Mittwoch, 25. Mai 2016

Bildungsfreistellung in Bayern


In fast allen deutschen Bundesländern haben die ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit sich eine bestimmte Zeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden - natürlich unter voller Lohnfortzahlung. Dies wird als "Bildungsurlaub" beziehungsweise "Bildungsfreistellung" bezeichnet. Nur die beiden Freistaaten Bayern und Sachsen verwehren den Beschäftigten dieses Recht.


Bildungsfreistellungsregelungen, Quelle: Wikipedia

ver.di fordert schon lange die Bildungsfreistellung auch in Bayern und Sachsen


Deutschland hat das Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation über den bezahlten Bildungsurlaub bereits 1976 unterzeichnet. Damit handelt Deutschland völkerrechtswidrig, wenn es nicht allen Beschäftigten ein Recht auf Bildungsurlaub einräumt. Dies bestätigen zwei Rechtsgutachten, die von ver.di Bayern und der SPD Landtagsfraktion Bayern in Auftrag gegeben wurden. Außerdem wird aufgezeigt, welche Handlungsmöglichkeiten die Gewerkschaften haben.

Hier wird erklärt worum es der ver.di geht




Es wird also Zeit, dass alle Beschäftigten in allen deutschen Bundesländern gleich behandelt werden!

1 Kommentar:

  1. Aha. Ist mir ganz neu. Aber da ich das früher in Hessen wahrnehmen konnte, hab ich angenommen, das wäre in ganz D. so geregelt...
    Und wieso haben die Gewerkschaften da nicht längst in Bayern ein Volksbegehren initiiert?
    Gute Information über das Völkerrecht und die Benachteiligung gegenüber fast allen anderen Deutschen sowie Bündnisse mit zivilgesellschaftlichen Gruppierungen (von Attac bis Campact) sollten da doch gute Basis bieten. CHANCENGLEICHHEIT für alle in Deutschland!

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