Montag, 30. Oktober 2017

Burnout-Test: Macht dich WELTBILD krank?


Zeitdruck, Multitasking, Überstunden... Rund 40% der ArbeitnehmerInnen leiden massiv unter Stress in der Arbeit. Das belegt eine Studie des Statistischen Bundesamts. Wie sieht es bei WELTBILD aus? Wie hoch ist dein persönliches Burnout-Risiko? Und was kannst du dagegen tun?

Die Arbeitslast bei WELTBILD hat seit der Insolvenz extrem zugenommen. Darüber klagen KollegInnen in allen Bereichen. Ein Grund ist sicherlich die viel zu dünne Personaldecke. Von 1.200 KollegInnen im Verwaltungsbereich sind inzwischen nur noch rund 350 übrig. Also nicht einmal mehr ein Drittel. Trotzdem werden fast alle Geschäftsfelder weiterhin bespielt. Das heißt: die Arbeit von dreien landet jetzt auf einem Schreibtisch. Viele KollegInnen sind dauerhaft mit „Feuer löschen“ beschäftigt. Oft ist gar nicht klar, für was mensch eigentlich zuständig ist: aktuelle Stellenbeschreibungen fehlen in den meisten Bereichen.



Vertretungsregelungen existieren ebenfalls nicht oder sind in der Praxis unbrauchbar, weil eine Person gleich zwei oder drei KollegInnen gleichzeitig vertreten müsste. So kann niemand entspannt in den wohlverdienten Urlaub gehen: Statt die Erholungszeit zu genießen, haben viele einen Horror vor dem übervollen Schreibtisch, der sie nach ihrer Rückkehr zwangsläufig erwartet. Dazu kommen organisatorische Unsinnigkeiten wie der M-Nummern-Prozess, der jede Rechnungsfreigabe in ein kafkaeskes Abenteuer verwandelt, endlose Abnahmeprozesse mit viel zu vielen Instanzen und ständig neue, teils widersprüchliche Vorgaben aus Düsseldorf...

Stress macht krank. Wie hoch ist dein Risiko?

Auswertungen der Krankenkassen haben ergeben, dass rund 15% der Krankheitstage auf psychische Belastungen zurückzuführen sind. Auch die Rentenversicherung schlägt Alarm: Im Jahr 2000 gingen 50.000 Beschäftigte aufgrund psychischer Erkrankungen in Frührente, 2014 waren es schon 75.000 – ein Anstieg um 50 %. Die Betroffenen müssen hohe Abschläge bei der Altersrente in Kauf nehmen, nicht wenige landen nach einem (über-)anstrengenden Arbeitsleben am Ende bei Hartz IV.

Wie hoch ist dein persönliches Risiko? Hier kannst du es herausfinden: ver.di-Burnout-Test.

In 2016 leisteten ArbeitnehmerInnen in Deutschland 961 Millionen Überstunden. Rund 11 % arbeiteten mehr als 48 Stunden pro Woche, so der Bericht des Statistischen Bundesamts. Wie ist die Lage bei WELTBILD? Hier regelt die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ die Arbeitszeiten derer, die an der Zeiterfassung teilnehmen. Die BV bietet dem Arbeitgeber und den ArbeitnehmerInnen gleichermaßen Spielräume, zieht aber da Grenzen, wo die Gesundheit durch zu lange Arbeitszeiten gefährdet wird. Zwei Drittel der stempelnden KollegInnen schieben weniger als eine Woche Überstunden vor sich her. Bis auf ganz wenige Einzelfälle bleiben auch alle anderen innerhalb des Korridors von maximal 120 Überstunden.

Wer nicht stempelt, sollte doppelt vorsichtig sein

Anders sieht es augenscheinlich bei den KollegInnen aus, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen. Das sind inzwischen rund 200 von 350 Beschäftigten. Die sogenannten „AT-ler“ trifft man regelmäßig zu später Stunde im Betrieb an. Viele sind permanent erreichbar und beantworten Mails teilweise noch von Zuhause aus. Das geht auf Dauer nicht nur auf die Gesundheit, sondern kostet in letzter Konsequenz richtig viel Geld: Hier haben wir einmal vorgerechnet, wie sich überlange Arbeitszeiten auf den Stundenlohn auswirken: Lange Arbeitszeiten drücken AT-Lohn unter Niveau von Tarifgruppe V

Wer seine Arbeitszeiten täglich an der Stempeluhr im Blick hat, merkt schneller, wenn es zu viel wird. Außerdem regelt die oben genannte Betriebsvereinbarung, wie Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden. Wer zum Beispiel aufgrund eines Projektes einige Wochen deutlich mehr gearbeitet hat, kann danach auch mal ein paar Tage freinehmen. Theoretisch sind so mehrere zusammenhängende Wochen Freizeitausgleich zusätzlich zum Jahresurlaub möglich. Grundsätzlich kann mensch seine Arbeit sogar regelmäßig an vier statt fünf Tagen der Woche ableisten, auch das ist in der BV „Flexible Arbeitszeit“ geregelt.

Die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ gilt auch für AT

Das Beste: JedeR ArbeitnehmerIn bei WELTBILD hat ein Recht auf Teilnahme an der Zeiterfassung, auch die BezieherInnen von AT-Gehältern. Wer Fragen dazu hat, wendet sich einfach an den Betriebsrat. 2012 haben wir hier bereits über das Recht auf Zeiterfassung berichtet. Die rechtlichen Voraussetzungen sind genau dieselben wie vor der Insolvenz.

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Befristungen - ein Hemmschuh für die Lebensplanung


Einst waren Menschen jahrzehntelang in einem Unternehmen beschäftigt. Oftmals wurde man nach der Ausbildung im Betrieb übernommen oder wurde nach einer dreimonatigen Probezeit fest eingestellt und blieb dort bis zum Renteneintritt beschäftigt.
So war die eigene Zukunft planbar.
Heute sieht die Situation ganz anders aus. Fast märchenhaft erscheint einem die Vorstellung einer dauerhaften Beschäftigung.
Für immer mehr Menschen, vor allem für die junge Generation, ist die Arbeit unsicher geworden. Das liegt vor allem an den Befristungen, in allen Bereichen, in der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst.


Drastischer Anstieg

Der Anteil an Befristungen an allen sozialversicherungspflichtigen Neuanstellungen in deutschen Unternehmen hat im letzten Jahr drastisch zugenommen: 45 Prozent der neu eingestellten Beschäftigten haben 2016 nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Das sind 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen gehen aus einer aktuellen Stellenerhebung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Trauriger Rekord

2015 erhielten bei den 25 - 29-Jährigen 47 Prozent einen befristeten Arbeitsvertrag, 2016 stieg diese Zahl bereits auf 50 Prozent. Bei den unter 20-Jährigen bekamen im vergangenen Jahr 59 Prozent nur eine befristete Anstellung.
Dieser traurige Negativrekord sorgt dafür, dass bereits der Eintritt ins Berufsleben derart unsicher ist, dass Familienplanung oder zukünftige Projekte, wie beispielsweise der Erwerb einer Immobilie als Altersvorsorge, undenkbar geworden sind.

Der Gesetzgeber ist gefragt

Die Wirtschaft hat nicht vor, diese Situation freiwillig zu ändern.
Befristungen dienen als Mittel zum Zweck: sie stellen eine willkommene Ausdehnung der Probezeit dar, dienen der flexiblen Unternehmensplanung.
Dieses Mittel wird so lange missbraucht, bis der Gesetzgeber dem Ganzen ein Ende setzt.

ver.di will deshalb die sachgrundlose Befristung abschaffen und den Katalog der Sachgründe für eine Befristung eingrenzen, damit unbefristete Beschäftigung wieder zur Regel wird.

Quelle: Publik 06/2017

Montag, 9. Oktober 2017

Die digitale Revolution in der Arbeitswelt 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute stellen wir Euch das nächste Seminar aus dem ver.di-Bildungsprogramm für die Mitglieder vor.
Nähere Infos finden sich auch unter www.verdi-bildungsportal.de.

Zur Erinnerung:
ver.di hat für die Mitglieder ein umfangreiches Bildungsprogramm, meist kostenlos und meist mit Fahrtkostenzuschuss.

Die digitale Revolution in der Arbeitswelt
(Arbeit 4.0) - Wo bleibt der Mensch? 


vom 17.11.2017 bis 19.11.2017 in Brannenburg 
Beginn: Freitag um 18:00 Uhr 
Ende: Sonntag nach dem Mittagessen 
Veranstaltungsnummer: 17/30/378 

Teilnahmegebühr für Nicht-Mitglieder: € 235,00 
(für ver.di Mitglieder aus Bayern trägt der 
ver.di Landesbezirk die Teilnahmegebühr) 

Neue Technologien führen auch dazu, dass Arbeitnehmer_innen flexibler und unabhängig vom Aufenthaltsort arbeiten können. Dank E-Mail, Messenger und Home Office sind sie schnell erreichbar und untereinander vernetzt. Auch verändern sich die Arbeitsabläufe in den Betrieben und Dienststellen. Die Geschichte zeigt, dass neue Technologien immer zwei Seiten der Medaille haben. Auf der einen Seite Abbau von Arbeitsplätzen und auf der anderen Seite neue, aber andere Arbeitsplätze und ggf. die Aussicht auf ein besseres Leben. 

Die jetzige digitale Revolution spaltet auch die Belegschaft. Es geht alt gegen jung, Hochqualifizierte gegen Angelernte. Wo die jungen Arbeitnehmer_innen diese Veränderungen teilweise mit Freuden annehmen, warnen die Älteren mit ihren Erfahrungen vor den Gefahren der Veränderung. 

Wo Arbeitsabläufe durch Algorithmen gesteuert werden, die den Arbeitsablauf vorgeben, wo einfache Tätigkeiten durch Robotronik ersetzt werden, bleibt die selbstbestimmte Arbeit auf der Strecke. 

Wenn wir die Veränderung in der Arbeitswelt einfach so hinnehmen, ohne die Belange der Beschäftigten zu beachten, wird die Einführungen neuer Techniken starke Auswirkungen haben, die wir später nur schwer zurücknehmen können. 

Themen im Seminar: 

  • Was ist Digitalisierung und Arbeit 4.0?
     
  • Welche Folgen hat die Digitalisierung für die Beschäftigten?
     
  • Digitalisierung - Chance oder Gefahr für die Arbeitsplätze?
     
  • Wie sehen Arbeitsplätze in der Zukunft aus?
     
  • Ist bedingungsloses Grundeinkommen oder digitale Steuer eine Lösung?
     
  • Welche Ideen haben wir für eine gerechte Beschäftigungs- und Tarifpolitik und was fordert ver.di? 





Donnerstag, 5. Oktober 2017

Gefährdungsbeurteilung: Wie geht es jetzt weiter?


Ende letzten Jahres hat ein unabhängiges Institut eine Beurteilung der psychischen Gefährdungen bei WELTBILD durchgeführt. Die Ergebnisse waren besorgniserregend. (Wir berichteten hier.) Im April folgte eine Reihe von insgesamt acht Workshops in den unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens. Hier wurden die Ergebnisse präzisiert, und es sollten Lösungsvorschläge von den MitarbeiterInnen selbst erarbeitet werden.

Nach den Workshops im April hat der Betriebsrat mit der GF gesprochen und die Liste mit den Workshop-Ergebnissen vorgelegt. Das waren 246 Punkte, eine riesige Tabelle, die auch auf einer Betriebsversammlung präsentiert wurde. Nun wäre es eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers gewesen, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten und Abhilfe zu schaffen… Eine solche Liste ist aber nicht mehr handhabbar. Deshalb hat der BR angeboten, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von BetriebsrätInnen und Personalabteilung, die Liste zusammenzufassen, zu sortieren und zu priorisieren. Die Arbeitsgruppe hatte gerade damit begonnen, da kam es zu einem überraschenden Wechsel an der Spitze der Personalabteilung, was den Prozess erstmal wieder aufgehalten hat.

Pragmatisches Vorgehen des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat sich daraufhin zunächst auf pragmatische Lösungen konzentriert. So wurden über die Paritätische Kommission mehrere kleinere Umzüge zur Entzerrung initiert, Luftbefeuchter angeschafft, die Anmietung zusätzlicher Flächen im SIGMA-Technopark vorangetrieben, Angebote zum Schallschutz eingeholt und dergleichen mehr. Die Geschäftsführung hat zumindest mal das Thema Kommunikation/Transparenz in Angriff genommen und versucht seither über Briefings der erweiterten Geschäftsführung (eGF-Runde) mehr Informationen in die Abteilungen zu streuen.

Im Detail ist der BR also durchaus vorangekommen, aber der große Wurf fehlt bisher. Im Hintergrund hat der Gesundheitsausschuss des BR aber weiter an der Riesen-Liste gearbeitet. Am Freitag haben die KollegInnen das Ergebnis im Betriebsrat präsentiert. Die Arbeitsgruppe hat fünf große Themenfelder herausdestilliert. Es sind die Felder • Wertschätzung • Räumliche Belange • Abläufe in den Abteilungen • Abläufe zwischen den Abteilungen • Unternehmens-GF-Themen. Darunter gibt es jeweils fünf bis sechs Unterpunkte, die in den einzelnen Bereichen unterschiedlich hoch priorisiert werden. Dazu hat die Arbeitsgruppe nun auch konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet.

Ziel: Noch im Oktober soll es verbindliche Zusagen der GF geben

Heute hat der BR diese Liste der Geschäftsführung übergeben mit der Aufforderung, noch im Oktober einen gemeinsamen Termin zu machen. Ziel dieses Termins sind verbindliche Zusagen der GF, was wie und bis wann umgesetzt werden wird. Danach wird der BR zu Teilbetriebsversammlungen in allen acht Bereichen einladen, und berichten, was unternommen werden soll, bzw. wofür es bis dahin noch keine vereinbarte Lösung gibt. Diese Teilbetriebsversammlungen sollen 30 – 40 Minuten dauern und werden voraussichtlich im November stattfinden. Wichtig ist, dass daran möglichst viele KollegInnen teilnehmen, damit BR und GF Feedback bekommen und die Lösungen nicht am Ende an den Betroffenen vorbeigehen.

Donnerstag, 28. September 2017

Herzlichen Glückwunsch an die ALSO zum Geschäftserfolg


Hoch die Humpen! Das ist eine Gaudi! 


Die ALSO Logistik verkündet glänzende Zahlen für das erste Halbjahr 2017. So etwas muss gefeiert werden. Also gleich hin zum Gäubodenfest nach Straubing!



Quelle: crn.de vom 17.08.2017



"Wir haben in Deutschland alles richtig gemacht." 

Aber Moment: War da nicht etwas in Augsburg? Ach ja. Die Insolvenz der ehemaligen Weltbild Logistik in Augsburg Lechhausen, die in die Hände der ALSO übergegangen war. Hunderte von Arbeitsplätze gingen dort verloren. Durch eine kleine aber fein inszenierte Insolvenz, mit deren Hilfe die ALSO den kompletten Standort dicht machen konnte und sich der Forderung nach Abfindungen entzogen hat.

Was sagen die ALSO-Zahlen für diesen Zeitraum? 

Der Konzern steigerte im ersten Halbjahr seines Geschäftsjahres 2017 den Umsatz um fast zehn Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum auf gut 4,1 Milliarden Euro. 

Den Konzerngewinn verbessert Also in diesem Zeitraum um 32 Prozent auf fast 37 Millionen Euro und der Gewinn vor Steuern wächst um gut 27 Prozent auf rund 51 Millionen Euro. 

Quelle: crn.de



Bei solchen Gewinnen kann man es dem Konzern natürlich nicht zumuten, vernünftige Abfindungen zu zahlen. Die entlassenen Beschäftigten in Augsburg erhalten nun lediglich den Mindestbetrag nach Insolvenzrecht. Und auch da ist noch offen, wann der ausgezahlt wird. 

Und das, obwohl der Weltbild Betriebsrat und die verdi sich bis zuletzt hartnäckig für den Erhalt des Standortes eingesetzt haben. Und auch mit allem Nachdruck dafür gekämpft haben, dass die ALSO Verantwortung übernimmt und die Entlassungen wenigstens sozial abfedert. 

Aber nein, wer so tolle Gewinne einfahren will wie die ALSO, der darf auf die paar Hundert Mitarbeiter keine Rücksicht nehmen. Ist klar. Das hätte ihnen ja womöglich noch die zünftige Gaudi im Bierzelt verdorben. 

Ganz ehrlich: Manchmal kann man gar nicht so viel trinken wie man kotzen möchte! 




Mittwoch, 20. September 2017

Bundestagswahl 2017 - Wen soll man nur wählen?


Alle vier Jahre stehen die Meisten von uns vor einer schwierigen Entscheidung:

"Wen soll man denn nur wählen?"

Die Bundestagswahl steht vor der Türe und es versteht sich von selbst, dass ein/e mündige/r, pflichtbewusste/r und verantwortungsvolle/r Mitbürger/in sich nicht vor dieser Entscheidung drückt.

Dennoch - es ein schwieriger Findungsprozess, man hört und liest viel, von überdimensionierten Wahlplakaten blicken Menschen auf uns herab, die meist viel Reden und leider sehr wenig sagen, die selbst nicht immer so ganz genau zu wissen scheinen, für welche Art der Politik sie stehen oder die sich gerade mal wieder umentschieden haben, weil es schicklich ist.

Alle versuchen so vertrauenswürdig, wie nur eben möglich (oder es die Maske zulässt) zu wirken und versprechen dem geneigten Wähler das Blaue vom Himmel, dennoch - oder gerade deswegen -fällt einem die Entscheidung nicht leichter.

Entscheidungshilfe für Unentschlossene


Hat man sich dazu entschieden, Wählen zu gehen, weiß aber nicht genau, welche Partei am besten zu den eigenen politischen Ansichten passt, muss man sich nicht gleich graue Haare wachsen lassen.

Es gibt schon seit mehreren Jahren eine Entscheidungshilfe, die sich Wahl-O-Mat nennt.
Dieser beinhaltet Informationen zu allen Parteien, die sich zur Wahl stellen und ihre Parteiprogramme.
Und so funktioniert es:
Mann kann zu 38 politischen Thesen Stellung beziehen und im Anschluss verrät einem die Auswertung, welcher Partei man am Nächsten steht.
Wer sich also nicht entscheiden kann, sollte unbedingt den Wahl-O-Mat testen.

Was sollte man nicht tun?


Nicht wählen zu gehen, ist übrigens keine gute Wahl. Denn wer denkt, dass die nicht abgegebenen Stimmen nicht zählen, irrt.

Auch ist es nicht empfehlenswert, Parteien wie die AfD zu wählen - nur um den gerade Regierenden einen Denkzettel zu verpassen. Die Konsequenzen könnten katastrophal für uns alle ausfallen. Denn die AfD ist für Arbeitnehmer keine Alternative, wie man bereits im Blog nachlesen konnte.


Quelle: IG Metall Jugend, Fecebook


Nur wer wählen geht, kann tatsächlich was verändern - deshalb geht wählen!


Quellen:
- Bundeszentrale für politische Bildung
- verdi
- IG Metall Jugend auf Facebook
- Weltbild Verdi Infoblog

Donnerstag, 7. September 2017

Reichtum umverteilen - für mehr soziale Gerechtigkeit


Reichtum umverteilen!


Wer hat, dem wird gegeben! Besonders gilt dies bei Erbschaften und Schenkungen. 
Nur in 1,5 Prozent der Fälle betragen sie über 500.000 Euro. Doch diese machen ein Drittel der Gesamtsumme aus. 

98 Prozent der Bevölkerung werden nie in ihrem Leben Erbschaftsteuer zahlen. Das ist auch gut so. Ein Skandal ist jedoch, dass auch superreiche Unternehmerfamilien in aller Regel so gut wie keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Im Jahr 2016 wurden etwa 110 Milliarden Euro zur Erbschaft- und Schenkungsteuer veranlagt.
Davon waren 60 Milliarden Euro, also über die Hälfte, Betriebsvermögen und große Aktienpakete.
97 Prozent davon wurden aufgrund einer Begünstigung für diese Vermögensarten völlig steuerfrei gestellt. 
Begründung: „Arbeitsplätze schützen“. Belege der Notwendigkeit: Null. 
Wären diese Vermögen nur mit 20 Prozent besteuert worden, wären 2016 knapp 12 Milliarden Euro zusätzlich in die öffentlichen Kassen geflossen. Davon könnten etwa 250.000 Vollzeit-Erzieher/innen bezahlt werden.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuerbefreiungen für Riesenvermögen für grundgesetzwidrig und erzwang so eine Reform. Doch diese ist weitgehend Kosmetik. Die Bundesregierung hat willfährig die Lobby der Superreichen bedient. 
Sie geht selbst davon aus, dass diese mit Abstand größte Steuersubvention auch künftig hohe Milliardenbeträge kosten wird. 

Ver.di fordert deshalb: 
Erbschaften und Vermögen in Millionenhöhe müssen endlich besteuert werden!


Bundesweiter Aktionstag am 16. September 2017

Trotz eines nie zuvor dagewesenen Reichtums in Deutschland, nehmen seit Jahrzehnten soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu.
Inzwischen ist jede und jeder Sechste  von Armut und Ausgrenzung betroffen. Zeitgleich setzt sich ein kleiner Teil der Gesellschaft finanziell weiter ab.
Das gesellschaftliche Gesamtvermögen ist zulasten der Schwachen und zugunsten der Reichen verteilt.
Der Staat muss sich der Herausforderung, sich mit den Topverdienern dieses Landes anzulegen und unliebsame Entscheidungen zu treffen, stellen

Eine Woche vor der Bundestagswahl macht das Bündnis "Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle!" mit seinen Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit nochmals Druck auf die Politik.
Am 16. September 2017 findet hierzu ein bundesweiter Aktionstag statt.

Mehr Infos zum Aktionstag gibt es hier.

Quellen:
www,wipo.verdi.de
www.reichtum-umverteilen.de

Mittwoch, 6. September 2017

Sonntagsschutz erneut gestärkt


Umsatzsteigerung und Kauflust sind keine Gründe für Sonntagarbeit, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Am Sonntag ist Ruhe von der Arbeit. Wichtige Ausnahmen sind im Arbeitszeitgesetz in Paragraf 10 geregelt, beispielsweise für Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei, Rundfunk, Verkehrsbetriebe, Messen und Kunstschaffende. Schnäppchenjagd am Sonntag ist dagegen nicht wichtig. Die wertvolle Sonntagsruhe ist sogar verfassungsrechtlich festgeschrieben: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt", heißt es im Grundgesetz. Demzufolge legt der Paragraf 9 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) fest: "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." 

ver.di klagt, Amazon verliert

Wie das Verwaltungsgericht Kassel jetzt geklärt hat, gilt das auch für den Versandhändler Amazon, und zwar auch für dessen Logistikzentren im nordhessischen Bad Hersfeld und für die beiden letzten Adventssonntage vor Weihnachten. Genehmigung von Ausnahmen unterliegen strengen Richtlinien. Und diese Richtlinien waren laut Verwaltungsgericht nicht erfüllt, als Amazon 2014 beantragt hatte, bis zu 900 Beschäftigte der beiden Betriebe in Bad Hersfeld an den Adventssonntagen des 14. und 21. Dezember arbeiten zu lassen.
Der Regierungspräsident in Kassel hatte zugestimmt, doch ver.di klagte dagegen und hatte Erfolg - wenn auch erst zweieinhalb Jahre später. Das Gericht kam zu dem Urteil, dass die damals erteilte Bewilligung der Sonntagsarbeit durch den Regierungspräsidenten rechtswidrig war (AZ 3 K 2203/14.KS).
Die sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergebenden Ausnahmemöglichkeiten, nach denen Arbeitnehmer an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, seien nur dann anwendbar, wenn dadurch ein unverhältnismäßiger Schaden abgewendet werden könne. Bei Amazon sei jedoch nicht dargelegt worden, welcher Schaden überhaupt zu erwarten gewesen sei. Und ob Amazon gegenüber Lieferanten oder Kunden hafte, weil Waren nicht rechtzeitig angenommen oder geliefert wurden, das rechtfertige ebenfalls keine Sonntagsarbeit, argumentierte das Gericht. Auch der Wunsch nach Umsatzsteigerungen oder der mögliche Verlust enttäuschter Kunden seien kein Grund für Ausnahmen von der Sonntagsruhe. Das müsse der Versandhändler in seinem Geschäftsmodell berücksichtigen und deshalb anders planen.

Geschäftsmodell kein ausreichender Grund

"Es ist ein sehr wichtiges Signal, dass auch das Geschäftsmodell von Amazon mit sehr kurzen Lieferzusagen es nicht rechtfertigt, eine Ausnahme vom Sonntagsschutz zu gewähren", sagte Bernhard Schiedering, Landesfachbereichsleiter Handel in Hessen. Das Urteil ergänze zudem wichtige Entscheidungen zum Verbot der Sonntagsarbeit in Callcentern und zu verkaufsoffenen Sonntagen.
Auch die Stadt Worms muss sich an die Sonntagsruhe halten. Dort hatte einen Monat zuvor das Bundesverwaltungs- gericht eine Rechtsverordnung der Stadt für rechtswidrig erklärt. Darin war vor-gesehen, dass am 29. Dezember 2013, ebenfalls ein Sonntag, sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein durften. Die Leipziger Richter/innen erklärten mit Urteil vom 17. Mai 2017, ein verkaufsoffener Sonntag müsse stets durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein (AZ BVerwG 8 CN 1/16). Das Umsatzinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft reichen als Gründe da nicht aus.
"Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger zu dem Urteil. Die Missachtung der Gesetze und der Rechtssprechung müsse ein Ende haben.

Ausnahmen nur im Gemeinwohlinteresse

In dem Verfahren war es auch um die Frage gegangen, ob das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz teilweise verfassungswidrig ist, weil darin kein Anlassbezug für zusätzliche Sonntagsöffnungen geregelt ist. Hier stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Ausnahmen vom Sonntagsschutz nach der Verfassung von Rheinland-Pfalz nur im Gemeinwohlinteresse zulässig sind und somit ebenfalls eines Sachgrundes bedürfen.

Informationen und Aktuelles zur Sonntagsallianz

Donnerstag, 31. August 2017

Endlich wieder Azubis bei WELTBILD


Das sind einmal gute Nachrichten: WELTBILD bildet wieder aus. Anfang September starten gleich vier junge KollegInnen ihren Weg ins Berufsleben beim Augsburger Versandhandelsunternehmen: zwei Medienkaufleute Digital und Print sowie zwei Fachinformatiker Systemintegration.

Nach der Insolvenz 2014 konnten zwar alle damaligen Auszubildenden Ihre Ausbildung abschließen, danach gab es aber keine neuen Ausbildungsplätze mehr. Eigentlich schade, denn bei WELTBILD arbeiten viele ausgewiesene SpezialistInnen, die ihr umfangreiches Wissen gern an junge KollegInnen weitergeben. Deshalb hatte auch der Betriebsrat in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrungen, neue Ausbildungsplätze zu schaffen.

Gelungenes Ausbildungskonzept

Verantwortlich für die Ausbildung sind nun eine Kollegin aus der Personalabteilung und eine IT-Führungskraft. Sie haben ein umfangreiches Ausbildungskonzept erstellt, das sich auch der Betriebsrat genau angesehen hat. Aus Sicht der Interessenvertretung ist die Ausbildungsplanung rundum gelungen. Es gibt ausreichend AnsprechpartnerInnen, klare Strukturen und innovative Ausbildungsinhalte. Hoffentlich funktioniert am Ende auch alles so, wie es jetzt auf dem Papier steht.

Einziger Wermutstropfen: vier Azubis sind eineR zu wenig, um eine Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) wählen zu können. Die Übernahme von solidarischer Verantwortung für die eigenen Interessen wäre ebenfalls ein wichtiger Ausbildungsaspekt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Bis dahin unterstützen der Betriebsrat und die Vertrauensleute der Gewerkschaft ver.di die jungen KollegInnen. Herzlich willkommen!

Mittwoch, 23. August 2017

So doof muss man erst mal sein


Gar nicht doof, sondern sehr cool!


Schaut her, was wir auf der Seite unserer Freunde von Hugendubel entdeckt haben...

Für alle Gewerkschafts-Interessierten lohnt sich der Blick auf den Verdi Hugendubel Blog ohnehin immer wieder. Dort findet man interessante Beiträge über die Situation im Buchhandel und vieles mehr.


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