Mittwoch, 13. Mai 2015

Kinderbetreuung darf nicht zu Dumpinglöhnen stattfinden!


Wer hart arbeitet und dafür das staatliche Betreuungsangebot wahrnimmt, will und muss sich darauf verlassen können, dass seine Kinder dort auch unter optimalen Bedingungen versorgt und gefördert  werden. Menschen, auf deren Schultern diese Verantwortung liegt, können nicht zu Billiglöhnen verheizt werden. 

Ver.di fordert bundesweit für die Beschäftigten des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes eine grundsätzliche Aufwertung ihrer Berufe durch eine Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und Tätigkeitsmerkmale im Tarifvertrag. Indirekt würden auch die Beschäftigten bei freien und kirchlichen Trägern davon profitieren, da sich diese Einrichtungen häufig am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.

Seit Montag hat die Gewerkschaft die Beschäftigten  im Sozial- und Erziehungsdienst zum Streik aufgerufen.

Es geht nicht um Geld allein, es geht darum, einen Berufsstand gemäß seiner realen Bedeutung entsprechend aufzuwerten. 
Die Kernaufgabe ist nicht mehr nur mit den "Kleinen" zu spielen, die pädagogischen Anforderungen haben sich für Erzieherinnen in den letzten Jahren deutlich erhöht: Sprachförderung, Begabungsförderung, Inklusion, naturwissenschaftlich-technische Frühförderung, sowie Bewegungserziehung. 

Dieser ständig wachsenden Verantwortung, steht allerdings keine angemessene Vergütung gegenüber.  Die Kinder sollen auf die Anforderungen der Grundschule adäquat vorbereitet werden, wieso liegt aber die Entlohnung, bei ähnlichem Kompetenzprofil so weit unter dem von Grundschullehrerinnen? Das Einstiegsgehalt für eine Erzieherin liegt derzeit – nach vier bis fünf Jahren Ausbildung, in der Fachschulzeit zudem ohne Ausbildungsvergütung – bei 2.366,68 Euro brutto monatlich. Dieser Betrag bezieht sich allerdings auf eine Vollzeittätigkeit. Bundesweit arbeiten jedoch mehr als 60 Prozent aller Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nur in Teilzeit, vor allem weil Vollzeitstellen gar nicht erst angeboten werden. 
Das bedingt zwangsläufig einen Zweit- oder Drittjob. Viele der Frauen – über 90 Prozent der Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen sind weiblich – gehen neben ihrer regulären Beschäftigung kellnern, putzen oder räumen Regale im Einzelhandel ein, weil sie mit dem, was sie für ihre wichtige Arbeit als Lohn erhalten, nicht über die Runden kommen. Von der Theke in die Kita, dann zu Lidl! So darf vorschulische Förderung nicht aussehen.

Aber die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) leugnet bisher jeden generellen Aufwertungsbedarf. Sie hat in fünf Verhandlungsrunden ein verhandlungs-fähiges Angebot verweigert und stattdessen lediglich punktuell  und vage „vielleicht“ für „einige wenige“ kleinere Verbesserungen in Aussicht gestellt. 

Am Ende trifft der Streik diejenigen, die auf eine Betreuung angewiesen sind, also berufstätige Eltern, die mitunter schwer ins Rotieren geraten, um die Kleinen während der Arbeit versorgt zu bekommen. Auf deren Rücken wird der Streit letztlich ausgetragen. Aber es bedarf hier der Solidarität, um nach oben ein entsprechendes Signal zu senden, dass es dringend notwendig ist, die Leistung, die von den Erzieherinnen gefordert wird, auch finanziell gerecht zu entlohnen.
Nur wer sich fair behandelt und entsprechend wertgeschätzt fühlt, ist in der Lage die an ihn gestellten Anforderungen adäquat umzusetzen.


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