, zuverlässig und systematisch aufzuzeichnen. Ohne eine solche Dokumentation, so die „Große Kammer“ des EuGH in Luxemburg, hätten die einzelnen Arbeitnehmer*innen keine Chance, ihre Rechte gerichtsfest geltend zu machen und durchzusetzen. Klingt plausibel, ist plausibel, aber bezeichnend für die tägliche Praxis kapitalistischen Wirtschaftens bleibt, dass es wieder erst eines ambitionierten höchstrichterlichen Machtworts bedurft hat, damit ein Problem wie das der langen und überlangen Arbeitszeiten zu einem vielbeachteten Tagesthema wird.

Neben dem Kampf um höhere Löhne und Gehälter hat im Zentrum gewerkschaftlicher Tarifpolitik stets der tägliche, wöchentliche, monatliche und alljährliche Zeitaufwand gestanden, den abhängig Beschäftigte zu leisten hatten und haben, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu sichern und dabei einigermaßen bei Gesundheit und Kräften zu bleiben: die tarifliche Arbeitszeit. Nicht nur in Deutschland hat die neoliberale Agenda- und Austeritäts­politik von übergroßen Koalitionen seit der Jahrtausendwende bei Löhnen und Arbeitszeiten heftige Verwerfungen mit sich gebracht. Eine rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikations­techniken tut dabei ein Übriges.

Die Stichworte sind bekannt: Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Minijobs, Niedrig­löhne, befristete Jobs, Schicht­arbeit, Nachtarbeit, illegale Beschäftigung, materielle und kulturelle Verarmung. In der Folge lösen sich auf der an­deren Seite die Grenzen auf zwischen fremdbestimmter Arbeit und – jedenfalls ge­fühltem – selbstbestimmtem Tun oder eben auch Lassen.Es gilt immer öfter: die Ver­trauensarbeit. Die muss der Arbeitgeber tatsächlich nicht mehr kontrollieren, weil jede*r nach eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten so lange arbeitet, bis das Produkt fertig, die Ware ausge­liefert, das Projekt abge­schlossen, alle Patient*innen „versorgt“ sind. Wieviel Zeit dabei draufgeht, spielt keine Rolle mehr, aber wer schneller ist als die anderen, dem „vertraut“ der Arbeitgeber noch ein bisschen mehr Arbeit an. Er kauft Arbeitskraft nicht mehr in Form von Zeit, sondern nur noch als Output, als fertiges Produkt, als erledigte Dienstleistung – zum reinen Stücklohn sozusagen, als Rückkehr zum früher ver­breiteten, gehassten und mit gewerkschaft­lichen Instrumenten bekämpften Akkordlohn. Die Folgen werden zunehmend sichtbar: in der rasant steigenden Zahl von psychischen und psychogenen Erkrankungsfällen, in der Ausbreitung von Burnout, Depressionen und anderen Erschöpfungszuständen.

In dieser Situation haben unsere Gewerkschaftskolleg*innen von den Comisiones Obreras (CCOO) die spanische Niederlassung der Deutschen Bank (sic!) vor dem Nationalen Gerichtshof in Madrid verklagt, der sich wiederum an den EuGH wandte. Und dessen Richter*innen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung einen stabilen sozialpolitischen Pflock eingeschlagen, an dem nun die Beschäftig­ten und ihre Interessenver­tretungen ihre eigenen Ansprüche an Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit festmachen können. Dabei müssen sie nicht auf die Umsetzung des Urteils in nationales deutsches Recht warten, so die Einschätzung der Rechtsabteilung von ver.di. Rahmenbedingungen der Arbeitszeiterfassung könnten tarifver­traglich geregelt werden, deren betriebliche Umsetzung der Mit­bestimmung des Betriebsrats unterliegen würde, um etwa mit Regelungen zur Personalbemessung und zum Datenschutz zu verhindern, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Arbeitsver­dichtung oder verstärkter Überwachung der Beschäftigten führt.

Nicht zuletzt eröffnet das Luxemburger Urteil neue Chancen, in Deutschland die überbordende Zahl von jährlich mehr als zwei Milliarden Überstunden (davon die Hälfte unbezahlt) einzudämmen, ohne die Betroffenen individuellen Konflikten am Arbeitsplatz auszusetzen. Summa summarum: Mit seinem Urteil vom 14. Mai hat der EuGH den Arbeitnehmer*innen kräftig den Rücken gestärkt.

Freitag, 14. Juli 2017

In der Teilzeitfalle


Viele tausend Frauen sind gefangen in der Teilzeitfalle
FOTO: MITO IMAGES/REX/SHUTTERSTOCK


Überwiegend Frauen arbeiten in Teilzeit, viele würden das gerne nur für eine begrenzte Zeit tun. Doch ein Rechtsanspruch auf die Rückkehr zur Vollzeit ist jetzt am Bundeskanzleramt und den Arbeitgebern gescheitert


Von Heike Langenberg

Die Auseinandersetzung um die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist zu einem Beispiel für Lobbyismus und politische Ränkespiele geworden. Große Versprechungen hatten Union und SPD dazu vor dreieinhalb Jahren gemacht. Das Recht, aus einer Teilzeitstelle wieder auf eine Vollzeitstelle zurückzukehren, hatten die drei Regierungsparteien sogar in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Bestehende Nachteile von Teilzeitarbeit wollten sie beseitigen. Aber Papier ist geduldig. Ende Mai ist dieses zentrale frauen- und arbeitsmarktpolitische Vorhaben gescheitert.

Die Arbeitgeber winken ab


Es sind überwiegend Frauen, die in Teilzeit arbeiten, insbesondere, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. 2015 waren nur zehn Prozent der Mütter vollzeiterwerbstätig, hingegen aber 83 Prozent der Väter, meldete jüngst das Statistische Bundesamt. Knapp 8,6 Millionen Beschäftigte arbeiteten im vergangenen Jahr insgesamt mit einer reduzierten Stundenzahl, aus den verschiedensten Gründen. Oft sind es jedoch Aufgaben auf Zeit, für die sie ihre Arbeitszeit absenken. Wollen sie danach auf eine Vollzeitstelle zurückkehren, winken die meisten Arbeitgeber ab. Viele Frauen geraten so in die sogenannte Teilzeitfalle, kritisieren Gewerkschaften seit Jahren. Weniger Arbeitsstunden als in Vollzeit bedeuten entsprechend niedrigere Verdienste, niedrigere Verdienste sorgen im Alter für geringere Renten.

Im November vergangenen Jahres hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, dem Bundeskanzleramt einen entsprechenden Gesetzentwurf zugeleitet. Er sah einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit vor. "Ein erster Meilenstein auf dem Weg hin zu einer selbstbestimmten, an den Bedürfnissen unterschiedlicher Lebensphasen orientierten Arbeitszeit und zugleich ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, zur Vermeidung von Altersarmut und zur Stützung aller Zweige der Sozialversicherung", heißt es dazu in einer Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Kanzlerin auf einer Linie mit Arbeitgebern


Seit November wurden - auf Druck des Kanzleramtes - mehrfach Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu dem Vorhaben geführt. Kompromissvorschläge des Bundesarbeitsministeriums wurden abgelehnt. Ende Mai hat das Bundeskanzleramt dem Bundesarbeitsministerium mitgeteilt, das Thema werde nicht mehr auf die Tagesordnung dieses Kabinetts kommen.

Streitpunkt war unter anderem die Unternehmensgröße. Der Nahles-Entwurf sollte für alle Betriebe ab 15 Beschäftigten gelten, Bundeskanzleramt und Arbeitgeber sprachen sich für 200 Beschäftigte als Grenze aus. Nur: Viele Frauen arbeiten in kleinen Betrieben. Damit wären rund drei Millionen Teilzeitbeschäftigte durch das Gesetz ausgeschlossen worden. Das wäre nach Berechnungen des Ministeriums die Hälfte der Anspruchsberechtigten.

"Die Arbeitgeber haben mit der Union verhindert, dass viele tausend Frauen aus der Teilzeitfalle herauskommen", sagt Alexa Wolfstädter vom ver.di-Bereich Frauen und Gleichstellungspolitik. Auch geeignetere Teilzeitmodelle wären möglich gewesen, bedauert die Gewerkschafterin. Jetzt bleibt es der nächsten Bundesregierung überlassen, den Rechtsanspruch durchzusetzen und die Frauen aus der Teilzeitfalle zu holen.


Montag, 30. Januar 2017

Superwahljahr 2017 und was die Gewerkschaften fordern


Fünf Wahlen stehen 2017 an: Die Bundespräsidentenwahl, drei Landtagswahlen und die Bundestagswahl im September. Der DGB hat seine Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl bereits formuliert. Als Einheitsgewerkschaft ist der DGB parteipolitisch unabhängig, aber nicht neutral.


Im Wahljahr positioniert sich der DGB klar gegen Rechts. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann warnte bereits am 1. Mai 2016 in Stuttgart, dass die soziale Spaltung den Gegnern der Demokratie nütze. „Die Rechtspopulisten behaupten, sie seien die Partei des kleinen Mannes. Aber ihre politischen Programmpunkte bei der Steuer-, Renten- und Sozialpolitik zeigen, dass sie eine Partei der Besserverdiener ist, ohne Konzept, europafeindlich, menschenfeindlich und keine demokratische Alternative“, stellt der DGB-Vorsitzende klar. „Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften agieren als Einheitsgewerkschaften parteipolitisch ungebunden, aber nicht neutral“, betont Hoffmann.

Interessen der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt stellen

Um die Interessen der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt zu stellen, hat der DGB frühzeitig seine umfangreichen Anforderungen an alle Parteien formuliert. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen setzt sich der DGB für eine solidarische und gerechte Flüchtlings- und Migrationspolitik ein. Alle EinwohnerInnen profitieren, wenn Defizite bei Wohnungsbau, Bildung, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur behoben werden. Um Integration zum Erfolg zu machen, muss die Politik gleiche Rechte und Pflichten für alle schaffen und die Ankommenden in Ausbildung und Beruf bringen.

Arbeit 4.0 im Sinne der Beschäftigten gestalten

Weitere Forderungen befassen sich mit der sich wandelnden Arbeitswelt. Die Digitalisierung birgt neue Chancen wie Entlastungen bei schwerer körperlicher Arbeit, aber auch steigende Ansprüche an die Beschäftigten. Der DGB fordert die Politik auf, die ArbeitnehmerInnen im Blick zu behalten: Starke Tarifbindung und mehr Mitbestimmung sind unerlässlich, um neue Formen der Arbeit – wie die Plattformarbeit – im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Begriffe wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betrieb müssen neu definiert werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden.

Flexibilität nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen

Top-Thema für Betriebsräte und Beschäftigte ist die Arbeitszeit. Mobile Geräte schaffen größere Freiräume und flexiblere Möglichkeiten, seinen Job zu erledigen. Im Idealfall können Beschäftigte dadurch selbstbestimmter verschiedene Lebensphasen gestalten. Die Gewerkschaften wollen die Menschen aber gleichzeitig von entgrenzter und verdichteter Arbeit schützen, zum Beispiel durch ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit. „Wichtig ist, dass Flexibilität nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten geht“, betont der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Offensive für die Mitbestimmung

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften gehen bei der Mitbestimmung in die Offensive – die gesetzlichen Grundlagen müssen an die Entwicklungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Hier sind die Parteien gefordert, zu handeln, damit Interessen- und ArbeitnehmervertreterInnen weiterhin die sich wandelnde Arbeitswelt gestalten können. „Wir müssen endlich den mitbestimmungspolitischen Stillstand überwinden“, so Hoffmann. Zentral ist aus Sicht des DGB, dass es Sanktionen gibt, wenn Betriebsratswahlen illegal beeinflusst oder verhindert werden.

Quelle:
www.dgb.de

Montag, 21. November 2016

Berühmt, berüchtigt -Samsung entpuppt sich als Feind der Arbeitnehmerrechte


Der südkoreanische Konzern "Samsung" steht für moderne Technologien, gerade im Smartphone Bereich - aber auch für die Missachtung von Gewerkschaftsrechten.


Ein internes Dokument, das eigentlich nur für die Chefetage gedacht war, wurde dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) zugespielt und zeigt die "gewerkschaftsfeindlichen Strategien" des Konzerns auf.
Lee Byung-Chull, der Gründer von Samsung, soll Berichten zufolge erklärt haben, dass das Unternehmen „nur über meine Leiche Gewerkschaften anerkennen“ werde.
Der IGB ruft deshalb zu Online-Protesten auf.

Maßnahmen, um die Beschäftigten zu kontrollieren
Eine PowerPoint-Präsentation beschreibt spezifische „Gegenmaßnahmen“, um die Beschäftigten „unter Kontrolle zu bringen“. Die Formulierungen seien erschreckend, so IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow. In den zugespielten Dokumenten werden die Manager angewiesen, „die Beschäftigten zu isolieren“, „die Anführer zu bestrafen“ und „interne Konflikte zu schüren“. Der IGB ruft weltweit dazu auf, online gegen diese Praktiken zu protestieren und das Unternehmen aufzufordern, die Verletzung von Arbeitnehmerrechten zu unterlassen und die gewerkschaftsfeindliche Strategie zu beenden.

Berüchtigt für miserable Arbeitsbedingungen

Rund eine halbe Million Menschen ist bei dem südkoreanischen Mischkonzern beschäftigt, Hunderttausende weitere arbeiten in einem riesigen, undurchsichtigen Netz von Subunternehmern und Tochtergesellschaften im asiatischen Raum, berichtet das Asia Monitor Ressource Centre, das unabhängige demokratische Gewerkschaften in Asien unterstützt. 
Angesichts prekärer Beschäftigungsverhältnisse seien unmenschliche Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung, betont der IGB. Angaben der Arbeitnehmerrechtsorganisation China Labor Watch zufolge werden Beschäftigte in den Betrieben von Samsung zum Teil gezwungen, 100 Überstunden pro Monat zu machen, vielfach unbezahlte Tätigkeiten zu verrichten oder elf bis zwölf Stunden im Stehen zu arbeiten. Über die drei Monate, in denen das Samsung Galaxy Tablet im Eiltempo produziert wurde, berichtet eine Arbeiterin, dass sie „zwei oder drei Stunden pro Nacht geschlafen“ habe und aufhören musste, ihr drei Monate altes Baby zu stillen, um mit dem Produktionstempo Schritt halten zu können.

 „Samsung ist überall“

Das Asia Monitor Ressource Centre, geht davon aus, dass Samsungs „gewerkschaftsfeindliche Strategie“ Auswirkungen auf die gesamte asiatische Elektronikindustrie hat, weil Samsung Electronics gezielt eingreife, „um die Gründung von Gewerkschaften bei seinen Zulieferern zu verhindern“. IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow erwartet, dass weltweit die ArbeitnehmerInnen dem Unternehmen die Rote Karte wegen seiner Strategien zeigt. „Samsung ist überall“, erklärt Sharan Burrow. „Falls du ein Smartphone, ob Android oder iPhone, hast, ist es gut möglich, dass Teile davon in von Samsung und seinen Tochterunternehmen kontrollierten Fabriken produziert wurden. Jetzt ist es an uns allen, Samsung deutlich zu machen, dass es so nicht weitergehen kann.“




Wir alle können helfen

Jeder von uns kann seinen Teil dazu beitragen, dass es den ArbeitnehmerInnen bei Samsung in Zukunft besser geht.
Der IGB ruft zu Online-Protesten auf, zur Teilnahme geht´s hier

Sonntag, 11. September 2016

Warten, bis der Arzt kommt (2)


Ein interessanter Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK über die Zustände im Gesundheitswesen der USA: Warten, bis der Arzt kommt

Fortsetzung:




Amanda Amezcua (oben links) leidet mit ihrem Mann, der vier Zähne gezogen und weitere gefüllt bekommt. 20.000 Dollar sollten die Zahnbehandlungen beim regulären Zahnarzt kosten
Stella Garland (oben rechts) ist das erste Mal bei RAM und bekommt ihre erste Brille verschrieben. Sie ist zwar krankenversichert, jedoch nicht für Zahn- und Augenbehandlungen
"Mein Job als Mutter ist, dafür zu sorgen, dass mein Sohn ein Dach über dem Kopf hat. Mein Lohn ist, dass ich umsonst mit darunter leben kann, mehr als seine Rente haben wir nicht." Debbie Brown kann nicht arbeiten gehen, da sie keine Betreuung für ihren geistig behinderten Sohn Casey hat (oben)


Die sechsköpfige Familie Love aus dem nahegelegenen Cedar Bluff stand in Grundy bei Regen und Wind mit 650 Wartenden für Augen- und Zahnbehandlungen an. Sie planen die jährlich stattfindende Klinik jedes Jahr fest ein. Sechs Mal waren sie schon da. Einmal haben sie ausgesetzt. "Wir wollen nicht gierig sein und andere brauchen die Behandlung auch", erklärt James Love. Er hat einen Teilzeitjob für zehn US-Dollar die Stunde. Michelle, seine Frau, hat zwei Jobs zum Mindestlohn. Die erwachsenen Kinder arbeiten ebenfalls auf Teilzeitstellen. Das Familieneinkommen reicht nicht für den Monat, deshalb stocken sie mit Lebensmittelspenden von der Kirche auf, züchten Geflügel und haben zwei Schweine im Garten, um über die Runden zu kommen.

2013 führte US-Präsident Barack Obama die von den Republikanern vehement abgelehnte Krankenversicherungspflicht und Mindeststandards für Krankenversicherungen ein. 15 Millionen Menschen haben seither Zugang zu einer Krankenversicherung erhalten. Doch trotz der sogenannten ObamaCare hat noch immer jeder zehnte US-Amerikaner keine Krankenversicherung. Menschen wie Robert Brown und die Familie Love können sie nicht bezahlen. Sie stecken im Teufelskreis von Armut, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Teilzeitarbeit fest. Hinzu kommt, dass nur zehn Prozent aller Ärztinnen und Ärzte in den ländlichen Regionen arbeiten, wo fast ein Fünftel der US-amerikanischen Bevölkerung lebt.


Für die sechsköpfige Familie Love (links) ist die jährlich stattfindende mobile Klinik in dem nahegelegenen Ort Grundy, Virginia, ein fester Termin im Jahr

Das Gesundheitssystem wird wieder eines der wahlkampfbestimmenden Themen bei den anstehenden Präsidentschaftswahlen sein. Die republikanische Partei möchte den vor gerade einmal drei Jahren eingeführten Affordable Care Act, so heißt ObamaCare offiziell, am liebsten gleich wieder abschaffen. Eine Gesundheitsversorgung für alle, wie die Demokraten es wollen, bezeichnen sie als Sozialismus.

Zum Sehtest ins Klassenzimmer


In der gut geheizten Eingangshalle der Chester County Grundschule werden alle Patientinnen und Patienten erst einmal registriert, nach Vorerkrankungen und Medikamenten befragt und dann von Pflegekräften allgemeinmedizinisch untersucht. Hier fragt niemand nach einer Krankenversicherung oder dem Einkommen. Auf den Zuschauerplätzen in der Sporthalle warten sie im Anschluss auf ihre Zahnbehandlung. In den Fluren vor den Klassenzimmern auf einen Sehtest, gynäkologische Untersuchungen oder Diabetesberatung.

Robert Brown stellt sich nach seiner Zahnbehandlung wieder hinten an und kann sich noch für die Augenuntersuchung registrieren. Tim und Samantha warten bis in den Nachmittag. Den ganzen Tag schauen sie auf die 40 Behandlungsstühle mitten in der Turnhalle, an denen Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Studierende der Zahnmedizin, betreut von ihren Professoren, Zähne ziehen, füllen und reinigen. Langwierige Maßnahmen zum Erhalt der Zähne gibt es hier nicht, da eine Folgebehandlung nicht möglich ist und ein gezogener Zahn normalerweise keine Probleme mehr bereiten kann. 523 Zähne werden an diesem Wochenende gezogen. 508 Menschen medizinisch behandelt, beraten, mit Zahnbürsten, Medikamenten und 456 Brillen versorgt.

120.530 Stunden unbezahlter Arbeit


29.000 Menschen hat RAM im letzten Jahr mit seinen Ehrenamtlichen in 120.530 Stunden unbezahlter Arbeit etwas Linderung verschaffen können. Doch Stan Brock weiß, dass die medizinische Hilfe von RAM nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Deshalb macht er sich stark für eine universelle Krankenversicherung, die in anderen Ländern der Welt deutlich besser funktioniere, als das amerikanische System. Er sagt, die unzureichende Gesundheitsversorgung sei für 33 Millionen US-Amerikaner/innen nach wie vor täglich aktuell.

Freitag, 9. September 2016

Warten, bis der Arzt kommt (1)


Ein interessanter Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK über die Zustände im Gesundheitswesen der USA: Warten, bis der Arzt kommt



In den Morgenstunden warten Patientinnen und Patienten auch im Regen darauf, dass um sechs Uhr die Türen zur Schule und Behandlung geöffnet werden (ganz links)
Während der Klinik-Einsätze der Organisation Remote Area Medical (RAM) wird an bis zu 100 Behandlungsstühlen zeitgleich gearbeitet; Zähne gefüllt, gezogen und gereinigt (mitte)
Robert Brown (rechts) verlor bei einem Arbeitsunfall ein Augenlicht. Seinen Beruf kann er deshalb nicht mehr ausüben. Der Schaden an seinem Auge ist operabel, doch die Behandlung kann er nicht finanzieren
FOTOS: JELCA KOLLATSCH


Wer in Amerika nicht genug Geld hat, kann sich meistens keine ärztliche Behandlung leisten. Die Organisation RAM bietet armen Menschen kostenlose Behandlungen an, aber der Weg zu den mobilen Einrichtungen ist oft weit, die Wartezeiten sind lang. Eine Fotoreportage aus einem Land, in dem Armut krank macht

Von Jelca Kollatsch

Bei Temperaturen um die Null Grad steht Robert Brown in Henderson/Tennessee in einer langen Schlange Wartender. Am Vormittag des Vortages ist er angekommen und damit die Nummer 12 in der Reihe von etwa 500 Menschen. Eingemummt in wärmende Decken trotzt er gemeinsam mit den anderen der Kälte. Sie verbringen das lange Warten über Nacht in ihren Autos, diejenigen, die kein Auto haben, in Zelten. Sie lesen, essen, schlafen oder erzählen sich gegenseitig ihre Lebensgeschichten.

Sie alle warten auf medizinische Hilfe. Robert Brown hat Zahnschmerzen, und er braucht eine neue Brille. Mit ihm stehen auch Tim Cope und seine Verlobte Samantha an. Sie konnten erst am Abend nach der Arbeit aus dem 450 Kilometer entfernten Jamestown in Ost-Tennessee losfahren, ihre vier Kinder haben sie bei Verwandten abgegeben. Sie sind erst in der Nacht angekommen und hoffen, noch an die Reihe zu kommen. Tim hat sich kürzlich einen kaputten Zahn mit Sekundenkleber gefüllt und einen anderen selbst gezogen. Der Schmerz war einfach nicht mehr auszuhalten. Auf dem Parkplatz der Chester County Junior High School in Henderson, im Westen Tennessees, hofft er jetzt auf eine richtige Zahnbehandlung.

Manche kennen den Ablauf, sie kommen nicht zum ersten Mal. Pünktlich um sechs öffnet sich die Tür zur 786. mobilen kostenfreien Klinik in den USA von "Remote Area Medical", RAM. Aus dem Eingang tritt Stan Brock, der Leiter der Non-profit-Organisation, die die Klinik betreibt. Er begrüßt die Wartenden und ruft sie der Reihe nach auf.

26 Tage Fußmarsch


Mitte der 1980er Jahre gründete der Brite Brock die Organisation RAM, um medizinische Versorgung in entlegene Regionen der Welt zu bringen. Auslöser war ein schwerer Arbeitsunfall, den er als junger Cowboy in British Guinea überlebte. Der nächste Arzt war damals 26 Tage Fußmarsch entfernt.

Als Reaktion auf die sichtbare Not versorgten Ehrenamtliche der Nichtregierungsorganisation Anfang der neunziger Jahre erstmals Menschen auch in den USA. Heute finden fast 70 Prozent der Einsätze in den USA statt.

Für dieses Wochenende hat Brock die Junior High School mit seinem Team in eine provisorische Klinik verwandelt. 272 Ehrenamtliche bieten all jenen medizinische Behandlungen an, die sich einen Arztbesuch in den USA nicht leisten können. Drei Wochen zuvor waren sie in Grundy, Virginia, mitten in Appalachia. In der 530.000 Quadratkilometer großen Region im Osten der USA ist die Not mit am größten. Geschätzte 180.000 Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen sind dort noch immer von regulärer Gesundheitsversorgung ausgeschlossen, deshalb hat RAM ein Hilfsprogramm speziell für diese Region gegründet.

Fortsetzung folgt...


Freitag, 26. August 2016

Gewerkschaftsgeschichte (3): Die 35-Stunden-Woche


Wir möchten gerne mal wieder auf einen interessanten Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK hinweisen: 
Deßhalb müssen wir für uns sorgen!



Fortsetzung


Die 35-Stunden-Woche


Die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung war die logische Folge der immer stärker digital bestimmten Zukunft. Arbeitszeitverkürzung war und ist das einzige den Gewerkschaften zur Verfügung stehende Instrument für den Erhalt von Arbeitsplätzen, für den solidarischen Ausgleich zwischen Arbeitenden und Erwerbslosen, für die Einschränkung der Verfügungsgewalt der Unternehmer über die Arbeitskraft, für mehr Zeit zum Leben.

1977 hatte die IG Druck und Papier die Forderung nach der 35-Stundenwoche aufgestellt. Der Kampf um ihre Einführung, der mit den ersten Streiks 1984 begann, war der bis dahin längste und härteste Arbeitskampf in der Bundesrepublik. Hier ging es um mehr als eine Tarifforderung, hier wurde ein Machtkampf geführt: Sind die Gewerkschaften bei den weiteren ökonomischen und sozialen Entscheidungen noch beteiligt? Diesen Kampf haben IG Druck und Papier und IG Metall erfolgreich bestanden. In der Druckindustrie trat die 35-Stunden-Woche am 1. April 1997 in Kraft, in der Papierverarbeitung ein Jahr später. Inzwischen war die Mauer gefallen, der Kampf um die Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Ost und West hatte begonnen.

ver.di und die gesamte Gewerkschaftsbewegung kämpfen heute in neuen Formen und neuen Bündnissen um "alte" Ziele: Arbeitszeitverkürzung, Einkommen, von denen Menschen leben können, Gerechtigkeit und Solidarität, Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und Gestaltung der gesellschaftlichen Zukunft. Wie die Buchdrucker schon 1848 schrieben: "Alle müssen mit angreifen ... im wohlverstandenen Interesse nicht blos aller Buchdrucker, sondern auch der menschlichen Gesellschaft überhaupt."


ver.di feiert ein doppeltes Jubiläum

2016 jährt sich die Gründung der ältesten Vorgängergewerkschaft, der Buchdruckergewerkschaft, zum 150. Mal, ver.di wird im Juni 15 Jahre alt.

Am 20. Mai 1866 wurde der Deutsche Buchdruckerverband in Leipzig gegründet.

Zum Jubiläum am 20. Mai 2016 wurde in der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin die Ausstellung über den gewerkschaftlichen Kampf für Demokratie und Menschenrechte eröffnet. Mit einer Jubiläumsveranstaltung in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt in Berlin feiert der ver.di-Gewerkschaftsrat am 28. Juni 2016 mit zahlreichen Gästen eine trotz vieler Hürden und Rückschläge erfolgreiche Geschichte.

www.verdi.de

Mittwoch, 24. August 2016

Gewerkschaftsgeschichte (2): Kampf um den 8-Stunden-Tag


Wir möchten gerne mal wieder auf einen interessanten Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK hinweisen: 
Deßhalb müssen wir für uns sorgen!

Fortsetzung:


Kampf um den 8-Stunden-Tag


"Nur Mehrarbeit kann uns retten!" Mit dieser Parole zogen die Prinzipale nach dem Ersten Weltkrieg gegen eine wesentliche Errungenschaft der Revolution von 1918 zu Felde - den 8-Stunden-Tag. Der paritätisch besetzte Buchdruckerrat hatte ihn bereits am 18. November eingeführt. Die Buchdruckergehilfen weigerten sich zwar, mit den anderen grafischen Verbänden eine einheitliche Organisation zu gründen, koordinierten aber gemeinsam mit ihnen im "Graphischen Bund" bis 1933 die Tarifarbeit. Mit den Hilfsarbeitern praktizierten sie umfassende Solidarität, als die Unternehmer die Hilfskräfte aus dem Tarif warfen. Sie verteidigten den 8-Stunden-Tag und verhinderten weitergehende Verschlechterungen bei dem durch Notverordnungen zwangsweise abgesenkten Lohnniveau.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit


Nach 1945 scheiterte eine gesamtdeutsche Druckgewerkschaft am Kalten Krieg. In Berlin wurde 1946 die IG Graphisches Gewerbe und Papierverarbeitung im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gegründet, in München gingen 1948 alle Verbände aus den Jahren vor 1933 in der neuen IG Druck und Papier auf. Am 1. Juli 1949 trat der von der IG Druck und Papier ausgehandelte neue Manteltarifvertrag in Kraft und löste die Tarifverträge von vier Verbänden ab. Im September 1950 wurde für die Druckindustrie ein neuer Lohn- tarifvertrag unterzeichnet, für die Papierverarbeitung gelangen nur regionale Abschlüsse. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" blieb für Frauen und Hilfsarbeiter weiterhin Zukunftsmusik.

Im Mai 1952 beschloss die IG Druck und Papier als einzige Gewerkschaft in der Bundesrepublik, gegen das von der CDU-Regierung vorgelegte Betriebsverfassungsgesetz zu streiken. Der DGB hatte gefordert, die Mitbestimmung auf die gesamte Wirtschaft auszudehnen. Stattdessen schloss der Gesetzentwurf den öffentlichen Dienst aus und sah die Trennung von Gewerkschaften und Betriebsräten vor. Trotzdem verweigerte der DGB dem Arbeitskampf dagegen jede Unterstützung. Der Zeitungsstreik wurde als "politischer Streik" verboten, die IG Druck und Papier zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.

In den folgenden Jahren gelang es der Drucker-Gewerkschaft, technische Fortentwicklungen tarifvertraglich umzusetzen: 40-Stundenwoche, längerer Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die 1970er-Jahre waren von harten Tarifkämpfen geprägt. 1972/73 wurde mit dem ersten Flächenstreik nach 20 Jahren eine Lohnerhöhung um 10,8 Prozent erreicht, ebenso die zusätzliche Anhebung der unteren Lohngruppen und der Ausbildungsvergütungen. 1976 gelang es trotz der zum ersten Mal von den Unternehmern praktizierten massenhaften Aussperrung die vorgegebene Lohnleitlinie von 5,4 Prozent zu durchbrechen: Der Abschluss brachte schließlich eine Lohnerhöhung von sechs Prozent.


1978 ging es um die Einführung von rechnergesteuerten Textsystemen (RTS), die Umstellung von Blei- auf Fotosatz und damit um den Einstieg in die Digitalisierung der Produktion. Mit flexibler Streiktaktik und erfolgreicher Einbeziehung aller Abteilungen gelang es, den RTS-Tarifvertrag durchzusetzen. Das bedeutete für die Schriftsetzer den Erhalt der Arbeitsplätze und Anspruch auf Weiterbildung sowie für Journalisten geregelte Arbeitsbedingungen an Bildschirmen - ein erster Erfolg beim Kampf um Rationalisierungsschutz.

Ein weiterer tarifpolitischer Schwerpunkt lag bei der "Aktion gerechte Eingruppierung". Damit erreichte die IG Druck und Papier deutliche Erfolge in der Bekämpfung der Frauenlohndiskriminierung. Ein besonderer Höhepunkt dieses Kampfes war Ende 1978 die Klage der 29 "Heinze-Frauen" aus der Firma Foto-Gruppe Heinze gegen ihren Arbeitgeber. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, das war ihre Forderung. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel vom 9. September 1981 wurde dieses Ziel erreicht.


Fortsetzung folgt....


Montag, 22. August 2016

Gewerkschaftsgeschichte (1): Deßhalb müssen wir für uns sorgen!


Wir möchten gerne mal wieder auf einen interessanten Artikel aus der ver.di-Zeitschrift PUBLIK hinweisen: 
Deßhalb müssen wir für uns sorgen!

GESCHICHTE


"...Deßhalb müssen wir für uns sorgen!"


Tarifpolitik, die Kernaufgabe der Gewerkschaften, spielte für die Buchdrucker und ihre Organisation von Anfang eine große Rolle



Lauter Männer, ernste Gesichter, erregte Debatten und viel Papier - so wurde noch im Jahre 1906 ver­handelt. Ein paar Jahrzehnte später wird die Bundesrepublik bunt plakatiert: 35 Stunden sind genug - das Motto auf einem Plakat der IG Druck und Papier
FOTOS: VER.DI-ARCHIV




Von Constanze Lindemann

"Der Arbeiter sieht von Tag zu Tag mehr die entsetzliche Wahrheit ein, dass das Capital sich nur dann um ihn kümmert, wenn es ihn zu einer vorübergehenden Spekulation nöthig hat, und ihn rücksichtslos wie ein todtes Werkzeug in den Winkel wirft, bis es wiederum seiner bedarf", schrieben die Buchdrucker-Gehilfen im Heidelberger Zuruf im Revolutionsjahr 1848. "Der Staat will und kann nicht unsere Existenz garantiren, deßhalb müssen wir für uns sorgen... Alle müssen mit angreifen, denn es geschieht im wohlverstandenen Interesse nicht blos aller Buchdrucker, sondern auch der menschlichen Gesellschaft überhaupt." Die Gehilfen luden für Pfingsten 1848 zur ersten "National-Buchdrucker-Versammlung" nach Mainz ein. Ihnen war bewusst: Geregelte Arbeitsbeziehungen sind die Grundvoraussetzung für gesicherte und ausreichende Einkommen, für erträgliche Arbeitszeiten, für ein würdiges Leben auch im Alter. Dazu bedarf es einer nationalen Organisation.


Der erste Tarifvertrag


In Mainz setzten die Gehilfen ihr Vorhaben um. Der vorgelegte Tarifvertragsentwurf für das Buchdruckgewerbe war der erste Entwurf eines Tarifvertrags überhaupt - und ist bis heute Grundlage für den Manteltarifvertrag der Druckindustrie. Mit detaillierten Regelungen zur Arbeitszeitbegrenzung, zur Mehrarbeit, Facharbeiterbindung, Maschinenbesetzung sowie zum Lehrlingswesen legten sie den Grundstein zur Kontrolle des Arbeitsmarktes im eigenen Gewerbe. Zur Klärung von Streitfragen waren paritätisch besetzte Schiedsgerichte vorgesehen. Es wurde ein Statut für die "Deutsche National-Buchdrucker-Vereinigung" beschlossen, die Kollegen wurden aufgefordert, in die neue Organisation einzutreten: "Wir müssen wollen und handeln, vereint handeln."

Nach der Niederlage der Revolution von 1848 schafften die Gehilfen knapp 20 Jahre später einen Neuanfang und gründeten 1866 den Deutschen Buchdruckerverband. Die Druckereibesitzer schlossen sich 1869 zum Deutschen Buchdrucker-Verein zusammen. Um endlich einen Tarifvertrag zu bekommen, traten die Buchdrucker 1872/73 in einen reichsweit koordinierten Streik. Ergebnis war, trotz der Aussperrung von circa 2.000 Gehilfen, der Abschluss des Allgemeinen Deutschen Buchdrucker-Tarifs im Frühjahr 1873.

Das war der erste Tarifvertrag überhaupt. Er enthielt den 10-Stunden-Tag, Regelungen für die Bezahlung von Mehrarbeit und die Errichtung einer Tarifgemeinschaft. Die organisierten Kollegen durften ab 1875 nicht mehr unterhalb dieses Tarifs arbeiten. Ein paritätisch besetzter Tarifausschuss hatte über Konfliktfälle zu entscheiden.


Doch die Arbeitgeber schafften es nicht, den Tarifvertrag bei ihren Mitgliedern durchzusetzen. Das war 1892 Auslöser für die härteste Niederlage des Verbands: Die Schnellpressen hielten Einzug in den Drucksälen, die Arbeitslosigkeit nahm zu, die Gehilfen streikten für den 9-Stunden-Tag. Aber nach zehn Wochen ergebnis­losem Streik war die Tarifgemeinschaft zerbrochen, der Verband verlor 2.000 Mitglieder und bekam den "Gutenberg-Bund" als christliche Konkurrenzorganisation. Doch schon 1896 hatte der Buchdrucker-Verein 5.000 neue Mitglieder gewonnen und setzte einen Tarifvertrag mit dem 9-Stunden-Tag und die Wiedereinrichtung der Tarifgemeinschaft durch.


Fortsetzung folgt....

Mittwoch, 25. Mai 2016

Bildungsfreistellung in Bayern


In fast allen deutschen Bundesländern haben die ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit sich eine bestimmte Zeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden - natürlich unter voller Lohnfortzahlung. Dies wird als "Bildungsurlaub" beziehungsweise "Bildungsfreistellung" bezeichnet. Nur die beiden Freistaaten Bayern und Sachsen verwehren den Beschäftigten dieses Recht.


Bildungsfreistellungsregelungen, Quelle: Wikipedia

ver.di fordert schon lange die Bildungsfreistellung auch in Bayern und Sachsen


Deutschland hat das Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub bereits 1976 unterzeichnet. Damit handelt Deutschland völkerrechtswidrig, wenn es nicht allen Beschäftigten ein Recht auf Bildungsurlaub einräumt. Dies bestätigen zwei Rechtsgutachten, die von ver.di Bayern und der SPD Landtagsfraktion Bayern in Auftrag gegeben wurden. Außerdem wird aufgezeigt, welche Handlungsmöglichkeiten die Gewerkschaften haben.

Hier wird erklärt worum es der ver.di geht




Es wird also Zeit, dass alle Beschäftigten in allen deutschen Bundesländern gleich behandelt werden!

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