Freitag, 29. November 2019

125 Jahre Gewerkschaftlicher Rechtsschutz



Am 1. November 1894 eröffnete in Nürnberg das erste Arbeitersekretariat, eine Anlaufstelle für rechtssuchende Arbeiter*innen. Es markiert damit den Beginn der institutionalisierten Rechtshilfe bei Gewerkschaften. Heute ist der Rechtsschutz ein selbstverständlicher Teil der Mitgliederleistungen, auch bei ver.di. Mitglieder haben einen in der ver.di-Satzung verankerten Anspruch darauf, in rechtlichen Fragen beraten und im Konfliktfall auch gegenüber ihren Arbeitgebern oder den Sozialversicherungsträgern vor Gericht vertreten zu werden. Zum Teil erbringen sie diese Leistung durch eigene Beschäftigte, zum Teil durch die DGB Rechtsschutz GmbH.

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Der Beginn des Rechtsschutzes als breit aufgestellte Institution ist die Gründung der Arbeitersekretariate. Zwar gab es schon Anfang des 19. Jahrhunderts, insbesondere im Bergbau, sogenannte Rechtsschutzvereine, die den Bergleuten bei ihren Beschwerden gegen die Oberbergämter halfen. Mit den Arbeitersekretariaten dehnte sich diese Möglichkeit jedoch auf die gesamte Arbeiterschaft aus. Der Rechtsschutz war umfassender und professioneller.


Hinzu kam, dass durch die Bismarck'sche Sozialgesetzgebung Ende des 19. Jahrhunderts zwar neue Ansprüche für die Arbeiter*innen geschaffen wurden, diese waren jedoch zum Teil nur schwer zu verstehen und noch schwieriger durchzusetzen. Das Bedürfnis an qualifizierter Rechtsberatung war also erheblich gewachsen. Nicht verwunderlich ist daher, dass das 1894 gegründete Arbeitersekretariat in Nürnberg nicht nur schnell wuchs, sondern auch viele Nachahmer fand. Bis zu Beginn des Ersten Weltkriegs wuchs die Zahl die Arbeitersekretariate auf insgesamt 127.

Ursprünglich gegründet, um Hilfestellung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu geben, beschäftigte sich das Arbeitersekretariat mit einer Vielzahl von Rechtsfragen. Ab 1906 traten die Arbeitersekretäre auch bei Gericht auf. Sie verstanden sich aber als Streiter für das Recht der Arbeiter in einem umfassenden Sinne. Viele Arbeitersekretäre engagierten sich politisch, traten als Redner bei Gewerkschaftsversammlungen auf und waren lokal gut vernetzt.

Der erste Arbeitersekretär, Martin Segitz, wurde im März 1919 Präsident und Innenminister der bayerischen Räterepublik, andere Arbeitersekretäre waren Abgeordnete, Minister, oder gar Reichskanzler. Der prominenteste Arbeitersekretär ist zweifellos der spätere Reichspräsident Friedrich Ebert.


Quelle: verdi 
Bild: flickr, "John, Justice or In-justice-1&", CC-Lizenz (CC BY-SA 2.0)

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