Montag, 28. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 4: Geheim, geheim!


Unmittelbar im Anschluss an die Betriebsversammlung erreichte den Betriebsrat ein E-Mail des Geschäftsführers Christian Sailer. Der CEO war mit seiner Performance auf der Versammlung offenbar unzufrieden und machte seinem Ärger Luft, indem er schon wieder BR-Mitglieder mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bedrohte. 

Ihm sei berichtet worden, schrieb Sailer, dass ein Mitglied des Gremiums die Folienpräsentation seines Berichts zur wirtschaftlichen Lage abfotografiert habe. Das sei aber alles vertraulich, streng geheim usw. … Untergang des Abendlandes also, falls die Zahlen in falsche Hände gerieten. Dazu zählt der CEO in seinem Schreiben auch die „Gewerkschaft“ – gemeint war wahrscheinlich die Redaktion dieses Blogs.

Wir können Sie beruhigen, Herr Sailer. In diesem Blog sind noch niemals Umsatzzahlen oder Deckungsbeiträge veröffentlicht worden. Und der Gewerkschaft haben Sie Ihre Folien selbst gezeigt: Deren Mitglieder saßen nämlich zuhauf in der Versammlung.

Also hören Sie auf mit den albernen Scheingefechten! Greifen Sie die offensichtlichen Probleme an, und lösen Sie diese, anstatt ständig die Interessenvertretung zu attackieren. Weder die Gewerkschaft noch der Betriebsrat können irgendetwas dafür, dass WELTBILD nicht aus der Krise kommt.

Die Wahrheit ist: Es gibt ganz konkrete und bekannte Schwierigkeiten – mit den Lieferanten, mit der Auslieferung und im ganzen Haus umständliche und fehlerhafte Prozesse, die selbst mit der doppelten Anzahl von Personal nicht zeitgerecht abzuarbeiten wären.

Darum sollten Sie sich kümmern, statt Zahlen schönzureden und alle zwei Wochen eine neue Strategie auszurufen. Am Ende noch ein gut gemeinter Tipp: In dieser Situation ein paar Indianer rauszuschmeißen und dafür im Dutzend billiger neue Häuptlinge einzustellen – das ist ganz sicher nicht die Lösung des Problems!

Samstag, 26. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 3: Warum widerspricht sich die Geschäftsführung selbst?


Im Februar 2018 hatte Personalleiter Manfred Ries weitere Stellenstreichungen angekündigt. Rund 40 KollegInnen sollten auf die ein oder andere Art entsorgt werden. Der Protest des Betriebsrats ließ den Arbeitgeber kalt – bis das Gremium den Konflikt um die Arbeitsplätze vor das Arbeitsgericht brachte. Seither bestreitet die Geschäftsführung, dass Ries' Äußerungen tatsächlich so gemeint waren.

Diese Frage spielt bei den Verfahren vor dem Arbeitsgericht eine wichtige Rolle, weil sich der Betriebsrat bei seinen Zustimmungsverweigerungen auch auf den geplanten Personalabbau bezieht. Obwohl ein Gedächtnisprotokoll des BR-Vorsitzenden vorliegt, leugnen die gegnerischen Anwälte die Personalreduktion in den einschlägigen Verfahren. Als „Beweis“ führen sie an, dass es ja faktisch gar keinen Abbau, sondern in Summe sogar einen Personalaufbau gegeben habe. Dem aber widersprach auf der Betriebsversammlung am 17. Januar CEO Christian Sailer höchstpersönlich: Er erklärte vor versammelter Belegschaft eine Verringerung von 341 auf 317 Köpfe im Laufe des Jahres 2018.

Alles nur Missverständnisse und Zeitungsenten?

Offenbar wissen die Männer an der Spitze von WELTBILD selbst nicht mehr genau, was sie wollen bzw. was sie gerade tun. Sicher ist dagegen: Dass der für 2018 geplante Personalabbau nicht deutlich schmerzhafter ausgefallen ist, ist einzig der Widerständigkeit des Betriebsrats zu verdanken, der sich mit Händen und Füßen gegen eine weitere willkürliche und sinnlose Personalreduktion wehrt.

Leider sind die Pläne der Geschäftsführung immer noch nicht vom Tisch. Am 17. November 2018 konnte jedeR in der Augsburger Allgemeinen nachlesen, dass Christian Sailer auch in Augsburg einen weiteren Personalabbau anstrebt…

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Der Betriebsrat verwies kürzlich vor Gericht auf diesen Artikel als Beleg für die Pläne der Geschäftsführung. Daraufhin erklärte Personalchef Manfred Ries dem Richter, der Reporter habe Herrn Sailer eben falsch verstanden bzw. falsch zitiert. Dabei stammt der Bericht aus der Feder von Stefan Stahl, dem Leiter der Wirtschaftsredaktion der Augsburger Allgemeinen. Er ist bekannt – und in gewissen Kreisen auch gefürchtet – für seine bohrenden Nachfragen.

Es darf als sehr unwahrscheinlich gelten, dass sich ein erfahrener und renommierter Journalist „verhört“ hat. Und selbst wenn: Falls ein verantwortungsvoller Geschäftsführer in einem so wichtigen Punkt völlig falsch verstanden wird, dann bittet er doch um Richtigstellung in der Zeitung  – oder er informiert zumindest sofort intern die Belegschaft, dass es ein Missverständnis gegeben hat…

Nichts davon ist geschehen, und das hat Gründe: Es handelt sich nämlich um ein Missverständnis ganz anderer Art. Die Geschäftsführung von WELTBILD missversteht Personalplanung als kurzfristiges Steuerungsinstrument betriebswirtschaftlicher Ergebnisse. Anders gesagt: Wenn es – aus welchen Gründen auch immer – Defizite gibt, dann werden einfach ein paar Leute rausgeschmissen, und die Bilanz ist wieder in Ordnung.

Clown Executive Officer 

Dass diese simple Rechnung nicht aufgeht, sieht jeder, der WELTBILDs Abstieg unter der Düsseldorfer Herrschaft verfolgt hat. Nur CEO Christian Sailer nicht, der auf der Betriebsversammlung allen Ernstes erklärt hat, man befinde sich im „Jahr 3 nach der Insolvenz“ und WELTBILD habe vor der Pleite ja auch nur 500 MitarbeiterInnen in der Augsburger Verwaltung gehabt.

Für Nicht-WELTBILD-ler und den aktuellen CEO zum Mitschreiben: Vor der Pleite, die sich am 10. Januar 2019 zum 5. Mal gejährt hat, waren rund 1.300 VerwaltungsmitarbeiterInnen in der Augsburger WELTBILD-Zentrale angestellt. Weitere 1.200 KollegInnen sorgten im eigenen Versandzentrum für eine pünktliche und fehlerfreie Auslieferung der Kundenbestellungen. Insgesamt waren es also 2.500 MitarbeiterInnen allein in Augsburg. Deutschlandweit standen bei WELTBILD und den verbundenen Unternehmen, darunter die damals deutlich größeren Filialketten, rund 6.500 Menschen in Lohn und Brot.

Als er auf seinen Fauxpas aufmerksam gemacht wurde, reagierte der WELTBILD-Chef wütend: Offenbar hätten die vielen Leute ja auch nichts genutzt, an irgendwas sei der Laden schließlich pleite gegangen. Dieser Einwurf kam sehr gut an bei den MitarbeiterInnen, von denen viele seit 20, 30 Jahren bei WELTBILD sind und das Unternehmen mit aufgebaut haben.

Was der CEO sonst noch so zum Besten gegeben hat?

Fortsetzung folgt…

Freitag, 25. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 2: Darüber streiten WELTBILD und Betriebsrat vor Gericht


Noch nie in der 70jährigen Geschichte von WELTBILD standen sich Geschäftsführung und Betriebsrat so oft vor dem Arbeitsgericht gegenüber. Auf der Betriebsversammlung am 17. Januar 2019 fasste BR-Vorsitzender Timm Boßmann den Stand der juristischen Auseinandersetzungen zusammen. Für viele überraschend war sicher die Erkenntnis, dass nur vier der Verfahren seit Februar 2018 vom Betriebsrat eingeleitet wurden.

Die 4 Verfahren des Betriebsrats

Verfahren 1: Bereits im April 2018 zeigte der Betriebsrat die fortgesetzten Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeit“ beim Arbeitsgericht an. Dieses Verfahren wurde am 19. September 2018 mit einem Vergleich abgeschlossen, der mehrere gerichtliche Auflagen für den Arbeitgeber beinhaltete. Erst danach war die Personalleitung bereit, über eine Regelung mit dem Betriebsrat zu sprechen. Diesen Sachverhalt haben wir im ersten Teil unseres Berichts zur Betriebsversammlung ausführlich dargestellt.

Verfahren 2: Hier ging es um die Einsetzung der Einigungsstelle zu den Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan für den Personalabbau im Logistikkompetenzzentrum und die Ausgliederung von Beschäftigten in die WELTBILD FIlial GmbH.

Dieses Verfahren hat der Betriebsrat am 17. April 2018 vor dem Augsburger Arbeitsgericht gewonnen. Einen Tag vor Ablauf der Einspruchsfrist am 9. Mai hat der Arbeitgeber eine juristisch völlig aussichtlose Beschwerde beim Landesarbeitsgericht in München eingelegt und so das Ende des Verfahrens nochmals um 3 Monate hinausgezögert. Das Landesarbeitsgericht bestätigte den Augsburger Richterspruch erwartungsgemäß und damit endete dieses Verfahren am 25. Juli 2018.
Leider hat die Einigungsstelle bislang keine Ergebnisse gebracht, außer dass der Arbeitgeber die Überleitungsvereinbarung von 2014 gekündigt hat. Wir berichteten hier ausführlich.

Verfahren 3: Obwohl diese Einigungsstelle noch nicht abgeschlossen ist, hat der Arbeitgeber mehrere KollegInnen und Kollegen in die WELTBILD Filial GmbH ausgegliedert. Dabei wurde zum Teil massiver psychologischer  Druck seitens der Personalleitung aufgebaut, um die KollegInnen in eine Gesellschaft zu zwingen, die keinen Betriebsrat hat, und die faktisch ohne Vermögen ist, aus dem im Falle einer Insolvenz Abfindungen gezahlt werden könnten.

Der Betriebsrat hatte dagegen vorgeschlagen, eine Regelung zu treffen wie im Falle der Übergänge in die Jokers GmbH und die Editionen GmbH. Diese beiden Gesellschaften werden als gemeinsame Betriebe mit der WELTBILD geführt. Das heißt: im Falle von Personalmaßnamen bestehen – auch finanzielle! – Ansprüche gegenüber der WELTBILD und der bewährte Betriebsrat bleibt für die KollegInnen zuständig.

Nachdem die Geschäftsführung das rigoros ablehnt, hat der BR eine Klage bei Gericht eingereicht, das feststellen soll, dass der gemeinsame Betrieb faktisch ohnehin besteht und entsprechend zu verfahren ist, egal ob die Geschäftsführung darin einen eigenen Vorteil sieht oder nicht. Der Kammertermin in diesem Verfahren wird am 17. April diesen Jahres sein.

Verfahren 4: Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es zwei Paragraphen, die eine Beteiligung des Betriebsrats an der Personalplanung des Unternehmens gesetzlich vorschreiben. Das sind der § 92, der diese sogenannte „Unterrichtungs- und Beratungspflicht“ konkreter beschreibt und der § 92a, der den Arbeitgeber zwingt, verschiedene Maßnahmen der Beschäftigungssicherung mit dem Betriebsrat zu beraten und die Vorschläge des Betriebsrats in diesem Zusammenhang zumindest ernsthaft zu prüfen.

Beides findet bei WELTBILD – natürlich –  nicht statt. Deshalb hat der BR das Gericht bemüht, dem Arbeitgeber aufzugeben, seinen Verpflichtungen zukünftig nachzukommen. Dieses Verfahren läuft ebenfalls noch und der nächste Termin findet am 14. März statt.

Die meisten Prozesse hat der Arbeitgeber eingeleitet

Im Gegenzug hat der Arbeitgeber insgesamt 10 Verfahren gegen den Betriebsrat eingeleitet. Es handelt sich dabei um Zustimmungsersetzungsverfahren im Zusammenhang mit Neueinstellungen. Im Laufe des letzten Jahres hat der Betriebsrat in 12 von insgesamt 31 Neueinstellungen seine Zustimmung verweigert. Das hatte unterschiedliche Gründe, zum Beispiel,

  • weil die Neueinstellung auf einem Arbeitsplatz erfolgen sollte, den auch eineR der gekündigten Beschäftigten aus dem Logistikkompetenzzentrum hätte übernehmen können, oder 
  • weil neue MitarbeiterInnen für eine Position eingestellt werden sollten, die bereits von einem oder einer KollegIn besetzt ist. Das hat in der Vergangenheit schon einmal dazu geführt, dass nach einer solchen Neueinstellung die Person, welche die Stelle bis dahin innehatte, regelrecht weggemobbt wurde. Deshalb ist der BR in diesem Zusammenhang besonders kritisch.
  • weil dem Betriebsrat wichtige Informationen fehlen, was der oder die Neueingestellte in Abgrenzung zu den anderen KollegInnen in der Abteilung überhaupt tun soll. Aber die Personalleitung weigert sich offenbar aus Prinzip, Stellenbeschreibungen zu verfassen und schaltet auf stur – um den Preis eines teuren Gerichtsverfahrens…
  • Last but not least hat der Betriebsrat einen kleinen Teil der Einstellungen auch deshalb verweigert, weil sie dem geplanten Personalabbau gegenüberstehen: Im Februar letzten Jahres hat Personalchef Ries dem BR-Vorsitzenden mitgeteilt, dass der Personalstand auf unter 300 Beschäftigte gesenkt werden soll. Wenn gleichzeitig neues, zusätzliches Personal eingestellt wird, heißt das nichts anderes, als das für jede Person, die neu kommt, eine andere, die derzeit da ist, gehen muss. Dem kann ein Betriebsrat, der seine Verantwortung ernst nimmt, nicht zustimmen! 

Ob und in welchem Umfang die Geschäftsführung weitere Arbeitsplätze streichen möchte, war auch im weiteren Verlauf der Versammlung Thema.

Fortsetzung folgt…

Donnerstag, 24. Januar 2019

Betriebsversammlung Teil 1: Zusammenarbeit mit der GF bleibt schwierig


Bei der ersten Betriebsversammlung des Jahres am vergangenen Donnerstag platzte der Versammlungsraum aus allen Nähten. „Schön wieder hier zu sein!“, begrüßte Timm Boßmann die Belegschaft. Der Betriebsratsvorsitzende spielte damit auf den gescheiterten Versuch der Geschäftsführung an, ihn mit haltlosen Anschuldigungen zu kündigen. Die KollegInnen quittierten das mit donnerndem Beifall.

Boßmann bedankte sich für die Unterstützung durch ver.di und andere  Gewerkschaften, für den Beistand der KAB/Betriebsseelsorge und bei weiteren Organisationen, PolitikerInnen sowie zahllosen Privatpersonen, die bundesweit gegen die ungerechtfertigte Kündigung Position bezogen hatten.

Am meisten habe ihn aber die starke Solidarität im Betrieb gefreut, sagte der Vorsitzende: „Ich glaube, ich bin noch nie in meinem ganzen Leben so oft gefragt worden, wie es mir geht! Liebe Kolleginnen und Kollegen: Danke, es geht mir gut.“ Applaus!

Weil die Geschäftsführung nach der Niederlage vor Gericht eine verzerrte Version des Ergebnisses per E-Mail an die Belegschaft verschickt hatte, stellte Boßmann abschließend klar, was bei der Gerichtsverhandlung Ende November tatsächlich herausgekommen war: „Es hat keinen Vergleich irgendeiner Art gegeben. Ich habe keine Abmahnung für irgendeine Verfehlung bekommen. Der Arbeitgeber hat vom Gericht in keiner Weise Recht bekommen, sondern ist zu 100% gescheitert.“

Ungenügend: Umzugspläne und Gesundheitsschutz

BR-Mitglied Hannes Walk berichtete Neuigkeiten zum geplanten Umzug innerhalb der bestehenden Firmengebäude. Inzwischen liegen dem Betriebsrat dazu die kompletten Pläne der Geschäftsführung vor. Sie entsprechen in weiten Teilen aber nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie die Sachverständige Tatjana Fuchs von der Gesellschaft für Gute Arbeit eindrucksvoll ausführte.

Danach musste Betriebsrätin Manuela Natterer wieder auf den Dauerbrenner „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ zu sprechen kommen. Bereits Ende 2016 hatte  eine arbeitswissenschaftliche Untersuchung gravierende Belastungen offenbart. Trotzdem hat die Geschäftsführung bis heute keinerlei Schritte zu einer Verbesserung der Situation unternommen. Das wichtige Thema wird deshalb Ende Februar in einer gerichtlichen Einigungsstelle gemeinsam mit Sachverständigen verhandelt.

Neue Betriebsvereinbarung stärkt digitales Geschäft

Im Anschluss stellte die stellvertretende Vorsitzende Dolores Sailer eine neue Betriebsvereinbarung vor. Die BV „Mehrarbeit im Marketing“ ergänzt die BV „Flexible Arbeitszeit“ und schafft arbeitsrechtlich korrekte und gesundheitlich vertretbare Möglichkeiten, die Marketing-Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken auch am Wochenende zu betreuen.

Damit reagiere der Betriebsrat auf die Veränderung der Arbeitsaufgaben im Zuge der Digitalisierung des Handels, führte Boßmann ergänzend aus: „Diese Betriebsvereinbarung ist der Beweis, dass es gelingen kann, die Erfordernisse des Geschäfts mit den Rechten und den gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten unter einen Hut zu bringen. Man muss nur miteinander reden und bereit sein zu verhandeln. Dann geht das auch!“ Leider sei es keiner Geschäftsführung zuvor jemals so schwer gefallen, mit dem Betriebsrat konsensorientiert zusammenzuarbeiten.

So war es auch bei den Wochenendeinsätzen im Bereich Marketing, erzählte Dolores Sailer. Der BR musste tatsächlich vor das Arbeitsgericht ziehen, damit ein Richter der Geschäftsführung erklärt, was ihre Pflichten aus der Betriebsvereinbarung „Flexible Arbeitszeiten“ sind. Und selbst nach dem Prozess hat Personalchef  Ries eine Betriebsvereinbarung zunächst abgelehnt und wollte das Thema lieber outsourcen als eine vernünftige Vereinbarung zu treffen. Erst nachdem sich das als – vorhersehbarer – Rohrkrepierer erwiesen hatte, war vernünftig zu reden. Einmal am Verhandlungstisch wurde innerhalb weniger Tage eine Vereinbarung getroffen, von der jetzt beide Seiten gleichermaßen profitieren.

Fortsetzung folgt…

Dienstag, 15. Januar 2019

Einladung zur Betriebsversammlung


Die erste Betriebsversammlung von Weltbild 

im Jahr 2019 findet statt am 

Donnerstag, den 17.01. um 13:30 Uhr in der Böwe-Kantine. 


Alle Beschäftigten von Weltbild Deutschland sind herzlich eingeladen und können daran teilnehmen. 

Hierzu ein Hinweis: 
Betriebsversammlungen haben Vorrang vor anderen Terminen im Betrieb. Andere Termine sollten in diesem Zeitraum nicht angesetzt bzw. nach Möglichkeit verschoben werden. 

Auf der Tagesordnung stehen wichtige Themen, die die gesamte Belegschaft betreffen:
So zum Beispiel der aktuelle Stand des von der Geschäftsführung geplanten Umzuges innerhalb der vorhandenen Räumlichkeiten. Dieser Umzug betrifft nahezu alle Abteilungen. Außerdem die Frage, wie es mit der Betriebsvereinbarung zur Senkung der psychischen Belastungen weitergeht.

Die fortschreitende Digitalisierung gab Anlass für eine Betriebsvereinbarung zur Mehrarbeit im Bereich Marketing, die kürzlich abgeschlossen wurde. Der Betriebsrat informiert über die Regelungen, die nun gelten.


Weitere Themen werden sein:
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber
Die Einigungsstelle zum Personalabbau
Die wirtschaftliche Lage: Informationen zum letzten Weihnachtsgeschäft (Herr Sailer)
Und die variablen Gehaltsbestandteile der außertariflich Beschäftigten.

Neben Hans Gilg von der Betriebsseelsorge wird diesmal Tatjana Fuchs als Gast dabei sein, die den Weltbild-Betriebsrat in Fragen des Arbeitsschutzes mit ihrem Fachwissen berät.





Sonntag, 23. Dezember 2018

Rückblick auf ein turbulentes Jahr bei WELTBILD


Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, 

wir haben ein weiteres turbulentes Jahr bei WELTBILD hinter uns gebracht – und Sie, liebe Leserinnen und Leser, haben uns dabei begleitet. 

2018 haben wir einiges zusammen erlebt: • eine vorgezogene Betriebsratswahl, bei der die ver.di-Liste mit rund 70% der Stimmen ein starkes Mandat für die nächsten vier Jahre erhalten hat • einen weiteren, unsinnigen Personalabbau, den der Betriebsrat zwar nicht völlig verhindern, aber wenigstens stoppen konnte • eine Fülle von Gerichtsverfahren, in denen die RichterInnen der Interessenvertretung in wesentlichen Punkten Recht gaben…

Was wir vermisst haben

Aber wir haben auch vieles vermisst: • den wertschätzenden Umgang mit den Beschäftigten, die mit ihrem Einsatz den Laden am Laufen halten • Maßnahmen zur Senkung der nachgewiesenen psychischen Belastungen, mit denen die Arbeit bei WELTBILD verbunden ist  • einen nachvollziehbaren und konsistenten Plan, wie das Management WELTBILD in eine erfolgreiche Zukunft führen möchte…

Stattdessen verrannte sich die Geschäftsführung in wechselnden Projekten, die niemals fertig werden, und eröffnete immer wieder neue Nebenkriegsschauplätze. Die prägende Auseinandersetzung in diesem Jahr war ohne Zweifel der Versuch des Arbeitgebers, den Betriebsratsvorsitzenden vor die Tür zu setzen. Mit an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen, für die es keinen einzigen Beweis gab, zog die Geschäftsführung vor Gericht und scheiterte vollständig. Stattdessen erzeugte die ehrverletzende Attacke eine bundesweite Welle der Solidarität mit dem Betriebsrat von WELTBILD.

Danke an alle UnterstützerInnen

Zeit also, um allen UnterstützerInnen Danke zu sagen: Den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, die ihren Betriebsrat die ganze Zeit gestützt haben; den haupt- und ehrenamtlichen FunktionärInnen der ver.di, die bundesweit für Solidarität geworben haben; den gewerkschaftlichen Bildungsträgern, allen voran dem Bildungszentrum „Haus Brannenburg“; den anderen DGB-Gewerkschaften in Augsburg für ihre Mobilisierung zu den Gerichtsdemos; der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) und der Betriebsseelsorge für ihren praktischen und persönlichen Beistand; und den vielen, vielen FreundInnen, Bekannten und Unbekannten, Kundinnen und Kunden, die mit ihrer Teilnahme dem Protest gegen Betriebsratsmobbing Gesicht und Stimme gegeben haben.

Euch allen ein schönes Weihnachtsfest im Kreise eurer Lieben und ein gesundes, glückliches und kämpferisches Neues Jahr! 

Donnerstag, 13. Dezember 2018

Neues vom großen Umzug ...


... gibt es aktuell nicht zu berichten. Nach dem anfänglichen Aktionismus der Geschäftsführung, ist die konkrete Planung massiv ins Stocken geraten. Was ursprünglich noch dieses Jahr mit höchster Priorität über die Bühne gehen sollte, ist inzwischen eher kommentarlos auf 2019 vertagt worden.

Seit dem letzten Bericht über den Umzug hat sich faktisch nichts neues ergeben. Nach dem Gutachten der Sachverständigen, wurde dem Betriebsrat weder eine überarbeitete Planung des 3. Stocks bei Böwe vorgelegt, noch kamen irgendwelche Informationen zur zeitlichen Terminierung. 

Angeblich steht inzwischen die Belegung des gesamten Gebäudes und der Räumlichkeiten im Sigma Technopark.  Offen  ist dagegen noch, wie die neue Struktur in der Rumplerstraße aussehen soll.

Vereinbart war eigentlich, eine schrittweise Planung, bei der jeder Step abgesegnet werden sollte, bevor der nächste in Angriff genommen wird. Aber sei's drum ... 

Es ja eine Herzensangelegenheit der Geschäftsführung, die Abteilungen räumlich zusammenzuführen, um dadurch eine Erhöhung der Effektivität zu erzielen. Daher muss sie auch mit den entsprechenden Entwürfen in Vorleistung gehen und gibt damit den zeitlichen Rahmen vor. Der Betriebsrat hat dazu kein Mitspracherecht, wird aber bei diesem Stühlerücken genau darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und sich die Arbeitsbedingungen für die Kollegen ausschließlich verbessern. Wann es  letztendlich zu einem Umzug kommen wird, ist dabei zweitrangig.

Das Gremium ist gespannt auf die neuen Pläne, die ihm angeblich  noch vor Weihnachten vorgelegt werden sollen ...

Donnerstag, 6. Dezember 2018

Gute Arbeit und guter Journalismus brauchen existenzsichernde Tarifverträge und Wertschätzung!


Weitersagen!

„Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt“     Europäische Sozialcharta Artikel 5

Wieder einmal mehr hat sich Presse-Druck und Verlag, dort wo die Augsburger Allgemeine gedruckt wird, aus der Tarifbindung gestohlen. Diesmal traf es die Druckerei.  Und die Beschäftigten stellen sich nun die bange Frage, wer vom „Augsburger Weg“, wie die Arbeitgeber-Seite ihre Flucht aus den Tarifverträgen nennt, als nächstes getroffen wird.
Diese erneute Tarifflucht ist zu verurteilen und es gibt keinerlei nachvollziehbaren Gründe für diese Tarifflucht.
  • Presse Druck und Verlag steht finanziell bestens da.
  • Die Augsburger Allgemeine ist die Nummer 2, gemessen an der Auflage in Bayern
  • Fasst man Augsburger Allgemeine und Allgäuer Zeitung zusammen, ist sie die Nummer 1
  • Unberücksichtigt bleiben hier die Beteiligungen an der Main Post in Würzburg, dem Südkurier in Konstanz, sowie weiteren Medienunternehmen in Augsburg und Deutschland

Postkartenaktion gegen Tarifflucht und für Tarifverträge!



Der ver.di Bezirk Augsburg hat diese Postkartenaktion gestartet, um deutlich zu machen, dass dieser „Augsburger Weg der Tarifflucht“, zu korrigieren ist!

Die Postkarten können per Mail bei ver.di, Fachbereich 8 in Augsburg angefordert werden: rudi.kleiber@verdi.de. Diese können dann bei der nächsten ver.di-Geschäftsstelle bzw. in Augsburg abgegeben werden. Ihr könnt diese auch betrieblich sammeln und z. B. über eure Betriebsräte bei uns abgeben.

Wir senden diese dann an die Geschäftsführung von Presse-Druck weiter.

So darf ein Medienkonzern nicht mit seinen Beschäftigten umgehen!


Ausführliche Infos zum Thema findet ihr hier. 


Freitag, 23. November 2018

Abermals ungerechte Geschenke geplant


STEUERPOLITIK - Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen

(Ein Kommentar aus der ver.di Zeitschrift publik 7/2018)

Dierk Hirschel leitet den Bereich Wirtschaftspolitik bei ver.di

Angela Merkel will wieder einmal Unternehmen be­schenken. Das schwarze Wirtschaftsministerium hat einen Steuersenkungsplan ausgeheckt. Die heimischen Firmen sollen um 20 Milliarden Euro entlastet werden. Bundes­wirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, will den Soli komplett abschaffen und höhere Abschreibungen auf Investitionen ermöglichen. Darüber hinaus sollen einbehaltene Gewinne geringer belastet, Forschungsausgaben steuerlich ge­fördert und nationale Steuersparmodelle geschützt werden. Die höheren Nettogewinne sollen dann Investitionen, Wachstum und Beschäftigung ankurbeln. Arbeitgeber-, Wirtschaftsverbände sowie wirtschaftsliberale Ökonomen applaudieren. Finanzminister Olaf Scholz, SPD, verweigert den schwarzen Steuersenkungsplänen aber seine Zustimmung.

Die deutsche Politik steht angeblich unter Druck. Konservativ-liberale Regierungen starteten einen internationalen Steuersen­kungswettlauf. Donald Trump in den USA, Emmanuel Macron in Frankreich und Theresa May in Großbritannien versprachen ihren Unternehmen mehr Netto vom Brutto. In den USA zahlen Unter­nehmen künftig nur noch 20 statt 35 Prozent. Paris will seine Gewinnsteuern von 33 auf 25 Prozent drücken. Und London möchte nach dem Brexit das steuergünstigste Land im Club der Industrie­nationen werden. Wenn Berlin beim Steuerwettbewerb nicht mitspiele, drohe die Republik ein Hochsteuerland zu werden. Der Preis dafür seien schrumpfende Investitionen.


Das ist ökonomischer Unfug. VW, Daimler, Siemens & Co können vor Kraft kaum laufen. Die deutschen Firmen erzielen gigantische Exportüberschüsse. Die Gewinne der 30 Börsenschwergewichte waren letztes Jahr auf Rekordniveau. Von mangelnder Wettbewerbs­fähigkeit keine Spur. Daran wird der aktuelle Steuersen­kungswettlauf wenig ändern. Wo ein Unternehmen investiert, hängt nicht vorrangig von der Steuerlast ab. Eine gute Verkehrsinfrastruktur, eine zuverlässige Energiever­sorgung, politische Stabilität, Rechtssicherheit, ein gutes Zulieferernetzwerk, die Qualifikation der Beschäftigten sowie die Größe und Lage des Absatzmarktes sind mindestens genauso wichtig.

Zudem investieren Unternehmen nicht automatisch mehr, wenn sie mehr Netto vom Brutto haben. Betriebe erweitern und moderni­sieren ihre Produktion nur bei ausreichender Nachfrage. Diese Erfahrung machten bereits Gerhard Schröder und Angela Merkel. Seit der Jahrtausendwende senkten sie den Steuertarif für Unter­nehmen von 51,6 auf 29,8 Prozent. Das entsprach einer jährlichen Entlastung von 22 Milliarden Euro. Der erhoffte Investitionsboom fiel aber aus. Die Investitionsquote schrumpfte sogar von 22,9 auf 20,3 Prozent. Die Steuerreformen verursachten so nur milliardenschwere Einnahmeausfälle und höhere Schulden. Anschließend fehlten Bund, Ländern und Kommunen das nötige Geld für Infrastruktur und Soziales.

Doch damit nicht genug. Steuergeschenke für Unternehmen sind auch in anderer Hinsicht sozial ungerecht. Die Steuereinnahmen aus Gewinn- und Vermögenseinkommen tragen nur noch ein Fünftel zum gesamten Steueraufkommen bei. Firmen zahlen auf ihre Ge­winne effektiv weniger als 20 Prozent Steuern. Viele Arbeitnehmer/in­nen haben eine höhere Steuerlast. Internationale Konzerne tricksen und täuschen, wo sie können. Getreu dem Motto: Legal, illegal, scheißegal. Kurzum: Die Unternehmen beteiligen sich heute nicht mehr angemessen an der Finanzierung des Gemeinwesens. Da wäre es wahnsinnig, die steuerpolitischen Fehler der Vergangenheit zu wiederholen und diesmal andere Ergebnisse zu erwarten.

Ein politischer Kurswechsel ist überfällig. Der Sozialstaat muss in den nächsten Jahren ausgebaut werden. Die Republik steht im Gesund­heits- und Bildungswesen, beim Wohnungsbau, bei Digitalisierung, bei Energie und Verkehr vor großen Herausforderungen. Dafür brauchen wir künftig mehr und nicht weniger Staatseinnahmen. Höhere Steuern auf Gewinne, Kapitalerträge, große Einkommen und Vermögen sind zwar nicht einfach durchsetzbar – nicht zuletzt wegen des neu entfachten globalen Steuerwettbewerbs. Für die Merkel-Regierung lautet die Alternative aber nicht: Anpassen oder untergehen. Ein wirtschaftlich starker Nationalstaat kann auch in einer global und digital vernetzten Wirtschaft steuerpolitisch umverteilen. Der grenzüberschreitende automatische Informations­austausch und weniger Steueroasen machen es möglich. Selbst die berüchtigten Gewinnverlagerungen der Konzerne könnten durch internationale Vereinbarungen oder nationale Quellensteuern ausgebremst werden. Die große Koalition hat somit die Wahl zwischen einer gerechten Steuerpolitik und steuerpolitischer Reichtumspflege.


Dienstag, 20. November 2018

Kündigungsversuch: WELTBILD scheitert vor Gericht


Erfundene Vorwürfe und ehrverletzende Behauptungen 

rechtfertigen keine Kündigung des BR-Vorsitzenden


Die Plätze im Gerichtssaal reichten nicht für die vielen UnterstützerInnen, die zur Verhandlung über die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD gekommen waren. Vor dem Gericht formierten sich Dutzende mit Fahnen und Bannern zum bunten Protest: „Schluss mit dem Betriebsrats-Mobbing bei WELTBILD!“ Drinnen erging es den Vertretern des Arbeitgebers nicht besser. Sie konnten keinerlei Beweise für die Behauptung vorlegen, der Vorsitzende habe einen Mitarbeiter zum Blaumachen aufgefordert.

Wer am Montagmorgen nicht selbst dabei sein konnte, schickte ein Foto zur Unterstützung des Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD. Die DemonstrantInnen präsentierten über 100 Fotos von weiteren UnterstützerInnen aus ganz Deutschland.

Am Ende der Verhandlung riet der Vorsitzende Richter dem Arbeitgeber dringend, den Antrag zur Kündigung des Betriebsrats zurückzuziehen. Man müsse nicht immer alles auf die Spitze treiben, sagte das Gericht, das weder stichhaltige Beweise für die Vorwürfe des Arbeitgeber erkennen konnte, noch den Vorwurf als solchen für kündigungsrelevant hielt.

Gewerkschaftssekretär Thomas Gürlebeck von ver.di überrascht das nicht: „Erfundene Vorwürfe und ehrverletzende Behauptungen reichen eben nicht, um einen Betriebsratsvorsitzenden aus dem Amt zu jagen.“ Aber der Gewerkschafter ist auch wütend: „Die Geschäftsführung will jetzt genau denjenigen loswerden, der in der höchst schwierigen Phase der Insolvenz unermüdlich für den Fortbestand des Unternehmens und die Beschäftigten gekämpft hat. Der Vorwurf, er solle einen Kollegen dazu angestiftet haben, WELTBILD zu schädigen, ist eine unerhörte Dreistigkeit.“

BR-Vorsitzender soll gehen, weil er unbequem ist

Viele Kolleginnen und Kollegen vermuten, dass die Geschäftsführung den BR-Vorsitzenden vor allem deshalb loswerden will, weil er unbequem ist und Konflikten nicht aus dem Weg geht. Gürlebeck teilt diese Einschätzung: „Hier wird die Sozialpartnerschaft mit Füßen getreten. Einen solchen Umgang mit Betriebsräten kann man nur verurteilen, und man muss sich fragen, welches Rechtsempfinden in der WELTBILD-Geschäftsführung vorherrscht.“

Die Urteilsverkündung ist für den 29.11.2018 vorgesehen. Bis dahin hat der Arbeitgeber Zeit, sich zu entscheiden, ob er das Betriebsrats-Mobbing weitertreiben oder wieder auf den Boden von Gesetz und Anstand zurückkehren möchte.

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