Samstag, 29. Oktober 2011

DGB-Umfrage zum Thema Rente


Die Bundesregierung will den Beitrag zur Rentenversicherung senken, weil die Rentenkassen zurzeit gut gefüllt sind. Sinkt der Beitrag (derzeit: 19,9 Prozent) um 0,5 Prozentpunkte, werden Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener um ca. 6 Euro im Monat entlastet. 

Stattdessen könnte die Regierung das Geld auch dazu nutzen, Altersarmut zu bekämpfen, die Rente mit 67 abzuschaffen und so Rentenkürzungen für viele Beschäftigte zu verhindern (Hintergrund: Nur die Wenigsten können mit 67 arbeiten. Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent rechnen).

Was ist Ihre Meinung? Abstimmen unter www.ichwillrente.net

Die Umfrage läuft noch bis zum 18. November 2011.

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Weltbild prüft rechtliche Schritte gegen Pornojäger

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Die katholische Presse und Die Welt vom Springer-Verlag – mit dem Weltbild pikanterweise seit Jahren eng kooperiert – haben in den letzten Tagen eine regelrechte Pornokampagne gegen das katholische Verlagshaus geführt. Nachdem die Geschäftsführung von den kirchlichen Gesellschaftern öffentlich gemaßregelt wurde, reagiert das Unternehmen mit einer Presseerklärung. Offenbar ist man in der Chefetage ernsthaft sauer: Gegen die Porno-"Verleumder" will man jetzt sogar mit rechtlichen Mitteln vorgehen. Wir dokumentieren die Pressemitteilung im Wortlaut:
"In den letzten Tagen wurde in einer Reihe von Medien in zumeist polemischer Weise das Internet-Sortiment der Verlagsgruppe Weltbild angegriffen. Zugespitzt wurde behauptet, Weltbild verkaufe Pornografie – was insbesondere damit begründet wurde, dass zum Suchbegriff „Erotik“ ca. 2.500 Produkte angezeigt wurden, - und würde damit „Millionengewinne“ machen.

Festzustellen ist: „Pornografie“ ist rechtlich ein eindeutig definierter Begriff. Weltbild bietet in seinem Sortiment keine Pornografie an und hat dies auch noch nie getan. Weder Weltbild noch seine Gesellschafter „verdienen mit Pornografie Millionen“.

Der Umsatzanteil der kritisierten Artikel ist minimal. Bücher, die über das Stichwort „Erotik“ im Internet zu finden waren, erzielten im aufgelaufenen Kalenderjahr 2011 einen Anteil von weniger als 0,017% des Gesamtumsatzes der Verlagsgruppe Weltbild. Schlagzeilen wie „Katholische Kirche macht mit Pornos ein Vermögen“ sind vor diesem Hintergrund schlichtweg unwahr und diffamierend. Das Unternehmen prüft rechtliche Schritte gegen die Verleumder.

Wie jeder andere Buchhändler nimmt Weltbild eine aktive Zusammenstellung seines Angebotes vor. Bei Weltbild sind dies der Katalog, die Filialen und der redaktionell gestaltbare Teil des Internetshops. Dort finden sich die angesprochenen Titel nicht.

Das von Weltbild aktiv zusammengestellte Angebot wird im Internet um das lieferbare Großhandelsangebot des deutschen Buchhandels ergänzt. In diesem Grundsortiment des deutschen Buchhandels finden sich auch Bücher erotischen Inhalts. Sie werden durch die Großhandlungen KNV/Stuttgart und LIBRI/Hamburg vorrätig gehalten und sind damit über jede Buchhandlung beziehbar. Über eine gezielte Suche sind sie auch überall im Internet zu finden.

Grundsätzlich ist festzuhalten: Eine Zensur findet nicht statt, Weltbild geht vom mündigen Bürger aus. Darüber hinaus versuchen wir, unserer Verantwortung gerecht zu werden. Holocaust-Leugner, Kriegsverherrlichung, Gewaltverherrlichung, Sex – da setzt Weltbild seine Grenzen, genauso bei polemischen Büchern über seine Gesellschafter, die Diözesen. In den genannten Extrem-Fällen behält sich das Unternehmen vor, diese Bücher aus dem Angebot zu nehmen. Zweifelhafte Bücher werden nur mit Basisangaben gelistet. Angesichts von 775.000 lieferbaren Titeln und jährlich 100.000 Neuerscheinungen ist eine solche Prüfung nie abschließend zu gestalten."
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Freitag, 21. Oktober 2011

"Deutsche Bischöfe weiter aktiv im Pornogeschäft"


Unter dieser Überschrift prangerte die Website "Katholisches Magazin für Kirche und Kultur" das Internetangebot von weltbild.de an. Der Artikel vom Montag gipfelte in der Feststellung "Mit ca. 2.500 Artikeln ist Weltbild einer der größten Pornohändler im Netz, der noch dazu ohne Altersprüfung pornographische Artikel ausliefert."

Nachdem die Meldung auch durch die Branchenpresse im Netz weitergereicht worden war, kündigte das Erzbistum München und Freising Konsequenzen an: "Wir nehmen das nicht einfach hin. Wir werden unsere Position der Geschäftsführung über Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung deutlich machen.", sagte der Sprecher des Erzbistums München gegenüber kath.net.

Das sorgte offenbar für ordentlich Dampf auf der gestrigen Aufsichtsratssitzung. Im Anschluss daran erklärte der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Klaus Donaubauer: 
„Die Verlagsgruppe Weltbild ist das größte Buchhandelsunternehmen Deutschlands und steht deshalb in einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung. Ihr Sortiment erfährt eine ständige Prüfung hinsichtlich der Wertbindungen der kirchlichen Gesellschafter. In diesem Sinn befaßt sich der Aufsichtsrat auch regelmäßig mit dem Angebot der elektronischen Vertriebswege. Die Geschäftsführung wurde angehalten, ihrer Verantwortung in diesem Bereich konsequent zu entsprechen.“
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Mittwoch, 12. Oktober 2011

Weitere Entlassungen bei Plus, Wohlthat und Hugendubel?



Unser aller Oberboss gibt gerade Interviews auf der Buchmesse:

Weltbild-Chef erwartet Bereinigung im deutschen Buchhandel

Wie ist sein Standard-Spruch, wenn's ans Eingemachte geht? "Das wird vergnügungsfrei!"

Höchste Zeit, sich zu organisieren…

Freitag, 30. September 2011

"Wege aus der Leiharbeit" - Fachgespräch



Am Dienstag, 18.Oktober 2011, 18.30 UhrAugsburg, Pfarrsaal St. Ulrich, Ulrichsplatz 16

Sie sind herzlich eingeladen zum Fachgespräch über die Zukunft der Leiharbeit, die wir sehr kritisch sehen, mit folgenden kompetenten Gesprächspartnern:

Dolores Sailer, Betriebsrätin WELTBILD
Claus Hartmann, AK „Menschen in Zeitarbeit“
Präses Erwin Helmer, KAB + Betriebsseelsorge
Inge Christl, Betriebsrätin Fa. SCHLECKER
Gerald Brückner, stv. BR-Vorsitzender, Fujitsu-Siemens
Karl Bauer, IG Bauen-Agrar-Umwelt

Moderation: Hans Gilg, Betriebsseelsorger

Wir freuen uns über Ihr Interesse !

Mittwoch, 31. August 2011

Arbeitsrecht: Kündigung wegen Krankheit?



Fällt ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung langfristig oder häufiger aus, stellt sich für ihn die Frage, ob er die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses befürchten muss.

Kann der Arbeitgeber während einer Krankheit des Arbeitnehmers kündigen?
Es besteht die weit verbreitete Meinung, dass während einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf. Im Gegensatz zu anderslautenden Regelungen in einigen EU-Staaten ist jedoch in Deutschland eine Kündigung während einer Krankheit möglich, sofern nicht gegen das allgemeine Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder gegen besondere kündigungsschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. für Schwangere, Eltern in Elternzeit oder Betriebsratsmitglieder) verstoßen wird.

Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
Das Kündigungsschutzgesetz ist anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat und dort in der Regel mehr als zehn Personen in Vollzeit beschäftigt sind. Danach ist eine Kündigung nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässig.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit nach dem Kündigungsschutzgesetz zulässig?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist ein Unterfall einer personenbedingten Kündigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deren Zulässigkeit in drei Stufen zu prüfen.

1. Stufe: „Negative Gesundheitsprognose“
Im Rahmen einer ersten Stufe ist abzuklären, ob zum Zeitpunkt der Kündigung die Prognose getroffen werden kann, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen in dem bisherigen Umfang zu rechnen ist (sog. "negative Gesundheitsprognose").

2. Stufe: „Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen“
Aufgrund der negativen Gesundheitsprognose muss die Besorgnis bestehen, dass die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen werden.
3. Stufe: „Interessenabwägung“

Schließlich ist zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen dem Arbeitgeber nach einer Abwägung mit den Interessen des Arbeitnehmers zumutbar sind.

Wann besteht eine negative Gesundheitsprognose?
Bei häufigen Kurzerkrankungen bieten die Krankheitszeiten in den vergangenen zwei Jahren ein Indiz für weitere Fehlzeiten in der Zukunft. Stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber in den letzen 24 Monaten vor der Kündigung pro Jahr mehr als sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten musste, kann daraus geschlossen werden, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft in einem ähnlichen zeitlichen Umfang fehlen wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Fehlzeiten in diese Berechnung mit einbezogen werden.

Kann der Arbeitnehmer nämlich nachweisen, dass die einzelnen Erkrankungen unterschiedliche Ursachen haben und zum Beispiel auf einem einmaligen Vorfall (z.B. Unfall, schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten) beruhen oder ausgeheilt sind, werden die daraus resultierenden Fehlzeiten nicht eingerechnet.

Beispiel: Die Sekretärin S hat im Jahr 2010 an 50 Tagen gefehlt. Im Februar 2010 ist sie auf Glatteis ausgerutscht und hat sich einen Arm gebrochen. Deswegen war sie für 30 Tage krank geschrieben. An weiteren zehn Tagen war sie wegen einer Lungenentzündung aufgrund einer verschleppten Erkältung arbeitsunfähig. An drei Tagen fiel sie wegen Übelkeit und Erbrechen aus. Schließlich konnte sie an sieben Tagen aufgrund von Rückenproblemen nicht arbeiten.
Im Jahr 2011 hat sie 48 Tage gefehlt. Davon war sie 10 Tage wegen eines Schleudertraumas krankgeschrieben. Sie hatte auf dem Weg zur Arbeit schuldlos einen Autounfall erlitten. Weitere 10 Tage ist sie wegen einer starken Bronchitis ausgefallen. Weitere 28 Tage war sie aufgrund von Depressionen wegen eines Trauerfalls in der Familie krank. Hiervon hat sie sich aber wieder erholt.

Die zuvor beschriebenen Krankheitszeiten reichen für eine negative Gesundheitsprognose nicht aus, obwohl die Lohnfortzahlungszeiträume von sechs Wochen überschritten worden sind. Die einzelnen Erkrankungen beruhen zum Teil auf einmaligen Vorfällen (Armbruch, Schleudertrauma) oder sind ausgeheilt (z.B. Lungenentzündung, Depression). Diese Zeiten sind nicht mit einzurechnen.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer auf Dauer arbeitsunfähig ist und mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr gerechnet werden kann. In einem solchen Fall ist eine negative Gesundheitsprognose stets möglich.

Dagegen ist die Beurteilung bei einer lang andauernden Erkrankung, bei welcher der Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch nicht feststeht, schwierig. Das Bundesarbeitsgericht hat eine Faustregel aufgestellt, wonach eine negative Gesundheitsprognose angenommen werden kann, wenn innerhalb der nächsten 24 Monate mit einer Genesung nicht zu rechnen ist. In der Praxis ist das allerdings kaum nachweisbar, da sich ein Arzt in der Regel nicht auf einen Zeitraum von 24 Monaten in der Zukunft festlegen wird.

Wann sind die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen erheblich beeinträchtigt?
Betriebliche Interessen sind bei einer Störung des Betriebsablaufs wie zum Beispiel bei einem Stillstand von Maschinen, bei der Überlastung der Belegschaft, bei einem Abzug von Personal aus anderen Bereichen, bei ständiger Einarbeitung von Aushilfskräften etc. beeinträchtigt. Eine wirtschaftliche Beeinträchtigung kann insbesondere bei erheblichen Lohnfortzahlungskosten oder bei einem Umsatzrückgang vorliegen. Rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist, ob die im Zusammenhang mit einer krankheitsbedingten Kündigung zu erwartenden Kosten für die Abgeltung von Urlaubsansprüchen darunter fallen.

Was ist bei einer Interessenabwägung zu berücksichtigen?
Die Kündigung darf immer nur das letzte Mittel darstellen. Der Arbeitgeber muss deshalb erst mildere Mittel prüfen. Kann der Arbeitnehmer z.B. auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden, ist eine Kündigung in der Regel nicht angemessen. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann auch die fehlende oder nicht ordnungsgemäße Durchführung eine betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements („BEM“) dazu führen, dass eine Kündigung unverhältnismäßig ist.

Zugunsten des Arbeitnehmers sind bei der Interessenabwägung insbesondere sein Alter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Krankheitsursachen, der Familienstand, eine etwaige Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten zu berücksichtigen.

Bei einer dauernden Arbeitsunfähigkeit kann die Arbeitsleistung in Zukunft nicht mehr erbracht werden. Eine Interessenabwägung fällt dann in der Regel zugunsten des Arbeitgebers aus. In solchen Fällen sind krankheitsbedingte Kündigungen zumeist gerechtfertigt.

Was kann der Arbeitnehmer gegen die Kündigung unternehmen?
Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, sollte sich der Arbeitnehmer Rat bei seiner Gewerkschaft oder bei einem Anwalt einholen. Gegen die Kündigung kann er sich innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht wehren.

Wenn Sie Fragen oder Befürchtungen in diesem Zusammenhang haben sollten, wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat oder die Schwerbehinderten-Vertretung. Gewerkschaftsmitglieder können außerdem die Rechtsvertretung durch ver.di nutzen.

Montag, 29. August 2011

BR fordert Betriebsvereinbarung Leiharbeit: Jetzt Nägel mit Köpfen machen!



Übernahmen sind schön und gut, aber sporadische Aktionen sind nicht ausreichend. Das Ziel des Betriebsrats ist eine ordentliche Betriebsvereinbarung zur Leiharbeit. Der Ausschuss "Leiharbeit" hat der Geschäftsleitung einen Entwurf vorgelegt. Jetzt wird verhandelt.

Hier einige zentrale Punkte, die in der Betriebsvereinbarung geregelt werden sollen: Festgelegt soll z. B. werden, wieviel Leiharbeiter maximal bei Weltbild eingesetzt werden dürfen. Leiharbeit soll wieder zu dem werden, wofür es ursprünglich gedacht war: Zum Einsatz bei unvorhersehbaren Spitzen und als Ersatz für Langzeitkranke. Und das in einem planbaren Rahmen.

Es gibt genügend andere Möglichkeiten, Arbeiter flexibel einzusetzen, wie etwa Aushilfen oder Ferienjobs. Schließlich haben vor 15 bis 20 Jahren die Aushilfen tatkräftig mitgeholfen, die Firma zu dem zu machen, was sie heute ist.

Gute Arbeit muss auch entsprechend bezahlt werden. Und Übernahmen sollen fest geregelt werden.
Gerade im Hinblick auf Amazon in Graben brauchen wir für das nächste, anstehende Weihnachtsgeschäft wieder genügend Personal. Aber keine unterbezahlten Leiharbeiter, schließlich ist Weihnachten planbar – damit jeder Kunde am 24. Dezember sein Päckchen hat.

Freitag, 26. August 2011

DGB: "Der Staat subventioniert Lohndumping."


Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Nach einer Sonderauswertung von Daten der BA (Bundesanstalt für Arbeit) kommt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu dem Schluss, dass im Arbeitsamtsbezirk Augsburg Leiharbeitskräfte in Vollzeit Ende 2009 im Schnitt 40%  weniger verdient haben als andere Vollzeitbeschäftige.

Für Helmut Jung, Regionsvorsitzender des DGB (Augsburg), ist Leiharbeit – unabhängig vom Qualifikationsniveau – ein ausgeprägter Niedriglohnsektor, »bei dem der Staat Lohndumping und nicht Existenz sicherndes Arbeitseinkommen oftmals über Hartz IV oder andere Sozialleistungen wie Wohngeld (indirekt) subventionieren muss«. 

In keiner anderen Branche sei das Armutsrisiko trotz Erwerbstätigkeit so groß wie in der Leiharbeit, so Jung. Er sieht die Neuordnung der Leiharbeit mit den Hartz-Gesetzen als »gründlich gescheitert« an. Nach Auffassung des DGB sei diese Situation auch nicht mit einer EU-Richtlinie vereinbar, die bis zum Jahresende in deutsches Recht umgesetzt werden müsse, so Jung. 

Die Richtlinie verlange, dass auch bei einer tariflichen Abweichung der Gesamtschutz der Leiharbeiter gewahrt werden müsse. »Angesichts dieser Daten kann davon in Deutschland jedoch keine Rede sein. Vielmehr wird das unternehmerische Risiko auf die Leiharbeitskräfte, die Sozialkassen und den Steuerzahler verlagert.«

Jung weist darauf hin, dass mittlerweile in 10 EU-Ländern die Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte ohne Ausnahme gelte: »In keinem EU-Land sind die Lohnunterschiede so hoch wie in Deutschland.«

Donnerstag, 25. August 2011

Kirchenvertreter fordert WELTBILD zum Handeln gegen Leiharbeit auf



Hans Gilg ist Pastoralreferent und Mitarbeiter der Katholischen Betriebsseelsorge im Raum Augsburg. Auf der jüngsten Weltbild-Betriebsversammlung hielt er einen Vortrag zum Thema Leiharbeit unter dem Titel "Die einen und die anderen … und wer schützt die anderen?". Hier Auszüge aus seiner engagierten Rede – klare Worte, die nachdenklich stimmen und immer noch nachwirken. 

Die einen arbeiten bei Weltbild, die anderen sagen, dass sie bei Weltbild arbeiten. Der Bekanntenkreis soll nicht wissen, dass sie Leiharbeiter sind. Die einen haben einen festen Arbeitsvertrag, die anderen auch – aber mit „Helmes“ und wie sie alle heißen. 
Die einen sind unter Personalkosten verbucht, die anderen unter Sachkosten oder ähnlichen Bezeichnungen. Die eine arbeitet als Verpackerin am Band, die andere auch – aber zu weniger Lohn. Die einen bekommen einen Mietvertrag, die anderen eine nette Absage – wenn sie sich als Leiharbeiter outen. 
Für die Zukunft planen?Die einen erhalten Kredit bei ihrer Bank, die anderen wieder eine höfliche Absage („Sie müssen schon verstehen, uns sind auch die Hände gebunden, aber wir brauchen natürlich Sicherheiten…“) Die einen können für die Zukunft planen, die anderen überlegen, von was sie gegen Ende des Monats leben sollen.
Die einen hoffen, dass sie einmal eine Rente bekommen, von der sie leben können, die anderen ahnen schon, dass im Alter nicht viel übrig bleibt, um würdig leben zu können. Die einen hoffen auf Leiharbeit als Sprungbrett in die Festanstellung, die anderen haben entmutigt aufgegeben, weil sie aus dieser Mühle seit vielen Jahren nicht mehr herausgekommen sind. 
Es ist gut, dass die einen diese Standards haben: Fester Arbeitsplatz, gerechter Lohn, Sozialleistungen usw. – das alles wurde in unserem Land über viele Jahrzehnte durch Gewerkschaften und mutige Frauen und Männer erkämpft und will den Wert der Arbeit sichtbar machen.
Arbeitsplätze 2., 3. und 4. Klasse
Es ist schlecht, dass wir in unserem Land durch die maßlose und gesetzlich schlecht geregelte Leiharbeit Arbeitsplätze 2., 3. und 4. Klasse geschaffen haben. Die einen haben gottseidank ihre Standards – und wer schützt die anderen?
Der Heilige Precarius Er ist nur ein virtueller Heiliger, den gibt es nicht im Heiligenkalender der Kirche. Aber unsere Kirche sagt auch, dass es neben den offiziellen Heiligen noch viele unbekannte, nicht genannte heilige Frauen und Männer gibt. Gerade für die steht Precarius: • für alle, die die Ungerechtigkeiten prekärer Arbeit aushalten müssen • für die Kolleginnen und Kollegen, die solidarisch mit euch sind, die euch Würde geben • für die Betriebsräte und Gewerkschafter, die Schritt für Schritt Leiharbeit verbessern • für alle verantwortlichen Menschen in den Betrieben und in der Politik, die daran arbeiten, dass Leiharbeit überflüssig wird. 
Gleicher Lohn für gleiche ArbeitIch wünsche mir, dass die Menschen bei Weltbild den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen. Ich wünsche mir, dass Weltbild als kirchliches Unternehmen hierbei mit gutem Beispiel vorangeht.

Wie stehen Sie persönlich zum Thema Leiharbeit? Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Diskussion in diesem Blog und hinterlassen Sie unten einen Kommentar zu diesem Beitrag.

Mittwoch, 24. August 2011

Leiharbeit schafft Unsicherheit: bei allen Beschäftigten


LeiharbeiterInnen sind ständig unter Druck: Angst um den Arbeitsplatz, ungerechte Löhne, miese Arbeitsbedingungen. Aber nicht nur sie leiden. Der massive Einsatz von LeiharbeiterInnen bei WELTBILD verunsichert zunehmend auch die KollegInnen der Stammbelegschaft. Wir haben einige typische Aussagen gesammelt:


Die Angst des Stammmitarbeiters: "Die (Leiharbeiter) arbeiten viel zu schnell; ich werde blöd angemacht, weil ich das nicht mehr schaffe. Ich arbeite hier schon 20 Jahre, meine Knochen machen das nicht mehr mit – und der ist eh nach ein paar Monaten wieder weg."

Die Situation des Leiharbeiters: "Ich versuche, so schnell und gut wie möglich zu arbeiten. Ich brauche den Job; ich will nicht wieder arbeitslos werden. Und ich will ja übernommen werden. Mein Gruppenleiter hat auch schon angedeutet, dass da eine kleine Chance besteht."

Stellungnahme des Betriebsrats: "Bei Weltbild gibt es keinen Akkord. Jeder soll so arbeiten wie er/sie kann. Eine Übernahme-Versprechen ist nur ein Versprechen, mehr nicht. Wieviel Übernahmen es bei Weltbild gab, lesen Sie in dem Artikel nebenan."

Die Frage des Angestellten: "Wir haben zur Zeit wenig Arbeit, das würde grad so für den Stamm ausreichen, um keine Minus-Stunden zu machen. Warum sind noch Leiharbeiter da?"

Die Sorge des Leiharbeiters: "Ich erwarte jeden Tag meine Kündigung von Helmes, weil es  hier grad nicht viel zu tun gibt. Und ob Helmes einen anderen Einsatz für mich hat, ist fraglich."

Der Betriebsrat: "Wir sehen hier ein großes Manko in der Arbeitszeitplanung sowie der Planung des Personaleinsatzes."

Der Stammmitarbeiter: "Mein Kollege ging in Rente. Es kam kein fester Ersatz, obwohl Arbeit da ist. Für den Kollegen wurde ein Leiharbeiter eingesetzt. Wann werde ich ersetzt?"

Der Leiharbeiter: "Ich bin arbeite jetzt wieder mal bei Weltbild. Ich weiß allerdings noch nicht einmal, wie lang diesmal mein Einsatz hier dauert."

Das will der Betriebsrat: "Darum ist es wichtig, mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die u.a. die Ersetzung der Stammbelegschaft durch Leiharbeiter verhindert bzw. die Einsatzdauer der Leiharbeiter regelt."

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