Gemeinsamer Aufruf des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, zu den Betriebsratswahlen 2018.
Vom 1. März bis 31. Mai 2018 finden in Deutschland wieder Betriebsratswahlen statt. Die Kirchen in Deutschland engagieren sich seit vielen Jahren auch mit den gewählten Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben für eine menschliche, solidarische und gerechte Arbeitswelt. Sie tun dies im Bewusstsein, dass Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft Säulen der sozialen Marktwirtschaft sind und wesentlich zum sozialen und ökonomischen Erfolg dieser Wirtschaftsform beitragen.
Die Betriebsräte setzen sich für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen ein und übernehmen dabei große Verantwortung. Diese Aufgabe erfordert hohe Kompetenz, Durchsetzungsvermögen, aber auch Ausdauer und Geschick. Deshalb danken wir allen, die sich in den vergangenen Jahren in den Betrieben für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung gestellt haben und sprechen ihnen auf diesem Weg unsere Anerkennung für ihren Einsatz aus.
Die künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von den Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben. In den kommenden Jahren stehen drei Entwicklungen besonders im Mittelpunkt:
1. Der Druck auf die Beschäftigten hat weiter zugenommen. Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden. Steigende Anforderungen an die Flexibilität der Beschäftigten führen zu einer Entgrenzung der Arbeitszeit. Leistungsdruck und andauernde Überforderung tragen zu einer Zunahme psychischer Erkrankungen bei.
2. Durch die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben nehmen die Unternehmen und die Beschäftigten eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren kann durch die Zusammenarbeit am Arbeitsplatz gefördert werden, stellt aber auch eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar.
3. Unter dem Stichwort „Arbeit 4.0“ wird aktuell die Digitalisierung der Arbeitswelt breit diskutiert. Auch wenn noch nicht alle Konsequenzen dieser Entwicklung absehbar sind, so stellt sich die Aufgabe, diesen Veränderungs- prozess so zu gestalten, dass die erwerbstätigen Menschen Mitgestalter und Mitverantwortliche ihrer Arbeit bleiben.
Aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt bedarf es öffentlicher Debatten, wie die Arbeit in Zukunft human gestaltet werden kann. Notwendig sind hierzu Leitbilder menschengerechter Arbeit. Damit Erwerbsarbeit nicht das ganze Leben bestimmt, braucht es auch Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen der zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung. Für all dies gilt: Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, sind starke Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig.
Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich an den bevorstehenden Betriebsratswahlen zu beteiligen. Überlegen Sie bitte auch, ob Sie sich nicht selbst als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung stellen können. Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen leben von einer möglichst breiten Unterstützung sowie der Bereitschaft vieler, sich hierbei zu engagieren.
Reinhard Kardinal Marx und Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm
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