Samstag, 24. März 2018

Das Ende der Geduld


Seit Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastungen im Dezember 2016 ist weit über ein Jahr verstrichen, in dem keinerlei Maßnahmen ergriffen oder  Konsequenzen aus den desolaten Ergebnissen gezogen wurden. Der Betriebsrat wird jetzt eine härtere Gangart anschlagen, um die Geschäftsführung zum Handeln zu zwingen. Das ist nervig, zeitraubend und kostet Geld, scheint aktuell aber die einzige Sprache zu sein, die man dort oben versteht.  Die Anrufung einer Einigungsstelle steht unmittelbar bevor.

Über das Kasperle-Theater im Nachgang der Gefährdungsbeurteilung wurde hier in Blog bereits mehrfach berichtet, zuletzt am 19. Februar 2018. Auch die von HR-Chef Ries eingeforderte und sehr positiv ausgefallene Bestätigung durch Betriebsärztin und Sicherheitsfachkraft zur Qualität der Durchführung und den vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen, hat die Geschäftsführung bisher in keinster Weise zu Verhandlungen über die längst überfälligen Verbesserungen bewegt. Inzwischen kam Ries sogar noch auf die glorreiche Idee die Krankenkassen in den Prozess einzubinden. Hauptmotivation dürfe gewesen sein, den Prozess weiter zu verschleppen und vielleicht auf diesem Weg billige Alibi-Aktionen abzugreifen. Was genau er sich dabei erwartet hat, konnte er auch auf Nachfrage, nicht näher erklären.
Ein Yoga-Raum im Keller der Rumplerstraße oder ein Faltblatt mit isometrischen Übungen zur Entspannung während der Bildschirmpause gingen auf jeden Fall weit am Kern des Problems vorbei.

Während parallel zum Stillstand im Bereich Gesundheitsfürsorge, im Unternehmen selbst das Stresslevel für die Mitarbeiter durch Umstrukturierungen und Personalmaßnahmen stetig erhöht wird, lässt sich der Betriebsrat nicht weiter hinhalten. 

Er hat dahingehend beschlossen  den Arbeitgeber final zu Verhandlungen über Maßnahmen aufzufordern, die geeignet sind die psychische Belastung der Kollegen nachhaltig zu senken und diese Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen im Gesundheitsschutz in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Als Deadline wurde der 
30. März 2018 festgesetzt. Bis dann müssen verbindliche Terminvorschläge dazu vorliegen.
Weigert sich die Geschäftsführung und fährt weiterhin ihren Kurs, der die Interessen den Mitarbeiter konsequent ignoriert, wird der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Sollte der Arbeitgeber auch diesem Weg blockieren wird der BR die Einsetzung der Einigungsstelle gerichtlich erzwingen.


Das Geld, das ein Prozess und die Einigungsstelle kosten werden, wäre in sofortigen  Verbesserungsmaßnahmen deutlich sinnvoller angelegt. Manchmal ist es aber nur der harte Weg und die Konfrontation, die eine ignorante Geschäftsführung zum Handeln zwingen können. 


1 Kommentar:

  1. Diese Manager stört es nicht das Dröge Milliarden verdient während man in Deutschland vielerorts um den Mindestlohn kämpft. Doch es stört sie das die Beschäftigten von ihrem Recht auf Mitbestimmung Gebrauch machen und die Gesetze in Anspruch nehmen die ihnen zu Gunsten gelten. Da haben sie was dagegen. Wie unglaublich erbärmlich sind diese Leute. Sie wollen keinen Cent in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen investieren aber sie ziehen Milliarden für sich aus dem Unternehmen. Das ist widerwärtig und es ist längst an der Zeit das solche Exzesse in Deutschland verboten werden.Widerstand JETZT !!

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