Montag, 28. April 2014

WeltbildPlus: 53 Filialen schließen, 293 MitarbeiterInnen müssen gehen, GBR verhandelt Transferangebot und Abfindungen


Jetzt steht fest, wie es bei WeltbildPlus weitergeht: von bundesweit 220 Filialen werden 53 geschlossen. Von den Schließungen sind 293 MitarbeiterInnen betroffen (von insgesamt ca. 1.300). 179 MitarbeiterInnen, die derzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhalten das Angebot, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. 114 geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Kräfte) erhalten eine Abfindung.

Der Gesamtbetriebsrat (GBR) von WeltbildPlus hat unter dem Vorsitz von Julia Käding (Jokers Lüneburg) engagiert und nachhaltig verhandelt. So ist es den KollegInnen gelungen, die Gesamtzahl der Schließungen nach unten zu korrigieren. Nach den Plänen der Geschäftsführung waren 15 weitere Filialen von der Schließung bedroht, also 68 statt 53 Filialen.

Im Zuge des Interessenausgleichs wurden außerdem zahlreiche Maßnahmen mit der Geschäftsführung vereinbart, welche die verbleibenden Standorte nachhaltig stärken sollen: Zum Beispiel erweiterte Entscheidungskompetenzen auf Filialebene, ein Qualifizierungsprogramm für MitarbeiterInnen sowie eine stärkere Verzahnung mit dem Online-Geschäft in Augsburg. Diese Maßnahmen sollen die Umsätze in den Filialen erhöhen und so die Arbeitsplätze auch langfristig sichern.

Welche Filialen schließen zuerst?

Die ersten 24 Filialen schließen bis zum Juli dieses Jahres. Betroffen sind die WeltbildPlus-Standorte Aachen (Aachen-Arkaden), Bayreuth, Berlin (Alexa), Bochum (Uni-Center), Dinslaken, Dresden (Elbe-Park), Düren, Hanau, Hilden, Ingolstadt, Kulmbach, Lübeck, München (MIRA), Offenbach, Oldenburg (Lange Straße 51), Stuttgart (Cannstatter Carré und Schwaben-Galerie), Ulm, Weiterstadt (Loop 5) und Worms; sowie die Jokers-Filialen in Rostock, Leipzig (Marktgalerie), Mainz und eine der beiden Heidelberger Filialen. Bei den übrigen 29 Läden stehen die genauen Schließungstermine noch nicht fest, die betroffenen MitarbeiterInnen wurden aber bereits informiert.

Transfergesellschaft und Sozial-Auswahl

Im Rahmen des Interessenausgleichs wurden geographische Wirtschaftsräume definiert, innerhalb derer eine Sozial-Auswahl nach festgelegten Kriterien getroffen wird. Dazu zählen unter anderem Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder, Schwerbehinderten-Status etc.. Aufgrund dieser Sozial-Auswahl ist es möglich, dass weniger schutzbedürftige MitarbeiterInnen einer weiter bestehenden Filiale gehen müssen, wenn sich diese im selben Wirtschaftsraum mit einer zu schließenden Filiale befindet und in dieser MitarbeiterInnen mit einer höheren sozialen Punktzahl von Arbeitsplatzverlust bedroht wären.

Den Betroffenen wird in der Regel eine 12-monatige Transfergesellschaft angeboten. Ausnahmen gibt es bei befristeten Arbeitsverträgen und in dem Fall, dass KollegInnen erst sehr kurz bei WeltbildPlus beschäftigt sind.

Während der Teilnahme an der Transfermaßnahme werden 85% des bisherigen pauschalierten Nettolohns ausbezahlt, bzw. 90% bei Netto-Einkommen unter 1.400 Euro, bzw. 1.700 Euro mit unterhaltspflichtigen Kindern im Haushalt. Wer weniger als 1.000 Euro Netto im Monat verdient hat, erhält bis zu 100%.

Abfindungen für 450-Euro-Kräfte

Nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können nach Gesetzeslage nicht an einer Transfermaßnahme teilnehmen. Sie erhalten Abfindungen im Rahmen des Insolvenzrechts. Das heißt, die Abfindung darf insgesamt maximal 2,5 Monatsgehälter betragen. Die genauen Modalitäten der Abfindungen sind noch nicht final verhandelt, wir berichten, wenn der Sozialplan unterzeichnet wurde.

Bewertung

Die verhandelten Maßnahmen zur sozialen Absicherung der Betroffenen sind unter Berücksichtigung der Insolvenz-Situation sehr gut. Der GBR von WeltbildPlus hat zäh und mit Erfolg verhandelt. Die Grundlage für diesen Erfolg bilden die Verhandlungsergebnisse in Augsburg. Hier ist es den MitarbeiterInnen im Schulterschluss mit Betriebsrat und Gewerkschaft gelungen, die Kirche als Gesellschafterin öffentlich in die Pflicht zu nehmen und so einen Standard zu setzen, von dem jetzt auch die betroffenen MitarbeiterInnen in den Filialen profitieren.

Trotzdem reicht das Ergebnis in Summe nicht an den Augsburger Sozialtarifvertrag heran. Grund hierfür ist die fehlende tarifliche Bindung von WeltbildPlus, die eine weitergehende Absicherung mit tarifvertraglichen Werkzeugen unmöglich machte. Einmal mehr zeigt sich damit, von welch existentieller Bedeutung die gewerkschaftliche Bindung gerade in Krisensituationen ist.

Weitere Fragen 

Allen Filialen sind heute ausführliche Mitteilungen des GBR und der Geschäftsleitung per Mail zugestellt worden. Darunter ein 15-seitiger Katalog mit Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir hier im Blog keine Fragen zu den Details der Vereinbarungen beantworten können. Bitte wendet euch an die örtlichen Betriebsrätinnen bzw. den GBR von WeltbildPlus. Diese KollegInnen beraten euch gerne und im Einzelfall sicher kompetenter als es die Blog-Redaktion leisten kann.

Donnerstag, 24. April 2014

Presse spekuliert: Wie geht es weiter bei WeltbildPlus?


Derzeit verhandeln der Gesamtbetriebsrat, die Geschäftsführung und die Insolvenzverwaltung der Filialkette Weltbildplus über ein zukunftssicherndes Sanierungskonzept und die soziale Absicherung der MitarbeiterInnen in den Filialen.

Offizielle Aussagen gibt es von keiner Seite, da noch nichts unterschrieben ist. Trotzdem erschienen heute einige Presseberichte zum Thema:
  
Augsburger Allgemeine

Süddeutsche Zeitung

buchreport

Mittelbayerische Zeitung

Wir berichten hier im Blog, wenn ein verbindliches Ergebnis der Verhandlungen vorliegt. 

Übrigens wird auch über mögliche Investoren weiter spekuliert:

Wer kauft WELTBILD?

Sonntag, 6. April 2014

BR-Wahl am 14. Mai 2014


Laut § 13.2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt.

Deswegen findet die Betriebsratswahl in der Verlagsgruppe Weltbild GmbH am 14. Mai 2014 statt.

Wir brauchen ein starken Betriebsrat, der uns in schweren Zeiten wirkungsvoll vertritt.




Donnerstag, 3. April 2014

Mitarbeiterversammlung Weltbild 2.0 - Weltbild startet neu durch als erfolgreicher Multi-Channel Händler


Am 3.4.2014 fand um 10 Uhr eine Mitarbeiterversammlung im Kuppelsaal statt, in der die Mitarbeiter über die aktuellen Entwicklungen, das Konzept "Weltbild 2.0" und die neue Organisationsstruktur informiert wurden.

"Weltbild startet neu durch als erfolgreicher Multi-Channel Händler" war die Kernbotschaft.

Der Insolvenzverwalter Herr Geiwitz machte den Mitarbeitern von Weltbild ein großes Kompliment für ihren Einsatz.
Wir erfinden das Unternehmen neu und müssen es rentabel machen.
Das ist ein Kraftakt für alle Beteiligten, aber wir sind auf dem richtigen Weg.
Es gibt eine Berechtigung für unser Unternehmen auf dem Markt und so sehen es auch die Investoren.
Der Investorenprozess läuft gut, es gibt verbindliche Angebote und intensive Diskussionen über Konditionen.
Der Gläubigerausschuss steht einstimmig hinter dem Vorgehen.

Anschließend führte Herr Gerlach in die neue Organisationsstruktur ein.
Weltbild hat viele Kunden, viele Lieferungen an Kunden, viele stationäre Verkäufe, viele Produkte und eine hohe Bekanntheit.
Wir stehen also vom Fundament her sehr gut da.
Die Bereiche in denen wir uns verbessern wollen, ist der Fokus auf die Kunden, die Sortimentspolitik, das Marketing und die Senkung der Kosten von Verwaltung, Fulfillment und Logistik.
Er führte im weiteren noch näher aus, wie wir diese Ziele erreichen können und welche Maßnahmen wir in näherer und fernerer Zukunft ergreifen werden, um die Marktposition von Weltbild zu stärken.

Im nächsten Punkt der Tagesordnung stellten die Mitglieder des Projektboards die neue Organisationsstruktur vor, wobei jeder den Bereich erläuterte, für den er zukünftig zuständig ist.

Zusammenfassend war die Aussage der Veranstaltung:
wir haben einen Plan, wir sind bereit, uns dafür einzusetzen, wir haben eine gute Basis, wir werden gebraucht, man glaubt an uns und gemeinsam schaffen wir das !

Sonntag, 23. März 2014

Presseschau 23.3.2014


Die Ereignisse bei Weltbild in den vergangenen Tagen haben natürlich eine Spur durch die Presse gezogen.
Bei einer Pressekonferenz wurde die Presse nach der Betriebsversammlung am 20.3.2014 durch die ver.di-Vertreter von Betriebsrat und Gewerkschaft über die Ergebnisse informiert.

Ausführliche Berichte zu den Geschehnissen:

Buchreport: Der Tag des Rotstifts
Abendzeitung: Bei Weltbild-Verlagsgruppe müssen mehr als 650 Mitarbeiter gehen
Börsenblatt: 580 Mitarbeiter weniger, Investoren ohne eigene Logistik bevorzugt

Augsburger Allgemeine:
Weltbild-Verlag entlässt 600 Mitarbeiter
Jetzt ist es heraus: 656 Stellen bei Weltbild fallen weg
Kündigungen nach Insolvenz: Bitterer Tag für die Weltbild-Familie
Agentur sieht auch Chancen für Weltbild-Mitarbeiter
Der schwarze Tag für Weltbild: Wut statt Tränen

Main-Netz: Harte Schnitte bei Weltbild: Mehr als 650 Menschen verlieren Job
Süddeutsche: Verlage - Kirchen: Bei Weltbild-Verlagsgruppe müssen mehr als 650 Mitarbeiter gehen

Focus:
Bei Weltbild-Verlagsgruppe müssen mehr als 650 Mitarbeiter gehen
Rund 650 Weltbild-Mitarbeiter sollen in Auffanggesellschaft wechseln

Die Kirche ist mit der Berichterstattung etwas spartanischer, ganz im Gegensatz zur vorangegangenen Porno-Verleumdung:
Radio Vatikan: D: Weltbild-Gruppe entlässt über 600 Mitarbeiter

Samstag, 22. März 2014

Was ist jetzt mit den Abfindungen?


Offenbar herrscht große Verunsicherung bezüglich der Abfindungen für diejenigen, die jetzt oder zum Jahresende in die Transfergesellschaft wechseln müssen. Wir versuchen hier einmal Klarheit zu schaffen.

Was sagt der Tarifvertrag wirklich?

Die Abfindungen werden in zwei Teilen ausgezahlt: Diejenigen, die am 1. April in die Transfergesellschaft müssen, erhalten die erste Hälfte ihrer Abfindung zum 1. Juni 2014, die zweite Hälfte, wenn sie die Transfergesellschaft wieder verlassen. Wer Ende des Jahres in die Transfer geht, bekommt die erste Hälfte am 1. Dezember 2014, den Rest bei Verlassen der Transfer.

Nur für den Fall, dass bis zum 1. Juni 2014 kein Investor unterschrieben hat, wird zwischen ver.di und Insolvenzverwaltung ein neuer Auszahlungszeitpunkt für die erste Hälfte vereinbart. Nur wenn auch bis zu diesem neuen Zeitpunkt keine Unterschrift vorliegt, gehen die Gelder zurück in den „Sozialtopf“, über dessen Aufteilung dann zwischen den Tarifparteien neu verhandelt wird.

Warum erfolgt die Auszahlung später?

Wir haben nach einer Lösung gesucht, die zwei Dinge sicherstellt:
1. Das Geld der Kirche kommt komplett den betroffenen Beschäftigten zugute.
2. Für den Fall, dass sich kein Investor findet – also am Ende alle ihre Arbeit verlieren – müssen alle KollegInnen abgesichert werden.

Die KollegInnen, die jetzt an Bord bleiben, und versuchen, den Rest von WELTBILD wieder ans Laufen zu kriegen, brauchen auch Sicherheit für den Fall, dass das wider Erwarten nicht funktioniert. Das Geld der Kirche kann aber nur einmal ausgegeben werden. Das Einfachste wäre gewesen, 15 oder 20 Millionen zurückzulegen für den Notfall. Dann hätte aber niemand Abfindungen bekommen, weil das Geld dafür nicht gereicht hätte. Wenn der Investor dann unterschrieben hätte, wäre der Rest des Geldes an die Kirche zurückgeflossen.

Bei unserem Verfahren liegt das Geld sicher bei einem Treuhänder, der es ausschließlich für die soziale Absicherung von betroffenen MitarbeiterInnen ausgeben darf. Weder der Investor, noch der Insolvenzverwalter oder die Kirche haben Zugriff auf unser Geld.

Nur ein Fallschirm für den Notfall

Das heißt: Wenn WELTBILD wieder läuft, haben diejenigen, die leider nicht mehr dabei sind, eine Transfergesellschaft und zusätzlich Abfindungen. Wenn WELTBILD doch noch untergeht, wird auch für diejenigen, die jetzt noch da sind, eine Transfergesellschaft eingerichtet. Dafür wird das Geld verwendet, dass sonst in die Abfindungen fließen würde.

Aus unserer Sicht ist das gerecht und notwendig und soll denjenigen Sicherheit geben, die in den kommenden Wochen den Karren aus dem Dreck ziehen müssen.

Niemand wird um seine Abfindung betrogen, es geht nur um einen Fallschirm für den Notfall. Wir glauben, dass alle KollegInnen solidarisch denken und auch nicht wollen, dass andere in der Not allein gelassen werden.

Telefonseelsorge und Schuldnerberatung


Über die betrieblichen AnsprechpartnerInnen hinaus finden Sie auch hier Hilfe und Unterstützung:

Telefonseelsorge:


Die TelefonSeelsorge ist ein Gesprächs-, Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Wer sich etwas von der Seele reden will, findet bei der TelefonSeelsorge Menschen, die zuhören, sich einlassen, raten und helfen – und das alles anonym, bundesweit und rund um die Uhr über die gleiche, kostenlose Nummer.


Bundesweite Telefonseelsorge 0800 111 0 111 / 222

Ebenfalls wird einen Beratung per Textnachricht angeboten, in dem Betroffene Ihr Anliegen per Mail an die TelefonSeelsorge schreibt. Die Erstanfrage wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen beantwortet.

Telefonseelsorge im Internet

Ökumenische TelefonSeelsorge Augsburg

Postfach 11 11 40

86036 Augsburg

Tel. 0821/ 34 99 79-0

Fax: 0821/ 34 99 79-1

E-Mail: augsburg@telefonseelsorge.de
Telefonseelsorge Augsburg im Internet

Lebensberatung:


Die Lebensberatung ist für Menschen da, die eine Neuordnung ihres Lebens brauchen. Dabei werden Menschen betreut, die sich in einer akuten Krisensituation befinden und einen starken Leidensdruck verspüren. In einem ersten Gespräch werden notwendige Interventionen, mögliche Problemlösestrategien sowie Bewältigungsmechanismen besprochen.

Ehe-, Familie- und Lebensberatung / Krisenintervention, Diözese Augsburg
Peutingerstr. 14
86152 Augsburg
Telefon: 0821/ 33 33 3

Telefax: 0821/ 33 33-49
E-Mail: efl-augsburg@bistum-augsburg.de

Außenstellen:

• 86551 Aichach, Münchener Str. 19, Tel. 08251/ 87 34 34
• 
86316 Friedberg, Pfarrstr. 1, Tel. 0821/ 60 22 12
• 86368 Gersthofen, Schulstr. 1a, Tel. 0821/ 29 94 61 0

• 86830 Schwabmünchen, Schrannenplatz 3, Tel 08232/ 77 03 5

Weitere Hauptstellen in: Donauwörth, Kempten, Lindau, Neu-Ulm, Schrobenhausen, Weilheim

Lebensberatung des Bistums Augsburg im Internet

Schuldner- und Insolvenzberatung:


Die Schuldnerberatung richtet sich an Menschen, die durch ihre Überschuldungssituation in existentielle Not geraten sind. Im Vordergrund steht die psychische, soziale und wirtschaftliche Stabilisierung der Ratsuchenden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre schwierige Lebenssituation selbständig zu bewältigen. Hierzu gehört Krisenintervention zur Existenzsicherung, präventiver Schuldnerschutz und eine effektive Vernetzung der Hilfsangebote. Ebenfalls unterstützt werden die Menschen, die, bedingt durch Überschuldung, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten müssen.

Schuldnerberatung im Internet

Ansprechpartner Caritas für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg:

Caritasverband für die Stadt
Depotstraße 5
86199 Augsburg
Tel. 08 21 / 5 70 483-6 oder -4 oder -5

E-Mail: schuldnerberatung@caritas-augsburg-stadt.de
Anerkannte Insolvenzberatungsstelle durch die Regierung von Schwaben

Caritas Schuldnerberatung im Internet

Schuldnerberatungsstelle, Diakonie Augsburg

Spenglergäßchen 7a

86152 Augsburg

Tel.: 0821/ 45 019-3250

Fax: 0821/ 45 019-9250 

E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-augsburg.de

Telefonische Beratung:

Montag 9:30 bis 11:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag 9:00 bis 10:30 Uhr
Telefonnummer 0821/ 450 19 - 3251

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

Insolvenzberatung, Diakonie Augsburg

Spenglergäßchen 7a

86152 Augsburg
Tel. 0821/45019-3261

Fax: 0821/45019-9260

E-Mail: insolvenzberatung@diakonie-augsburg.de
Schuldnerberatung der Diakonie Augsburg im Internet

Arbeitslosenzentrum: 


Das Arbeitslosenzentrum berät und informiert zu allen Themen, die im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit oder einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit stehen. Dazu gehören z.B. Beratung zum SGB II (Hartz IV) und SGB III (ALG I) und die Lebens- und Perspektivplanung.


Die Beratung ist vertraulich, unabhängig und kostenfrei.



Arbeitslosenzentrum, Diakonie Augsburg

Spenglergäßchen 7a (Erdgeschoss)

86152 Augsburg

Tel. 0821/45019-3240

Fax: 0821/45019-9240

E-Mail: arbeitslosenzentrum@diakonie-augsburg.de
Arbeitslosenzentrum der Diakonie im Internet

Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen zur Transfergesellschaft


Für den heutigen Samstag haben Betriebsrat und Personalabteilung jeweils eine Telefon-Hotline eingerichtet. Unter diesen Nummern erreichen Sie zwischen 9:00 und 17:00 KollegInnen, die gerne Ihre Fragen beantworten:
Betriebsrat: 0821/ 7004-2020
Personalabteilung: 0821/ 7004-4455
Die wichtigsten Fragen zum Thema Transfergesellschaft beantworten wir hier. Bitte lesen Sie zunächst nach, ob Ihr Anliegen bereits ausreichend behandelt wird.


1. Was ist eine Transfergesellschaft?


Transfergesellschaften sind Unternehmen, die mit Hilfe der im Sozialgesetzbuch III enthaltenen Instrumentarien daran arbeiten, die drohende Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter bei Betriebsschließungen, Umstrukturierungen und Insolvenzen zu verhindern. Sie sind in der Regel vom bisherigen Unternehmen unabhängige Unternehmen.

Sie bieten den Beschäftigten die Möglichkeit, die Zeit und den Raum zur beruflichen Neuorientierung unter weitgehender Wahrung ihrer aktuellen Einkommenssituation. Die Transfergesellschaft unterstützt Sie dabei, eine für Sie geeignete und passende neue Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden.


2. Welche Vorteile habe ich von einer Transfergesellschaft?


Befristetes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis; d.h. Sie werden nicht von heute auf morgen arbeitslos und bewerben sich aus einem Beschäftigungsverhältnis – statt aus der Arbeitslosigkeit – was Ihre Erfolgschancen erhöht.

In vielen Fällen kann Arbeitslosigkeit vollständig vermieden werden, wenn Sie innerhalb der individuellen Laufzeit ein neues Arbeitsverhältnis eingehen.

Die Transfergesellschaft unterstützt und begleitet Sie intensiv bei der Suche nach einer neuen Stelle – von der Stellenrecherche über die konkrete Bewerbung bis hin zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Unternehmenspraktika bei gleichzeitiger Bezahlung Ihrer Bezüge durch die Transfergesellschaft erleichtern Ihnen den Zugang zu Unternehmen und gegebenenfalls einer neuen Arbeitsstelle.

Unabhängig von Ihrem Erfolg auf dem Arbeitsmarkt erhalten Sie während Ihrer individuellen Laufzeit bei der Transfergesellschaft ein Entgelt in Höhe von 85% bzw. 90% des pauschalierten Netto-Monatsentgelts.

Für den Fall, dass Sie sich nach Ablauf der Laufzeit arbeitslos melden müssen, wird Ihr Arbeitslosengeldanspruch weder in der Höhe noch in der Dauer beschränkt. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, welches ohne den Arbeitsausfall und ohne Mehrarbeit erzielt worden wäre.

Bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages können Sie das Beschäftigungsverhältnis mit der Transfergesellschaft jederzeit mit einer Frist von einem Tag beenden.

Sollte Ihre Beschäftigung bei dem neuen Arbeitgeber vorzeitig enden, haben Sie die Möglichkeit, für die restliche individuelle Laufzeit zu den gleichen Konditionen wie bisher zur Transfergesellschaft zurückzukehren.

Für Ruhenszeiten bzw. bei vorzeitiger Beendigung des Transfer-Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsaufnahme in einem anderen Unternehmen erhalten Sie für jeden vollen Monat eine zusätzliche Abfindung in Höhe von 30% ihres Bruttotransferentgelts


3. Was beinhaltet der Arbeitsvertrag mit der Transfergesellschaft?


Ihr Arbeitsvertrag ist als dreiseitiger Vertrag zwischen Ihnen, Ihrem Arbeitgeber (Insolvenzverwalter) und der Transfergesellschaft als Vertragsparteien ausgestaltet und beinhaltet insbesondere
• eine Befristung von 12 Monaten
• die Kündigungsfrist von einem Tag, 
• den gesetzlichen jährlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen (vom 01.04.-31.12.2014 sind das dann noch 15 Tage) bzw. 25 Tagen (vom 01.04.-31.12.2014 sind das dann noch 19 Tage) für schwerbehinderte Arbeitnehmer, deren GdB mindestens 50% ist.
• eine Aufzahlung auf das Transferkurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber auf 85% bzw. 90% Ihres pauschalierten Nettos, sowie
• die Möglichkeit der Rückkehr in die Transfergesellschaft bei Vertragsruhendstellung für den Fall, dass das neue Arbeitsverhältnis vor Beendigung Ihrer individuellen Befristungsabrede bei der Transfergesellschaft beendet wird (ob vom Arbeitgeber oder von Ihnen).
• eine Zusatzabfindung in Höhe von 30% Ihres Transfer-Bruttoentgelts für jeden vollen Monat, den Sie vorzeitig Ihr Vertragsverhältnis mit der Transfergesellschaft beenden bzw. ruhend stellen (sog. Sprinterprämie).

4. Besteht eine tägliche Anwesenheitspflicht bei der Transfergesellschaft?


Das Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft basiert auf Kurzarbeit Null, d.h. bei der Transfergesellschaft arbeiten Sie nicht. Es besteht eine Anwesenheitspflicht dann, wenn ein individuelles Bewerbergespräch oder ein Beratungstermin etc. vereinbart wurde, oder wenn Sie zu einer Gruppenveranstaltung eingeladen wurden. Grundsätzlich müssen Mitarbeiter in der Transfergesellschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auf Jobangebote kurzfristig reagieren.


5. Höhe und / oder Dauer meines Anspruchs auf Arbeitslosengeld?


Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Beendigung der Transfergesellschaft bleibt in voller Höhe und Dauer erhalten. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, welches Sie ohne die Kurzarbeit oder Mehrarbeit erzielt hätten, also Ihre bisherigen beitragspflichtigen Bruttobezüge bei Weltbild – allerdings OHNE Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Diese Jahressonderzahlungen wurden allein von den Gewerkschaften erkämpft. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, darum werden sie beim Arbeitslosengeld nicht angerechnet.

6. Wie werde ich krankenversichert?


Sie können weiterhin bei Ihrer Krankenkasse bleiben, sofern Sie bisher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine Meldung, dass Sie nicht mehr bei Ihrem alten Arbeitgeber gemeldet sind. Ab Ihrem Eintritt in die Transfergesellschaft werden Sie bei dieser gesetzlichen Krankenkasse neu angemeldet. Das ist ein üblicher Vorgang bei jedem Arbeitgeberwechsel.

Für alle Beschäftigte, die Transferkurzarbeitergeld beziehen und die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sofern Sie bisher Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dann nennen Sie der Transfergesellschaft bitte eine gesetzlich anerkannte Krankenkasse Ihrer Wahl, damit Sie ab Ihrem Einritt in die Transfergesellschaft dort angemeldet werden können. Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung besprechen.


7. Was passiert im Krankheitsfall?


Sollten Sie in den ersten vier Wochen der Vertragslaufzeit mit der Transfergesellschaft erkranken, wird von der jeweils zuständigen Krankenkasse bis zum 28. Tag der Erkrankung Krankengeld in Höhe von derzeit 70% des regelmäßigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90% des regelmäßigen Nettoentgelts geleistet. Bemessungsgrundlage ist Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt beim Ihrem bisherigen Arbeitgeber.

Bei einer Erkrankung nach den ersten vier Wochen seit Vertragsbeginn wird von der Transfergesellschaft das vertraglich vereinbarte Entgelt in Höhe von 60 bzw. 67 % Kurzarbeitergeld plus ggf. Aufzahlung auf 80% des pauschalierten Nettoentgelts gezahlt.

Bei einer Erkrankung, die länger als 6 Wochen dauert, erhalten Sie ab Woche 7 Krankengeld.

Bitte denken Sie daran, sich unverzüglich telefonisch krank zu melden und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Werktagen einzureichen.


8. Was passiert mit meinen vermögenswirksamen Leistungen?


Verträge über vermögenswirksame Leistungen werden nicht weitergeführt, da diese im Sozialplan nicht vorgesehen sind.

Direktversicherungen und andere BAV-Verträge können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld leider nicht weitergeführt werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind an dieser Stelle sehr eindeutig. Betriebliche Altersvorsorge ist eine Entgeltumwandlung, Kurzarbeitergeld ist aber kein Entgelt, sondern eine Lohnersatzleistung. Sie können aber mit Ihrem Anbieter sprechen und den Vertrag eventuell für die Zeit, in der Sie in der Transfergesellschaft sind, ruhen lassen.


9. Nebenbeschäftigung? Anzeigepflicht? Anrechnung?


Eine Nebenbeschäftigung – unabhängig davon, ob sie bereits vor dem Eintritt in die Transfergesellschaft bestand - muss angezeigt werden.

Eine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld erfolgt nur dann nicht, wenn die Nebentätigkeit (geringfügige Beschäftigung, selbständige Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger) bereits vor Eintritt in die Transfergesellschaft aufgenommen wurde und das Gesamtvolumen der Arbeitszeit sich im Rahmen des Üblichen und gesetzlich Zulässigen bewegt. Sie darf zeitlich nicht ausgeweitet werden.

Anders ist es bei der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung nach dem Eintritt in die Transfergesellschaft und auch bei einer Ausweitung der bestehenden Nebenbeschäftigung. In diesen Fällen erfolgt eine Anrechnung des hier erzielten Einkommens auf das monatliche Transferkurzarbeitergeld (Reduktion).


10. Was muss ich unbedingt beachten?


Die Arbeitsuchend-Meldung erfolgt über das von der Transfergesellschaft mit Ihnen ausgefüllte Profiling für die Agentur für Arbeit! Bei Ihrem Erstgespräch in der Arbeitsagentur, zu dem Sie eingeladen werden, wird die persönliche Arbeitsuchend-Meldung nachgeholt.

Im Falle einer neuen Arbeitsaufnahme oder der Existenzgründung informieren Sie die Transfergesellschaft bitte umgehend schriftlich.

Dazu benutzen Sie bitte das Formular „Ruhendstellung“, das Sie im Bewerberbüro der Transfergesellschaft erhalten.

Im Krankheitsfalle informieren Sie die Transfergesellschaft bitte unverzüglich und senden Sie – unabhängig davon, ob Sie in diesem Zeitraum Terminvereinbarungen getroffen haben oder nicht – spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Transfer-Zentrale in München.

Urlaubsanträge sind spätestens eine Woche vor der gewünschten Urlaubszeit zu stellen. Urlaubsansprüche aus dem Folgejahr können nicht ins laufende Jahr vorgezogen werden – das ist gesetzlich nicht möglich. Schicken Sie Ihren Urlaubsantrag bitte an die Zentrale oder geben Sie ihn im Büro ab. Das Formular für Urlaubsanträge erhalten Sie im Jobcenter.

Sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, dann legen Sie diesen bitte Ihrer Beraterin/Ihrem Berater vor oder senden Sie eine Kopie an die Zentrale.


Donnerstag, 20. März 2014

Weltbild Betriebsversammlung


Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz verkündet harte Einschnitte für die Belegschaft


Jetzt ist es raus! Seit Wochen warten die Weltbild-MitarbeiterInnen auf Informationen, wie es bei Weltbild weitergeht. Die Anspannung war überall in den Hallen und Büros spürbar.
Was jetzt von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz erstmals genannt wurde, war die konkrete Zahl der geplanten Entlassungen:

650 Mitarbeiter aus allen Bereichen des Unternehmens verlieren ihren Job!

Aber es gibt auch positive Nachrichten. Der Betriebsratsvorsitzende Peter Fitz, gibt als erster Redner bekannt, dass in den langen Verhandlungen wichtige Ziele erreicht worden seien:

Es wird keine Abwicklung des Unternehmens geben.

Man hat erreicht, dass Weltbild weiterhin als Gesamtkonzern verkauft werden soll, weder in Filetstücken verscherbelt, noch in einzelne "Module" aufgespalten wird. Durch viel Engagement, öffentliche Aktionen und harte Verhandlungen konnten Betriebsrat und ver.di durchsetzen, dass dieser Punkt bei der Investorensuche weiterhin oben auf der Agenda steht.



Hunderte Weltbild-Beschäftigte auf dem Weg zur Betriebsversammlung


Arndt Geiwitz bestätigte daraufhin, dass das Bestreben nach wie vor sei, einen Käufer zu finden mit einem nachhaltigen Interesse am Fortbestehen des Unternehmens. Mit einer handvoll Interessenten werde diese Perspektive zunehmend konkretisiert und bis Anfang Mai werde er den Namen des voraussichtlichen Käufers bekanntgeben können.

Die anstehenden 650 Entlassungen machten nach derzeitigem Stand etwa 30% der Belegschaft aus.
Dieser harte Schnitt, so Geiwitz, sei eine notwendige Restrukturierung des Unternehmens, die auch unabhängig von der Insolvenz auf Dauer unausweichlich gewesen sei. Dadurch werde die Basis geschaffen, um 70% der Arbeitsplätze am Standort Augsburg zu erhalten.

Transfergesellschaft für die Betroffenen!

Thomas Gürlebeck von der Gewerkschaft ver.di dankte zunächst allen MitarbeiterInnen, die in den letzten Monaten für das Unternehmen einstanden, was enorm wichtig gewesen ist, um die Geschäfte am Laufen zu halten und auch die Kunden nicht zu verlieren. In einer schwierigen Phase wie dieser, sei das keine Selbstverständlichkeit. Außerdem ganz wichtig: Es ist gelungen für all jene, die nun die Firma verlassen müssen, eine sehr gut ausgestattet Übergangsmaßnahme einzurichten.

Für jeden bedeutet der Verlust das Arbeitsplatzes natürlich eine ganz persönliche Katastrophe. Aber wenigstens gibt es diesmal eine soziale Abfederung, die über das übliche Maß bei Insolvenzen hinaus geht. Nicht zuletzt, weil die Kirche sich an ihre Zusagen gehalten hat, und die notwendigen Gelder dafür bereit stellte. Aber auch dies, so Gürlebeck, sei kein Selbstläufer gewesen. Letztlich habe man aber über einen ausgehandelten Sozialtarifplan mit dem Insolvenzverwalter und der Kirche eine Einigung erzielen können. Die Gelder der Kirche dienen dabei zur finanziellen Absicherung und zur Fortführung des Unternehmens.



Die ehemalige Retouren-Halle bis auf den letzten Platz gefüllt



In den Verhandlungen konnten ver.di und der Betriebsrat z.B. erreichen, dass die Transfergesellschaft eine Laufzeit von 12 Monaten umfasst und dass es zusätzlich Abfindungen für jeden Gekündigten geben wird. Außerdem wird die Zahlung bei der Transfergesellschaften über das übliche Maß hinaus auf 85% des Lohnes aufgestockt. In der Transfergesellschaft werden die betroffenen KollegInnen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse qualifiziert und optimal gecoacht und sie erhalten ausreichend Zeit und Sicherheit für den beruflichen Neustart.

Abschließend erläuterte Betriebsrat Timm Bossmann, die Abläufe der kommenden Tage. Sobald die Kündigungen mitgeteilt werden, stehen Informationsveranstaltungen an. Dort werden alle Details geklärt und persönliche Fragen beantwortet. Hierzu stehen Betriebsräte und Vertrauensleute sowie Vertreter der Transfergesellschaft jederzeit für Fragen bereit. Außerdem wird eigens eine Telefon-Hotline für die Beschäftigten eingerichtet. Niemand solle nach der Kündigung allein gelassen, sondern bestmöglich betreut und mit Informationen versorgt werden.

Weltbild macht weiter: Turnaround in eine erfolgreiche Zukunft

Auf die verbleibenden MitarbeiterInnen warten große Herausforderungen. Doch Bossmann zeigt sich am Ende der Betriebsversammlung für die Zukunft auch optimistisch: In der Krise haben die Beschäftigten Kraft und Mut gezeigt, um Weltbild wieder nach vorne zu bringen. Letztlich seien die Beschäftigten das wahre Kapital des Unternehmens! Es gebe viele neue Ideen, frische Konzepte und eine neue Führungsmannschaft.

Betriebsrat, Gewerkschaft und Beschäftigte sind sich einig: Gemeinsam schaffen wir das!
Das kämpferische Herz von Weltbild schlägt weiter!








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