Donnerstag, 10. März 2016

Der Weltbild-Umzug und die Paritätische Kommission


Die Weltbild Verwaltung wird zum 1. April neue Büroräume beziehen. In einer Mitarbeiterversammlung hat die Geschäftsführung die MitarbeiterInnen am Mittwoch persönlich darüber informiert. In gewisser Weise ist Weltbild bereits umzugserprobt. Im Jahr 2014, als der "Glaspalast" geräumt wurde und die Abteilungen auf Altbau und umliegende Gebäude aufgeteilt wurden, hat der Betriebsrat bereits durchgesetzt, dass eine Paritätische Kommission ins Leben gerufen wurde, die sich mit eventuell auftretenden Problemen befasst. Diese Anlaufstelle wird auch beim aktuellen Umzug weiterhin für die Belegschaft bestehen. 

In der Infoveranstaltung hat die Geschäftsführung auf die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrates hingewiesen. Das tut sie klugerweise immer dann ganz gerne, wenn Dinge zur Sprache kommen, die bei der Belegschaft nicht auf ungeteilte Zustimmung stoßen, um sich selbst zu entlasten und den Eindruck zu erwecken, als sei der Betriebsrat mit allem einverstanden.

Die betriebliche Mitbestimmung bewegt sich natürlich immer in einem gewissen Rahmen. So entscheidet der Betriebsrat nicht darüber, wer in welchem Büro sitzt, noch entscheidet er darüber, welche Flächen nun genau angemietet werden oder nicht. Er insistiert aber beispielsweise darauf, Überbelegungen der Räume zu vermeiden und die Standards der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten.

Nicht jede(r) der Kolleginnen und Kollegen wird seinen neuen Arbeitsplatz begeistert aufnehmen, insbesondere, weil am neuen Standort mehr Großraumbüros vorhanden sind als bisher. Das soll nach Ansicht des Betriebsrates in diesem Umfang kein dauerhafter Zustand bleiben. Nötigenfalls bedarf es in der Folgezeit der Anmietung zusätzlicher Büroflächen. In einer Betriebsvereinbarung, die derzeit mit der Geschäftsführung verhandelt wird, werden die neuen Räumlichkeiten klar als Zwischenlösung definiert. Der Nachbesserungsbedarf, den der Betriebsrat jetzt schon sieht, wird ebenfalls beschrieben und ein Datum für die Beseitigung der Mängel festgelegt. Im jetzigen Zustand kann aus der Zwischenlösung keine Dauerlösung werden.

Die Paritätische Kommission

Insbesondere für notwendige Anpassungen der Raumplanung und der Abhilfe bei Beschwerden einzelner MitarbeiterInnen besteht diese Kommission, die sich aus VertreterInnen des Betriebsrates und des Arbeitgebers zusammensetzt. Hier soll für anfallende Problemsituationen einvernehmlich nach Lösungen gesucht werden. Wenn der Umzug Ende des Monats stattgefunden hat, können sich Kolleginnen und Kollegen also auch nachträglich jederzeit durch eine E-mail an den Betriebsrat mit ihrem Anliegen an die Paritätische Kommission wenden.

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