Dienstag, 10. September 2019

Buchkritik: Best Practice Leadershit


Wolltest du auch immer schon mal Mäuschen spielen, wenn in der Chefetage bahnbrechende Marketingkonzepte geboren werden? Live miterleben wie ein brutales Sparprogramm als revolutionäre Innovation verkleidet wird? Oder dem CEO beim Pebrasto – dem persönlichen Brainstorming – unter die Schädeldecke linsen? Dann heißen wir dich herzlich willkommen in der Welt von Hannes, der Hauptfigur der Satiren-Sammlung „Best Practice Leadershit“ von Stefan Häseli.

Häseli heißt tatsächlich so und ist seit 20 Jahren als Unternehmensberater und Managercoach unterwegs. Wer dabei nicht selber komplett bekloppt werden will, muss ein Ventil für den Irrsinn finden, dem man nicht nur in multinationalen Konzernen auf der Führungsebene  ausgesetzt ist. So ist Stefan Häseli inzwischen als „Business-Comedian“ unterwegs und würzt Firmenevents und Kongresse mit einer Prise Humor. Entsprechend sind die Geschichten, die der Verlag BusinessVillage in dem kleinen Band versammelt hat, nie wirklich bösartig, sondern kommen eher selbstironisch augenzwinkernd daher.

Aber es liest sich allemal nett, wenn die neue Du-Kultur per Dekret mit Übergangsfrist angeordnet werden muss, wenn ein Riesenbohei um den neuen Fahrradstellplatz gemacht oder die Führungskräfte sich im Ü50-Triathlon gegenseitig überbieten. So eignet sich der Band auch als Geschenk für Manager und solche, die es noch werden wollen. Für die MitarbeiterInnen unterhalb der Teppichetagen bleibt die tröstliche Einsicht: Die da oben haben es auch nicht immer leicht. Allerdings werden sie für den Unsinn deutlich besser bezahlt als jene, die ihn ausbaden müssen…


Freitag, 6. September 2019

Der Umzug hat begonnen ...


Fast zwei Jahre ist es her seit das Thema bei Weltbild aufkam. Und der lange Weg zum jetzt angelaufenen Umzug war ein sehr steiniger. Aber die Hartnäckigkeit des Betriebsrats hat sich am Ende gelohnt - vor allem für die Kollegen!

Die zusätzlich angemieteten Räumlichkeiten waren am Ende das Schwert, das den Gordischen Knoten gelöst hat ... der Rest war dann eigentlich ganz einfach. Mit dem Mehr an Fläche, ergaben sich neue und schlüssige Raumplanungen, die den gesetzlichen Vorgaben auch entsprechen konnten. 

Die von der Geschäftsführung vorgelegten Pläne wurden mit dem BR beraten und die dann noch notwendigen Änderungen und Anpassungen schnell und einvernehmlich beschlossen. Am Ende Stand eine von beiden Seiten akzeptierte Lösung, die für alle Büros eine fixe Belegung festgelegt und die das maximal Machbare aus der gegebenen Situation herausgeholt hatte. Im nächsten Schritt musste die GF die zeitliche Koordination festlegen nach der das Stühlerücken ohne allzu große Verwerfungen stattfinden konnte. Dieser Prozess begann in der letzten Augustwoche und ist aktuell in vollem Gange - eine große Anstrengung für die Kollegen, die die Arbeitsplätze von  A nach B transportieren müssen und die IT, die für ein Funktionieren der PCs am neuen Arbeitsplatz zu sorgen hat.

Eine letzte Herausforderung könnte die Verteilung der Kollegen innerhalb der neuen Büros darstellen. Die Vorgaben in den jeweiligen Räumen sind mit der Anzahl der Mitarbeiter zwar erfüllt, eine persönliche Zuweisung der einzelnen Schreibtische war allerdings nicht Teil der Planung. Dies ist Aufgabe des Vorgesetzten, der im Gespräch mit seiner Abteilung eine gerechte und zufriedenstellende Lösung finden muss. 

Am Ende, wenn der Umzug komplett über die Bühne ist, werden alle Bereiche vom Sicherheitsbeauftragten begutachtet und auf Einhaltung der geltenden Vorschriften kontrolliert. Wenn die dabei auffallenden Mängel korrigiert sind, kann das Großprojekt  endlich abgeschlossen werden. Der Betriebsrat ist sehr zuversichtlich, dass die Kollegen mit dem erzielten Ergebnis zufrieden sein werden.

Donnerstag, 15. August 2019

URTEIL - Von den Grenzen der Arbeitszeit


ver.di Publik Ausgabe 4:


URTEIL  - Von den Grenzen der Arbeitszeit


Europäischer Gerichtshof stärkt Beschäftigten den Rücken


Im Grunde ist es eine Binsenweisheit, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 14. Mai 2019 in ein Grundsatzurteil zu­gunsten aller abhängig Beschäftigten gekleidet hat: Weil es in der Europäischen Union rechtlich zwingende Vorschriften über Höchst­arbeitszeiten und Mindest­ruhezeiten gibt, muss es – ebenso zwingend – in jedem Betrieb und für jeden Einzelfall auch möglich sein, die geleistete Arbeitszeit objektiv, zuverlässig und systematisch aufzuzeichnen. Ohne eine solche Dokumentation, so die „Große Kammer“ des EuGH in Luxemburg, hätten die einzelnen Arbeitnehmer*innen keine Chance, ihre Rechte gerichtsfest geltend zu machen und durchzusetzen. Klingt plausibel, ist plausibel, aber bezeichnend für die tägliche Praxis kapitalistischen Wirtschaftens bleibt, dass es wieder erst eines ambitionierten höchstrichterlichen Machtworts bedurft hat, damit ein Problem wie das der langen und überlangen Arbeitszeiten zu einem vielbeachteten Tagesthema wird.

Neben dem Kampf um höhere Löhne und Gehälter hat im Zentrum gewerkschaftlicher Tarifpolitik stets der tägliche, wöchentliche, monatliche und alljährliche Zeitaufwand gestanden, den abhängig Beschäftigte zu leisten hatten und haben, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien zu sichern und dabei einigermaßen bei Gesundheit und Kräften zu bleiben: die tarifliche Arbeitszeit. Nicht nur in Deutschland hat die neoliberale Agenda- und Austeritäts­politik von übergroßen Koalitionen seit der Jahrtausendwende bei Löhnen und Arbeitszeiten heftige Verwerfungen mit sich gebracht. Eine rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikations­techniken tut dabei ein Übriges.

Die Stichworte sind bekannt: Massenarbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Minijobs, Niedrig­löhne, befristete Jobs, Schicht­arbeit, Nachtarbeit, illegale Beschäftigung, materielle und kulturelle Verarmung. In der Folge lösen sich auf der an­deren Seite die Grenzen auf zwischen fremdbestimmter Arbeit und – jedenfalls ge­fühltem – selbstbestimmtem Tun oder eben auch Lassen.Es gilt immer öfter: die Ver­trauensarbeit. Die muss der Arbeitgeber tatsächlich nicht mehr kontrollieren, weil jede*r nach eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten so lange arbeitet, bis das Produkt fertig, die Ware ausge­liefert, das Projekt abge­schlossen, alle Patient*innen „versorgt“ sind. Wieviel Zeit dabei draufgeht, spielt keine Rolle mehr, aber wer schneller ist als die anderen, dem „vertraut“ der Arbeitgeber noch ein bisschen mehr Arbeit an. Er kauft Arbeitskraft nicht mehr in Form von Zeit, sondern nur noch als Output, als fertiges Produkt, als erledigte Dienstleistung – zum reinen Stücklohn sozusagen, als Rückkehr zum früher ver­breiteten, gehassten und mit gewerkschaft­lichen Instrumenten bekämpften Akkordlohn. Die Folgen werden zunehmend sichtbar: in der rasant steigenden Zahl von psychischen und psychogenen Erkrankungsfällen, in der Ausbreitung von Burnout, Depressionen und anderen Erschöpfungszuständen.

In dieser Situation haben unsere Gewerkschaftskolleg*innen von den Comisiones Obreras (CCOO) die spanische Niederlassung der Deutschen Bank (sic!) vor dem Nationalen Gerichtshof in Madrid verklagt, der sich wiederum an den EuGH wandte. Und dessen Richter*innen haben mit ihrer Grundsatzentscheidung einen stabilen sozialpolitischen Pflock eingeschlagen, an dem nun die Beschäftig­ten und ihre Interessenver­tretungen ihre eigenen Ansprüche an Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit festmachen können. Dabei müssen sie nicht auf die Umsetzung des Urteils in nationales deutsches Recht warten, so die Einschätzung der Rechtsabteilung von ver.di. Rahmenbedingungen der Arbeitszeiterfassung könnten tarifver­traglich geregelt werden, deren betriebliche Umsetzung der Mit­bestimmung des Betriebsrats unterliegen würde, um etwa mit Regelungen zur Personalbemessung und zum Datenschutz zu verhindern, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu Arbeitsver­dichtung oder verstärkter Überwachung der Beschäftigten führt.

Nicht zuletzt eröffnet das Luxemburger Urteil neue Chancen, in Deutschland die überbordende Zahl von jährlich mehr als zwei Milliarden Überstunden (davon die Hälfte unbezahlt) einzudämmen, ohne die Betroffenen individuellen Konflikten am Arbeitsplatz auszusetzen. Summa summarum: Mit seinem Urteil vom 14. Mai hat der EuGH den Arbeitnehmer*innen kräftig den Rücken gestärkt.

Donnerstag, 8. August 2019

UNION BUSTING - Hanebüchene Anschuldigungen


ver.di Publik Ausgabe 4:

Hanebüchene Anschuldigungen


UNION BUSTING - Sparkasse Regen-Viechtach will Personalratsvorsitzende loswerden


Seit ihrer Ausbildung, seit fast 40 Jahren, arbeitet Margit W. bei der bayerischen Sparkasse Regen-Viechtach. Zehn Jahre ist sie bereits Personalratsvorsitzende in Freistellung, setzt sich für ihre Kolleg*innen ein. Wiederholt machte ihr die Sparkasse in den letzten Jahren das Leben schwer, gab es Auseinandersetzungen, die vor Gericht landeten. Zweimal hat sie dabei gewonnen. Im Oktober letzten Jahres dann der Höhepunkt der Konflikte: Die Sparkasse legte dem Personalrat die außerordentliche Kündigung seiner Vorsit­zenden zur Mitbestimmung vor. Der Personalrat lehnte seine Zustimmung ab. Daraufhin wandte sich die Sparkasse an das Verwaltungsgericht München und beantragte ein Zustimmungsersetzungsverfahren.

Auf Unkündbare spezialisiert


ver.di wurde für die Personalrätin aktiv, sammelte über 4.000 Unterschriften und übergab sie dem Verwaltungsratsvorsitzenden der Sparkasse. „Wir fordern die Sparkasse auf, ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen und die fristlose Kündigung um­gehend zurückzunehmen“, sagt die Leiterin des Fachbereichs Finanzdienstleistungen bei ver.di Bayern, Tina Scholze. Die Anschuldigungen und die Begründung für das Kündigungsbegehren sind „hanebüchen“, sagt sie, ver.di habe das geprüft. Auffällig sei aber, dass die Sparkasse einen Anwalt aus München, Tobias Schwartz, beauftragt habe, der eigens auf die Kündigung von Unkündbaren spezialisiert sei, also Schwangere, Schwerbehinderte und eben Personalräte, wie noch bis vor kurzem auf seiner Homepage zu lesen gewesen sei. Deshalb spricht ver.di in diesem Fall auch von „Union Busting“, der systematischen Bekämpfung von Gewerkschaftsarbeit und der Arbeit von Personal- und Betriebsräten.

Auch der Blog arbeitsunrecht.de hat den Fall aufgegriffen. Er schreibt, die Sparkasse habe ein 70-seitiges Begründungsschreiben aufgesetzt, um die Personalratsvorsitzende zu kündigen. Die Vorwürfe reichen von Störung des Betriebsfriedens über unerlaubtes Weiterleiten von E-Mails bis hin zu der Behauptung, sie halte Mitarbeiter von der Arbeit ab. Wenn man allerdings als Vorstand, dem bayerischen Personalvertretungsrecht verpflichtet, sich die Blöße gebe, eine Personalratsvorsitzende, die mit Mehrheit gewählt wurde und mit gutem Feedback dastehe, zu kündigen, dann habe das „eine neue Qualität“, betont Tina Scholze von ver.di. Immerhin gelte die Personalrätin unter den Beschäftigten als gute Seele, die ihre Leute nicht im Stich lasse. Aber genau das sei den Vorgesetzten offenbar unbequem.

Tina Scholze kritisiert, die Sparkasse Regen-Viechtach werbe mit Sprüchen wie, der Mensch stehe im Mittelpunkt, oder langfristige Partnerschaft zahle sich aus. Für die eigenen Mitarbeiter*innen und Personalräte scheint das nicht zu gelten. So gehe man nicht mit Menschen um, sagt Scholze. Das sei vielmehr der Versuch, Menschen einzuschüchtern und die Wahrnehmung demokratischer Grundrechte zu unterbinden. „Von einer Sparkasse, die sich selbst als wichtiger Arbeitgeber in der Region sieht, erwarten wir ein deutlich anderes Verhalten“, so Scholze.    Marion Lühring


Montag, 15. Juli 2019

Gewerkschaft goes Kino


Die gemeinsame Filmreihe des Liliom Kinos und der Gewerkschaft IGBCE geht in die zweite Runde. Am 25.07. haben Gewerkschaftsmitglieder wieder freien Eintritt im Liliom Lichtspielhaus. 


Gezeigt wird der französische Spielfilm "Der Wert des Menschen" aus dem Jahr 2015, der bei den Filmfestspielen in Cannes prämiert wurde mit dem Preis für den besten Darsteller.

Wir weisen im verdi-Blog gerne auf diese Filmreihe hin, weil ein privat geführtes, engagiertes Programmkino mit gewerkschaftlicher Unterstützung gesellschaftlich relevante Filme zeigt und dabei Raum für Diskussionen über die moderne Lebens- und Arbeitswelt bietet.




Bilder: IGBCE









Dienstag, 9. Juli 2019

BUCHHANDEL - Es hat 13 geschlagen


ver.di Publik Ausgabe 3:

BUCHHANDEL

Es hat 13 geschlagen


Die Insolvenz des Zwischenhändlers Koch, Neff & Volckmar erschüttert den Buchmarkt und gefährdet 1.500 Arbeitsplätze


Von Helma Nehrlich

So etwas kennen wir alle: In der nahen Buchhandlung ist ein bestimmter Titel nicht vorrätig. „Kann ich Ihnen bis morgen besorgen“, heißt es nach einem Blick in den Computer. Und tatsächlich: Am nächsten Tag liegt das bestellte Buch bereit. Dafür sorgen hierzulande kaum bekannte sogenannte Zwischenbuchhändler. Einer von drei großen, Koch, Neff & Volckmar (KNV), musste Mitte Februar Insolvenz anmelden. Die wenigsten Buchkäufer werden etwas von der Pleite gemerkt haben, doch die Branche ist in Aufruhr.

Der Traditionsbetrieb KNV, seine Wurzeln gehen bis 1829 zurück, hat sich mit den Konkurrenten Libri und Umbreit den Markt weit­gehend aufgeteilt und wäre nicht leicht zu ersetzen. KNV beliefert Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch Amazon ist Großkunde. Die Lagerbestände umfassen 590.000 Titel. Dieses riesige „Barsortiment“ kaufen die Grossisten von den Verlagen mit einem beträchtlichen Rabatt und geben Bestellungen für normale Händlerrabatte weiter. Dank ausgefeilter Logistik mit vielen Umschlagpunkten, ­eigenem Fahrdienst und beauftragten Speditionen sichern sie die Über-Nacht-Lieferung, den sogenannten Nacht-sprung, der den Buchhandel locker mit dem Internet konkurrenzfähig macht.

Doch mehr noch: Als sei es ein verlängertes Außenlager, wird auch der Absatz ganzer Buchauflagen übernommen. Als exklusiver Dienstleister schickt die zur KNV-Gruppe gehörige Verlagsauslieferung für fast 300 Verlage Bücher an Händler und Privatkunden. Wenn so ein Grossist Pleite geht, bringt das sowohl kleine Läden wie Verlage in Schwierigkeiten, also den gesamten Buchmarkt durcheinander.

Umsätze um 12 Prozent gesunken


Im März, direkt nach dem Beben, sank der Buchumsatz tatsächlich um fast 12 Prozent. Klar ist auch: Vielen, vor allem kleineren Verlagen wird KNV die Einnahmen aus dem Weihnachtsgeschäft und vom Jahresanfang schuldig bleiben. Doch der Insolvenzverwalter ist rührig, der Geschäftsbetrieb läuft weiter. Auch die meisten Kunden spielen mit, weil KNV nach dem Ausfall inzwischen wieder zahlt. Die Beschäftigten bekamen bis Ende April Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt.

Der Grossist sei ein unentbehrliches Scharnier, „systemrelevant“, hieß es in den vergangenen Wochen oft. Verlage erklärten sich solidarisch, der Börsenverein des deutschen Buchhandels gab einen Leitfaden heraus, Rettungsszenarien wurden erörtert. Aber wer soll da eigentlich am Leben erhalten werden?

Als Monopolist beherrscht die KNV-Gruppe an die 40 Prozent des Markts beim Barsortiment und ein Viertel bei Verlagsauslieferungen. Später als die Konkurrenz hatte die Geschäftsführung am Stuttgarter Stammsitz beschlossen, ein modernes Zentrallager in der Mitte Deutschlands zu bauen. Für Erfurt als Standort sprach nicht allein die Lage, niedrigere Personalkosten lockten wohl auch. Und die 22 Millionen Euro vom Land Thüringen für die Ansiedlung nahm KNV gern, brauchte aber am Ende noch etwa 180 Millionen Euro von den Banken. Viel Geld bei etwa 500 Millonen Euro Jahresumsatz. Die Stammbelegschaft protestierte 2011, Betriebsräte begründeten Einwände gegen die Verlagerungspläne. Umsonst. Nur wenige Fachkräfte zogen mit nach Thüringen, über Tausend Arbeitsplätze in Stuttgart und Köln fielen weg.

Das 2014 eröffnete Erfurter 175.000-Quadratmeter-Lager hat KNV von Porsche Consult nach japanischen Managementmethoden optimieren lassen. Es wurden fast 1.000 Leute für die Logistik neu eingestellt: tariflos, und viele Leiharbeiter. Die erhoffte Effektivitätssteigerung ließ auf sich warten. Anlaufschwierigkeiten zogen sich über viele ­Monate hin, Beschäftigte beklagten Willkür bei Arbeitszeiten und Kontrollen bei Krankheit. Bald fand das Unternehmen nicht mehr genügend Fachkräfte in der Region und rekrutierte Personal auch aus Polen.

„Sehr feindlich“ agierte das Management von KNV Logistik gegenüber der Gewerkschaft. ver.di-Bemühungen, eine Betriebsgruppe zu bilden, wurden offen attackiert, Aktive in der Belegschaft schikaniert. „Das ging bis zum Rausschmiss“, erinnert sich ver.di-Sekretär Ronny Streich, und auch daran, dass man ihm bei einer Werbeaktion vor dem Betriebsgelände mit Polizei drohte. In Erfurt einen Betriebsrat zu gründen gelang nicht. 2016 nominierte die Initiative Arbeitsunrecht das Unternehmen wegen seines „Rattenrennens um immer billigere Arbeit“ für den Negativpreis „Jetzt schlägt’s 13!“.

Nun ist offensichtlich: KNV hat sich finanziell übernommen. Ende April musste der Insolvenzverwalter seine Stellungnahme abgeben. Der geschäftsführende Gesellschafter will „gestärkt“ aus der Insolvenz hervorgehen. „Natürlich hoffen wir, dass der Betrieb insgesamt weitergeht und ein Investor gefunden wird“, heißt es im Betriebsrat der Tochtergesellschaft in Stuttgart. Dort sind die Kolleg*innen gut organisiert. Nach Erfurt haben sie schon mal Exemplare des Betriebsverfassungsgesetzes geschickt.

Anmerkung der Blogredaktion:

Inzwischen möchte das Berliner Familienunternehmen Zeitfracht die gesamte KNV-Gruppe übernehmen. Die Banken und Kartellbehörden müssen das noch genehmigen. Personalmaßnahmen sollen keine stattfinden. 

Das wurde uns bei Weltbild auch mal zugesichert und dann nicht eingehalten.
Allerdings hat KNV die Logistik schon ausgelagert, während bei uns erst nach der Übernahme durch den Investor Droege entgegen aller Absprachen die Logistik von Augsburg nach Tschechien ausgelagert wurde, unter Vernichtung aller Arbeitsplätze in der Logistik in Augsburg.

Interessante Parallelen zwischen KNV und Weltbild: beide haben gegen alle Widerstände der Belegschaft und des Betriebsrats die Verlagerung der Logistik durchgeführt, viel Geld und Energie investiert, um heimische Arbeitsplätze zu vernichten und neue Billiglohnarbeitsplätze aufzubauen. Ebenso kommt uns der Versuch bekannt vor, durch Kontrollen die Beschäftigten zu mehr Leistung zu "motivieren".
Beide sind dafür bestraft worden mit langwierigen Anlaufschwierigkeiten, Problemen mit der Effektivität und Schwierigkeiten, Mitarbeiter zu finden.

Unglaublich, wie kurzsichtig und beratungsresistent Manager agieren und wieviel Geld ein Unternehmen wie KNV bereit war zu investieren und von den Banken auch bekam, um im Stammbetrieb Arbeitsplätze zu vernichten.

Freitag, 5. Juli 2019

Jetzt wird´s sportlich...


Arbeitet man überwiegend im Sitzen, merkt man schnell, wie wichtig Bewegung zum Ausgleich ist.

Es ist bekannt, dass vieles Sitzen (am Stück) Mitverursacher von Krankheiten wie Diabetes ist.
Es fördert unter anderem:

  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Thrombosen
  • Entstehung von Krampfadern
  • Verspannungen im Schulter- Nackenbereich
  • Haltungsschäden


Bewegung im Arbeitsalltag


Ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde bereits unternommen. 
Im Rahmen der "Psychischen Gefährdungsbeurteilung" wurden Workshops zum ganzheitlich Balance halten, die sogenannten Bewegungsperlen, angeboten.
Diese Workshops wurden - nicht zuletzt durch das durchweg positive Feedback von Kolleginnen und Kollegen, die bereits teilgenommen hatten - so gut von der Belegschaft angenommen, dass zusätzliche Termine vereinbart wurden.
Die charmante Art, mit der Frau Dr. Theiss erklärt hat, wie man die kleinen, unkomplizierten Übungen  ohne großen Aufwand in den Arbeitsalltag integrieren kann, hat die KollegInnen begeistert.

Jetzt wird´s sportlich


Dass natürlich ein paar kleine Übungen am Arbeitsplatz nicht ausreichen, um das Sitzen auszugleichen, versteht sich von selbst und können echte sportliche Betätigung nicht ersetzen.

Allerdings ist es gar nicht so einfach, sich nach einem langen,anstregenden Tag im Büro aufzuraffen, und sich in ein wenig vergnügungssteuertaugliches Fitness-Studio zu quälen.

Dies haben  auch zwei engagierte Kollegen im Hause erkannt und sich überlegt, wie man, ohne sich erst ewig selbst motivieren zu müssen, regelmäßig Sport treiben kann, der zudem auch noch Spaß macht.

Die Idee ein Weltbild Sport-Programm ins Leben zu rufen wurde geboren.
Dazu  wurden die MitarbeiterInnen letztes Jahr in einer Umfrage zu ihren sportlichen Interessen und Vorstellungen, welche Sportarten man ins Programm aufnehmen sollte, befragt.

Diese Umfragebögen wurden von den beiden Kollegen ausgewertet und aus den Ergebnissen ein erstes Konzept erarbeitet.

Start ist nach den Sommerferien


Im September startet das Sportprogramm, welches als erster Test dienen wird, um zu sehen, ob das Angebot von der Belegschaft angenommen wird und ob - je nach Beteiligung - es weiter fortgeführt werden kann.

Den Anfang machen Yoga und Tennis, gefolgt von Badminton und Fußball.
Zusätzlich kann man ab Anfang November Massagen buchen.Die Kosten für die Massage teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.

Wer sich also für die ersten angebotenen Sportarten begeistert, meldet sich bis 19.Juli 2019 direkt per Mail bei den Kollegen an.

Die Einzelheiten zum Sportkonzept und bei wem man sich anmelden muss, entnehmt ihr bitte der internen Information, die am 28.06.19 an alle geschickt wurde.

Wir wünschen den Kollegen, die sich hierzu viele Gedanken gemacht und große Mühe gegeben haben, ein solches Programm bei Weltbild zu starten, viel Erfolg, eine rege Beteiligung und allen viel Spaß.


Quellen: 
https://www.apotheken-umschau.de/Sport/So-schaedlich-ist-Sitzen-222941.html
- Interne Information Weltbild 

Freitag, 28. Juni 2019

Der Vorsitzende der Einigungsstelle ist fassungslos ...



Die am 24. Juni 2019 abgehaltene, zweite Sitzung der Einigungsstelle zu den Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung (von 2016) verlief nach Bekunden des Vorsitzenden Holger Dahl unglaublich einvernehmlich und konstruktiv. Trotz seiner langjährigen Erfahrung in diesem Job, konnte er sich kaum an eine vergleichbare Veranstaltung erinnern. Das Drama um dieses Thema im Hause Weltbild scheint nun zu einem Ende zu kommen, das für die Mitarbeiter endlich die lange überfälligen und verdienten Verbesserungen bringt.

Schon zu Beginn der Sitzung war klar, dass beide Seiten - Geschäftsführung und Betriebsrat - ihre Hausaufgaben gemacht hatten. So lagen zu allen offenen Punkten die geforderten Papiere, Konzepte und Planungen vor, die dann nur noch fein justiert und in eine verbindliche Form gebracht werden mussten.

Als wichtigste Ergebnisse sind dabei zu nennen:

1. Betriebsvereinbarung zur Verankerung von Führungs-Leitlinien im Unternehmen

Holger Dahl empfahl dieses Thema aus dem Gesamtpaket herauszulösen und als separaten Punkt in einer eigenen BV zu regeln. 
Nach den Workshops für die Führungskräfte, die als Pflichtveranstaltungen in der ersten Julihälfte stattfinden, werden von Vertretern der Geschäftsführung und des Betriebsrats die zukünftigen Leitlinien beraten und formuliert. Im Nachgang wird dann jährlich überprüft, wie sich diese bewähren und umsetzen lassen. Dazu werden sowohl die Mitarbeiter als auch die Führungskräfte befragt und die Ergebnisse ausgewertet, um zu sehen, wo Verbesserungsbedarf besteht. Alle Angestellten sind angehalten bei Bedarf jederzeit eine entsprechende Rückmeldung (positiv wie negativ) an den BR oder die GF zu geben.

2. Maßnahmen zur Verbesserung der räumlich bedingten Probleme

Hier sind die Maßnahmen direkt an den schon lange geplanten Umzug geknüpft, der mit der Anmietung zusätzlicher Büroflächen endlich auch für die Kollegen eine realistische Perspektive auf Besserung verspricht. Dazu muss die Geschäftsführung bis Mitte Juli dem Betriebsrat eine vollständige Raumplanung vorlegen. Binnen einer Woche erfolgt eine entsprechende Rückmeldung und im Anschluss eine gemeinsame Suche nach Lösungen bei etwaigen Problembereichen. Auch hier arbeiten die Betriebsparteien Hand in Hand.

3. Dokumentation der zentralen Prozesse in den einzelnen Abteilungen

Die Vorlage des Personalchefs wurde durch Vorschläge des Betriebsrats erweitert und umfasst jetzt auch die Bereiche, die den Kollegen damals 2016 sehr am Herzen lagen.  So erfolgt bei den relevanten Prozessen eine Erfassung der jeweiligen Kompetenzen, der Führungsverantwortung und eine Bewertung der Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen. Dies kann als Basis für weitere Optimierungen herangezogen werden. Die Dokumentation wird aktuell in den Abteilungen durchgeführt und soll bis Mitte Juli abgeschlossen sein.

4. Betriebsvereinbarung zur Durchführung zukünftiger Gefährdungsbeurteilungen

Es erfolgte eine verbindliche Regelung, wie in nächster Zeit die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen ermittelt werden sollen, sowie die Intervalle in denen neue Erhebungen stattfinden werden. Spätestens zum 30. Juni 2020 muss eine neue Gefährdungsbeurteilung stattfinden, dann 2022 und in der Folge alle drei Jahre.
Die Durchführung erfolgt nach dem Muster von 2016 um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu haben.

Die beiden Betriebsvereinbarungen sind vom BR abgesegnet und müssen jetzt nur noch von der Geschäftsführung unterschrieben werden.

Der Betriebsrat ist mit den Ergebnissen der Einigungsstelle sehr zufrieden und auch auf Seiten der Geschäftsführung scheint man den dringenden Handlungsbedarf inzwischen erkannt zu haben. Die Mitarbeiter sind das Kapital eines Unternehmens, das zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit aber auch gepflegt werden will. Der Weg auf dem sich die Betriebsparteien aktuell befinden ist der richtige.

Weiter so ...




 

Freitag, 21. Juni 2019

Glückliche Urlaubszeit


Ist der Urlaub schon geplant? Wo soll die Reise hingehen? 


Wenn alle ganz beseelt sind von dem Gedanken an den Sommerurlaub, nutzen wir GewerkschafterInnen gerne die Gelegenheit den Leuten die Stimmung zu verderben und darauf hinzuweisen, dass der Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht vom Himmel gefallen ist.
Ganz im Gegenteil: Er wurde von Gewerkschaften über viele Generationen hinweg hart erkämpft.


Foto: verdi


Wer arbeitet braucht Erholung. Das liegt in der menschlichen Natur.
Und wie jedes Jahr freut man sich auf den Urlaub. Heute besteht ein gesetzlicher Mindestanspruch von 24 Werktagen.

Darf es etwas mehr sein? Habt ihr bei Weltbild 30 Tage? 


Genau! Denn das verdankt ihr einem Tarifvertrag, in dem die zusätzlichen Tage ausgehandelt wurden.


Foto: verdi

Ein kleiner Rückblick in die Historie: 


Die Industrialisierung zu Beginn der 19. Jahrhunderts war geprägt von 16 Stunden Arbeitstagen an 52 Wochen im Jahr. Ab 1848 begannen die Gewerkschaften für höhere Löhne und bessere Arbeitszeiten zu kämpfen.

Arbeitgeber zeigten ich manchmal großzügig und "gewährten" verdienten Arbeitern schon mal 2-3 Tage Urlaub im Jahr. Jedoch völlig nach eigenem Gutdünken. Kein Arbeiter hatte irgendeinen Anspruch darauf oder konnte das einfordern.

Um das Jahr 1900 erstritten erstmals Brauereiarbeiter, Berliner Straßenbahner, Buchdrucker u.a. tariflich verankerte Ansprüche auf ein paar Tage bezahlten Urlaub.

Bis 1929 gelang es den Gewerkschaften dann in den Tarifverträgen verschiedenster Branchen einen Urlaubsanspruch festzuschreiben.

Nach 1945 zog schließlich der Gesetzgeber der Bundesrepublik nach und schrieb allgemeinverbindlich 2 Wochen Mindesturlaub fest.


Foto:verdi


Bis 1975 konnten die Gewerkschaften über Tarifverträge für die Hälfte aller Beschäftigten in der Bundesrepublik 4 Wochen Urlaub durchzusetzen. Also das Doppelte vom damaligen gesetzlichen Mindestanspruch!

Daraufhin war auch der Gesetzgeber gezwungen noch einmal nachzubessern.
Seit 1995 gilt im Bundesurlaubsgesetz die gesetzliche Mindestregelung von 24 Tagen.

Und das Urlaubsgeld? Bekommt ihr bei Weltbild Urlaubsgeld? 


Auch das Urlaubsgeld ist nicht vom Himmel gefallen, sondern in einem Tarifvertrag ausgehandelt worden. Erstmals wurde ein Urlaubsgeld übrigens 1966 in der Druckindustrie erstritten.


Foto: verdi


Manchmal lohnt ein Blick auf die Geschichte


Und wer immer heute vermeidet in die Gewerkschaft einzutreten, weil man einen monatlichen Beitrag zahlen muss: Derjenige oder diejenige sollte beim Cocktail an der Strandbar gelegentlich drüber nachdenken, wie es heute mit einem erholsamen Urlaub aussähe, ohne das Engagement der Gewerkschaften.

Die Geschichte des Urlaubes ist nur einer von vielen guten Gründen verdi-Mitglied zu werden!



Donnerstag, 6. Juni 2019

Fortschritte bei der Senkung psychischer Belastungen


Anfang März hatten wir hier von der ersten Sitzung der Einigungsstelle über die Maßnahmen zur Senkung der psychischen Belastungen bei WELTBILD berichtet. Seither hat sich erfreulicherweise einiges getan. Am 24. Juni findet die zweite Sitzung der Einigungsstelle statt. Ein guter Zeitpunkt, vorher eine Zwischenbilanz zu ziehen:

Zur Erinnerung: Die Forderungen des Betriebsrats

Der Gesundheitsausschuss bearbeitete die 250-Punkte-Liste aus den 
Workshops und verdichtete das Konvolut auf insgesamt drei große
Lösungspakete.
Nach den katastrophalen Ergebnissen der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU) Ende 2016 beteiligten sich rund 100 KollegInnen an acht Workshops. Hier wurden die Probleme konkretisiert und Ideen für Lösungen gesammelt. Daraus entwickelt der Gesundheitsausschuss des Betriebsrats drei zentrale Forderungen: 1. Unternehmensleitlinien, Coaching der Führungskräfte und eine paritätische Eskalationsinstanz bei Führungskonflikten; 2. Prozessoptimierung unter Einbeziehung der beteiligten MitarbeiterInnen, Klärung von Verantwortlichkeiten, Dokumentation von Abläufen und Stellenbeschreibungen; 3. Systematische Ermittlung von materiellen Bedarfen im Zusammenhang mit der Bürogestaltung und -ausstattung, aber auch Hardware und Software betreffend. Daraus folgend eine Budgetierung und Investitionsplanung. Später kam ein vierter Punkt dazu: ein Workshop-Angebot für MitarbeiterInnen, um zu einer gesünderen Körperhaltung zu finden und Verspannungen loszuwerden. Was wurde bisher umgesetzt?

Bewegungsperlen und Strudelwurm

Die Workshops der Krankenkasse ProVita mit Caroline Theiss waren gut besucht und kamen bei den MitarbeiterInnen noch besser an. Die quirlige Trainerin vermittelte grundlegendes Wissen zum Bewegungsapparat und gab viele gut anwendbare Tipps, wie sich BüroarbeiterInnen mehr Bewegung verschaffen können. Die Diplom-Physiotherapeutin und zertifizierte Trainerin garnierte ihren Vortrag mit originellen Einfällen wie dem Strudelwurm: Das lustige Tierchen kann helfen, den inneren Schweinehund zu überwinden. Aus Sicht der Workshop-TeilnehmerInnen und des Betriebsrats ein voller Erfolg!

Transparenz bei Abläufen und Verantwortlichkeiten

Inzwischen hat die Personalabteilung ein Organigramm im Intranet veröffentlicht, das wenigstens etwas mehr Transparenz schafft. An einer Dokumentation der Arbeitsabläufe wird derzeit gearbeitet. Zwischenergebnisse wurden mit dem BR besprochen. Fazit: Der gute Wille des Arbeitgebers ist erkennbar, aber besonders weit sind wir hier noch nicht. Die Tätigkeitsbeschreibungen und Kompetenzprofile sollen in einem zweiten Schritt erstellt werden.

Schulungen der Führungskräfte und Leitlinien

Über die Krankenkasse ProVita hat es bereits Kontakte mit Trainern gegeben, aber bisher sind keine konkreten Termine bekannt. Das Thema Leitlinien soll erst nach den Trainings angegangen werden. Hier ist leider noch gar nichts passiert…

Physikalisch-technische Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Unter der Regie unserer Sicherheitsfachkraft Rainer Höckendorff wurden sämtliche Arbeitsräume vermessen und untersucht. Unter anderem wurden Lärm, Licht, Luftqualität und Temperaturen gemessen. Wenig überraschendes Ergebnis: Unsere Büros sind zu klein bzw. oft überbelegt. Im Rahmen des geplanten Umzugs sollen die Räume neu verteilt und die Mängel behoben werden. Um die Lage zu entspannen, wurden über 250 Quadratmeter zusätzliche Flächen angemietet. Eine neue Umzugsplanung ist derzeit in Bearbeitung bei den Zentralen Diensten. Status: Es geht voran.

Zukünftige Gefährdungsbeurteilungen

Eine „Hausaufgabe“ des Betriebsrats aus der Einigungsstelle war der Entwurf einer neuen Betriebsvereinbarung, in der die Durchführung künftiger Gefährdungsbeurteilungen definiert wird. Der BV-Entwurf ist fertig und liegt allen Beteiligten vor. Darüber und über die anderen noch offenen Punkte wird am 24. Juni weiterverhandelt. Wir werden berichten…  

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