Freitag, 24. Dezember 2010
Das Wort zum Freitag: Die unheimlichen Schweiger
Eine Unsitte breitet sich aus: Auf einen freundlichen Gruß hört man immer öfter: nichts! Ja sind wir denn im falschen Film – oder doch bei Weltbild?
Handelt es sich um Zombies, die nicht sprechen können – oder nur um mies gelaunte KollegInnen, die mit dem falschen Fuß aufgestanden sind? Ist es etwa ein gestresster Zeitsouveräner mit Karrierechancen, der mir in den labyrinthartigen Gängen des Glaspalastes begegnet und auf mein »Guten Morgen« mit bleiernem Schweigen reagiert – oder ein Abteilungsleiter, den die schwere Last der Verantwortung blind und taub gemacht hat?
Wie auch immer – Weltbild-MitarbeiterInnen, die nicht grüßen oder – noch schlimmer – nicht zurück grüßen, sind ein Ärgernis. Doch warum um Himmels Willen verhält man/frau sich so?
Reine Erziehungssache, meinen die einen! Die Arroganz derjenigen, die sich für etwas Besseres halten, denken andere. Aber es gibt auch Stimmen, die sagen, ein starrer, stummer Blick ins Nirgendwo – als Reaktion auf einen netten Gruß – sei Ausdruck eines grundschlechten Charakters.
Betriebsklima? Brauchen wir das? Respekt? Wovor? Ich meine: Grüßen ist eine zwischenmenschliche Selbstverständlichkeit, ein Ausdruck kollegialer Achtung. Und es ist gesund, erhöht den Wohlfühlfaktor im Job und stärkt die Arbeitsmotivation. Also, ihr unheimlichen Schweiger: Mund auf! Das tut auch gar nicht weh.
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Donnerstag, 23. Dezember 2010
Fröhliche Weihnachten!
Mittwoch, 22. Dezember 2010
Kidoh: Stahlharte Arbeitsbedingungen
Aufgrund zahlreicher Beschwerden hat der Betriebsrat die Arbeitsbedingungen bei Kidoh mit einer Umfrage untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Hier muss sich vieles ändern. Und zwar sofort!
Alle Kidoh-MitarbeiterInnen erhielten einen 6-seitigen Fragebogen. Abgefragt wurden unter anderem Einschätzungen zur • Organisation • Führung und • Arbeitsbelastung. Hier eine Auswahl der Ergebnisse:
Chaotische Organisation
70% der KollegInnen haben keine schriftliche Stellenbeschreibung. Organisatorische Entscheidungen fallen meist ohne jede Rücksprache mit den Betroffenen (61%). Ein Drittel der Angestellten hat von Aufgabenveränderungen nur über KollegInnen erfahren. Einem weiteren Drittel ist nicht klar, wer welche disziplinarischen Funktionen hat.
Nur 17% fühlen sich gut geführt
Über 80% beklagen das Kritikverhalten ihrer Vorgesetzten: Kritik wird launenhaft vorgebracht, zum Teil harsch und persönlich bis zum klassischen "Anschiss". Gelobt wird wenig. Nur 17% stimmen dieser Aussage zu: "Meine Vorgesetzten sind fair, unvoreingenommen und führen teamorientiert." 50% finden, dass bestimmte MitarbeiterInnen spürbar bevorzugt werden.
Arbeiten bis zum Umfallen
61% der Kidoh-MitarbeiterInnen arbeiten regelmäßig 9 Stunden oder mehr. 63% der Außertariflichen verletzen das Arbeitszeitgesetz und arbeiten länger als 10 Stunden täglich. Knapp 40% sogar regelmäßig! Dementsprechend geben 62% der MitarbeiterInnen an, unter der hohen Arbeitslast zu leiden. 34% klagen über Stress-Symptome. 17% fühlen sich »extrem überlastet« und haben ernsthafte Beschwerden.
Die Stimmung bei Kidoh wird entsprechend negativ bewertet: 75% platzieren ihr Kreuz in der unteren Hälfte einer Skala von 1 bis 10. 30% sogar im untersten Drittel.
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Kommentar: Schluss mit der Kidoh-Knechterei!
An der BR-Umfrage haben sich zwei Drittel der Beschäftigten beteiligt. Das beweist, dass die dargestellten Missstände keine Einzelmeinungen sind.
Tarifangestellte und AT-ler sind gleichermaßen betroffen. Alle beklagen miese Organisation und massive Arbeitsüberlastung.
Die Verantwortung dafür trägt der Geschäftsleiter. Er muss jetzt handeln: Saubere Strukturen müssen her, MitarbeiterInnen müssen entlastet und der Führungsstil muss verändert werden! Auf Dauer wird Kidoh nur erfolgreich sein, wenn die MitarbeiterInnen zufrieden sind.
Der Betriebsrat wird alle Mittel der Mitbestimmung konsequent nutzen, um die Kidoh-Knechterei zu beenden!
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Freitag, 17. Dezember 2010
Compliance-Richtlinie: »Co.-Autor« – der Betriebsrat!
Da informierte die Weltbild-Geschäftsführung Mitte November die Belegschaft per E-Mail und Aushang über die neue, ab 1. Januar 2011 in Kraft tretende »Compliance-Richtlinie« – und erwähnte mit keinem Sterbenswörtchen, dass der vorliegende Text mit dem Betriebsrat sehr detailliert abgestimmt wurde.
Ärgerlich, auch weil der Betriebsrat und ein ihn untertützender juristischer Sachverständiger viel Zeit und Arbeit investierten, um die Inhalte und die Formulierungen der Richtlinie zur »Regelüberwachung« in eine Richtung zu lenken, bei der die Interessen der Beschäftigten nicht zu kurz kommen. Schließlich ist der Themenbereich, wo es u.a. um Geschenke und Einladungen, um die Trennung von privat und geschäftlich sowie den korrekten Umgang mit vertraulichen Informationen geht, ein sehr sensibler Bereich und ein Feld mit so manchen Stolpersteinen (die man nicht unbedingt sieht).
Und Bedarf, den Entwurf der Geschäftsleitung zu »entschärfen«, gab es
reichlich. So verhinderte der Betriebsrat etwa, dass MitarbeiterInnen, die eine Nebentätigkeit ausüben möchten, diese vorher mit einem umfangreichen Formular bei der Geschäfsführung beantragen(!) müssen (und dann auf die mögliche Genehmigung zu warten). Geblieben ist lediglich die Pflicht, die Unternehmensleitung über eine Nebentätigkeit zu informieren.
Auch die Pflicht, den Betriebsrat in einem Konfliktfall zu informieren, wurde in der Richlinie verankert. So muss, wenn dem Compliance-Beauftragten Guido Schröer ein möglicher Verstoß gegen die Regularien (namentlich oder anonym) gemeldet wird, der Beauftragte nicht nur die Geschäftsführung darüber informieren, sondern auch den Betriebsrat: vorausgesetzt, Herr Schröer sieht den Verdacht als begründet an und befasst sich näher mit dieser Angelegenheit.
Eine weitere Regelung im Sinne der Beschäftigten bezieht sich auf das Thema Kontrollen und deren Resultate – sowie die Verwendung arbeitnehmerbezogener Daten, wie z.B. E-Mails oder Identifikationskennzeichen (Password etc.). Hier muss der Betriebsrat informiert werden – und er hat das Recht, bei der Einsichtnahme von Daten, die bei Kontrollen gewonnen wurden, anwesend zu sein.
Inwieweit die Verpflichtung des Compliance-Beauftragten, auch anonymen
Hinweisen auf Verstöße gegen die Richtinie nachgehen bzw. diese überprüfen und abwägen zu müssen, in der Praxis von Bedeutung sein wird, kann nur die Zukunft zeigen. Auch, ob dies zu Problemen führen wird. Der Betriebsrat jedenfalls hätte die Bearbeitungspflicht anonymer »Anzeigen« am liebsten überhaupt nicht ins Regularium aufgenommen. So wird sich nun – in erster Linie – der Compliance-Beauftragte mit No-Name-Meldungen auseinandersetzen müssen.
Es bleibt zu hoffen, dass Weltbild-Mitarbeiter die Möglichkeit, »Verdächtiges« anonym zu melden, nicht missbrauchen werden – und dass über Guido Schröer keine Flut von Hinweisen und Anschuldigungen hereinbrechen wird – nach dem Motto: »Herr Schröer, ich kenn da jemanden …, ich hab da ‘was beobachtet …«.
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Dienstag, 14. Dezember 2010
BAG-Entscheidung zu sog. "Christlichen Gewerkschaften"
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarif-Mächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für "Integration, Arbeit und Soziales" Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg.
(Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung)
Was meinen Sie? Ist dies ein Erfolg oder nur ein kleiner Schritt?
Dienstag, 7. Dezember 2010
Zurück in die Zukunft!
Warum der Trend (wieder) zur Stempelkarte geht
Es klingt so chic und lässig: Ich arbeite zeitsouverän...Völlig losgelöst vom Stempelautomaten lebe und arbeite ich meinen Alltag im Büro.
„Und wenn Sie fertig sind mit Ihrer Arbeit, gehen Sie einfach nach Hause“, hatte der Personaler bei meiner Einstellung gesagt. „Sie brauchen nicht zu stempeln, wir vertrauen Ihnen.“
Was dieser »Vertrauensvorschuss« in der Praxis bedeutet, stellt sich meist schon nach wenigen Wochen heraus: unbezahlte Überstunden!
»AT« und »zeitsouverän« – das ist für viele, nicht nur bei Weltbild, ein oft teures Doppel. Gerade im unteren AT-Bereich zahlt die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter meist drauf. Wer Zweifel hat, der soll sich einfach seinen Stundenlohn ausrechnen: Monatseinkommen geteilt durch 163 (tarifliche Arbeitszeit). Dann die monatlichen Plusstunden addieren – und sehen, ob diese mit dem AT-Gehalt wirklich angemessen honoriert sind.
Immer mehr KollegInnen bei Weltbild haben dieses Rechenexempel gemacht und wollen deshalb zurück in die Zeiterfassung und in die tarifliche Eingruppierung. Tarifgruppe VI (evtl. plus Zulage) und dazu etliche Tage (Wochen) zusätzliche Freizeit auf Plusstunden stellt sich doch für viele Beschäftigte als die bessere Alternative heraus.
Eine Rückkehr oder erstmaliger Eintritt in die Zeiterfassung sind aufgrund der bestehenden Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit jederzeit möglich. Bei Problemen hilft der Weltbild-Betriebsrat gerne.
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Zeitsouveränität gemacht? Einfach hier (anonymen) Kommentar hinterlassen.
Donnerstag, 2. Dezember 2010
Achtung Elternzeit-Rückkehrer: Es lauert die Teilzeit-Falle!
Kaum zu glauben, wie sich manche Themen im Lauf der Zeit von einem Extrem ins andere verkehren:
Teilzeitarbeit ist hier so ein verblüffendes Beispiel.
Während es noch vor 10 bis 15 Jahren nahezu unmöglich war, einen Teilzeitjob bei Weltbild zu bekommen, wird es heute in vielen Bereichen immer schwieriger einen Vollzeitjob zu ergattern!
So wird von Weltbild gerade in den personalintensiven Abteilungen der Logistik derzeit nur noch Jahresarbeitszeit (2/3-Job) mit in der Regel 1.400 Arbeitsstunden (oder deutlich weniger) angeboten.
Was das für ein Monatseinkommen (in TG 1 und 2) bedeutet, kann sich jeder leicht vorstellen, bzw. ausrechnen.
Hat man erstmal einen 1.400-Stunden-Vertrag unterschrieben, ist es natürlich schwierig, auf Vollzeit »umzuschalten«. Stellt sich das Unternehmen quer, kann es meinen Antrag auf Arbeitszeiterhöhung einfach ablehnen. Ist das der Fall, kann ich nur noch versuchen, meinen Vollzeit-Wunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetzt (TzBfG) vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen … Aber wer macht das schon – zumal das Urteil ja ungewiss ist.
Von dieser Entwicklung sind in besonderem Maße junge Mütter (Väter), die nach der Elternzeit ins Unternehmen zurückkehren, betroffen. Hier besteht ja wegen der Kinder in der Regel der Wunsch nach Teilzeit. Habe ich aber einmal einen Teilzeitvertrag unterschrieben, ist mein Anspruch auf die Vollzeitstelle, den ich ursprünglich hatte, perdu! Spätere Rückkehr in die Vollzeit kann ich mir dann oftmals abschminken (s.o.).
Der Weltbild-Betriebsrat rät deshalb dringend, sich vor der Rückkehr aus der Elternzeit oder bei sonstigen Änderungsvorhaben bezüglich der Dauer der Arbeitszeit kompetent beraten zu lassen.
Welche Erfahrungen hast du (haben Sie) mit Teilzeit bei Weltbild oder anderen Unternehmen gemacht? Über die Kommentarfunktion kann jeder sein Statement abgeben.
Montag, 29. November 2010
Arbeit am Gängelband
Über 80 Experten aus Call- und Service Centern diskutierten auf einer Tagung des TBS-Netzwerkes in Kassel über Arbeitsgestaltung im Kunden- und Service-Center.
Auf einhellige Ablehnung der Teilnehmenden – Betriebsräte, Gewerkschaftssekretäre und Berater – stieß der aktuelle Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. Sie befürchten eine weiter ausufernde Überwachung der Beschäftigten. Das betrifft insbesondere das heimliche Mithören und Aufzeichnen von Gesprächen. Die Teilnehmer lehnen dieses ab und erwarten, dass der Gesetzgeber in der Neufassung dem Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten ein deutlich stärkeres Gewicht verleiht.
Stress mit den Folgen von Burnout, Tinnitus und Herz-/Kreislauferkrankungen wurde einhellig als eine zentrale gesundheitliche Problematik der Arbeit in Kunden- und Service-Centern herausgestellt. Als besonders belastend werden dabei die minütiöse Überwachung und Kontrolle, hoher Leistungsdruck sowie der ständige Geräuschpegel und detaillierte Verhaltensvorgaben empfunden. Die Zeit ist überreif – so die einhellige Meinung – die gesetzlichen Vorschriften zum Gesundheitsschutz durchzusetzen unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Belastungen in Kunden- und Service-Centern.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Forderung nach einem Mindestlohn und tariflichen Regelungen für alle Beschäftigten in den Call Centern. Dazu wurden die Branchenverbände der Call Center aufgefordert, sich endlich als Arbeitgeberverband zu definieren, um einen bundesweit geltenden Tarifvertrag mit in den Betrieben vertretenen Gewerkschaften, insbesondere ver.di und IG Metall, auszuhandeln und abzuschließen.
Grundlöhne unter € 8,50 die Stunde sollten endlich der Vergangenheit angehören. „Beschäftigte müssen von den Löhnen leben können und nicht Ende des Monats Aufstockungsbeträge beantragen müssen“, so Ulrich Beiderwieden, ver.di-Bundessekretär für die Call Center Dienstleister. Auch in Inhouse Service Centern müssen Tarifverträge gelten, betont Hans-Joachim Weis, Gewerkschaftssekretär beim Vorstand der IG Metall.
Als wirksames Mittel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurde dabei die Einführung eines Gütesiegels diskutiert, in dem die sozialen Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen, z.B. zum Arbeitnehmerdatenschutz, zum Gesundheitsschutz oder zu einem Mindestlohn entscheidende Kriterien sind. Dieses Gütesiegel soll gleichzeitig Voraussetzung dafür sein, öffentliche Aufträge und Fördermittel zu erhalten.
Weitere Informationen erteilt der Veranstalter, das Netzwerk der arbeitsorientierten Beratungseinrichtungen (TBS-Netz), über www.tbs-netz.de oder die beteiligten Gewerkschaften ver.di auf http://besondere-dienste.verdi.de sowie die IG Metall mit Email an hans-joachim.weis@igmetall.de.
Sonntag, 28. November 2010
ver.di-Bericht aus den Betrieben: viele Erfolge aber auch neue Baustellen
Bericht zur verdi-Bezirksfachbereichsvorstandssitzung »Handel« vom 22.11.2010
Im Tagungshaus »Bayerischer Wirt« konnte ver.di-Sekretär Berthold Schleidt am Montagmorgen rund 40 Mitglieder aus dem Fachbereichsvorstand begrüßen. Die anwesenden ver.di-Betriebsräte repräsentierten so unterschiedliche Unternehmen wie das Gartencenter Dehner, die Drogeriemarktkette Schlecker, das Bekleidungshaus H&M, die Verlagsgruppe Weltbild und viele weitere Betriebe.
Tariflohn für ver.di-Mitglieder bei Schlecker
Hierbei wurde aus vielen Berichten deutlich, dass im Zeichen der sog. »Wirtschaftskrise« sich die Gangart in vielen Unternehmen verschärft habe. Wie aus den Medien bekannt, hat sich ja besonders »Schlecker« hier unrühmlich einen Namen gemacht. Berthold Schleidt betonte in diesem Zusammenhang, dass sich durch die ver.di-Kampagne bei Schlecker zwischenzeitlich einiges verbessert habe: Es gibt mittlerweile erste Betriebsräte bei Schleckermärkten in der ganzen Republik. Auch werde allen Schlecker-MitarbeiterInnen, die ver.di-Mitglied sind – und dies mit ihrem Gewerkschaftsausweis dokumentieren – der Tariflohn des Einzelhandels bezahlt.
Gartencenter Dehner: Tarifflucht!
Ein effektives Mittel, um über die Öffentlichkeit Druck auf eine Unternehmensführung auszuüben, ist der Internet-Blog. So wurde noch im Monat November der Blog »dehner-verdi.blogspot.com« installiert. Ein Betriebsratskollege von Weltbild hatte hier maßgeblich unterstützenden Anteil und stellte den Anwesenden Technik und Möglichkeiten des Bloggens in einer von ihm erstellten Dokumentation vor. Bei Weltbild und Hugendubel hat man mit den Blogs bereits beste Erfahrungen gemacht und sie als effektives Instrument der Gewerkschaftsarbeit schätzen gelernt.
Gerechtere Eingruppierung im Tarif

