Mittwoch, 22. August 2018
WELTBILD vor dem Arbeitsgericht: Für die Geschäftsführung wird es immer peinlicher
Personalleiter Manfred Ries steuert auf eine weitere Schlappe vor dem Arbeitsgericht zu. Die Geschäftsführung von WELTBILD hat wieder einmal versucht, den Betriebsrat zu umgehen. Diesmal sollte die Mitbestimmung ausgehebelt werden, indem ein Mensch formal nicht bei der WELTBILD GmbH & Co. KG, sondern in der WELTBILD Holding angestellt wurde. Ein äußerst durchsichtiges Manöver.
Das fand offenbar auch der Richter, der gestern die öffentliche Güteverhandlung leitete. Er gab dem wieder einmal schlecht vorbereiteten Anwalt des Arbeitgebers sehr deutlich zu verstehen, dass solcherlei Tricks nichts am Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG ändern. Es komme darauf an, ob der oder die Betreffende im Betrieb eingegliedert sei, also dort arbeite.
Wo der Arbeitsvertrag rein formal liegt, ist für die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG nicht ausschlaggebend. Das ist übrigens nichts Neues und gehört zum ganz kleinen 1 x 1 des Arbeitsrechts. Alle Gerichte bis hoch zum Bundesarbeitsgericht urteilen seit Jahren immer in diesem Sinne.
Richter kommt vielleicht zum "Hausbesuch"
Der Kammertermin wurde für September festgesetzt und der Vorsitzende Richter kündigte an, im Zweifel eine Beweisaufnahme vor Ort vorzunehmen. Das heißt, die Richter des Arbeitsgerichts würden den WELTBILD-Büros einen Besuch abstatten und sich vor Ort selbst ein Bild machen. Viel peinlicher kann es für den Arbeitgeber bald nicht mehr werden…
Bei der Gelegenheit würden die Richter dann vielleicht auch Manfred Ries persönlich zu Gesicht bekommen. Der verantwortliche Personalleiter von WELTBILD glänzte bei dem Termin im Augsburger Arbeitsgericht nämlich wieder einmal durch Abwesenheit.
Fortgesetzter Rechts-Nihilismus wird offensichtlich
Wir haben den Eindruck, dass die Geschäftsführung den Bogen allmählich deutlich überspannt hat. Vor dem Augsburger Arbeitsgericht laufen sämtliche Verfahren in erster Instanz zusammen. So wird der fortgesetzte Rechts-Nihilismus des Personalchefs Manfred Ries hier besonders augenfällig.
Die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch für WELTBILD. Höchste Zeit, dass die Geschäftsführung das akzeptiert und den geschäftsschädigenden Kleinkrieg unterbindet, den ihr Personalchef gegen den Betriebsrat inszeniert. Ein vernünftiger Umgang mit der betrieblichen Mitbestimmung würde nicht nur die Gerichte entlasten, sondern auch viel Geld sparen. Leider lehrt die Erfahrung: Fortsetzung folgt…
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Montag, 20. August 2018
Presseschau
Wie war das noch gleich mit der fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden?
Da Verfahren vor Gericht immer eine Zeit dauern und dadurch das Ein oder Andere in Vergessenheit gerät, hat die Redaktion eine Presseschau zusammengestellt.
https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Weltbild-will-Betriebsrats-Chef-loswerden-id51609076.html
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/katholische-arbeitnehmer-bewegung-greift-weltbild-an
https://www.tag24.de/nachrichten/augsburg-verhandung-weltbuld-betriebsrat-mobbing-aerger-verdi-gericht-696488
https://handel.verdi.de/einzelhandel/++co++60ddfe3e-84f2-11e8-8848-525400f67940
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/kuendigung-des-betriebsratsvorsitzenden-versandhaendler-weltbild-zieht-gegen-betriebsrat-vor-gericht/22821492.html?ticket=ST-3715765-B1ILetOEU59YpzExHwXP-ap6
https://www.br.de/nachricht/schwaben/inhalt/darf-der-weltbild-betriebsratschef-fristlos-gekuendigt-werden-100.html
http://hugendubelverdi.blogspot.com/2018/07/ein-angriff-auf-einen-ist-ein-angriff.html
https://www.welt.de/regionales/bayern/article179678672/Versandhaendler-Weltbild-will-Betriebsratschef-kuendigen.html
https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Mehr-als-die-Betriebsrat-Kuendigung-Weltbild-erlebt-turbulente-Zeiten-id51725186.html
https://www.boersenblatt.net/artikel-solidaritaetsdemonstration_geplant.1494227.html
https://augsburg.die-linke-bayern.de/nc/nachrichten/detail/news/wir-stehen-solidarisch-mit-dem-betriebsrat-von-weltbild/
https://www.boersenblatt.net/artikel-auseinandersetzung_um_weltbild-betriebsratschef.1497262.html
http://chbeck-verdi.blogspot.com/2018/07/betriebsrats-mobbing-bei-weltbild.html
https://www.augsburg.tv/mediathek/video/betriebsrat-von-weltbild-vor-gericht/
Die eingestellten Links sind nur eine kleine Auswahl, im Netz findet man natürlich noch einige Artikel mehr.
Quellen:
siehe jeweiliger Link
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Donnerstag, 16. August 2018
Falsche Zahlen - falsche Sichtweise
Kommentar aus ver.di publik 03/2018
HARTZ-IV-BERECHTIGTE - Medien befördern Neid und Missgunst
Henrik Müller war viele Jahre Redakteur bei ver.di-Publikationen
Die Debatte über das Hartz-IV-Regime mit all seinen bedrohlichen und abschreckenden Nebenwirkungen ist eröffnet. Einige führende Sozialdemokraten denken zumindest einmal darüber nach, ob es der Weisheit letzter Schluss war und ist. Erste Absetzbewegungen von ihrem letzten Bundeskanzler Gerhard Schröder und seiner "Agenda 2010" sind bei der SPD erkennbar. Unterdessen tut Gesundheitsminister Jens Spahn, CDU, so, als wisse er gar nicht, wovon die Rede ist: Mit Hartz IV habe doch jeder, was er zum Leben brauche. Und viele andere schlecht informierte Menschen glauben gar, Hartz IV bringe oft mehr, als arbeiten zu gehen. Dabei handelt es sich um eine weit verbreitete Unwahrheit zulasten von mehr als sechs Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland, denen es schlecht geht, weil sie keinen bezahlten Job und kein Vermögen haben und sich deshalb mit den als Existenzminimum gewährten staatlichen Sozialleistungen begnügen müssen.
Dennoch war im März in vielen Zeitungen, Onlineportalen und Hörfunknachrichten erneut zu lesen und zu hören: Hartz IV bringt oft mehr als ein Job. Und weiter im Text: "Hartz-IV-Bezieher haben [...] oft mehr Geld zur Verfügung als Arbeitnehmer." Wer mit Arbeit eine vierköpfige Familie ernähren wolle, so die millionenfach verbreitete Behauptung, brauche einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 2.540 Euro, um netto das Hartz-IV-Niveau von 1.928 Euro zu erreichen, mithin "einen Stundenlohn von mindestens 15,40 Euro brutto"; bei drei Kindern einen solchen von 20 Euro.
Nicht das Arbeitslosengeld II
ist zu hoch, sondern die Löhne
sind in vielen Bereichen zu niedrig
Woher solche Zahlen stammen? "Das zeigen Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)", hieß es. Und wie kommen solche "Berechnungen" bundesweit in so viele Zeitungen, Nachrichten und Onlineportale? Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) war es, die - offensichtlich ohne weitere Prüfung - bei der FAZ "abgeschrieben" und deren "Zahlen" weiterverbreitet hatte. Das Skandalöse daran ist, dass Steuerzahlerbund, FAZ, dpa und ungezählte Sender, Zeitungen und Online-Plattformen sich in einer zentralen sozialpolitischen Frage nicht einfach mal versehentlich geringfügig verrechnet hatten, was ja mal passieren kann. Sie haben vielmehr - in Größenordnungen - einige Sozialleistungen "vergessen", man könnte auch sagen: unterschlagen, auf die Arbeitnehmerfamilien neben ihrem Nettoeinkommen Anspruch haben, die bei Hartz-IV-Familien aber bereits im monatlichen Zahlbetrag enthalten sind. Und später von dpa gelieferte Korrekturen waren kaum geeignet, den einmal erzeugten falschen Eindruck zu verändern.
Der Berliner Sozialwissenschaftler und Publizist Johannes Steffen rechnet auf seinem www.portal-sozialpolitik.de vor, dass - wenn man sich auf das vorliegende Beispiel einlässt - ein alleinverdienender Arbeitnehmer mit Partner und zwei Kindern neben seinem Nettoverdienst Anspruch auf Kindergeld (388 Euro), Kinderzuschlag (340 Euro) und Wohngeld (284 Euro) hat. Um auf das Nettoeinkommen einer vergleichbaren Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft aus Eltern und zwei Kindern zu kommen, liegt demnach der erforderliche Brutto-"Stundenlohn am Ende also nicht bei 15,40 Euro, sondern bei 9,51 Euro" und bei einem Ehepaar mit drei Kindern nicht bei 20 Euro, sondern bei 8,96 Euro, also 12 Cent über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.
Umgekehrt also wird in der Debatte ein Schuh daraus: Millionen abhängig Beschäftigte in Europas größtem Niedriglohnsektor erzielen Arbeitseinkommen, die knapp über oder sogar unter dem Existenzminimum liegen, als das Hartz IV gemeinhin gilt. Nicht das Arbeitslosengeld (Alg) II ist zu hoch (im Gegenteil !), sondern die Löhne in vielen Bereichen sind zu niedrig, auch der gesetzliche Mindestlohn. Mit dieser Sichtweise sollten sich die Medien einmal ausführlicher beschäftigten, statt mit falschen "Berechnungen" Verwirrung zu stiften sowie Vorurteile, Neid und Missgunst zu fördern und sich auf diese Weise unglaubwürdig zu machen.
Immerhin: Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) zog nach der Veröffentlichung der falschen dpa-Meldung die einzig richtige Konsequenz und erklärte auf seiner Website: "Am 19. März 2018 um 16:13 Uhr veröffentlichten wir an dieser Stelle einen Beitrag, in dem behauptet wurde, dass Hartz-IV-Bezieher unter bestimmten Bedingungen mehr Geld pro Monat zur Verfügung haben als Arbeitnehmer. Diese Aussage ist falsch." Die FAZ und der Bund der Steuerzahler hätten das Kindergeld nicht mit eingerechnet. "Die Kernaussage der Berechnung stimmt deshalb nicht. Den Text haben wir aus diesem Grund gelöscht. Dass wir diese Meldung in unserem Angebot hatten, bedauern wir und bitten um Entschuldigung."
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Mittwoch, 8. August 2018
Personalchef Ries will BR zum Sündenbock machen
In der Auseinandersetzung um die Mitbestimmung im Betrieb wird das Verhalten der Geschäftsleitung immer bizarrer. Ausgerechnet Personalchef Manfred Ries, der Zeit seines Wirkens bei WELTBILD noch an keiner einzigen Betriebsversammlung teilgenommen hat, bombardiert die Belegschaft jetzt mit E-Mails. Inhalt: Rechtfertigungen, Verdrehungen und Halbwahrheiten. Ziel: Diffamierung des Betriebsrats und die Spaltung der Belegschaft.
Kürzlich versuchte Manfred Ries den WELTBILD-Beschäftigten weis zu machen, der Betriebsrat stünde nicht hinter seinem Vorsitzenden. Dabei hat das Gremium dem Kündigungsersuchen gegen den Vorsitzenden einstimmig widersprochen. Als der BR zum Beweis den entsprechenden Beschluss an alle Betriebsangehörigen weiterleitete, erfand Ries eine Frist, die es im Zusammenhang mit dem Verfahren nach § 103 BetrVG überhaupt nicht gibt. Auf diesen Unsinn antwortete der Betriebsrat gar nicht mehr.
Neuer Aufschlag im E-Mail-Pingpong
Jetzt machte der Personalchef einen neuen Aufschlag im E-Mail-Pingpong mit der Interessenvertretung: In seinem jüngsten Schreiben lobte er die Geschäftsführung unter CEO Christian Sailer für die Massenentlassungen in Österreich und der Schweiz. Dort hatte der Arbeitgeber um den Jahreswechsel die beiden Tochtergesellschaften ungehindert von einem dort nicht existenten Betriebsrat brutal rasiert: hier nachzulesen.
Der Augsburger Betriebsrat wurde über den Kahlschlag nicht einmal informiert. Als das Gremium nachfragte, erhielt es die knappe Auskunft, die Vorgänge gingen den Augsburger BR nichts an, da sie keine Auswirkungen auf das hiesige Unternehmen hätten. Auf die Frage, wer denn die viele Arbeit übernehmen solle, die früher in Österreich und der Schweiz ausgeführt wurde, hieß es, diese erledige sich durch „Synergieeffekte“ selbst.
Offensichtliche Fehler der Geschäftsführung
Nachdem die „Sailer’sche Synergie“ erstaunlicherweise doch keine 50 MitarbeiterInnen ersetzen kann, ist in vielen Abteilungen in Augsburg Land unter. Die Not der KollegInnen nutzt Personalchef Manfred Ries nun, um auf den Betriebsrat einzuschlagen. Die Interessenvertretung soll wieder einmal den Sündenbock für das Unvermögen der Geschäftsführung abgeben. In seiner jüngsten Massen-E-Mail erweckt Ries deshalb den Eindruck, der Betriebsrat würde sämtliche Einstellungen blockieren. Aber das stimmt nicht!
Das Betriebsverfassungsgesetz zählt in § 99 Absatz 2 einige Gründe auf, aus denen der Betriebsrat die Zustimmung zu Neuanstellungen verweigern kann. Zum Beispiel wenn durch die Einstellung Gesetze oder Betriebsvereinbarungen verletzt werden, oder wenn „die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden“.
In solchen Fällen verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung. In allen anderen – und davon gibt es etliche, z. B. in der IT – erteilt er sie. Im übrigen hat der Arbeitgeber sämtliche geplanten Personalmaßnahmen auch ohne die Zustimmung des Betriebsrats vollzogen. Die von Ries beschworene „Entlastung“ ist faktisch also bereits gegeben.
Eine vernünftige Personalplanung würde helfen
Einige der Bedenken, die der Betriebsrat gegen bestimmte Einstellungen hat, könnte der Arbeitgeber zerstreuen. Er müsste lediglich eine konsistente und durchdachte Personalplanung vorlegen und mit dem Betriebsrat besprechen. Das verweigert Personalleiter Ries aber seit Monaten. Er will sich nach eigener Aussage nicht die Möglichkeit nehmen lassen, die Personalzahl jeweils kurzfristig der Umsatzlage anzupassen.
Das ist Management nach Gutsherrenart und das Gegenteil einer vernünftigen Personalplanung, bei der Kündigungen immer nur das allerletzte Mittel sein dürfen.
Der Betriebsrat schützt Beschäftigte vor Willkür-Maßnahmen
Vor dieser Art von Willkür schützt der Betriebsrat die Beschäftigten. Das ist seine Aufgabe. Und der Blick nach Österreich und in die Schweiz zeigt, wie wichtig dieser Schutz ist. Wenn der Betriebsrat dafür vor Gericht ziehen muss, tut er das: Gerichte sind der Ort, wo im Konfliktfall entschieden wird, wer Recht hat.
Da Personalleiter Ries nun die Befürchtung äußert, der Arbeitgeber könne vor Gericht unterliegen, fürchtet er offensichtlich den unabhängigen Richterspruch über seine Art von Personalpolitik.
So sagt das Pamphlet der Personalleitung am Ende mehr über den Arbeitgeber selbst aus als über den Betriebsrat, gegen den hier Stimmung gemacht werden soll.
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