Freitag, 26. Januar 2018

Kandidaten für die Betriebsrats-Wahl (4)


Am 31. Januar 2018 findet die Betriebsratswahl bei Weltbild statt.
Wir stellen euch alle 16 Kandidaten der Liste 1 "Gute Arbeit" vor. 



Listenplatz 13:
Roland Baqué,  60 Jahre
IT / Help Desk


"Die Betriebsrats-Arbeit ist mir wichtig, weil ich mich hier für die Belange der Mitarbeiter einsetzen kann – und auch als Mittelsmann für die Ängste und Sorgen der Kollegen da sein werde."



Listenplatz 14:
Joachim Mayer,  41 Jahre
Sachbearbeiter im Kundenservice


"Eure Rechte als Arbeitnehmer stehen zwar gesetzlich fest, aber der Betriebsrat setzt das reine Buchwissen in gelebte Praxis um. Dazu möchte ich für Euch beitragen."



Listenplatz 15:
Ralph Sailer,  50 Jahre
Lagerist und Bote, Zentrale Dienste


"Mir liegt die Sicherheit am Arbeitsplatz am Herzen. Deshalb kandidiere ich."



Listenplatz 16:
Michael Haugg,  33 Jahre
Leitung Lagerverkauf / Outlet


"Ich stehe für ein gemeinsames Weltbild."




Mittwoch, 24. Januar 2018

Ingo Appelt – der Comedian lernte sein Handwerk bei der IG Metall


Seit fast 30 Jahren tourt Comedian Ingo Appelt durch die Republik. Inzwischen füllt der vielfache Kabarett-Preisträger auch die ganz großen Hallen. Eine seiner Kernbotschaften ist das Eintreten gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Was die wenigsten wissen: Ingo Appelt begann seine Karriere als Gewerkschaftsfunktionär bei der IG Metall.

Ingo Appelt: "Die wichtigste Arbeit des Betriebsrats ist das direkte Gespräch mit den Menschen."
Im DGB-Interview erzählt Appelt, wie sich die Gesellschaft aus seiner Sicht verändert hat, und warum BetriebsrätInnen heute wichtiger sind als je zuvor. Und er verrät auch, warum viele Gewerkschafter keinen Humor haben: Hier weiterlesen.

Dienstag, 23. Januar 2018

Kirchen rufen zur Betriebsratswahl auf


Gemeinsamer Aufruf des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, und des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, zu den Betriebsratswahlen 2018. 

Vom 1. März bis 31. Mai 2018 finden in Deutschland wieder Betriebsratswahlen statt. Die Kirchen in Deutschland engagieren sich seit vielen Jahren auch mit den gewählten Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben für eine menschliche, solidarische und gerechte Arbeitswelt. Sie tun dies im Bewusstsein, dass Mitbestimmung und Sozialpartnerschaft Säulen der sozialen Marktwirtschaft sind und wesentlich zum sozialen und ökonomischen Erfolg dieser Wirtschaftsform beitragen.

Die Betriebsräte setzen sich für die Belange ihrer Kolleginnen und Kollegen ein und übernehmen dabei große Verantwortung. Diese Aufgabe erfordert hohe Kompetenz, Durchsetzungsvermögen, aber auch Ausdauer und Geschick. Deshalb danken wir allen, die sich in den vergangenen Jahren in den Betrieben für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung gestellt haben und sprechen ihnen auf diesem Weg unsere Anerkennung für ihren Einsatz aus.

Die künftigen Herausforderungen für die Arbeit der Betriebsräte werden von den Veränderungen der Erwerbsarbeit vorgegeben. In den kommenden Jahren stehen drei Entwicklungen besonders im Mittelpunkt:

1. Der Druck auf die Beschäftigten hat weiter zugenommen. Leistungsverdichtung und Mehrarbeit sind zu ständigen Begleitern der heutigen Erwerbsarbeit geworden. Steigende Anforderungen an die Flexibilität der Beschäftigten führen zu einer Entgrenzung der Arbeitszeit. Leistungsdruck und andauernde Überforderung tragen zu einer Zunahme psychischer Erkrankungen bei.

2. Durch die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben nehmen die Unternehmen und die Beschäftigten eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren kann durch die Zusammenarbeit am Arbeitsplatz gefördert werden, stellt aber auch eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar.

3. Unter dem Stichwort „Arbeit 4.0“ wird aktuell die Digitalisierung der Arbeitswelt breit diskutiert. Auch wenn noch nicht alle Konsequenzen dieser Entwicklung absehbar sind, so stellt sich die Aufgabe, diesen Veränderungs- prozess so zu gestalten, dass die erwerbstätigen Menschen Mitgestalter und Mitverantwortliche ihrer Arbeit bleiben.

Aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt bedarf es öffentlicher Debatten, wie die Arbeit in Zukunft human gestaltet werden kann. Notwendig sind hierzu Leitbilder menschengerechter Arbeit. Damit Erwerbsarbeit nicht das ganze Leben bestimmt, braucht es auch Grenzen der Arbeit: Grenzen der Belastungen, Grenzen der zeitlichen Verfügbarkeit und Grenzen der Ökonomisierung. Für all dies gilt: Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, sind starke Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig.

Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich an den bevorstehenden Betriebsratswahlen zu beteiligen. Überlegen Sie bitte auch, ob Sie sich nicht selbst als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung stellen können. Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen leben von einer möglichst breiten Unterstützung sowie der Bereitschaft vieler, sich hierbei zu engagieren.

Reinhard Kardinal Marx und Landesbischof Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm

Montag, 22. Januar 2018

Tarifverträge - und was Betriebsräte damit zu tun haben


Seit Jahren ist die Tarifbindung rückläufig. 
Die jährliche Auswertung des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung (IAB) hat ergeben, dass nur noch rund 57 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Ende der 90er Jahre waren es noch etwa 75 Prozent.


Tarifverträge - was war das noch mal genau?

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber oder dem Arbeitgeberverband und der zuständigen Gewerkschaft, wie etwa der ver.di, IG Metall etc.
Die garantierte Tarifautonomie, die mit dem Recht auf Koalitionsfreiheit im Grundgesetz  (Art. 9 Abs. 3 GG, Tarifvertragsgesetz) verankert ist, verbietet die Einmischung Dritter. Auch eine Einmischung durch den Staat ist nicht erlaubt.


Unterschiedliche Formen von Tarifverträgen

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Hier werden die Höhe der Löhne und Gehälter, sowie die Ausbildungsvergütung geregelt.

Rahmentarifvertrag

In diesem werden die Tätigkeiten und Qualifikationen der verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen beschrieben.

Manteltarifvertrag

Dieser Tarifvertrag regelt alle anderen Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise
- Dauer und Verteilung der Arbeitszeit
- Zahl der Urlaubstage
- Weihnachtsgeld
- Kündigungsfristen und
- Probezeiten

Branchen- und Flächentarifvertrag

Wie der Name vermuten lässt, gelten diese Tarifverträge für einen gesamten Wirtschaftszweig ("Fläche").

Haustarifvertrag

Dieser Vertrag wird zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen.
Diese Art Tarifvertrag wird immer dann geschlossen, wenn im Vorfeld kein Flächentarifvertrag abgeschlossen wurde.
Vermehrt werden diese Verträge geschlossen, wenn ein Arbeitgeber, wie zum Beispiel Droege für Weltbild, kein Mitglied (mehr) im Arbeitgeberverband ist.

Tarifverträge haben Vorrang. Das bedeutet, dass Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträge den/die ArbeitnehmerIn nicht schlechter stellen dürfen, als der Tarifvertrag.

Tarifverträge dienen zudem Unternehmen, in denen es keine tarifliche Bindung gibt, als Orientierungshilfe beziehungsweise als Richtschnur.

Tarifflucht

Einen sehr negativen Trend, den man die letzten Jahre beobachten kann, ist die immer weiter zurückgehende tarifliche Bindung von Unternehmen.

Ein großer Anteil der Unternehmer in Deutschland ist nicht mehr oder war noch nie Mitglied im Arbeitgeberverband. Dadurch ist es ihnen freigestellt, Tarifverträge abzuschließen oder eben auch nicht.
Manch ein Arbeitgeber will auf die Vorteile der Mitgliedschaft beim Arbeitgeberverband nicht verzichten, dennoch keine Tarifverträge abschließen. Für speziell dieses Klientel hat sich der Arbeitgeberverband etwas einfallen lassen, die OT-Mitgliedschaft. OT steht für "ohne Tarifbindung". Der Vorgang, sich der Tarifbindung zu entziehen, wird als Tarifflucht bezeichnet.

Vorteile für den Arbeitgeber

Dass Tarifverträge den ArbeitnehmerInnen Vorteile bieten, ist unumstritten.
Aber auch Arbeitgeber profitieren von eben diesen.
So bietet jedes tarifgebundene Unternehmen die gleichen Arbeitsbedingungen und zahlt den gleichen Lohn, dadurch gelten die gleichen Wettbewerbsbedingungen.
So lange ein Tarifvertrag läuft, gilt die sogenannte "Friedenspflicht", das heißt, dass in dieser Zeit in der Regel nicht gestreikt werden darf. Somit muss der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht mit andauernden Konflikten im Betrieb rechnen.

Tarifflucht rechtlich einschränken

Für DGB und Gewerkschaften steht fest, dass eine Rückkehr zur flächendeckenden Tarifbindung rechtlich flankiert werden muss.
In einem 14-Punkte-Papier legt der DGB dar, wie die Tarifbindung gestärkt werden soll. Ziel ist es, den Arbeitgebern den Ausstieg aus der Tarifbindung zu erschweren. Unter anderem will der DGB die sogenannten OT-Mitgliedschaften einschränken.
Des Weiteren fordert der DGB, dass Tarifverträge auch dann gelten, wenn Unternehmen durch einen Betriebsübergang oder durch Abspaltung zerschlagen werden.
Zudem wollen die Gewerkschaften ein Verbandsklagerecht, um gegen die Arbeitgeber vorgehen zu können, die trotz Mitgliedschaft Tarifverträge nur teilweise anwenden.

Betriebsräte überwachen Tarifverträge

Da Tarifverträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber abgeschlossen werden, ist die Aufgabe der Betriebsräte deren Überwachung bzw Schutz.

In Unternehmen die keinen Betriebsrat haben, gibt es auch häufig keine Tarifverträge.

Quelle: www.dgb.de


"Tarifbindung ist ein Gradmesser dafür, ob gesellschaftliche und kollektive Regeln Sicherheit für die Beschäftigten vor der Willkür der Marktgesetzte bieten, betont der Erste Vorsitzende der IG Metall Jörg Hofmann.
Deshalb ist eine Rückkehr in die Tarifbindung unabdingbar.
Voraussetzung dafür ist, laut Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung beim ver.di Bundesvorstand, dass die Beschäftigten mitziehen und sich vor Ort engagieren. Je mehr sich beteiligen, desto höher der Druck auf den Arbeitgeber.

Von fairen Tarifverträgen profitieren letztlich alle - Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Quellen:
- www.verdi.de
- www.dgb.de

Donnerstag, 18. Januar 2018

ARBEITSZEIT - Immer mehr, schneller, länger


Die sogenannte "Verdichtung" der Arbeit nimmt immer mehr zu.

Davon sind wir schon lange betroffen, da nur noch ein Häuflein Mitarbeiter die Arbeit macht, die früher von einem Vielfachen an Kollegen erledigt wurde.
Durch die Entlassungen in Österreich wird sich wiederum für viele von uns ein Mehr an Arbeitsbelastung ergeben.
Was wird in der Schweiz passieren, fragen sich viele schon bange.

Im Dienstleistungssektor geraten die Arbeitnehmer immer mehr in die Klemme von Arbeitshetze und Zeitdruck.

Die "Vertrauensarbeitszeit" befreit den Mitarbeiter von Zeitgrenzen für seine Arbeitsdauer.
Er kann so viele Überstunden machen, wie er es für notwendig hält oder sich gezwungen fühlt, zu leisten.
Das lästige Arbeitszeitgesetz, welches tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten begrenzt, haben die Arbeitgeber damit elegant ausgehebelt, da ohne Arbeitszeitbuchungen Überschreitungen schwer nachzuweisen sind.

Je höher der Druck ist, desto mehr unbezahlte Überstunden werden geleistet.
Über 20 Jahre nach der Durchsetzung der 35 Stunden-Woche sind wir leider in der Situation, dass mehr als die Hälfte der Beschäftigten zwischen 43 und über 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Hälfte aller Überstunden wird unbezahlt erbracht und das klingt eher noch konservativ, wenn man sich Weltbild-Verhältnisse ansieht, wo der Geschäftsführer schon mal lobend bei der Weihnachtsfeier erwähnt, dass bei uns von früh morgens bis spät abends die Lichter brennen.

Die Arbeitgeber übergeben immer mehr die Verantwortung für das Gelingen der Aufgaben an die Arbeitnehmer. Das verpflichtet viele, mehr als für sie gesund ist, zu arbeiten. Ein weiterer Nebeneffekt ist der Gruppendruck, wer nicht mithält, wird ausgegrenzt.

Diese von den Arbeitgebern eingeführten perfiden Mechanismen wieder zu geordneten Arbeitsverhältnissen zurückzuführen, wird nur durch gemeinsame Anstrengungen der betroffenen Arbeitnehmer, der Gewerkschaften und der Betriebsräte gelingen.

Und Gewerkschaften funktionieren da am besten, wo möglichst viele der Mitarbeiter Mitglied sind, das können wir an den Branchen sehen, wo das so ist.
Das ist kein Selbstläufer, sondern ein Gemeinschaftsprojekt.

Ein Artikel zu dem Thema in publik Nr. 8:

ARBEITSZEIT
Immer mehr, schneller, länger
Hetze und Stress, das ist Alltag im Dienstleistungssektor
Von Marion Lühring

weitere Infos hier:

http://innovation-gute-arbeit.verdi.de/themen/arbeitszeit



Donnerstag, 11. Januar 2018

Neuwahlen des Betriebsrats – wer tritt an?


Ende Dezember ist der Betriebsrat von WELTBILD in Augsburg zurückgetreten und hat gleichzeitig Neuwahlen eingeleitet (Bericht dazu hier). Jetzt steht der Wahltag fest: Am 31. Januar haben die KollegInnen die Wahl zwischen zwei Listen: Um zukünftig neun Betriebsratssitze bewerben sich die Gewerkschaftsliste "Gute Arbeit" und eine Gruppe, die unter dem Namen "Besser Arbeiten" antritt.

Für die Liste "Gute Arbeit" kandidieren erfahrene BetriebsrätInnen und Vertrauensleute um die bisherigen Vorsitzenden Timm Boßmann und Dolores Sailer:

  1. Timm Boßmann – freigestellter BR, früher Jokers
  2. Dolores Sailer – Marketing onsite
  3. Hannes Walk – CIC
  4. Sara De Santi – WaWi
  5. Dirk Neu – Werbung, Text
  6. Manuela Natterer – CIC
  7. Jürgen Puschmann – IT, SAP-Team
  8. Charmaine Müller – Werbung, Grafik
  9. Peter Hellriegel – Werbung, Text
  10. Sabine Rath – Einkauf Non Media
  11. Tim Miller – Werbung, Grafik
  12. Gabriele Schäfer – CIC und Schwerbehindertenvertretung
  13. Roland Baqué – IT, Helpdesk
  14. Joachim Mayer – CIC
  15. Ralph Sailer – Zentrale Dienste
  16. Michael Haugg – Leitung Lagerverkauf/Outlet

Die ehemaligen "Vision 2.0"-Kandidaten Ben Jergius und Ivo König haben neue MitstreiterInnen um sich geschart und treten diesmal als Liste "Besser arbeiten" an:

  1. Ben Jergius – Leitung Zentrale Dienste
  2. Ivo König – IT, Mac-Support
  3. Antje Seebach – Produktion
  4. Thomas De Roos – Produktion
  5. Christof Federowicz – IT, KPS-Team
  6. Stefan Stark – Retourenbearbeitung
  7. Martin Stephan – IT, KPS-Team 

Die Wahl findet am Mittwoch, 31. Januar, von 9:00 bis 16:00 Uhr statt. In dieser Zeit haben die Wahllokale in allen drei Betriebsteilen (BÖWE, SIGMA und Rumplerstraße) geöffnet. Wer am 31. Januar voraussichtlich nicht im Betrieb ist, kann bereits jetzt Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand beantragen. Ein formloses E-Mail an Dolores Sailer vom Wahlvorstand genügt.

Dienstag, 2. Januar 2018

Das ändert sich in 2018 für Arbeitnehmer und Versicherte


Am 1. Januar 2018 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft - unter anderem beim Mutterschutz und bei der betrieblichen Altersversorgung. Was ändert sich noch für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Versicherte? Eine Übersicht.

@Pixabay
Mutterschutz

Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigunsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Außerdem gilt ein neues Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit – an diesem Punkt des neuen Gesetzes übte der DGB deutliche Kritik.

Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...
Entgeltgleichheit
Um mehr Transparenz bei Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern zu schaffen, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig einen individuellen Auskunftsanspruch darüber, wie die Bezahlung ihrer Kollegen bei einer gleichartigen Tätigkeit ist. Dies gilt für Betriebe ab 200 Beschäftigte. "Ein erster wichtiger Schritt, der aber nicht automatisch für mehr Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sorgt. Denn kleine Betriebe, in denen es besonders häufig Diskriminierung gibt, werden vom neuen Gesetz zur Lohngerechtigkeit gar nicht erst erfasst", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium...
Betriebliche Altersversorgung
Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollen künftig auch Beschäftigte kleiner Unternehmen und geringfügig Beschäftigte Zugang zu einer Betriebsrente erhalten. Damit alle Beschäftigten möglichst viel Sicherheit und wenige Risiken haben, wurde das neue Sozialpartnermodell eingeführt. Es soll sicherstellen, dass die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften auf Augenhöhe ausgehandelt werden. Der DGB begrüßt das Gesetz im Grundsatz, übt aber auch Kritik: "Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir es vorgezogen hätten, wenn der Gesetzgeber einen verbindlichen Sicherungsbeitrag der Arbeitgeber vorgesehen hätte", so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
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Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.800 Euro pro Monat. Außerdem ändern sich weitere Rechengrößen in der Sozialversicherung:

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Steuerfreibeträge
Der Grund­frei­be­trag, der Kin­der­frei­be­trag und das Kin­der­geld stei­gen 2018 weiter:

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Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung
Für 2018 wird bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,0 Prozent gesenkt. Die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherten komplett selbst – die einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen können von diesem durchschnittlichen Zusatzbeitrag allerdings nach oben oder unten abweichen. Wir haben die Übersicht aller Kassen zusammengestellt.

Mehr zum Thema...
Hartz IV
Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für Alleinstehende von 409 Euro auf 416 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht sich um fünf Euro.

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Rentenangleichung Ost-West
Ab 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen. Dies regelt das so genannte Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz. Ab 2025 wird die Rente dann in ganz Deutschland einheitlich berechnet. 


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Erwerbsminderungsrente
Wenn Menschen krankheitsbedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können, reichen die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hier greift die Erwerbsminderungsrente, die künftig höher ausfallen wird. Denn: Ab 1. Januar 2018 wird die "Zurechnungszeit" schrittweise um drei Jahre verlängert. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Der DGB hatte sich darüber hinaus dafür ausgesprochen, die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Diese Forderung wurde jedoch nicht umgesetzt.

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Mindestlöhne
Ballons mit Mindestlohn-Logo DGB DGB/Simone M. Neumann
 
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt auch im Jahr 2018 8,84 Euro.
Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt und beträgt auch im Jahr 2018 8,84 Euro. Im Laufe des Jahres 2018 wird die Mindestlohn-Kommission beraten, welche Höhe der Mindestlohn ab 2019 haben soll. Diesen Vorschlag richtet die Mindestlohnkommission dann an die Bundesregierung, die per Verordnung den neuen Mindestlohn festlegen wird, der dann ab dem 1.1.2019 gilt.
Quelle: DGB.de

Freitag, 22. Dezember 2017

Die Blog Redaktion wünscht Frohe Weihnachten


Alle Jahre wieder – geht ein ereignisreiches Jahr zu Ende. Für die Blog Redaktion wie auch für Weltbild. Wir wollen gar nicht erst anfangen, all das aufzuzählen, was sich 2017 ereignet hat. Die großen Jahresrückblicke überlassen wir lieber dem Fernsehen. Dort kennt man sich mit Glamour besser aus.


An dieser Stelle möchten wir uns bei allen treuen und fleißigen Blog Leserinnen und Lesern bedanken, die unsere vergnügungssteuerfreien Beiträge gelesen haben. Meist ist das, was drin steht, weit entfernt von der Komfort-Wohlfühlzonen-Blase unseres Wirtschaftswunder-Landes. Wen wundert's? Aber manchmal gibt es zwischendurch zum Glück auch Positives zu vermelden.

Frohe Weihnachten


Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern, allen ehemaligen und aktuellen Kolleginnen und Kollegen ein schönes, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Lieben! 

Und weil der Jahreswechsel sich wie immer unmittelbar anschließt: Euch allen auch einen guten Rutsch ins neue Jahr!



Foto: Kris de Curtis / This file is licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic license.



Montag, 18. Dezember 2017

Betriebsrat tritt zurück – Neuwahl Anfang 2018


Der Betriebsrat von WELTBILD in Augsburg hat auf der heutigen Sitzung seinen Rücktritt beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Wahlausschuss eingesetzt, der unverzüglich Neuwahlen einleiten wird. 

Es gibt keinen Streit innerhalb des Gremiums, der Rücktritt ist eine gemeinsame, mehrheitliche Entscheidung. Dafür gibt es mehrere Gründe:

Das Gremium ist mit 15 Mitgliedern zu groß für den Restbetrieb von WELTBILD. Nachdem die ALSO-KollegInnen entlassen wurden, haben wir regelmäßig Schwierigkeiten, vollzählige Sitzungen abzuhalten. Eine weitere Betriebsrätin verlässt uns zum Jahresende, die Situation wird also nochmals verschärft. Für ein Unternehmen in der Größe von WELTBILD sieht das Gesetz einen neunköpfigen BR vor. Diesen Zustand können wir nur über Neuwahlen herstellen.

Außerdem sind wir mehrfach gewarnt worden: Der Arbeitgeber könnte versuchen, die nächsten BR-Wahlen zu behindern bzw. zu beeinflussen. Die Bestellung von Manfred Ries zum Personalchef und sein aggressives Auftreten sind ein weiteres Signal. Während seiner Zeit als Geschäftsführer bei A.T.U. berichtete das ZDF über die Autowerkstatt-Kette. In Frontal21 wurden schwere Vorwürfe gegen A.T.U. erhoben, unter anderem wegen der Behinderung von Betriebsratswahlen. Ries bestritt alles, aber einige Wochen nach Ausstrahlung der Sendung verließ er das Unternehmen in „gegenseitigem Einvernehmen“…

Wir wissen nicht, was möglicherweise am Jahresanfang auf uns zukommt. Die turnusgemäßen BR-Wahlen beginnen im März 2018. Durch den Rücktritt ziehen wir die Wahl bei WELTBILD  einige Wochen vor. So ist der neue Betriebsrat sauber und rechtssicher aufgestellt, wenn die Ergebnisse des Weihnachtsgeschäfts vorliegen.

Bis dahin ist euer „alter“ Betriebsrat mit allen Rechten und Pflichten weiter im Amt; es entsteht keine betriebsratslose Zeit.

Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und haltet die Ohren steif – wir tun es auch!

Euer Betriebsrat

Montag, 11. Dezember 2017

ver.di kritisiert: Tarifkommission Air Berlin widerruflich freigestellt


Pressemitteilung ver.di:

04.12.2017
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Vorgehen der Air Berlin-Geschäftsführung und des Insolvenzverwalters, die die ver.di-Tarifkommission für die Kabine zum 1. Dezember 2017 widerruflich freigestellt haben.

„ver.di ist darüber nicht informiert worden“, kritisiert Volker Nüsse, ver.di-Verhandlungsführer für die Kabine bei Air Berlin. „Damit haben Geschäftsführung und Sachwalter die Tarifkommission de facto ausgebootet. Und das, obwohl der Flugbetrieb unter dem Dach der Air Berlin seit der Insolvenz weitergeht.“ Derzeit fliegen noch rund 700 Kabinen-Beschäftigte in der Auftragserfüllung für die Eurowings. Für diese gelten die bestehenden ver.di-Tarifverträge fort.

„Dazu kommt, dass ver.di die Geschäftsführung mehrfach aufgefordert hat, einen tariflichen Sozialplan zu verhandeln. Mit ihrem jetzigen Vorgehen versucht Air Berlin, die Verhandlungen zu offenen Tariffragen zu umgehen“, so der Gewerkschafter.

Nüsse fordert die Air-Berlin Geschäftsführung und den Sachwalter auf, die widerrufliche Freistellung der Tarifkommissions-Mitglieder unverzüglich zurückzunehmen und endlich in Verhandlungen über einen Tarifsozialplan einzutreten.

Zur Info von der Blogredaktion:

Für Air Berlin wurde Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt und bewilligt.
Prof. Dr. Lucas Flöther wurde zum Sachwalter bestellt.
Dr. Frank Kebekus von Kebekus et Zimmermann wurde mit der Sanierung als Generalbevollmächtigter beauftragt.
Der Letztere ist uns als Insolvenzverwalter bei Also Logistics Services bekannt.
    

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