Freitag, 13. Dezember 2013

Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht noch vor Weihnachten


Der Widerspruch des Betriebsrats gegen die Einsetzung einer Einigungsstelle wird am

Donnerstag, 19. Dezember, ab 13:30 Uhr 
vor dem Landesarbeitsgericht, Sitzungssaal 12, 
Winzerer Str. 104, 80797 München.

verhandelt. Die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht ist öffentlich. Interessierte KollegInnen sind herzlich willkommen.

Hintergrund: Der Arbeitgeber hat die Verhandlungen um einen Interessenausgleich in Bezug auf das Outsourcing des CCC einseitig für gescheitert erklärt und versucht, den Betriebsrat per Gerichtsbeschluss in eine Einigungsstelle zu zwingen.

Die Einigungsstelle unter dem Vorsitz eines Arbeitsrichters soll dann versuchen, doch noch einen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vermitteln. 

Der Betriebsrat ist nach wie vor der Überzeugung, dass die Schließung des eigenen Kundendienstes ein Schritt in die falsche Richtung ist: Die Einsparpotentiale sind vergleichsweise niedrig, die Risiken sind hoch.

Sollte das Landesarbeitsgericht gegen den Betriebsrat entscheiden und eine Einigungsstelle einsetzen, wird der Betriebsrat dort ein alternatives Konzept vorstellen, das die KollegInnen im CCC gemeinsam mit dem Sachverständigen Klaus Warbruck erarbeitet haben. Dieser Vorschlag beinhaltet Kostenoptimierungen ebenso wie eine nachhaltige Verbesserung des WELTBILD-Kundendienstes.

Erst wenn der Interessenausgleich auch vor der Einigungsstelle scheitert, also die Geschäftsführung weiter auf der Schließung des CCC beharrt, wird ein Sozialplan für die betroffenen 140 MitarbeiterInnen des CCC verhandelt. Zeitlich würden diese Verhandlungen ins erste Quartal des neuen Jahres fallen.

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