Freitag, 10. Februar 2017

Reiche können mehr zahlen!


Seit 1998 hat sich die Steuerbelastung der ärmeren Haushalte erhöht, die der Reichen wurde geringer. Denn die rot-grünen und die schwarzroten Koalitionen haben den Spitzensteuersatz gesenkt und indirekte Steuern erhöht.


Immer wieder heißt es, dass die oberen zehn Prozent über die Hälfte der Steuern zahlen. Verschwiegen wird, dass dabei nur die Einkommensteuer gemeint ist. Dass die oberen zehn Prozent durch sie stärker belastet werden, ist aber gerecht: Sie beziehen schließlich über ein Drittel der gesamten Einkommen.

Doch die weniger Begüterten zahlen weit überproportional Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuer und andere indirekte Steuern. Insgesamt trägt das reichste Zehntel nur gut 40 Prozent der Steuern. Rechnet man die Sozialbeiträge mit, ist es sogar nur ein Drittel.

Was bedeutet das für die steuerliche Belastung?

So liegt die Steuerbelastung des oberen Zehntels mit 31 Prozent kaum höher als die des ärmsten. Selbst das reichste Prozent, mit über 10.000 Euro Monatseinkommen pro Person, zahlt nur 40 Prozent Steuern. Und die tatsächliche Belastung ist sogar noch niedriger, da ihre Einkommen und Vermögenszuwächse nur unvollständig erfasst werden.

Was fordert die ver.di?

ver.di fordert mehr Steuergerechtigkeit. Untere und mittlere Einkommensgruppen müssen entlastet werden. Die sehr hohen Einkommen und großen Vermögen können und müssen wieder mehr beitragen. Denn einen armen Staat können sich nur die Reichen leisten.





Quelle: WiPo, ver,di

Samstag, 4. Februar 2017

Mode und Qualität zum besten Preis – nur auf wessen Kosten?


Eine Mitteilung des 

H&M gibt sich in der Öffentlichkeit gerne verantwortungsvoll. Diesbezüglich schreibt H&M auf seiner Homepage: „Alle unsere Lieferanten sollen faire Gehälter zahlen, die die Grundbedürfnisse der Arbeitnehmer decken. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Beschaffungspraktiken von H&M. Eine weitere Komponente ist eine gut ausgebildete Belegschaft, deren Gehälter in Zusammenarbeit mit gewählten Gewerkschafts- oder anderen Arbeitnehmervertretern verhandelt und jährlich geprüft werden.“

Leider entspricht diese verantwortungsvolle und heile Welt, welche H&M seinen Kunden vorgaukelt, nicht dem, was die Näherinnen und Näher in den Zuliefererfabriken in Bangladesch tagtäglich erleben müssen. Dem Gesamtbetriebsrat liegen Informationen vor, dass in diesem Moment in Bangladesch – das Land in welchem H&M den Großteil seiner Ware produzieren lässt – erhebliche Menschenrechtsverletzungen erfolgen.

Ausgangspunkt ist die oben beschriebene „jährliche Überprüfung und Verhandlung der Gehälter in Zusammenarbeit mit Gewerkschafts- und Arbeitnehmervertretern“. Regierung und Unternehmen in Bangladesch arbeiten gemeinsam zusammen, um eine gewerkschaftliche Organisation der Näherinnen und Näher zu verhindern. Aktive Gewerkschafter, welche sich für mehr Gehalt eingesetzt haben, wurden inhaftiert - teilweise sogar unter Folter- und Todesandrohungen. Einigen Gewerkschaftern sowie deren Angehörigen wurden die Konten gesperrt, sodass sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können. 85 Fabriken wurden in Folge von Streiks und Protesten in Ashulia vom Management geschlossen und die Arbeiterinnen und Arbeiter entlassen. In 14 von diesen Fabriken gab es aktive Gewerkschaftsgruppen - auch die örtlichen Gewerkschafter haben ihre Arbeit verloren. Diese entlassenen Kolleginnen und Kollegen versuchten auch in anderen Fabriken Gewerkschaften aufzubauen. In weiteren 10 Fabriken in Ashulia arbeiten ebenfalls Gewerkschaftsmitglieder der ansässigen Gewerkschaft (NGWF). Diese wurden bislang zwar nicht entlassen, jedoch verloren andere Arbeiterinnen in diesen Fabriken ihre Anstellung. Dies bedeutet, dass die NGWF ihre Arbeit in 24 Fabriken faktisch einstellen musste. Von diesen 24 Fabriken produzieren 8 für H&M.

Wir, der H&M Sales Gesamtbetriebsrat fordern H&M dazu auf, unverzüglich Druck auf seine 8 Zulieferer in Ashulia auszuüben. Die Inhaftierungen müssen umgehend rückgängig gemacht werden, Menschenrechtsverletzungen müssen sofort unterbunden werden. Die Fabriken müssen unverzüglich wieder öffnen. Die Gewerkschafter sowie Kolleginnen und Kollegen sind umgehend ohne Gehaltsverluste wieder einzustellen, und den Forderungen nach höheren Löhnen muss nachgegeben werden. H&M muss seiner Verantwortung nachkommen und den leeren Worten auf der H&M Homepage endlich Taten folgen lassen! 

Die Gesamtbetriebsratsmitglieder von H&M haben diese Petition des globalen Gewerkschaftsverbands „IndustriALL“ unterzeichnet.

Montag, 30. Januar 2017

Superwahljahr 2017 und was die Gewerkschaften fordern


Fünf Wahlen stehen 2017 an: Die Bundespräsidentenwahl, drei Landtagswahlen und die Bundestagswahl im September. Der DGB hat seine Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl bereits formuliert. Als Einheitsgewerkschaft ist der DGB parteipolitisch unabhängig, aber nicht neutral.


Im Wahljahr positioniert sich der DGB klar gegen Rechts. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann warnte bereits am 1. Mai 2016 in Stuttgart, dass die soziale Spaltung den Gegnern der Demokratie nütze. „Die Rechtspopulisten behaupten, sie seien die Partei des kleinen Mannes. Aber ihre politischen Programmpunkte bei der Steuer-, Renten- und Sozialpolitik zeigen, dass sie eine Partei der Besserverdiener ist, ohne Konzept, europafeindlich, menschenfeindlich und keine demokratische Alternative“, stellt der DGB-Vorsitzende klar. „Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften agieren als Einheitsgewerkschaften parteipolitisch ungebunden, aber nicht neutral“, betont Hoffmann.

Interessen der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt stellen

Um die Interessen der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt zu stellen, hat der DGB frühzeitig seine umfangreichen Anforderungen an alle Parteien formuliert. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen setzt sich der DGB für eine solidarische und gerechte Flüchtlings- und Migrationspolitik ein. Alle EinwohnerInnen profitieren, wenn Defizite bei Wohnungsbau, Bildung, Gesundheitsversorgung und Infrastruktur behoben werden. Um Integration zum Erfolg zu machen, muss die Politik gleiche Rechte und Pflichten für alle schaffen und die Ankommenden in Ausbildung und Beruf bringen.

Arbeit 4.0 im Sinne der Beschäftigten gestalten

Weitere Forderungen befassen sich mit der sich wandelnden Arbeitswelt. Die Digitalisierung birgt neue Chancen wie Entlastungen bei schwerer körperlicher Arbeit, aber auch steigende Ansprüche an die Beschäftigten. Der DGB fordert die Politik auf, die ArbeitnehmerInnen im Blick zu behalten: Starke Tarifbindung und mehr Mitbestimmung sind unerlässlich, um neue Formen der Arbeit – wie die Plattformarbeit – im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Begriffe wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betrieb müssen neu definiert werden, um den Herausforderungen gerecht zu werden.

Flexibilität nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen

Top-Thema für Betriebsräte und Beschäftigte ist die Arbeitszeit. Mobile Geräte schaffen größere Freiräume und flexiblere Möglichkeiten, seinen Job zu erledigen. Im Idealfall können Beschäftigte dadurch selbstbestimmter verschiedene Lebensphasen gestalten. Die Gewerkschaften wollen die Menschen aber gleichzeitig von entgrenzter und verdichteter Arbeit schützen, zum Beispiel durch ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit. „Wichtig ist, dass Flexibilität nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten geht“, betont der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Offensive für die Mitbestimmung

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften gehen bei der Mitbestimmung in die Offensive – die gesetzlichen Grundlagen müssen an die Entwicklungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden. Hier sind die Parteien gefordert, zu handeln, damit Interessen- und ArbeitnehmervertreterInnen weiterhin die sich wandelnde Arbeitswelt gestalten können. „Wir müssen endlich den mitbestimmungspolitischen Stillstand überwinden“, so Hoffmann. Zentral ist aus Sicht des DGB, dass es Sanktionen gibt, wenn Betriebsratswahlen illegal beeinflusst oder verhindert werden.

Quelle:
www.dgb.de

Donnerstag, 26. Januar 2017

Neue Seminare: Wie lange wollen wir arbeiten? / Lateinamerika: Die Erben des Che Guevara


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute stellen wir Euch die nächsten zwei Seminare aus dem ver.di-Bildungsprogramm für die Mitglieder vor.

Nähere Infos finden sich auch unter www.verdi-bildungsportal.de.

Zur Erinnerung:
ver.di hat für die Mitglieder ein umfangreiches Bildungsprogramm, meist kostenlos und meist mit Fahrtkostenzuschuss.


Wie lange wollen wir arbeiten?
Arbeitszeitwünsche der Beschäftigen 


vom 24.03.2017 bis 26.03.2017 in Beilngries-Paulushofen 
Beginn: Freitag um 18:00 Uhr 
Ende: Sonntag nach dem Mittagessen 
Veranstaltungsnummer: 17/30/371 

Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: € 235,00 
(für ver.di Mitglieder aus Bayern trägt der 
ver.di Landesbezirk die Teilnahmegebühr) 

Die Arbeitgeber drängen auf eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Der demografische Wandel erhöht den Druck auf verbleibende abhängig Beschäftigte. Und zusätzlich steigen die Anforderungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben.

Wie werden sich die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Arbeitszeit verändern? 

Gewerkschaften stellen die Frage: „Wie muss sich die Arbeitszeit verändern, um abhängig Beschäftigten die Vereinbarkeit von Leben und Arbeit zu ermöglichen?“ 

Der Kampf um kürzere Arbeitszeiten ist für uns Gewerkschafter heute noch genauso aktuell wie früher. Er ist wichtig, um eine gerechte Verteilung der Arbeit zu gewährleisten, der Vereinbarkeit von Leben und Arbeit und nicht zuletzt der Muße zu dienen. 

Themen im Seminar sind: 

  • Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten (BRD, EU) zum Einklang von Leben und Arbeit
     
  • Gewerkschaftliche Positionen zum Thema Arbeitszeit
     
  • Historische Entwicklung der Arbeitszeiten
     
  • Arbeitsflexibilität vs. Arbeitszeitverkürzung
     
  • Welchen Einfluss haben Demografischer Wandel und die anstehende Digitalisierung auf die Arbeitszeit?
     
  • Gewerkschaftliche Handlungsmöglichkeiten
     
  • Wie können wir die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben überzeugen und wie können wir als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aktiv werden? 



Lateinamerika: Die Erben des Che Guevara 


vom 31.03.2017 bis 02.04.2017 in Brannenburg 
Beginn: Freitag um 18:00 Uhr 
Ende: Sonntag nach dem Mittagessen 
Veranstaltungsnummer: 17/30/379 

Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: € 235,00 
(für ver.di Mitglieder aus Bayern trägt der 
ver.di Landesbezirk die Teilnahmegebühr) 

Kooperationsseminar des Bildungswerkes der ver.di 
mit dem ver.di Bezirk München und ver.di Bayern. 


Das Wochenendseminar beschäftigt sich mit einem Kernthema der Gewerkschaften: International Denken und Handeln!

In Lateinamerika toben zur Zeit mörderische Klassenkämpfe auf dem Rücken der arbeitenden und arbeitssuchenden Bevölkerung. Tausende von Gewerkschafter_innen sind die Opfer in Kolumbien, Peru, Venezuela und anderswo. 

Unsere internationale Gewerkschaftsorganisation UNI AMERICA und zahlreiche politische und gewerkschaftliche Initiativen stemmen sich dagegen und wollen ein menschenwürdiges Leben in sozialer Gerechtigkeit.

Große lateinamerikanische und europäische Vorbilder sind in den Gewerkschaftszentralen abgebildet: Die französische Revolution, Marx, Simon Bolívar, Che Guevara... Mit unserem Kollegen Orhan Akman und anderen Kennern des Kontinentes werden wir Informationen sammeln, bündeln und Handlungsmöglichkeiten absprechen. 

  1. Zur Geschichte der Freiheitskämpfe in Lateinamerika
     
  2. Che Guevara, Kuba gestern und heute
     
  3. Arbeiterselbstverwaltung in Argentinien
     
  4. Die Kultur der Befreiung (Musik, Literatur, Malerei...)
     
  5. Erfahrungen der Klassen -und Gewerkschaftskämpfe in Peru und Kolumbien 


Unsere Seminarmethoden richten sich nach den Inhalten (Einführungsvorträge, Erfahrungsberichte, Arbeitsgruppen, Musik, Bilder....). Das Seminar versteht sich als einen ersten Schritt (in die richtige 
Richtung). 


Montag, 23. Januar 2017

Weltbild Outlet in Augsburg Lechhausen


In der Meraner Straße in Augsburg gibt es wieder einen Weltbild-Lagerverkauf. Zum Weihnachtsgeschäft ist der großflächige Laden neu eröffnet worden unter dem Label "Outlet".

Das ist einerseits ein gutes Signal. Andererseits zeigt es, wie widersprüchlich die Wege einer Unternehmensführung sein können: Denn gegen den Widerstand des Betriebsrates hat die Weltbild-Führung letzten Sommer durchgesetzt, den bekannten und beliebten "Schnäppchenmarkt" in der Steinernen Furt zu schließen. Angeblich, weil er nach der beabsichtigten Verlagerung der Logistik nicht mehr benötigt werde.





Zum Glück hat man sich mittlerweile anders besonnen und erkannt, dass dieser Verkaufskanal weiterhin wichtig ist. Das hätte man aber auch schon früher erkennen und einsehen können. Man denke nur an die MitarbeiterInnen, die durch die Schließung des alten Schnäppchenmarktes in die Transfergesellschaft wechseln mussten.

Bereits im Sommer des vergangenen Jahres haben wir im Blog über dieses Thema berichtet und darauf hingewiesen, wie sinnvoll der bei Schnäppchenjägern beliebte Verkaufskanal auch künftig sein wird. Denn es gibt stets eine große Nachfrage nach technisch intakten Retouren, Bücher-Mängelexemplaren, Restbeständen und Lagerware.

Darüber hinaus muss ein Unternehmen wie Weltbild gerade am Stammsitz Augsburg Präsenz zeigen und deutlich sichtbar sein. Das sollte die Unternehmensführung in ihren weiteren Planungen nicht aus dem Blick verlieren. Insofern ist das neue Outlet durchaus auch ein positives Signal für die Kunden, die MitarbeiterInnen, das Unternehmen und die Stadt.

In dieser Hinsicht kommt man nicht umhin an einen anderen Unternehmensteil von Weltbild zu denken: Aber was die Verlagerung der Logistik nach Bor anbelangt ... da fehlen einem ohnehin die Worte!


Donnerstag, 19. Januar 2017

Sonntags frei - ein Gewinn für uns alle


Die Zeit in der erfundene Feste einen leichten Vorwand für Sonntagsöffnungen lieferten, geht zu ende. Ver.di und die vor zehn Jahren gegründete "Allianz für den freien Sonntag" fahren einen Erfolg nach dem anderen ein: Deutschlandweit hat es jede Menge Urteile gegen rechtswidrige Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung gegeben - ein Gewinn für die Beschäftigten im Handel.
Darüber hinaus wird mit diesen Entscheidungen die gesellschaftliche Bedeutung des Sonntags als wichtiger Zeitanker hervorgehoben: Als freier Tag , an dem die meisten Menschen ihre Freizeit mit Familie und Freunden oder auch in Vereinen gemeinsam verbringen können.
Ver.di warnt immer wieder davor, dass Ladenöffnungen an Sonntagen das Einfallstor für Sonntagsarbeit in vielen Bereichen sein können - Kitas und andere Betreuungseinrichtungen sind nur ein Beispiel. Gerade deshalb ist es wichtig, noch stärker auch auf kommunaler Ebene gemeinsam für den Sonntagsschutz zu aktiv zu werden.

Arbeitgeber wollen noch mehr Öffnungszeiten

Inzwischen versucht der Unternehmerverband HDI eine Gegenoffensive anzustoßen. Bundesweit fordert er zehn verkaufsoffene Sonntage, ohne dass wie bisher ein besonderer Anlass vorliegen müsste. Für eine generelle Sonntagsöffnung sprechen sich Karstadt-Chef Fanderl und die FDP aus.
"Diese Forderungen sind völlig absurd", so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Auch der Verweis auf den Online-Handel sei fadenscheinig: "Konkurrenzdruck über das Internet lässt sich durch verkaufsoffene Sonntage nicht verhindern. Um im brutalen Verdrängungswettbewerb zu bestehen, sollten die Einzelhandelsunternehmen lieber in Beratung und Service investieren und die Beschäftigten durch vernünftige, existenzsichernde Bezahlung motivieren. Diese Stärken können die Händler jede Woche sechs Tage ausspielen,"

Alle höchstrichterlichen Urteile geben ver.di und den anderen Verbündeten der Sonntagsallianz recht. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht im November 2015 eine bahnbrechende Entscheidung getroffen. Ver.di war in Bayern mit einer Klage gegen eine Sonntagsöffnung in der Gemeinde Eching erfolgreich - Motto: "Der Sonntag gehört den Menschen, nicht dem Kapital".
Auf dieses Urteil bezogen sich letztes Jahr auch die Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, als sie es der Stadtverwaltung von Frankfurt am Main im April und Oktober untersagten, wegen einer Musikmesse bzw. der Buchmesse  die Läden stadtweit öffnen zu lassen.
Auch der Verwaltungsgerichtshof München, sowie das Oberverwaltungsgericht in Münster griffen die Argumentation der Bundesrichter auf und ließen eine Sonntagsöffnung nicht zu. Auch das OVG in Weimar entschied im September 2016, dass bereits durchgeführte Sonntagsöffnungen in Erfurt nicht gesetzeskonform waren und stoppte die  noch geplanten Termine.

Kernpunkte der aktuellen Rechtsprechung:

  • Die Veranstaltung, die den Anlass für die Sonntagsöffnung bietet, muss prägend sein. Sie müsste auch ohne Ladenöffnung mehr Besucher anziehen können, als die alleinige Sonntagsöffnung.
  • Um dies vorab zu ermitteln, muss - falls keine verlässlichen Erfahrungswerte vorliegen - eine Prognose erstellt werden. Die Öffnung selbst darf  lediglich als "Anhängsel" wahrgenommen werden.
  • Darüber hinaus muss ein räumlicher Bezug zwischen Veranstaltung und den geöffneten Geschäften bestehen. Ist eine Veranstaltung stark begrenzt, wie etwa  auf ein Messegelände, dürfen nicht kilometerweit entfernt davon Sonntagsöffnungen stattfinden. 
In fast allen Bundesländern hat ver.di und die Sonntagsallianz die Kommunen auf die Rechtslage hingewiesen, dennoch ist die Praxis rechtswidriger Genehmigungen nicht beendet.

Der Kampf um denn freien Sonntag geht weiter.

Donnerstag, 22. Dezember 2016

Weihnachten 2016 - Ein frohes Fest?!


Ein weiteres Jahr liegt hinter uns und das Weihnachten steht vor der Tür ...
Zum dritten Mal in Folge ist es uns leider unmöglich an dieser Stelle einfach nur ein frohes Fest zu wünschen, da es bei Weltbild noch immer alles andere als geschmeidig läuft.

Während die Kollegen in der Verwaltung unter enormem Stress versuchen das Unternehmen auf Kurs zu halten, werden sich für unsere Logistik Ende März 2017 die Tore endgültig schließen. Eine Aussicht, die den langjährigen Mitarbeitern schwer auf die Seele drückt.

Zwischen Resignation und Hoffnung liegt vielleicht in den besinnlichen Tagen die Chance im Kreise der Lieben oder der Familie für eine gewisse Zeit abzuschalten und abseits des Dramas, in dem wir nun seít drei Jahren arbeiten und leben, Kraft zu schöpfen für den Weg, der noch vor uns liegt, den wir so oder so werden gehen müssen.

Wir wünschen euch an dieser Stelle alles nur erdenklich Gute und die Stärke das Kommende in etwas Positives zu verwandeln. Es heisst nun, entweder weiter durchzuhalten und mit Optimismus an die Zukunft von Weltbild zu glauben oder sich eine neue Zukunft nach Weltbild erfolgreich zu gestalten. Schwer wird mit Sicherheit beides, aber die Zukunft liegt vor uns, und es ligt in unserer Hand sie in etwas Positives zu verwandeln.

Frohe Weihnachten euch Allen.

Montag, 19. Dezember 2016

Rente rauf!



Freitag, 16. Dezember 2016

Karstadt kehrt in die Tarifbindung zurück



Nach mehr als dreieinhalb Jahren Tariflosigkeit ist es ver.di am späten Nachmittag des 2. Dezember 2016 in Frankfurt am Main gelungen, nach 20-stündigen Tarifverhandlungen ein Ergebnis in Form eines Eckpunktepapiers für die Beschäftigten von Karstadt Warenhaus zu vereinbaren. Der endgültige Text des Tarifvertrags wird in den nächsten Wochen ausformuliert.

Die wesentlichen Punkte der Einigung sind:

 

Eine Standort- und Beschäftigungsgarantie für alle 78 Filialen bis Frühjahr 2021 und damit für mehr als 15.000 Beschäftigte; sofortige Rückkehr in die Tarifbindung durch Abschluss eines Anerkennungstarifvertrags für sämtliche Tarifverträge und schrittweise Tarifsteigerungen für die Laufzeit des Tarifvertrags mit dem Ziel der vollständigen Flächenankopplung im Jahr 2021; Modalitäten für die Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld; sowie eine ver.di-Vorteilsregelung in Form eines erhöhten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes.

„Es ist gut, dass die Tarifbindung wieder hergestellt wird. Es ist wichtig, dass Karstadt jetzt aktiv die Zukunft des Warenhauses gestaltet. Dafür braucht es auf jeden Fall die notwendigen Investitionen und ausreichend Personal auf der Fläche“, sagte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

„Nach langen Jahren der Verhandlung ist es endlich gelungen, die Arbeitsplatzsicherheit für die Beschäftigten bei Karstadt, darunter vor allem Frauen, für die nächsten fünf Jahre abzusichern. Nach Jahren der Ungewissheit kann das als großer Erfolg gewertet werden“, sagte ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Schiederig.

Karstadt-Beschäftigte bekommen die Tarifbindung zurück.

(Quelle: verdi.de)

Montag, 12. Dezember 2016

Gefährdungsbeurteilung: Arbeit bei Weltbild macht Mitarbeiter krank


Am Donnerstag informierte der WELTBILD-Betriebsrat die Belegschaft über die Ergebnisse der psychischen Gefährdungsbeurteilung. „Die Ergebnisse sind alarmierend“, erklärte der stellvertretende BR-Vorsitzende Timm Boßmann auf der Betriebsversammlung.

Seit einigen Jahren schreibt der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen für alle Arbeitsplätze vor. Der Betriebsrat von WELTBILD hat diese Untersuchung immer wieder eingefordert, stieß beim Arbeitgeber aber lange auf taube Ohren. Erst als die Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung für die Betriebsvereinbarungen über die Umzüge der Verwaltung gemacht wurde, konnte die Interessenvertretung sich durchsetzen.

„Not und Elend“

Die entsprechende Befragung durch ein unabhängiges arbeitswissenschaftliches Institut fand Ende Oktober statt. Niemand hatte nach den Turbulenzen durch die Insolvenz ein berauschendes Ergebnis erwartet. Tatsächlich aber sind die psychischen Belastungen noch weit höher als erwartet. Boßmann: „In manchen Abteilungen haben wir Not, in anderen Elend, in einigen Not und Elend.“

Katastrophal sind insbesondere die Ergebnisse zum Organisationsklima. Hier attestieren die Arbeitswissenschaftler durchgängig „eine „sehr erhebliche Belastung“, das ist die höchste Gefährdungsstufe auf der Skala.


Ebenfalls unzumutbar sind die Stressoren, denen die MitarbeiterInnen bei WELTBILD täglich ausgesetzt sind. Auch hier wieder mehrfach der Ausschlag auf eine „sehr erhebliche Belastung“


Insgesamt ergibt sich ein dramatisches Bild.


Die wenigen grünen Punkte stellte Timm Boßmann, der die Ergebnisse zusammen mit Betriebsrätin Manuela Natterer präsentierte, positiv heraus: „Wir sehen, dass viele MitarbeiterInnen ihre Tätigkeit grundsätzlich gern machen und sich gegenseitig ein hohes Maß an kollegialer Unterstützung geben.“

Nichtsdestotrotz bestehe dringender Handlungsbedarf. Das zeige auch ein Blick auf die körperlichen Beschwerden, die bereits jetzt bei vielen KollegInnen aufgrund der psychischen Belastung manifestieren:


„Es kann nicht sein, dass fast ein Drittel der Beschäftigten nicht mehr richtig schlafen kann“, betonte Boßmann die Dramatik der Situation bei WELTBILD. Der Betriebsrat ist deshalb direkt nach der Präsentation der Ergebnisse auf die Geschäftsführung zugegangen, um dringend notwendige Maßnahmen zu besprechen. Ein zunächst zugesagter Termin wurde unter einem Vorwand wieder abgesagt. Erst am Mittwoch fand die Geschäftsführung Zeit für das wichtige Thema; konkrete Zusagen mochte sie aber nicht machen. „Wir fürchten, dass der Arbeitgeber hier auf Zeit spielt und dringend notwendige Maßnahmen nicht angehen will“, berichtete Boßmann.

Das kann auch Betriebsratsvorsitzender Peter Fitz nicht nachvollziehen. Er verwies auf einen kürzlich erschienenen Artikel in der Augsburger Allgemeinen: „Jeder Euro, den der Arbeitgeber für die Gesundheit der MitarbeiterInnen ausgibt, kommt dreifach zurück.“ Es würde sich also auch finanziell lohnen, wenn der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkäme. Der Betriebsrat hat dazu eine Anzahl konkreter Vorschläge und Maßnahmen entwickelt.

Betriebsrat hat konkrete Forderungen

  1. Ziele und Zeitplan festlegen: Welche Veränderungen wollen wir in welchem Zeitraum erreichen? Klares Commitment der Geschäftsführung, die Arbeitsbedingungen bei Weltbild nachhaltig zu verbessern 
  2. Workshops in allen acht Bereichen unter der Leitung von Fachleuten nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Teilnehmen sollen im ersten Schritt ausschließlich MitarbeiterInnen ohne die Führungskräfte. Ein Angebot und Terminvorschläge für Januar des mit der Umfrage betrauten Instituts liegen dem BR vor.  
  3. Aktives Change-Management: Workshops mit Führungskräften – welchen aktiven Beitrag können diese zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen leisten? 
  4. Etat einstellen: Was ist das Unternehmen bereit und in der Lage für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen finanziell aufzuwenden? 
  5. Betriebsvereinbarung: Wann werden Befragungen wiederholt, um festzustellen, ob die Maßnahmen wirksam waren 
  6. Mängellisten aus den Begehungs-Protokollen jetzt zügig abarbeiten 

Der Betriebsrat wird weiter versuchen, mit der Geschäftsführung ernsthafte Maßnahmen zu vereinbaren. „Wir sind gesprächsbereit und wollen verhandeln“, kündigte Boßmann an. „Gleichzeitig prüfen wir sorgfältig, welche Möglichkeiten das Arbeitsschutzgesetz noch bietet. Wenn es sein muss, bitten wir auch das Gewerbeaufsichtsamt um Unterstützung.“

Wir lassen Sie nicht allein! Klicken Sie auf das Logo.