Montag, 11. Mai 2020

Kurzarbeit


Bei Weltbild gab es jetzt im April einen Monat Kurzarbeit. Seit Mai nicht mehr und ob es nochmal kommt, hängt von der Weiterentwicklung der Corona-Krise ab.
Die Gesamt-Betriebsvereinbarung gilt aber weiterhin für die Filialen und die Zentrale in Augsburg. Hier hat der Gesamtbetriebsrat und die Geschäftsführung in sehr kurzer Zeit was richtig gutes verhandelt.

Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % bzw. 67 % des ausgefallenen Netto-Gehalts. Das ist für viele KollegInnen sehr wenig, auch weil die üblichen Abbuchungen wie Miete, Versicherungen, eventuelle Kredite, usw. weiterlaufen und leben soll man ja auch noch. Deswegen ist in der Gesamt-Betriebsvereinbarung eine Aufstockung auf 80 % bis zu 90 % des ausgefallenen Nettogehalts geregelt, gestaffelt nach Bruttovergütung. Dies war speziell für unsere KollegInnen in den Filialen eine große Hilfe, da die Geschäfte ja geschlossen hatten.

Ebenso ist ein Kündigungsschutz geregelt. Während der Kurzarbeit und 6 Wochen nach Ablauf der Kurzarbeit dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Ob wieder Kurzarbeit gebraucht wird, hängt von diversen Faktoren (z.B. Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage von Weltbild) ab. Und das geht nie ohne den Gesamtbetriebsrat. Dieser prüft sehr genau, ob und wie lang Kurzarbeit benötigt wird.

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